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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
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Flüchtlinge

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Information

Grundrechte und Corona-Pandemie

von Fremdeninfo 30 April 2020
von Fremdeninfo

Grundrechte und Corona-Pandemie

 

Av.Mahmut Erdem

Alinti: Avrupa Postasi

Seit fast 8 Wochen sind in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie die Grundrechte erheblich durch Allgemeinverordnungen zum Schutze der Bevölkerung auf der Basis eines einfachen Infektionsschutzgesetzes eingeschränkt.

Nur um ein paar dieser Grundrechte zu benennen so zum Beispiel

Häusliche Isolation, die sogenannte Quarantäne, beschränkt die Bewegungsfreiheit der einzelnen Betroffenen, schließlich darf man bestimmte Orte nicht mehr verlassen bzw. aufsuchen.

Kontaktverbot, beeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Menschen. Es geht bei einer Kontaktaufnahme um die Entfaltung der freien Persönlichkeit sich mit anderen Menschen treffen zu können.

Außerdem werden die Versammlungsfreiheit und die Glaubensfreiheit sowie das Recht auf Berufsausübung des einzelnen Menschen eingeschränkt.

Es dürfen keine Demonstrationen stattfinden oder nur unter besonderen Auflagen. Bei der Einschränkung der Glaubensfreiheit dürfen Personen ihre Religionsausübung nicht in einer Gemeinschaft wie Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Cem-Häusern, sondern müssen von solchen Orten um sich mit anderen zu treffen Abstand nehmen.

Die Berufsfreiheit ist dadurch eingeschränkt, dass jemand sein Gewerbebetrieb nicht öffnen darf bzw. mehrere Wochen nicht betreiben.

Alle diese hier aufgeführten Grundrechte sind auch die Grundrechte wie Gleichbehandlung, sich zu organisieren in Form von Veranstaltungen und Vereinen betroffen.

Diese grundrechtlichen Einschränkung wird von einem Großteil der Bevölkerung, fast 90 % akzeptiert.

In diesem Artikel geht es nicht darum Maßnahmen in dem Rahmen der Corona-Pandemie von der Bundesregierung getroffene Entscheidungen zu kritisieren, sondern darum dass die Mehrheit der Gesellschaft genau hinsehen sollte das im Rahmen der Corona-Pandemie durch die Politik den Bürgern vorgegeben wird und diese Vorgaben kritisch würdigt.

Eine emanzipierte Gesellschaft muss zugleich ihre Kontrollinstanz gegenüber der Politik ausüben und die von ihr erkämpfte Grundrechte bewahren. Die Grundrechte sind Schutzrechte der einzelnen Individuen gegenüber dem Machthaber. Dieses Prinzip der Grundrechte existiert seit dem 12. Jahrhundert durch Magna Charta Libertatum. Daher kann es nicht sein, dass wenn man am Kiosk eine Zeitung holen darf die Freiheit dazu hat, aber nicht die Freiheit genießen darf, mit anderen gemeinsam zu demonstrieren , seine Meinung zu äußern, sich mit andere Personen zu versammeln oder sein Geschäft zu öffnen und Kunden zu empfangen.

Schließung von Bildungsstätten wie Schulen, Kindergarten oder Universitäten und andere Bildungseinrichtungen stellen meines Erachtens einen Angriff auf die Bildungsfreiheit der einzelnen Personen dar. Diese Beeinträchtigung des Grundrechtes ist nicht Verhältnismäßig. Einerseits wird gesagt, dass Jugendliche und Kinder sich mit dem Coronavirus nicht anstecken können, Andererseits werden Jugendliche und Kinder von Bildung durch die Schließung von Bildungsstätten ferngehalten.

Das gleiche gilt auch für die Schließung von öffentlichen Einrichtungen Standesämter, Meldebehörden, Pass- und Personaldienststellen sowie soziale Einrichtungen.

Künftig müssen meines Erachtens Grundrechteinschnitte im Rahmen der Corona-Pandemie subsidiär sein und es müssen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit vielmehr in Betracht gezogen werden.

30 April 2020 0 Kommentare
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Religion

Homophobe Predigt in der Türkei – und Ditib schweigt

von Fremdeninfo 30 April 2020
von Fremdeninfo

 

Homophobe Predigt in der Türkei – und Ditib schweigt

Frederik Schindler  Welt

Lassen Homosexualität und außereheliche Beziehungen ganze „Generationen verrotten“? Führen sie zu Krankheiten? Gibt es gar einen Zusammenhang zum Coronavirus? Die ersten beiden Fragen hatte Ali Erbas, der Präsident der türkischen Religionsbehörde Diyanet, am Freitag in seiner Predigt zu Beginn des Fastenmonats Ramadan offen als Fakt hingestellt, den dritten Punkt – den Zusammenhang zu Corona – nur angedeutet. Aber teilt der Moscheeverband Ditib diese Aussagen? Schließlich ist Erbas nicht nur Chef der einflussreichen Religionsbehörde, er ist auch Vorgesetzter von mehr als 1100 Imamen, die in den Ditib-Moscheen in Deutschland tätig sind und von der türkischen Regierung ernannt und bezahlt werden.

Wie man bei Ditib darüber denkt, bleibt aber, vorerst jedenfalls, unbekannt. Anfragen der WELT ließ der Dachverband unbeantwortet.

Eine öffentliche Kritik wäre allerdings überraschend, zumal sich inzwischen der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan in die Debatte eingemischt hat. Die Äußerungen des Diyanet-Chefs seien „vollkommen korrekt“, aber nur für Muslime bindend, sagte Erdogan am Montagabend. Für alle anderen handle es sich lediglich um eine Meinungsäußerung.

Unwirsch reagierte er auf die Kritik von Bürgerrechtsorganisationen und Oppositionspolitikern: „Ein Angriff auf den Präsidenten der Religionsbehörde ist ein Angriff auf den Staat.“ Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf „Herabwürdigung religiöser Werte“ gegen die Anwaltskammern Ankara und Diyarbakir, die dem Diyanet-Chef Volksverhetzung vorgeworfen hatten.

Deutsche Politiker verfolgen derweil diese Entwicklungen mit Sorge. Die Äußerungen des Diyanet-Chefs zeigten „einmal mehr, dass die Situation für LGBTI-Personen in der Türkei unverändert sehr schwierig, ja gefährlich ist“, sagte Michael Roth (SPD), Europa-Staatsminister im Auswärtigen Amt, WELT. Ein wenig optimistisch stimmten ihn jedoch die „kritischen Reaktionen der türkischen Zivilgesellschaft“.

