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Flüchtlinge

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Flüchtlinge

Pro-Asyl-Expertin Judith: „Strafver­fahren verkommen in der Türkei zur Farce“

von Cumali Yağmur 11 Oktober 2024
von Cumali Yağmur

Pro-Asyl-Expertin Judith: „Strafver­fahren verkommen in der Türkei zur Farce“

 

                                  Stefan Kreitewolf/dtj

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Im DTJ-Interview äußert die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, scharfe Kritik an der türkischen Justiz und dem Umgang der deutschen Politik. Ein neues Gutachten von Pro Asyl zeigt, wie die Regierung systematisch Einfluss auf Richter und Staatsanwälte ausübt – und politische Strafverfahren zur „Farce“ werden lässt.

In welchem Ausmaß kann die türkische Justiz heute noch als unabhängig betrachtet werden? Welche konkreten Maßnahmen hat die Regierung ergriffen, um Einfluss auf Richter und Staatsanwälte auszuüben?

Das von Pro Asyl in Auftrag gegebene Gutachten „Zur Lage der Justiz in der Türkei. Rechtsunsicherheit in Strafverfahren mit politischem Bezug“ zeigt, dass zahlreiche Eingriffe der Regierung in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass die Unabhängig­keit und Unparteilichkeit des Gerichtswesens ausgehöhlt wurden. So werden zum Beispiel gezielt regierungstreue Kandidat*innen in zentrale Ämter berufen, um sicherzustellen, dass Ermittlungen und Urteile in politischen Verfahren im Sinne der Regierung er­folgen. Richter*innen, die unliebsame Urteile fällen, werden durch Versetzungen abgestraft, ihre Urteile entfalten kaum Präzedenzkraft.

Das hat Konsequenzen: Politische Strafver­fahren in der Türkei sind zu einer Farce verkommen. Die von uns beauftragten Gutachter*innen haben auch mit Anwält*innen in der Türkei gesprochen und dabei festgestellt, dass deren Ver­trauen in die Justiz erschüttert ist. Eine wirksame Verteidigung ihrer Mandant*innen ist bei bestimmten Vorwürfen nicht mehr möglich. Stattdessen geraten Anwält*innen immer häufiger selbst in den Fokus der Strafbehörden.

Wie gravierend ist der politische Einfluss auf die Strafverfolgung in der Türkei? Insbesondere bei Verfahren mit Terrorismusvorwürfen: Ist die Unabhängigkeit der Justiz in diesen Fällen vollständig aufgehoben?

Strafverfahren wegen terrorismusbezogener Tatbestände wie „Propaganda“, „Mitgliedschaft“ oder „Unterstützung“ sind besonders problematisch. Mit solchen Vorwürfen sehen sich oft Menschen konfrontiert, die zur „Kurd*innenfrage“, Korruption oder Menschenrechts­verletzungen arbeiten. Brisant ist etwa, dass die Kriterien für die Feststellung der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sehr vage sind. Zudem besteht die Möglich­keit, als Mitglied einer terroristischen Organisation verur­teilt zu werden, ohne dass diese vagen Kriterien überhaupt geprüft werden.

„Die Behörden sehen, was sie sehen wollen“

Lässt sich von einer systematischen Kriminalisierung politischer Gegner sprechen? Welche Bevölkerungsgruppen sind am stärksten von politisch motivierten Strafverfahren betroffen, und wie funktioniert dieser Mechanismus?

Änderungen der Strafprozessordnung sowie eine Reihe von Verordnungen mit Gesetzeskraft haben die Prinzipien der Fairness und der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung weiter ausgehöhlt. So werden etwa terrorismus­bezogene Verfahren regelmäßig als „geheim“ eingestuft, womit die angeklagte Person keine Möglichkeit auf eine angemessene Vorbereitung hat. Selbst das Recht auf einen Rechtsbeistand und vertrauliche Kommunikation mit der Anwältin oder dem Anwalt wird häufig stark eingeschränkt.

 

Und damit nicht genug: Von der Beschränkung der verbalen Verteidigung bis hin zum Ausschluss der Verteidigung aus dem Gerichtssaal – auch praktisch werden die Verteidigungsmöglichkeiten beschnitten. Die Ermittlungen in den besprochenen Verfahren sind einseitig. Die Behörden sehen, was sie sehen wollen.

Inwiefern? Können Sie das weiter erläutern?

In politischen Verfahren stellt die Staatsanwaltschaft häufig keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen Handlung und der zur Last gelegten Tat her, ein hinreichender Tatverdacht wird nicht begründet. Zur Verurteilung kommt es dennoch.

Ein weiterer zentraler Pfeiler sind Aussagen – zum Teil geheimer – Zeug*innen. Sie bleiben oft abstrakt und lassen keine Verbindung zwischen der beschuldigten Person und den ihr zur Last gelegten Ereignissen oder Taten erkennen. Auch ist es für die Verteidigung nicht möglich, die Zeug*innen zu befragen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Immer weniger Schutzsuchende erhalten Asyl in Deutschland

Das hat nichts mit rechtsstaatlichen Strafverfahren zu tun und zeigt, dass diese Vorwürfe genutzt werden, um die politische Opposition zu verfolgen. Außerdem sind die Ermittlungen selbst schon zum Mittel der Bestrafung geworden: Sie werden schnell eingeleitet, Untersuchungshaft und Ausreiseverbote werden häufig verhängt. Diese Maßnahmen schweben als Damokles­schwert über ganzen Bevölkerungsgruppen.

Inwiefern beeinflusst die Wahrnehmung der Menschenrechtssituation in der Türkei die Entscheidungspraxis der Asylbehörden in Deutschland und anderen EU-Staaten? Welche spezifischen Missstände werden in den Asylverfahren möglicherweise nicht ausreichend gewürdigt?

Viele Menschen aus der Türkei fliehen nach Deutschland, um hier Schutz zu suchen. Im letzten Jahr ran­gierte die Türkei mit 61.181 Erstanträgen auf dem trau­rigen zweiten Platz der Hauptherkunftsländer von Asyl­antragsstellenden in Deutschland. Bis Juni 2024 wurden knapp 16.000 Erstanträge von Antragsstellenden aus der Türkei registriert.

 

Doch obwohl die desolate Menschenrechtslage und der Abbau rechtsstaatlicher Standards in der Türkei umfänglich dokumentiert sind, erhalten immer weniger Personen aus der Türkei Schutz in Deutschland. Die bereinigte Schutz­quote sinkt seit 2019 kontinuierlich und lag im Juni 2024 bei nur noch 13 Prozent.

Wie kann die systematische Verfolgung von kurdischen Asylsuchenden als Teil einer größeren Strategie zur Unterdrückung ethnischer Minderheiten in der Türkei verstanden werden? Inwieweit wird dies in den Asylverfahren berücksichtigt?

