• Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
Fremden Info
Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Flüchtlinge

Asylanträge in Deutschland auf Rekordtief – erstmals seit 2015 nicht mehr Spitzenreiter...

19 April 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Keine Arbeit für 20 Asylbewerber – warum Neuss die Vorgaben nicht erfüllt

13 April 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Die in Europa gestellten Asylanträge sind deutlich weniger geworden. In Deutschland wird...

3 März 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Migrationswende mit GEAS: Das ändert sich jetzt für Asylbewerber

27 Februar 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Ausreisepflichtige: Poseck verteidigt Handyortung: „Vereinbar mit EU-Recht“

26 Februar 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Migrantenboot kollidiert mit Küstenwache vor griechischer Insel – Polizei spricht von 14...

4 Februar 2026 0 Kommentare
kjuzhgt.jpg
Archive

Wandbild zum Gedenken der Opfer von Hanau wieder hergestellt

von Fremdeninfo 7 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Wandbild zum Gedenken der Opfer von Hanau wieder hergestellt

 Von dpa

 

Extremismus

Wandbild zum Gedenken der Opfer von Hanau wieder hergestellt

                                           

                                               Rechte Schmierereien auf Wandbild für Hanau-Opfer beseitigt © Andreas Arnold/dpa

Ein Bild zum Gedenken der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau wird mit rechtsextremen Symbolen verunstaltet. Jetzt ist es wieder instandgesetzt. Die Künstler haben auch eine Forderung.

Frankfurt/Main – Das Frankfurter Wandbild für die Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau ist wieder hergestellt. Die Künstler setzten die Porträts unter der Friedensbrücke wieder instand, wie das sogenannte Kollektiv ohne Namen mitteilte.

                                              jhuzgftzr.jpg

                                                                                              Graffiti für Opfer von Hanau

 

Rund 50 Angehörige, Künstler und Musiker versammelten sich dabei am Sonntag vor dem Graffito. Sie forderten von der Stadt Frankfurt, das Wandbild so zu versiegeln, dass es nicht mehr beschmiert werden kann. Der Vater eines der Opfer sagte, er und seine Frau seien sehr, sehr traurig über die rechtsextremen Schmierereien gewesen.

Die Polizei hatte zuvor auf dem Wandbild SS-Runen sowie ein Hakenkreuz mit blauer Farbe übersprüht, mit denen Unbekannte das Bild beschmiert hatten. Der Staatsschutz ermittelt. Die Bilder der Gesichter der neun Opfer des Anschlags waren verunstaltet worden.

In Hanau hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.

Das 27 Meter breite Wandbild des Künstlerkollektivs zeigt neben den Worten „Rassismus tötet“ und „Niemals vergessen“ die Gesichter der Opfer. dpa

7 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
gftrzd.jpg
Flüchtlinge

FDP will abgelehnten Asylbewerbern nur noch „Bett-Seife-Brot-Minimum“ zahlen

von Fremdeninfo 6 Oktober 2024
von Fremdeninfo

FDP will abgelehnten Asylbewerbern nur noch „Bett-Seife-Brot-Minimum“ zahlen

                 Von Welt

Die FDP-Fraktion legt einen „Neun-Punkte-Plan“ vor. Teil dessen sind Kürzungen für ausreisepflichtige Migranten. Allerdings liegen die Regelsätze schon jetzt nur knapp über zwölf Euro täglich.

                                            

                                                       Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Amin Akhtar/WELT

 

 

Die FDP will die Sozialleistungen für ausreisepflichtige Migranten auf ein Minimum kürzen. Das ist Teil eines „Neun-Punkte-Plans“ der Bundestagsfraktion, der offenbar den Druck auf den Grünen Koalitionspartner erhöhen soll. Abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland verlassen müssen, sollen laut dem Papier des Fraktionsvorstandes drastisch weniger Unterstützung bekommen.

„Künftig sollten die Leistungen für alle ausreisepflichtigen Asylbewerber aufs Bett-Seife-Brot-Minimum gekürzt werden. Damit stellen wir sicher, dass es keinen Anreiz mehr gibt zu bleiben“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der „Bild am Sonntag“. Alle anderen Sozialleistungen sollen bis auf ein Taschengeld gestrichen werden.

Derzeit liegt der Anspruch für Alleinstehende in einer Sammelunterkunft laut Asylbewerberleistungsgesetz allerdings ohnehin nur bei monatlich 368 Euro, also rund 12,26 Euro pro Tag. Ende 2022 lebten laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 486.100 Anspruchsberechtigte, davon ein knappes Drittel Minderjährige.

Mit dem Neun-Punkte-Plan könnte die FDP besonders den Druck auf die Grünen in der Koalition erhöhen, indem sie die Vorschläge aus den schwarz-grün regierten Bundesländern zur Migrationspolitik aufgreifen. Dazu gehört unter anderem die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten.

Auf Landesebene machen die ersten Grünen den Weg frei für zentrale Verschärfungen in der Asylpolitik, die die FDP seit langen fordert. „Das ist die Chance für eine echte Migrationswende“, so Dürr. Jetzt käme es auf Robert Habeck und die Grünen im Bund an.

6 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
mkjuhzt.png
Flüchtlinge

EuGH stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen

von Fremdeninfo 5 Oktober 2024
von Fremdeninfo

                                    EuGH stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen

                                       

                                                                              Stand: 04.10.2024  Tageschau

Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von afghanischen Frauen gestärkt: Die Repressionen des Taliban-Regimes seien so massiv, dass sie grundsätzlich als Verfolgte gelten. Damit stehe ihnen in der EU Asyl zu.

Max Bauer
Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Es gibt mittlerweile viele Berichte der EU und der Vereinten Nationen, wie miserabel die Lage für Frauen in Afghanistan ist. Seit die Taliban 2021 wieder an die Macht gekommen sind, sind Frauen in Afghanistan bedroht. Sie werden, nur weil sie Frauen sind, systematisch diskriminiert.

Grundlegende politische, wirtschaftliche und soziale Rechte von Mädchen und Frauen werden mit Füßen getreten: Sie erhalten keinen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt, keinen Schutz vor männlicher Gewalt und Zwangsverheiratung, dürfen keinen Sport machen und bekommen kaum medizinische Betreuung.

Richter sehen systematische Verfolgung

Sind die Maßnahmen des Taliban-Regimes damit als Verfolgung einzustufen? Das sagen zwei Frauen, die in Österreich ihr Asylrecht eingeklagt hatten. Die eine war 2015 zusammen mit ihrer Mutter aus Afghanistan geflohen. Als Fluchtgrund gab sie an: Ihr Vater habe sie als 14-Jährige gegen ihren Willen verheiraten wollen.