Scharfe Kritik formuliert auch Omid Nouripour, der außenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag: Diese Aussagen zeigten, „wie sehr sich die Politik der AKP von Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz entfernt“ habe. Der Wunsch Präsident Erdogans, das Leben der Menschen nach „einer von ihm definierten Frömmigkeit einzuschränken“, sei ein Missbrauch von Religion. „Homophobie gehört für Menschen mit einem autoritären Staatsverständnis zum guten Ton“, meint auch der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Solche Formen der Desinformation seien für die Bekämpfung der Pandemie gefährlich, weil sie andere Bemühungen konterkarieren könnten.

Eine Stellungnahme der Ditib fordert Mathias Middelberg, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Von den in Deutschland tätigen Religionsvertretern erwarten wir, dass sie sich zu den hier geltenden Grundwerten wie Freiheit und Toleranz bekennen und diese auch vermitteln“, sagte er WELT. Dies gelte „auch und gerade für Imame, die hier bei uns für Ditib tätig sind“. Die Ditib habe in der Vergangenheit „leider viel Vertrauen verspielt. Dieses gilt es zurückzugewinnen

Sevim Dagdelen, die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, sieht in den Äußerungen des Diyanet-Chefs einen „erneuten Beleg dafür, dass sich das Erdogan-Regime weiter in Richtung Islamismus und antidemokratischer Muslimbruderschaft radikalisiert“. Und sie lenkt den Blick auf den islamischen Religionsunterricht in Deutschland: Die Zusammenarbeit mit Ditib beim islamischen Religionsunterricht müsse eingestellt werde. „Für Hetze gegen Homosexuelle darf es in unseren Schulen keinen Platz geben.“

Ditib ist in mehreren Bundesländern an der Konzeption des islamischen Religionsunterrichts beteiligt. Im Saarland läuft ein Modellversuch, in Niedersachsen gehört Ditib einem Beirat für den Islamunterricht an Grundschulen an. Seit 2017 gibt es jedoch Streit, da der Beirat sich weigert, einen Landtagsbeschluss umzusetzen, der besagt, dass im Unterricht die sexuelle Vielfalt berücksichtigt werden müsse. In Nordrhein-Westfalen wurde die Zusammenarbeit ausgesetzt.

In Hamburg und Bremen hingegen bestehen Staatsverträge mit Ditib, die dort als Religionsgemeinschaft anerkannt und am „Religionsunterricht für alle“ beteiligt ist. Und in Rheinland-Pfalz wurde Anfang April eine „Zielvereinbarung“ mit Ditib und anderen Islamverbänden geschlossen. Ein Sprecher des Kulturministeriums in Mainz sagte WELT, dass in den Gesprächen mit Ditib auch „die Einstellung zur Homosexualität thematisiert“ worden sei.

Dennoch wird aus der Opposition des von SPD, FDP und Grünen regierten Bundeslandes die Vereinbarung infrage gestellt. Die Äußerungen des Diyanet-Chefs seien „unerträglich“ und zeigten einmal mehr, dass eine Zusammenarbeit mit Ditib schwer vorstellbar sei, sagte der CDU-Fraktionschef im Mainzer Landtag, Christian Baldauf. Sein Hamburger Kollege Dennis Thering ergänzte: „Wer Menschen aufgrund ihrer Sexualität beleidigt, ist kein geeigneter Gesprächspartner für einen interkulturellen Austausch und schon gar kein akzeptabler Vertragspartner der Stadt.“ Es sei „unbegreiflich“, warum Hamburg die Staatsverträge nicht längst gekündigt habe.

Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) sorgt sich um den Islamunterricht an deutschen Schulen: „Wir erwarten, dass Schulleitungen sicherstellen, dass an ihren Schulen alle Kinder und Jugendlichen sicher und angstfrei lernen können“, sagte die LSVD-Vorsitzende Henny Engels.

In Hessen hat sich die schwarz-grüne Landesregierung in der Ditib-Frage nun festgelegt: Die Zweifel an deren Unabhängigkeit von der türkischen Regierung hätten nicht ausgeräumt werden können, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Dienstag in Wiesbaden. Man werde die 2012 begonnene und im vorigen Jahr vorläufig ausgesetzte Zusammenarbeit beim Religionsunterricht beenden.

30 April 2020 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Polat: Fokus auf legale und faire Zugangswege legen

von Fremdeninfo 28 April 2020
von Fremdeninfo

Polat: Fokus auf legale und faire Zugangswege legen

Zur Vorstellung des SVR-Jahresgutachten 2020 „Gemeinsam gestalten: Migration aus Afrika nach Europa“ erklärt Filiz Polat, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik:

„Migrationspolitik ist mehr als Grenzkontrollen und Rückkehrpolitik und muss den Fokus auf legale und faire Zugangswege legen, das mahnt der SVR zurecht an. Mit dem diesjährigen Jahresgutachten leistet der SVR einen wichtigen Beitrag, wie eine partnerschaftliche Migrationspolitik mit dem afrikanischen Kontinent gelingen kann. Der Erfolg deutscher Migrationspolitik muss sich immer am fairen Umgang mit dem afrikanischen Kontinent messen lassen.

Wir brauchen endlich eine Kehrtwende zu einer Migrationspolitik, die den Migrationswilligen eine Perspektive eröffnet, aber auch die Interessen der Herkunfts- und Zielländer angemessen berücksichtigt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung greift hier zu kurz. Es braucht legale Zugangswege nach Deutschland, nur so können wir zirkuläre Migration ermöglichen und das nicht nur für Fachkräfte. Nach der verpassten Chance der Bundesregierung, eine sachliche Debatte zum Gobal Compact for Migration zu führen, kann die Bundesregierung nun die anstehende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands nutzen, um eine gemeinsame Migrationsstrategie mit den afrikanischen Staaten zu entwickeln. 

Den Vorschlag des SVR, eine temporäre Zuwanderung für 12 bis 18 Monate auf „Kaution“ zu ermöglichen, sehen wir allerdings kritisch. Wer einen Beitrag leistet, sollte eine langfristige Perspektive bekommen. Schon heute müssen afrikanische Studierende ein hohes Eigenkapital zur Einreise für ein Studium in Deutschland aufbringen und dennoch werden ihnen trotz Erfüllung aller Voraussetzungen ihre Visaanträge oft mit der Begründung der mangelnden Bereitschaft zur Wiederausreise abgelehnt. Faire, legale und transparente Einwanderungswege erreichen wir nur mit einem punktebasierten Einwanderungsrecht für alle. 

