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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
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AllgemeinFlüchtlinge

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Flüchtlinge

Kaum Chance auf Erfolg: Tausende türkische Erdbebenopfer beantragen Asyl in Deutschland

von Cumali Yağmur 9 Oktober 2024
von Cumali Yağmur

Kaum Chance auf Erfolg: Tausende türkische Erdbebenopfer beantragen Asyl in Deutschland

          Von:dpa

                 Geflüchtete warten in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen auf ihren Weitertransport per Bus. Foto: Boris Roessler/dpa

 
 Das Erdbeben in der Türkei am 6. Februar 2023 hat zahlreiche Menschen zur Flucht nach Deutschland gezwungen. Mehr als 10.000 Betroffene haben inzwischen ihre Visa überschritten und versuchen, ihren Aufenthalt durch Asylanträge zu sichern.

Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei am 6. Februar 2023 sind rund 10.000 Erdbebenopfer nach Deutschland gekommen. Sie wurden im Rahmen eines schnellen und einfachen drei-monatigen Visumprogramms aufgenommen. Nun haben viele von ihnen ihre Visa überschritten und sind nicht in die Türkei zurückgekehrt.

Berichten zufolge haben diese Personen Asylanträge gestellt, um ihren Aufenthalt in Deutschland zu legalisieren. Während einige bei Verwandten leben, haben andere während des Asylverfahrens Arbeit gefunden. In Deutschland werden normalerweise nur etwa 10 Prozent der Asylanträge von türkischen Staatsbürgern genehmigt. Die Erdbebenopfer argumentieren jedoch mit humanitären und politischen Gründen für ihren Verbleib.

Viele Asylanträge werden abgelehnt

Viele der Antragsteller haben bereits abgelaufene Visa. Ihre Asylanträge werden oft abgelehnt, mit dem Verweis, dass „die Türkei kein Kriegsgebiet ist, sondern ein NATO-Partner und ein sicheres Land“. Dennoch haben sie die Möglichkeit, gegen diese Ablehnungen vor Gericht zu ziehen.

 

Die deutsche Regierung sieht sich in einem Dilemma: Einerseits besteht die gesetzliche Verpflichtung, Personen, die mit einem befristeten Visum eingereist sind, zurückzuschicken. Andererseits gibt es Bedenken, dass eine Abschiebung von Erdbebenopfern als ungerecht empfunden wird.

CDU-Abgeordnete Güler fordert mehr Visa für Erdbebenopfer

Spread the loveDie CDU-Politikerin Serap Güler hat eine Ausweitung des vereinfachten Visa-Verfahrens für Betroffene des Erdbebens in der Türkei gefordert. Sie war kürzlich vor Ort. „Aktuell können nur Verwandte ersten und zweiten Grades nach Deutschland geholt werden. Die Bundesregierung muss das Visa-Programm dringend auf Verwandte des dritten Grades ausweiten“, sagte sie dem Redaktionsnetwerk Deutschland (RND/

 
 
9 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Asyl für alle Afghaninnen? CDU nennt EuGH „Totengräber des individuellen Asylanspruchs“

von Fremdeninfo 8 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Asyl für alle Afghaninnen? CDU nennt EuGH „Totengräber des individuellen Asylanspruchs“

                                                                                  Artikel von Maximilian Beer / BZ
                                                              
                                                                  Eine Frau läuft in Kabul an einem bewaffneten Talibankämpfer vorbei.  © Ebrahim Noroozi/AP
 

Der Anlass für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren Klagen zweier Afghaninnen in Österreich. Doch der Beschluss dürfte Folgen für die Asylpraxis in der EU und somit auch für Verfahren in Deutschland haben. Am vergangenen Freitag entschied der EuGH: Der Umgang der in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban mit Frauen ist als Verfolgung einzustufen. Dies könne eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen.

Bedeutet also: Im Einzelfall wären dann nicht mehr die persönlichen Umstände einer Antragsstellerin relevant, sondern lediglich Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Mehr müsste bei der individuellen Prüfung eines Asylantrags nicht mehr berücksichtigt werden.

Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt seien schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen, begründete der EuGH seinen Entschluss. Eine Zwangsverheiratung sei gleichzustellen mit Sklaverei. Auch die Pflicht, sich vollständig zu verhüllen, sowie die Einschränkung des Zugangs zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung und der Ausschluss vom politischen Leben seien zusammengenommen Verfolgung. Afghanischen Frauen würden die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten.

Bei der Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau müsse nicht festgestellt werden, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht, erklärte der EuGH. Laut US-Regierungsangaben leben in Afghanistan rund 40 Millionen Menschen. Darunter seien 20 Millionen Frauen und Mädchen.

Für Asylverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Die Behörde entscheidet auch, wer als Flüchtling anerkannt wird oder subsidiären Schutz erhält. Da EU-Recht das nationale Asylrecht weitgehend bestimmt, liegt es nun am BAMF, die Entscheidung aus Luxemburg in die eigene Arbeit einfließen zu lassen.

Man habe „das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis genommen“ und werde „die Folgen aus dem Urteil für die Entscheidungspraxis des Bundesamts prüfen“, sagt eine BAMF-Sprecherin auf Anfrage der Berliner Zeitung. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Der Behörde zufolge wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 9782 Asylanträge von Frauen aus Afghanistan gestellt. Darunter fallen Erst- und Folgeanträge. Im laufenden Jahr waren es bis Ende August 7748.

Insgesamt wurde demnach im Jahr 2023 über 12.818 Asylanträge von Afghaninnen entschieden. In 308 Fällen erkannte das BAMF die Frauen als Asylberechtigte an. 8041-mal erfolgte eine Anerkennung als Flüchtling. In 447 Fällen gewährte die Behörde subsidiären Schutz, ein „Abschiebungsverbot“ wurde 2139-mal ausgesprochen. 16 Anträge wurden abgelehnt und 1867-mal stand am Ende eine sogenannte sonstige Verfahrenserledigung – in diesen Fällen sei zum Beispiel ein anderer EU-Staat zuständig gewesen oder der Antrag zurückgenommen worden, so die BAMF-Sprecherin.

