• Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
Fremden Info
Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
AllgemeinFlüchtlinge

Güler will in Syrien für „inklusiven Transitionsprozess“ werbenSerap

15 Juni 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Das neue europäische Asylrecht

13 Juni 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Nur in einem Land leben mehr Flüchtlinge als in Deutschland – UN...

11 Juni 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Kommission: Illegale Migration in EU um 55 Prozent gesunke

7 Juni 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Zyperns Migrationsminister: EU prüft Menschenrechtsschutz in Rückkehrzentre

4 Juni 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Stoppt die Abschiebung nach Syrien

4 Juni 2026 0 Kommentare
ölokiu.png
Religion

Bildungssenatorin zu Islamismus an Berliner Carl-Bolle-Schule: „Es gibt kein Systemversagen“

von Fremdeninfo 6 Juni 2025
von Fremdeninfo

Bildungssenatorin zu Islamismus an Berliner Carl-Bolle-Schule: „Es gibt kein Systemversagen“

Artikel von Niklas Liebetrau/ Berliner Zeitung 

                                       

                                                Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie . © dpa

Es herrscht einige Aufregung an diesem Donnerstagnachmittag vor dem Bernhard-Letterhaus-Saal im Berliner Abgeordnetenhaus. Der Bildungsausschuss tagt, vor der Tür warten Kamerateams, Reporter halten Abgeordneten Mikrofone unter die Nase: „Was sagen Sie zu den Vorfällen an der Carl-Bolle-Schule? Wie bewerten Sie, dass die Senatorin schweigt?“ Eine Frau von der SPD fühlt sich so bedrängt, dass sie den Wachschutz holen lässt.

Berlin hat wieder einen Schulskandal. Die Vorwürfe von Lehrern erinnern an den Brandbrief, der 2006 an der Rütli-Schule in Neukölln geschrieben wurde und an die Hilferufe von Lehrern im vergangenen Jahr an der Friedrich-Bergius-Schule in Friedenau. Jetzt geht es um die Carl-Bolle-Schule. Eine Grundschule in Moabit.

Am 19. Mai hatte die Süddeutsche Zeitung über Oziel Inácio-Stech berichtet, eine pädagogische Unterrichtskraft, die von muslimischen Schülern massiv angefeindet worden sei. Sie hätten ihn als „unrein“, „ekelhaft“ und „kein Mann“ bezeichnet, nachdem er seine Ehe mit einem Mann offenbart hatte. Ein Schüler soll gesagt haben: „Du Schwuler, geh weg von hier. Der Islam ist hier der Chef.“ Ein Mitarbeiter aus Israel habe die Schule verlassen, weil muslimische Kinder seine Arbeit wegen seines Jüdischseins boykottiert hätten.

Von der Schulleitung, der Schulaufsicht und der Bildungsverwaltung habe Inácio-Stech keinerlei Rückhalt erhalten, so der Bericht. Im Gegenteil: Die Schulleitung habe ihn angezeigt, wegen Fürsorgepflichtverletzung.

 

                                                lkijuz.png

 

                                                 Oziel Inácio-Stech, mutmaßliches Mobbing-Opfer an der Carl-Bolle-Schule. © dpa

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Vor wenigen Tagen ließ die Süddeutsche Zeitung weitere Lehrkräfte zu Wort kommen. Seit 2018 sei es regelmäßig zu Gewalt, Antisemitismus und Diskriminierungen gekommen, vor allem durch Schüler mit muslimischem Hintergrund, so die Zeitung. Gegenüber Lehrerinnen gebe es häufig Respektlosigkeiten. Die Schulleitung sei informiert gewesen. „Aber nichts wurde dagegen unternommen“, wird eine ehemalige Lehrerin zitiert, „das ist ein komplettes Systemversagen der Berliner Behörden.“

Die Bildungssenatorin hatte sich zunächst nicht öffentlich zu den Berichten geäußert. Trotz der bundesweiten Aufregung, trotz etlicher Medienanfragen. Am Donnerstag, in der „aktuellen Viertelstunde“ im Ausschuss, muss sich Günther-Wünsch nun den Fragen stellen.

Sie habe sich zunächst bewusst zurückgehalten, so Günther-Wünsch zu Beginn, um „nicht aus Unkenntnis falsche Tatsachen zu behaupten“. Dann liest sie ausführlich aus den Akten vor, „um über den zeitlichen Ablauf zu informieren“.

Demnach habe Inácio-Stechs Anwalt im Juli 2024 ein Auskunftsersuchen an die Schulleitung gestellt, das an die Schulaufsicht weitergeleitet worden sei. Im September folgte eine Beschwerde nach dem Gleichstellungsgesetz bei der Beschwerdestelle des Senats, eingelegt vom Anwalt des Lehrers. Das Ergebnis der Prüfung sei Inacio-Stech am 14. Januar 2025 übermittelt worden: Es liege weder eine Diskriminierung wegen des Geschlechts noch wegen der sexuellen Orientierung vor.

