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Startseite Flüchtlinge

Keine Arbeit für 20 Asylbewerber – warum Neuss die Vorgaben nicht erfüllt

von Fremdeninfo 13 April 2026
von Fremdeninfo 13 April 2026
Erwerbsfähige Asylbewerber müssen Arbeitsgelegenheiten annehmen - sofern ihnen welche angeboten werden. In Neuss ist das nicht der Fall. ⇥Foto: Patrick Pleul/dpa © Patrick Pleuon
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Von: RP-Online

Neuss. Das Gesetz ist eindeutig: Asylbewerbern müssen Arbeitsgelegenheiten geboten werden. In Neuss nimmt jedoch nur ein einziger eine solche Tätigkeit wahr, obwohl 20 infrage kämen. Der Grund: Der Verwaltung fehlt das Personal, um das Gesetz umzusetzen.

 Die Stadt Neuss kommt einer gesetzlichen Pflicht nicht nach und wird diese Aufgabe auch in naher Zukunft nicht umsetzen können: Für erwerbsfähige Asylbewerber müssen Kommunen sogenannte Arbeitsgelegenheiten schaffen. Aktuell nimmt in Neuss aber nur ein einziger Asylbewerber eine solche Arbeitsgelegenheit wahr und mehr sei derzeit auch „nicht umsetzbar“, so die Verwaltung in einer Mitteilung für den Ausschuss für Chancengleichheit und Integration. Der „personelle Ressourcenrahmen“ sei nicht ausreichend, lautet die Begründung.

Zum Hintergrund: Das Asylbewerberleistungsgesetz schreibt die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber vor (Paragraf 5 AsylbLG). Dabei sollen die Asylbewerber vor allem in den Aufnahmeeinrichtungen, in denen sie leben, mit anpacken. Sie sollen „zur Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung herangezogen werden“, heißt es juristisch korrekt. Aber auch bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Die erwerbsfähigen Asylbewerber sind verpflichtet, den angebotenen Tätigkeiten nachzukommen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent pro Stunde. Ausgenommen sind allerdings Asylbewerber, die schulpflichtig sind, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufgenommen haben oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind. Auch Personen, die bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben oder aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht arbeitsfähig sind, kommen nicht infrage.

Für Neuss folgt daraus, dass von den insgesamt 243 Asylbewerbern, die unter das Gesetz fallen, aktuell 20 Personen für eine Arbeitsgelegenheit herangezogen werden können, erklärt die Verwaltung. Sie hat dazu mit einem Landkreis in Thüringen (der in der Mitteilung namentlich nicht genannt wird) Gespräche geführt. Dieser Kreis habe aktuell mehr als 150 Asylbewerbern solche Arbeitsgelegenheiten verschafft. „Dort wurde ein Stellenpool eingerichtet, in dem insgesamt 13 Träger wettbewerbsneutrale Stellen anmelden“, heißt es in der Mitteilung. Dadurch könne jedem in Frage kommenden Asylbewerber eine passende Tätigkeit zugewiesen werden – allerdings erst nachdem der Asylbewerber einen Deutschkurs absolviert hat.

Für diesen Prozess würden in der Verwaltung des thüringischen Kreises vier Mitarbeitende eingesetzt. „Zusätzlich wurde eine befristete Stelle für den Aufbau der Strukturen geschaffen. Das Amt für Migration und das Jobcenter befinden sich im Verantwortungsbereich derselben Person, sodass dort gebündeltes Fachwissen vorliegt“, schildert die Verwaltung weiter das Vorgehen in Thüringen.

Diesen Prozess auf Neuss zu übertragen, sei allerdings nicht möglich. Denn: Im zuständigen Sachgebiet in der Neusser Verwaltung herrscht Personalmangel. Eine Organisationsuntersuchung im vergangenen Jahr habe ergeben, dass der Bereich ohnehin einen Mehrbedarf von drei Vollzeitstellen habe, die nach wie vor nicht besetzt seien. „Zudem ist dieses Sachgebiet aktuell mit der Einführung der Bezahlkarte beschäftigt“, so die Verwaltung weiter. Sprich: Ohne neues Personal wird es auch künftig keine Arbeitsgelegenheiten für die Asylbewerber in Neuss geben.

(bebe)

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