In Österreich hatten zwei Afghaninnen geklagt, nachdem die Behörden sie nicht als Flüchtlinge anerkannt hatten. Ihnen war lediglich subsidiärer Schutz zugesprochen worden. Sie argumentierten, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wandte sich an den EuGH. Er fragte auch, ob ein EU-Mitgliedstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne. In den konkreten Fällen muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

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                                               Der CDU-Abgeordnete Throm spricht von einer „überzogenen Rechtsprechung“. © Philip Dulian/dpa

 

Während das BAMF noch prüft, wie es mit der EuGH-Entscheidung umgehen will, reagiert die Union im Bundestag mit Unverständnis auf den Richterspruch. „Wenn es nach dem EuGH geht, haben jetzt alle 40 Millionen Afghanen einen Anspruch auf Schutz in Europa: Die Frauen bekommen Asyl, ihre Männer und Söhne kommen über den Familiennachzug nach“, sagt der innenpolitische Fraktionssprecher Alexander Throm (CDU) der Berliner Zeitung. „Das Gericht überzieht das Asylrecht dermaßen, wie es kein deutsches oder internationales Recht jemals beabsichtigt hat.“

Die Union fordert einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Migrationspolitik. „Wir müssen in Deutschland und Europa zurück zu einer Lage, in der gewählte Parlamente über das Migrationsrecht bestimmen – und nicht die Gerichte“, sagt der CDU-Abgeordnete Throm. Beim Thema Migration gehe es um die Frage, wer auf Dauer kommen und bleiben dürfe. „Das ist der Kernbereich der Demokratie“, so Throm. „Mit dieser überzogenen Rechtsprechung hat sich der EuGH zum Totengräber des individuellen Asylanspruchs in Europa gemacht.“

Der EuGH berief sich bei seiner Entscheidung unter anderem auf die Einschätzung mehrerer internationaler Organisationen. So hätten etwa die EU-Asylagentur (EUAA) und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) umfassend belegt, dass Frauen unter dem Regime der Taliban gezielt und systematisch unterdrückt würden. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte das Urteil aus Luxemburg: „Es stärkt europaweit die Rechte schutzsuchender Frauen aus Afghanistan.“

Derweil kommt eine von der Universität Oxford geleitete Studie zu dem Ergebnis, dass in Großbritannien so viele illegale Migranten leben wie in keinem anderen europäischen Land. Darüber berichtet die britische Zeitung The Telegraph. Deutschland steht demnach an zweiter Stelle. Der Untersuchung zufolge leben im Vereinigten Königreich bis zu 745.000 illegale Migranten, was knapp einem von 100.000 Einwohnern entsprechen würde. In Deutschland seien es maximal 700.000.

8 Oktober 2024 0 Kommentare
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Religion

Debatte um Homophobie und Muslime – Spahn stimmt Kühnert zu

von Fremdeninfo 8 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Debatte um Homophobie und Muslime – Spahn stimmt Kühnert zu

Deutschland ist durch irreguläre Migration homophober, frauenfeindlicher und gewaltaffiner geworden“, sagt Jens Spahn. Der CDU-Politiker springt damit Kevin Kühnert (SPD) bei, dem nach ähnlichen Aussagen parteiintern Rassismus vorgeworfen worden war.

                                                

                                                   Debatte um Homophobie und Muslime – Spahn stimmt Kühnert zu © picture alliance/dpa/Anna Ross

 

 

In der Debatte um persönliche Erfahrungen mit Homophobie und Migration meldet sich der CDU-Politiker Jens Spahn zu Wort, um den SPD-Politiker Kevin Kühnert zu unterstützen.

„Es ist gut, dass Kevin Kühnert das so klar anspricht“, sagte Spahn dem Berliner „Tagesspiegel“. „Der reflexhafte Rassismus-Vorwurf ist Unsinn. Es ist schlicht die Realität: Deutschland ist durch irreguläre Migration homophober, frauenfeindlicher und gewaltaffiner geworden.“

Spahn äußerte sich auch zur Frage der Ursachen: „Das hat zu oft mit einer kulturellen Prägung aus dem arabisch-muslimisch Raum zu tun.“

Den Handelnden in der Politik warf er mangelnde Aufrichtigkeit vor: „Leider gestehen zu viele Politiker das oft nur hinter vorgehaltener Hand zu.“ Mit Jens Spahn meldete sich nach Kühnert ein weiterer prominenter schwuler Politiker zu Wort.

Muslimisch gelesene Männergruppen“

Kevin Kühnert hatte am Wochenende auf einen Gastbeitrag des Grünen-Politikers Cem Özdemir in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ reagiert.

Özdemir wiederum hatte zuvor beklagt, seine Tochter werde in der Stadt regelmäßig von Männern mit Migrationshintergrund unangenehm begafft oder sexualisiert. „Ich bin keine Frau, aber als schwuler Mann kann ich erahnen, was er meint“, sagte Kühnert daraufhin dem „Spiegel“. „Und so kommt es in meinem Erleben aus muslimisch gelesenen Männergruppen häufiger zu einem homophoben Spruch, als man es sonst auf der Straße erlebt.“

Kühnert war daraufhin auch aus der eigenen Partei kritisiert worden. Unter anderem hatte ihm Berliners Queerbeauftragter Alfonso Pantisano Vorurteile attestiert (WELT hatte berichtet).

Queerfeindlichkeit gebe es von Menschen aller Herkünfte und mit allen Sprachen, Hautfarben und Religionen, so das SPD-Mitglied Pantisano in einer Serie von Facebook-Postings. „Aber warum wir uns immer die Muslime als singuläres Phänomen rauspicken, bleibt mir schleierhaft“. Später schrieb er von „antimuslimischem Rassismus“ und betonte, man könne bei Anfeindungen auf der Straße gar nicht erkennen, ob jemand Muslim sei.