Günther-Wünsch blickt auf und sagt: „Zwischen der mir vorliegenden Aktenlage und den in den Medien erhobenen Vorwürfen ergibt sich eine deutliche Diskrepanz.“ Der von Inácio-Stech erhobene Vorwurf der homophoben Diskriminierung durch die Schülerschaft sei in den Schreiben seines Anwalts kein zentraler Punkt gewesen. Sie nennt es: „Wesenskern“. Die juristischen Schritte von Inácio-Stech und seinem Anwalt hätten sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützt, für die jeweils andere Stellen zuständig gewesen seien. Alle Instanzen hätten die Anliegen bearbeitet. Was die Senatorin damit genau meint, erklärt sie nicht.

Der Fall sei komplexer, als er öffentlich dargestellt werde, sagt sie. Von „Systemversagen“ könne keine Rede sein, so Günther-Wünsch. Auch wolle sie nicht von einer „massiven Beschwerdelage“ an der Schule sprechen.

Vielmehr habe die Schulleiterin, die seit 2021 im Amt ist, einen „instabilen“ Standort stabilisiert, Kooperationen aufgebaut, die Schulsozialarbeit neu aufgestellt und das Gebäude umstrukturiert. Es gebe inzwischen Räume für Teamarbeit und interkulturelles Lernen, ein digitales Schwarzes Brett, ein interreligiöses Team aus jüdischen, christlichen und muslimischen Vertretern. Sogar einen Beauftragten für Konflikte mit muslimischen

Religionshintergrund gebe es an der Schule. Es handele sich um einen attraktiven Standort, an dem derzeit fünf Referendare ausgebildet würden. Die Leiterin werde die Grundschule nun verlassen, doch das habe nichts mit dem Fall zu tun.

Auch auf Nachfragen der Abgeordneten bleibt Günther-Wünsch bei ihrer Linie: Der Fall sei „komplex“, vorschnelle Schlüsse seien fehl am Platz. „Deshalb tue ich heute etwas sehr Außergewöhnliches“, sagt die Senatorin. Sie weise die Abgeordneten auf ihr Recht auf Akteneinsicht hin. „Damit wir anschließend fundiert darüber diskutieren können, welche zusätzliche Unterstützung der Schule zuteil kommen sollte.“ Auf die Berichte weiterer Lehrer, die bis ins Jahr 2018 zurückreichen und der Schulaufsicht bekannt sein müssten, geht sie nicht ein.

 

                                                       lkijuhz.png

                                                               Die Carl-Bolle-Grundschule in Moabit. © dpa

Dann ist die „aktuelle Viertelstunde“ vorbei. Auf dem Gang ist der Bildungspolitiker Taylan Kurt von den Grünen noch zu einem Gespräch bereit. Seine Fraktion hatte die Senatorin in den vergangenen Tagen am schärfsten kritisiert, hatte angemahnt, dass Homophobie und Antisemitismus keinen Platz an Berliner Schulen haben dürften. Moabit ist Kurts Wahlkreis, er kennt die Carl-Bolle-Schule gut, sei „mindestens schon acht mal“ dort gewesen, sagt er. Auch er spricht von einem „schwierigen Fall“, will aber nicht näher ins Detail gehen.

Nur so viel sagt er: Es solle an der Schule „fünf bis sechs Schüler“, die „sich homophob geäußert haben sollen und andere Schüler versuchen zu instrumentalisieren“. Doch die große Mehrheit an der Schule sei nicht homophob, so Kurt.  Auch er möchte nicht von einem Systemversagen sprechen. Es sei falsch, alle muslimischen Schüler über einen Kamm zu scheren und damit die Schule schlecht zu reden, wie es nun in der Presse geschehe. „Es braucht jetzt dringend eine starke und erfahrene neue Leitung, die die Schulentwicklung langfristig unterstützt.“ Antisemitismus und Homophobie dürften „keinen Millimeter Platz“ an der Schule haben.

Fast wirkt es, als seien sich die meisten im Fall Carl-Bolle-Schule einig: Ja, es gebe Probleme, vielleicht ein paar muslimische Schüler, die über die Strenge schlagen, so die Erzählung. Einzelfälle eben. Dass sich auch weitere Lehrer zu Wort gemeldet und von Missständen an der Schule berichtet haben, die über Homophobie und Antisemitismus hinausgehen? Darauf möchte kaum jemand so recht eingehen.

Für die kommenden Tage hat die Senatorin noch ein Gespräch mit der Elternvertretung der Schule angekündigt. Auch mit der Schulleitung habe sie bereits gesprochen, sagte sie im Bildungsausschuss. Mit dem hauptsächlich betroffenen Lehrer, Oziel Inácio-Stech, aber ist offenbar kein Gespräch geplant

6 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Archive

Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiert de facto Abschaffung des Antiziganismusbeauftragten

von Cumali Yağmur 6 Juni 2025
von Cumali Yağmur

 

Ein fatales Signal

 

Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiert de facto Abschaffung des Antiziganismusbeauftragten

 

Die neue Bundesregierung sieht sich durch den Rücktritt von Dr. Mehmet Daimagüler als Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma offenbar veranlasst, ausgerechnet hier den Rotstift anzusetzen.  Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) kritisiert diesen Vorgang scharf. Horst Seehofer hatte den Kampf gegen Antiziganismus in Deutschland als Daueraufgabe bezeichnet. Die Bundesregierung muss diese Einschätzung ernst nehmen, das Amt neu besetzen und weiterhin mit den notwendigen Ressourcen ausstatten.

 

Gökay Sofuoğlu, Bundesvorsitzender der TGD, betont: „Es ist ein fatales Signal für die Sinti*zze und Rom*nja in unserem Land, aber auch für alle anderen Bevölkerungsgruppen und Communities, die von Diskriminierung betroffen sind. Die Zahlen der politisch motivierten Kriminalität von rechts steigen rasant. Für viele Menschen herrscht eine bedrohliche Stimmung im Land. Und gerade jetzt soll eine der wichtigsten Stimmen im Diskurs mundtot gemacht werden? Und das aus finanziellen Gründen? Das dürfen wir nicht hinnehmen! Diese Regierung spricht zu Recht viel von historischer Verantwortung, wenn es um Antisemitismus geht. Da darf sie bei den Belangen von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland nicht zurückweichen.“

Die große Koalition hatte 2019 eine Unabhängige Kommission gegen Antiziganismus einberufen, das Einsetzen eines Beauftragten wurde auf Platz eins der Forderungen gesetzt.

Gökay Sofuoğlu ergänzt: „Ich durfte den Antiziganismusbeauftragten als Mitglied seines Beirats jahrelang begleiten und weiß deshalb aus erster Hand, wie groß die Herausforderungen sind. Das Abschaffen der Stelle macht die Betroffenen und das Problem unsichtbar! Es würde bedeuten, die rassistischen und gewaltbereiten Menschen in unserem Land zu ermutigen. Das ist absolut inakzeptabel.“

Ein fatales Signal: Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiert Abschaffung des Antiziganismusbeauftragten

6 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
kjiuhz.png
Archive

Neue Einwanderungsregeln: Chancen-Aufenthaltsrecht – Jeder Fünfte bisher erfolgreich

von Fremdeninfo 6 Juni 2025
von Fremdeninfo

 

 

 

Neue Einwanderungsregeln: Chancen-Aufenthaltsrecht – Jeder Fünfte bisher erfolgreich

Von Hedelsblatt 

 

                           

Ein Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge seine Aufenthaltsgestattung. data-portal-copyright=

 

Das Chancen-Aufenthaltsrecht war Teil der Reformpakete der Ampel zum Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die damit verbundenen Hoffnungen haben sich nur teilweise erfüllt.

Über das von der Ampel-Regierung geschaffene Chancen-Aufenthaltsrecht haben bislang 84.104 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten. Allerdings ist es zweieinhalb Jahre nach Einführung der Sonderregelung nur knapp 20 Prozent von ihnen gelungen, sich auf diesem Wege eine längerfristige Bleibeperspektive in Deutschland zu schaffen.

Wie der Mediendienst Integration recherchierte, besaßen zum 30. April dieses Jahres 31.372 Menschen den sogenannten Chancen-Aufenthalt. Zu diesem Stichtag verfügten 16.646 Menschen, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht hatten, über eine weitere Aufenthaltserlaubnis.

Die restlichen Menschen aus dem Ausland, die ebenfalls versucht haben, sich auf diesem Wege eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu schaffen, rutschten entweder in den Status der Duldung zurück, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten – etwa durch Heirat.

Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und gilt drei Jahre lang. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.

Union kritisierte vereinfachtes Recht auf Einbürgerung

Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet. Der Chancen-Aufenthalt kommt nicht infrage für Straftäter sowie für Menschen, die zu ihrer Identität „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.

Am Ende der 18 Monate kann dann ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse hat, nicht straffällig geworden ist und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise „alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat“. 

Dieser Punkt wurde von der Union stets scharf kritisiert. Eine Verlängerung des Chancenaufenthalts fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.

Stattdessen soll für geduldete Ausländerinnen und Ausländer mit geklärter Identität, die nicht straffällig und gut integriert sind, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit einem Jahr ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, und die sich zum 31. Dezember 2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden.

6 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
kjiuz.png
Flüchtlinge

Grüne und Linke fordern im Bundestag Ende der Zurückweisungen an Grenzen

von Fremdeninfo 5 Juni 2025
von Fremdeninfo

Grüne und Linke fordern im Bundestag Ende der Zurückweisungen an Grenzen

                                           Artikel von AFP

                         

Vertreterinnen von Grünen und Linkspartei haben im Bundestag ein Ende der von Innenminister Dobrindt angeordneten Zurückweisungen an den Grenzen gefordert. „Nehmen Sie die Anordnung zurück, stellen Sie einen rechtskonformen Zustand her“, sagte Grünen-Fraktionschefin Haßelmann. © Michaela STACHE

Vertreterinnen von Grünen und Linkspartei haben im Bundestag ein Ende der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an den deutschen Grenzen gefordert. „Nehmen Sie die Anordnung zurück, stellen Sie einen rechtskonformen Zustand her“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann am Donnerstag im Plenum. Sie warf der schwarz-roten Bundesregierung „Bagatellisierung“ und „Beschwichtigung“ nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vor, das in drei Fällen die Zurückweisungen an der Grenze für rechtswidrig erklärt hatte.

Dass Dobrindt nach dem Gerichtsurteil keine Abkehr von seiner Linie erkennen ließ, sei „für die betroffenen Schutzsuchenden und für die Bundespolizisten (…) eine Zumutung“, fuhr Haßelmann fort. Diese würden rechtlich im Unklaren gelassen. Haßelmann warf zudem Kanzler Friedrich Merz (CDU) vor, mit seinem „Alleingang“ für „maximale Irritation“ in den Nachbarländern gesorgt zu haben. Der SPD hielt sie vor, sich nach dem Urteil „seit Tagen wegzuducken“.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Es erklärte die Zurückweisungen für rechtswidrig. Merz und Dobrindt betonten im Anschluss, dass es sich bei dem Gerichtsurteil nur um eine Einzelfallentscheidung handele. Für die drei Somalier soll es nun ein Asylverfahren geben, betonten mehrere Kabinettsmitglieder nach dem Urteil.

Grüne und Linke reichten am Donnerstag im Bundestag getrennte Anträge ein, die auf ein Ende der Zurückweisungen und eine Rücknahme der entsprechenden Anordnung von Dobrindt abzielten. 

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger sprach mit Blick auf das Gerichtsurteil von einer „Klatsche“ für die Regierung. „Allen ist und allen war klar: Das ist rechtswidrig“, sagte Bünger. Dies trotzdem umzusetzen, sei „kein Versehen, sondern ein exekutiver Ungehorsam von oben“ gewesen. Die Anordnung sei der „Anfang vom Ende einer liberalen Demokratie“.

Vertreter der Koalitionsfraktionen verteidigten die Zurückweisungen dagegen. Der CDU-Politiker Alexander Throm wies darauf hin, dass Deutschland „seit vielen Jahren Hauptzielland illegaler Migration“ sei. Das wolle die Regierung mit den verschärften Grenzkontrollen und den Zurückweisungen ändern. Ziel der Regierung sei aber grundsätzlich, „dass zukünftig weniger Menschen an die Grenze kommen, die zurückgewiesen werden müssen“.

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler betonte, dass seine Partei „selbstverständlich zu den Verabredungen, die wir im Koalitionsvertrag geschlossen haben“, stehe. Auch er wies aber auf „Unruhe“ bei vielen Polizistinnen und Polizisten hin, die sich fragten: „Welches Recht gilt denn jetzt?“ Aufgabe der Regierung sei es, in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen.

Der AfD-Politiker Christian Wirth verwies grundsätzlich darauf, dass Deutschland nicht fähig sei „diese Massen von Menschen aus kulturfernen Ländern zu integrieren“. Deutschland befinde sich in einer Notlage. „Solange die EU die Außengrenzen nicht schützen kann oder will, (…) müssen wir zwingend deutsches Recht anwenden.“

hol/pw

5 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
ölokiu.png
Flüchtlinge

Bundesregierung will sichere Herkunftsländer selbst einstufen – Harte Kritik von Grünen

von Fremdeninfo 5 Juni 2025
von Fremdeninfo

 

Bundesregierung will sichere Herkunftsländer selbst einstufen – Harte Kritik von Grünen

                                              Artikel von afp/khe

                         

                                         Die Bundesregierung will mehr Länder als sichere Herkunftsländer einstufen. © Boris Roessler/dpa

Die Bundesregierung will sich freie Hand bei der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten verschaffen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, wonach eine solche Einstufung durch eine einfache Rechtsverordnung erfolgen kann. Dadurch soll der Bundesrat nicht mehr zustimmen müssen. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, dass mit der am Mittwoch beschlossenen Maßnahme eine „effektive Besteuerung und Begrenzung der Migration“ erreicht werden solle.

Die Asyl-Verfahren von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet und entschieden – meist mit dem Ergebnis einer Ablehnung. Im Bundesrat hatte es in der Vergangenheit gegen solche Einstufungen oft Widerstand, vor allem von Bundesländern mit Grünen-Regierungsbeteiligung, gegeben. Diese Hürde will die Bundesregierung nun umgehen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung als richtig. Das „Scheitern an den Grünen“ im Bundesrat habe er bisher „bedauert“, sagte er. Aus den Reihen der Grünen gab es wiederum deutliche Kritik. Bundestagsabgeordnete Filiz Polat warf der Bundesregierung vor, „an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips“ zu rütteln. „Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist kein Verwaltungsakt, sondern ein tiefgreifender Eingriff in individuelle Schutzrechte mit gravierenden Folgen für Geflüchtete“, sagte sie.

ie Mitwirkung der Verfassungsorgane sei „kein lästiges Verfahren, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot“. Auch die Geflüchtetenorganisation Pro Asyl bezeichnete das Vorhaben als „verfassungsrechtlich höchst problematisch“. „Schlag auf Schlag will die neue Bundesregierung die Rechte von Geflüchteten weiter abbauen“, sagte Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. „Die Bestimmung von angeblich sicheren Herkunfts- und Drittstaaten erschwert es gefährdeten Menschen, den ihnen eigentlich zustehenden Schutz zu bekommen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Mittwoch, der Schritt sei Teil eines ganzen Pakets „nationaler Maßnahmen (…), um die Asylwende durchzuführen“. Er stellte in Aussicht, dass die Bundesregierung einige der Maghreb-Staaten in Nordafrika sowie Indien als weitere sichere Herkunftsländer einstufen würde. Das werde aber erst entschieden, wenn die Regierung grundsätzlich die Möglichkeit per Rechtsverordnung habe. Darüber müsse der Bundestag entscheiden, eine Zustimmung des Bundesrats sei nicht nötig.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen wegen der allgemeinen politischen Verhältnisse keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafung oder Behandlung angenommen wird. Zurzeit sind das die EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Serbien, Ghana und Senegal. Menschen aus diesen Ländern haben in der Regel keine Aussicht auf Asyl.

5 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
kjiuhztg.png
Antisemitismus

Diskriminierung: Zahl der Ratsuchenden erreicht Höchstwert

von Fremdeninfo 4 Juni 2025
von Fremdeninfo

Diskriminierung: Zahl der Ratsuchenden erreicht Höchstwert

                                Artikel von dpa

                       

                            Die Zahl der Anfragen habe sich seit 2019 mehr als verdoppelt, sagte Ataman. © Kay Nietfeld/dpa

Mehr als 11.400 Menschen haben sich im vergangenen Jahr wegen Erfahrungen mit Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt – und damit so viele wie nie zuvor. Das geht aus einem Jahresbericht der Stelle hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat. 

Das ist die höchste Zahl, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes je erreicht hat», erklärte Ataman. Im Jahr 2023 hatten sich noch knapp 10.800 Ratsuchende an die Stelle gewandt, im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es Ataman zufolge nur etwas mehr als 4.200 Anfragen. Die Zahl der Anfragen habe sich seit 2019 mehr als verdoppelt, betonte sie. 

Großteil der Anfragen geht auf Erfahrungen mit Rassismus zurück

Mit einem Anteil von 43 Prozent hätten Erfahrungen mit Rassismus im Jahr 2024 das Gros der Anfragen ausgemacht. Als Beispiel nannte Ataman den Fall eines Mannes mit ausländischem Namen, der seit Monaten eine Wohnung in Wuppertal suche und nie zu einer Besichtigung eingeladen werde. «Als sein Freund Stefan den Test macht und sich um die gleiche Wohnung bewirbt, wird er umgehend zur Besichtigung eingeladen. Für Mahmoud war sie angeblich schon vergeben», berichtete Ataman.

Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag demnach bei 27 Prozent. Knapp ein Viertel der Fälle (24 Prozent) stehen mit dem Geschlecht oder der Geschlechtsidentität in Verbindung. «Wir sehen bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts, dass hier vor allem Frauen betroffen sind und dass die Zahlen steigen.»

Zur Frage, wo Diskriminierung erlebt werde, registrierte der Bericht den größten Anteil im Arbeitsleben, also etwa bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz (33 Prozent). 

Ataman beklagt Lücken beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz

Mehr als 1.200 Menschen hätten sich über Diskriminierungserfahrungen mit staatlichen Stellen, etwa mit Ämtern und Behörden oder der Polizei beschwert, heißt es im Bericht. Allerdings greife in diesen Fällen kein Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), betonte Ataman. Damit sich dies ändere, müsse das AGG aus ihrer Sicht dringend reformiert werden. Menschen seien in Deutschland «im Restaurant besser vor Diskriminierung geschützt als auf dem Amt».

Von den 11.405 Anfragen, die die Stelle im vergangenen Jahr erreicht hätten, fielen etwas mehr als 9.000 Fälle unter das AGG. Bei den restlichen Anfragen greife der Diskriminierungsschutz nach diesem Gesetz nicht. «Nicht jede Ungleichbehandlung ist bei uns verboten», erklärte Ataman dazu.

Staatsangehörigkeit bislang nicht als Diskriminierungsgrund erfasst

Zum Hintergrund: Das AGG schützt vor Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale. Verboten sind Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität und «Rasse» beziehungsweise «ethnischer Herkunft», also wegen rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen. Das AGG greift im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften. Seit Jahren fordern Ataman und andere Beauftragte wie etwa der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein eine Ausweitung des Gesetzes, beispielsweise um Menschen zu schützen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

4 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Archive

Gericht: Kein Familiennachzug nach Erwerb deutscher Staatsbürgerschaft möglich

von Cumali Yağmur 4 Juni 2025
von Cumali Yağmur

Gericht: Kein Familiennachzug nach Erwerb deutscher Staatsbürgerschaft möglich

    Artikel von afp/khe/ Berliner Zeitung 

   Wenn ein Flüchtling die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, haben dessen Eltern keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Hintergrund ist der Fall eines Manns, der 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und als Flüchtling anerkannt worden war. 2022 erwarb er durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. In der Folge lehnte das Auswärtige Amt den seit 2017 anhängigen Visumsantrag auf Familiennachzug ab, weil mit der Einbürgerung die Flüchtlingseigenschaft des Sohns erloschen sei.

Die Familie wehrte sich juristisch, woraufhin ein nicht genanntes Verwaltungsgericht die Bundesrepublik dazu verpflichtete, die Visa zu erteilen. Es argumentierte, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts der Europäischen Union es gebiete, den bestehenden Anspruch auf Familiennachzug auch durch eine Einbürgerung nicht erlöschen zu lassen. Die Bundesrepublik legte wiederum Berufung ein – mit Erfolg.

Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und damit der Unionsbürgerschaft sei die europäische Familienzusammenführungsrichtlinie nicht mehr anwendbar, befand das OVG Berlin-Brandenburg. Deshalb greife auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mehr, wonach ein Nachzug grundsätzlich auch nach Volljährigkeit möglich ist, wenn diese bei Stellung des Asylantrags minderjährig war.

„Eine Übertragung dieser Grundsätze auf den Nachzug zu einem (nunmehr) deutschen Staatsangehörigen hat der Senat nicht für möglich gehalten“, hieß es. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Das schwarz-rote Kabinett hatte erst vergangene Woche für die Aussetzung des Familiennachzugs für Kriegsflüchtlinge gestimmt. Damit wurde ein entsprechende Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gebilligt. Der Nachzug engster Angehöriger von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten soll damit für zwei Jahre gestoppt werden.

4 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
kjiuhzt.png
Archive

Asylzurückweisung rechtswidrig: Gericht stoppt härteren Asylkurs der Regierung

von Fremdeninfo 3 Juni 2025
von Fremdeninfo

Asylzurückweisung rechtswidrig: Gericht stoppt härteren Asylkurs der Regierung

           DTS Nachricctenagentur 

           

                      Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 03.06.2025 © via dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht. Das waren mehr als jemals zuvor in einem Jahr, wie aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman hervorgeht, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, lag die Zahl der Ratsuchenden bei 4.247. Besonders häufig wurden Fälle rassistischer Diskriminierung gemeldet, die 43 Prozent der Anfragen ausmachten. Seit 2019 hat sich die Zahl der Beratungsfälle hierzu mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 Prozent, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen.

Frauen sind nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle zudem häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen, sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen. „Geschlechtsbezogene Diskriminierungen sind in unserer Gesellschaft immer noch tief verankert – und sie nehmen wieder zu“, sagte Ataman.

Die meisten Diskriminierungsfälle ereigneten sich im Arbeitsleben, wobei jeder dritte Fall mit der Arbeitssuche, dem Bewerbungsgespräch oder dem Arbeitsplatz in Verbindung stand. Auch im Bereich der Alltagsgeschäfte, wie bei der Wohnungssuche oder im Restaurant, wurden Diskriminierungen gemeldet. Zudem beklagten 25 Prozent der Ratsuchenden Diskriminierung durch staatliche Stellen

3 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
kijuzt.png
Archive

Urteil aus Berlin: Darf ein eingebürgerter Flüchtling seine Eltern nachholen?

von Fremdeninfo 3 Juni 2025
von Fremdeninfo

Urteil aus Berlin: Darf ein eingebürgerter Flüchtling seine Eltern nachholen?

Von ntv

Darf ein ehemaliger minderjähriger Flüchtling auch nach seiner Einbürgerung in Deutschland seine Eltern über den Familiennachzug ins Land holen? Das Auswärtige Amt sagt Nein, doch ein Gericht bewertet das Anliegen anders. Nun war die nächsthöhere Instanz am Zug.

 

                               

          Der Fall könnte nun aus Berlin vor das Bundesverwaltungsgericht gehen. © picture alliance / Joko

Die Eltern eines Flüchtlings haben einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Familiennachzug, wenn das Kind inzwischen deutscher Staatsbürger ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Damit änderte das OVG das Urteil eines nicht benannten Verwaltungsgerichts.

Ursprünglich geklagt hatte die Familie eines Manns, der 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und als Flüchtling anerkannt worden war. 2022 erwarb er durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. In der Folge lehnte das Auswärtige Amt den seit 2017 anhängigen Visumsantrag auf Familiennachzug ab, weil mit der Einbürgerung die Flüchtlingseigenschaft des Sohns erloschen sei.

Die Familie wehrte sich juristisch, woraufhin das Verwaltungsgericht die Bundesrepublik dazu verpflichtete, die Visa zu erteilen. Es argumentierte, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts der Europäischen Union es gebiete, den bestehenden Anspruch auf Familiennachzug auch durch eine Einbürgerung nicht erlöschen zu lassen.

Dagegen legte wiederum die Beklagte Berufung ein und hatte nun Erfolg vor dem OVG. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und damit der Unionsbürgerschaft sei die europäische Familienzusammenführungsrichtlinie nicht mehr anwendbar, befand das OVG.

Deshalb greife auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU nicht mehr, wonach ein Nachzug grundsätzlich auch nach Volljährigkeit möglich ist, wenn diese bei Stellung des Asylantrags minderjährig war. „Eine Übertragung dieser Grundsätze auf den Nachzug zu einem (nunmehr) deutschen Staatsangehörigen hat der Senat nicht für möglich gehalten“, hieß es. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

3 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Religion

Islam ist hier der Chef“: Streit um Lehrer-Outing an einer Grundschule

von Cumali Yağmur 3 Juni 2025
von Cumali Yağmur
„Islam ist hier der Chef“: Streit um Lehrer-Outing an einer Grundschule

 

Ein Grundschullehrer aus Berlin meldet homophobe Anfeindungen durch Schüler – und gerät ins Zentrum einer bundesweiten Debatte. Innerhalb der Grünen eskaliert der Streit über die Deutung: Zwischen der Integrationsbeauftragten Lamya Kaddor und dem Menschenrechtler Volker Beck fliegen öffentlich die Fetzen

Innerhalb der Partei der Grünen ist ein Streit um die Deutung von Vorfällen an der Carl-Bolle-Grundschule in Berlin-Moabit ausgebrochen. Der dortige Lehrer Oziel Inácio-Stech befindet sich derzeit mit einem diagnostizierten posttraumatischen Belastungssyndrom (PTSD) im Krankenstand. Er hatte sich an die „Süddeutsche Zeitung“ gewandt und geklagt, mindestens eineinhalb Jahre lang von Schülern in homophober Weise gemobbt worden zu sein.

Der Lehrer berichtete, infolge seines Outings von Schülern wiederholt beleidigt worden zu sein. Diese hätten ihn darüber belehrt, dass er aufgrund seines Lebenswandels „in der Hölle landen“ werde und dass „der Islam hier der Chef“ sei. An der Grundschule verfügt die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler über einen sogenannten Migrationshintergrund.

Lamya Kaddor warnt vor Instrumentalisierung der Aussagen von Grundschülern

Die Situation an der Grundschule geriet nach dem am 19. Mai erschienenen Bericht schon bald zum Gegenstand bundesweiter Aufmerksamkeit. Während in einigen Medien fehlende Unterstützung für Lehrende aus der LGBTQ*-Community beklagt wurde, problematisierten andere vermeintliche Integrationsdefizite muslimischer Familien.

Die Islamwissenschaftlerin und Bundestagsabgeordnete der Grünen, Lamya Kaddor, übte auf X Kritik an der Richtung, in die die Debatte abdrifte. Vor allem nahm sie Anstoß daran, dass Grundschulkinder und deren Verhalten zum Politikum erhoben würden: „Es erschreckt mich zutiefst, wie die Aussage eines Grundschulkindes herangezogen wird, um festzustellen, dass angeblich nicht das Grundgesetz, sondern der Islam hier gelte. Diese Instrumentalisierung geht zu weit.“

Ihr Parteikollege Volker Beck sah sich dadurch vor den Kopf gestoßen. Er beschwerte sich über das „Schweigen der islamischen Verbände“ zu den Vorfällen, und dass Kaddor dieses weniger problematisch finde als den Schreibstil der „Süddeutschen“. Dies sei eine „falsche Priorität“, worüber er „enttäuscht“ sei.

Nicht das antihomosexuelle Mobbing an der Schule ist anscheinend das Hauptproblem für @LamyaKaddor, nicht das Schweigen der islamischen Verbände dazu, s

Alhambra-Gesellschaft beklagt Tabuisierung von Homosexualität

Stellungnahmen zu der Situation sind auf den Seiten der führenden Islamverbände in Berlin tatsächlich nicht zu finden. Allerdings ist deren Medienarbeit generell nicht besonders intensiv. Mitteilungen zu tagespolitischen oder Alltagsereignissen werden selten veröffentlicht – und wenn, betreffen diese ihr eigentliches Tätigkeitsfeld. Eine jüngst publizierte Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zu den Predigtinhalten in Moscheen großer Islamverbände hat Vorwürfe an deren Adresse jedoch nicht erhärtet. So zeigten die untersuchten Freitagspredigten den Gläubigen, die teilweise bis 2005 zurückreichten, eine „konsequente Ablehnung von Extremen und Gewalt und eine Orientierung an der ‚Gemeinschaft der Mitte’‘ also der Mäßigung“.

Die Alhambra-Gesellschaft verwies auf X vor dem Hintergrund der Debatte auf einen Blogbeitrag, den sie bereits 2018 veröffentlicht hatte. In diesem wurde ein empathischer Umgang mit dem Thema gefordert und ein offenes Gespräch darüber: „Nicht schwule oder lesbische, nicht bi-, trans- oder intersexuelle Menschen sind ein Problem. Es ist ein Problem, dass wir als muslimische Gemeinschaft auf die obigen Fragen keine Antworten haben und dass wir trotzdem immer noch das offene Gespräch über diese Fragen scheuen und weiter so tun, als ob diese Menschen für uns nicht existieren. Darüber müssen wir endlich reden.“

Outing erfolgte wohl aus eigener Initiative

Kaddor antwortete Beck derweil in einem weiteren und längeren Beitrag. In diesem unterstrich sie, dass die Schule ein „komplexer Raum“ sei, in dem viele Faktoren zusammenspielten und die Identität vieler Kinder und Jugendlicher noch nicht ausgereift sei.

Die gesamte Schulgemeinschaft habe eine Verantwortung, Diskriminierung entgegenzuwirken und diese „strukturell anzugehen“. Es sei jedoch nicht angebracht, Queerfeindlichkeit zum exklusiven Problem muslimischer Schülerinnen und Schüler zu erklären. Diese Sichtweise „verkennt nicht nur die strukturelle Tiefe von Diskriminierung, sondern lenkt auch bequem von der eigenen Verantwortung ab“.

Queerfeindlichkeit, so Kaddor, sei weder ein Randphänomen noch ein „importierter Kulturkonflikt“, sondern in der Mehrheitsgesellschaft verwurzelt. Es sei nicht angebracht, das Thema zum Anlass für weiteres Othering von Bevölkerungsgruppen zu nehmen: „Wer nun mit dem Finger nur auf eine bestimmte Gruppe zeigt, bedient nicht nur rassistische Narrative, sondern verhindert auch echte Lösungen.“

Bisherigen Erkenntnissen zufolge hatte der Lehrer sich von sich aus gegenüber den Schülern geoutet. Er habe seinen Ehemann in weiterer Folge zu einem Schulfest mitgebracht. Das Outing habe sich im Vorfeld der Corona-Krise vollzogen. Dies sei nach längerer Überlegung und auf Ermutigung von Kollegen und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erfolgt. Jedoch habe eine Schülerin das Outing offenbar als Grenzüberschreitung wahrgenommen und angekündigt, die Information innerhalb der gesamten Schulgemeinschaft zu verbreiten.

3 Juni 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Neuere Beiträge
Ältere Beiträge

Beliebte Artikel

  • Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025

    22 Juli 2025
  • Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche

    4 Dezember 2025
  • Journalist und Aktivist Hakan Tosun stirbt nach brutalem Angriff

    14 Oktober 2025
  • Der Löwenanteil -Para _Şêr

    19 August 2025
  • Begegnungen am Radweg: Eine Geschichte von Mensch, Natur und einem besonderen Rabenfreund

    23 August 2025

Unser Team

Cumali Yağmur

Verantwortliche Redaktor

Ayşe Eker

Ayşe Eker

Redaktorin

Erdoğan Sedef

Erdoğan Sedef

Redaktor

Rojin Erten

Rojin Erten

Redaktor

Can Taylan Tapar

Can Taylan Tapar

Redaktor

Halit Yaşar Demirbağ

Halit Yaşar Demirbağ

Redaktor

Zeynep Hayır

Zeynep Hayır

Redaktorin

Kategorien

  • Allgemein
  • Archive
  • Impressum
  • Politik
  • Religion
  • Flüchtlinge
  • Kultur
  • Frauen
  • Jugend
  • Salafismus
  • Veranstaltungen
  • Information
  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Fremdenfeindlichkeiten
  • Bildung
  • Featured

Neueste Artikel

  • 27. Antirassistisches Festival in Athen

    5 Juli 2026
  • Die Mär von der Schlussstrich Querfront

    5 Juli 2026
  • AfD-Verbot: Neue Umfrage zeigt klare Tendenz der Deutschen

    5 Juli 2026
  • Das Meer fragt nicht nach Identität: Die ins Wasser gefallene Spur der Erinnerung

    5 Juli 2026
  • Meryem Yılmaz und die Menschenrechtsverletzungen im Gefängnis

    5 Juli 2026

Über uns

Die „Fremden“ Info-Zeitung ist eine in Niedersachsen ansässige Redaktion, die sich auf die rechtlichen, politischen und sozialen Angelegenheiten von Einwanderern und Flüchtlingen konzentriert. Wir beobachten und analysieren relevante Entwicklungen in der Region Hannover und vertreten die Interessen von Mitbürgern mit Migrations- und Fluchthintergrund bei Behörden, Verbänden und politischen Parteien.

Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025

22 Juli 2025

Neueste Artikel

STOPPEN WIR DEN VERSKLAVUNGSKRIEG DES IMPERIALISMUS!
23 März 2026
Darf mein Chef mir das Fasten verbieten?
23 März 2026
Schlappe für rechtsextremen Rassemblement National bei Kommunalwahlen in Frankreich
23 März 2026

Hervorgehoben

Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025
22 Juli 2025
Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche
4 Dezember 2025
Journalist und Aktivist Hakan Tosun stirbt nach brutalem Angriff
14 Oktober 2025
  • Startseite
  • Anmelden
  • Über uns
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Newsletter
  • Impressum
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung