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Flüchtlinge

Der Fall von Cemal Kemal Altun(Juli 1982 in Berlin-­Moabit in Auslieferungshaft

von Fremdeninfo 27 August 2023
von Fremdeninfo

 

Der Fall Altun von Cemal Kemal Altun

Von TAZAus Berlin Tanita Jill Pöggel

 

 

 

Cemal Kemal Altun bild dpa

 

Vor 40 Jahren starb Cemal Kemal Altun in Berlin, weil die Bundesrepublik Deutschland ihn an das Regime ausliefern wollte, das ihn verfolgte. Sein Schicksal politisierte damals viele und trug zur Entstehung eines Solidaritätsnetzwerks bei, das bis heute existiert

Berlin, 31. August 1983: Auf einem Straßenfest hält jemand die taz mit dem Titel „Cemal Kemal Altun ist tot“ hoch Foto: Ali Paczensky

Aus Berlin Tanita Jill Pöggel

Der Umgang mit Geflüchteten treibt die deutsche Gesellschaft schon länger um. In den letzten zehn Jahren kam es dabei zu einem Rechtsruck, der sich im Erfolg rassistischer Or­ga­ni­sa­tio­nen wie Pegida sowie im Aufstieg der AfD manifestierte; andererseits fanden gleichzeitig bundesweite Gegenmobilisierungen und solidarische Ak­tio­nen mit Geflüchteten statt.

In der öffentlichen Debatte wird diese breite gesellschaftliche Unterstützung vor allem für Geflüchtete aus Syrien 2015 und aus der Ukraine ab 2022 häufig als neuartiges Phänomen betrachtet. Das ist in Bezug auf das Ausmaß der Solidaritätsarbeit sicherlich richtig, vergisst jedoch deren Vorgeschichte. Denn die Mobilisierungen der letzten Jahre waren auch deshalb möglich, weil Geflüchteten- und (post)migrantische Selbstorganisationen, linke Gruppen, Kirchen- und Menschenrechtsorganisationen schon lange an der Etablierung solidarischer Netzwerke gearbeitet hatten.

Angesichts zahlreicher Verschärfungen der westdeutschen Asyl- und Migrationspolitik kam es bereits in den 1980er Jahren zu wichtigen Versuchen, Geflüchtete zu unterstützen und vor Abschiebung zu schützen. Im Zentrum dieser Entwicklung steht das Schicksal von ­Cemal Kemal Altun, der 1983 im Westberliner Verwaltungsgericht Sui­zid beging. Wie kein anderes Ereignis motivierte sein Tod, der sich diesen Monat zum 4o. Mal jährt, die junge Geflüchtetensolidaritätsbewegung in der Bundesrepublik.

Die deutsche Gesellschaft war zu dieser Zeit im Umbruch. 1978 hatte sich in Berlin die Alternative Liste gegründet, 1980 kamen die Grünen, die in den Folgejahren in die Parlamente einzogen. 1980 war das Jahr, in dem die Anti-Atomkraft-Bewegung die „Republik Freies Wendland“ errichtete, ein improvisierte Hüttendorf auf dem Gelände bei Gorleben, das für ein atomares Endlager vorgesehen war.

Gleichzeitig war 1980 auch das Jahr, in dem in Westdeutschland erstmals mehr als 100.000 Asylgesuche gezählt wurden. Die Zahl gingen danach zurück, bis sie infolge des Bosnienkriegs mit über 400.000 Geflüchteten 1992 einen neuen vorläufigen Höhepunkt erreichte.

1980 kamen die meisten Asylanträge von Menschen, die aus der Türkei geflohen waren, wo sich das Militär an die Macht geputscht hatte. So auch Cemal Kemal Altun. Er war als Schüler und Student in linken Gruppen in der Türkei aktiv gewesen und kam 1981 nach Westberlin. Konkreter Anlass für sein Asylgesuch waren Vorwürfe in der türkischen Presse, er sei an der Ermordung des rechtsextremen Politikers Gün Sazak beteiligt gewesen. Die deutschen Behörden informierten die türkische Militärregierung über Altuns Asylantrag, woraufhin Letztere einen Haftbefehl gegen ihn erließ und seine Auslieferung forderte. Trotz des laufenden Asylverfahrens wurde er im Juli 1982 in Berlin-­Moabit in Auslieferungshaft genommen. Statt Altun Schutz zu bieten, bot die BRD ihn, ohne zu zögern, dem Staat an, vor dem er geflohen war. Damit war Altun gleich zwei zermürbenden juristisch-politischen Prozeduren ausgesetzt: einem Asylverfahren auf der einen und einem Auslieferungsverfahren auf der anderen Seite.

Im März 1983 war es dann so weit: Altun sollte nach Frankfurt am Main gebracht werden, um an die Türkei ausgeliefert zu werden. Altuns Rechtsanwalt Wolfgang Wieland, ein Mitgründer der Alternativen Liste, der später für die Grünen Justizsenator in Berlin wurde, versuchte gegen die drohende Auslieferung das Bundesverfassungsgericht anzurufen, welches aufgrund des Sonderstatus von Westberlin jedoch nicht entscheiden wollte.

Die Europäische Kommission für Menschenrechte in Straßburg nahm seine Beschwerde an, kam aber zu dem Schluss, dass die Auslieferung rechtens sei, solange die Türkei garantiere, dass Altun nach Abbüßung seiner Haftstrafe wieder in die BRD zurückkehren dürfe.

Erst in letzter Minute wurde die Auslieferung ausgesetzt. Nachdem es zu zahlreichen Protesten und Erklärungen bundesweiter Initiativen, Abgeordneter verschiedener europäischer Länder, des UNHCR und Menschenrechtsorganisationen gekommen war, hatte das Europäische Parlament beim Bundesaußenministerium interveniert.

Nach langem Verfahren entschied das damalige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Juni 1983 schließlich positiv über Altuns Asylantrag. An dem parallel laufenden Auslieferungsverfahren änderte dies jedoch wenig. Ein Versuch von Wieland, gegen Altuns drohende Auslieferung vor dem Berliner Kammergericht zu klagen, scheiterte. Das Gericht ignorierte dabei Altuns Anerkennung als politischer Flüchtling durch das Bundesamt. Innenminister Friedrich Zimmermann (CSU), der sich ähnlich zur heutigen AfD-Linie grundsätzlich gegen eine angebliche Gefährdung deutscher Homogenität durch Immigration einsetzte, unterstrich derweil die Intention der Bundesregierung, Altun an die Türkei auszuliefern.

Um die Auslieferung rechtlich zu unterstützen, klagte der damalige Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten – eine heute nicht mehr existierende Stelle, die durch das Bundesministerium des Innern besetzt wurde – gegen die positive Entscheidung des Bundesamts. Altun befand sich somit in einer verzweifelten Situation: Trotz offizieller Anerkennung als politischer Flüchtling musste er darum bangen, diesen Status zu behalten, und fürchten, an das türkische Militärregime ausgeliefert zu werden.