Am gestrigen Montag war Kühnert überraschend als SPD-Generalsekretär zurückgetreten. Er begründete dies mit gesundheitlichen Problemen.

8 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

EU-Migrationspolitik: Neue Wege für Abschiebungen gesucht

von Fremdeninfo 8 Oktober 2024
von Fremdeninfo

EU-Migrationspolitik: Neue Wege für Abschiebungen gesucht

                                                             Artikel von Thomas Gutschker
•                                               

                                                    Migranten nach der Rettung auf der zu Spanien gehörenden Insel Lanzarote © dpa

 

Innovative Solutions“ – das wäre ein guter Name für ein Hightech-Unternehmen. Im EU-Kontext ist aber etwas ganz anders gemeint: Lösungen für die Asylkrise, die auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten setzen und Migranten abschrecken sollen. Der Begriff stammt aus dem Missionsschreiben, mit dem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihren designierten Innenkommissar Magnus Brunner ausstattete. „Sie werden weitere Überlegungen zu innovativen operativen Lösungen anstellen, um die irreguläre Migration zu bekämpfen“, so lautet ihr Auftrag an den Österreicher. Freilich hat das Nachdenken in Brüssel schon begonnen. In dieser Woche werden erstmals die EU-Innenminister über eine besondere Variante diskutieren.

Wenn sie an diesem Donnerstag in Luxemburg zusammenkommen, geht es darum, wie sich „die Wirksamkeit der EU-Rückführungspolitik verbessern“ lässt – so steht es auf der Tagesordnung. „Wir werden die Minister zu einem Gedankenaustausch darüber einladen, ob wir die rechtliche und praktische Machbarkeit von innova­tiven Lösungen auf Expertenebene diskutieren sollen“, erläuterte ein leitender EU-Diplomat, „insbesondere das Konzept von Rückkehrzentren“. Dieser Vorschlag wiederum stammt aus einem Brief, den 15 EU-Innenminister Mitte Mai der EU-Kommission geschrieben haben. Aus­reisepflichtige Asylbewerber könnten in solche Rückkehrzentren – das englische Wort lautet „return hubs“ – in kooperationsbereiten Drittstaaten gebracht werden, heißt es dort, während sie auf ihre endgültige Abschiebung warteten. Mög­liche Modelle sollten die EU-Kommission und die Mitgliedstaat erkunden.

Debatte über „abgespecktes“ Albanien-Modell

Diese Debatte beginnt nun, weil die ungarische EU-Ratspräsidentschaft die An­regung aufgenommen hat. Ganz neu ist die Idee nicht. Schon 2017 gab es Überlegungen, solche Rückkehrzentren in Tunesien einzurichten. Seinerzeit verhandelte Berlin mit Tunis, konnte aber nur die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber aus Tunesien durchsetzen. Dieselbe Erfahrung machte die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im vo­rigen Jahr. Auch sie wollte Migranten in das Land zurückschieben, die über Tunesien nach Italien gekommen waren. Doch widersetzte sich Präsident Kaïs Saïed diesem Ansinnen, während italienische Gerichte Tunesien als „nicht sicher“ einstuften. Die Lehre aus diesen gescheiterten Avancen war: Die Ablehnung dunkelhäutiger Menschen kann in Nordafrika noch größer sein als in Europa.

Deshalb richtet sich der Blick nicht nur nach Afrika, sondern auch in die euro­päische Nachbarschaft. Könnte man nicht Staaten des westlichen Balkans dafür gewinnen, abgelehnte Asylbewerber bei sich aufzunehmen? Immerhin sind fünf von ihnen Beitrittskandidaten, das verleiht der EU einen doppelten Hebel: Sie könnte die Regierungen unter sanften Druck setzen und zugleich sicherstellen, dass das notwendige Niveau an Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Die Abzuschiebenden könnten in Zentren untergebracht werden, die von der EU finanziert und von EU-Beamten betreut werden. De facto müssten es allerdings geschlossene Einrichtungen sein, damit die Betroffenen nicht gleich den nächsten Versuch unternehmen, in die EU zurückzukehren. Würde das über gewisse Zeit gelingen, könnte es andere Asylbewerber entmutigen, sich überhaupt auf den Weg zu machen. Solche Überlegungen gibt es in Brüssel, wenn auch bislang nur in vertrau­lichen Runden. Als „abgespeckte Variante des Albanien-Modells“ umschreibt sie ein Gesprächspartner. Gemeint ist der Deal, den Meloni Ende 2023 mit dem albanischen Regierungschef Edi Rama vereinbarte, nachdem sie mit Tunesien nicht weiter­gekommen war. Demnach darf Italien in Albanien zwei Aufnahmezentren errichten, um dort Asylanträge von Migranten zu prüfen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden. Für sie gilt nicht der hohe Schutzanspruch des europäischen Rechts, das erst greift, wenn ein Asyl­antrag auf dem Territorium eines EU-Staats oder an seiner Grenze gestellt wird. Wer Schutz erhält, darf nach Italien einreisen; wer abgelehnt wird, soll von Al­banien zurückgeführt werden. Scheitert dies, ist auch für solche Personen die Einreise frei.

Initiative kam aus Kopenhagen und Prag

Bei einem Rückkehrzentrum wären die rechtlichen Auflagen noch geringer – es geht ja um Menschen, denen rechtswirksam kein besonderer Schutz in Europa zusteht. Beachtet werden müsste neben den Grundrechten nur das Refoulementverbot der Genfer Flüchtlingskonvention; der Drittstaat dürfte die Betreffenden nicht einfach weiterschieben. Unter welchen Um­ständen sie untergebracht werden dürften, müssten europäische Gerichte entscheiden. Hier setzen jene an, die Rückkehrzentren für keine gute Idee halten. Immerhin hätten deutsche Gerichte sogar die Rückführung von Asylbewerbern nach Griechenland gestoppt, sagen Skeptiker, weil dort die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung drohe.

