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Flüchtlinge

Keine Arbeit für 20 Asylbewerber – warum Neuss die Vorgaben nicht erfüllt

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Flüchtlinge

Arbeitspflicht für Asylbewerber: Job-Verweigerer Hamid S. kassiert klare Abfuhr

von Fremdeninfo 12 Mai 2025
von Fremdeninfo

Arbeitspflicht für Asylbewerber: Job-Verweigerer Hamid S. kassiert klare Abfuhr

Artikel von Göran Schattauer/ Focus-online

 

 

                                      

                             Asylbewerber in der Erstaufnahmestelle im thüringischen Suhl © Göran Schattauer

Der Fall hat viele FOCUS-online-Leser bewegt und zum Teil heftige Reaktionen ausgelöst. Es geht um Hamid S.*, einen Asylbewerber aus dem Iran. Der 1975 geborene Mann lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Greiz (Thüringen) und lieferte sich einen erbitterten Rechtsstreit mit dem für ihn zuständigen Landratsamt. 

Hintergrund: Hamid S. verweigerte die Aufnahme einer verpflichtenden Arbeit, die das Amt angeordnet hatte. Mit dem Gang vor Gericht wollte er die sofortige Vollziehung der Maßnahme verhindern. In erster Instanz (Sozialgericht Altenburg) war er gescheitert – und hatte dagegen Beschwerde eingelegt.

Nach Informationen von FOCUS online kassierte der Asylbewerber auch in der zweiten Instanz eine – diesmal endgültige – Niederlage. 

Asylbewerber lehnt Job ab – und verliert Gerichtsstreit 

Das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt hat demnach beschlossen, dass die Beschwerde des Iraners gegen die Altenburger Entscheidung „unbegründet“ ist. Die Ausführungen in dem angefochtenen erstinstanzlichen Beschluss seien „zutreffend“, befand der 8. Senat (Az.: L 8 AY 270/25 B ER). Der zweiseitige Beschluss vom 10. April 2025 liegt FOCUS online vor.

Damit hat Hamid S. den von ihm initiierten Rechtsstreit verloren, der Gang vor das Bundessozialgericht ist ausgeschlossen. 

Mit der juristischen Bewertung des Falls haben die Thüringer Gerichte Rechtssicherheit in einer wichtigen Frage hergestellt. Demnach müssen Asylbewerber die verpflichtende Arbeit unverzüglich antreten, nachdem die zuständige Behörde sie angeordnet hat. 

Hamid S.* wollte genau das verhindern. 

Gerichtsunterlagen, die FOCUS online vorliegen, zeigen, mit welch zweifelhaften Begründungen er sich vor der Arbeit in einem kommunalen Krankenhaus zu drücken versuchte. Die staatlichen Leistungen für Asylbewerber nahm er indes gern an: monatlich 245 Euro für Verpflegung, Bekleidung und Gesundheitspflege sowie 196 Euro für persönliche Bedürfnisse.

Ja zu Asyl-Leistungen – Nein zu Arbeitsanweisung

Konkret wehrte er sich gegen einen Bescheid, mit dem das Landratsamt ihn zu einer verpflichtenden Arbeit (Aufwandsentschädigung 80 Cent je Stunde) heranziehen wollte. 

Hamid S. sollte sich ab 18. November 2024 im Kreiskrankenhaus Greiz nützlich machen, maximal 25 Stunden pro Woche. Umschrieben war die Aufgabe mit „Hilfs- und Unterstützungsarbeiten in verschiedenen Bereichen des Krankenhauses“. Das Landratsamt ordnete die sofortige Vollziehung der Maßnahme an.

Dagegen legte Hamid S. Widerspruch ein und stellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Altenburg. 

Fall spielt im thüringischen Landkreis Greiz

Vertreten durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Niedersachsen, monierte der Iraner mehrere Punkte. So erklärte er, der Bescheid regele die wöchentliche Arbeitszeit nicht genau. Außerdem sei fraglich, ob sich die ihm zugedachte Arbeit wirklich von einem regulären Beschäftigungsverhältnis unterscheide. Zum Dienst im Krankenhaus erschien er nicht.

Daraufhin wies das Landratsamt den Mann in einem neuen Bescheid an, maximal 17 Stunden wöchentlich im „IT/EDV-Bereich“ des Kreiskrankenhauses zu arbeiten. Seine Aufgaben: unterstützende Mitarbeit bei der Programmierung des neuen Intranets, der Neuerarbeitung des Mitarbeiterportals sowie die Entwicklung eines internen Wiki-Programms. 

Damit ging die Behörde auf die Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit des Asylbewerbers ein. Er hatte in seiner Heimat als Programmierer gearbeitet und spricht gut Englisch. Die konkreten Arbeitszeiten im Krankenhaus waren extra so gelegt worden, dass er zusätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen konnte. Er hatte noch genügend Zeit für Pausen und den Weg zum Job.

Amt geht auf Situation des Iraners ein – vergeblich 

Das Landratsamt hielt es für absolut sinnvoll, dass der Asylsuchende schnell eine verpflichtende Arbeit aufnimmt. So könne er sich besser integrieren und „einen Beitrag für die Gesellschaft leisten“, heißt es in den Akten. Außerdem sei er besser vorbereitet, wenn er später einen dauerhaften Job auf dem regulären Arbeitsmarkt sucht. 

Doch auch gegen diesen Bescheid setzte sich Hamid S. zur Wehr. 

Laut einem Vermerk vom 31. Januar 2025 äußerte der Iraner gegenüber der Sozialbetreuung, dass ihm „die Atmosphäre im Krankenhaus Greiz nicht passe“ und er deshalb dort nicht arbeiten möchte. Sein Anwalt argumentierte, durch den Einsatz des Asylbewerbers würde die Arbeit eines regulären Mitarbeiters im IT-Bereich ersetzt. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Willen.

Das Landratsamt Greiz wies diese Darstellung zurück – und bekam zunächst in erster Instanz recht. 

Die 21. Kammer des Sozialgerichts Altenburg beschloss am 2. April 2025 ohne mündliche Verhandlung, dass der Antrag des Iraners auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt wird. Ebenfalls abgeschmettert wurde der Antrag des Asylbewerbers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. 

Hamid S. kassiert Niederlagen in zwei Instanzen

In seinem Beschluss (Aktenzeichen S 21 AY 114/25 ER) äußerte sich das Sozialgericht Altenburg neben dem konkreten Fall auch zu grundsätzlichen Fragen. 

So befand die Kammer, dass die „sofortige Vollziehung“ einer Job-Maßnahme für Asylbewerber im öffentlichen Interesse sei. Solche Maßnahmen seien nämlich nur dann sinnvoll, „wenn die Arbeitsgelegenheiten so früh wie möglich begonnen und durchgeführt werden und nicht erst mit einer bei einem Widerspruchsverfahren ggf. monatelangen Verzögerung“, so das Gericht. 

Aus Sicht der Kammer steht fest, dass die Mitarbeit eines Asylbewerbers im kommunalen Krankenhaus „der Allgemeinheit“ dient und damit gemeinnützig ist: „Der Allgemeinheit dienen Arbeitsergebnisse von Arbeiten, die wettbewerbsneutral sind, nicht überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen (Gewinnerzielung) oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen.“

Sozialgericht Altenburg: Job-Maßnahme war rechtens

Weiter heißt es in dem Beschluss: „Als gemeinnützig sind Arbeiten anzusehen, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.“ Zu den denkbaren Betätigungsfeldern zählten etwa

  • die Förderung von Landschafts- und Denkmalschutz,
  • Kunst und Kultur,
  • Wissenschaft, Bildung und Erziehung,
  • Altenpflege,
  • Religion, Sport und Entwicklungshilfe sowie
  • das öffentliche Gesundheitswesen einschließlich Pflege.

Im konkreten Fall sah das Gericht „keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheids“. Die Job-Anweisung durch das Landratsamt sei sowohl „formell als auch materiell“ nicht zu beanstanden. Eine „Unzumutbarkeit“ für den Iraner konnte das Gericht nicht erkennen.

So sah es nun auch das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt, das den Fall abschließend bewertete. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung allerdings nicht mehr. Der Migrant geht mittlerweile einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach – als Beschäftigter eines großen Logistikunternehmens.

*Name von der Redaktion aus Schutzgründen geändert

12 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

So läuft es jetzt an deutschen Grenzen

von Cumali Yağmur 12 Mai 2025
von Cumali Yağmur

So läuft es jetzt an deutschen Grenzen

https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30734-1.jpg?impolicy=channel&imwidth=600 600w, https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30734-1.jpg?impolicy=channel&imwidth=360 360w“ alt=“Kontrolle an der Grenze an der Oder-Brücke: In Frankfurt/Oder stehen Zelte und Container der Bundespolizei bereit, um Fahrzeuge und Zuwanderer aus Polen zu überprüfen“ width=“992″ height=“558″ class=“img-5057557 size-xl d-inline-block img-fluid w-100 bg-fallback “ loading=“eager“ />
Kontrolle an der Grenze an der Oder-Brücke: In Frankfurt/Oder stehen Zelte und Container der Bundespolizei bereit, um Fahrzeuge und Zuwanderer aus Polen zu überprüfen Foto: Ralf Günther
 
 

Von Stefan Schlagenhaufer, Dennis Dreher, Wolfgang Ranft und Hans-Jörg Vehlewald

Deutschland macht dicht – jedenfalls ein bisschen mehr!