Die andere Klägerin ist Jahrgang 2007. Sie hat zwar nie in Afghanistan gelebt. Sie hat bei ihrem Asylantrag aber vorgetragen, dass bei einer Rückkehr in das Land ihre Menschenrechte gefährdet wären. Sie dürfe nicht zur Schule gehen oder arbeiten. Aber sie wolle in Freiheit leben und die gleichen Rechte wie Männer haben.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte die Fälle dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die zentrale Anfrage an den Europäischen Gerichtshof war: Muss man die vielen Diskriminierungen, denen Frauen in Afghanistan ausgesetzt sind, zusammen betrachten? Sind also Frauen aus Afghanistan verfolgt im Sinne des europäischen Asylrechts, weil die Lage für Frauen in Afghanistan generell schlecht ist und zentrale Rechte verletzt?

EuGH: Frauen werden Grundrechte vorenthalten

Der Europäische Gerichtshof hat heute ganz im Sinne der Klägerinnen entschieden. Er stellt unmissverständlich klar: Zwangsverheiratungen sind der Sklaverei gleichzustellen und schon für sich genommen ein Asylgrund. Das Gleiche gilt, wenn Frauen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt nicht geschützt sind, zum Beispiel sich nicht vor Gericht wehren können.

Darüber hinaus gilt: Die vielen anderen Diskriminierungen von Frauen in Afghanistan, von der fehlenden politischen Teilhabe bis zur Verweigerung von Schulbildung, müssen zusammen betrachtet werden.

Zusammengenommen stellen sie eine systematische Verfolgung dar. Der EuGH wird hier sehr deutlich. In der Pressemitteilung des Gerichts steht: Frauen würden „in flagranter Weise die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten“.

Persönliche Umstände nicht mehr entscheidend

Und der Gerichtshof geht beim Schutz von Frauen aus Afghanistan noch weiter. Eigentlich muss bei der Prüfung eines Asylantrags nach EU-Recht von der Asylbehörde genau geschaut werden, wie die persönlichen Umstände einer Frau in Afghanistan sind. Darauf kommt es nun aber nicht mehr an.

Der EuGH beurteilt die Situation in Afghanistan selbst als sehr schlecht und sagt: Die Asylbehörden in der EU müssen nicht mehr im Einzelfall feststellen, dass einer Antragsstellerin auf Asyl in Afghanistan tatsächlich Verfolgungshandlungen drohen. Es genügt, dass das Geschlecht und die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt werden.

Constantin Hruschka, Juraprofessor an der Evangelischen Hochschule Freiburg und Asylrechtsexperte, sagt, dass sich der Schutz von Frauen aus Afghanistan nun in ganz Europa verbessere. Der EuGH habe klargestellt, dass hier eine „Gruppenverfolgungssituation“ gegeben sei. „Dass also alle Frauen, die die afghanische Staatsangehörigkeit haben, hier als Flüchtlinge anzuerkennen sind.“ Damit sei der Schutz dieser Frauen in Europa einheitlich geregelt. An diesen Grundsätzen müssten sich auch die Asylbehörden und Gerichte in Deutschland orientieren. Die Folge für Asylverfahren in Deutschland sei, „dass afghanische Frauen, die einen Asylantrag stellen, als Flüchtlinge anerkannt werden müssen, unabhängig davon, wie ihre individuelle Situation ist, solange sie afghanische Staatsangehörige sind.“

 

 

5 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
mkjuhzt.jpg
Religion

Leonis Hamza aus Bonn – Hassprediger soll abgeschoben werden: Jetzt fällt Gericht unfassbare Entscheidung

von Fremdeninfo 3 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Leonis Hamza aus Bonn – Hassprediger soll abgeschoben werden: Jetzt fällt Gericht unfassbare Entscheidung

                                          Artikel von Von FOCUS-online-Reporter Axel Spilcker
 
                                           
                                            Abdul Alim Hamza (l.) neben dem bekannten Salafisten Ibrahim El-Azzazi Instagram © Instagram
 

Der Staatsschutz in NRW ist sich sicher: Dieser Mann ist eine Gefährdung für unsere demokratischen Grundordnung und muss das Land verlassen. Leonis Hamza sitzt deshalb in Abschiebehaft. Doch nun fällte ein Gericht eine unglaubliche Entscheidung, die tief blicken lässt

Nach den mutmaßlich islamistischen Attentaten durch zwei syrische Flüchtlinge in Mannheim und Solingen überbietet sich die Politik mit vollmundigen Ankündigungen. Mit Blick auf die tödliche Messerattacke gegen einen Polizisten in Mannheim forderte Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch verstärkte Abschiebungen ausländischer Hassprediger: „Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen“, betonte die SPD-Politikerin.

Hassprediger aus Bonn: „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst stellte drei Wochen nach dem Anschlag auf einem Fest in Solingen mit drei Toten durch den mutmaßlichen Gefolgsmann der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS), Issa al Hasan, 26, ein Sicherheitspaket im Kampf gegen militante radikal-islamische Salafisten vor. Dabei hob der CDU-Regierungschef hervor, dass es dem Bonner Staatsschutz und der städtischen Ausländerbehörde gelungen sei, den aus dem Kosovo stammenden Hassprediger Leonis Hamza in Abschiebehaft zu nehmen.

Wüst wertete dies als einen ersten Erfolg, „um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“ wieder ins Lot zu bringen. Zugleich forderte er den Bund auf, mit den Ländern zusammen „eine Schneise in das Dickicht überkomplexer Regelungen im Migrationsrecht zu schlagen“. Wie recht er hatte.

Gericht verkündet Abschiebestopp

Denn ein nüchterner Blick auf die bestehenden Abschiebehürden stellt die hehren politischen Wunschvorstellungen erheblich in Frage: Am Mittwoch verkündete das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss einen vorläufigen Abschiebestopp für den salafistischen Prediger Leonis Hamza, alias Abdul Alim Hamza. FOCUS online hatte zuvor berichtet, dass der Bonner Staatsschutz den 32-jährigen Kosovaren in einem 51-seitigen Bericht als „Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft hatte. Hamza gilt demnach als einer der You-Tube-Stars der neuen Hassprediger-Garde. Zudem unterhält er etliche Kontakte in die Clan- und Kämpferszene.

Auf dieser Grundlage hatte das Ausländeramt seine Ausweisung und Abschiebung in sein Heimatland angeordnet. Am 10. September wurde er festgenommen und sitzt seither im Abschiebegefängnis in Büren. 14 Tage später hatte der Prediger gegen die Verfügung geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihm zunächst Recht und setzte die Abschiebung aus. Laut einer Pressemitteilung konnte die Kammer auf Grund der aktuellen Gesetzeslage nicht erkennen, dass Hamza die demokratische Grundordnung gefährde. Ein besonders schwerwiegendes Ausweiseinteresse bestehe nicht. Weder habe Hamza eine Terror-Gruppe unterstützt noch „öffentlich zu Gewalt oder Hass aufgerufen“. Allein ein politischer Salafist zu sein, reiche nicht als Ausweisungsgrund aus, so der Tenor.