Die Initiative der 15 EU-Innenminister im Mai ging von Dänemark und der Tschechischen Republik aus. Vor allem Staaten im Norden, Osten und Süden trugen sie mit. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) war zwar an den Verhandlungen beteiligt, sah dann aber davon ab, den Brief mitzuzeichnen, um neuen Ärger mit den Grünen zu vermeiden. Denn im selben Schreiben wird auch die Drittstaatenregelung im neuen EU-Asylrecht infrage gestellt. Die Minister fordern die EU-Kommission auf, eine Bestimmung zu streichen, mit der Asylbewerber nur in sichere Drittstaaten zurückgewiesen werden können, zu denen sie eine „sinnvolle Verbindung“ aufweisen.

Auf diese Formulierung hatten die Grünen seinerzeit gepocht. Nun allerdings sieht es in Brüssel so aus, als würde sie ohnehin fallen. Es gebe eine qualifizierte Mehrheit im Rat, um das Verbindungs­kriterium aufzuheben, sagen Eingeweihte. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission wird für den nächsten Sommer erwartet. Damit würde dann auch ein Ruanda-Modell möglich.

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8 Oktober 2024 0 Kommentare
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Archive

Wandbild zum Gedenken der Opfer von Hanau wieder hergestellt

von Fremdeninfo 7 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Wandbild zum Gedenken der Opfer von Hanau wieder hergestellt

 Von dpa

 

Extremismus

Wandbild zum Gedenken der Opfer von Hanau wieder hergestellt

                                           

                                               Rechte Schmierereien auf Wandbild für Hanau-Opfer beseitigt © Andreas Arnold/dpa

Ein Bild zum Gedenken der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau wird mit rechtsextremen Symbolen verunstaltet. Jetzt ist es wieder instandgesetzt. Die Künstler haben auch eine Forderung.

Frankfurt/Main – Das Frankfurter Wandbild für die Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau ist wieder hergestellt. Die Künstler setzten die Porträts unter der Friedensbrücke wieder instand, wie das sogenannte Kollektiv ohne Namen mitteilte.

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                                                                                              Graffiti für Opfer von Hanau

 

Rund 50 Angehörige, Künstler und Musiker versammelten sich dabei am Sonntag vor dem Graffito. Sie forderten von der Stadt Frankfurt, das Wandbild so zu versiegeln, dass es nicht mehr beschmiert werden kann. Der Vater eines der Opfer sagte, er und seine Frau seien sehr, sehr traurig über die rechtsextremen Schmierereien gewesen.

Die Polizei hatte zuvor auf dem Wandbild SS-Runen sowie ein Hakenkreuz mit blauer Farbe übersprüht, mit denen Unbekannte das Bild beschmiert hatten. Der Staatsschutz ermittelt. Die Bilder der Gesichter der neun Opfer des Anschlags waren verunstaltet worden.

In Hanau hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.

Das 27 Meter breite Wandbild des Künstlerkollektivs zeigt neben den Worten „Rassismus tötet“ und „Niemals vergessen“ die Gesichter der Opfer. dpa

7 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

FDP will abgelehnten Asylbewerbern nur noch „Bett-Seife-Brot-Minimum“ zahlen

von Fremdeninfo 6 Oktober 2024
von Fremdeninfo

FDP will abgelehnten Asylbewerbern nur noch „Bett-Seife-Brot-Minimum“ zahlen

                 Von Welt

Die FDP-Fraktion legt einen „Neun-Punkte-Plan“ vor. Teil dessen sind Kürzungen für ausreisepflichtige Migranten. Allerdings liegen die Regelsätze schon jetzt nur knapp über zwölf Euro täglich.

                                            

                                                       Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Amin Akhtar/WELT

 

 

Die FDP will die Sozialleistungen für ausreisepflichtige Migranten auf ein Minimum kürzen. Das ist Teil eines „Neun-Punkte-Plans“ der Bundestagsfraktion, der offenbar den Druck auf den Grünen Koalitionspartner erhöhen soll. Abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland verlassen müssen, sollen laut dem Papier des Fraktionsvorstandes drastisch weniger Unterstützung bekommen.

„Künftig sollten die Leistungen für alle ausreisepflichtigen Asylbewerber aufs Bett-Seife-Brot-Minimum gekürzt werden. Damit stellen wir sicher, dass es keinen Anreiz mehr gibt zu bleiben“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der „Bild am Sonntag“. Alle anderen Sozialleistungen sollen bis auf ein Taschengeld gestrichen werden.

Derzeit liegt der Anspruch für Alleinstehende in einer Sammelunterkunft laut Asylbewerberleistungsgesetz allerdings ohnehin nur bei monatlich 368 Euro, also rund 12,26 Euro pro Tag. Ende 2022 lebten laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 486.100 Anspruchsberechtigte, davon ein knappes Drittel Minderjährige.

Mit dem Neun-Punkte-Plan könnte die FDP besonders den Druck auf die Grünen in der Koalition erhöhen, indem sie die Vorschläge aus den schwarz-grün regierten Bundesländern zur Migrationspolitik aufgreifen. Dazu gehört unter anderem die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten.

Auf Landesebene machen die ersten Grünen den Weg frei für zentrale Verschärfungen in der Asylpolitik, die die FDP seit langen fordert. „Das ist die Chance für eine echte Migrationswende“, so Dürr. Jetzt käme es auf Robert Habeck und die Grünen im Bund an.

6 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

EuGH stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen

von Fremdeninfo 5 Oktober 2024
von Fremdeninfo

                                    EuGH stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen

                                       

                                                                              Stand: 04.10.2024  Tageschau

Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von afghanischen Frauen gestärkt: Die Repressionen des Taliban-Regimes seien so massiv, dass sie grundsätzlich als Verfolgte gelten. Damit stehe ihnen in der EU Asyl zu.

Max Bauer
Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Es gibt mittlerweile viele Berichte der EU und der Vereinten Nationen, wie miserabel die Lage für Frauen in Afghanistan ist. Seit die Taliban 2021 wieder an die Macht gekommen sind, sind Frauen in Afghanistan bedroht. Sie werden, nur weil sie Frauen sind, systematisch diskriminiert.