Seit 24 Stunden wird vor allem an den Grenzen zu Polen, Frankreich, der Schweiz und Österreich verschärft kontrolliert, um illegale Einwanderer zu stoppen und nach Möglichkeit zurückzuweisen.

Erst am Mittwoch hatte der frisch ernannte CSU-Innenminister Alexander Dobrindt (54) eine neue Weisung an seine Bundespolizei versendet, wonach Asylsuchenden an den deutschen Außengrenzen der Zutritt zu deutschen Staatsgebiet verweigert werden kann – die Asylwende nach 3524 Tagen, in denen Zuwanderer mit dem Wort „Asyl“ praktisch ungehindert nach Deutschland einreisen und ihr monatelanges Verfahren zur Zurückweisung in sichere Nachbarstaaten abwarten konnten.

Dobrindt und die Bundespolizei hatten sich in den Tagen zuvor akribisch auf den Tag X vorbereitet.

11.000 reguläre Beamte wurden durch weitere 3000 Kräfte an den Grenzen verstärkt, die Schichten auf 12 Stunden verlängert. Das Kontingent der Bundesbereitschaftspolizei wurde auf 12 Hundertschaften verdoppelt.

Und wie lief das neue Grenzregime in den ersten 24 Stunden? B.Z./BILD-Reporter berichten von 4 Standorten an den Grenzen zur Schweiz, Österreich, Polen und Frankreich.

► Hier die Berichte:

Frankreich-Grenze

► Die Goldene Bremm bei Saarbrücken ist der größte Grenzübergang zwischen Frankreich und Deutschland. Zehntausende Fahrzeuge passieren täglich die Autoroute A320 und Autobahn A6 zwischen dem französischen Kanton Stiring-Wendel und Saarbrücken. Dazu kommt der kleinere Übergang an der parallel verlaufenden Route Nationale N3 und der Bundesstraße B 41, als Schleuserstrecke besonders in den Nachtstunden gefürchtet.

Schwer bewaffnete Bundespolizisten stehen an der Autobahngrenze. Ein quergestellter Einsatzwagen am Standstreifen, Blaulicht-Gewitter. Die Beamten winken verdächtige Fahrzeuge, besonders Kleintransporter und vollbesetzte Pkw – hauptsächlich mit französischen Kennzeichen – raus. 7 weitere Einsatzbusse stehen neben der Kontrolldurchfahrt.

Bis zu 10 Beamte kontrollieren auf 2 Spuren an einem überdachten Platz, in den Polizei-Bussen dahinter sitzt teilweise Verstärkung. Am Grenzgebäude hektisches Treiben im aufgebauten mobilen Zelt für Personenkontrollen. Innerhalb 24 Stunden hat die Besetzung der Grenze zugenommen.

Um 15.30 Uhr erwischen die Grenzer einen afrikanischen Flüchtling (22) ohne Papiere. Fünf Beamte fahren ihn im Polizei-Bus zur Befragung. Ein Beamter: „Klar ist: Der darf hier nicht sein“. Der junge Flüchtling hält seine Hand vors Gesicht. Er weiß: Bei negativem Ergebnis wird er an Frankreich überstellt.

Nur 100 Meter entfernt: die Bundesstraßen-Grenze (B41/N3). Dort stehen am Übergang 2 Bundespolizisten mit gezückter Kelle. Am Tag zuvor war die Grenze noch unbesetzt. Auf dem Parkplatz der alten Grenzwache stehen 2 Polizei-Busse. Auch hier werden vorwiegend voll besetzte und verdächtige Pkw angehalten – meistens mit französischen Kennzeichen. An der französischen Seite stehen Bewohner von Stiring-Wendel und beobachten das Großaufgebot der deutschen Bundespolizei mit Argwohn. Einer sagt: „Die Deutschen weisen zurück. Wir wollen die Leute aber auch nicht bei uns haben.“

 

An beiden Grenzen sind die französischen Wachen wegen des Feiertages zum Sieg über Nazi-Deutschland verwaist. Die deutschen Bundespolizisten sind seit heute alle über die neue Situation informiert und haben neue Einsatz-Befehle. Alles ist hochgefahren auf das Maximum, ab dem Wochenende kommen nach BILD-Informationen zusätzliche Truppen aus anderen Bundesländern an die französische Grenze.

Bis jetzt gibt es keine Hilfegesuche an die Landespolizei, die Bundespolizei an den Grenzen zu unterstützen. Die Bundespolizei muss alles allein stemmen. Ein Bundespolizist sagt hinter vorgehaltener Hand zu BILD: „Für uns werden das jetzt für Wochen gigantisch lange Tage mit 11-Stunden-Schichten.“

Schweizer Grenze

► Weil am Rhein, Ortsteil Friedlingen. Der Grenzübergang zwischen Südbaden und der Schweiz ist einer der Hotspots für Flüchtlinge auf ihrer Route nach Norden. Die Stadt hatte in den Vorjahren stets eine der höchsten Zahlen von illegalen Einreisen in ganz Deutschland.

Schon seit mehreren Jahren wird jeder Fahrgast der Straßenbahn-Linie 8 zwischen Basel (Schweiz) und Weil am Rhein von Bundespolizisten auf seine Reisedokumente hin überprüft. Gestern wie heute stehen 2 Einsatzfahrzeuge und ein halbes Dutzend Bundespolizisten bereit. Sie steigen in jede ankommende Tram und kontrollieren die Papiere. Fußgänger, Radfahrer und Autos können unkontrolliert passieren.

Um 9.20 Uhr der erste Zugriff! Die Reporter beobachten, wie die Beamten einen Mann in Lacoste-Sneakers (120 Euro) aus der Straßenbahn in den benachbarten Container führen. 50 Minuten dauert die Befragung. Ergebnis: offener Haftbefehl in Deutschland, 7 Tage Resthaft stehen noch aus. Dennoch soll er nun an die Schweizer Behörden überführt werden.

Auf der Nachrichtenplattform X hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD den Dobrindt-Beschluss zuvor kritisiert: „Systematische Zurückweisungen an der Grenze verstoßen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht.“ Die Schweizer Seite der Grenze ist am Vormittag auch nicht besetzt. Im Zweifel, so heißt es, rufe man die Schweizer Kollegen an und bitte um Rücknahme der Illegalen.

Polen-Grenze

► Grenzübergang Frankfurt an der Oder. Hinter der Oder-Brücke liegt das polnische Städtchen Slubice mit seinen vielen Zigaretten- und Alkoholgeschäften und den Polenmärkten. Viele Pendler sind wegen des Feiertags und des schönen Wetters aus Berlin Richtung Polen unterwegs, um einzukaufen.

Richtung Deutschland staut sich der Verkehr am frühen Mittwoch quer durch die Stadt – nichts Ungewöhnliches in dem deutsch-polnischen Doppelstädtchen. Doch jetzt hat die deutsche Grenzpolizei aufgerüstet, ihre Mannschaften verdoppelt. Im weißen Zelt am Fuß der Brücke stehen deutsche Grenzer in einer Gruppe und unterhalten sich. Die Kontrolle läuft wie immer – einzelne Fahrzeuge werden herausgewinkt, Papiere werden überprüft. Vereinzelt müssen Kofferraum oder Türen geöffnet werden. Lieferwagen, Kleinlaster werden gestoppt: weiße Mercedes-Sprinter und auffällig ungepflegte Fahrzeuge mit getönten Scheiben älterer Baureihen.

https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30720-1.jpg?impolicy=article&imwidth=600 600w, https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30720-1.jpg?impolicy=article&imwidth=360 360w“ alt=“An der Polen-Grenze in Frankfurt/Oder nach dem Regierungswechsel“ width=“992″ height=“558″ class=“img-5057556 size-xl d-inline-block img-fluid w-100 bg-fallback “ decoding=“async“ loading=“lazy“ />
An der Polen-Grenze in Frankfurt/Oder nach dem Regierungswechsel Foto: Ralf Günther/BILD

Donnerstagmittag: Gegen 12 Uhr überqueren in kurzer Zeit 2 südländisch aussehende junge Männer mit Bart und Rucksäcken zu Fuß die Oderbrücke. Kurz hinter der Brücke werden Sie von je 2 Beamten angehalten. Papiere werden kontrolliert, die Rucksäcke durchsucht. Kein illegaler Grenzübertritt. Die beiden haben deutsche Pässe. „Ich wohne in Frankfurt/Oder und bin Auszubildender“, sagt der eine. Für ihn ist es das erste Mal, dass er hier am Grenzübergang von einem Polizisten kontrolliert wird.

Auch am polnisch-deutschen Grenzübergang an der nahen Autobahn A12 läuft der Grenzverkehr nach Deutschland wie in den vergangenen Wochen: Lastwagen stauen sich am weißen Zelt der Bundespolizei etwa 3 Kilometer. Wartezeit für Lieferverkehr: etwa eine Stunde.

Ob die Kontrollen hier Sinn ergeben? „Schwierig“, sagt Andreas Broska, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Wenn man die Grenze kontrollieren will, muss man auch Schleierfahndung machen an unbesetzten Punkten.“ Die meisten illegalen Grenzübertritte kämen über die grüne Grenze und nachts. Der Grenzfluss Neiße führe aktuell so wenig Wasser, dass man einfach zu Fuß durchmarschieren könne.