Wieland fasste 20 Jahre später beim Gedenken an Altun die Absurdität der Lage so zusammen: „Du wirst in der Türkei politisch verfolgt und erhältst deswegen Schutz bei uns. Dies gilt allerdings erst, nachdem wir dich deinen Verfolgern wieder zwangsweise zugeführt haben.“ Nicht weniger als die Frage, wie viel das deutsche Asylrecht tatsächlich wert ist, stand somit im Fall Altun auf dem Spiel.

Altuns 40. Todestag

Veranstaltungen

Am 30. August gibt es in Berlin zwei Gedenkveranstaltungen. Um 10 Uhr findet im Rahmen der Tagung „40 Jahre Kirchenasyl“ eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung am Denkmal in Berlin, Hardenbergstraße 20, statt. Ab 18.30 Uhr veranstalten verschiedene Künst­le­r*in­nen in Kooperation mit Pro Asyl eine weitere Gedenkfeier.

Ebenfalls am 30. August rufen der niedersächsische Flüchtlingsrat und linke Gruppen zu einer Demo gegen Abschiebungen auf. Neben Altun gilt das Gedenken drei weiteren Todesopfern der deutschen Abschiebepolitik, die ebenfalls am 30. August starben: im Flugzeug, im Polizeigewahrsam und bei einem Fluchtversuch.

Mitten in diesem Hin und Her begann dann der Prozess am Berliner Verwaltungsgericht, der über die Klage gegen Altuns Flüchtlingsstatus entscheiden sollte. Altun hatte zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 13 Monate in Einzelhaft auf seine Auslieferung gewartet. Eine Zusicherung, dass eine Auslieferung im Zeitraum des Gerichtsverfahrens ausgesetzt würde, wurde von der Bundesregierung verweigert. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags, am 30. August 1983, beendete ­Altun sein Leben, indem er aus einem Fenster im sechsten Stock des Verwaltungsgerichts sprang. Er starb im Alter von 23 Jahren.

Der Fall Altun katapultierte wie kein anderes Ereignis das Thema Asyl ins öffentliche Bewusstsein. Das politisch-rechtliche Ringen um Altuns Schicksal war 1983 dauerhaft von öffentlichem Protest begleitet. Bemerkenswert war dabei die Bandbreite an Ak­teur*in­nen, die sich an den Mobilisierungen beteiligten. An vorderster Stelle standen dabei Geflüchtete selbst, vor allem türkische und kurdische Linke, die über Ak­tio­nen wie Protestmärsche, Besetzungen und Hungerstreiks gegen die Auslieferungs- und Abschiebepraxis der BRD protestierten. Unterstützt wurden diese von verschiedenen bewegungslinken Gruppen, der Alternativen Liste beziehungsweise den Grünen, kirchlichen Gruppen sowie Bürger- und Menschenrechtsorganisationen.

Von Beginn an mobilisierte der Fall Altun weit über Westberlin hinaus. „Kemal ist überall, denn Abschiebeknäste sind überall“, sagt der Hamburger Journalist Adil Yiğit, ein damaliger Freund und Genosse von Altun. In verschiedenen westdeutschen Städten gründeten sich Initiativen für die Unterstützung Altuns wie etwa die „Ini­tia­ti­ve für die Freiheit von C. K. Altun in Lübeck“ oder das „Komitee für die Freilassung von Cemal Kemal Altun“ in Hamburg und Westberlin.

Sie versuchten gegenüber Politik und Behörden Druck aufzubauen. Im März 1983 protestierten Abgeordnete der Alternativen Liste und der Grünen in Frankfurt am Main unter der Aufschrift „Diese Abschiebung ist Mord“ gegen die anstehende Auslieferung Altuns. Mitte August 1983 erstattete die deutsche Sektion von Amnesty In­ter­na­tio­nal zusammen mit der Humanistischen Union sowie der Liga für Menschenrechte eine – letztlich erfolglose – Strafanzeige gegen Bundesjustizminister Hans Engelhard (FDP) wegen „Vorbereitung der Verschleppung“.

Die wohl aufsehenerregendste Aktion fand allerdings in Bonn statt, wo sich verschiedene Grünen-Politiker*innen wie Petra Kelly zusammen mit dem Liedermacher und Lyriker Wolf Biermann, einem Mitglied des „Komitees“ und anderen in einen Metallkäfig sperrten, der am Zaun des Bundeskanzleramts befestigt war. Die Aktion war nicht zuletzt aufgrund der prominenten Teilnahme öffentlichkeitswirksam und schaffte es sogar in die „Tagesschau“.

Einen Höhepunkt erreichten die Protestaktivitäten nach Altuns Suizid. „Solibewegungen sprangen wie Pilze aus dem Boden“, erinnert sich Yiğit. In Hamburg demonstrierten über 3.000 Personen und auch in Frankfurt am Main, Hannover und Dortmund kamen Hunderte für spontane Demonstrationen zusammen. Wenig überraschend fand die größte Mobilisierung in Westberlin statt, wo am 31. August 1983, am Tag nach Altuns Tod, etwa 10.000 Menschen auf die Straße gingen. Auch beim Trauermarsch anlässlich seiner Beerdigung in Berlin-Mariendorf wenige Tage später nahmen etwa 6.000 Menschen teil.

Statt Altun Schutz zu bieten, bot die BRD ihn, ohne zu zögern, dem Staat an, vor dem er geflohen war

Die Titelseite der taz war am Tag nach seinem Tod ganz in Schwarz gehalten. Zu sehen war nur ein schwarz-weißes Porträt von Altun, das wenige Minuten vor seinem Sprung in den Tod aufgenommen worden war, mitsamt der schlichten Überschrift „Cemal Kemal Altun ist tot“. Darunter wurde ein Gedicht von Bertolt Brecht abgedruckt, dass in den darauffolgenden Wochen und Monaten noch unzählige Male zitiert werden sollte:

„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“

Diese Demonstrationen und Interventionen rückten die Problematik der Auslieferung – vor allem an die Türkei – in den Mittelpunkt der öffentlichen Kritik. Altuns Schicksal wurde als Sinnbild der potenziell tödlichen Folgen des deutschen Asyl- und Abschiebesystems verstanden. An der Praxis änderte sich jedoch wenig. Allein in den zwei Monaten nach Altuns Tod wurden circa 60 Personen an das türkische Militärregime ausgeliefert.

Über die unmittelbare Mobilisierung hinaus stellte der Fall Altun einen zentralen ­Meilenstein in der Geschichte der Geflüchtetensolidaritätsbewegung in der BRD dar. Zwar waren schon in den Jahren zuvor erste Initiativen und Kampagnen entstanden, etwa der 1981 gegründete erste Flüchtlingsrat in Westberlin.

Altuns Anwalt Wolfgang Wieland war einer der Gründer der Alternativen Liste in Berlin Foto: ­Mrotzkowski

Doch ließen sich insgesamt nur wenige Menschen für die Belange Geflüchteter mobilisieren. Diese hatten seit den späten 1970er Jahren mit immer größeren rechtlichen Hürden vor dem Zugang zum Asylverfahren, mit der wachsenden Gefahr von Abschiebungen sowie mit zahlreichen behördlichen Schikanen von der Einführung der Residenzpflicht bis zur Auszahlung von Sozialhilfe in Sachleistungen und Essensgutscheinen zu kämpfen.

Durch die Solidaritätsarbeit für Altun entstanden erstmals Bündnisse und Kampagnen, denen es gelang, auch eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen. So nahmen zahlreiche Menschen Mitte der 1980er Jahre an der „Aktion Wertgutscheine“ teil, die von der Alternativen Liste, linken und kirchlichen Gruppen initiiert worden war. Hier wurden die Einkaufsmarken, mit denen der Alltagskonsum von Asyl­be­wer­be­r*in­nen ­re­gle­men­tiert wurde, gegen Bargeld eingetauscht.

Darüber hinaus blieben viele Netzwerke, die sich im Rahmen der Altun-Solidarität gebildet hatten, weiter aktiv. So löste Altuns plötzlicher Suizid zum Beispiel unter den Gemeindemitgliedern der Berliner Heilig-Kreuz-Kirche, die sich seit Monaten solidarisch gezeigt hatten, Entsetzen aus und motivierte sie dazu, sich der bundesdeutschen Abschiebepolitik aktiver zu widersetzen. Nachdem 1983 das Abschiebeverbot in den Libanon zeitweise ausgesetzt worden war, gewährte die Gemeinde unter ihrem damaligen Pfarrer Jürgen Quandt einer von Abschiebung bedrohten palästinensischen Familie im Gemeindehaus Kirchenasyl.

Es war der Startschuss für die bald bundesweit aktive Kirchen­asylbewegung, die in den folgenden Jahren und Jahrzehnten zu einem wichtigen zivilgesellschaftlichen Korrektiv der bundesdeutschen Asylpolitik wurde. Das Kirchenasyl ersetzt keinen rechtlichen Flüchtlingsschutz, kann aber Abschiebungen in der Regel verzögern oder verhindern. Seit den Anfängen in den 1980er Jahren konnten bereits Tausende Geflüchtete auf diese Weise Schutz vor drohenden Abschiebungen finden. Seit 2014 ist die Zahl der dokumentierten Kirchenasyle in Deutschland stark gestiegen, wobei sogenannte Dublin-Fälle – also die jener Personen, die in andere EU-Staaten „rückgeführt“ werden sollen – einen großen Anteil ausmachen. Aktuell werden über 650 Personen in ganz Deutschland vor Abschiebung geschützt.

Der Fall Altun katapultierte wie kein anderes Ereignis das Thema Asyl ins öffentliche Bewusstsein

Neben der Kirchenasylbewegung entstanden auch weitere Versuche, Geflüchteten direkten Schutz vor Abschiebung zu bieten. In Zusammenarbeit mit Kirchen- und Menschenrechtsorganisationen etablierten vor allem linke Gruppen „freie Flüchtlingsstädte“ und „Fluchtburgen“. Unter dem Motto: „Wo Abschiebungen zu Recht werden, wird Widerstand zur Pflicht“, wurde hier in Städten wie Westberlin, Bremen und Oldenburg praktische Unterstützung zum Beispiel über Unterbringungsmöglichkeiten für abschiebungsgefährdete Geflüchtete organisiert. Sie waren somit wichtige Vorläufer heutiger Ini­tia­ti­ven wie der „Solidarity Cities“ oder „Sicheren Häfen“, zu denen sich aktuell 321 Städte in Deutschland erklärt haben.

Auch für die Gründung der bis heute bundesweit tätigen Organisation Pro Asyl im Jahr 1986 stellte der Fall Altun einen zentralen Referenzpunkt dar. Im Jahr 2002 erklärte die Organisation den 30. August – Altuns Todestag – zum bundesweiten Gedenktag für die Todesopfer in Abschiebungshaft, an dem seither regelmäßig gegen die deutsche und europäische Migrations- und Abschiebepolitik demonstriert wird. Das Gedenken stellt Altuns Schicksal explizit in den Kontext einer umfangreichen Gewaltgeschichte des bis heute ungebrochenen deutschen Abschiebungsregimes.

Die Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative Berlin listet für die Jahre 1993 bis 2021 415 Fälle auf, in denen Menschen sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung das Leben nahmen oder beim Versuch starben, vor ihrer Abschiebung zu fliehen. Zusätzlich starben fünf Geflüchtete während ihrer Abschiebung. Die meisten von ihnen bleiben bis heute unbekannt.

In den letzten Jahrzehnten gab es verschiedene Versuche, das Erinnern an Altun wachzuhalten. Kurz nach seinem Tod sprühte eine unbekannte Person im Hamburger Stadtteil Ottensen den Namen „Kemal-Altun-Platz“ an eine Plakatwand. Auch in Kassel wurde 1988 in Anwesenheit von Altuns Bruder ein Platz in der Nordstadt von Ak­ti­vis­t*in­nen als „Kemal-Altun-Platz“ eingeweiht.Cemal Kemal Altun bei der Asylanhörung am 30. August 1983 in Berlin Foto: Elke Bruhn-Hoffmann/ap/picture alliance

Doch vergleichbar mit zahlreichen anderen Gedenkinitiativen hat sich die offizielle Anerkennung in beiden Städten als zäh erwiesen. Auch wenn sich der Hamburger „Kemal-Altun-Platz“ über die Jahrzehnte eingebürgert hat und mittlerweile entsprechend ausgeschildert wird, erkennt die Stadtverwaltung die Namensgebung bis heute nicht offiziell an. In Kassel trägt der Kemal-Altun-Platz seinen Namen erst seit Januar 2021 offiziell.

Ähnlich sieht es in Berlin aus: Auf Anregung der Internationalen Liga für Menschenrechte hatte die Bezirksverordnetenversammlung in Berlin-Charlottenburg bereits 1988 beschlossen, eine Gedenktafel vor dem Gerichtsgebäude, wo Altun gestorben war, anzubringen. Nach zähen Abstimmungen wurde erst 1996 ein vom Bildhauer ­Akbar Behkalam erstelltes Denkmal von der damaligen Bezirksbürgermeisterin Monika Wissel (SPD) enthüllt.

Das Gedenken an Cemal Kemal Altun hat nichts von seiner Bedeutsamkeit verloren. Angesichts des weltweiten Einflussgewinns autoritärer Regime ist der Schutz vor Abschiebung und Auslieferung dringender denn je. Gleichzeitig herrscht in Deutschland ein rassistisches Klima, in dem die meisten politischen Parteien sich mit Vorschlägen zur Einschränkung asylrechtlicher Mindeststandards überbieten. Allein im ersten Halbjahr 2023 wurden 7.861 Personen abgeschoben. „Es ist unverschämt, dass die Abschiebeknäste wieder voll sind. Es ist unverschämt für die deutsche Geschichte“, sagt Yiğit.

Der Fall Altun mahnt an die ungebrochene Gewaltgeschichte deutscher Abschiebepolitik. Gleichzeitig erinnert er daran, wie wichtig es ist, dauerhafte Solidaritätsnetzwerke zu etablieren. Denn, so Yiğit, „wäre die Solibewegung vor seinem Tod so groß gewesen wie danach, hätte seine Abschiebung verhindert werden können“.

Tanita Jill Pöggel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung in Berlin. Sie promovierte über die Geflüchtetensolidaritätsbewegung in der BRD von den 1980er Jahren bis zum „Asylkompromiss“ von 1992/93.

27 August 2023 0 Kommentare
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Neues StaatsbürgerrechtStaatsbürgerreform beschlossen

von Fremdeninfo 25 August 2023
von Fremdeninfo

Neues Staatsbürgerrecht: Staatsbürgerreform beschlossen

Von TAZ

Das Kabinett hat den Entwurf von Innenministerin Faeser gebilligt. Grüne und Linke kritisieren fehlende Ausnahmen für arme Menschen.

Wird für soziale Härte kritisiert: Bundesinneministerin Nancy Faeser am Mittwoch Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung hat eine Neuregelung des deutschen Staatsbürgerrechts beschlossen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach am Mittwoch in Berlin von „einem der wichtigsten Reformprojekte der Ampel“. Die Union kritisierte den Beschluss als „falsches Signal“. Aber auch einige Grünen- und SPD-Politiker*innen sowie Verbände sind unglücklich, weil Ausnahmeregeln für Kinder, Pflegende und Alleinerziehende gestrichen werden sollen.

Der beschlossene Entwurf sieht vor, dass sich Aus­län­de­r*in­nen künftig nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen können, statt wie bisher nach acht. Bei besonderen Integrationsleistungen lässt sich die Frist sogar auf drei Jahre verkürzen, etwa bei guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder besonderen Arbeitsleistungen. Faeser betonte hier die Bedeutung dieser neuen Regelung insbesondere für die Anwerbung dringend benötigter Fachrkräfte aus dem Ausland. Man befinde sich in einem „weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe“.

Man wolle die Leistung von Menschen würdigen, die als sogenannte Gastar­bei­te­r*in­nen in die BRD oder als Ver­trags­ar­bei­te­r*in­nen in die DDR kamen, sagte Faeser. Diese Menschen sollen künftig für eine Einbürgerung statt einem regulären Sprachnachweis nur noch die „Fähigkeit zur mündlichen Verständigung“ nachweisen müssen. Auch der Einbürgerungstest entfällt für sie.

In Deutschland geborene Kinder sollen künftig automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn mindestens ein Elternteil sich seit mindestens fünf Jahren legal in Deutschland aufhält. Wer wegen antisemitischer, rassistischer, sexistischer oder demokratiefeindlicher Taten verurteilt wurde, soll dagegen künftig noch konsequenter von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Unmut bei Teilen von SPD und Grünen

Und auch die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft soll künftig möglich sein. Faeser nannte dies einen „lange überfälligen Paradigmenwechsel“. Um das Thema hatte es in vorangegangenen Legislaturperioden harte Debatten gegeben, insbesondere CDU und CSU hatten sich stets gegen eine solche Regelung gestellt: Am Mittwoch warnte die CSU-Politikerin Andrea Lindholz, es drohten dadurch politische Einflussmöglichkeiten für ausländische Staaten.

Doch auch in den Reihen von SPD und Grünen gibt es Unmut – wenn auch aus anderen Gründen. Der Entwurf streicht eine bisher geltende Ausnahmeregelung, wonach die Einbürgerung von Ausländern auch dann möglich ist, wenn sie Sozialleistungen beziehen, diese aber „nicht zu vertreten haben“.

Das betraf bisher etwa die Kinder armer Eltern oder auch Menschen, die Angehörige pflegen oder eine Behinderung haben. Das neue Gesetz sieht stattdessen eine Härtefallregelung vor. Statt eines Anspruchs gäbe es dann also eine Ermessensentscheidung nach individueller Prüfung. Faeser selbst sagte am Mittwoch: „Hier haben wir eher verschärft.“

Der SPD-Abgeordnete Hakan Demir begrüßte den Entwurf gegenüber der taz zwar grundsätzlich. Er sagte aber auch: „Eine Person, die Care-Arbeit leistet, in Teilzeit beschäftigt ist und dadurch aufstocken muss, oder Menschen mit Behinderung müssen auch eingebürgert werden können.“ Er werde sich dafür einsetzen, dass eine entsprechende Passage in den Gesetzentwurf aufgenommen wird.

ProAsyl beklagt harte Regeln für Geflüchtete

Auch die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram nannte den Entwurf zwar einen „Meilenstein in der Einbürgerungspolitik“, kritisierte aber dessen „Schwächen“ bei den Sonderregeln für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. „Wir werden uns im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, hier noch Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen.“

Und auch die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman begrüßte den Beschluss grundsätzlich, übte aber ebenfalls Kritik an den fehlenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Personen. Sie teilte mit, es müsse „der Erwerbssituation von Alleinerziehenden, Älteren und Menschen mit Behinderungen bei den Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung weiterhin Rechnung getragen werden.“ Die Erleichterungen für Gast- und Ver­trags­ar­bei­te­r*in­nen müssten zudem auch für deren nachgezogene Ehe­part­ne­r*in­nen gelten.

Die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut nannte die gestrichenen Ausnahmen „eine drastische Verschärfung“ und sprach von „sozialer Arroganz“, die „nicht akzeptabel“ sei.

Das Bündnis „Passt uns allen“ aus über 50 migrantischen und antirassistischen Organisationen übte am Mittwoch nicht nur Kritik an den fehlenden Ausnahmereglungen: „Dass Staatenlose im aktuellen Gesetzesentwurf immer noch nicht berücksichtigt werden, ist inakzeptabel“, sagte Christiana Bukalo, Vorsitzende der Organisation Statefree. Es stelle sich nun die Frage, „ob es sich tatsächlich um Unwissenheit oder vielmehr um die bewusste Missachtung und Diskriminierung staatenloser Menschen in Deutschland handelt.“

Pro Asyl kritisierte, dass für eine Einbürgerung weiterhin in allen Fällen der bisherige Pass vorgelegt werden muss. Dies sei etwa für Geflüchtete aus Syrien ein großes Problem: „Menschen, die vor Verfolgung und Folter geflohen sind und eingebürgert werden wollen, dürfen nicht weiterhin in die Botschaften ihrer Verfolger oder Folterer geschickt werden“, sagte der fluchtpolitische Sprecher der NGO, Tareq Alaows. „Dieser Umstand stellt eine besondere Härte dar und muss im parlamentarischen Verfahren unbedingt abgeschafft werden“.

Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Wochen in den Bundestag eingebracht. Faeser hofft, dass die neuen Regelungen schon Anfang 2024 in Kraft treten können.

25 August 2023 0 Kommentare
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Herrmann: Ampel setzt bei Einbürgerungsrecht falsche Signale

von Fremdeninfo 24 August 2023
von Fremdeninfo

Herrmann: Ampel setzt bei Einbürgerungsrecht falsche Signale

 Hinweis

ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die vom Bundeskabinett beschlossene Lockerung der Einbürgerungsregelugen scharf kritisiert. «Die Mehrstaatigkeit beliebig auszuweiten sowie die für die Einbürgerung notwendige Aufenthaltszeit zu verkürzen sind die falschen Signale», sagte Herrmann am Mittwoch in München. «Die deutlich gelockerten Einbürgerungsregelungen sind nicht nur eine weitere extreme Belastung für die deutsche Gesellschaft, sondern auch integrationsfeindlich.»

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Mehr Schlagzeilen

Wer sich nicht klar zu Deutschland bekenne und die Sprache nicht sicher beherrsche, werde von der Ampel-Regierung künftig dennoch mit der deutschen Staatsbürgerschaft belohnt, sagte Herrmann. «Das fördert nicht die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, sondern macht Deutschland nur noch attraktiver für illegale Zuwanderung.» Es bestehe überhaupt kein Anlass dafür, eine Einbürgerung zu gewähren, wenn Ausländer die erforderlichen Integrationsleistungen nicht erbrächten. «Ausreichende Sprachkenntnisse sind nach wie vor die Schlüsselkompetenz für ein erfolgreiches Leben in Deutschland. Warum sollten Personen nun die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie über Jahrzehnte hinweg keine Sprachkenntnisse erworben haben?»

Die Reform soll Deutschland unter anderem für Fachkräfte attraktiver machen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll es grundsätzlich schon nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein, den deutschen Pass zu beantragen. Wer eingebürgert werden will, muss sich zugleich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind daher Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben. Voraussetzung soll auch sein, dass man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann. Nun ist der Bundestag am Zug.

Herrmann argumentierte, Menschen, die gut integriert seien, könnten schon heute ohne Probleme eingebürgert werden. Die Gesamtzahl der Einbürgerungen in Bayern sei 2022 mit 28 336 Fällen im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich gestiegen – und zwar um 22,3 Prozent.

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24 August 2023 0 Kommentare
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Kabinett beschließt schnellere Einbürgerung: CSU und Grüne üben Kritik

von Fremdeninfo 24 August 2023
von Fremdeninfo

Kabinett beschließt schnellere Einbürgerung: CSU und Grüne üben Kritik

Artikel von Baha Kirlidokme

Kabinett beschließt schnellere Einbürgerung: CSU und Grüne üben Kritik

 

Vor wenigen Wochen wollte sie noch leichter abschieben, nun will sie leichter eindeutschen: Bundesinnenministerin und hessische SPD-Spitzenkandidatin Nancy Faeser.

Das Bundeskabinett verständigt sich auf ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. Es soll den Zugang zum deutschen Pass erleichtern. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft soll leichter zugänglich sein.

Berlin – Die Ampelkoalition hat einem Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht zugestimmt. Das Papier stammt aus Nancy Faesers Bundesinnenministerium. Der Entwurf soll Menschen nicht nur erleichtern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehrstaatigkeit und doppelte Staatsbürgerschaft sollen ebenfalls leichter möglich sein.

Vor allem wirtschaftliche Gründe sollen hinter dem Vorhaben stecken. Deutschland solle so attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland werden. „Wir werden die besten Köpfe in der Welt nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können – mit allen demokratischen Rechten“, sagte Faeser. Für Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit sei ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ein entscheidender Schlüssel, so die SPD-Politikerin.

 

Reformvorschlag: Das soll sich ändern

Konkret soll eine Einbürgerung nach fünf statt bisher acht Jahren in Deutschland möglich sein. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll die Frist nur drei Jahre dauern.

Voraussetzung für eine Einbürgerung sollen zudem weiterhin Nachweise für Integration und Deutschkenntnisse sein. Der eigene Lebensunterhalt und der von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen muss zudem selbst bestritten werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Gast- oder Vertragsarbeiter:innen. Wer eingebürgert werden möchte, muss sich zudem zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen, darf also keine Straftaten aus rassistischen oder antisemitischen Gründen begangen haben.

 

Vor allem letzteres könnte zu Problemen führen, da die IHRA-Definition für Antisemitismus, die unter anderem in Deutschland zur Hand genommen wird, als umstritten gilt. Zwar ist diese nicht rechtlich bindend, aber handlungsleitend, ist auf der Webseite des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung zu lesen. Kritiker:innen bemängeln, dass die Definition sowohl Solidarisierung mit Palästina als auch Kritik am Staat Israel grundsätzlich als antisemitisch einstufe. Dadurch würde der Antisemitismusbegriff verwässert.

Weiterhin sollen Kinder, die in Deutschland geboren wurden und ausländische Eltern haben, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Sie sollen außerdem die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten dürfen, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren legal und mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland lebt.

 

Kritik aus Koalition und Opposition

Dem grünen Koalitionspartner geht der Reformvorschlag nicht weit genug. Bundestagsfraktionsvize Konstantin von Notz hält ihn für teils ungerecht. Er kritisierte im rbb-Inforadio die Voraussetzung, selbst seinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen bestreiten zu müssen. Da würde etwa bei Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung zu Problemen führen.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wirft der Bundesregierung einen leichtfertigen Umgang mit der deutschen Staatsbürgerschaft vor. Die Staatsbürgerschaft müsse am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang, sagte er der dpa. „Eine Express-Einbürgerung mit niedrigen Voraussetzungen fördert keine Integration, sondern erschwert sie“, lautet seine These.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet. Nach Zustimmung des Parlaments, kann er in Kraft treten. Im Idealfall könne das im Januar sein, so Faeser.

Mal links mal rechts: Faeser im Wahlkampfmodus

 

 

 

Nancy Faeser scheint aktuell von ihrem Law-and-Order-Kurs zurückzurudern. Sie ist SPD-Spitzenkandidatin für die hessische Landtagswahl am 08. Oktober. Noch vor wenigen Wochen musste sie sich Kritik stellen, aus wahlkampftaktischen Gründen eine restriktivere Asylpolitik zu betreiben.

Aus ihrem Ministerium wurde vor wenigen Wochen ein Gesetzentwurf öffentlich, das Abschiebungen erleichtern sollte. Konkret sollten Familienmitglieder von Menschen, die in sogenannte „Clankriminalität“ verwickelt seien sollen, leichter des Landes verwiesen werden, so der Vorwurf. Selbst der ehemalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, dem eine Nähe zu rechten Parteien wie der AfD oder der österreichischen FPÖ nachgesagt wird, bezeichnete den Plan als „Sippenhaft“.

Ministeriumssprecher Maximilian Kall betonte, dass es sich dabei um ein Diskussionspapier handle. Also kein fertiger Entwurf. Vielmehr gehe es darum, Menschen leichter abzuschieben, „wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist.“

Nachdem CSU-Vizefraktionschef Jens Spahn im Bundestag eine „Asylpause“ gefordert hatte, kritisierte Faeser diesen Vorstoß. „Das individuelle Asylrecht populistisch infrage zu stellen, löst keines der aktuellen Probleme und verhindert keine der Fluchtbewegungen, die wir auf der Welt erleben“, sagte die SPD-Politikerin dem Spiegel. „Ich bin strikt dagegen, das individuelle Asylrecht abzuschaffen.“ Faeser kritisierte damit auch ihren Parteikollegen Sigmar Gabriel, ehemals SPD-Vorsitzender. Dieser hatte vergangene Woche im RND eine Begrenzung von Zuwanderung gefordert. (Baha Kirlidokme)

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Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts öffnet der Willkür Tür und Tor

von Fremdeninfo 24 August 2023
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Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts öffnet der Willkür Tür und Tor

Dpa

Die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. begrüßt die Einführung der Mehrstaatigkeit und die Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer, die Teil des heutigen Kabinettbeschlusses sind. Allerdings wächst mit vielen neuen Punkten des Entwurfs auch der Ermessensspielraum und belastet die ohnehin schon überforderten Sachbearbeiter*innen weiter.

„Wenn der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung auch so durch den Bundestag gebilligt wird, dann öffnet das der Willkür Tür und Tor“, sagt Gökay Sofuoğlu, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. „Ich spreche von Willkür, weil erstens, immer noch ungeklärt ist, was eine antisemitisch oder rassistisch motivierte Handlung oder aber eine Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist und ab wann diese zu Ausschlusskriterien werden. Zweitens, müssten Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung sowie Studierende, die staatliche Hilfe beziehen, Gebrauch von der sogenannten Ermessenseinbürgerung machen, weil ihnen die Einbürgerung nach derzeitigem Stand nicht gewährt werden würde. Ich bitte alle Politiker*innen dringend darum, auch mal die Lage in den Behörden miteinzubeziehen. Die Sachbearbeiter*innen kommen den Anträgen jetzt schon nicht mehr hinterher. Weitere Prüfungen und Ermessensspielräume können sie in der Praxis gar nicht bewältigen.“

 Aslıhan Yeşilkaya-Yurtbay, Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V., sagt: „Neben den inhaltlichen Punkten sind wir auch enttäuscht über den Beteiligungsprozess für die Zivilgesellschaft. Am Ende war es keine Beteiligung, sondern leider eine Scheinbeteiligung. Obwohl wir und andere zivilgesellschaftliche Organisationen viele Punkte des Entwurfs kritisiert und teilweise Alternativen angeboten haben, wurden unsere Stellungnahmen überhaupt nicht berücksichtigt. Sie wurden gänzlich ignoriert. Gerade bei einem so wichtigen Gesetz wie diesem hätten wir uns eine echte Beteiligung gewünscht.

24 August 2023 0 Kommentare
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EinbürgerungDiskussion über geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

von Fremdeninfo 24 August 2023
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EinbürgerungDiskussion über geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ataman, sieht noch Nachholbedarf bei der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Ataman kritisierte, dass die Pläne den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes vorsähen.

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Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman kritisiert einige der geplanten Regeln zur Einbürgerung. (imago images | Metodi Popow)
Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und ältere Menschen, die existenzsichernde Leistungen bezögen, könnten diese Anforderung aber oft nicht erfüllen. Daher brauche es im Gesetz Klarstellungen für Härtefälle, um Diskriminierungen zu vermeiden, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Das Bundeskabinett will heute Regeln für eine schnellere Einbürgerung auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser sieht vor, das eine Einbürgerung schon nach fünf statt nach acht Jahren möglich ist. Auch doppelte Staatsbürgerschaften sollen anerkannt werden.

Faeser sieht Stärkung deutscher Wettbewerbsfähigkeit

Bundesinnenministerin Faeser bezeichnete die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als entscheidenden Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Man werde nur Fachkräfte gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil der Gesellschaft werden könnten, sagte die SPD-Politikerin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Auch Menschen, die schon längst in Deutschland lebten, sollten das Land demokratisch mitbestimmen.
 
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Staatsbürgerschaft erhalten: Einbürgerung – wie geht das überhaupt? R

von Fremdeninfo 24 August 2023
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Staatsbürgerschaft erhalten: Einbürgerung – wie geht das überhaupt?

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Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss die Einbürgerung beantragen.

Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss die Einbürgerung beantragen.

(Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Ze)

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die Einbürgerung erleichtern. Was ist das überhaupt – und wie geht das? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Die Bundesregierung will die Einbürgerung erleichtern – auch weil Deutschland dringend Fachkräfte aus dem Ausland braucht. Statt wie bislang nach acht Jahren soll man künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll das sogar schon nach drei Jahren möglich werden.

Aber wie genau läuft so eine Einbürgerung eigentlich ab? Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Wie lasse ich mich einbürgern?

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Politik 23.08.23 01:37 min

Schnellerer Weg zum deutschen Pass Das sind die Kernpunkte der geplanten Einbürgerungsreform

Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss die Einbürgerung beantragen. Den Antrag stellt man bei der Einbürgerungsbehörde, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Übrigens: Sich einbürgern zu lassen, ist nicht kostenlos. Die Einbürgerungsgebühr liegt bei 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, werden 51 Euro fällig.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Bislang muss man acht Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben. Darüber hinaus muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Wie viel Geld muss ich verdienen?

Die Höhe des Einkommens ist nicht genau festgelegt. Entscheidend ist, dass man für sich und seine Familie den Lebensunterhalt sichern kann. Kurz um: Man kann aus seinem Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft bezahlen.

Das heißt aber auch, dass man keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen darf (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Das gilt nur dann nicht, wenn man unverschuldet kein eigenes Einkommen hat – zum Beispiel durch eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Andere Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I und BAföG haben keinen Einfluss auf den Anspruch auf Einbürgerung.

Wie läuft der Einbürgerungstest ab?

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Pass nach fünf Jahren möglich Kabinett beschließt niedrigere Hürden für Einbürgerung

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon drei landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind. Bei jeder Frage muss aus vier möglichen Antworten die richtige ausgewählt werden. Wer mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden.

Laut dem Bundesinnenministerium haben in den vergangenen Jahren mehr als 90 Prozent der Teilnehmer den Test bestanden. Im Online-Testcenter kann man einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

24 August 2023 0 Kommentare
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Staatsangehörigkeitsrecht: Das sind die neuen Regelungen für Einbürgerungen

von Fremdeninfo 23 August 2023
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Staatsangehörigkeitsrecht: Das sind die neuen Regelungen für Einbürgerungen

Artikel von Malte Göbel • Der Spiegel

 

Der Weg zum deutschen Pass soll einfacher werden – aber nur für Menschen, die sich selbst finanzieren und nicht straffällig sind. Die Neuerungen im Detail.

 

Staatsangehörigkeitsrecht: Das sind die neuen Regelungen für Einbürgerungen © Karl-Josef Hildenbrand / dpa

 

Die Ampelkoalition hat eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen: Einbürgerungen sollen erleichtert werden, doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich möglich sein. Die Einbürgerung von Menschen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder die in Deutschland bereits straffällig geworden sind, will die Regierung hingegen erschweren.

Gültig sind die neuen Regelungen damit noch nicht: Der Gesetzentwurf wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten. Es bedarf allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrats. Hier sind die wichtigsten Punkte der Reform:

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Voraussetzungen für die Einbürgerung

Voraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft bleiben Nachweise für Integration und Deutschkenntnisse. Zudem muss der eigene Lebensunterhalt und der von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst bestritten werden. Zentral bleibt zudem, die Werte der freiheitlichen Gesellschaft zu teilen.

Doppel-Pass wird grundsätzlich möglich

Bislang galt – bis auf wenige Ausnahmen – das Prinzip: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen. Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein. Der Entwurf verweist darauf, dass viele Zugewanderte bislang vor dem Verzicht auf die alte Staatsbürgerschaft zurückscheuen – auch wegen emotionaler Verbundenheit zu ihrem Herkunftsland respektive dem ihrer Eltern.

Staatsbürgerschaft für Kinder

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Bislang lag die Frist bei acht Jahren. Prinzipiell können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten.

Sprachkenntnis-Ausnahmen für »Gastarbeiter«-Generation

Besondere Erleichterungen sollen für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration gelten, die oft schon Jahrzehnte in Deutschland leben. Diese älteren Migrantinnen und Migranten sollen künftig keinen schriftlichen Deutsch-Test mehr machen müssen, um eingebürgert zu werden. Der Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse soll reichen. Auch sollen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest mehr machen müssen. Mit diesen Erleichterungen soll die »Lebensleistung« dieser älteren Generation gewürdigt werden, heißt es in dem Entwurf.

Sie gelten für Menschen, die vor Juni 1974 in die Bundesrepublik gekommen sind oder vor 1990 als Vertragsarbeitende in die damalige DDR. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach bei der Vorstellung des Gesetztes von einer »späten Würdigung« der »enormen Leistung der Gastarbeiter-Generation für unser Land«.

Bekenntnis zum Grundgesetz notwendig

Das auch bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wird präzisiert. Der Entwurf stellt klar, dass »antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen« mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Neu eingeführt wird mit der geplanten Reform eine »Übermittlungsregelung«: Die Staatsanwaltschaften müssen der Einbürgerungsbehörde auf Anfrage mitteilen, ob jemand, der sich um den deutschen Pass bewirbt, schon einmal wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurde.

Lebensunterhalt muss gesichert sein

Grundsätzlich soll nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen, etwa ebenfalls für einstige »Gastarbeiter«, die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind oder frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen- und arbeiter.

Ausnahmen gelten zudem für alle, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben sowie deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bei einer familiären Gemeinschaft mit mindestens einem Kind.

Feier für Eingebürgerte

Die Einbürgerungsurkunde soll grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.

Zahlen und Fakten

Das Bundesinnenministerium beziffert die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, auf rund zwölf Millionen, das ist etwa 14 Prozent der deutschen Bevölkerung. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf.

Nach Angaben des Ministeriums beantragten im vergangenen Jahr 168.545 Menschen in Deutschland den deutschen Pass, das entspricht 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren hierzulande leben. In der Europäischen Union beträgt die Einbürgerungsrate demnach 2,0 Prozent, in Deutschland nur 1,1 Prozent.

Der Vorlage zufolge ist außerdem der Doppel-Pass in der Praxis in Deutschland längst zum Normalfall geworden: Von den Menschen, die im Jahr 2021 eingebürgert wurden, hätten 69 Prozent noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft.

23 August 2023 0 Kommentare
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Faeser will Einbürgerungen erleichtern

von Fremdeninfo 22 August 2023
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                                       Faeser will Einbürgerungen erleichtern

In ihrem Koalitionsvetrag hatten sich die Ampel-Parteien auf eine Reform des Einbürgerungsrechts geeinigt.

 

Die Bundesregierung reformiert nach langem Streit das Staatsangehörigkeitsrecht. Geplant sind Doppelpässe, kürzere Wartezeiten sowie Ausnahmen für Kinder und die erste Gastarbeitergeneration.

Faeser will Einbürgerung erleichtern

Die Bundesregierung will es Einwanderern und deren Kindern deutlich erleichtern, Deutsche zu werden. Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will so die Identifikation mit der Bundesrepublik stärken. Vor allem Menschen, die schon lange in Deutschland leben und arbeiten oder sich für die Gemeinschaft verdient gemacht haben, sollen schneller Staatsbürger werden können. Das geht aus dem 61-seitigen Entwurf hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. An diesem Mittwoch soll er das Bundeskabinett passieren.

Ausländern, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und grundsätzlich das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen, soll mit der Einbürgerung der Weg zu einer umfassenden Teilhabe und Mitwirkung eröffnet werden“, heißt es in dem Entwurf. Er sieht vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte schon nach fünf Jahren in Deutschland Staatsbürger werden können. Bislang beträgt die Frist acht Jahre.

Bei „besonderen Integrationsleistungen“ wie guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder sehr guten Leistungen im Job soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich werden. Voraussetzung ist allerdings, dass jeder Antragsteller „den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann“ und ausreichend Deutschkenntnisse nachweist.

Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Bislang gilt das erst nach acht Jahren. Bei Menschen, die älter als 67 Jahre sind, will Faeser schriftliche Sprachnachweise als Bedingung einer Einbürgerung streichen. Künftig soll es genügen, sich „im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen“ zu können, mündlich. Das zielt auf die erste Generation sogenannter Gastarbeiter, die wesentlich zum Wohlstand Deutschlands beigetragen hat, aber kaum Sprachförderung erhalten hat. Die erleichterte Einbürgerung soll eine Anerkennung ihrer Lebensleistung sein.

Zu den wichtigen Änderungen zählt auch, dass eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Deutschland wird „Mehrstaatigkeit“ zulassen. Der alte Rechtsgrundsatz, wonach man sich für einen Pass entscheiden muss, entspreche ohnehin nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Entwurf. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.

Eine erste Fassung des Gesetzes hatte im November für Kontroversen gesorgt. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warnte vor dem „Verramschen“ der Staatsbürgerschaft, CDU-Chef Friedrich Merz vor Einwanderung in die Sozialsysteme. Auch Faesers liberale Koalitionspartner sprachen sich zunächst gegen die Pläne aus. Den Zeitpunkt des Regierungsbeschlusses am Ende der Sommerpause dürfte die Bundesinnenministerin nun nicht ganz zufällig gewählt haben. Faeser tritt bei der Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober als Ministerpräsidentenkandidatin an. Ihre Partei, die SPD, liegt in Umfragen deutlich hinter der CDU. Da dürfte Profilierung beim Thema Migration nicht schaden.

Ein neues Staatsangehörigkeitsrecht soll auch helfen, Fachkräfte zu binden

Zuletzt hatte Faeser mit ihrer Zustimmung für Aufsehen gesorgt, die Asylpraxis an den EU-Außengrenzen zu verschärfen. Ihr Entwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht postuliert nun eine aktivere Integrationspolitik. Laut europäischer Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei den Einbürgerungen unter dem EU-Durchschnitt. Etwa 14 Prozent der hier lebenden Bevölkerung haben demnach keinen deutschen Pass – gut zwölf Millionen Menschen. Mehr als fünf Millionen von ihnen leben schon seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Eine große Gruppe der Gesellschaft könne nicht „gleichberechtigt demokratisch teilhaben und mitwirken“, hieß es in einer Analyse des Bundesinnenministeriums. Das mache eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht nötig. Sie soll auch helfen, ausländische Fachkräfte dauerhaft zu binden, die Deutschlands Wirtschaft fehlen.

Aus der Union kamen am Dienstag erneut Widerworte. „Die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich hinzunehmen ist aus unserer Sicht der falsche Weg und nicht im Sinne einer guten Integration“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), der Süddeutschen Zeitung. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit müsse immer „der Abschluss einer gelungenen Integration sein“, nicht ihr Beginn. Es sei auch ein Irrglaube, dass der Doppelpass die Bereitschaft zur Einbürgerung steigere. Die Niederlande, so der CDU-Abgeordnete, wiesen eine der höchsten Einbürgerungsquoten der EU auf, obwohl die doppelte Staatsangehörigkeit dort „grundsätzlich unzulässig ist und nur in Ausnahmekonstellationen gewährt“ werde.

22 August 2023 0 Kommentare
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Sachsen: Jahrelange Wartezeiten bei Einbürgerungen

von Fremdeninfo 20 August 2023
von Fremdeninfo

Sachsen: Jahrelange Wartezeiten bei Einbürgerungen

 Von FAZ
  • Personalmangel in Sachsen : Zum Teil jahrelange Wartezeiten bei Einbürgerunge
  

Der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (Mitte, SPD) mit neu eingebürgerten Leipzigern 2015 im Neuen Rathaus. Heute müssen Antragsteller zum Teil jahrelang auf die Einbürgerung warten. Bild: dpa

Die Einbürgerungsbehörden in Sachsen stünden „kurz vor dem Kollaps“, sagt der sächsische Ausländerbeauftragte. Antragsteller müssten oft Jahre auf ihre Einbürgerung warten.

Bei der Bearbeitung von Anträgen zur Einbürgerung kommen die Behörden in Sachsen kaum hinterher. Die Kommunen fürchten, dass mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz die ohnehin schon langen Bearbeitungszeiten noch länger werden, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in großen sächsischen Städten ergab.

Die Einbürgerungsbehörden arbeiteten am Anschlag und stünden „praktisch kurz vor dem Kollaps“, sagte der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU). Zum Teil jahrelange Wartezeiten seien nicht hinnehmbar. „In Leipzig, Dresden und Chemnitz warten teilweise mehr als 1000 Anträge auf Bearbeitung. Auch bei einigen Landratsämtern dauert die Bearbeitung teilweise 21 Monate“, sagte Mackenroth.

Laut Innenministerium wurden in Sachsen im vergangenen Jahr 2276 Menschen eingebürgert. Das waren nur wenig mehr als im Jahr zuvor: 2021 waren es 1913. Die mit Abstand meisten Neubürger waren im vergangenen Jahr Syrer (790), danach folgen Ukrainer (202), Vietnamesen (98), Staatenlose (75), Iraker (69), Polen (67), Rumänen (58) und Russen (57).

Rückstau aus der Corona-Zeit

Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte, es gebe „verbreitet erhebliche Wartezeiten“. Die Behörden müssten Rückstände aufarbeiten, die durch die Corona-Pandemie entstanden seien, als erkrankte Mitarbeiter ausfielen und der Kontakt zu den Antragstellern erschwert war.

Zudem gebe es viele Vorschriften. Die Identität des Bewerbers müsse zweifelsfrei geklärt werden, Urkunden müssten von den deutschen Botschaften im Herkunftsland beschafft sowie das Entlassungsverfahren aus der alten Staatsangehörigkeit geregelt werden.

Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht weiter steigen werde, hieß es aus dem Ministerium. So soll es in Zukunft einfacher werden, deutscher Staatsbürger zu werden. Die Bewerber müssten künftig nicht mehr unbedingt ihre alte Staatsbürgerschaft ablegen. Eine Einbürgerung soll schon nach fünf statt wie bisher erst nach acht Jahren möglich sein. Bei besonders guter Integration kann die Frist sogar auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

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Eine Sprecherin der Stadt Leipzig sagte, die stark gestiegenen Antragszahlen der vergangenen Jahre „resultieren noch aus der Flüchtlingswelle von 2014 bis 2016“. In Dresden dauert die Einbürgerung laut dem Stadtsprecher „derzeit etwa 16 Monate“. Ein unkompliziertes Verfahren sei nach zwei bis vier Wochen abgeschlossen. Bei intensiver Urkundenprüfung, Ermittlungen wegen eventueller Straftaten und der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit könne es hingegen mehrere Jahre dauern. Die Fälle würden nach Priorität abgearbeitet, vorgezogen würden etwa Anträge, bei denen für eine Berufsausübung die deutsche Staatsangehörigkeit vorausgesetzt werde.

20 August 2023 0 Kommentare
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