Grundlegende politische, wirtschaftliche und soziale Rechte von Mädchen und Frauen werden mit Füßen getreten: Sie erhalten keinen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt, keinen Schutz vor männlicher Gewalt und Zwangsverheiratung, dürfen keinen Sport machen und bekommen kaum medizinische Betreuung.

Richter sehen systematische Verfolgung

Sind die Maßnahmen des Taliban-Regimes damit als Verfolgung einzustufen? Das sagen zwei Frauen, die in Österreich ihr Asylrecht eingeklagt hatten. Die eine war 2015 zusammen mit ihrer Mutter aus Afghanistan geflohen. Als Fluchtgrund gab sie an: Ihr Vater habe sie als 14-Jährige gegen ihren Willen verheiraten wollen.

Die andere Klägerin ist Jahrgang 2007. Sie hat zwar nie in Afghanistan gelebt. Sie hat bei ihrem Asylantrag aber vorgetragen, dass bei einer Rückkehr in das Land ihre Menschenrechte gefährdet wären. Sie dürfe nicht zur Schule gehen oder arbeiten. Aber sie wolle in Freiheit leben und die gleichen Rechte wie Männer haben.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte die Fälle dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die zentrale Anfrage an den Europäischen Gerichtshof war: Muss man die vielen Diskriminierungen, denen Frauen in Afghanistan ausgesetzt sind, zusammen betrachten? Sind also Frauen aus Afghanistan verfolgt im Sinne des europäischen Asylrechts, weil die Lage für Frauen in Afghanistan generell schlecht ist und zentrale Rechte verletzt?

EuGH: Frauen werden Grundrechte vorenthalten

Der Europäische Gerichtshof hat heute ganz im Sinne der Klägerinnen entschieden. Er stellt unmissverständlich klar: Zwangsverheiratungen sind der Sklaverei gleichzustellen und schon für sich genommen ein Asylgrund. Das Gleiche gilt, wenn Frauen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt nicht geschützt sind, zum Beispiel sich nicht vor Gericht wehren können.

Darüber hinaus gilt: Die vielen anderen Diskriminierungen von Frauen in Afghanistan, von der fehlenden politischen Teilhabe bis zur Verweigerung von Schulbildung, müssen zusammen betrachtet werden.

Zusammengenommen stellen sie eine systematische Verfolgung dar. Der EuGH wird hier sehr deutlich. In der Pressemitteilung des Gerichts steht: Frauen würden „in flagranter Weise die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten“.

Persönliche Umstände nicht mehr entscheidend

Und der Gerichtshof geht beim Schutz von Frauen aus Afghanistan noch weiter. Eigentlich muss bei der Prüfung eines Asylantrags nach EU-Recht von der Asylbehörde genau geschaut werden, wie die persönlichen Umstände einer Frau in Afghanistan sind. Darauf kommt es nun aber nicht mehr an.

Der EuGH beurteilt die Situation in Afghanistan selbst als sehr schlecht und sagt: Die Asylbehörden in der EU müssen nicht mehr im Einzelfall feststellen, dass einer Antragsstellerin auf Asyl in Afghanistan tatsächlich Verfolgungshandlungen drohen. Es genügt, dass das Geschlecht und die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt werden.

Constantin Hruschka, Juraprofessor an der Evangelischen Hochschule Freiburg und Asylrechtsexperte, sagt, dass sich der Schutz von Frauen aus Afghanistan nun in ganz Europa verbessere. Der EuGH habe klargestellt, dass hier eine „Gruppenverfolgungssituation“ gegeben sei. „Dass also alle Frauen, die die afghanische Staatsangehörigkeit haben, hier als Flüchtlinge anzuerkennen sind.“ Damit sei der Schutz dieser Frauen in Europa einheitlich geregelt. An diesen Grundsätzen müssten sich auch die Asylbehörden und Gerichte in Deutschland orientieren. Die Folge für Asylverfahren in Deutschland sei, „dass afghanische Frauen, die einen Asylantrag stellen, als Flüchtlinge anerkannt werden müssen, unabhängig davon, wie ihre individuelle Situation ist, solange sie afghanische Staatsangehörige sind.“

 

 

5 Oktober 2024 0 Kommentare
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Religion

Leonis Hamza aus Bonn – Hassprediger soll abgeschoben werden: Jetzt fällt Gericht unfassbare Entscheidung

von Fremdeninfo 3 Oktober 2024
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Leonis Hamza aus Bonn – Hassprediger soll abgeschoben werden: Jetzt fällt Gericht unfassbare Entscheidung

                                          Artikel von Von FOCUS-online-Reporter Axel Spilcker
 
                                           
                                            Abdul Alim Hamza (l.) neben dem bekannten Salafisten Ibrahim El-Azzazi Instagram © Instagram
 

Der Staatsschutz in NRW ist sich sicher: Dieser Mann ist eine Gefährdung für unsere demokratischen Grundordnung und muss das Land verlassen. Leonis Hamza sitzt deshalb in Abschiebehaft. Doch nun fällte ein Gericht eine unglaubliche Entscheidung, die tief blicken lässt

Nach den mutmaßlich islamistischen Attentaten durch zwei syrische Flüchtlinge in Mannheim und Solingen überbietet sich die Politik mit vollmundigen Ankündigungen. Mit Blick auf die tödliche Messerattacke gegen einen Polizisten in Mannheim forderte Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch verstärkte Abschiebungen ausländischer Hassprediger: „Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen“, betonte die SPD-Politikerin.

Hassprediger aus Bonn: „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst stellte drei Wochen nach dem Anschlag auf einem Fest in Solingen mit drei Toten durch den mutmaßlichen Gefolgsmann der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS), Issa al Hasan, 26, ein Sicherheitspaket im Kampf gegen militante radikal-islamische Salafisten vor. Dabei hob der CDU-Regierungschef hervor, dass es dem Bonner Staatsschutz und der städtischen Ausländerbehörde gelungen sei, den aus dem Kosovo stammenden Hassprediger Leonis Hamza in Abschiebehaft zu nehmen.