Obwohl die schwierige Situation von Kurd*innen in der Türkei durchaus bekannt ist, ist ihre Situation im deutschen Asylverfahren besonders dramatisch: Mit über 80 Prozent der Erstanträge machten Angehörige der Minderheit 2023 den größten Teil türkischer Asylanträge aus. Gleichzeitig sind sie besonders von einer restriktiven Entscheidungspraxis im Asylverfahren betroffen. 2023 erhielten lediglich 6 von 100 Kurd*innen aus der Türkei Schutz in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei Angehörigen der türkischen Bevölkerungsgruppe waren es knapp 65 von 100. Das BAMF erkennt keine Gruppenverfolgung von Kurd*innen in der Türkei an. Es wird also in jedem Fall individuell geprüft, ob eine Verfolgung aufgrund zum Beispiel politischer Tätigkeiten vorliegt. Dabei ist es für kurdische Antragsteller*innen besonders schwierig, das BAMF von ihrer Gefährdung zu überzeugen – das berichten uns regelmäßig Anwält*innen, die Asylsuchende vertreten.

„Falsche Grundannahmen bei der Rechtsstaatlichkeit“

Welche konkreten Beweise oder Indizien fehlen häufig in den Asylverfahren, um die verfolgungsspezifischen Risiken für türkische und kurdische Asylsuchende adäquat zu bewerten? Wie könnten diese Lücken geschlossen werden?

Ein zentrales Problem in den Asylverfahren ist aus Sicht von Pro Asyl, dass deut­sche Behörden an der Annahme festhalten, dass die Türkei auch in politisch motivierten Strafverfahren rechtsstaatlichen Kriterien folgt. So wird etwa die Verfolgung von kurdischen Oppositionellen unter dem Deckmantel des „Terrorismus“ in Deutschland immer wieder als ‚legitim‘ bewertet – und die betroffenen Kurd*innen bekommen keinen Schutz. „Die Türkei ist keineswegs ein rechtsfreier Raum“, hält das BAMF in einem Bescheid fest, der Pro Asyl vorliegt.

Grundsätzlich sei es nicht Aufgabe des Bundesamtes, türkische Gerichtsurteile auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, heißt es in einem anderen Be­scheid. Die von Pro Asyl gesichteten Verfahrensunterlagen bestätigen, dass in deutschen Asylbescheiden die Schlussfolgerungen der türkischen Justiz häufig unkritisch übernommen werden. Das war für uns auch der Grund, warum wir das Gutachten zur Lage der Justiz in der Türkei in Auftrag gegeben haben. Als Herkunftslandinformation muss das BAMF diese neuen Erkenntnisse berücksichtigen und aus unserer Sicht seine Entscheidungspraxis ändern. Es ist aber auch eine wichtige Quelle für Anwält*innen und Richter*innen in Deutschland. Schon jetzt werden falsche Ablehnungen von in der Türkei Verfolgten häufig vor Gericht korrigiert.

Welche Rolle spielen internationale Organisationen und Menschenrechtsgruppen bei der Aufdeckung der repressiven Maßnahmen in der Türkei? Wie wirken sich deren Berichte und Stellungnahmen auf die Asylpraxis und das öffentliche Bewusstsein in den Aufnahmeländern aus?

Die entsprechenden Terrorismus-Gesetze werden schon lange beispielsweise durch die Menschenrechtskommission des Europarats kritisiert. Türkische Höchstgerichte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben wichtige Urteile zum Schutz individueller Freiheitsrechte gefällt – geändert hat das in der Türkei bislang wenig, wie das neue Gutachten zeigt. Berichte von internationalen NGOs wie Amnesty International oder Human Rights Watch geben wichtige Einblicke in die schwierige Menschenrechtslage in dem Land.

 

Sie finden auch immer wieder Beachtung in Asylentscheidungen, doch bestimmte falsche Grundannahmen bei der angeblichen Rechtsstaatlichkeit von politisch motivierten Strafverfahren in der Türkei halten sich trotzdem hartnäckig. Wir hoffen, dass das neue Gutachten solche Mythen nun eindeutig widerlegt.

„Faire Asylverfahren in Haftlagern nicht möglich“

Inwiefern könnten Reformen im deutschen Asylrecht dazu beitragen, die Anerkennung der verfolgungsspezifischen Risiken für türkische und kurdische Asylsuchende zu verbessern? Welche politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen wären notwendig, um eine gerechtere Asylpraxis zu fördern?

Die Zeichen in Europa und in Deutschland stehen aktuell leider immer mehr auf Abschottung. Anstatt sich auf die Werte von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu besinnen, wurden neue Gesetzesverschärfungen im europäischen Asylsystem beschlossen. Und die könnten auch für türkische Schutzsuchende dramatisch werden: Wenn ihre europaweite Schutzquote weiterhin so niedrig bleibt, dann müssen sie zukünftig an den europäischen Außengrenzen in de facto Haftlagern ihr Asylverfahren durchlaufen. Mit solchen Zentren gibt es schon lange Erfahrungen zum Beispiel in Griechenland und diese haben gezeigt: Faire Asylverfahren sind dort nicht möglich. Als Aufnahmegesellschaft müssen wir uns auch in Deutschland fragen: Was macht es mit uns, wenn wir unsere Grenzen und Herzen vor fliehenden Menschen schließen?

Letzte Frage: Was fordern Sie als Pro Asyl konkret?

Pro Asyl setzt sich dafür ein, dass fliehende Menschen weiterhin Schutz in Europa und Deutschland bekommen. Hierfür braucht es dringend ein Umdenken in der Politik, damit grundlegende Menschenrechte von schutzsuchenden Menschen wieder geachtet werden. Es braucht mehr sichere Zugangswege und für alle hier schutzsuchenden Menschen faire Asylverfahren. Nur so kann sichergestellt werden, dass niemand in ein Land geschickt wird, in dem ihm/ihr schwere Verfolgung, Folter oder willkürliche Haftstrafen drohen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Wiebke Judith ist Rechtspolitische Sprecherin und leitet das Team Recht & Advocacy bei Pro Asyl.

Äußerungen unserer Gesprächspartner:innen geben deren eigene Auffassungen wieder. 

11 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Beobachter sehen Defizite bei Abschiebungen

von Fremdeninfo 10 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Beobachter sehen Defizite bei Abschiebungen

Artikel von dpa
                                                  
                                                               Sie sind im Auftrag der Kirche im Einsatz. © Arne Dedert/dpa
 
Typische Problemkonstellationen» sind dem Tätigkeitsbericht zufolge zurückgelassenes Gepäck, fehlende Medikamente, mangelnde Informationen über den Ablauf, Trennung von Familien und Verständigungsprobleme. In vielen Fällen werde die Abschiebung jedoch ohne große oder besondere Probleme vollzogen, heißt es im Fazit. 
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                                          Die Beobachter sind an vielen Tagen vor Ort. © Arne Dedert/dpa

 

Träger der Abschiebungsbeobachtung sind die Diakonie Frankfurt und Offenbach sowie der Caritasverband für die Diözese Limburg, die je eine halbe Stelle finanzieren. Finn Dohrmann (27) und Melisa Ergül-Puopolo (46) waren 2023 bei rund 1.200 Abschiebungen mit Linien- oder Charterflügen dabei.