Steinzeit-Islamisten und ihre perfide Ideologie

Dabei nutzt die neue Prediger-Elite um Hamza und seine Leute besonders intensiv die sozialen Netzwerke, um ihre erzreaktionären Botschaften zu verbreiten. Die salafistische Ideologie orientiert sich einzig an Koran, Sunna (dem Leben des Propheten Mohammed im siebten Jahrhundert) und der Sharia (islamische Rechtssammlung). Steinigungen beim Ehebruch durch Frauen gehören genauso zu den archaischen Regeln wie Handabschlagen bei Diebstahl. Die demokratische Grundordnung lehnen Salafisten ab. Laut den Bonner Staatsschützern soll Hassprediger Hamza genau für diese Ideologie einstehen.

Zudem steht die Rekrutierung von neuem Nachwuchs im Vordergrund. Missionierung (Dawah) für ein islamisches Kalifat, lautet die Devise. So sind etliche Konvertierungen durch Hamza belegt. Meist handelt es sich um Teenager. Gleich mehrfach ermittelten die Strafverfolger gegen den Prediger. Nach FOCUS-online-Recherchen etwa wegen Körperverletzung, Bedrohung oder wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Gegen den Willen minderjähriger Konvertiten hatte Hamza sie aufgenommen und Videos ins Netz gestellt. Jedes Mal kam der Salafist milde davon. Die Verfahren wurden gegen eine Geldauflage eingestellt. 2011 wurde er wegen Betruges in Braunschweig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gericht: Politischer Salafismus ist keine Gefahr

Das Landeskriminalamt NRW hatte den Kosovaren 2022 als „relevante Person“ eingestuft. Diese extremistische Risikokategorie liegt direkt hinter der höchsten Stufe der sogenannten „Gefährder“. Ein Gefährder ist nach polizeilicher Definition „eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“. Eine relevante Person „nimmt innerhalb des extremistisch-terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein. Dieser Kreis fördert, begeht oder unterstützt also politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung.

Das Kölner Verwaltungsgericht hingegen wertet den politischen Salafismus nicht als Gefahr für die hiesige Demokratie. Auch die Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt gegenüber Hamzas Ehefrau und den Kindern sowie die Morddrohung gegen seine fünfjährige Tochter, die der Staatsschutzbericht anführt, überzeugte die Kammer nicht. Schließlich habe das Jugendamt nebst dem Familiengericht entsprechende Verfahren eingestellt. „Offen und weiter aufzuklären ist ferner“, ob dem Bonner Salafisten „wegen seiner Bindung zu seinen deutschen Kindern ein aus dem EU-Recht resultierendes Aufenthaltsrecht zusteht“.

Sollte die Bonner Ausländerbehörde im Hauptsacheverfahren keine neuen Argumente für die geplante Abschiebung vorweisen, so tendieren die Chancen gegen Null, das Hamza ausreisen muss. „Das wäre ein großer Schlag für die Sicherheitsbehörden“, stellte ein hochrangiger Staatsschützer fest, „die Salafisten-Szene würde dies als großen Sieg feiern und niemand würde sich mehr trauen, nochmals einen dieser Hassprediger auszuweisen“.

Komplexe Abschiebehürden der deutschen Ausländerparagrafen

Offenbar zeigten sich die Kölner Verwaltungsrichter selbst nicht mit ihrem Entscheid zufrieden. So weist die Kammer auf einen Antrag der Bundestagsfraktion CDU/CSU vom 14. Mai hin. Seinerzeit schlug die Union vor, ein neues Gesetz zu verabschieden, das ein besonders schweres Ausweisungsinteresse für Salafisten vorsah, die einen islamischen Gottesstaat einführen wollten. Dies lehnten die Ampel-Koalition sowie die Linkspartei aber ab.

Folglich bleibt es eher bei Lippenbekenntnissen, wenn es darum geht, mutmaßliche nichtdeutsche Staatsfeinde außer Landes zu bringen. Dies belegt auch der Bericht aus dem NRW-Flüchtlingsministerium auf SPD-Anfrage: Derzeit können 34 ausländische Gefährder nicht abgeschoben werden. Das heißt: Knapp drei Dutzend Risikofälle für die innere Sicherheit profitieren von den komplexen Abschiebehürden der deutschen Ausländerparagrafen.

Die Gründe sind vielfältig. Mal drohen angeblich Repressalien bei einer Rückführung in die Heimatländer, mal besteht ein Abschiebungsverbot, mal fehlen Ausweisdokumente und das Herkunftsland weigert sich, diese Personen wieder aufzunehmen. Lisa-Kristin Kapteinat, Vizefraktionschefin der SPD im Düsseldorfer Landtag, reagiert mit scharfer Kritik: „Wochenlang haben wir danach gefragt, wie viele Gefährder bei uns sind, die eigentlich abgeschoben werden müssen.“

Wochenlang hätten sich Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) und die Grünen-Integrationsministerin Josefine Paul „diese Frage wie eine heiße Kartoffel hin und her geworfen. Jetzt kommt raus: Es sind 34 ausreisepflichtige Gefährder“. Kapteinat fragt provokant: „Warum sind die noch hier ? Die Landesregierung muss jetzt umgehend klären, wie eine Rückführung in jedem einzelnen Fall gewährleistet werden kann.“

3 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
hzgtrf.jpg
Religion

15-jähriger mutmaßlicher Islamist verhaftet

von Fremdeninfo 3 Oktober 2024
von Fremdeninfo

15-jähriger mutmaßlicher Islamist verhaftet

 

Ein mutmaßlicher Islamist aus Wuppertal ist schon am 20. September in Haft genommen worden. Der Teenager soll Anschläge geplant haben. Möglicherweise hat ein Islamist aus dem Ausland versucht, ihn per Chat zu einem Attentat anzustiften.

 

                                            

                                               15-jähriger mutmaßlicher Islamist verhaftet © Roberto Pfeil/dpa
 

Ein 15-jähriger mutmaßlicher Islamist aus Wuppertal ist wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen verhaftet worden. Er sitzt auf Anordnung des dortigen Amtsgerichts bereits seit 20. September in Untersuchungshaft, wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilte. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Demnach hat ihn die Polizei als Gefährder eingestuft.

Er sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und man habe ihn einige Wochen zuvor in Präventivgewahrsam genommen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Nähere Einzelheiten nannte er zunächst nicht. Dann hätten sich in der Folge konkretere Hinweise auf die Planungen des Jugendlichen ergeben, woraufhin die U-Haft angeordnet worden sei.

Zu einem möglichen Zusammenhang zum tödlichen Messeranschlag von Solingen äußerte sich der Sprecher nicht. Welche Art von Verbrechen der junge Mann geplant haben soll und wie weit die Planungen gingen, blieb zunächst offen.

Wollte ihn jemand aus dem Ausland zum Attentat anstiften?

Nach „Spiegel“-Informationen stand er nach dem Anschlag von Solingen mutmaßlich per Chat mit einem Islamisten im Ausland in Kontakt, der ihn zu einem Attentat mit einem Messer anstacheln wollte. Laut der Ermittlungen tauschten sie sich bereits über mög­liche Ziele aus: Festivals oder jüdische Gemeinden. Im sozialen Netzwerk TikTok soll der 15-Jährige zudem Videos gepostet haben, in denen Flaggen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu sehen sind.