Wüst wertete dies als einen ersten Erfolg, „um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“ wieder ins Lot zu bringen. Zugleich forderte er den Bund auf, mit den Ländern zusammen „eine Schneise in das Dickicht überkomplexer Regelungen im Migrationsrecht zu schlagen“. Wie recht er hatte.

Gericht verkündet Abschiebestopp

Denn ein nüchterner Blick auf die bestehenden Abschiebehürden stellt die hehren politischen Wunschvorstellungen erheblich in Frage: Am Mittwoch verkündete das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss einen vorläufigen Abschiebestopp für den salafistischen Prediger Leonis Hamza, alias Abdul Alim Hamza. FOCUS online hatte zuvor berichtet, dass der Bonner Staatsschutz den 32-jährigen Kosovaren in einem 51-seitigen Bericht als „Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft hatte. Hamza gilt demnach als einer der You-Tube-Stars der neuen Hassprediger-Garde. Zudem unterhält er etliche Kontakte in die Clan- und Kämpferszene.

Auf dieser Grundlage hatte das Ausländeramt seine Ausweisung und Abschiebung in sein Heimatland angeordnet. Am 10. September wurde er festgenommen und sitzt seither im Abschiebegefängnis in Büren. 14 Tage später hatte der Prediger gegen die Verfügung geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihm zunächst Recht und setzte die Abschiebung aus. Laut einer Pressemitteilung konnte die Kammer auf Grund der aktuellen Gesetzeslage nicht erkennen, dass Hamza die demokratische Grundordnung gefährde. Ein besonders schwerwiegendes Ausweiseinteresse bestehe nicht. Weder habe Hamza eine Terror-Gruppe unterstützt noch „öffentlich zu Gewalt oder Hass aufgerufen“. Allein ein politischer Salafist zu sein, reiche nicht als Ausweisungsgrund aus, so der Tenor.

Steinzeit-Islamisten und ihre perfide Ideologie

Dabei nutzt die neue Prediger-Elite um Hamza und seine Leute besonders intensiv die sozialen Netzwerke, um ihre erzreaktionären Botschaften zu verbreiten. Die salafistische Ideologie orientiert sich einzig an Koran, Sunna (dem Leben des Propheten Mohammed im siebten Jahrhundert) und der Sharia (islamische Rechtssammlung). Steinigungen beim Ehebruch durch Frauen gehören genauso zu den archaischen Regeln wie Handabschlagen bei Diebstahl. Die demokratische Grundordnung lehnen Salafisten ab. Laut den Bonner Staatsschützern soll Hassprediger Hamza genau für diese Ideologie einstehen.

Zudem steht die Rekrutierung von neuem Nachwuchs im Vordergrund. Missionierung (Dawah) für ein islamisches Kalifat, lautet die Devise. So sind etliche Konvertierungen durch Hamza belegt. Meist handelt es sich um Teenager. Gleich mehrfach ermittelten die Strafverfolger gegen den Prediger. Nach FOCUS-online-Recherchen etwa wegen Körperverletzung, Bedrohung oder wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Gegen den Willen minderjähriger Konvertiten hatte Hamza sie aufgenommen und Videos ins Netz gestellt. Jedes Mal kam der Salafist milde davon. Die Verfahren wurden gegen eine Geldauflage eingestellt. 2011 wurde er wegen Betruges in Braunschweig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gericht: Politischer Salafismus ist keine Gefahr

Das Landeskriminalamt NRW hatte den Kosovaren 2022 als „relevante Person“ eingestuft. Diese extremistische Risikokategorie liegt direkt hinter der höchsten Stufe der sogenannten „Gefährder“. Ein Gefährder ist nach polizeilicher Definition „eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“. Eine relevante Person „nimmt innerhalb des extremistisch-terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein. Dieser Kreis fördert, begeht oder unterstützt also politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung.

Das Kölner Verwaltungsgericht hingegen wertet den politischen Salafismus nicht als Gefahr für die hiesige Demokratie. Auch die Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt gegenüber Hamzas Ehefrau und den Kindern sowie die Morddrohung gegen seine fünfjährige Tochter, die der Staatsschutzbericht anführt, überzeugte die Kammer nicht. Schließlich habe das Jugendamt nebst dem Familiengericht entsprechende Verfahren eingestellt. „Offen und weiter aufzuklären ist ferner“, ob dem Bonner Salafisten „wegen seiner Bindung zu seinen deutschen Kindern ein aus dem EU-Recht resultierendes Aufenthaltsrecht zusteht“.

Sollte die Bonner Ausländerbehörde im Hauptsacheverfahren keine neuen Argumente für die geplante Abschiebung vorweisen, so tendieren die Chancen gegen Null, das Hamza ausreisen muss. „Das wäre ein großer Schlag für die Sicherheitsbehörden“, stellte ein hochrangiger Staatsschützer fest, „die Salafisten-Szene würde dies als großen Sieg feiern und niemand würde sich mehr trauen, nochmals einen dieser Hassprediger auszuweisen“.

Komplexe Abschiebehürden der deutschen Ausländerparagrafen

Offenbar zeigten sich die Kölner Verwaltungsrichter selbst nicht mit ihrem Entscheid zufrieden. So weist die Kammer auf einen Antrag der Bundestagsfraktion CDU/CSU vom 14. Mai hin. Seinerzeit schlug die Union vor, ein neues Gesetz zu verabschieden, das ein besonders schweres Ausweisungsinteresse für Salafisten vorsah, die einen islamischen Gottesstaat einführen wollten. Dies lehnten die Ampel-Koalition sowie die Linkspartei aber ab.

Folglich bleibt es eher bei Lippenbekenntnissen, wenn es darum geht, mutmaßliche nichtdeutsche Staatsfeinde außer Landes zu bringen. Dies belegt auch der Bericht aus dem NRW-Flüchtlingsministerium auf SPD-Anfrage: Derzeit können 34 ausländische Gefährder nicht abgeschoben werden. Das heißt: Knapp drei Dutzend Risikofälle für die innere Sicherheit profitieren von den komplexen Abschiebehürden der deutschen Ausländerparagrafen.

Die Gründe sind vielfältig. Mal drohen angeblich Repressalien bei einer Rückführung in die Heimatländer, mal besteht ein Abschiebungsverbot, mal fehlen Ausweisdokumente und das Herkunftsland weigert sich, diese Personen wieder aufzunehmen. Lisa-Kristin Kapteinat, Vizefraktionschefin der SPD im Düsseldorfer Landtag, reagiert mit scharfer Kritik: „Wochenlang haben wir danach gefragt, wie viele Gefährder bei uns sind, die eigentlich abgeschoben werden müssen.“

Wochenlang hätten sich Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) und die Grünen-Integrationsministerin Josefine Paul „diese Frage wie eine heiße Kartoffel hin und her geworfen. Jetzt kommt raus: Es sind 34 ausreisepflichtige Gefährder“. Kapteinat fragt provokant: „Warum sind die noch hier ? Die Landesregierung muss jetzt umgehend klären, wie eine Rückführung in jedem einzelnen Fall gewährleistet werden kann.“

3 Oktober 2024 0 Kommentare
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Religion

15-jähriger mutmaßlicher Islamist verhaftet

von Fremdeninfo 3 Oktober 2024
von Fremdeninfo

15-jähriger mutmaßlicher Islamist verhaftet

 

Ein mutmaßlicher Islamist aus Wuppertal ist schon am 20. September in Haft genommen worden. Der Teenager soll Anschläge geplant haben. Möglicherweise hat ein Islamist aus dem Ausland versucht, ihn per Chat zu einem Attentat anzustiften.

 

                                            

                                               15-jähriger mutmaßlicher Islamist verhaftet © Roberto Pfeil/dpa
 

Ein 15-jähriger mutmaßlicher Islamist aus Wuppertal ist wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen verhaftet worden. Er sitzt auf Anordnung des dortigen Amtsgerichts bereits seit 20. September in Untersuchungshaft, wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilte. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Demnach hat ihn die Polizei als Gefährder eingestuft.

Er sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und man habe ihn einige Wochen zuvor in Präventivgewahrsam genommen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Nähere Einzelheiten nannte er zunächst nicht. Dann hätten sich in der Folge konkretere Hinweise auf die Planungen des Jugendlichen ergeben, woraufhin die U-Haft angeordnet worden sei.

Zu einem möglichen Zusammenhang zum tödlichen Messeranschlag von Solingen äußerte sich der Sprecher nicht. Welche Art von Verbrechen der junge Mann geplant haben soll und wie weit die Planungen gingen, blieb zunächst offen.

Wollte ihn jemand aus dem Ausland zum Attentat anstiften?

Nach „Spiegel“-Informationen stand er nach dem Anschlag von Solingen mutmaßlich per Chat mit einem Islamisten im Ausland in Kontakt, der ihn zu einem Attentat mit einem Messer anstacheln wollte. Laut der Ermittlungen tauschten sie sich bereits über mög­liche Ziele aus: Festivals oder jüdische Gemeinden. Im sozialen Netzwerk TikTok soll der 15-Jährige zudem Videos gepostet haben, in denen Flaggen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu sehen sind.

Bereits Ende August hatten die deutschen Sicherheitsbehörden einen Hinweis auf den Wuppertaler Jugendlichen bekommen. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern beschäftigte sich mit seinem Fall. Die Beamten befürchteten, dass er einen Anschlag begehen könnte.

Bis zum Ende der Gedenkfeier am 1. September zum tödlichen Messer­attentat in Solingen nahm die Polizei den Jugendlichen vorsorglich in Gewahrsam. Nach der auch vom Bundespräsidenten besuchten Veranstaltung mussten die Sicherheitsbehörden den Verdächtigen zwischenzeitlich wieder freilassen. Erst als die Ermittler auf seinem Handy die Chats mit dem mutmaßlichen Hintermann fanden, ordnete das Amtsgericht Wuppertal am 20. September Untersuchungshaft an.

1 Std.
3 Oktober 2024 0 Kommentare
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Religion

Heiratsvermittlung für den Islamischen Staat: Wie Witwen getöteter IS-Kämpfer neue Ehemänner im Netz finden und der Internierung entfliehen

von Fremdeninfo 2 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Heiratsvermittlung für den Islamischen Staat: Wie Witwen getöteter IS-Kämpfer neue Ehemänner im Netz finden und der Internierung entfliehen

                                                Artikel von Volker Pabst, Istanbu
                                               
                                                      Die Lebensbedingungen im Lager al-Hol sind miserabel. Goran Tomasevic / Reuters

Seit der Niederschlagung des sogenannten Kalifats des Islamischen Staates (IS) halten die kurdischen Kräfte im Nordosten Syriens Zehntausende von Anhängern der Terrororganisation fest. Die ehemaligen Kämpfer sitzen in überfüllten Gefängnissen, ihre Frauen und Kinder, zusammen mit anderen Flüchtlingen, in staubigen Lagern.

Das grösste und berüchtigtste Lager al-Hol liegt nahe der Grenze zum Irak und beherbergt mehr als 40 000 Bewohner aus 40 verschiedenen Nationen. Weit mehr als die Hälfte von ihnen ist minderjährig.

Katastrophale Bedingungen

Die syrischen Kurden fordern seit Jahren die Herkunftsländer der internierten IS-Sympathisanten auf, ihre Staatsbürger zurückzunehmen und sie in der Heimat zu reintegrieren beziehungsweise für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen. Der von mehreren Seiten bedrängten autonomen Region fehlen hierfür die Ressourcen. Dies schlägt sich auch in den katastrophalen Bedingungen an Orten wie al-Hol nieder.

Die meisten Staaten haben aus Sicherheitsbedenken jedoch wenig Interesse, ihre radikalisierten Bürger und deren Kinder zurückzunehmen. Unter einem Teil der Internierten ist das Gedankengut des IS weiterhin verbreitet. Nicht wenige hoffen auf eine Rückkehr des «Kalifats». Grausame Zwischenfälle, wie das Auffinden zweier geköpfter Mädchen vor zwei Jahren, bekräftigen den schlechten Ruf des Lagers.

Islamistisches Online-Dating

Doch auch ohne offizielle Repatriierungen gibt es Möglichkeiten, aus den Lagern zu entkommen. Die türkische Investigativjournalistin Hale Gönültas hat in der Online-Zeitung «Arti Gercek» kürzlich einen solchen Weg nachgezeichnet.

Unabhängig überprüfen lassen sich die Angaben nicht. Gönültas beschäftigt sich jedoch seit Jahren intensiv mit dem IS in Syrien. Unter anderem publizierte sie Recherchen über Frauen und Mädchen aus der Minderheit der Jesiden, die vom IS als Sklavinnen verkauft wurden.

Gönültas beschreibt, wie sich auf den sozialen Netzwerken eine Art jihadistisches Online-Dating etabliert habe, über das Witwen getöteter IS-Kämpfer und andere der Terrororganisation nahestehende Frauen mit Islamisten in Drittländern in Kontakt gebracht würden. Ziel sei es, einen Ehepartner zu finden, der die Frauen zu sich hole.

Zahlen dazu gibt es keine. Gönültas schreibt lediglich von einer Zunahme der Fälle. Dass es gelingt, islamistische Lagerinsassen über Landesgrenzen hinweg mit Gleichgesinnten zusammenzubringen, ist angesichts der jüngst wieder verstärkten Aktivitäten des IS auch über das Anekdotische hinaus von Relevanz.

Laut Gönültas’ Schilderungen signalisieren die Frauen mit symbolischen Profilbildern ihre Absichten und persönlichen Umstände. Das Bild eines Löwen bedeute etwa, dass die Frau bereits Kinder habe, für die sie sorgen müsse. Die Ehen werden angeblich unter Zuschaltung eines Imams per Telefon geschlossen.

Danach erhalte die Frau von ihrem Mann Unterstützungszahlungen, die über das traditionelle Hawala-System, aber auch mittels Kryptowährungen geleistet würden. Angesichts der prekären Umstände in den Lagern erhöhten die zusätzlichen Mittel den Status der wiederverheirateten Frauen erheblich. Das Hauptziel bleibe aber, das Lager zu verlassen. Hierfür würden Schlepper engagiert.

25 000 Euro für den Transfer in die Türkei

Gönültas kontaktierte für die Recherche selber einen Schlepper. Sie gab sich als 70-jährigen Mann aus, der kürzlich eine uigurische Frau aus al-Hol geheiratet habe und diese nun in die Türkei und später nach Europa holen wolle.

Den Kontakt zum Schlepper hatte sie von ehemaligen Lagerinsassinnen erhalten, die kürzlich mit seiner Hilfe ausser Landes geschafft worden waren. Für den Transport über die syrische Region Idlib bis zur türkischen Grenzstadt Reyhanli wurde Gönültas ein Preis von 25 000 Euro genannt.

Idlib ist der wichtigste Übergang von Syrien Richtung Türkei. Die Zahl von ehemaligen Bewohnerinnen von Lagern wie al-Hol, die sich nun in der nordwestsyrischen Region aufhalten, soll seit einiger Zeit merklich angestiegen sein.

Allgegenwärtige Korruption

Die dominierende Kraft in Idlib ist das Jihadistenbündnis Hayat Tahrir al-Sham (HTS), das aus dem syrischen Ableger der Kaida hervorgegangen ist. Der von Gönültas kontaktierte Schlepper ist ein usbekischer Kommandant einer jihadistischen Söldnertruppe, die mit HTS zusammenarbeitet.

Trotz gewissen ideologischen Überschneidungen sind HTS und der Islamische Staat keine Verbündete, ganz im Gegenteil. Die beiden jihadistischen Gruppierungen haben sich in der Vergangenheit heftig bekämpft. Der mächtigste Mann in Idlib, der HTS-Chef Abu Muhammad al-Jolani, ist zudem seit geraumer Zeit um mehr internationale Akzeptanz bemüht. In die Nähe des IS gestellt zu werden, liegt nicht in seinem Interesse.

Dareen Khalifa von der Denkfabrik Crisis Group sagt gegenüber dem Nachrichtenportal «Al-Monitor», dass sie eine offizielle Zusammenarbeit der beiden Organisationen beim Menschenschmuggel für unwahrscheinlich halte. Dass die wichtigste Route der IS-Sympathisanten dennoch über Idlib verlaufe, sei vielmehr ein Beleg für die

allgegenwärtige Korruption in Syrien. Keine der Gruppen im Bürgerkriegsland sei in der Lage, effektiv die Grenzen ihres Einflussgebiets zu sichern.

Türkei ist ein Drehkreuz für den IS

Indirekt wirft das auch einen Schatten auf Ankara. Die Türkei unterhält eine starke militärische und geheimdienstliche Präsenz im Norden und Nordwesten Syriens. Die Kontakte zu den Machthabern in Idlib sind eng, andere Teile des syrischen Grenzgebiets stehen unter direkter Kontrolle Ankaras. Der türkische Einfluss ist also gross.

Die Türkei spielt im Netzwerk des IS eine wichtige Rolle. Als Brückenstaat zwischen dem Nahen Osten, Zentralasien und Europa dient das Land als wichtiges logistisches Drehkreuz, etwa für Operationen des in letzter Zeit besonders aktiven zentralasiatischen Ablegers der Terrororganisation IS-K.

Zwei der Täter des Anschlags in einer Konzerthalle bei Moskau, bei dem im März mehr als 140 Personen getötet wurden, hatten sich kurz vor der Tat in der Türkei aufgehalten. Das Land ist aber auch selber Ziel von Anschlägen. Im Januar bekannte sich der IS-K zu einem Anschlag in einer katholischen Kirche in Istanbul, bei dem eine Person getötet wurde.

2 Oktober 2024 0 Kommentare
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