Wo die Beobachter Defizite sehen

Wenn es Probleme gibt, beginnen diese nach Einschätzung der Beobachter mit der Abholung. «Besonders bei Sammelmaßnahmen in Westbalkanstaaten wurden vermehrt Familien mit (Klein-)Kindern zum Teil mitten in der Nacht abgeholt», heißt es in dem Bericht. «Immer häufiger berichteten Rückzuführende, dass sie bei der Abholung weder die Möglichkeiten hatten, zu packen, noch ihr Geld vom Konto abzuheben.»

Kritisch äußert sich der Tätigkeitsbericht auch zur Abschiebung Kranker. Im vergangenen Jahr seien «vermehrt Krebspatienten abgeschoben worden». Änderungsbedarf sehen die Beobachtenden auch bei Ärzten, die am Flughafen die Flugtauglichkeit bescheinigen müssen – gerade bei Chartermaßnahmen bleibe «kaum Zeit für eine angemessene Anamnese». 

Kinder als Dolmetscher

«Das Thema Rückführung und Kindeswohl stellt seit Jahren bundesweit einen Schwerpunkt der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung», heißt es in dem Bericht. Die Beobachter sehen es kritisch, wenn Familien getrennt werden und wenn Kinder als Dolmetscher eingesetzt werden. 

Müssen Minderjährige zum Beispiel ihren Eltern eine angedrohte Zwangsmaßnahme erklären, sei das eine «eindeutige Kindeswohlgefährdung». Dolmetscher seien bei Abschiebungen auf Linienflügen so gut wie nie vor Ort. 

Aus Bayern besonders oft gefesselt

Zwangsmaßnahmen wie Handschellen oder Kopfschutz sind zwar gesetzlich erlaubt, müssen aber verhältnismäßig sein. Abzuschiebende aus Bayern seien «übermäßig oft gefesselt» gewesen, heißt es in dem Bericht. Bei Chartermaschinen nach Afrika sei das sogar «flächendeckend» zu beobachten gewesen. 

Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, die die Abschiebung am Flughafen durchführt, empfinden die Beobachter als «respektvoll». Auch die Bundespolizei spricht von einer «vertrauensvollen Zusammenarbeit». Der Jahresbericht trage zur Transparenz der polizeilichen Maßnahmen bei, sagt Sprecher Jörg Martienßen.

Innenminister: Wer Straftaten begeht, hat kein Recht zu bleiben 

Hessen will vor allem Straftäter noch konsequenter abschieben. «Die Abschiebung von Straftätern hat für uns oberste Priorität», sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. «Wer bei uns schwere Straftaten begeht, hat kein Recht zu bleiben.» 

Nach Angaben des Ministeriums wurden im vergangenen Jahr 1.406 Menschen aus Hessen abgeschoben. Dazu kamen mehr als 2.000 freiwillige Ausreisen. Ende August waren in Hessen 12.775 Personen ausreisepflichtig. 

«Das Hauptproblem ist, dass Abschiebungen in viele Länder wegen der Situation vor Ort oder der fehlenden Kooperation der Herkunftsstaaten nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind», so Poseck. «Trotz aller Anstrengungen bei Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen bleibt es für mich dabei, dass wir das Migrationsproblem nur über eine erhebliche Begrenzung des Zuganges werden lösen können.» 

Menschenrechte schützen

«Trotz des zunehmenden Drucks müssen die Menschenrechte von Abzuschiebenden geschützt werden», sagt Rechtsanwältin Ergül-Puopolo, die schon seit 2016 Abschiebungen beobachtet. Die kirchliche Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen besteht seit 2006. 

Ihr Eindruck aktuell: «Man versucht, alles abzuschieben, was abgeschoben werden kann, um dem politischen Druck standzuhalten», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Mit Blick auf den Fachkräftemangel findet die Juristin das «völlig unverständlich». Zum Teil würden Menschen in genau die Länder abgeschoben, in denen Deutschland um Arbeitskräfte werbe – gerade etwa zwei junge Frauen kurz vor Beginn ihrer fest zugesagten Ausbildung.

 
10 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Befragung im Bundestag: Abschiebungen: Faeser setzt auf Kooperation mit Ankara

von Fremdeninfo 9 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Befragung im Bundestag: Abschiebungen: Faeser setzt auf Kooperation mit Ankara

Klönmisdche Stadt Aneige

 

                                                                              

                                                

                                                   Nancy Faeser ist Bundesministerin

Um abgelehnte Asylbewerber schneller in die Türkei abschieben zu können, setzt die Bundesregierung auf eine engere Kooperation mit Ankara. „Wir arbeiten daran, und ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Wochen dort Erfolge vermelden können“, antwortete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag auf Fragen von Abgeordneten nach Fortschritten bei Abschiebungen in die Türkei. 

Ende September hatte die Bundesregierung erklärt, die Türkei habe sich zu praktischen Erleichterungen bei der Abwicklung von Abschiebungen bereiterklärt. Dazu gehört beispielsweise, dass abgelehnte Asylbewerber für eine Beschaffung von Passersatzpapieren für die Rückführung nicht zwingend zur Botschaft in Berlin gebracht werden müssen, sondern dass dies auch zu einem der türkischen Generalkonsulate stattfinden kann.

Türkei gehört zu Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern

In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben 23.133 türkische Staatsbürger in Deutschland erstmalig einen Asylantrag gestellt. Die sogenannte Gesamtschutzquote lag bei den Asylanträgen von Menschen aus der Türkei, über die in diesem Jahr entschieden wurde, bei 9,6 Prozent. Knapp 1.300 türkische Staatsbürger wurden im Jahr 2023 aus Deutschland abgeschoben. Ende April 2024 waren etwa 14.500 Türken in Deutschland ausreisepflichtig.

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                          Die Bundesregierung will für weitere Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan sorgen sowie Möglichkeiten für
                             Abschiebungen nach Syrien prüfen. (Symbolbild) Sebastian Gollnow/dpa © Sebastian Gollnow/dpa
 
Deutschland hatte Ende August erstmals seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban Menschen nach Afghanistan abgeschoben, im Flugzeug saßen 28 Straftäter. „Es wird zeitnah weitere Abschiebungen nach Afghanistan geben“, sagte Faeser. Geprüft werde auch, wie Abschiebungen von Straftätern nach Syrien organisiert werden könnten.

Fragen stellten die Parlamentarier auch zu einer im Aufbau befindlichen neuen Analyseeinheit im Bundesinnenministerium, die sich mit aus dem Ausland gesteuerter Desinformation beschäftigen soll. „Wir fangen jetzt mit 20 Analysten an“, sagte Faeser. 