Bereits Ende August hatten die deutschen Sicherheitsbehörden einen Hinweis auf den Wuppertaler Jugendlichen bekommen. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern beschäftigte sich mit seinem Fall. Die Beamten befürchteten, dass er einen Anschlag begehen könnte.

Bis zum Ende der Gedenkfeier am 1. September zum tödlichen Messer­attentat in Solingen nahm die Polizei den Jugendlichen vorsorglich in Gewahrsam. Nach der auch vom Bundespräsidenten besuchten Veranstaltung mussten die Sicherheitsbehörden den Verdächtigen zwischenzeitlich wieder freilassen. Erst als die Ermittler auf seinem Handy die Chats mit dem mutmaßlichen Hintermann fanden, ordnete das Amtsgericht Wuppertal am 20. September Untersuchungshaft an.

1 Std.
3 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
hgztfr.jpg
Religion

Heiratsvermittlung für den Islamischen Staat: Wie Witwen getöteter IS-Kämpfer neue Ehemänner im Netz finden und der Internierung entfliehen

von Fremdeninfo 2 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Heiratsvermittlung für den Islamischen Staat: Wie Witwen getöteter IS-Kämpfer neue Ehemänner im Netz finden und der Internierung entfliehen

                                                Artikel von Volker Pabst, Istanbu
                                               
                                                      Die Lebensbedingungen im Lager al-Hol sind miserabel. Goran Tomasevic / Reuters

Seit der Niederschlagung des sogenannten Kalifats des Islamischen Staates (IS) halten die kurdischen Kräfte im Nordosten Syriens Zehntausende von Anhängern der Terrororganisation fest. Die ehemaligen Kämpfer sitzen in überfüllten Gefängnissen, ihre Frauen und Kinder, zusammen mit anderen Flüchtlingen, in staubigen Lagern.

Das grösste und berüchtigtste Lager al-Hol liegt nahe der Grenze zum Irak und beherbergt mehr als 40 000 Bewohner aus 40 verschiedenen Nationen. Weit mehr als die Hälfte von ihnen ist minderjährig.

Katastrophale Bedingungen

Die syrischen Kurden fordern seit Jahren die Herkunftsländer der internierten IS-Sympathisanten auf, ihre Staatsbürger zurückzunehmen und sie in der Heimat zu reintegrieren beziehungsweise für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen. Der von mehreren Seiten bedrängten autonomen Region fehlen hierfür die Ressourcen. Dies schlägt sich auch in den katastrophalen Bedingungen an Orten wie al-Hol nieder.

Die meisten Staaten haben aus Sicherheitsbedenken jedoch wenig Interesse, ihre radikalisierten Bürger und deren Kinder zurückzunehmen. Unter einem Teil der Internierten ist das Gedankengut des IS weiterhin verbreitet. Nicht wenige hoffen auf eine Rückkehr des «Kalifats». Grausame Zwischenfälle, wie das Auffinden zweier geköpfter Mädchen vor zwei Jahren, bekräftigen den schlechten Ruf des Lagers.

Islamistisches Online-Dating

Doch auch ohne offizielle Repatriierungen gibt es Möglichkeiten, aus den Lagern zu entkommen. Die türkische Investigativjournalistin Hale Gönültas hat in der Online-Zeitung «Arti Gercek» kürzlich einen solchen Weg nachgezeichnet.

Unabhängig überprüfen lassen sich die Angaben nicht. Gönültas beschäftigt sich jedoch seit Jahren intensiv mit dem IS in Syrien. Unter anderem publizierte sie Recherchen über Frauen und Mädchen aus der Minderheit der Jesiden, die vom IS als Sklavinnen verkauft wurden.

Gönültas beschreibt, wie sich auf den sozialen Netzwerken eine Art jihadistisches Online-Dating etabliert habe, über das Witwen getöteter IS-Kämpfer und andere der Terrororganisation nahestehende Frauen mit Islamisten in Drittländern in Kontakt gebracht würden. Ziel sei es, einen Ehepartner zu finden, der die Frauen zu sich hole.

Zahlen dazu gibt es keine. Gönültas schreibt lediglich von einer Zunahme der Fälle. Dass es gelingt, islamistische Lagerinsassen über Landesgrenzen hinweg mit Gleichgesinnten zusammenzubringen, ist angesichts der jüngst wieder verstärkten Aktivitäten des IS auch über das Anekdotische hinaus von Relevanz.

Laut Gönültas’ Schilderungen signalisieren die Frauen mit symbolischen Profilbildern ihre Absichten und persönlichen Umstände. Das Bild eines Löwen bedeute etwa, dass die Frau bereits Kinder habe, für die sie sorgen müsse. Die Ehen werden angeblich unter Zuschaltung eines Imams per Telefon geschlossen.

Danach erhalte die Frau von ihrem Mann Unterstützungszahlungen, die über das traditionelle Hawala-System, aber auch mittels Kryptowährungen geleistet würden. Angesichts der prekären Umstände in den Lagern erhöhten die zusätzlichen Mittel den Status der wiederverheirateten Frauen erheblich. Das Hauptziel bleibe aber, das Lager zu verlassen. Hierfür würden Schlepper engagiert.

25 000 Euro für den Transfer in die Türkei

Gönültas kontaktierte für die Recherche selber einen Schlepper. Sie gab sich als 70-jährigen Mann aus, der kürzlich eine uigurische Frau aus al-Hol geheiratet habe und diese nun in die Türkei und später nach Europa holen wolle.

Den Kontakt zum Schlepper hatte sie von ehemaligen Lagerinsassinnen erhalten, die kürzlich mit seiner Hilfe ausser Landes geschafft worden waren. Für den Transport über die syrische Region Idlib bis zur türkischen Grenzstadt Reyhanli wurde Gönültas ein Preis von 25 000 Euro genannt.

Idlib ist der wichtigste Übergang von Syrien Richtung Türkei. Die Zahl von ehemaligen Bewohnerinnen von Lagern wie al-Hol, die sich nun in der nordwestsyrischen Region aufhalten, soll seit einiger Zeit merklich angestiegen sein.

Allgegenwärtige Korruption

Die dominierende Kraft in Idlib ist das Jihadistenbündnis Hayat Tahrir al-Sham (HTS), das aus dem syrischen Ableger der Kaida hervorgegangen ist. Der von Gönültas kontaktierte Schlepper ist ein usbekischer Kommandant einer jihadistischen Söldnertruppe, die mit HTS zusammenarbeitet.

Trotz gewissen ideologischen Überschneidungen sind HTS und der Islamische Staat keine Verbündete, ganz im Gegenteil. Die beiden jihadistischen Gruppierungen haben sich in der Vergangenheit heftig bekämpft. Der mächtigste Mann in Idlib, der HTS-Chef Abu Muhammad al-Jolani, ist zudem seit geraumer Zeit um mehr internationale Akzeptanz bemüht. In die Nähe des IS gestellt zu werden, liegt nicht in seinem Interesse.