Wir müssen auch mit Blick auf unsere Verantwortung für die bis heute andauernden Auswirkungen des Kolonialismus dafür sorgen, dass die Ungleichbehandlung gegenüber dem afrikanischen Kontinent und seiner Bevölkerung nicht fortgeführt wird.“

28 April 2020 0 Kommentare
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Politik

Ärztliche Versorgung in Niedersachsen im Argen

von Fremdeninfo 23 April 2020
von Fremdeninfo

Ärztliche Versorgung in  Niedersachsen im Argen

Es ist bekannt, dass in Deutschland die ärztliche Versorgung nicht mehr wie früher gewährleistet ist. Die demografische Entwicklung in Deutschland hat einen angewachsenen Bedarf an Ärztinnen und Ärzten ergeben. Die Ärztedichte nimmt ab, je ländlicher es wird, umso schlimmer wird es. Eine Bedarfsplanung, die in einem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und in Bedarfsplanungsrichtlinien geregelt wurde, wird der Realität zumindest im ländlichen Raum nicht gerecht. Das Durchschnittsalter der praktizierenden Ärzte steigt stetig. Wenn Ärzte in den Ruhestand gehen, haben sie keinen Nachfolger, die Praxis wird geschlossen. In Krankenhäusern gibt es nicht genug ärztliches Personal. Die Fluktuation der Ärzte ist sehr hoch. Es gibt immer bessere, besser bezahlte und attraktivere Stellen, auch im Ausland. Es schließen zudem immer mehr Krankenhäuser oder es werden Hunderte von Betten in Kliniken nicht besetzt oder können nicht besetzt werden. Notfallpatienten werden mit dem Krankenwagen von Krankenhaus zu Krankenhaus gefahren, weil es keine Betten gibt. Krankenwagen müssen sehr häufig mehrere Krankenhäuser anfahren, um ein „freies Bett“ für den Notfallpatienten zu finden. Ein Arzt, von dem man vor einigen Wochen oder Monaten in einer Klinik behandelt wurde, ist bereits nach einigen Monaten nicht mehr da. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin kann nicht hergestellt werden. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist entweder kaum noch gegeben oder ist stark gefährdet. Die Bemühungen der Politik und der Kassenärztlichen Vereinigungen haben keine nennenswerten Lösungen gebracht. Solche Zustände sind schwer akzeptabel.

Auch in Niedersachsen ist die wohnortsnah ausreichende und zweckmäßige ärztliche Versorgung der Bevölkerung nicht mehr in der erforderlichen Art und Weise gegeben. Auf dem Lande sind die Versorgungsengpässe enorm angestiegen. In der Landeshauptstadt Hannover wird sogar mehrfach von Betroffenen berichtet, dass sie monatelang auf Facharzttermine warten. Betroffene, die in Krankenhäuser überwiesen werden, müssen wochenlang oder monatelang auf einen Behandlungs- oder Operationstermin warten, so auch vor der Coronaviruskrise. Nicht selten sind Telefonzentralen zwischengeschaltet. Es erfolgt eine Ansage, dass man unterschiedliche Ziffern auf der Tastatur drücken muss, um zu einem anderen oder zuständigeren Operateur weitergeleitet zu werden. Man wird gefragt, ob man eine Überweisung vom Facharzt oder vom Hausarzt hat oder ob man selber als Notfall kommt etc. Eine ähnliche Ansage konnte von der Hotline der Hautklinik MHH in Hannover abgehört werden. Wenn man Pech hat, gelangt man ca. 10 bis 15 Minuten später an eine weitere automatische Ansage, dass man später wieder anrufen soll. Wenn Betroffene krank sind und auf fachärztliche oder ärztliche Hilfe angewiesen sind, wie sollen sie hier klar kommen?

Eine Chance, die sich durch zugewanderte Ärzte und Fachärzte – aus politischen oder anderen Gründen – ergibt, macht sich das Land Niedersachsen nicht oder nur halbherzig zu Nutze. Seit 2015 bis heute sind im Rahmen der Kriegs-, Bürgerkriegs- und Politikflüchtlinge aus Syrien, aus der Türkei, aus Nordafrika und anderen Staaten unter anderem viele Ärzte nach Niedersachsen gekommen und haben hier Schutz gefunden. Sie alle wollen auch sobald wie möglich arbeiten und einen Gegenbeitrag für den Schutz den sie hier bekommen haben, leisten. Bevor sie aber arbeiten dürfen, müssen viele bürokratische Hürden genommen werden. Etwa ein bis zwei Jahre dauert ihr Asylverfahren. Wenn sie das Asylrecht zugesprochen bekommen haben, dürfen sie dann mit den allgemeinen Sprach- und Integrationskursen unterstützt werden. Erst wenn diese Kurse abgeschlossen sind, müssen sie eine sog. Fachsprachprüfung ablegen. Ohne eine solche Fachsprachprüfung bekommen sie keine Approbation und/oder Berufserlaubnis.

  • 3 der BÄO (Bundesärzteordnung) regelt die Approbation, eine sog. dauerhafte Berechtigung

zur Aufnahme einer Arzttätigkeit. Dieses Gesetz verlangt keine Fachsprachprüfung, sondern in Absatz 1 Ziff. 5 „Kenntnisse der deutschen Sprache“. Welches Niveau diese Kenntnisse haben müssen, ist Auslegungssache. Das Nähere regeln die Länder.  

  • 10 BÄO regelt die Voraussetzungen für vorübergehende Berufserlaubnisse. Hierfür werden weder die Fachsprachrachprüfung noch andere Sprachkenntnisse mit niedrigerem Niveau verlangt.

Im Jahr 2014 wurden durch eine Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen beschlossen. Das Sprachniveau für Ärzte und Ärztinnen soll danach im Bereich von C1 sein. Fachsprachprüfungen fallen darunter. 

Die Umsetzung und nähere Regelung dieser Gesetze erfolgt damit durch die Bundesländer. Es gibt in den verschiedenen Bundesländern verschiedene Regelungen bzw. Vorgehensweisen. Während in manchen Bundesländern die Ärzte ohne die Fachsprachprüfung mit der  Berufserlaubnis eine Arbeit aufnehmen oder nach der Aufnahme der Arbeit innerhalb einer vorgegebenen Zeit die Fachsprachprüfung nachreichen dürfen, dürfen sie in anderen Bundesländern keine Berufserlaubnisse und Approbationen bekommen, wenn die Fachsprachprüfung nicht vor der Aufnahme der Tätigkeit absolviert worden ist. Die Bundesländer weisen damit einen Flickenteppich in dieser Sache auf. Das kann nicht nachvollzogen werden. 

Ärzte, die jahrelang ihr Asylverfahren durchgefochten und dann erst  Sprachförderungen erhalten haben, wollen nicht mehr lange zuwarten und eine Arbeit aufnehmen. Sie wollen ihre Hilfe anbieten, insbesondere auch in dieser Pandemiezeit. Sie finden in Bundesländern, in denen die Fachsprachprüfungen nachgereicht werden können oder für befristete Berufserlaubnisse nicht verlangt werden, sofort Arbeit und verlassen das Land Niedersachsen. 