Vor der Befragung der Ministerin hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, gesagt, die Frage, „wie wir ein Jahr vor der Bundestagswahl mit dem Thema Desinformation und Einflussoperationen umgehen“, sei bislang nicht befriedigend beantwortet. Hier müsse die Bundesinnenministerin wesentlich mehr tun. (dpa)

9 Oktober 2024 0 Kommentare
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Rassismus

Religion wird instrumentalisiert“ – Zentralrat der Muslime zu Krieg in Nahost und Rassismus in Deutschland

von Fremdeninfo 9 Oktober 2024
von Fremdeninfo

„Religion wird instrumentalisiert“ – Zentralrat der Muslime zu Krieg in Nahost und Rassismus in Deutschland

Artikel von Moritz Maier

Rassismus und Antisemitismus

„Religion wird instrumentalisiert“ – Zentralrat der Muslime zu Krieg in Nahost und Rassismus in Deutschland

Der Zentralrat der Muslime beklagt im Zuge des Kriegs in Israel und Gaza eine neue „Welle des Rassismus in Deutschland“. Der Verband ruft zu religionsübergreifender Begegnung auf.

Berlin – Im Zuge des ersten Jahrestags des Terrorangriffs der Hamas auf Israel kam es am Montag in Deutschland zu etlichen Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen. In Israel und Gaza markierte der 7. Oktober ein neues Kapitel der Gewaltspirale. Und auch in Deutschland sind die Spannungen in den vergangenen zwölf Monaten gestiegen. Antisemitische Vorfälle waren an der Tagesordnung. Ebenso stiegen Ressentiments gegen Muslimas und Muslime. Der Zentralrat der Muslime klagt das an – und ruft zur Versöhnung auf.

Krieg in Nahost mit negativen Folgen auch für Leben in Deutschland

„Wir nehmen wahr, dass die negative Stimmung sehr deutlich zugenommen hat“, sagt Samir Bouaissa, Vorstandsmitglied des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), zu IPPEN.MEDIA. „Als Muslime erfahren wir derzeit eine neue und erschreckende Welle des Rassismus in Deutschland. Unsere Mitglieder geben uns vielfach zu verstehen, wie schmal der Grat für Muslime mittlerweile geworden ist.“

                                                      

Antisemitische Vorfälle erreichten 2023 in Berlin einen „historischen Höchststand“. Zu diesem Urteil kam die RIAS Berlin, die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus. Erstmals kamen die meisten Vorfälle nicht von von Rechts.

 

Während der muslimische Verband steigenden Rassismus beklagt, schilderte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, im Rahmen des Jahrestags auch für Jüdinnen und Juden eine bittere Situation in der Bundesrepublik: „Es gibt kaum einen Anlass, um an eine Verbesserung der Situation zu denken“, sagte Schuster am Montag auf einer Pressekonferenz in Berlin. Er beschrieb die vergangenen zwölf Monate als ein Jahr, „in dem es eine Explosion antisemitischer Straftaten bis hin zu vereinzelten Anschlägen gab; ein Jahr, in dem antisemitische Vorfälle an der Tagesordnung waren“.

Religionen werden in Nahost instrumentalisiert

Bouaissa vom ZMD sieht in der Eskalation im Nahen Osten die Religionen des Islam und des Judentums missbraucht: „In erster Linie handelt es sich hier um einen völkerrechtlichen Konflikt zwischen zwei Völkern, der nur politisch und diplomatisch zu lösen ist. Es handelt sich nicht um einen Konflikt der Religionen“, so das Vorstandsmitglied. „Religion wird hier von verschiedenen Seiten aus unterschiedlichen Interessenlagen instrumentalisiert und leider viel zu oft als Rechtfertigung für das eigene Handeln beziehungsweise das eigene ‚Rechthaben‘ missbraucht.“

Der ZMD beobachte eine Herabsetzung muslimischen Lebens in Deutschland. „Reaktionen von Politik und Gesellschaft, aber auch von einigen Medien, vermitteln Muslimen in Deutschland einmal wieder das Gefühl, Menschen zweiter Klasse zu sein“, sagt Bouaissa. „Sie werden oft pauschal mit Extremismus in Verbindung gebracht und müssen gegen große Vorbehalte ankämpfen, genauer gesagt sich immer wieder distanzieren und erklären.“ So werden dem Verbandsmitglied zufolge gegenseitige Vorbehalte und Entfremdung verstärkt.

Gewalt verurteilen – egal von wem sie ausgeht

Der Zentralverband für Muslime spricht sich angesichts der teils düsteren Situation für jüdisches wie muslimisches Leben in der Bundesrepublik für mehr Zusammenhalt der Menschen und Religionen aus. „In Deutschland müssen wir – Muslime, Juden, Christen und Menschen aller Weltanschauungen – entschlossener als je zuvor gegen Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit zusammenstehen“, sagt Bouaissa. Er will jede Form von Extremismus klar benennen und verurteilen – „unabhängig davon, von wem sie ausgeht – sei es von Muslimen, Juden oder Christen. Das fortgesetzte Wegschauen hat zehntausende Leben gekostet und die Welt für Juden und Muslime unsicherer gemacht. Dieser Spirale der Gewalt müssen wir entschlossen entgegentreten.“

Der Wuppertaler Samir Bouaissa spricht sich deshalb für mehr Raum für Begegnung und gegenseitiges Kennenlernen aus. „Denn nur wer einander kennen, verstehen und schätzen lernt, kann die Differenzen und möglichen Hass überwinden.“ Nur so könne friedliches und respektvolles Miteinander gestärkt werden. „Es ist unser Ziel, auch weiterhin mit Empathie aufeinander zuzugehen und den Dialog zu suchen und zu gestalten.“

9 Oktober 2024 0 Kommentare
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Rassismus

Rassismus gegen Weiße gibt es nicht“: Organisation HateAid sorgt für Aufsehen

von Fremdeninfo 9 Oktober 2024
von Fremdeninfo

„Rassismus gegen Weiße gibt es nicht“: Organisation HateAid sorgt für Aufsehen

                                                            Artikel von Paul Hoffmann
 
                                             
                                                 Welche Bevölkerungsgruppen sind Rassismus ausgesetzt – und welche nicht? © PantherMedia/imago
 

Werden weiße Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe schlecht behandelt oder gar benachteiligt, ist das „kein Rassismus“. Diese Erklärung lieferte jüngst die Organisation HateAid auf der Plattform X und sorgte damit für Aufsehen. Doch wie kommt die Organisation, die sich nach eigener Aussage für die Stärkung von Menschenrechten und Demokratie im Netz einsetzt und vom Bund in diesem Jahr mit 600.000 Euro gefördert wird, auf so eine Behauptung?

HateAid greift in seiner Begründung auf eine Definition zurück, nach der Rassismus mehr ist als bloße Diskriminierung. Er sei in Wahrheit eine „Ideologie der Ungleichheit, die über Jahrhunderte durch Sklaverei, Kolonialismus oder die ‚Rassenlehre‘ des Dritten Reiches gewachsen ist“, um Gewalt gegen Schwarze, Farbige oder Indigene „zu rechtfertigen“. Da Weiße dies alles nie erfahren hätten und dazu auch gesellschaftlich privilegiert seien, könne es keinen Rassismus gegen sie geben.