Dareen Khalifa von der Denkfabrik Crisis Group sagt gegenüber dem Nachrichtenportal «Al-Monitor», dass sie eine offizielle Zusammenarbeit der beiden Organisationen beim Menschenschmuggel für unwahrscheinlich halte. Dass die wichtigste Route der IS-Sympathisanten dennoch über Idlib verlaufe, sei vielmehr ein Beleg für die

allgegenwärtige Korruption in Syrien. Keine der Gruppen im Bürgerkriegsland sei in der Lage, effektiv die Grenzen ihres Einflussgebiets zu sichern.

Türkei ist ein Drehkreuz für den IS

Indirekt wirft das auch einen Schatten auf Ankara. Die Türkei unterhält eine starke militärische und geheimdienstliche Präsenz im Norden und Nordwesten Syriens. Die Kontakte zu den Machthabern in Idlib sind eng, andere Teile des syrischen Grenzgebiets stehen unter direkter Kontrolle Ankaras. Der türkische Einfluss ist also gross.

Die Türkei spielt im Netzwerk des IS eine wichtige Rolle. Als Brückenstaat zwischen dem Nahen Osten, Zentralasien und Europa dient das Land als wichtiges logistisches Drehkreuz, etwa für Operationen des in letzter Zeit besonders aktiven zentralasiatischen Ablegers der Terrororganisation IS-K.

Zwei der Täter des Anschlags in einer Konzerthalle bei Moskau, bei dem im März mehr als 140 Personen getötet wurden, hatten sich kurz vor der Tat in der Türkei aufgehalten. Das Land ist aber auch selber Ziel von Anschlägen. Im Januar bekannte sich der IS-K zu einem Anschlag in einer katholischen Kirche in Istanbul, bei dem eine Person getötet wurde.

2 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
gftrk.jpg
Antisemitismus

Atamans Antidiskriminierungsstelle verliert erneut – „Triumph für die Meinungsfreiheit“

von Fremdeninfo 1 Oktober 2024
von Fremdeninfo

Atamans Antidiskriminierungsstelle verliert erneut – „Triumph für die Meinungsfreiheit“

                    Artikel von Constantin Weeg/ Welt
Wieder hat die von Ferda Ataman geleitete Antidiskriminierungsstelle vor Gericht das Nachsehen. Anwalt Joachim Steinhöfel hatte sich gegen eine Abmahnung gewehrt. Die Serie an juristischen Niederlagen sei „demütigend und beschämend“, sagt Steinhöfel.
                                         
                                           Ferda Ataman ist die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung picture alliance/dpa/Soeren Stache

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat erneut vor Gericht verloren. Auslöser war eine Abmahnung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gegen das Medienunternehmen „Nius“ beziehungsweise dessen Muttergesellschaft „Vius“.

Die ADS hatte zwei im Mai veröffentlichte „Nius“-Artikel abgemahnt, die sich inhaltlich mit einer Transperson befassten. Der biologische Mann hatte Mitglied in einem Fitnessstudio für Frauen werden wollen und war abgelehnt worden. WELT berichtete.

Die von Ferda Ataman geleitete ADS mahnte mehrere Textpassagen an. Darunter die Aussagen, die „Regierung“ verlange „Bußgeld“ von der Betreiberin des Studios. Das vom ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Portal ließ die Artikel online, sah darin eine legitime Äußerung. Das Landgericht Berlin wies die Unterlassungsanträge zurück, das Berliner Kammergericht bestätigte die Entscheidung.

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der „Vius“ juristisch vertritt, reichte darüber hinaus negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg ein. Eine negative Feststellungsklage ist ein juristisches Instrument, das darauf abzielt, eine Anschuldigung abzuwehren. Beklagte im vorliegenden Verfahren: die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.

Das Gericht gab Steinhöfel und seiner Mandantin am 13. September recht. „Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten mit ihren Abmahnungen vom 31.05.2024 geltend gemachten Unterlassungsansprüche (…) nicht bestehen“, heißt es im Anerkenntnisurteil, das WELT vorliegt (AZ 324 O 268/24). Weiter: „Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen“, urteilen die drei Richterinnen. Der Streitwert wurde auf 45.000 Euro festgesetzt, das Urteil ist „vorläufig vollstreckbar“.

                                 kjuhzt.jpg

                                          Joachim Steinhöfel in seiner Hamburger Kanzlei Bertold Fabricius

 

„Ein weiterer Triumph meines Mandanten für die Meinungsfreiheit“, sagt Steinhöfel zu WELT. Als das von Svenja Schulze geleitete Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine als polemisch und unzutreffend empfundene Äußerung Reichelts verbieten lassen wollte, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zugunsten des Journalisten. Auch dieser Prozess war wie mehrere Verfahren mit der Antidiskriminierungsstelle von Steinhöfel bestritten worden.

Die negative Feststellungsklage im vorliegenden Fall sei „von vornherein überflüssig“ gewesen, weil die Beklagte ihren Unterlassungsanspruch „längst“ beim Landgericht Berlin anhängig gemacht habe, argumentiert der Anwalt, der die Bundesrepublik vertritt. Deshalb sei es „nunmehr nicht mehr angezeigt, ein zweites Gericht mit der Sache zu beschäftigen“, heißt es im Schreiben, das auf dem 11. September datiert. Dennoch erkenne die BRD den Klageanspruch Steinhöfels an. Das Urteil fiel zwei Tage später und ohne mündliche Verhandlung.

Steinhöfel wirft der Gegenseite eine Lüge vor

Steinhöfel hadert mit der Prozessführung der Bundesrepublik. Denn in ihrem Anerkenntnis an das Landgericht Hamburg habe die Gegenpartei behauptet, ihr Unterlassungsanspruch sei „längst“ beim Landgericht Berlin anhängig gemacht worden sei. Auch dieses Dokument liegt WELT vor. „Das ist nicht wahr“, so Steinhöfel. „Unsere Klage ging dem Landgericht am 2. Juni zu, Atamans Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung datiert vom 07. Juni. Also fünf Tage später. Die Bundesregierung kennt die Akten und die Daten. Ataman hat wissentlich unwahr vorgetragen. Die Bundesrepublik hat vor Gericht gelogen.“

Dies wiederum weist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zurück. „Der Vorwurf ist unzutreffend“, heißt es auf eine Anfrage von WELT. „Eine Klage gilt nach dem Gesetz dann erhoben, wenn sie beim Beklagten zugestellt ist. Die Zustellung der negativen Feststellungsklage von VIUS bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erfolgte am 5. Juli 2024. Bereits am 7. Juni 2024 hatten wir unseren Unterlassungsantrag beim LG Berlin eingereicht.“

