Artikel von Mared Gwyn Jones
Nicholas Ioannides, zyprischer Vizeminister für Migration und internationalen Schutz, im Euronews-Interview am Mittwoch, den 3. Juni 2026. © Euronews
EU-Staaten, die abgelehnte Asylbewerber in Zentren in Drittstaaten unterbringen wollen, müssen nach Ansicht Zyperns konkretere und substanziellere Garantien für den Schutz der Menschenrechte schaffen. Dies erklärte der stellvertretende Migrationsminister Nicholas Ioannides im Gespräch mit Euronews.
Seine Äußerungen fallen nur wenige Tage nach dem Beschluss weitreichender neuer EU-Maßnahmen. Diese sollen die Rückführung von Migranten beschleunigen und gelten als die deutlichste Kurskorrektur in der europäischen Migrationspolitik seit Jahrzehnten.
„Wir wollen diese Menschen nicht bestrafen“, sagte Ioannides in der Euronews-Sendung 12 Minutes With. „Wir wollen lediglich sicherstellen, dass diejenigen, die kein Bleiberecht in der Europäischen Union haben, das Gebiet wieder verlassen.“
Die neuen Regelungen erlauben es EU-Mitgliedstaaten, bilaterale Abkommen mit Drittstaaten zu schließen. In diesen Ländern sollen sogenannte „Rückkehrzentren“ errichtet werden, um Migranten unterzubringen, deren Asylantrag in der EU abgelehnt wurde. Kritiker warnen jedoch, dass dies grundlegende Menschenrechte gefährden könnte.
„Die Achtung der Menschenrechte ist für alle eine rote Linie. Wir wollen keine Verstöße gegen EU- oder Völkerrecht“, betonte der Minister. Internationale Organisationen wie das Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) der Vereinten Nationen sollten die Bedingungen in diesen Zentren überwachen; entsprechende Vereinbarungen seien vorgesehen.
Auf die Frage, ob die EU für solche Fälle bereits Vorsorge getroffen habe, antwortete Ioannides: „Die Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Drittstaaten, die solche Zentren beherbergen, werden Sicherungsmechanismen enthalten. Diese werden im Detail festlegen, welche Schritte einzuleiten sind, sollte es zu Menschenrechtsverstößen kommen.“
Gleichzeitig räumte der Minister ein, dass sich die EU-Staaten derzeit noch in einer Phase der „Ideensammlung“ befänden. „Nachdem die Verordnung nun beschlossen ist, werden wir uns intensiv mit der Ausarbeitung konkreter Maßnahmen beschäftigen“, fügte er hinzu.
Sorge um Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige werden nach den neuen Regeln nicht in Rückkehrzentren in Drittstaaten geschickt. Kinder, die mit ihren Familien reisen, können jedoch dorthin verlegt werden.
Auf die Frage, wie die EU diese Minderjährigen vor möglichen Übergriffen schützen wolle, erklärte der Minister, dass das „Kindeswohl“ individuell geprüft werde, bevor eine Entscheidung über die Verlegung einer Familie in ein Rückkehrzentrum falle.
Derzeit verlassen im Durchschnitt nur etwa 27 % der irregulären Migranten die EU, nachdem sie eine Ausreiseaufforderung erhalten haben. Ioannides räumte ein, dass ein Teil des Problems darin bestehe, dass viele Herkunftsländer ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen. Zudem gebe es Drittstaatsangehörige, „die bei der Rückführung nicht mit den Behörden der Mitgliedstaaten kooperieren“.
„Die neue Verordnung sieht Maßnahmen vor, um den Druck auf Einzelpersonen zu erhöhen, damit diese mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten“, erklärte Ioannides. „Es wird beispielsweise strengere Haftregeln und längere Einreisesperren geben. Dies soll Drittstaatsangehörige dazu bewegen, mit den Behörden zu kooperieren und ihre Rückführung zu akzeptieren.“
Die zyprische Regierung, die derzeit die rotierende EU-Ratspäsidentschaft innehat, hat die Verschärfung der EU-Migrationsgesetze zu einer ihrer zentralen Prioritäten erklärt. Der Minister bezeichnete die neuen Rückführungsregeln als das „fehlende Puzzleteil“ der umfassenden Reform der EU-Migrationspolitik – des sogenannten Migrations- und Asylpakts –, der in der kommenden Woche in Kraft tritt