Das leuchtet auf den ersten Blick ein, wirkt aber beim genaueren Hinsehen ausgrenzend – fast so, als müsste man sich durch eine passende Leidensgeschichte dafür qualifizieren, Rassismus gegen sich empfinden zu dürfen. Wie sehen das andere Institutionen? Stimmen sie mit der Erklärung von HateAid überein?

Ganz grundlegend wird Rassismus als eine Art der Diskriminierung definiert, durch die Menschen beispielsweise „wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Haare, ihres Namens oder ihrer Sprache diskriminiert, ausgegrenzt und abgewertet“ werden. So schreibt es die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Auch zum Thema „weiß“ liefert die bpb eine Definition. Sie erklärt, dass Weiße Menschen seien, „die keine eigenen Erfahrungen mit Rassismus haben“. Bei ihnen rede „man meistens gar nicht darüber, dass sie weiß sind. Ihre Hautfarbe, ihre Herkunft und ihre Sicht auf die Welt werden schnell als selbstverständlich angesehen. Und sie werden nicht wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert“.

Gibt es Rassismus gegen Weiße also wirklich nicht? Ja und nein. „Auch Menschen mit weißer Hautfarbe können rassistisch diskriminiert werden – etwa wegen ihrer Religion, ihrer vermeintlichen Herkunft oder auch wegen eines Akzents“, erklärt das WDR-Wissenschaftsmagazin „Quarks“.

Vielmehr sei die Definition des Wortes entscheidend: „Von vielen Rassismusforschern wird ‚weiß‘ als mehr als nur eine Hautfarbe gelesen. Der Begriff ‚weiß‘ meint (aber) nicht alle Menschen mit heller Haut. Er umschreibt eine soziale Kategorie.“

Eine soziale Kategorie? „Weißsein kann unter anderem damit übersetzt werden, dass Menschen unhinterfragbar als gleichwertige Menschen anerkannt werden, ohne sich rechtfertigen oder ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen zu müssen“, sagt der Sozialwissenschaftler Karim Fereidooni dem WDR.

Doch zurück zu HateAid. Die Organisation schränkt unter ihrem Post selber ein, dass man mit „weiß“ nicht alle Menschen mit heller Hautfarbe meine. Lediglich die in einer gesellschaftlich privilegierten Position. Es gebe ja zum Beispiel auch „antislawischen Rassismus gegen Menschen mit osteuropäischem Hintergrund“.

Warum die Macher das aber nicht gleich im Video klarmachen? Das bleibt offen.

9 Oktober 2024 0 Kommentare
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Warum junge Menschen so anfällig für Extremisten sind: Das sagt Prof. Khorchide

von Cumali Yağmur 9 Oktober 2024
von Cumali Yağmur

Warum junge Menschen so anfällig für Extremisten sind: Das sagt Prof. Khorchide

 
                 Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs von Solingen wird zu einem Hubschrauber gebracht. Foto: Uli Deck/dpa

In mehreren deutschen Städten kam es jüngst zu Messerangriffen. Experten warnen vor der Radikalisierung junger Menschen, die sich perspektivlos fühlen und durch soziale Medien beeinflusst werden. Präventionsarbeit in Moscheen und Jugendzentren soll dem entgegenwirken und Alternativen bieten, fordert Prof. Mouhanad Khorchide.

Es ist ein sonniger Mai-Nachmittag, als in der Innenstadt von Mannheim plötzlich Panik ausbricht. Ein Mann zieht ein Messer, verletzt mehrere Passanten – ein Opfer überlebt den Angriff nicht. Die Stadt steht unter Schock. Nur wenige Wochen später, im August, wird das fröhliche Treiben auf dem Solinger Stadtfest unterbrochen. Ein islamistisch motivierter Messeranschlag erschüttert die Veranstaltung. Und im September versucht ein weiterer Attentäter offenbar, das israelische Generalkonsulat zu stürmen.

Drei Städte, drei Taten – doch eine erschreckende Gemeinsamkeit: Sie alle tragen den Stempel des islamistischen Extremismus. Nach diesen Angriffen steht die Frage im Fokus, weshalb besonders junge Menschen in den Bann islamistischer Ideologien geraten.

Mouhanad Khorchide, angesehener Professor für Islamische Theologie an der Universität Münster, forscht schon seit Jahren zu diesem Thema. Khorchide glaubt, dass es kein einheitliches Profil derjenigen gibt, die sich radikalisieren. In einem Gespräch mit dem ZDF hebt er hervor, dass es vor allem junge Männer seien, die sich perspektivlos und hilflos fühlten, die besonders anfällig seien. Sie würden sich oft auf der Suche nach einem Sinn oder nach Selbstbehauptung befinden.

Zwei wesentliche Faktoren der Radikalisierung

Khorchide betont, dass bei der Radikalisierung sowohl psychologische als auch ideologische Aspekte eine Rolle spielten. Viele der Betroffenen hätten Traumata oder psychische Probleme, die oft auf belastende Kindheitserfahrungen zurückzuführen seien. Hinzu komme eine ideologische Komponente, die vor allem durch narrative Erzählungen in den sozialen Medien gestärkt werde. Seit dem Rückzug internationaler Truppen aus den ehemaligen IS-Gebieten habe sich die Terrororganisation neu formiert und ihre Aktivitäten zunehmend ins Digitale verlagert. Besonders problematisch dabei: Immer jüngere Menschen werden in diesen virtuellen Räumen erreicht und radikalisiert. 

Der Professor stellt jedoch klar, dass Religion, anders als vor allem Islam-Gegner und -Kritiker oft behaupten, in Radikalisierungsprozessen keine primäre Rolle spiele. Vielmehr seien es soziale Medien, die als Plattform für Narrative über die Ungerechtigkeiten des Westens dienten. „Es gibt ein dominierendes Narrativ, das Diskriminierung und Ungerechtigkeit anprangert“, sagt der Theologe. Viele Jugendliche würden emotional erreicht, weniger durch religiöse Überzeugungen. Ein Phänomen, das Khorchide dabei hervorhebt, ist der “religiöse Analphabetismus”. Viele der jungen Menschen, die sich radikalisieren, verfügten nur über rudimentäres Verständnis ihrer Religion. Sie würden nicht durch fundiertes religiöses Wissen beeinflusst, sondern durch vereinfachte und emotional aufgeladene Erzählungen, die Feindbilder konstruieren.

Identitätskrise als Radikalisierungsmotor

Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der zur Radikalisierung beitrage, sei die Suche nach Identität. Viele junge Menschen fühlen sich zwischen verschiedenen Kulturen zerrissen. In ihren Herkunftsländern gelten sie als Ausländer oder gar Verräter, in Deutschland werden sie nicht vollständig als Teil der Gesellschaft anerkannt oder beim ersten Fehlverhalten an den Pranger gestellt. Diese Identitätskonflikte treiben manche in die Arme extremistischer Gruppen, die ihnen Zugehörigkeit und Anerkennung versprechen. Besonders über soziale Netzwerke werden diese Jugendlichen leicht erreicht. Radikale Gruppen nutzen heute das Internet, um emotional aufgeladene Inhalte zu verbreiten, die bei jungen Menschen auf fruchtbaren Boden stoßen.