Steinhöfel antwortet: „Selbst jetzt wird noch getäuscht und Frau Ataman widerlegt sich selbst. Gegen Journalisten und Medien, die wir vertreten, hat die Bundesrepublik allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit mehr als zehn Niederlagen vor Verwaltungs- und Landgerichten und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht hinnehmen müssen.“ Und ergänzt: „Das ist nicht nur demütigend und beschämend. Es dokumentiert ein über den Einzelfall hinausgehendes gestörtes Verhältnis zu wesentlichen Grundrechten, die den freiheitlichen Staat in seinem Kern ausmachen.“

• 5

1 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
hgztdrf.jpg
Flüchtlinge

500 Abschiebungen pro Woche? Darum geht es beim Türkei-Deal

von Fremdeninfo 1 Oktober 2024
von Fremdeninfo

500 Abschiebungen pro Woche? Darum geht es beim Türkei-Deal

                          Artikel von Christian Kerl

Es klang nach heftigem Krach im Kanzleramt. Kanzler Olaf Scholz (SPD) und sein Gast, der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, hatten ihr Gespräch noch gar nicht begonnen, da lieferten sie sich vor laufenden Kameras einen offenen Schlagabtausch über Israels Rolle zum Nahost-Konflikt.

Doch der Eindruck eines ernsten Streits täuschte. Beim Dinner hinter verschlossenen Türen legten Scholz und Erdogan im vorigen November den Grundstein für eine Verständigung, die aus Kanzler-Perspektive elf Monate später ein wichtiger Meilenstein einer neuen, härteren Asylpolitik werden soll: Die Türkei gibt ihren Blockadekurs bei der Rücknahme von Asylbewerbern auf, perspektivisch steht zehntausenden Türken die Abschiebung aus Deutschland bevor. „Wir haben erreicht, dass Rückführungen in die Türkei schneller und effektiver erfolgen können und die Türkei Staatsbürger, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, schneller zurücknimmt“, beschreibt Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gegenüber unserer Redaktion die Verständigung.

Abschiebungen in die Türkei: 200 türkische Staatsbürger sollen zurückgebracht werden

In aller Stille haben Experten monatelang verhandelt. Das Ziel hatten Präsident und Kanzler schon bei ihrem Abendessen in Berlin vereinbart. Sie beauftragten eine gemeinsame Arbeitsgruppe zum Thema Abschiebung mit einem „baldigen einvernehmlichen Ergebnis“. Trotz der klaren Ansage dauerte es dann nicht nur länger als erwartet. Es gab jetzt vorübergehend auch Verwirrung, was schon „einvernehmliches Ergebnis“ ist – und was sich erst daraus entwickeln soll.

Kommentar zum Thema: Abschiebungen: Die Politik darf nicht zu viel versprechen

Zum Ergebnis gehört, dass zunächst 200 türkische Staatsbürger mit Linienflügen und ohne großes Aufsehen zurück in ihre Heimat gebracht werden; die Namensliste hat Ankara schon abgesegnet. Doch setzt Erdogan auf Diskretion, Parallelen zu Fluchtländern wie Afghanistan, in denen unter den Augen der Weltöffentlichkeit große Charterflugzeuge mit Zwangs-Heimkehrern landen, will er vermeiden. Dafür sollen die stillen Rückführungen erst der Anfang sein.

500 Abschiebungen pro Woche? Das wäre wohl schwer umsetzbar

Ankara hat in Aussicht gestellt, weit mehr Asylbewerber zurückzunehmen, wenn die Zusammenarbeit reibungslos klappt. Eine Zahl von 500 Menschen pro Woche, von der jetzt die Rede ist, wäre in der Praxis allerdings schwierig umsetzbar. Zugesagt hat die türkische Regierung solche Größenordnungen offenbar noch nicht. Als die Zahl am vergangenen Wochenende publik wurde, bremste Erdogan energisch: „Das ist nicht wahr“, ließ er klarstellen, es handele sich um „unbegründete Behauptungen“.

 

Erdogan hat wohl auch taktische Gründe für den Widerspruch: Im Gegenzug setzt er auf Visa-Erleichterungen für die türkischen Bürger, ein Thema, um das seit Jahren gerungen wird, während die Zahl der Visa-Anträge seit Jahren steigt. Berlin sagt nun zu, dass Visa-Anträge schneller bearbeitet werden. Details der Gespräche hält die Bundesregierung unter Verschluss.

Lesen Sie auch: Erdogan in Berlin: Fünf Gründe, warum Scholz ihn trotz Differenzen braucht

Viele Türken verlassen das Land wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage

Innenministerin Faeser nennt die Verständigung auf schnellere Abschiebungen indes einen großen Fortschritt und einen „weiteren Baustein zur Begrenzung der irregulären Migration.“ Denn die Türkei hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Herkunftsländer für Asylbewerber hierzulande entwickelt, sie liegt jetzt auf Platz drei hinter Syrien und Afghanistan – mit über 61.000 Asylanträgen allein 2023. Die politische Verfolgung, unter der etwa kurdische Oppositionelle leiden, ist bei den Antragstellern offenbar nur ein Motiv unter vielen. Die Mehrheit der Asylbewerber verlässt ihr Land eher wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage, wegen des Erdbebens im Februar 2023 oder Erdogans Wiederwahl wenige Monate später. Als Deutschland für Überlebende des Erdbebens mehr als 10.000 Kurzzeit-Visa ausgab, blieben manche Katastrophen-Betroffene gleich hier und beantragten Asyl. Aber: Nicht einmal jeder zehnte Asylantrag von Türken führte zuletzt zu irgendeiner Form von Schutzstatus, viel seltener als etwa bei Syrern oder Afghanen. Schließlich gilt die Türkei als sicheres Herkunftsland, sie ist Nato-Partner und – auf dem Papier – EU-Beitrittskandidat. 

                                             

Das Erdbeben in der Türkei am 12. Februar 2023 hatte auch die Stadt Kirikhan schwer getroffen. Die Katastrophe ist ein Grund für türkische Bürger gewesen, ihr Land zu verlassen – einige beantragten anschließend Asyl in Deutschland. © FUNKE Foto Services | Reto Klar|Das Erdbeben in der Türkei am 12. Februar 2023 hatte auch die Stadt Kirikhan schwer getroffen. Die Katastrophe ist ein Grund für türkische Bürger gewesen, ihr Land zu verlassen – einige beantragten anschließend Asyl in Deutschland. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

 

15.600 Türken in Deutschland sind ausreisepflichtig

Aktuell sind daher etwa 15.600 türkische Asylbewerber ausreisepflichtig. Nur ein Bruchteil aber kehrt tatsächlich zurück: 2023 waren es etwa 1300. Bislang setzten die türkischen Behörden überwiegend auf Blockade, führten rechtliche Bedenken ins Feld. Tausende Ausreisen scheiterten bisher an fehlenden Reisedokumenten. Hier haben Erdogans Unterhändler nun mehr Kooperation zugesagt. Türkische Staatsbürger, die sich unerlaubt in einem anderen Land aufhielten, seien zur Rückkehr in die Türkei verpflichtet, heißt es nun. Bei Flüchtlingsorganisationen gilt die Verständigung als „unverantwortlich“, Pro Asyl etwa verweist auf die schwierige Menschenrechtslage in der Türkei.

