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Startseite Flüchtlinge

Migrationswende mit GEAS: Das ändert sich jetzt für Asylbewerber

von Cumali Yağmur 27 Februar 2026
von Cumali Yağmur 27 Februar 2026
Migrationswende: Das ändert sich jetzt für Asylbewerber © AP Photo
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Artikel von Diana Resnik/ Euronews

Der Bundestag hat ein neues Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Das erlaubt Bundesländern unter anderem, Migrationszentren einzurichten.

Die Abstimmung im Bundestag verlief nicht problemlos: Weil nicht genügend Abgeordnete der Union (CDU/CSU) und SPD im Plenarsaal waren und bei der Abstimmung per Handzeichen nicht klar war, ob die Koalition eine Mehrheit hat, war ein Hammelsprung nötig. Alle Abgeordneten mussten den Saal verlassen und durch drei unterschiedliche Türen wieder hereinkommen, wobei eine Tür für Ja, die zweite für Nein und die Dritte für „Enthaltung“ steht. Schließlich sind genügend Mitglieder der Koalition da, um die Asyl-Reform zu verabschieden.

Eine konsequentere Durchsetzung von Abschiebungen

Seit vergangenem Sommer diskutieren die Koalitionspartner über die Umsetzung des GEAS in Deutschland. Bislang sollte die Dublin-Verordnung für die gerechte Verteilung sorgen. Danach müssen Geflüchtete in dem EU-Staat Asyl beantragen, den sie zuerst betreten haben.

Doch das hat in der Praxis bislang nicht gut funktioniert – Fristen sind verstrichen, andere Mitgliedstaaten machten nicht so mit, wie sie eigentlich sollten, und einige Migranten entzogen sich den Verfahren. Die Folge: Sekundärmigration und ein völlig überlastetes System.

Durch das GEAS-System sind die EU-Mitgliedstaaten nun verpflichtet, bis Mitte Juni Asylverfahren an EU-Außengrenzen zu etablieren. Das GEAS-System wurde 2024 vom Europäischen Parlament beschlossen und ist ein Versuch, die Verteilung der Schutzsuchenden ausgewogener zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen und die Zahl der Asylsuchenden zu reduzieren.

Beamte sollen vor Ort entscheiden, ob Betroffene Asylverfahren in der EU bekommen oder ihr Antrag in einem Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen bearbeitet wird. Die Frist der Grenzverfahren soll maximal zwölf Wochen betragen.

Zankapfel Sekundärmigrationszentren

Ein großer Streitpunkt innerhalb der Koalition waren die Sekundärmigrationszentren. Mit dem GEAS-System sollen die Bundesländer solche Zentren einrichten können und Migranten schnell in das Land zurückschicken, das für deren Asylverfahren verantwortlich ist. In Ausnahmefällen dürfen Behörden Ausgangssperren verhängen, um ein Untertauchen zu verhindern.

Teile der SPD waren dagegen, weil sie haftähnliche Bedingungen befürchteten, die für Familien und Kinder untragbar wären. Obwohl die Union sich durchsetzte, konnte die SPD in einigen Punkten Veränderungen erzielen:

Asylsuchende dürfen nicht unbefristet in Zentren untergebracht werden. Familien mit Kindern dürfen demnach maximal zwölf Monate lang untergebracht werden. Kinder sollen Leistungen der Krankenkassen in Anspruch nehmen dürfen und Asylbewerber können bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen.

So war die Abstimmung

Schon im Vorfeld der Abstimmung hatten Abgeordnete den GEAS-Entwurf kritisiert und auch die Abstimmung spiegelt eine verbliebene Skepsis wider.

Die Koalition stimmte dafür: Die CDU war mit 203 Stimmen einstimmig dafür. Die SPD stimmte mit 106 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen ebenfalls dafür.

Die Opposition stimmte dagegen: Die AfD war mit 128 Stimmen gegen die Umsetzung des GEAS-Systems. Kein einziger AfD-Abgeordneter stimmte dafür. Bündnis 90/Grüne stimmten mit 83 Nein-Stimmen ebenfalls einstimmig dagegen. Und auch Die Linke stimmte mit 48 Nein-Stimmen dagegen.

Kritik am GEAS-System

Euronews hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres mit Abgeordneten im Bundestag über das GEAS-System gesprochen. Schon damals zeichnete sich ab, dass viele skeptisch waren, wenn es um die Umsetzung ging.

Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Bernd Baumann sagte, dass Rückführzentren eine „tolle Idee“ seien. Doch diese Idee sei zum Scheitern verurteilt: Die GEAS sei alles andere als effektiv, denn jeder könne über die europäischen Grenzen weiter reinkommen. Illegale Migration wäre damit nicht gestoppt, nur umverteilt, wegen der „Zwangsquoten“, sagte Baumann zu Euronews.

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Grünen-Abgeordnete Claudia Roth machte sich Sorgen um die Menschenrechte: Das Recht auf Asyl sei im Grundgesetz verankert, sagte Roth und verwies auf Deutschlands Verantwortung im Hinblick auf seine Geschichte. „Niemand verlässt seine Heimat ohne Grund“, so Roth. „Und darüber würde ich mir mehr Gedanken machen, als jetzt zu überlegen: ‚Wie verlagere ich die Verantwortung für Menschen, für Schutzsuchende nach draußen'“, sagte Roth letzten Oktober zu Euronews.

Auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warnte vor „Haftlagern“: „In der Zukunft sollen die allermeisten Menschen in Haftlager gesteckt werden und dann in irgendwelche Drittstaaten verfrachtet werden, die aber nicht sicher sind“. Die Linken-Abgeordnete war besorgt darüber, dass Asylverfahren immer weiter ausgehöhlt würden.

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Die SPD war der Umsetzung der GEAS nicht ganz abgeneigt, war jedoch schon da gespaltenen Meinung: SPD-Abgeordneter Hakan Demir sagte zu Euronews, im GEAS seien viele Punkte drin, die in die richtige Richtung gingen. Grundsätzlich seien Rückführungszentren rechtlich möglich, „aber immer wenn ich frage: ‚Nennen Sie mir ein Land, das das jetzt möglich macht und wo die gesetzlichen Bedingungen stimmen‘, dann kriege ich nie eine Antwort“, sagte Demir zu Euronews.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: es gäbe ein Recht auf Asylverfahren, aber kein Recht auf ein Wunschland des Asylverfahrens in Europa.

Dobrindt, der einen härteren Kurs in der Migrationspolitik verfolgt, sagt heute: „Mit den Gesetzen schärfen und härten wir die Migrationspolitik.“ Mit seinem Ansatz: „Kooperation, Konsequenz und Klarheit“ will Dobrindt „Pull-Faktoren“ reduzieren und ein „Signal in die Welt“ setzen, dass sich die Migrationspolitik auch in Europa verändert habe.

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