Behörden warnen zunehmend vor der Gefahr von Einzeltätern, die sich schnell und unbemerkt radikalisieren. Der Zugang zu extremistischem Material im Internet und die einfache Vernetzung mit Gleichgesinnten machen es immer schwerer, solche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die zunehmende Verlagerung der Radikalisierung in den digitalen Raum stelle neue Herausforderungen dar, weiß auch Khorchide. Er sieht dementsprechend dringenden Handlungsbedarf in der Präventionsarbeit. Moscheen und Jugendeinrichtungen sollten seiner Ansicht nach verstärkt Angebote schaffen, die jungen Menschen eine positive, weltoffene Form des Islam vermitteln und ihnen helfen, stabile Identitäten zu entwickeln, die Extremisten keinen Raum lassen.

Politischer Islam versus Terrororganisationen

Es gibt jedoch noch eine weitere Dimension: der Unterschied zwischen dem politischen Islam und Terrororganisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS). Khorchide erklärt, dass der politische Islam auf legalem Weg versuche, Einfluss zu nehmen, während der IS offen Gewalt propagiere. Beide hätten jedoch eines gemeinsam: Sie stellten den Westen als Feindbild dar – ein Narrativ, das auf frustrierte junge Menschen anziehend wirke. Die Attentate in Mannheim, Solingen und München zeigen, wie tief dieses Problem mittlerweile in Deutschland verankert zu sein scheint. Junge Menschen, die sich von der Gesellschaft abgehängt fühlen, sind leichte Beute für die emotionalen Botschaften des Extremismus.

Der Islamwissenschaftler warnt vor pauschalen Urteilen: „Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir auf beiden Seiten nicht pauschale Aussagen machen – hier die bösen Muslime oder dort die im bösen Westen“, um ein Narrativ nicht weiter zu bestärken. Moscheen und Jugendzentren müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Junge Menschen bräuchten Alternativen, die ihnen ein positives, weltoffenes Verständnis des Islam vermitteln. Nur so könnten die Narrative des Hasses und der Gewalt durchbrochen werden. 

9 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Kaum Chance auf Erfolg: Tausende türkische Erdbebenopfer beantragen Asyl in Deutschland

von Cumali Yağmur 9 Oktober 2024
von Cumali Yağmur

Kaum Chance auf Erfolg: Tausende türkische Erdbebenopfer beantragen Asyl in Deutschland

          Von:dpa

                 Geflüchtete warten in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen auf ihren Weitertransport per Bus. Foto: Boris Roessler/dpa

 
 Das Erdbeben in der Türkei am 6. Februar 2023 hat zahlreiche Menschen zur Flucht nach Deutschland gezwungen. Mehr als 10.000 Betroffene haben inzwischen ihre Visa überschritten und versuchen, ihren Aufenthalt durch Asylanträge zu sichern.

Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei am 6. Februar 2023 sind rund 10.000 Erdbebenopfer nach Deutschland gekommen. Sie wurden im Rahmen eines schnellen und einfachen drei-monatigen Visumprogramms aufgenommen. Nun haben viele von ihnen ihre Visa überschritten und sind nicht in die Türkei zurückgekehrt.

Berichten zufolge haben diese Personen Asylanträge gestellt, um ihren Aufenthalt in Deutschland zu legalisieren. Während einige bei Verwandten leben, haben andere während des Asylverfahrens Arbeit gefunden. In Deutschland werden normalerweise nur etwa 10 Prozent der Asylanträge von türkischen Staatsbürgern genehmigt. Die Erdbebenopfer argumentieren jedoch mit humanitären und politischen Gründen für ihren Verbleib.

Viele Asylanträge werden abgelehnt

Viele der Antragsteller haben bereits abgelaufene Visa. Ihre Asylanträge werden oft abgelehnt, mit dem Verweis, dass „die Türkei kein Kriegsgebiet ist, sondern ein NATO-Partner und ein sicheres Land“. Dennoch haben sie die Möglichkeit, gegen diese Ablehnungen vor Gericht zu ziehen.

 

Die deutsche Regierung sieht sich in einem Dilemma: Einerseits besteht die gesetzliche Verpflichtung, Personen, die mit einem befristeten Visum eingereist sind, zurückzuschicken. Andererseits gibt es Bedenken, dass eine Abschiebung von Erdbebenopfern als ungerecht empfunden wird.

CDU-Abgeordnete Güler fordert mehr Visa für Erdbebenopfer

Spread the loveDie CDU-Politikerin Serap Güler hat eine Ausweitung des vereinfachten Visa-Verfahrens für Betroffene des Erdbebens in der Türkei gefordert. Sie war kürzlich vor Ort. „Aktuell können nur Verwandte ersten und zweiten Grades nach Deutschland geholt werden. Die Bundesregierung muss das Visa-Programm dringend auf Verwandte des dritten Grades ausweiten“, sagte sie dem Redaktionsnetwerk Deutschland (RND/

 
 
9 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Asyl für alle Afghaninnen? CDU nennt EuGH „Totengräber des individuellen Asylanspruchs“

von Fremdeninfo 8 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Asyl für alle Afghaninnen? CDU nennt EuGH „Totengräber des individuellen Asylanspruchs“

                                                                                  Artikel von Maximilian Beer / BZ
                                                              
                                                                  Eine Frau läuft in Kabul an einem bewaffneten Talibankämpfer vorbei.  © Ebrahim Noroozi/AP
 

Der Anlass für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren Klagen zweier Afghaninnen in Österreich. Doch der Beschluss dürfte Folgen für die Asylpraxis in der EU und somit auch für Verfahren in Deutschland haben. Am vergangenen Freitag entschied der EuGH: Der Umgang der in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban mit Frauen ist als Verfolgung einzustufen. Dies könne eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen.

Bedeutet also: Im Einzelfall wären dann nicht mehr die persönlichen Umstände einer Antragsstellerin relevant, sondern lediglich Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Mehr müsste bei der individuellen Prüfung eines Asylantrags nicht mehr berücksichtigt werden.

Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt seien schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen, begründete der EuGH seinen Entschluss. Eine Zwangsverheiratung sei gleichzustellen mit Sklaverei. Auch die Pflicht, sich vollständig zu verhüllen, sowie die Einschränkung des Zugangs zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung und der Ausschluss vom politischen Leben seien zusammengenommen Verfolgung. Afghanischen Frauen würden die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten.

Bei der Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau müsse nicht festgestellt werden, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht, erklärte der EuGH. Laut US-Regierungsangaben leben in Afghanistan rund 40 Millionen Menschen. Darunter seien 20 Millionen Frauen und Mädchen.

Für Asylverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Die Behörde entscheidet auch, wer als Flüchtling anerkannt wird oder subsidiären Schutz erhält. Da EU-Recht das nationale Asylrecht weitgehend bestimmt, liegt es nun am BAMF, die Entscheidung aus Luxemburg in die eigene Arbeit einfließen zu lassen.

Man habe „das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis genommen“ und werde „die Folgen aus dem Urteil für die Entscheidungspraxis des Bundesamts prüfen“, sagt eine BAMF-Sprecherin auf Anfrage der Berliner Zeitung. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Der Behörde zufolge wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 9782 Asylanträge von Frauen aus Afghanistan gestellt. Darunter fallen Erst- und Folgeanträge. Im laufenden Jahr waren es bis Ende August 7748.

Insgesamt wurde demnach im Jahr 2023 über 12.818 Asylanträge von Afghaninnen entschieden. In 308 Fällen erkannte das BAMF die Frauen als Asylberechtigte an. 8041-mal erfolgte eine Anerkennung als Flüchtling. In 447 Fällen gewährte die Behörde subsidiären Schutz, ein „Abschiebungsverbot“ wurde 2139-mal ausgesprochen. 16 Anträge wurden abgelehnt und 1867-mal stand am Ende eine sogenannte sonstige Verfahrenserledigung – in diesen Fällen sei zum Beispiel ein anderer EU-Staat zuständig gewesen oder der Antrag zurückgenommen worden, so die BAMF-Sprecherin.

In Österreich hatten zwei Afghaninnen geklagt, nachdem die Behörden sie nicht als Flüchtlinge anerkannt hatten. Ihnen war lediglich subsidiärer Schutz zugesprochen worden. Sie argumentierten, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wandte sich an den EuGH. Er fragte auch, ob ein EU-Mitgliedstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne. In den konkreten Fällen muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

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                                               Der CDU-Abgeordnete Throm spricht von einer „überzogenen Rechtsprechung“. © Philip Dulian/dpa

 

Während das BAMF noch prüft, wie es mit der EuGH-Entscheidung umgehen will, reagiert die Union im Bundestag mit Unverständnis auf den Richterspruch. „Wenn es nach dem EuGH geht, haben jetzt alle 40 Millionen Afghanen einen Anspruch auf Schutz in Europa: Die Frauen bekommen Asyl, ihre Männer und Söhne kommen über den Familiennachzug nach“, sagt der innenpolitische Fraktionssprecher Alexander Throm (CDU) der Berliner Zeitung. „Das Gericht überzieht das Asylrecht dermaßen, wie es kein deutsches oder internationales Recht jemals beabsichtigt hat.“

Die Union fordert einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Migrationspolitik. „Wir müssen in Deutschland und Europa zurück zu einer Lage, in der gewählte Parlamente über das Migrationsrecht bestimmen – und nicht die Gerichte“, sagt der CDU-Abgeordnete Throm. Beim Thema Migration gehe es um die Frage, wer auf Dauer kommen und bleiben dürfe. „Das ist der Kernbereich der Demokratie“, so Throm. „Mit dieser überzogenen Rechtsprechung hat sich der EuGH zum Totengräber des individuellen Asylanspruchs in Europa gemacht.“

Der EuGH berief sich bei seiner Entscheidung unter anderem auf die Einschätzung mehrerer internationaler Organisationen. So hätten etwa die EU-Asylagentur (EUAA) und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) umfassend belegt, dass Frauen unter dem Regime der Taliban gezielt und systematisch unterdrückt würden. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte das Urteil aus Luxemburg: „Es stärkt europaweit die Rechte schutzsuchender Frauen aus Afghanistan.“

Derweil kommt eine von der Universität Oxford geleitete Studie zu dem Ergebnis, dass in Großbritannien so viele illegale Migranten leben wie in keinem anderen europäischen Land. Darüber berichtet die britische Zeitung The Telegraph. Deutschland steht demnach an zweiter Stelle. Der Untersuchung zufolge leben im Vereinigten Königreich bis zu 745.000 illegale Migranten, was knapp einem von 100.000 Einwohnern entsprechen würde. In Deutschland seien es maximal 700.000.

8 Oktober 2024 0 Kommentare
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Religion

Debatte um Homophobie und Muslime – Spahn stimmt Kühnert zu

von Fremdeninfo 8 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Debatte um Homophobie und Muslime – Spahn stimmt Kühnert zu

Deutschland ist durch irreguläre Migration homophober, frauenfeindlicher und gewaltaffiner geworden“, sagt Jens Spahn. Der CDU-Politiker springt damit Kevin Kühnert (SPD) bei, dem nach ähnlichen Aussagen parteiintern Rassismus vorgeworfen worden war.

                                                

                                                   Debatte um Homophobie und Muslime – Spahn stimmt Kühnert zu © picture alliance/dpa/Anna Ross

 

 

In der Debatte um persönliche Erfahrungen mit Homophobie und Migration meldet sich der CDU-Politiker Jens Spahn zu Wort, um den SPD-Politiker Kevin Kühnert zu unterstützen.

„Es ist gut, dass Kevin Kühnert das so klar anspricht“, sagte Spahn dem Berliner „Tagesspiegel“. „Der reflexhafte Rassismus-Vorwurf ist Unsinn. Es ist schlicht die Realität: Deutschland ist durch irreguläre Migration homophober, frauenfeindlicher und gewaltaffiner geworden.“

Spahn äußerte sich auch zur Frage der Ursachen: „Das hat zu oft mit einer kulturellen Prägung aus dem arabisch-muslimisch Raum zu tun.“

Den Handelnden in der Politik warf er mangelnde Aufrichtigkeit vor: „Leider gestehen zu viele Politiker das oft nur hinter vorgehaltener Hand zu.“ Mit Jens Spahn meldete sich nach Kühnert ein weiterer prominenter schwuler Politiker zu Wort.

Muslimisch gelesene Männergruppen“

Kevin Kühnert hatte am Wochenende auf einen Gastbeitrag des Grünen-Politikers Cem Özdemir in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ reagiert.

Özdemir wiederum hatte zuvor beklagt, seine Tochter werde in der Stadt regelmäßig von Männern mit Migrationshintergrund unangenehm begafft oder sexualisiert. „Ich bin keine Frau, aber als schwuler Mann kann ich erahnen, was er meint“, sagte Kühnert daraufhin dem „Spiegel“. „Und so kommt es in meinem Erleben aus muslimisch gelesenen Männergruppen häufiger zu einem homophoben Spruch, als man es sonst auf der Straße erlebt.“

Kühnert war daraufhin auch aus der eigenen Partei kritisiert worden. Unter anderem hatte ihm Berliners Queerbeauftragter Alfonso Pantisano Vorurteile attestiert (WELT hatte berichtet).

Queerfeindlichkeit gebe es von Menschen aller Herkünfte und mit allen Sprachen, Hautfarben und Religionen, so das SPD-Mitglied Pantisano in einer Serie von Facebook-Postings. „Aber warum wir uns immer die Muslime als singuläres Phänomen rauspicken, bleibt mir schleierhaft“. Später schrieb er von „antimuslimischem Rassismus“ und betonte, man könne bei Anfeindungen auf der Straße gar nicht erkennen, ob jemand Muslim sei.

Am gestrigen Montag war Kühnert überraschend als SPD-Generalsekretär zurückgetreten. Er begründete dies mit gesundheitlichen Problemen.

8 Oktober 2024 0 Kommentare
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Flüchtlinge

EU-Migrationspolitik: Neue Wege für Abschiebungen gesucht

von Fremdeninfo 8 Oktober 2024
von Fremdeninfo

EU-Migrationspolitik: Neue Wege für Abschiebungen gesucht

                                                             Artikel von Thomas Gutschker
•                                               

                                                    Migranten nach der Rettung auf der zu Spanien gehörenden Insel Lanzarote © dpa

 

Innovative Solutions“ – das wäre ein guter Name für ein Hightech-Unternehmen. Im EU-Kontext ist aber etwas ganz anders gemeint: Lösungen für die Asylkrise, die auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten setzen und Migranten abschrecken sollen. Der Begriff stammt aus dem Missionsschreiben, mit dem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihren designierten Innenkommissar Magnus Brunner ausstattete. „Sie werden weitere Überlegungen zu innovativen operativen Lösungen anstellen, um die irreguläre Migration zu bekämpfen“, so lautet ihr Auftrag an den Österreicher. Freilich hat das Nachdenken in Brüssel schon begonnen. In dieser Woche werden erstmals die EU-Innenminister über eine besondere Variante diskutieren.

Wenn sie an diesem Donnerstag in Luxemburg zusammenkommen, geht es darum, wie sich „die Wirksamkeit der EU-Rückführungspolitik verbessern“ lässt – so steht es auf der Tagesordnung. „Wir werden die Minister zu einem Gedankenaustausch darüber einladen, ob wir die rechtliche und praktische Machbarkeit von innova­tiven Lösungen auf Expertenebene diskutieren sollen“, erläuterte ein leitender EU-Diplomat, „insbesondere das Konzept von Rückkehrzentren“. Dieser Vorschlag wiederum stammt aus einem Brief, den 15 EU-Innenminister Mitte Mai der EU-Kommission geschrieben haben. Aus­reisepflichtige Asylbewerber könnten in solche Rückkehrzentren – das englische Wort lautet „return hubs“ – in kooperationsbereiten Drittstaaten gebracht werden, heißt es dort, während sie auf ihre endgültige Abschiebung warteten. Mög­liche Modelle sollten die EU-Kommission und die Mitgliedstaat erkunden.

Debatte über „abgespecktes“ Albanien-Modell

Diese Debatte beginnt nun, weil die ungarische EU-Ratspräsidentschaft die An­regung aufgenommen hat. Ganz neu ist die Idee nicht. Schon 2017 gab es Überlegungen, solche Rückkehrzentren in Tunesien einzurichten. Seinerzeit verhandelte Berlin mit Tunis, konnte aber nur die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber aus Tunesien durchsetzen. Dieselbe Erfahrung machte die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im vo­rigen Jahr. Auch sie wollte Migranten in das Land zurückschieben, die über Tunesien nach Italien gekommen waren. Doch widersetzte sich Präsident Kaïs Saïed diesem Ansinnen, während italienische Gerichte Tunesien als „nicht sicher“ einstuften. Die Lehre aus diesen gescheiterten Avancen war: Die Ablehnung dunkelhäutiger Menschen kann in Nordafrika noch größer sein als in Europa.

Deshalb richtet sich der Blick nicht nur nach Afrika, sondern auch in die euro­päische Nachbarschaft. Könnte man nicht Staaten des westlichen Balkans dafür gewinnen, abgelehnte Asylbewerber bei sich aufzunehmen? Immerhin sind fünf von ihnen Beitrittskandidaten, das verleiht der EU einen doppelten Hebel: Sie könnte die Regierungen unter sanften Druck setzen und zugleich sicherstellen, dass das notwendige Niveau an Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Die Abzuschiebenden könnten in Zentren untergebracht werden, die von der EU finanziert und von EU-Beamten betreut werden. De facto müssten es allerdings geschlossene Einrichtungen sein, damit die Betroffenen nicht gleich den nächsten Versuch unternehmen, in die EU zurückzukehren. Würde das über gewisse Zeit gelingen, könnte es andere Asylbewerber entmutigen, sich überhaupt auf den Weg zu machen. Solche Überlegungen gibt es in Brüssel, wenn auch bislang nur in vertrau­lichen Runden. Als „abgespeckte Variante des Albanien-Modells“ umschreibt sie ein Gesprächspartner. Gemeint ist der Deal, den Meloni Ende 2023 mit dem albanischen Regierungschef Edi Rama vereinbarte, nachdem sie mit Tunesien nicht weiter­gekommen war. Demnach darf Italien in Albanien zwei Aufnahmezentren errichten, um dort Asylanträge von Migranten zu prüfen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden. Für sie gilt nicht der hohe Schutzanspruch des europäischen Rechts, das erst greift, wenn ein Asyl­antrag auf dem Territorium eines EU-Staats oder an seiner Grenze gestellt wird. Wer Schutz erhält, darf nach Italien einreisen; wer abgelehnt wird, soll von Al­banien zurückgeführt werden. Scheitert dies, ist auch für solche Personen die Einreise frei.

Initiative kam aus Kopenhagen und Prag

Bei einem Rückkehrzentrum wären die rechtlichen Auflagen noch geringer – es geht ja um Menschen, denen rechtswirksam kein besonderer Schutz in Europa zusteht. Beachtet werden müsste neben den Grundrechten nur das Refoulementverbot der Genfer Flüchtlingskonvention; der Drittstaat dürfte die Betreffenden nicht einfach weiterschieben. Unter welchen Um­ständen sie untergebracht werden dürften, müssten europäische Gerichte entscheiden. Hier setzen jene an, die Rückkehrzentren für keine gute Idee halten. Immerhin hätten deutsche Gerichte sogar die Rückführung von Asylbewerbern nach Griechenland gestoppt, sagen Skeptiker, weil dort die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung drohe.

Die Initiative der 15 EU-Innenminister im Mai ging von Dänemark und der Tschechischen Republik aus. Vor allem Staaten im Norden, Osten und Süden trugen sie mit. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) war zwar an den Verhandlungen beteiligt, sah dann aber davon ab, den Brief mitzuzeichnen, um neuen Ärger mit den Grünen zu vermeiden. Denn im selben Schreiben wird auch die Drittstaatenregelung im neuen EU-Asylrecht infrage gestellt. Die Minister fordern die EU-Kommission auf, eine Bestimmung zu streichen, mit der Asylbewerber nur in sichere Drittstaaten zurückgewiesen werden können, zu denen sie eine „sinnvolle Verbindung“ aufweisen.

Auf diese Formulierung hatten die Grünen seinerzeit gepocht. Nun allerdings sieht es in Brüssel so aus, als würde sie ohnehin fallen. Es gebe eine qualifizierte Mehrheit im Rat, um das Verbindungs­kriterium aufzuheben, sagen Eingeweihte. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission wird für den nächsten Sommer erwartet. Damit würde dann auch ein Ruanda-Modell möglich.

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8 Oktober 2024 0 Kommentare
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