Immerhin: Auch im Verlauf der Autobahn Richtung Berlin stehen vereinzelt immer wieder Polizeiwagen hinter Büschen und Bäumen – bereit zum Einsatz.

Österreich-Grenze

► Kiefersfelden, Inntal-Autobahn A93, Grenzübergang zwischen Österreich und Bayern, täglich 25.000 Fahrzeuge kommen von Süden nach Deutschland. Etwa 20 Bundespolizisten kontrollieren an der Raststätte Inntal Ost den Verkehr, teilweise sind sie mit Maschinenpistolen bewaffnet.

An den beiden Fahrspuren der Autobahn stehen 2 feste Häuschen. Davor jeweils 3 Bundespolizisten, die nach verdächtigen Fahrzeugen Ausschau halten. Die Beamten werden alle 45 Minuten abgelöst. Auf dem Rastplatz ist eine dritte Kontrollspur für Schwerlaster eingerichtet.

Fahrzeuge, die kontrolliert werden sollen, werden von den Polizisten in die überdachte Kontrollstelle auf dem Rastplatz geleitet. Ein Kleinbus aus Italien mit 6 Männern wird untersucht. Der Beamte prüft die Ausweise, ein anderer schaut in den Kofferraum. Er entdeckt Bergsteiger-Ausrüstung. Es ist eine Kletter-Gruppe auf dem Weg nach Salzburg.

Am frühen Donnerstagmorgen dann ein Zugriff!

Alparslan (24) geht den Grenzern in einem Reisebus ins Netz. Der kurdische Türke wollte ohne gültige Papiere nach Deutschland. Beamte setzen ihn in Kiefersfelden in den Zug ins österreichische Kufstein. Zurückweisung!

„Ich bin vor zwei Tagen von Istanbul über Italien nach Deutschland gereist“, erzählt Alparslan dem Reporter: „Ich war schon einmal in Deutschland, damals hatte ich Flüchtlingspapiere.“ Doch jetzt wurde er ohne gültige Einreisedokumente erwischt. „Sie sagen, ich würde jetzt endgültig abgeschoben, zurück nach Österreich.“

Was er nach der Zurückweisung vorhat, will er nicht sagen. „Ich brauche jetzt erst mal Schlaf. Danach werde ich weitersehen …“

Bei der Ankunft in Kufstein steht kein österreichischer Polizist am Bahnsteig.

 
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Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus

von Cumali Yağmur 12 Mai 2025
von Cumali Yağmur

Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus

SprachenDie Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (englisch Jerusalem Declaration on Antisemitism, abgekürzt JDA) vom März 2021 beansprucht, den Begriff des Antisemitismus neu zu definieren. Sie wurde ab Juni 2020 von etwa 20 Akademikern erstellt und von rund 359 weiteren unterzeichnet.[1] Sie richtet sich gegen die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) von 2016, die bis 2020 56 Staaten und viele Institutionen weltweit anerkannt hatten.[2]
 
 

Entstehung

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Nach Angaben der JDA-Webseite erstellten wechselnde Arbeitsgruppen aus Autoren, die zu Antisemitismus, zum Holocaust oder verwandten Themen publiziert haben, den Text von Juni 2020 bis März 2021 online. Als Koordinatoren der Arbeitstreffen nennt die Webseite die Professoren Seth Anziska, Aleida Assmann, Alon Confino, David Feldman, Amos Goldberg und Stefanie Schüler-Springorum sowie Brian Klug und Emily Dische-Becker. Weil das erste Autorentreffen am Van Leer Jerusalem Institute stattfand, wurde die Erklärung nach Jerusalem benannt. Die Erstunterzeichner der JDA waren mehr als 200 Akademiker und Institutsleiter aus Europa, Israel, Kanada und den USA.[3] Nach ihrer Veröffentlichung unterzeichneten rund 200 weitere Akademiker die Erklärung, darunter Yaakov Ariel, Jan Assmann, Annette Becker, Seyla Benhabib, Wolfgang Benz, Frank Biess, Donald Bloxham, Marina Caffiero, Jennifer Evans, Federico Finchelstein, Efrat Gal-Ed, Alexander Korb, Per Leo, Giovanni Levi, Ruth Mandel, Paul Mendes-Flohr, Ralf Michaels, Eva Mroczek, Ephraim Nimni, Robert Jan van Pelt, David Ranan, Roberto Saviano, Wolfgang Schieder, Jason Stanley, Ilan Stavans, Dan Stone, Enzo Traverso, Nadia Urbinati und Ulrich Wyrwa.[4]

Absicht und Inhalt

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Die JDA kritisiert die Arbeitsdefinition der IHRA als „weder klar noch kohärent“ und wirft ihr vor, den Unterschied zwischen antisemitischer Rede und legitimer Kritik an Israel und am Zionismus zu verwischen. Damit delegitimiere die IHRA israelkritische Stimmen von Palästinensern und anderen, auch Juden. Dies erschwere den Kampf gegen Antisemitismus. Die JDA will antisemitische Rede über Israel und Zionismus von legitimer Israelkritik unterscheiden helfen und damit die für sie unklaren Kriterien der IHRA überwinden. Damit will sie auch staatliche Gesetzgebung gegen Diskriminierung und für Meinungsfreiheit erleichtern, aber keinen legalen Code zur Festlegung von Hassrede bieten.

Die JDA definiert Antisemitismus als „Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden“. Die damit einhergehende Essentialisierung sei rassistisch. Was für Rassismus im Allgemeinen gelte, gelte im Besonderen auch für Antisemitismus. Die JDA unterscheidet den Antizionismus kategorisch vom Antisemitismus und will vor allem nicht-antisemitischen Antizionismus als freie Rede schützen. Sie versteht Zionismus als jüdischen Nationalismus, der einer Debatte prinzipiell offenstehe, während Bigotterie und Diskriminierung gegen Juden oder andere nie akzeptabel seien. Die JDA-Autoren erklären, dass sie damit keine politische Agenda und keine einheitliche Lösung des Israel-Palästina-Konflikts verfolgen.

Die JDA enthält 15 Richtlinien, davon fünf allgemeine und zehn spezielle zu Israel und Palästina. Diese reagieren auf die IHRA-Beispiele und die öffentliche Debatte zum selben Thema. Einige Richtlinien heben die Autoren selbst hervor: Nach Richtlinie 10 ist es antisemitisch, das Recht von Juden zu bestreiten, kollektiv und individuell als Juden im Staat Israel zu existieren und zu gedeihen. Dies widerspreche nicht den Richtlinien 12 und 13, wonach Kritik am Zionismus, Argumente für eine andere, volle Gleichheit garantierende staatliche Verfassung für die Region „zwischen dem Fluss und dem Meer“ und empirische Kritik am Staat Israel, seinen Institutionen und Gründungsprinzipien nicht per se antisemitisch seien.

In Bezug auf den Israel-Palästina-Konflikt erklärt Leitlinie 12, es sei „nicht per se antisemitisch, Regelungen zu unterstützen, die allen Bewohner:innen zwischen dem Fluss [Jordan] und dem Meer volle Gleichberechtigung zugestehen, ob in zwei Staaten, einem binationalen Staat, einem einheitlichen demokratischen Staat, einem föderalen Staat oder in welcher Form auch immer.“ Die 14. Richtlinie erklärt die antiisraelische Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zu einer Protestform gegen Staaten, die nicht per se antisemitisch sei. Die Autoren geben an, dass sie keine einheitliche Meinung zu BDS vertreten.[3]

Rezeption

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Einige deutsche Medienberichte begrüßten die JDA als Beitrag zu einer sachlichen Debatte um Antisemitismus und Israelkritik.[5] In der israelischen Zeitung Haaretz äußerte sich Omer Bartov, ein Unterzeichner der JDA, ähnlich positiv dazu.[6] Die Kulturwissenschaftlerin und Erstunterzeichnerin der JDA Aleida Assmann betonte, die Erklärung verbinde den Kampf gegen Antisemitismus untrennbar mit dem Kampf gegen weitere, etwa rassistische, ethnische, kulturelle, religiöse oder geschlechtsspezifische Formen von Diskriminierung. Die Anerkennung der Singularität des Holocaust bedeute nicht, dass dafür Ausschließlichkeit als Gegenstand des Erinnerns beansprucht werden dürfe.[7]

Alan Posener, Jürgen Kaube, Rafael Seligmann, Jan Feddersen, Guenther Jikeli, Uwe Becker[8] und das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus[9] kritisierten die JDA als Verharmlosung von antisemitischen Formen des Antizionismus.

Die drei Antisemitismusforscher Lars Rensmann,[10] Julia Bernstein und Monika Schwarz-Friesel kritisieren die JDA als inkonsistent, unwissenschaftlich, als Rückfall hinter den langjährigen Forschungsstand zu israelbezogenem Antisemitismus und als politisches Manifest gegen den Staat Israel.[11]

Der Antisemitismusforscher Klaus Holz betont, dass die Jerusalemer Definition wie auch die der IHRA „an zentraler Stelle begriffliche Unklarheiten“ aufweise: So würde Rassismus und Antisemitismus nicht hinreichend unterschieden. Wer Antisemitismus als besondere Form des Rassismus verstehe, lege nahe, dass Antirassisten auch gegen Antisemitismus einträten. Ebendies sei aber nicht gegeben, wie die postkoloniale Kritik an Israel als Staat weißer Siedler zeige. Auch fehle das sekundär-antisemitische Stereotyp der Gleichsetzung von israelischem Vorgehen mit dem der Nationalsozialisten. Die verbreitete Kritik an der Jerusalemer Definition ignoriere aber, dass sie von „von vielen ausgewiesenen Expert*innen unterstützt“ wird. Die Kritiker würden diese jüdischen Wissenschaftler beschuldigen, Antisemitismus zu verharmlosen. Dergleichen Einlassungen seien ein Zeichen für den Grad an Polarisierung und teilweise sogar Unversöhnlichkeit, den die Debattenkultur zum Thema Antisemitismus aufweise: Dies diene „weder der Erkenntnis noch der Abwehr des Antisemitismus“.[12]

Die deutsche Partei Die Linke fasste auf ihrem Parteitag im Mai 2025 einen Entschluss, wonach sie sich der Jerusalemer Erklärung anschloss und gleichzeitig die Anwendung der Antisemitismusdefinition der IHRA als „massives Einfallstor für autoritäres, staatliches Handeln“ kritisierte.[13][14][15] Dies stieß auf scharfe Kritik des Zentralrats der Juden.[16]

Literatur

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  • Lars Rensmann: Keine Judenfeindschaft, nirgends? In: Stephan Grigat, Jakob Hoffmann, Marc Seul, Andreas Stahl (Hrsg.): Erinnern als höchste Form des Vergessens? (Um-)Deutungen des Holocaust und der „Historikerstreit 2.0“. Verbrecher-Verlag, Berlin 2023, ISBN 978-3-95732-570-9, S. 409–438.
  • Peter Ullrich: Arbeitsdefinition Antisemitismus, Jerusalemer Erklärung, Nexus-Dokument. In: derselbe, Sina Arnold, Anna Danilina, Klaus Holz, Uffa Jensen, Ingolf Seidel, Jan Weyand (Hrsg.): Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft. Wallstein, Göttingen 2024, ISBN 978-3-8353-5070-0, S. 68–78.

Weblinks

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  • The Jerusalem Declaration on Antisemitism (englisch/deutsch)
  • Klaus Holz: Definitionen von Antisemitismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 25. Oktober 2024.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Jerusalem Declaration (Homepage)
  2. ↑ Alex Feuerherdt, Florian Markl: Die Israel-Boykottbewegung. Alter Hass in neuem Gewand. Hentrich & Hentrich, Leipzig 2020, ISBN 978-3-95565-396-5, S. 81.
  3. ↑ Hochspringen nach:a b The Jerusalem Declaration on Antisemitism; Unterschriften unter Signatories, Richtlinien unter Guidelines im Seitenmenue
  4. ↑ Jerusalem Declaration: Post-launch signatories.
  5. ↑ Alexander Diehl: „Nicht alles, was politisch falsch ist, ist auch antisemitisch“. (Interview mit Micha Brumlik) Die Tageszeitung (taz), 22. Juni 2021;
    Leticia Witte: Hoffnung auf lebhafte Diskussion. Domradio, 1. April 2021;
    Katharina Galor: Der Versuch einer neuen Definition. Zeit Online, 29. März 2021;
    Harry Nutt: „Jerusalemer Erklärung“: Faktenbasierte Aufmerksamkeit bei der Definition von Antisemitismus. Frankfurter Rundschau (FR), 29. März 2021;
    Hanno Loewy: Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus: Falsche Freunde, falsche Feinde. taz, 29. März 2021;
    Stefan Reinecke: Verständnis von Antisemitismus: Versuch einer Neudefinition. taz, 28. März 2021;
    Micha Brumlik, Axel Rahmlow: Jerusalemer Erklärung. Antisemitismus neu definiert. Deutschlandfunk (DLF), 26. März 2021;
    Christiane Habermalz: Eine neue Definition für Antisemitismus. DLF, 26. März 2021;
  6. ↑ Omer Bartov: Criticism of Israel and its Policies isn’t Antisemitism. Haaretz, 30. März 2021
  7. ↑ Aleida Assmann: Wie viel Geschichte braucht die Zukunft?. In: Merkur Heft 869, Oktober 2021, 75. Jahrgang, S. 5–17, hier S. 15.
  8. ↑ Alan Posener: Jerusalemer Erklärung. Was ist das, wenn nicht antisemitisch? Die Welt, 29. März 2021;
    Jürgen Kaube: Neue Antisemitismus-Definition: Was ist per se Hass? FAZ, 26. März 2021;
    Rafael Seligmann: Jerusalemer Erklärung. Nützliche Idioten der Antisemiten. Cicero, 29. März 2021;
    Jan Feddersen: Antisemitismus und Israel. Das große Poltern. taz, 2. April 2021;
    Guenther Jikeli: Antisemitismus in Deutschland: „Vom Fluss bis zur See …“. taz, 6. Juni 2021;
    Uwe Becker: Gefährliche Blaupause. Jüdische Allgemeine, 30. März 2021
  9. ↑ Warum wir an der IHRA-Definition festhalten. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V., 1. April 2021
  10. ↑ Lars Rensmann: Die „Jerusalemer Erklärung“: Eine Kritik aus Sicht der Antisemitismusforschung. Belltower News, 25. Mai 2021
  11. ↑ Julia Bernstein, Lars Rensmann, Monika Schwarz-Friesel: »Jerusalemer Erklärung«: Faktisch falsche Prämissen. Jüdische Allgemeine, 8. April 2021
  12. ↑ Klaus Holz: Definitionen von Antisemitismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 25. Oktober 2024.
  13. ↑ Antisemitismus-Definition: Kritik an Linkspartei. 11. Mai 2025, abgerufen am 11. Mai 2025.
  14. ↑ Pascal Beucker, Daniel Bax, Lotte Laloire: Linksparteitag in Chemnitz: Überwiegend harmonisch. In: Die Tageszeitung: taz. 10. Mai 2025, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 10. Mai 2025]).
  15. ↑ Antisemitismus, Repression und Zensur bekämpfen – Jerusalemer Erklärung umsetzen, tragfähiges Fundament schaffen! In: Die Linke. 10. Mai 2025, abgerufen am 11. Mai 2025.
  16. ↑ Politik: „Ignoranz der Linkspartei gegenüber der jüdischen Gemeinschaft“. juedische-allgemeine.de, 11. Mai 2025.
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12 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Grüne fordern von Dobrindt Auskunft über Rechtsgrundlage für Asyl-Zurückweisungen

von Fremdeninfo 11 Mai 2025
von Fremdeninfo

Grüne fordern von Dobrindt Auskunft über Rechtsgrundlage für Asyl-Zurückweisungen

                Artikel von AFP

                             

Die Grünen verlangen von Innenminister Alexander Dobrindt Auskunft über den genauen Inhalt sowie die Rechtsgrundlage für seine Anweisung zur Zurückweisung auch Asylsuchender an den deutschen Grenzen. Sie werfen Dobrindt rechtswidriges Handeln vor. © Michaela STACHE

Die Grünen verlangen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Auskunft über den genauen Inhalt sowie die Rechtsgrundlage für seine Anweisung zur Zurückweisung auch Asylsuchender an den deutschen Grenzen. „Die neue Bundesregierung hat sich dafür entschieden auf eine Symbolpolitik zu setzen, die Europa schadet und Recht bricht“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Anweisung wird laut Polizei bereits umgesetzt.

Laut RND wollen die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge sowie Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic, Fraktionsvize Konstantin von Notz und Emmerich zu dem Vorgang am Montag im Bundestag einen Fragenkatalog einreichen, den Dobrindt dann innerhalb einer Woche beantworten müsste. Abgefragt wird darin, ob es sich bei den Zurückweisungen um eine Pflicht oder eine Kann-Bestimmung handelt und wer gegebenenfalls darüber entscheidet.

Dabei geht es auch darum, wie mit „schutzsuchenden vulnerablen Personen“ verfahren wird, die laut dem Erlass nicht zurückgewiesen werden sollen. Weitere Fragen zielen darauf, was die genaue Rechtsgrundlage für den Erlass Dobrindts ist, wie viele stationäre Kontrollstellen eingerichtet werden sollen und was dies kostet sowie welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu erwarten sind. Schließlich gehe es um die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.

Das Vorgehen von Merz und Dobrindt ist ein klarer Affront gegenüber unseren europäischen Partnern und sorgt für ein peinliches Durcheinander“, kritisierte Emmerich im RND. „Statt auf mehr Zusammenarbeit setzt die Bundesregierung auf Abschottung und Alleingänge und fabriziert Chaos an den Grenzen“, warf er Union und SPD vor. Emmerich warf Dobrindt erneut vor, sein Vorgehen sei „europarechtswidrig“, und forderte den Minister zum Umsteuern auf.

Gewerkschaften der Bundespolizei hatten zuvor mitgeteilt, der Erlass Dobrindts werde unabhängig von einer zu erwartenden späteren rechtlichen Prüfung zunächst umgesetzt. Laut einem Bericht der „Bild am Sonntag“ wurden am Donnerstag und Freitag mindestens 19 Geflüchtete trotz eines Asylersuchs an deutschen Grenzen abgewiesen. Das Blatt berief sich auf eine erste Bilanz der Bundespolizei. Vier Geflüchtete wurden demnach als „vulnerabel“ eingestuft und ihnen die Einreise ermöglicht.

Laut „Bild“ registrierte die Bundespolizei Donnerstag und Freitag an allen Grenzen insgesamt 365 unerlaubte Einreisen, 286 Migranten wurden zurückgewiesen. Hauptgründe für Zurückweisungen waren demnach fehlende Visa, fehlende oder gefälschte Dokumente oder Einreisesperren. Zudem seien 14 Menschen unter dem Vorwurf von Schleusungen vorläufig festgenommen worden. Auch seien 48 offene Haftbefehle – wegen unterschiedlicher Vorwürfe – vollstreckt sowie neun Personen ermittelt worden, die demnach dem extremistischen oder islamistischen Spektrum zugeordnet wurden.

bk/smb

11 Mai 2025 0 Kommentare
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Archive

Migration: Grenzkontrollen – Nun gerät die Justizministerin in die Kritik

von Fremdeninfo 10 Mai 2025
von Fremdeninfo

Migration: Grenzkontrollen – Nun gerät die Justizministerin in die Kritik

                                   Artikel von Neuerer, Dietmar/ Handelslatt

                          

07.05.2025, Berlin: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht auf der Amtsübergabe des Bundesministerium der Justiz. Foto: Hannes P. Albert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ data-portal-copyright=

Mit der neuen Regierung wird an den deutschen Grenzen stärker kontrolliert. Erste Asylsuchende sind nach Luxemburg zurückgewiesen worden. Die Kritik an der Vorgehensweise reißt nicht ab.

Die Grünen haben das Schweigen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigten verstärkten Kontrollen an den Grenzen kritisiert.

Flächendeckende Grenzkontrollen und pauschale Zurückweisungen auch von Asylsuchenden verstoßen gegen Europarecht“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, dem Handelsblatt. Er erwarte von der Justizministerin, dass sie sich dazu äußert. „Als Hüterin des Rechtsstaates darf sie nicht schweigend daneben stehen, während ihr Kabinettskollege Recht und Gesetz mit Füßen tritt.“

Limburg warf der Bundesregierung ein „kommunikatives Chaos“ vor, das für „massive Verunsicherung im In- und Ausland“ sorge. „So schafft man neue Probleme, anstatt sie zu lösen“, sagte der Grünen-Politiker.

Hintergrund ist, dass Dobrindt die von ihm angeordneten verschärften Grenzkontrollen in einen Zusammenhang mit der Notlagenklausel nach Artikel 72 des Vertrags der EU brachte. Dieser ermöglicht Ausnahmen vom geltenden Recht zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit“. Bundeskanzler Friedrich Merz ließ daraufhin nach Gesprächen mit Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) klarstellen, dass „kein nationaler Notstand“ ausgerufen worden sei.

Erste Nachbarländer Deutschlands hatten zuvor Kritik am Vorgehen Berlins geäußert. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Merz am Freitag den Mitgliedstaaten zwar zugestanden, Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen einzuführen. Sie betonte jedoch auch, das müsse im Rahmen der geltenden EU-Vorschriften erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Außerdem müssten die Kontrollen in enger Abstimmung mit der Kommission und den Nachbarstaaten erfolgen.

Experten: Zurückweisungen sind vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar

Die neue Bundesregierung will mit zusätzlichen Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern gegen unerwünschte Migration vorgehen. Am Samstag wurde davon schon an der Grenze zu Luxemburg Gebrauch gemacht. Es seien vier afghanische Staatsangehörige, die aus Luxemburg eingereist waren, zurückgewiesen worden, sagt der Sprecher der Bundespolizei Trier, Stefan Döhn, mit. Die beiden Frauen und beiden Männer hätten zuvor bereits Asylgesuche in Griechenland gestellt.

Erste Nachbarländer Deutschlands hatten zuvor Kritik am Vorgehen Berlins geäußert. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Merz am Freitag den Mitgliedstaaten zwar zugestanden, Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen einzuführen. Sie betonte jedoch auch, das müsse im Rahmen der geltenden EU-Vorschriften erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Außerdem müssten die Kontrollen in enger Abstimmung mit der Kommission und den Nachbarstaaten erfolgen.

Experten: Zurückweisungen sind vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar

Die neue Bundesregierung will mit zusätzlichen Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern gegen unerwünschte Migration vorgehen. Am Samstag wurde davon schon an der Grenze zu Luxemburg Gebrauch gemacht. Es seien vier afghanische Staatsangehörige, die aus Luxemburg eingereist waren, zurückgewiesen worden, sagt der Sprecher der Bundespolizei Trier, Stefan Döhn, mit. Die beiden Frauen und beiden Männer hätten zuvor bereits Asylgesuche in Griechenland gestellt.

10 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

olizeigewerkschaft widerspricht Merz – „Werden jeden Asylsuchenden zurückweisen

von Fremdeninfo 10 Mai 2025
von Fremdeninfo

Polizeigewerkschaft widerspricht Merz – „Werden jeden Asylsuchenden zurückweisen“

Erhebliche Verschärfungen an den deutschen Grenzen: Laut des Chefs der Gewerkschaft der Polizei soll bis auf wenige Ausnahmen jeder Asyl- und Schutzersuchende zurückgewiesen werden. Er widerspricht damit Äußerungen des Bundeskanzlers.

                                         Von Welt

                                           

             Deutsche Bundespolizisten an der Grenze zwischen Kreuzlingen in der Schweiz und Konstanz in Deutschland Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa

Die Bundespolizisten haben nach Angaben von Polizeigewerkschaften ihre Zurückweisungspraxis an den deutschen Grenzen erheblich verschärft und berufen sich dabei auf die Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

„Unsere Kollegen werden jeden Asyl- und Schutzersuchenden zurückweisen, außer Schwangere, Kranke, unbegleitete Minderjährige“, sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, der „Bild“-Zeitung Die Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sei „für die Beamten an der Grenze bindend“.

Roßkopf widersprach damit vorherigen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Bei seinem Antrittsbesuch am Freitag in Brüssel hatte Merz betont, Deutschland kontrolliere „in etwa so wie während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr“.

Die Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen hatten zum Ziel, die Sicherheit während der Europameisterschaft zu gewährleisten. Bei diesen Kontrollen hatte die Bundespolizei aber keine Asylsuchenden zurückgewiesen, weil diese Praxis nach Ansicht der damaligen Bundesregierung gegen EU-Recht verstoßen hätte.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, bestätigte der „Bild“, dass die Beamten von nun an alle Flüchtlinge, mit Ausnahme von besonders gefährdeten Personen, ins Nachbarland zurückschickten. Die Weisung „schreibt Zurückweisungen zwingend vor“, sagte Teggatz. „Die Bundespolizei kann so verfahren, bis möglicherweise ein Gericht etwas anderes entscheidet.“

Angesichts der juristischen Unsicherheiten betonte GdP-Chef Roßkopf: „Wir haben dem Innenministerium klar mitgeteilt: Wenn Gerichte im Nachgang feststellen, dass das Aussetzen der europäischen Regelungen und das Anwenden nationaler Gesetze rechtswidrig ist, dürfen die Bundespolizisten keinesfalls belangt werden.“ Die Verantwortung für die Maßnahmen liege „alleine beim Bundesinnenministerium“.

Der neue Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Mittwoch nochmals verschärfte Grenzkontrollen angekündigt, um die Flüchtlingszahlen zu senken. Dazu sollen mehr Bundespolizisten an der Grenze stationiert und fortan auch Asylbewerber zurückgewiesen werden. Ausnahmen sollen es für Kinder und Schwangere geben. Die Ankündigung löste eine kontroverse Debatte aus.

10 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Atmosphäre passt mir nicht“: Asylbewerber lehnt Pflicht-Job im Krankenhaus ab

von Fremdeninfo 10 Mai 2025
von Fremdeninfo

 

Atmosphäre passt mir nicht“: Asylbewerber lehnt Pflicht-Job im Krankenhaus ab

                                                               Artikel von Göran Schattaue/Focus

 

 

 

                                                        

                                                            Ein Migrant sitzt auf einer Bank im Asylbewerberheim Eisenhüttenstadt © dpa

Die Arbeitspflicht für Asylbewerber in Deutschland war von Anfang an umstritten. Während viele Landkreise die gemeinnützigen Tätigkeiten als sinnvoll und notwendig verteidigten, hielten Kritiker dagegen. Sie monierten, die staatlichen Maßnahmen seien aufwendig, teuer und im Zweifel kontraproduktiv. Die Organisation Pro Asyl verurteilte sie sogar als „rassistisch und menschenverachtend“.

Ein Beispiel aus Thüringen zeigt nun, mit welchen Argumenten und Mitteln sich manche Asylbewerber gegen verpflichtende Arbeit wehren. FOCUS online schildert den Fall von Hamid S.* anhand von Gerichtsunterlagen, die der Redaktion vorliegen. Die Inhalte wirken zum Teil befremdlich.

FOCUS online liegt Gerichtsbeschluss zu Job-Streit mit Asylbewerber vor

Hamid S. ist iranischer Staatsbürger, der unbedingt in Deutschland leben will. Der 1975 geborene, alleinstehende Mann kam im Sommer 2024 nach Thüringen und stellte einen Antrag auf Asyl. Seitdem lebt er in einer Gemeinschaftsunterkunft in Greiz (20.000 Einwohner), Kreisstadt des Landkreises Greiz.

Er verfügt über eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Das bedeutet: Solange sein Asylverfahren läuft, darf er rechtmäßig in Deutschland bleiben – und wird vom Staat versorgt. 

Ab Mitte August 2024 erhielt der Iraner, der in den Verantwortungsbereich des Landratsamts Greiz fällt, Leistungen für Asylbewerber. Aktuell sind das jeden Monat 245 Euro für Verpflegung, Bekleidung und Gesundheitspflege sowie 196 Euro für persönliche Bedürfnisse.

Die Zuwendungen nahm der Migrant gerne entgegen. Doch als das Landratsamt etwas von ihm wollte, stellte er sich quer – und zog vor Gericht.

Ja zu Leistungen – Nein zu Arbeitsanweisung

Konkret ging es um einen Bescheid, mit dem der Asylbewerber zu einer verpflichtenden Arbeit (Aufwandsentschädigung 80 Cent je Stunde) herangezogen werden sollte. Die Arbeitspflicht ist, ebenso wie die finanzielle Unterstützung für Betroffene, im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Nach Informationen von FOCUS online sollte sich Hamid S. ab 18. November 2024 im Kreiskrankenhaus Greiz nützlich machen, maximal 25 Stunden pro Woche. Umschrieben war die Aufgabe mit „Hilfs- und Unterstützungsarbeiten in verschiedenen Bereichen des Krankenhauses“. Das Landratsamt ordnete die sofortige Vollziehung der Maßnahme an.

Der Iraner zeigte sich jedoch wenig begeistert von der Chance, seine Fähigkeiten auf diese Art unter Beweis zu stellen und sich schnell zu integrieren. Stattdessen legte Hamid S. Widerspruch ein und stellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Altenburg. Damit wollte er die sofortige Vollziehung der Arbeitsmaßnahme verhindern.

Fall spielt im thüringischen Landkreis Greiz

Vertreten durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Niedersachsen monierte der Iraner mehrere Punkte. So erklärte er, der Bescheid regele die wöchentliche Arbeitszeit nicht genau.  Außerdem sei fraglich, ob sich die ihm zugedachte Arbeit wirklich von einem regulären Beschäftigungsverhältnis unterscheide. Zum Dienst im Krankenhaus erschien er nicht.

Daraufhin wies das Landratsamt den Mann in einem neuen Bescheid an, maximal 17 Stunden wöchentlich im „IT/EDV-Bereich“ des Kreiskrankenhauses zu arbeiten. Seine Aufgaben: unterstützende Mitarbeit bei der Programmierung des neuen Intranets, der Neuerarbeitung des Mitarbeiterportals sowie die Entwicklung eines internen Wiki-Programms. 

Damit ging die Behörde auf die Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit des Asylbewerbers ein. Er hatte in seiner Heimat als Programmierer gearbeitet und spricht gut Englisch. Die konkreten Arbeitszeiten im Krankenhaus waren extra so gelegt worden, dass er zusätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen konnte. Er hatte noch genügend Zeit für Pausen und den Weg zum Job.

Amt geht auf Situation des Iraners ein – vergeblich 

Das Landratsamt hielt es für absolut sinnvoll, dass der Asylsuchende schnell eine verpflichtende Arbeit aufnimmt. So könne er sich besser integrieren und „einen Beitrag für die Gesellschaft leisten“, heißt es in den Akten. Außerdem sei er besser vorbereitet, wenn er später einen dauerhaften Job auf dem regulären Arbeitsmarkt sucht. 

Doch auch gegen diesen Bescheid setzte sich Hamid S. zur Wehr. 

Laut einem Vermerk vom 31. Januar 2025 äußerte der Iraner gegenüber der Sozialbetreuung, dass ihm „die Atmosphäre im Krankenhaus Greiz nicht passe“ und er deshalb dort nicht arbeiten möchte. Sein Anwalt argumentierte, durch den Einsatz des Asylbewerbers würde die Arbeit eines regulären Mitarbeiters im IT-Bereich ersetzt. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Willen.

Das Landratsamt Greiz wies diese Darstellung zurück – und bekam nun recht. 

Die 21. Kammer des Sozialgerichts Altenburg beschloss – wie jetzt erst bekannt wurde – bereits am 2. April 2025 ohne mündliche Verhandlung, dass der Antrag des Iraners auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt wird. Ebenfalls abgeschmettert wurde der Antrag des Asylbewerbers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. 

Hamid S. hat Rechtsstreit in erster Instanz verloren

Damit hat Hamid S. den Rechtsstreit in erster Instanz verloren. Das Verfahren läuft jedoch weiter, da der Anwalt des Zuwanderers in Berufung gegangen ist. Jetzt ist das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt am Zug. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung ohnehin nicht mehr, denn der Migrant geht mittlerweile einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Gera nach.

Dennoch entfaltet der Beschluss (Aktenzeichen S 21 AY 114/25 ER) eine Signalwirkung. Das Sozialgericht Altenburg äußerte sich nämlich auch zu grundsätzlichen Fragen. 

So befand die Kammer, dass die „sofortige Vollziehung“ einer Job-Maßnahme für Asylbewerber im öffentlichen Interesse sei. Solche Maßnahmen seien nämlich nur dann sinnvoll, „wenn die Arbeitsgelegenheiten so früh wie möglich begonnen und durchgeführt werden und nicht erst mit einer bei einem Widerspruchsverfahren ggf. monatelangen Verzögerung“, so das Gericht. 

Aus Sicht der Kammer steht fest, dass die Mitarbeit eines Asylbewerbers im kommunalen Krankenhaus „der Allgemeinheit“ dient und damit gemeinnützig ist: „Der Allgemeinheit dienen Arbeitsergebnisse von Arbeiten, die wettbewerbsneutral sind, nicht überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen (Gewinnerzielung) oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen.“

Sozialgericht Altenburg: Job-Maßnahme war rechtens

Weiter heißt es in dem Beschluss: „Als gemeinnützig sind Arbeiten anzusehen, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.“ Zu den denkbaren Betätigungsfeldern zählten etwa

  • die Förderung von Landschafts- und Denkmalschutz,
  • Kunst und Kultur,
  • Wissenschaft, Bildung und Erziehung,
  • Altenpflege,
  • Religion, Sport und Entwicklungshilfe sowie
  • das öffentliche Gesundheitswesen einschließlich Pflege.

Im konkreten Fall sah das Gericht „keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheids“. Die Job-Anweisung durch das Landratsamt sei sowohl „formell als auch materiell“ nicht zu beanstanden. Eine „Unzumutbarkeit“ für den Iraner konnte das Gericht nicht erkennen.

CDU-Landrat: „Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich“

Der Greizer Landrat Ulli Schäfer (CDU) sieht sich durch die Entscheidung in seinem Kurs bestätigt. „Die Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich. Viele Asylbewerber sehen die Arbeit als eine Chance für sich. Gleichzeitig greifen wir konsequent bei denen durch, die sich einer Arbeitspflicht verweigern. Die klare Linie, die wir seit acht Monaten verfolgen, zeigt in jeglicher Hinsicht Wirkung.“

Laut Schäfer haben mittlerweile drei Asylbewerber, die einen Pflicht-Job verweigerten, den Landkreis Greiz verlassen. Fünf Migranten haben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei den Trägern erhalten, die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bereitstellen.

Der Rechtsanwalt von Hamid S. hat auf eine Anfrage von FOCUS online nicht reagiert. 

*Name von der Redaktion aus Schutzgründen geändert

10 Mai 2025 0 Kommentare
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Kultur

Erinnerungskultur: „Muslime haben einen inneren Konflikt der Deutschen gelöst“

von Fremdeninfo 9 Mai 2025
von Fremdeninfo

Erinnerungskultur: „Muslime haben einen inneren Konflikt der Deutschen gelöst“

Artikel von Nina Monecke/ Zeit Online

Die türkische Anthropologin Esra Özyürek fand das deutsche Erinnern an den Holocaust einst vorbildlich. Heute übt sie Kritik: Antisemitismus werde an Muslime ausgelagert.

                                  

or 20 Jahren, im Mai 2005, wurde das Holocaust-Mahnmal in Berlin als zentrale Gedenkstätte Deutschlands eröffnet. © SOPA Images/​Getty Images

Als sie Anfang der 2000er-Jahre nach Deutschland kam, sagt Esra Özyürek, sei sie beeindruckt gewesen von den Stolpersteinen in den Straßen und dem Umgang des Landes mit seiner NS-Geschichte. Dann begann sie, zur Rolle von muslimischen Menschen in der Gesellschaft und Erinnerungskultur zu forschen – und ihr Blick veränderte sich. Heute ist Özyürek Professorin an der Universität von Cambridge in London. Im März ist ihr Buch „Stellvertreter der Schuld – Erinnerungskultur und muslimische Zugehörigkeit in Deutschland“ auf Deutsch erschienen.  

ZEIT ONLINE: Frau Özyürek, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben immer mehr Menschen in Deutschland keine familiären Verbindungen zur NS-Zeit— sie sind eingewandert oder die Kinder von Einwanderern. Was bedeutet das für das Erinnern an den Holocaust? 

Esra Özyürek: Nach meinem Verständnis müsste die deutsche Erinnerungskultur so funktionieren: Die Basis für ein neues, demokratisches Deutschland ist, die Verantwortung für die NS-Verbrechen und insbesondere den Holocaust zu übernehmen. Das können nicht nur ethnische Deutsche tun – so wie es die Nazis definierten –, sondern alle in diesem Land, die wollen, dass so etwas nie wieder geschieht. Aus der Geschichte zu lernen, wurde in Deutschland aber zu einer ethnischen Verantwortung: Wir Deutschen haben das getan, also ist es unser Problem. 

ZEIT ONLINE: Stimmt das denn nicht? 

Özyürek: Für mich steckt darin das Paradox der deutschen Erinnerungskultur: Der Kampf gegen Ausgrenzung führte dazu, dass wieder Menschen ausgeschlossen wurden. Nämlich solche, die keine ethnischen Deutschen sind und denen damit auch verwehrt wurde, vollwertiger Teil dieser neuen deutschen Gesellschaft zu sein. Dafür ist die Verantwortung für den Holocaust ja essenziell.  

ZEIT ONLINE: Trotzdem sind die familiären Verbindungen zur NS-Zeit doch wichtig. Immerhin wurde Deutschen häufig vorgeworfen, dass das Erinnern unpersönlich bleibt und viele sich nicht mit der konkreten Rolle ihrer Vorfahren beschäftigen wollen.   

Özyürek: Ich denke, je mehr Generationen dazwischenliegen, desto nachvollziehbarer ist es, dass Menschen diese persönliche Verantwortung weniger spüren. Ich sehe darin eine Chance für die deutsche Gesellschaft, zu sagen: Wir wissen darum, dass die Menschheit dazu fähig ist, solche Verbrechen zu begehen. Es ist hier, auf dem Boden dieses Landes, passiert. Wir übernehmen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass sich das nicht wiederholt – egal, ob unsere Vorfahren schon damals hier lebten oder später eingewandert sind. Darum geht es doch: Alle Menschen sind gleich.   

ZEIT ONLINE: Sie haben selbst keine persönlichen Verbindungen zu Deutschland. Wie sind Sie dazu gekommen, hier zum Holocaust zu forschen? 

Özyürek: Ich bin 1971 in der Türkei geboren und in politisch linken Kreisen groß geworden. In meinem Heimatland wird der Genozid an den Armenierinnen und Armeniern geleugnet, es gibt viel Gewalt gegen Kurdinnen und Kurden und andere Minderheiten. Für mich und andere war Deutschland ein Vorbild, von dem wir hofften zu lernen. Zum einen, wozu Nationalismus und Faschismus führen können und zum anderen, wie ein Land mit seiner Geschichte verantwortungsvoll umgehen kann. Als ich hier 2006 ankam, war ich zum Beispiel sehr beeindruckt von den Stolpersteinen in den Straßen. 

ZEIT ONLINE: Heute ist Ihr Blick kritischer. Sie sagen, die deutsche Erinnerungskultur schließe vor allem muslimische Menschen aus, sie seien „Stellvertreter der Schuld“. Erklären Sie das bitte.  

Özyürek: Anfang der 2000er kamen aus meiner Sicht mehrere Dinge zusammen. Der Blick auf Muslime veränderte sich, zum Beispiel durch den 11. September, aber auch durch die Zweite Intifada, während der Muslime auf deutschen Straßen und in anderen europäischen Städten Israelflaggen verbrannten. Gleichzeitig setzte sich langsam die bis heute gut belegte Haltung durch, dass die Deutschen nun allmählich genug Aufarbeitung geleistet haben. Es gab zwar das Wissen, dass Antisemitismus weiter bekämpft werden muss, aber auch den Wunsch, endlich ein „normales Land“ zu sein, auf das man stolz sein darf. Man wollte nicht länger im Ausland Nazi genannt werden. Meine These ist, dass Muslime diesen inneren Konflikt für die Deutschen gelöst haben. Und zwar, indem man sich fortan auf ihren Antisemitismus konzentrierte.  

ZEIT ONLINE: Wie kommen Sie zu dieser Annahme?  

Özyürek: In dieser Zeit sind zahlreiche Bildungsprogramme zum Holocaust entstanden, die sich explizit an muslimische Menschen richteten und in die viel öffentliches Geld floss. Mich hat irritiert, dass es diese Angebote nicht für alle migrantischen Gruppen gibt, sondern vor allem für türkisch- und arabischstämmige Menschen. Zunächst dachte ich, die Programme dienen vielleicht dazu, Menschen zu integrieren. Meine Beobachtung war aber letztlich eine andere. Dort ging es dann zum Beispiel um den Mufti von Jerusalem, der einst mit den Nazis kollaborierte. Muslimische Menschen sollten ihren Antisemitismus und ihren Anteil am Holocaust aufarbeiten, während nicht muslimische Deutsche diese Arbeit angeblich weitgehend abgeschlossen hatten.  

ZEIT ONLINE: Aber es gibt ja Antisemitismus unter muslimischen Menschen, das zeigt nicht zuletzt der Anstieg antisemitischer Straftaten seit dem 7. Oktober. Geht das in Ihrer Kritik nicht unter?  

Özyürek: Ich leugne nicht, dass es Antisemitismus unter muslimischen Menschen gibt, es ist ein weitverbreitetes Phänomen in der gesamten Gesellschaft. Der muslimische Antisemitismus ist dabei stärker mit dem Nahostkonflikt verbunden, die Sicht auf Israel ist eine andere. Nicht jede Kritik an der israelischen Regierung sollte als antisemitisch eingestuft werden. In Deutschland haben aber einige Menschen das Gefühl, dass es wenig Raum gibt, das Vorgehen von Israel in Gaza zu kritisieren. Meine vorsichtige Prognose ist: Sollte es irgendwann zu einem gerechten und nachhaltigen Frieden in der Region kommen, wird die Zahl der antisemitischen Straftaten von muslimischen Menschen hier

auch wieder sinken. Der tieferliegende Antisemitismus wird aber bleiben.  

ZEIT ONLINE: In Ihrer Feldforschung haben Sie unter anderem Gruppen türkisch- und arabischstämmiger Jugendlicher in die KZ-Gedenkstätte Auschwitz begleitet. Was haben Sie dabei beobachtet? 

Özyürek: Die Jugendlichen waren sehr berührt von den jüdischen Schicksalen. Das ist mir besonders aufgefallen, weil es so konträr zu dem häufig gezeichneten Bild von ihnen in der Öffentlichkeit ist. Eine Szene mit einer Gruppe aus Duisburg ist mir sehr in Erinnerung geblieben: In der Gedenkstätte sind am Ende Familienfotos der später ermordeten Jüdinnen und Juden zu sehen, zum Beispiel von Feiern in schicker Kleidung. Die Jugendlichen haben in den Aufnahmen ihre eigenen Familienfeste und Rituale wiedererkannt. Sie fanden, dass sie einander ähnlich sehen. Ein Junge sagte immer wieder, dass eines der jüdischen Mädchen ihn an seine Schwester erinnere. Die Gruppe aus Duisburg hatte vor der Reise auch zum einst jüdischen Viertel in ihrer Stadt recherchiert. Heute leben dort viele türkeistämmige Menschen. Die muslimischen Jugendlichen haben sich sehr schnell mit den jüdischen Opfern identifiziert. 

»Von den muslimischen Jugendlichen wird erwartet, dass sie sich mit der deutschen Seite, der Seite der Täter, identifizieren.«

9 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Kritik an Dobrindts verschärften Asyl-Kurs

von Fremdeninfo 8 Mai 2025
von Fremdeninfo

Kritik an Dobrindts verschärften Asyl-Kurs

Artikel von dw.com

Innenminister Dobrindt verschärft den Kurs in der Asylpolitik: Mehr Grenzpolizei, mehr Zurückweisungen – auch von Asylsuchenden. Doch sein Alleingang ruft scharfe Kritik bei Nachbarstaaten und der Opposition hervor.

 

 

                      

                         Der neue Bundesinnenminister von der CSU: Alexander Dobrindt (Archivbild) © Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Polens Ministerpräsident Donald Tusk hat Bundeskanzler Friedrich Merz bei seinem Antrittsbesuch in Warschau aufgefordert, keine einseitigen Schritte bei Grenzzurückweisungen vorzunehmen. Polen haben massiv in den Schutz der EU-Außengrenzen investiert, aber nicht den der Binnengrenzen, in denen der Pendlerverkehr nicht behindert werden sollte, sagte Tusk.

 

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Beim Antrittsbesuch von Kanzler Merz kritisiert Polens Premier Tusk einen möglichen Alleingang Deutschlands © Dominika Zarzycka/SOPA Images/ZUMA Press/picture alliance

„Ich verstehe das Bedürfnis nach verstärkten Grenzkontrollen. Aber das sollte vor allem für die Außengrenzen gelten.“ Tusk warnte mit Blick auf den kleinen Grenzverkehr: „Die schlimmste Lösung wäre, wenn wir jetzt plötzlich Kontrollen einführen. Wenn jemand Kontrollen einführt an der polnischen Grenze wird Polen auch seinerseits Kontrollen einführen.“

Schweiz: Grenzverkehr muss weiter laufen

Kritik an den Zurückweisungen für Asylsuchende kam auch aus einem weiteren Nachbarland: der Schweiz. „Systematische Zurückweisungen an der Grenze verstoßen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht“, erklärte Justiz- und Polizeiminister Beat Jans im Onlinedienst X. „Die Schweiz bedauert, dass Deutschland diese Maßnahmen ohne Absprache getroffen hat.“ Die Schweizer Behörden beobachten die Auswirkungen und prüfen gegebenenfalls Maßnahmen“, fügte Jans hinzu.

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Deutsch-schweizerische Grenze in Weil am Rhein und Basel – der Verkehr soll weiter flüssig laufen © Mandoga Media/picture alliance

Die Schweiz erwarte, dass der grenzüberschreitende Personen- und Warenverkehr unbeeinträchtigt bleibe. „Die Bürgerinnen und Bürger beider Länder sollen weiterhin ungehindert über die Grenze zur Arbeit pendeln können.“ Zudem sei er überzeugt davon, „dass die Schengen-Staaten die Herausforderungen der Migration nur gemeinsam bewältigen können“, erklärte der Minister weiter. Er verwies darauf, dass es bei Migration „immer um Menschen geht, darunter vulnerable Personen, Frauen und Kinder“.

Grüne fürchten Überlastung der Polizei

Kritik kommt erwartungsgemäß auch aus der Opposition. „Es wäre unverantwortlich, wenn Innenminister Dobrindt die Beamtinnen und Beamten an den Staatsgrenzen in den Rechtsbruch treibt“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Pauschale Zurückweisungen von Asylgesuchen an den Grenzen seien europarechtswidrig und stellten die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern grundsätzlich in Frage.

 

                        

 

 

 

 

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic © Frederic Kern/Geisler-Fotopress/picture alliance

Das nun angekündigte massive Hochfahren von Grenzkontrollen wird außerdem zu einer nie dagewesenen Überlastung der Bundespolizei führen.“ Die Bundespolizei sei nie dafür ausgelegt gewesen, 4000 Kilometer Grenze zu kontrollieren, sagte die Grünen-Politikerin. „Wenn die Bundespolizei massiv an die Grenze verlegt wird, reißen Merz und Dobrindt an anderer Stelle Sicherheitslücken auf. Denn sie ziehen die Kräfte von Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen, aber auch von Flughäfen ab.“

SPD: Maßnahmen wie vereinbart

Töne der Einigkeit kommen derweil vom Koalitionspartner. Die SPD steht nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hinter der von Dobrindt angekündigten Asylpolitik. Die geplante Verstärkung der Bundespolizei sei „eine richtige Entscheidung“, sagte Wiese bei Politico. Auch die Parteilinke stehe hinter der Migrationswende. „Wir als SPD agieren immer geschlossen.“

Der Parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, beschwört Einigkeit in der Koalition © Christophe Gateau/dpa/picture alliance

Auch der ehemalige Gesundheitsminister der SPD, Karl Lauterbach, unterstützt die neue Migrationspolitik: Dass Dobrindt reagiere, „das haben wir ja abgemacht“, sagte Lauterbach dem Nachrichtenportal „The Pioneer“. Das sei Teil der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. „Wir müssen der Bevölkerung das Gefühl geben, wir haben Migration nötig, der Arbeitsmarkt braucht das, aber wir haben sie in der Kontrolle“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Dobrindt: „Ein Signal in die Welt und nach Europa“

Der neue Bundesinnenminister von der bayerischen CSU hatte an seinem ersten Tag im Amt beschlossen, mehr Polizisten an den deutschen Landgrenzen einzusetzen. Außerdem sollten künftig auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Eine mündliche Weisung aus dem Jahr 2015, dies nicht zu tun, werde er nun schriftlich zurücknehmen, sagte Alexander Dobrindt bei einer Pressekonferenz.

Es gehe nicht darum, ab morgen alle zurückzuweisen, sondern darum, „dass wir die Zahlen reduzieren“, erklärte er. Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen würden nicht zurückgewiesen, sagte Dobrindt. Ihm gehe es um ein „Signal in die Welt und nach Europa“, dass sich „die Politik in Deutschland geändert hat“.

Amtsübergabe im Innenministerium: Die ehemalige Ministerin Nancy Faeser (SPD) und der neue, Alexander Dobrindt (CSU) © Bernd Elmenthaler/IMAGO

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden: „Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.“ Dobrindt sagte nun: „Wir halten unsere Nachbarn in enger Abstimmung.“ Er selbst und Bundeskanzler Merz hätten dazu bereits in den vergangenen Tagen Gespräche geführt.

Im vergangenen Jahr stellten 229.751 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag. Das waren rund 100.000 Asyl-Erstanträge weniger als im Jahr zuvor. Zu den Hauptherkunftsländern gehören derzeit Syrien, Afghanistan und die Türkei.

pgr/pg (dpa, afp, rtr)

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Religion

Fremden- und Islamfeindlichkeit – Weiterer Auszug aus AfD-Gutachten geleakt

von Fremdeninfo 8 Mai 2025
von Fremdeninfo

Fremden- und Islamfeindlichkeit – Weiterer Auszug aus AfD-Gutachten geleakt

                                  Von: Welt

Die Plattform „Frag den Staat“ hat einen Teil des über 1000 Seiten umfassenden AfD-Gutachten veröffentlicht. Das 17-seitige Dokument enthält Aussagen von AfD-Spitzenpolitikern, darunter Alice Weidel, Tino Chrupalla und Maximilian Krah.

                                       

                                                                    AfD-Chefin Alice Weidel im Bundestag AP/Ebrahim Noroozi

Das über 1000 Seiten umfassende Gutachten des Verfassungsschutzes zur Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ war bisher geheim. Nun hat die Plattform „Frag den Staat“ einen Auszug daraus veröffentlicht. Darin wurden zugängliche Quellen wie Reden, Interviews und andere Beiträge von prominenten Parteivertretern analysiert. Dabei wurden teils demokratie-, fremden- und islamfeindliche Positionen erkannt.

In dem am Mittwoch veröffentlichten 17-seitigen Dokument finden sich unter anderem Aussagen der Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie des Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah.

Der Verfassungsschutz stuft die AfD seit Freitag bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Zuvor wurde sie nur als Verdachtsfall geführt. Grundlage ist das Gutachten, für das mehrere Jahre lang Material gesammelt worden war. Veröffentlicht wurde das Gutachten bisher nicht, da es auch Informationen umfasst, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Der neue Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, dass dieses nun „sorgfältig ausgewertet“ werden müsse. Die AfD reichte bereits Klage gegen die Hochstufung ein.

AfD-Chefin Weidel wird Islamfeindlichkeit vorgeworfen

Der Verfassungsschutz gliedert die Aussagen von AfD-Politikern in dem Auszug aus dem Gutachten in vier Bereiche: „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen“, „Fremdenfeindlichkeit“, „Islamfeindlichkeit“ und „Demokratieprinzip“. Titel des Dokuments ist „Besonders relevante Aussagen des AfD-Bundesverbands bzw. AfD-Bundesvorstands“.

So habe sich etwa Alice Weidel in einem Interview mit einem Youtube-Kanal Ende 2023 „in pauschalisierender Weise negativ über Muslime“ geäußert. Weidel sagte darin den Angaben zufolge, Deutschland habe sich mit dem Zustrom von „kulturfremden Leuten“ ein „massives gesellschaftspolitisches Problem“ geschaffen, „was entgegen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist“.

In einer Wahlkampfrede zur Landtagswahl in Brandenburg im vergangenen September habe Weidel dann „ihre muslimfeindliche Agitation zum Vorwurf eines aggressiven Dschihads gegen Nicht-Muslime in Deutschland“ gesteigert.

Weidel sprach darin über Ausländerkriminalität. „Das sind Phänomene, das Herumgemessere, die Vergewaltigungen, die völlig neu sind in unserem Land“, wird Weidel zitiert. „Das, was wir auf den deutschen Straßen erleben, ist der Dschihad. Hier wird ein Glaubenskrieg gegen die deutsche Bevölkerung bereits geführt.“

Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ und „Remigration“

Weiter heißt es in dem geleakten Dokument, Co-Parteichef Chrupalla habe bei einer Demonstration in Nürnberg im April 2023 die CDU-Politiker Friedrich Merz und Norbert Röttgen sowie die damalige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) als „Vasallen Amerikas“ verunglimpft. Der AfD-Europapolitiker Maximilian Krah habe zu einer Äußerung der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt zur Migrationspolitik auf X erklärt: „Dieser grüne Generalplan bedeutet Umvolkung.“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der damaligen Jugendorganisation Junge Alternative, Hannes Gnauck, wird in dem Gutachten ebenfalls zitiert. „Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht“, sagte Gnauck demnach bei der Wahlkampfveranstaltung in Brandenburg im vergangenen August. „Jeden Einzelnen von euch verbindet mehr mit mir als irgendein Syrer oder irgendein Afghane.“ Das sei „einfach ein Naturgesetz, und darauf können wir alle verdammt stolz sein.“ Gnauck soll bei einer anderen Rede von „Bevölkerungsaustausch“ gesprochen haben.

Der Bericht wertet auch Beiträge der Partei in sozialen Netzwerken aus. Unter anderem seien dabei Begriffe wie „Messer-Migration“, „Überfremdung“ und der umstrittene Begriff der „Remigration“ verwendet worden.

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