Es ist auf jeden Fall notwendig und richtig, dass ein Arzt der deutschen Sprache mächtig sein muss, um die Leiden der Patientinnen/Patienten zu verstehen, die Behandlungen zu vermitteln und auch die anfallenden Verwaltungsaufgaben erledigen zu können. Aber ein/eine Arzt/Ärztin, der/die monatelang, wenn er/sie Pech hat  keinen Kontakt mehr zu Patientinnen/Patienten und/oder Einheimischen hat – jetzt insbesondere auch noch wegen der pandemiebedingten Kontaktverbote – wird es schwer haben, die Sprache besser lernen bzw. das Erlernte behalten und umsetzen zu können. Das Erlernte aus den Sprachkursen kann nicht angewendet werden. Allenfalls können sie für die Fachsprachprüfung nur theoretisch üben. Das ist nicht als sachdienlich anzusehen.

Erschwerend kommt derzeit auch noch hinzu, dass coronavirusbedingt die Fachsprachprüfungen durch die zuständigen Stellen ausgesetzt sind, so dass sie eine ungewisse Wartezeit zu überstehen haben.

Darüber hinaus gibt es eine andere Problematik bei der Durchführung der Fachsprachprüfungen. Die Prüfungen werden durch den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza) durchgeführt. Die Anzahl der Anträge ist enorm angestiegen. NiZza kann die Anträge nicht mehr innerhalb einer angemessenen Zeit bearbeiten und die Prüfungen durchführen.

Um aber solche Ärzte und Fachärzte nicht zu verlieren sollte sehr schnell eine andere praxisnahe Lösung erarbeitet werden. Das Land Niedersachsen kann es sich nicht leisten, seine Ressourcen zu verlieren oder zu verschenken. Alle Bürger dieses Bundeslandes haben ein Recht darauf, auch die neu aufgenommenen Mitbürger, die in Verfahren, Sprachprüfungen und Integrationskursen durch ihre Steuergelder mit unterstützt werden, zu behalten, zu einem Teil ihrer Gesellschaft zu machen und von ihren Leistungen und Kompetenzen dann auch Gebrauch zu machen. Die Politik darf und sollte hier durch die praxisfremde Umsetzung der §§ 3 und 10 BÄO den Bürgern dieses Recht nicht einschneiden. Eine schnelle Handlung ist dringend notwendig.

FremdenInfo-Team

23 April 2020 0 Kommentare
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Information

Özdemir fordert Diäten-Erhöhung in Coronakrise auszusetzen

von Fremdeninfo 21 April 2020
von Fremdeninfo

 

 

Deutschland Politik

Özdemir fordert Diäten-Erhöhung in Coronakrise auszusetzen


Grünen-Chef Dem ÖzdemirFoto: Steffi Loos/Getty Images

Der frühere Grünen-Chef Cem Özdemir hat sich für einen Stopp der beschlossenen Diäten-Erhöhung zum 1. Juli ausgesprochen. Die Abgeordneten sollten mit gutem Beispiel solidarisch vorangehen, so der Politiker.

Der frühere Grünen-Chef Cem Özdemir hat sich angesichts der Coronakrise klar für einen Stopp der beschlossenen Diäten-Erhöhung zum 1. Juli ausgesprochen.

„Das wäre glaube ich in der jetzigen Situation unverständlich. Viele in unserem Lande leiden in ganz besonderer Weise – und auch wir Politiker müssen uns da solidarisch beteiligen, in dem wir auf die Diätenerhöhung verzichten“, sagte Özdemir der „Bild“.

Dies könne auch ein Vorbild für andere Berufsgruppen sei. „Ich denke da auch an manche Fußballprofis, manche gehen ja voran und andere tun sich schwer damit“, so der Grünen-Bundestagsabgeordnete weiter. Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden jährlich zum 1. Juli automatisch angepasst.

Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ermittelte Nominallohnindex. Da die Nominallöhne im vergangenen Jahr um 2,6 Prozent gewachsen sind, würden sich die Diäten damit auf 10.345,64 Euro monatlich erhöhen (bisher: 10.083,47 Euro).

Steuerzahlerbund ruft Politik zum Sparen auf

Angesichts der hohen Staatsverschuldung wegen der Coronakrise fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Politik zum Sparen auf.In diesem Jahr könnten 5,724 Millionen Euro ganz einfach eingespart werden, berichtet die „Bild-Zeitung“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Steuerzahlerbunds.

Allein eine Entscheidung, dass Gelder und Bezüge für Bundestagsabgeordnete dieses Jahr nicht automatisch erhöht werden, würde demnach 1,1 Millionen Euro einsparen.

Eigentlich sollen die Diäten der 709 Abgeordneten zum 1. Juli von 10.083 Euro auf 10.345 Euro automatisch erhöht werden. Auch bei den Zahlungen an die Parteien sieht der Steuerzahlerbund Sparmöglichkeiten: Friere man die Gelder auf dem Niveau von 2019 ein, könnten rund 3 Millionen Euro eingespart werden, so die Schätzung.

Der Verein kritisiert zudem, dass es „bei finanziellen Entscheidungen in eigener Sache“ in der Politik tendenziell nicht transparent zugehe. Der Steuerzahlerbund plädiert deshalb für die Abschaffung automatischer Erhöhungen.

Es sei eine „öffentliche Rechtfertigung der Politik für höhere Staatsmittel, und zwar vor den Augen der Öffentlichkeit im Wege eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens“ nötig.

„Wenn Abgeordnete, Fraktionen oder Parteien mehr Geld benötigen, müssen sie diese Anpassungen durch ein reguläres Gesetzgebungsverfahren vornehmen – mit öffentlicher Diskussion im Bundestag“, sagte Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel der „Bild-Zeitung“. (dts/nh)

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21 April 2020 0 Kommentare
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Amnestie-Gesetz: Nur Erdoğan genehme Häftlinge kommen frei

von Fremdeninfo 17 April 2020
von Fremdeninfo

Amnestie-Gesetz: Nur Erdoğan genehme Häftlinge kommen frei

 
 
David Engler
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Um Covid-Ausbrüche zu bremsen, wird Kriminellen in der Türkei Haft erlassen. Das verstärkt das Problem häuslicher Gewalt. Und für Regimekritiker gilt die Amnestie nicht.

© Umit Bektas/​Reuters Drei Polizistinnen beaufsichtigen auf der Istanbuler Einkaufsstraße İstiklâl die Corona-Ausgangssperre (11. April 2020).

Immerhin einen Profiteur hat die Corona-Pandemie in der Türkei: die Unterwelt. Einer ihrer führenden Leute, der langjährig inhaftierte Mafiaboss Alaattin Çakıcı, wurde dank des Virus am Donnerstag aus dem Gefängnis entlassen. Zugute kommt dem Schwerkriminellen ein Amnestiegesetz, das im türkischen Parlament am Dienstag beschlossen wurde, um die Ausbreitung von Infektionen in den überfüllten Haftanstalten des Landes einzudämmen.

Der 67-jährige Çakıcı, einer der prominentesten Häftlinge der Türkei, saß seit den späten Neunzigerjahren mehr oder weniger durchgehend im Gefängnis, unter anderem für den Auftragsmord an seiner Ex-Frau, die Führung einer kriminellen Vereinigung sowie die Anstiftung zu diversen Gewaltverbrechen. Noch 2018 bedrohte der Halbweltkönig, der neben seiner Mafia-Karriere auch in der ultranationalistischen Organisation der Grauen Wölfe aktiv war, aus dem Gefängnis heraus mehrere Journalisten mit dem Tod.

Nun gehört Çakıcı zu den rund 90.000 Häftlingen, die im Zuge der Corona-Amnestie aus der Haft entlassen werden – das entspricht etwa einem Drittel der derzeitigen Gefängnisinsassen in der Türkei. Ein Teil von ihnen soll seine Strafe bis auf Weiteres im Hausarrest abbüßen, der Rest, darunter Çakıcı, kommt durch Haftverkürzungen vorzeitig frei. Das türkische Fernsehen zeigte am Mittwoch Aufnahmen von Reisebussen, mit denen erste entlassene Häftlinge aus den Gefängnissen abtransportiert wurden.

Die Gefängnisse sind überfüllt

Eingebracht hatte den Entwurf des Amnestiegesetzes im Parlament die rechte Partei MHP, eine Bündnispartnerin der konservativen AKP von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan. Kurz zuvor hatte das Justizministerium bekannt gegeben, dass die Corona-Pandemie den türkischen Strafvollzug erreicht hat, wo es neben mehreren infizierten Häftlingen und Angestellten bereits die ersten Todesopfer gab.

Die Gefängnisse des Landes sind seit dem gescheiterten Militärputsch von 2016 und den darauf folgenden Massenverhaftungen notorisch überbelegt. Mit umfassenden Säuberungen ist das Erdoğan-Regime in den vergangenen Jahren gegen tatsächliche und vermeintliche Staatsfeinde vorgegangen. Allein in den ersten Monaten nach dem Putsch wurden nach Angaben des Justizministeriums landesweit etwa 70.000 Verdächtige festgenommen, von denen knapp die Hälfte hinter Gittern landete – zeitweise saß demnach mindestens jeder zehnte Häftling in der Türkei aus politischen Gründen ein.

Gerade vermeintlich Terrorverdächtige aber wurden bei der Corona-Amnestie nun ausdrücklich ausgeklammert. Damit kommen zwar Schwerverbrecher wie Alaattin Çakıcı frei, während paradoxerweise all jene Journalistinnen und Journalisten, Anwälte, Menschenrechtler und sonstigen Regimeopfer in Haft bleiben, deren massenhafte Verfolgung der eigentliche Grund für die überfüllten Gefängnisse ist.

Der Freiheit keinen Schritt näher sind etwa der Kulturmäzen Osman Kavala, der kurdische Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş oder der Schriftsteller Ahmet Altan. Letzterer gehört mit 70 Jahren zur Corona-Risikogruppe und äußerte sich zuletzt sehr besorgt über seine Überlebenschancen. „Wenn das Virus im Gefängnis ankommt, wird es sich hier wie ein Waldbrand ausbreiten“, sagte Altan der in Abu Dhabi erscheinenden Zeitung The National.

Alle oppositionellen Änderungsanträge zum Amnestiegesetz wurden im Parlament abgeschmettert. Kritisiert hatten Abgeordnete dort nicht nur die fragwürdige Ausklammerung politischer Häftlinge, sondern auch die sonstigen Auswahlkriterien. Türkischen Frauenverbänden war es im Vorfeld der Parlamentsdebatte zwar gelungen, einen ersten Gesetzentwurf zu verhindern, nach dem auch verurteilte Vergewaltiger aus der Haft hätten entlassen werden können. Züleyha Gülüm, eine Abgeordnete der prokurdischen Oppositionspartei HDP, äußerte sich trotzdem entsetzt darüber, dass durch die beschlossene Amnestie nun Täter freikämen, die Frauen körperlich misshandelt oder ihnen Gewalt angedroht haben.

Übergriffe von Männern auf Frauen sind in der Türkei ein tragisches Dauerthema, das sich im Zuge der Corona-Pandemie noch zugespitzt hat. Laut einer landesweiten Erhebung des Socio-Political Field Research Center aus Diyarbakır nahm Gewalt gegen Frauen seit Beginn der krisenbedingten Einschränkung des öffentlichen Lebens um fast 30 Prozent zu. Auch die Betreiber einer türkischen Telefon-Hotline für weibliche Gewaltopfer verzeichneten seit März eine Rekordzahl von Anrufen. In Istanbul meldete die Polizei gar einen Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt um fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Mediziner sollen schweigen

Während manche Gewalttäter nun in die Freiheit entlassen werden, scheint die Zahl der politischen Häftlinge in der Türkei eher noch zu steigen. Laut Reporter ohne Grenzen wurden bereits Ende März sieben Journalisten festgenommen, denen man vorwarf, mit ihrer Corona-Berichterstattung „Panik verbreitet“ zu haben. Innenminister Süleyman Soylu bestätigte in einem Fernsehinterview, dass aus demselben Grund mehrere Tausend Social-Media-Konten überprüft und mehrere Hundert Kommentatoren in Polizeigewahrsam genommen worden seien.

Dieses Schicksal widerfuhr etwa einem türkischen Lkw-Fahrer, der mit einem YouTube-Video den staatlich ausgegebenen Slogan „Evdekalk“ (Bleib zu Hause) kritisiert hatte: „Wie soll ich zu Hause bleiben? Wenn ich nicht arbeite, habe ich kein Brot!“ Die Justizbehörden interpretierten das als Aufruf zu Gesetzesverstößen und verurteilten den Mann zu einer Bewährungsstrafe.

Auch mehreren Medizinern war in den vergangenen Wochen nahegelegt worden, alarmierende Wortmeldungen zur Corona-Lage, die nicht mit dem staatlich verbreiteten Bild übereinstimmten, öffentlich zu „korrigieren“. Eine Anzeige fing sich der Fernsehmoderator Fatih Portakal ein, der sich im Oppositionskanal Fox News über den staatlichen Umgang mit der Pandemie lustig gemacht hatte. Prompt beantragte Erdoğans Anwalt die Eröffnung eines Verfahrens gegen den Journalisten – wegen „Präsidentenbeleidigung“.

17 April 2020 0 Kommentare
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Amnestie-Gesetz: Nur Erdoğan genehme Häftlinge kommen frei

von Fremdeninfo 17 April 2020
von Fremdeninfo

Amnestie-Gesetz: Nur Erdoğan genehme Häftlinge kommen frei

 David Engler
 

Um Covid-Ausbrüche zu bremsen, wird Kriminellen in der Türkei Haft erlassen. Das verstärkt das Problem häuslicher Gewalt. Und für Regimekritiker gilt die Amnestie nicht.

© Umit Bektas/​Reuters Drei Polizistinnen beaufsichtigen auf der Istanbuler Einkaufsstraße İstiklâl die Corona-Ausgangssperre (11. April 2020).

Immerhin einen Profiteur hat die Corona-Pandemie in der Türkei: die Unterwelt. Einer ihrer führenden Leute, der langjährig inhaftierte Mafiaboss Alaattin Çakıcı, wurde dank des Virus am Donnerstag aus dem Gefängnis entlassen. Zugute kommt dem Schwerkriminellen ein Amnestiegesetz, das im türkischen Parlament am Dienstag beschlossen wurde, um die Ausbreitung von Infektionen in den überfüllten Haftanstalten des Landes einzudämmen.

Der 67-jährige Çakıcı, einer der prominentesten Häftlinge der Türkei, saß seit den späten Neunzigerjahren mehr oder weniger durchgehend im Gefängnis, unter anderem für den Auftragsmord an seiner Ex-Frau, die Führung einer kriminellen Vereinigung sowie die Anstiftung zu diversen Gewaltverbrechen. Noch 2018 bedrohte der Halbweltkönig, der neben seiner Mafia-Karriere auch in der ultranationalistischen Organisation der Grauen Wölfe aktiv war, aus dem Gefängnis heraus mehrere Journalisten mit dem Tod.

Nun gehört Çakıcı zu den rund 90.000 Häftlingen, die im Zuge der Corona-Amnestie aus der Haft entlassen werden – das entspricht etwa einem Drittel der derzeitigen Gefängnisinsassen in der Türkei. Ein Teil von ihnen soll seine Strafe bis auf Weiteres im Hausarrest abbüßen, der Rest, darunter Çakıcı, kommt durch Haftverkürzungen vorzeitig frei. Das türkische Fernsehen zeigte am Mittwoch Aufnahmen von Reisebussen, mit denen erste entlassene Häftlinge aus den Gefängnissen abtransportiert wurden.

Die Gefängnisse sind überfüllt

Eingebracht hatte den Entwurf des Amnestiegesetzes im Parlament die rechte Partei MHP, eine Bündnispartnerin der konservativen AKP von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan. Kurz zuvor hatte das Justizministerium bekannt gegeben, dass die Corona-Pandemie den türkischen Strafvollzug erreicht hat, wo es neben mehreren infizierten Häftlingen und Angestellten bereits die ersten Todesopfer gab.

Die Gefängnisse des Landes sind seit dem gescheiterten Militärputsch von 2016 und den darauf folgenden Massenverhaftungen notorisch überbelegt. Mit umfassenden Säuberungen ist das Erdoğan-Regime in den vergangenen Jahren gegen tatsächliche und vermeintliche Staatsfeinde vorgegangen. Allein in den ersten Monaten nach dem Putsch wurden nach Angaben des Justizministeriums landesweit etwa 70.000 Verdächtige festgenommen, von denen knapp die Hälfte hinter Gittern landete – zeitweise saß demnach mindestens jeder zehnte Häftling in der Türkei aus politischen Gründen ein.

Gerade vermeintlich Terrorverdächtige aber wurden bei der Corona-Amnestie nun ausdrücklich ausgeklammert. Damit kommen zwar Schwerverbrecher wie Alaattin Çakıcı frei, während paradoxerweise all jene Journalistinnen und Journalisten, Anwälte, Menschenrechtler und sonstigen Regimeopfer in Haft bleiben, deren massenhafte Verfolgung der eigentliche Grund für die überfüllten Gefängnisse ist.

Der Freiheit keinen Schritt näher sind etwa der Kulturmäzen Osman Kavala, der kurdische Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş oder der Schriftsteller Ahmet Altan. Letzterer gehört mit 70 Jahren zur Corona-Risikogruppe und äußerte sich zuletzt sehr besorgt über seine Überlebenschancen. „Wenn das Virus im Gefängnis ankommt, wird es sich hier wie ein Waldbrand ausbreiten“, sagte Altan der in Abu Dhabi erscheinenden Zeitung The National.

Alle oppositionellen Änderungsanträge zum Amnestiegesetz wurden im Parlament abgeschmettert. Kritisiert hatten Abgeordnete dort nicht nur die fragwürdige Ausklammerung politischer Häftlinge, sondern auch die sonstigen Auswahlkriterien. Türkischen Frauenverbänden war es im Vorfeld der Parlamentsdebatte zwar gelungen, einen ersten Gesetzentwurf zu verhindern, nach dem auch verurteilte Vergewaltiger aus der Haft hätten entlassen werden können. Züleyha Gülüm, eine Abgeordnete der prokurdischen Oppositionspartei HDP, äußerte sich trotzdem entsetzt darüber, dass durch die beschlossene Amnestie nun Täter freikämen, die Frauen körperlich misshandelt oder ihnen Gewalt angedroht haben.

Übergriffe von Männern auf Frauen sind in der Türkei ein tragisches Dauerthema, das sich im Zuge der Corona-Pandemie noch zugespitzt hat. Laut einer landesweiten Erhebung des Socio-Political Field Research Center aus Diyarbakır nahm Gewalt gegen Frauen seit Beginn der krisenbedingten Einschränkung des öffentlichen Lebens um fast 30 Prozent zu. Auch die Betreiber einer türkischen Telefon-Hotline für weibliche Gewaltopfer verzeichneten seit März eine Rekordzahl von Anrufen. In Istanbul meldete die Polizei gar einen Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt um fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Mediziner sollen schweigen

Während manche Gewalttäter nun in die Freiheit entlassen werden, scheint die Zahl der politischen Häftlinge in der Türkei eher noch zu steigen. Laut Reporter ohne Grenzen wurden bereits Ende März sieben Journalisten festgenommen, denen man vorwarf, mit ihrer Corona-Berichterstattung „Panik verbreitet“ zu haben. Innenminister Süleyman Soylu bestätigte in einem Fernsehinterview, dass aus demselben Grund mehrere Tausend Social-Media-Konten überprüft und mehrere Hundert Kommentatoren in Polizeigewahrsam genommen worden seien.

Dieses Schicksal widerfuhr etwa einem türkischen Lkw-Fahrer, der mit einem YouTube-Video den staatlich ausgegebenen Slogan „Evdekalk“ (Bleib zu Hause) kritisiert hatte: „Wie soll ich zu Hause bleiben? Wenn ich nicht arbeite, habe ich kein Brot!“ Die Justizbehörden interpretierten das als Aufruf zu Gesetzesverstößen und verurteilten den Mann zu einer Bewährungsstrafe.

Auch mehreren Medizinern war in den vergangenen Wochen nahegelegt worden, alarmierende Wortmeldungen zur Corona-Lage, die nicht mit dem staatlich verbreiteten Bild übereinstimmten, öffentlich zu „korrigieren“. Eine Anzeige fing sich der Fernsehmoderator Fatih Portakal ein, der sich im Oppositionskanal Fox News über den staatlichen Umgang mit der Pandemie lustig gemacht hatte. Prompt beantragte Erdoğans Anwalt die Eröffnung eines Verfahrens gegen den Journalisten – wegen „Präsidentenbeleidigung“.

 

17 April 2020 0 Kommentare
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Bildung

Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Berlin in Notlage

von Fremdeninfo 9 April 2020
von Fremdeninfo

Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Berlin in Notlage

Der CHP Bund in Berlin (Landesorganisation der oppositionellen Republikanischen Volkspartei in der Türkei) wandte sich mit einem Brandbrief an den regierenden Bürgermeister von Berlin, an den Finanzsenator und an die wissenschaftspolitischen Sprecher*innen der Parteien im Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Bitte, bei den Maßnahmen die Situation der ausländischen Studierenden insbesondere aus den Nicht-EU-Staaten zu berücksichtigen und ihnen zu helfen.

Dazu sagt der Vorsitzende des CHP Bund in Berlin, Kenan Kolat: „Während die beschlossenen Maßnahmen beinahe alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu den finanziellen Erleichterungen erhalten, sei es durch Kurzarbeitergeld oder ALG II, fällt hingegen die Gruppe der Studierenden durch das soziale Raster.“ Die bisherigen Regelungen bieten für die Studierende keinen Ausweg aus der schwierigen Situation, in der sie sich befinden.

„50% der ausländischen Studierenden sind erwerbstätig, für 75% davon ist das Erwerbseinkommen für den Lebensunterhalt notwendig. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2016, die sich mit der Situation der ausländischen Studierenden befasst“, ergänzt Egehan Ünlü, Vorstandsmitglied im CHP Bund in Berlin.

Um die Lage der Betroffenen in der Tiefe erfassen zu können, hat der CHP Bund in Berlin einen Aufruf über die sozialen Medienkanäle gestartet und die Betroffenen um die Darstellung ihrer Lage gebeten. Diesem Aufruf sind innerhalb von 48 Stunden über 30 Personen gefolgt und haben ihre prekäre Lage sehr deutlich dargelegt.

Die meisten dieser Betroffenen gaben an, dass sie ihr Erwerbseinkommen verloren haben, weil ihnen gekündigt wurde, bei Ihrem Arbeitgeber Kurzarbeitergeld angemeldet wurde (worauf sie keinen Anspruch haben) oder weil sie in den unbezahlten Zwangsurlaub gehen mussten. Auch bei vielen, die bisher Unterstützung von den Eltern bekamen, ist diese Finanzierungsmöglichkeit durch die wirtschaftliche Situation in den Herkunftsländern weggefallen. Die einzige uns bekannte Möglichkeit der offiziellen Unterstützung war die des Härtefallfonds des Studierendenwerkes im Umfang von 120.000 €. Die Summe deckt den Bedarf kaum. Zudem kommen für ausländische Studierende wegen der derzeitiger Gesetzeslage weder der Bezug vom BAFöG noch von ALG II in Frage.

Um den Betroffenen in dieser Notlage zu helfen, fordert der CHP Bund in Berlin folgende Unterstützungsmöglichkeiten einzuführen:

·      Errichtung eines neuen oder Erweiterung des bestehenden Härtefallfonds, welcher sich ausdrücklich (auch) an die ausländischen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten richtet.

·      Bezuschussung der Krankenversicherungsbeiträge vom Land Berlin für die Dauer von drei Monaten.

·      Bezuschussung der Semesterbeiträge vom Land Berlin für das Sommersemester 2020.

„Der CHP Bund in Berlin erwartet vom Senat Berlin, bald diese oder ähnliche Maßnahmen für die ausländischen Studierenden umzusetzen“, so Kenan Kolat abschließend.

  Haber : Avrupa Postasi

9 April 2020 0 Kommentare
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Information

Staatliche Hilfen während der Coronakrise

von Fremdeninfo 9 April 2020
von Fremdeninfo

Staatliche Hilfen während der Coronakrise

Ayse Eker

Unsere Redaktion hat einige der Hilfspakete des Bundes und der Länder, die im Rahmen der coronavirusbedingten Einschränkungen für Selbstständige und Arbeitnehmer geschnürt worden sind, zusammengestellt:

Betroffene, die in dieser Zeit auf Arbeitslosengeld-II oder Grundsicherung angewiesen sind, können vereinfachte Anträge zur Bewilligung stellen. Die Behörden werden im Zeitraum 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 keine aufwändigen Prüfungen mehr vornehmen, ob ein erhebliches verwertbares Vermögen vorhanden ist. Laut dem Hilfspaket des Bundes und der Länder sollte es ausreichend sein, dass aus einer Eigenerklärung der Betroffenen hervorgeht, dass kein erhebliches verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Weiterbewilligungsanträge für Arbeitslosengeld-II im Zeitraum 31.03.2020 bis zum 31.08.2020 sind nicht zu stellen. Das Arbeitslosengeld-II wird in diesem Zeitraum auch ohne erneuten Antrag weitergewährt, und zwar auf der Grundlage des zuletzt eingereichten Antrages.

Für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber in Kurzarbeit geschickt werden, gibt es das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes liegt bei Arbeitnehmern, die keinen Unterhalt für ein minderjähriges oder in Ausbildung befindliches Kind aufbringen müssen, bei 60 % des letzten Nettogehalts. Wer unterhaltspflichtig ist, hat einen Anspruch i. H. v. 67 % des letzten Nettogehaltes.

Betroffene, die in einer sogenannten vorzeitigen Altersrente sind und jetzt in den Beruf zurückgerufen werden, weil ihre Hilfe z. B. dringend notwendig ist, dürfen im Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 einen Hinzuverdienst von 44.590,00 € haben, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Ansonsten liegt die Hinzuverdienstgrenze nur bei 6.300,00 € im Jahr.

Für Studierende ohne Job hat der Staat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II nach dem Sozialgesetzbuch II vorgesehen. D. h., Studierende, die nicht mehr im Elternhaus leben und ihren Lebensunterhalt durch Jobs sichern müssen, dürfen nunmehr Arbeitslosengeld-II beantragen. Allerdings wird diese Hilfe ihnen als ein Darlehen gewährt. Sie müssen dann später bei Beendigung ihrer Ausbildung das Darlehen wieder zurückerstatten.

Für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende hat der Staat günstige Kredite und Zuschüsse vorgesehen. Die Kredite können über die Hausbank beantragt werden. Der Kredit wird dann durch die KfW-Bank gewährt. Die Kredite müssen, wie bei normalen Krediten, später zurückbezahlt werden, und zwar auch mit Zinsen und Tilgungen.

Die Zuschussgewährungen können über den Bund und über die Länder erfolgen. Zuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden. Sie sind einmalige Soforthilfen zur Abdeckung der laufenden Betriebskosten wie Mieten, Leasingraten, Stromkosten etc. Die Personalkosten gehören aber nicht dazu. Die Antragsteller müssen eine Existenzbedrohung bei Antragstellung nachweisen, d. h. sie müssen nachweisen, dass sie keine eigenen Mittel mehr haben, die Kosten zu decken. Dabei muss aber ein privates Vermögen, das zur Alterssicherheit aufgebaut wurde, wie eine Lebensversicherung, Rürup- oder Riesterrente etc. nicht eingesetzt werden. Die Zuschüsse können in Niedersachsen z. B. bei 1 bis 5 Beschäftigten bis 9.000,00 €, bei 6 bis 10 Beschäftigten bis 15.000,00 €, bei 11 bis 30 Beschäftigten bis 20.000,00 € und bei bis zu 49 Beschäftigungen bis 25.000,00 € liegen. Die Anträge müssen über die Landesbehörden gestellt werden. Landeszuschüsse können z. B. durch Bundeszuschüsse aufgestockt werden. Weitere Informationen dazu kann man bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden bekommen.

Der Verdienstausfall durch ein Tätigkeitsverbot oder durch die Quarantäne für Arbeitnehmer und Selbstständige wird als Entschädigung über das Infektionsschutzgesetz gezahlt. Hier läuft es in der Weise ab, dass zunächst der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung gewährt. Der Arbeitgeber holt sich dann das gezahlte Gehalt von der zuständigen Gesundheitsbehörde zurück. Nach der 6. Woche wird der Verdienstausfall durch die Gesundheitsbehörde bezahlt. Die Höhe der Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzt ist mit der Höhe des Krankengeldes durch die Krankenkasse identisch. Der Antrag auf die Entschädigung ist in Niedersachsen bei den zuständigen Gesundheitsämtern zu stellen.

Wenn ein Elternteil Kind oder Kinder unter 12 Jahren oder ein schwerbehindertes Kind betreuen muss, gibt es ebenfalls eine Entschädigung. Diese Entschädigung wird maximal für 6 Wochen gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung ist mit der Höhe des Arbeitslosengeldes-I identisch. Der Antrag ist beim zuständigen Gesundheitsamt zu stellen.

Ihr Fremdeninfoteam

9 April 2020 0 Kommentare
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Information

Offener Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

von Fremdeninfo 6 April 2020
von Fremdeninfo

Offener Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Hannover Obergürgermeister Belit Onay

In einem offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, appellieren Oberbürgermeister Belit Onay und Torsten Hannig (DGB Hannover), Lena Melcher (Gewerkschaft NGG Hannover), Dirk Schulze (IG Metall) sowie Harald Memenga (ver.di Hannover-Heide-Weser), wegen der ausgesprochen schwierigen Situation, in die die Corona-Krise viele Menschen bringt, eine deutliche Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg zu bringen.

Der Brief im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
lieber Hubertus Heil,

wir, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover und Vertreter*innen des DGB und der Einzelgewerkschaften in Hannover, wenden uns mit einem Anliegen an Sie / Dich, das uns sehr am Herzen liegt.

Die ausgesprochen schwierige Situation, die durch die notwendigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus entsteht, ist für viele Menschen und Unternehmen eine große, oftmals existenz_ielle Belastung. Sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen haben bereits vielfältige Hilfs- und Unterstützungspro­gramme aufgelegt, um die Folgen der Krise für die Wirtschaft abzufedern. Das sichert die Existenz vieler Unternehmen und eben auch deren Arbeitsplätze. Das begrüßen und erkennen wir ausdrücklich an.

Bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld zeigt sich aber dringender Nachbesse­rungsbedarf. Die Möglichkeit der Kurzarbeit wird von zahlreichen Unternehmen in An­spruch genommen. Die von Ihnen/ Dir dazu ganz aktuell veröffentlichten Zahlen bele­gen sehr eindrucksvoll, wie notwendig die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Erleich­terung der Kurzarbeit gewesen sind. In vielen Unternehmen wurde auf der Grundlage von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus Mitteln der Unternehmen aufgestockt. Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften praktizieren hier gelebte Sozialpartnerschaft.

Allerdings ist das in vielen Betrieben nicht der Fall, oft gerade in Betrieben und Bran­chen, in denen die Beschäftigten mit eher niedrigem Entgeltniveau arbeiten, wie z.B. im Handel oder der Gastronomie. Einkommen ohne Aufstockung von dann 60 bzw. 67 Prozent sind für diese wie viele andere Beschäftigte zum Leben schlicht‘ zu wenig. Sie werden auf zusätzliche staatliche Hilfen angewiesen sein.

Wir bitten Sie/ Dich dringend darum, sich/ Dich jetzt dafür einzusetzen, das Kurzar­beitergeld auf mindesten 80 bzw. 87 Prozent aufzustocken, damit wir nicht in die Situ­ation kommen, dass Menschen massenhaft aufgrund der Zahlung von Kurzarbeiter­geld unter das Existenzminimum fallen und deshalb mit Sozialleistungen „“aufstocken“ müssen.

Gerade angesichts der schwierigen Gesamtsituation ist es für den sozialen Zusam­menhalt in unserem Land nach unserer Überzeugung unbedingt erforderlich, diese Beschäftigten nicht zu vergessen, damit aus der Pandemiekrise nicht auch noch eine soziale Krise wird.

Wir erkennen an, welche gewaltigen finanziellen Anstrengungen die Bundesagentur für Arbeit und auch der Bund zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereits schultern.

Dennoch: Gerade diejenigen, die unter oftmals schwierigen Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen und dabei allzu oft mit einem schmalen Einkommen leben müssen, sollten nun in besonderer Weise vor den Auswirkungen der aktuellen Krise geschützt werden. Deswegen unsere herzliche wie nachdrückliche Bitte an Sie/ Dich, diese deutliche An­hebung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg zu bringen.

So könnte den Beschäftigten gerade in diesen schweren Zeiten die Sorge um ihre fi­nanzielle Existenz genommen werden.  

Mit freundlichen Grüßen,
gezeichnet

Belit Onay
Landeshauptstadt Oberbürgermeister

Dirk Schulze
IG Metall

Torsten Hannig
DGB Hannover 

Harald Memenga
ver.d i Hannover-Heide-Weser

Lena Melcher
Gew. NGG Hann.

6 April 2020 0 Kommentare
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