Doch für Kanzler Scholz ist es ein Durchbruch. Vor gut einem Jahr hatte er eine große Ankündigung gewagt: „Wir müssen endlich in großem Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben.“ Wer sich nicht auf Schutzgründe berufen könne und keine Bleibeperspektive habe, müsse gehen. Scholz weiß, dass ihn die Bürger bei der Bundestagswahl auch daran messen werden. Aus seiner Sicht hat er schon einiges erreicht: Immerhin ist die Zahl der Abschiebungen um ein Fünftel gestiegen. Im ersten Halbjahr sind 9500 Migranten abgeschoben worden – von etwa 44.000 Menschen, die aktuell sofort ausreisepflichtig sind. Insgesamt gelten 227.000 Personen als ausreisepflichtig, davon hat der Großteil aber eine sogenannte Duldung etwa wegen Krankheit oder fehlender Dokumente.

                                                    hgztfr.jpg

Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) lobt die Verständigung mit der Türkei: Abschiebungen könnten jetzt schneller und effektiver erfolgen. © DPA Images |Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) lobt die Verständigung mit der Türkei: Abschiebungen könnten jetzt schneller und effektiver erfolgen. © DPA Images | Michael Kappeler

Lesen Sie auch den Kommentar: Wer Abschiebung verspricht, muss auch liefern

Mit Migrationsabkommen versucht die Bundesregierung, Abschiebungen zu beschleunigen und im Gegenzug auch Arbeitskräftezuwanderung zu erleichtern. Es gibt solche Deals schon zum Beispiel mit Indien, Georgien, Marokko, Kenia und Usbekistan, bald wohl auch mit Kolumbien, Ghana oder den Philippinen. Aber ausgerechnet mit Syrien und Afghanistan, den wichtigsten Heimatländern von Asylbewerbern in Deutschland, sind Abkommen nicht in Sicht. Es bestehen ja nicht einmal offizielle diplomatische Kontakte zu den Regimen in Damaskus und Kabul. Noch nicht.

CDU-Chef Friedrich Merz fordert schon Verhandlungen mit den Machthabern, auch in der FDP gibt es die Forderung nach diplomatischen Kontakten. BSW und AfD wollen sogar schon wieder offiziell Botschafter nach Syrien entsenden – vor allem die Grünen, die mit Annalena Baerbock die zuständige Außenministerin stellen, schließen diesen Schritt aber strikt aus. Wenig wahrscheinlich, dass der spektakulären Abschiebung von 28 Straftätern nach Afghanistan Ende August bald weitere Rückführungen nach Kabul folgen. Scholz lobte die Aktion als „sehr diskret gemacht“ und „sorgfältig vorbereitet“. Den Deal mit der Türkei wollte der Kanzler wohl ähnlich einfädeln, doch der selbstbewusste Präsident in Ankara ist ein schwer berechenbarer Verhandlungspartner.

1 Oktober 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
bgftzri.png
Archive

Die SPD darf nie die menschenfeindlichen Positionen normalisieren“: SPD-Bundestagsfraktion kritisiert Verschärfungen in der Migrationspolitik

von Fremdeninfo 30 September 2024
von Fremdeninfo

Die SPD darf nie die menschenfeindlichen Positionen normalisieren“: SPD-Bundestagsfraktion kritisiert Verschärfungen in der Migrationspolitik

Mehr als 12.000 Parteimitglieder der SPD haben einen offenen Brief gegen die Verschärfungen in der Migrationspolitik unterzeichnet. Die Sozialdemokraten haben dazu aufgefordert, das Asylrecht und die Menschenrechte zu verteidigen.

                                                   

                                                    SPD-Politiker Hakan Demir spricht im Plenum des Deutschen Bundestages. © Foto: dpa/Serhat Kocak

 

In der SPD-Bundestagsfraktion regt sich massive Kritik an den umfassenden Grenzkontrollen sowie den geplanten Verschärfungen in der Migrationspolitik. Das geht aus einer Antwort von 35 Abgeordneten der Fraktion auf einen offenen Brief hervor, in dem vor einigen Tagen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die SPD-Vertreter in der Bundesregierung und im Bundestag aufgefordert hatten, das Asylrecht zu verteidigen und Menschenrechte zu wahren.

In der Antwort der 35 Parlamentarier, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Wir teilen Eure Trauer, Eure Wut und Eure Zweifel angesichts des aktuellen Diskurses.“ Und: „Auch wir halten den Kurs, der gerade in der SPD in der Migrations- und Asylpolitik eingeschlagen wird, für falsch.“

Zwar sei es verständlich, dass sich viele Menschen nach dem Terroranschlag auf einem Stadtfest in Solingen im August Maßnahmen für mehr Sicherheit wünschten. Und einige geplante Reformen, etwa im Waffenrecht oder strengere Regeln, um Terrorfinanzierung zu unterbinden, seien auch sinnvoll. Gleichzeitig gelte aber: „Sicherheitspolitische Fragen dürfen nicht unzulässig mit Migrationspolitik vermischt werden.“

Zu den Unterzeichnern gehören neben anderen Hakan Demir, Rasha Nasr und Carmen Wegge. Die Zahl derer, die den offenen Brief unterschrieben, ist inzwischen auf mehr als 12.000 Parteimitglieder gestiegen.

Die SPD darf nie die menschenfeindlichen Narrative und Positionen rechter Parteien aufgreifen und damit normalisieren“, hieß es in dem Brief, den Abgeordnete aus Europarlament, Bundestag und Landtagen, aber auch einfache Parteimitglieder initiierten hatten.

„Die Sprache der Rechten zu übernehmen, wenn es um Asylsuchende geht, die vor Krieg und Chaos fliehen, und geschlossene Grenzen innerhalb Europas zu planen – ein solcher Schwenk befeuert die Positionen der extremen Rechten.“

Die SPD-Bundestagsabgeordneten schrieben ihrerseits, sie seien dankbar dafür, dass ihre Parteifreunde Rückendeckung gegeben und dem „reflexhaften Ruf nach einer härteren Gangart in der Migrationspolitik“ widersprochen hätten.

Auf das sogenannte Sicherheitspaket bezogen, zu dem die abschließende Beratung im Bundestag noch aussteht, kritisierten die 35 Abgeordneten unter anderem den vorgeschlagenen Ausschluss von Sozialleistungen für Menschen, für deren Asylverfahren ein anderes europäisches Land verantwortlich ist, und die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angeordneten Kontrollen an allen Landgrenzen. (dpa)

30 September 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
cfrder.png
Archive

Grünenabgeordnete kritisieren Özdemir für Aussage über Migrationsprobleme

von Fremdeninfo 30 September 2024
von Fremdeninfo

Grünenabgeordnete kritisieren Özdemir für Aussage über Migrationsprobleme

Landwirtschaftsminister Özdemir berichtet von unangenehmen Erfahrungen, die seine Tochter mit Migranten machen musste – und drängt auf eine Asyldebatte bei den Grünen. Teile der Partei gehen ihn nun scharf an

                                         

                            Grünen-Landwirtschaftsminister Cem Özdemir: »Moralisch schon krass disqualifizierend«

Der Grüne Cem Özdemir hat das »liberal-progressive Lager« seiner Partei aufgefordert, die eigene Migrationspolitik zu überdenken – Zitate über seine Tochter inklusive. Der Debattenvorstoß sorgt nun für herben Widerstand in der eigenen Partei. »Es ist unfassbar, die eigene Tochter so zu instrumentalisieren«, sagte eine grüne Bundestagsabgeordnete dem SPIEGEL. »Das ist moralisch schon krass disqualifizierend.«

Auch der Leiter der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, geht indirekt Özdemir an. »Die Grünen sind keine Partei, die sich mehrheitlich dazu entscheidet, rechten Narrativen hinterherzulaufen«, schrieb Marquardt auf X. Man müsse realen Problemen mit ernsthaften Antworten begegnen. »Unsere Aufgabe ist es, Menschen aufzuzeigen, dass wir in der Migrationspolitik über Menschen reden, deren Würde und Freiheit im Mittelpunkt grüner Politik steht«, so Marquardt.

Die Kritik entzündet sich an einem Beitrag, den Landwirtschaftsminister Özdemir für die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (»FAZ«) geschrieben hatte  . Er schrieb darin über »Zumutungen«, denen seine Tochter in Berlin ausgesetzt sei, wo sie und ihre Freundinnen »von Männern mit Migrationshintergrund unangenehm begafft oder sexualisiert werden«. Sie habe, schreibt er, sich zwar wie viele Frauen ein dickes Fell zugelegt, doch spüre er, was sie umtreibt und wie enttäuscht sie sei, dass »nicht offensiver thematisiert wird, was dahintersteckt: die patriarchalen Strukturen und die Rolle der Frau in vielen islamisch geprägten Ländern«Die Kritik entzündet sich an einem Beitrag, den Landwirtschaftsminister Özdemir für die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (»FAZ«) geschrieben hatte  . Er schrieb darin über »Zumutungen«, denen seine Tochter in Berlin ausgesetzt sei, wo sie und ihre Freundinnen »von Männern mit Migrationshintergrund unangenehm begafft oder sexualisiert werden«. Sie habe, schreibt er, sich zwar wie viele Frauen ein dickes Fell zugelegt, doch spüre er, was sie umtreibt und wie enttäuscht sie sei, dass »nicht offensiver thematisiert wird, was dahintersteckt: die patriarchalen Strukturen und die Rolle der Frau in vielen islamisch geprägten Ländern«

Kein Ruf nach »Härte, Härte, Härte!«

Man müsse, so Özdemir, die »Realitäten sehen und benennen«. Und »uns eingestehen, dass wir es uns in der Echokammer der eigenen Selbstvergewisserung viel zu gemütlich eingerichtet haben – links wie rechts«. Er sei überzeugt, dass es der AfD am meisten nütze, wenn »real existierende Probleme, die diese Rechtsextremisten politisch ausbeuten wollen, von uns aus Angst und falscher Rücksichtnahme gar nicht erst thematisiert werden«.

Im gleichen Beitrag betont Özdemir aber auch Rassismuserfahrungen, die seine Tochter bei einem Ausflug mit einer dunkelhäutigen Freundin an die ostdeutsche Ostsee gemacht habe. »Es waren vor allem Jugendliche, auch Kinder, die ihr im Pulk so zusetzten«, dass sie an die Ostsee so schnell nicht wieder wolle.

Noch-Grünenchef Omid Nouripour hatte sich auf Nachfrage zum Beitrag des Parteikollegen im ARD-Talk von Caren Miosga ausweichend geäußert. So fehle Geld und Personal für die Integrationsarbeit für Neuankömmlinge aus anderen Kulturkreisen. Zugleich erfülle ihn der Mainstream-Ruf nach »Härte, Härte, Härte!« in der Migrationsfrage mit Sorge.

 

Foto: Kay Nietfeld / dpa

30 September 2024 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Neuere Beiträge
Ältere Beiträge

Beliebte Artikel

  • Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025

    22 Juli 2025
  • Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche

    4 Dezember 2025
  • Journalist und Aktivist Hakan Tosun stirbt nach brutalem Angriff

    14 Oktober 2025
  • Der Löwenanteil -Para _Şêr

    19 August 2025
  • Begegnungen am Radweg: Eine Geschichte von Mensch, Natur und einem besonderen Rabenfreund

    23 August 2025

Unser Team

Cumali Yağmur

Verantwortliche Redaktor

Ayşe Eker

Ayşe Eker

Redaktorin

Erdoğan Sedef

Erdoğan Sedef

Redaktor

Rojin Erten

Rojin Erten

Redaktor

Can Taylan Tapar

Can Taylan Tapar

Redaktor

Halit Yaşar Demirbağ

Halit Yaşar Demirbağ

Redaktor

Kategorien

  • Allgemein
  • Archive
  • Impressum
  • Politik
  • Religion
  • Flüchtlinge
  • Kultur
  • Frauen
  • Jugend
  • Salafismus
  • Veranstaltungen
  • Information
  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Fremdenfeindlichkeiten
  • Bildung
  • Featured

Neueste Artikel

  • Zum Gedenken an Hrant Dink und Hacı Halil aus Urfa

    23 April 2026
  • Das Gedächtnis der Gerechtigkeit: Von Marc zu Gergerlioğlu

    23 April 2026
  • Eine kurze Reise durch die englische Literatur!

    23 April 2026
  • Verwaltung ohne Diskriminierung: „Rassismuskritik ist ein Handlungsauftrag“

    22 April 2026
  • Wie wird Wohnen wieder bezahlbar

    22 April 2026

Über uns

Die „Fremden“ Info-Zeitung ist eine in Niedersachsen ansässige Redaktion, die sich auf die rechtlichen, politischen und sozialen Angelegenheiten von Einwanderern und Flüchtlingen konzentriert. Wir beobachten und analysieren relevante Entwicklungen in der Region Hannover und vertreten die Interessen von Mitbürgern mit Migrations- und Fluchthintergrund bei Behörden, Verbänden und politischen Parteien.

Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025

22 Juli 2025

Neueste Artikel

Die Strafe steht im Kalender: Wie man Ekrem İmamoğlu im Terminplan begräbt
16 Dezember 2025
AKP-nahe DITIB wählt neuen Vorstand
15 Dezember 2025
Terroranschlag in Australien: Australien berät nach Anschlag über schärfere Waffengesetze
15 Dezember 2025

Hervorgehoben

Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025
22 Juli 2025
Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche
4 Dezember 2025
Journalist und Aktivist Hakan Tosun stirbt nach brutalem Angriff
14 Oktober 2025
  • Startseite
  • Anmelden
  • Über uns
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Newsletter
  • Impressum
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung