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Flüchtlinge

Asylanträge in Deutschland auf Rekordtief – erstmals seit 2015 nicht mehr Spitzenreiter...

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4 Februar 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

77 Prozent mehr als 2022: Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigt weiter stark

von Fremdeninfo 8 September 2023
von Fremdeninfo
  1. 77 Prozent mehr als 2022: Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigt weiter stark
77 Prozent mehr als 2022: Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigt weiter stark

Im August haben fast 28.000 Menschen hierzulande Asyl beantragt. Unter Experten wird nicht ausgeschlossen, dass in diesem Jahr mehr als 300.000 Asylbewerber registriert werden.

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist im August im Vergleich zum Vormonat erneut gestiegen. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am Donnerstag mitteilte, wurden im August 27.738 Erstanträge auf Asyl registriert.

Im Juli waren es noch 23.674 Erstanträge gewesen, im Juni 23.194. Im Vergleich zum Juli stieg die Anzahl der Asylerstanträge im August demnach um 17,2 Prozent.

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Auch im August wurden die meisten Asylanträge wie schon in den beiden Vormonaten von Menschen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan gestellt. Im bisherigen Jahresverlauf wurden nach den Angaben des Bamf 204.461 Asylerstanträge gestellt. Entschieden hat das Bundesamt im laufenden Jahr über 175.474 Asylverfahren.

220.116
Personen haben zwischen Januar und August einen Asylantrag in Deutschland gestellt.

Wenn man die 15.655 Folgeanträge hinzurechnet, haben zwischen Januar und August insgesamt 220.116 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Bei den Erstanträgen schnellte die Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, als 115.402 Erstanträge gestellt wurden, um 77,2 Prozent in die Höhe. Wie das Bamf weiter mitteilte, betrafen 15.897 der Erstanträge im Jahr 2023 in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

Menschen aus Georgien stellten im August 674 Erstanträge auf Asyl. Die Zahl von Anträgen aus Georgien ist rückläufig – im Juli waren es noch 823 gewesen. Die Bundesregierung will Georgien und Moldau in die Liste der sicheren Drittstaaten aufnehmen, allerdings wird das Vorhaben bei den Grünen und manchen Sozialdemokraten skeptisch gesehen.

Auf wie viele Asylbewerber muss sich Deutschland in diesem Jahr insgesamt einstellen? Die Migrationsforscherin Judith Kohlenberger von der Wirtschaftsuniversität Wien sagte dem Tagesspiegel, dass Prognosen schwierig seien, da für die Flucht entscheidende Konflikte außerhalb der EU häufig spontan entstünden. Denkbar sei aber durchaus, dass einzelne Länder in der EU auch im Spätsommer und Frühherbst erhöhte Ankunftszahlen registrieren könnten. Für Deutschland sei nicht auszuschließen, dass in diesem Jahr mehr als 300.000 Asylanträge verzeichnet würden.

Gegenwärtig kämen auf der italienischen Insel Lampedusa vermehrt Flüchtlinge an, erläuterte Kohlenberger weiter. Dies könne auch eine verstärkte Sekundärmigration Richtung Deutschland zur Folge haben. Sekundärmigration bedeutet, dass Migranten in andere EU-Länder wie Deutschland weiterziehen, obwohl Ankunftsländer wie Italien eigentlich für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig sind.

Kohlenberger fordert indes, dass Deutschland den „Wettlauf nach unten“, wie ihn andere EU-Länder wie Dänemark begonnen hätten, bei der Absenkung von Asylstandards nicht mitmachen dürfe. Sinnvoller wäre es, wenn sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Sanktionen etwa gegen die ungarische Regierung einsetze, welche die Asylregeln ausgesetzt habe.

Unions-Geschäftsführer Frei: Individuellen Asylanspruch abschaffen

Nach der Ansicht des CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführers Thorsten Frei sollte sich die EU darauf verständigen, den individuellen Asylanspruch abzuschaffen und stattdessen pro Jahr ein Kontingent von bis zu 400.000 Menschen aus den Ländern aufzunehmen, in denen es zu politischer Verfolgung kommt. „Damit würde die EU ihrem humanitären Anspruch gerecht werden und könnte zugleich für eine funktionierende Integration dieser Menschen Sorge tragen“, sagte der CDU-Politiker dem Tagesspiegel.

„Unser Asylsystem ist inhuman und führt dazu, dass sich nur die Zahlungskräftigsten und körperlich Tüchtigsten nach Europa durchschlagen“, so Frei. „Wir müssen dieses Chaos endlich ordnen und die illegale Migration stoppen.“

Einigung in der EU ist noch offen

Zu einer Verringerung der Asylbewerberzahlen soll auch die Reform des EU-Asylsystems beitragen, bei der die EU-Innenminister im Juni einen Durchbruch erzielt hatten. Die Einigung sieht unter anderem Schnellverfahren für Migranten mit einer geringen Bleibeperspektive an den EU-Außengrenzen vor. Über eine endgültige Lösung wird derzeit im sogenannten Trilog zwischen EU-Parlament, den europäischen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verhandelt.

Die CDU-Europaabgeordnete Lena Düpont sagte am Donnerstag, es gebe eine klare Erwartungshaltung, dass die EU-Ebene noch in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung beiträgt. Die EU-Legislaturperiode endet vor der Europawahl im Juni 2024. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel wollte keine Prognose wagen, ob es noch vor der Europawahl zu einer Einigung zwischen EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission kommt.

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Nach der Auffassung des EU-Parlaments sollen Familien mit Kindern unter zwölf Jahren von den Schnellverfahren an den europäischen Außengrenzen ausgenommen werden. Nach den Worten der Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, Fabienne Keller, ist unklar, ob sich das EU-Parlament damit durchsetzt.

Bei den Schnellverfahren soll in der Regel innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden, ob ein Antragsteller Chancen auf Asyl hat. Wenn das nicht der Fall ist, soll er umgehend zurückgeschickt werden.

8 September 2023 0 Kommentare
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Information

Türkei wirft ihm Unterstützung der PKK vor: Italienische Polizei nimmt Deutschen auf Betreiben von Ankara fes

von Fremdeninfo 6 September 2023
von Fremdeninfo

 

Türkei wirft ihm Unterstützung der PKK vor: Italienische Polizei nimmt Deutschen auf Betreiben von Ankara fest

Von: dpa

 

Die Türkei bezichtigt den 47-Jährigen, 2005 die PKK unterstützt zu haben. Dessen Anwältin sieht eine politische Motivation dahinter

 

Teilnehmer einer Demonstration von Kurden und linken Gruppen schwenken die Fahne der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. (Symbolfoto) © Foto: dpa/Lukas Schulze

 

Auf Betreiben der Türkei ist in Italien ein Deutscher festgenommen worden. Der 47 Jahre alte Devrim A. sei bereits Anfang August im Urlaub auf der Mittelmeer-Insel Sardinien festgesetzt worden und befinde sich derzeit im Hausarrest, sagte seine Anwältin Antonia von der Behrens der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Grundlage sei ein türkisches Fahndungsersuchen bei Interpol. Die italienische Polizei bestätigte die Festnahme. Wann über eine Auslieferung des kurdischstämmigen Mannes entschieden wird, ist noch unklar.

Dem 47-Jährigen wird nach Angaben der Anwältin Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen, die in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation gelistet ist. Die PKK hat ihr Hauptquartier in den nordirakischen Kandil-Bergen. Ihrem Mandanten werde konkret vorgeworfen, die PKK 2005 im Nordirak in IT-Fragen unterstützt zu haben, so von der Behrens. Damals sei er journalistisch im Nordirak tätig gewesen, er habe aber „keinerlei Verbindungen zur PKK“.

A., der aktuell als Übersetzer und Kurdologe in Berlin arbeite, habe nur die deutsche Staatsbürgerschaft. 2010 habe er versucht, in die Türkei zu reisen, sei aber ohne Angaben von Gründen nicht ins Land gelassen worden. Von der Behrens wertete das Auslieferungsverfahren als politisch motiviert. Das türkische Innenministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht. (dpa)

6 September 2023 0 Kommentare
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Archive

„Migranten raus“: Schwere Ausschreitungen in Zypern

von Fremdeninfo 3 September 2023
von Fremdeninfo

 

„Migranten raus“: Schwere Ausschreitungen in Zypern

dpa/dtj

Limassol: Die Fensterscheibe eines Geschäfts ist zerbrochen. Nach einer Demonstration gegen Flüchtlinge und Migranten hat es am Freitagabend in der zyprischen Hafenstadt schwere Ausschreitungen gegeben. Foto: Kostas Pikoulas/ZUMA Press Wir

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Verletzte Menschen, Geschäfte in Trümmern, brennende Mülltonnen: Hunderte vermummte Rechtsextreme wüten in der Stadt Limassol gegen Migranten. Beobachter sprechen von „pogromartigen Zuständen“, die Polizei zeigt sich hilflos.

Nach einer Demonstration gegen Flüchtlinge und Migranten hat es am Freitagabend in der zyprischen Hafenstadt Limassol schwere Ausschreitungen gegeben. Rund 350 vermummte mutmaßliche Rechtsextreme – manche Medien berichteten von bis zu 500 – griffen am Freitagabend Geschäfte von Migranten und die Menschen selbst an. Der zyprische Präsident Nikos Christodoulidis zeigte sich auf einer Krisensitzung am Samstagvormittag entrüstet. Bei dem Treffen waren auch der Innenminister, die Justizministerin, der Zivilschutz, die Polizei und die Feuerwehr dabei.

„Ich schäme mich für das, was gestern stattfand“, so Christodoulidis. „Auch diejenigen sollten sich schämen, die dafür verantwortlich sind.“ Damit meinte er sowohl die Organisatoren der Demonstration als auch die Polizei und die zuständigen Minister, denen er vorhielt: „Es kann nicht sein, dass der Staat seine Bürger und Fremde nicht schützen kann.“

Wie durch ein Wunder wurden nur fünf Menschen verletzt

Die Vermummten hatten nach Medienberichten „Migranten raus aus Zypern“ skandiert. Sie warfen Brandsätze und Steine, zündeten Mülltonnen an und zertrümmerten Geschäfte und Imbissbuden. Die Polizei setzte Tränengas und einen Wasserwerfer ein. Fünf Menschen wurden verletzt, es gab 13 Festnahmen, wie die „Cyprus Times“ schrieb. Ein Journalist, der über die Ausschreitungen berichtete, sagte, die Vermummten hätten Ausländer angegriffen, die wiederum von anderen Zyprern Hilfe erhielten, um sich in Sicherheit zu bringen. „Die Polizei war nicht fähig, die Bürger und Journalisten zu schützen.“ Auch ein TV-Team wurde von den Vermummten angegriffen. Zyprische Medien beklagten „pogromartige Zustände“. Bereits am vergangenen Wochenende hatten Rechtsextreme in der Kleinstadt Chloraka Migranten angegriffen.

Laut zyprischem Innenministerium machen Flüchtlinge und Migranten mittlerweile sechs Prozent der Bevölkerung aus. Die kleine Inselrepublik verzeichnet außerdem gemessen an der Bevölkerungszahl mit Abstand die meisten Asylanträge pro Jahr in der EU. Die Flüchtlingslager sind überfüllt, vielerorts haben sich Ghettos gebildet, wo die Menschen in Armut leben. Diese Zustände dienen Ultrarechten als Anlass für die Ausschreitungen.

Beliebte Fluchtroute über den türkischen Teil der Insel

Zypern ist nach einem griechischen Putsch und einer türkischen Militärintervention seit 1974 geteilt. Die Republik Zypern ist seit 2004 Mitglied der EU. Das EU-Recht und Regelwerk gelten, so lange es keine Lösung für die Teilung gibt, nur im Südteil der Insel. Dort leben rund 900.000 Menschen, im kleineren Norden sind es rund 300.000. Zyprische Regierungen haben in den vergangenen Jahren immer wieder beklagt, dass Migranten aus der Türkei legal nach Nordzypern reisen und von dort über die grüne Grenze nach Südzypern und damit in die EU gelangen.

dpa/dtj

3 September 2023 0 Kommentare
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Archive

Das ist ein guter Betrag“: So hoch soll die Kindergrundsicherung für Bedürftige ausfallen

von Fremdeninfo 31 August 2023
von Fremdeninfo

Das ist ein guter Betrag“: So hoch soll die Kindergrundsicherung für Bedürftige ausfallen

 Von  Tasagesspiegel

Familienministerin Paus nennt erstmals Summen für die geplante Kindergrundsicherung für armutsgefährdete Kinder. CDU-Chef Merz kritisiert den hohen Verwaltungsaufwand.

 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) © Foto: dpa/Jörg Ratzsch

 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat eine Einschätzung abgegeben, wie hoch die geplante Kindergrundsicherung für armutsgefährdete Kinder ausfallen könnte. Es könnten sich 2025 Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten bis 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Berücksichtigt sei dabei die angekündigte Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa zwölf Prozent für 2024 und eine angenommene weitere „moderate“ Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr.

„Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen“, sagte Paus. Bei den Beträgen handelt es sich demnach um die Summe aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag.

Die Ampel-Koalition will in der Kindergrundsicherung bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen.

Ab 2025 soll es für alle Kinder einen sogenannten Garantiebetrag geben. Dieser löst das heutige Kindergeld (250 Euro pro Monat) ab.

Obendrauf kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbetrag, gestaffelt nach Alter des Kindes und nach Einkommenssituation der Eltern. Je weniger sie verdienen, desto höher soll er ausfallen. Der bisherige Bürgergeld-Anteil für Kinder soll darin aufgehen.

Beim Bürgergeld, dem Nachfolger von Hartz IV, fließen aktuell für Kinder unter sechs Jahren 318 Euro im Monat. Dieser Betrag steigt mit dem Alter, für 14- bis 17-Jährige gibt es 420 Euro. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Dienstag angekündigt, dass die Sätze 2024 auf 357 Euro für Unter-Sechsjährige und 471 Euro für 14- bis 17-Jährige steigen sollen.

Die Einführung einer Kindergrundsicherung hatte die Ampel schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Zwischen Grünen und FDP entwickelte sich allerdings ein Dauerstreit darüber, ob Leistungen erhöht werden sollen oder nicht und wie viel Geld der Staat nun dafür ausgeben soll. Erst in der Nacht zum Montag gab es eine Einigung.

Im Jahr ihrer Einführung 2025 werden von der Ampel nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt. Aus Regierungskreisen hatte es zudem geheißen, dass bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung die Kosten in den Folgejahren auch auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten.

Dies hob nun auch Paus hervor, die ursprünglich zwölf Milliarden Euro pro Jahr für das Vorhaben gefordert hatte und sich damit nicht durchsetzen konnte. „Wenn wir unser erklärtes Ziel erreichen, in den kommenden Jahren so viele Familien wie möglich zu erreichen, wird die Kindergrundsicherung sechs Milliarden Euro und mehr kosten“, sagte die Ministerin dem RND.

„Wenn wir dann noch die weiteren Kosten für die bereits erfolgten Kindergelderhöhungen, den höheren Kinderzuschlag und zukünftige Kindergelderhöhungen dazu nehmen, sind wir schon bei deutlich über zehn Milliarden Euro“, argumentierte sie.

CDU-Chef Merz nennt Verwaltungsaufwand „Irrsinn“

Unionsfraktionschef Friedrich Merz kritisierte die Koalitionspläne. „Bei der Kindergrundsicherung wird der bürokratische Aufwand so hoch sein, dass am Ende des Tages bei den Kindern kaum etwas ankommt“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag. Das Land ersticke in Bürokratie. „Es darf keine neuen Gesetze geben, die mehr Bürokratie schaffen.“

Das zeige auch „die angebliche Einigung der Ampel zur Kindergrundsicherung: 2,4 Milliarden sollen ausgegeben werden – 500 Millionen davon für zusätzlichen Verwaltungsaufwand“, so Merz. „Das zeigt den ganzen Irrsinn!“

Auf die Frage, ob er die Kindergrundsicherung rückgängig machen würde, sagte der CDU-Chef: „Wir machen in jedem Fall das Heizungsgesetz dieser Bundesregierung rückgängig. Bei der Kindergrundsicherung schauen wir, was tatsächlich kommt.“

Es darf keine neuen Gesetze geben, die mehr Bürokratie schaffen.

CDU-Chef Friedrich Merz

Er betonte zudem, nicht mehr Transferleistungen für die Eltern, sondern mehr Bildung für die Kinder sei der richtige Weg. „Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung für Bildung und Integration für Kinder.“

Merz verwies auf Zahlen von Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP), die Kinderarmut vor allem als Migrationsproblem erscheinen lassen.

„Wir sind der Überzeugung, dass die begrenzten Mittel aus öffentlichen Kassen zielgenau bei den Kindern ankommen müssen, die Förderung und bessere Bildung am meisten brauchen“, sagte der CDU-Chef. „Immer höhere soziale Transferleistungen lösen nicht das Problem, das überhaupt erst zu Kinderarmut führt, und das ist mangelnde Bildung.“ (dpa/AFP)

31 August 2023 0 Kommentare
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Rassismus

Automatisch benachteiligt«: Wie Ferda Ataman die Diskriminierung durch KI bekämpfen will

von Fremdeninfo 30 August 2023
von Fremdeninfo

Automatisch benachteiligt«: Wie Ferda Ataman die Diskriminierung durch KI bekämpfen will

Artikel von Patrick Beuth

Wenn Algorithmen bei Kreditvergaben, Bewerbungen oder staatlichen Leistungen (vor)entscheiden, kann das für Betroffene nachteilig sein. Die Antidiskriminierungsbeauftragte drängt auf gesetzliche Abhilfe.

Automatisch benachteiligt«: Wie Ferda Ataman die Diskriminierung durch KI bekämpfen will © Bernd von Jutrczenka / dpa

Die Unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, sieht im Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) eine mögliche Quelle für Diskriminierung im Alltag.

»Was auf den ersten Blick objektiv wirkt, kann automatisch Vorurteile und Stereotype reproduzieren. Die Gefahren digitaler Diskriminierung dürfen wir auf keinen Fall unterschätzen«, sagte Ataman am Mittwoch bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens, das sie bei der Rechtswissenschaftlerin Indra Spiecker gen. Döhmann und deren Fachkollegen Emanuel Towfigh in Auftrag gegeben hatte.

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In dem Gutachten mit dem Titel »Automatisch benachteiligt« heißt es, der Einsatz von algorithmischer Entscheidungsfindung (ADM – automated decision making) erfasse mittlerweile »nahezu alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens«. Als allgemeine Beispiele werden »Preisbildung, Zugang zu und Teilhabe an öffentlichen und privaten Leistungen, Marketing, Vertragsbedingungen, Diagnostik- und Therapieentscheidungen oder Verteilungsentscheidungen bei knappen Ressourcen« genannt.

Diskriminierung durch Statistik«

»KI macht vieles leichter – leider auch Diskriminierung«, teilte Ataman mit. »Immer öfter übernehmen automatisierte Systeme oder künstliche Intelligenz Entscheidungen, die für Menschen im Alltag wichtig sind. Hier werden Wahrscheinlichkeitsaussagen auf der Grundlage von pauschalen Gruppenmerkmalen getroffen.«

»Diskriminierung durch Statistik« wird das im Gutachten genannt. Durch sie würden »(historische) strukturelle Ungleichheiten perpetuiert und neue geschaffen«.

Neu ist das Problem keineswegs. Bereits 2020 hatte die Organisation AlgorithmWatch mehr als 100 ADM-Systeme in 16 Ländern untersucht und ein ernüchterndes Fazit gezogen: »Wenn wir den derzeitigen Stand von ADM-Systemen in Europa betrachten, sind Positivbeispiele mit echten Vorzügen selten.« Die »große Mehrheit« der Systeme »setzt Menschen eher einem Risiko aus, als ihnen zu helfen«.

Im Jahr darauf deckten US-Reporter auf, dass ein Algorithmus von Amazon automatisch Fahrer des Lieferdienstes Flex feuert, sobald sie ihre Touren nicht mehr schnell genug schaffen. Schlechte Straßenverhältnisse, Wartezeiten beim Beladen und andere Umstände, die Flex-Fahrer nicht zu verantworten hatten, wurden ignoriert. Ein Widerspruch gegen die Bot-Kündigung kostete 200 Dollar und führte zu nichts. Und in mehreren US-Bundesstaaten sollten sich Arbeitslose online mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware verifizieren, um ihr Arbeitslosengeld zu erhalten. Wenn das nicht klappte, weil die Software sie nicht korrekt erkannte, bekamen sie tage-, wochen- oder gar monatelang kein Geld.

Solche konkreten Beispiele finden sich im Gutachten allenfalls in den Randnotizen und Quellenangaben. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf Vorschlägen, wie das Problem rechtlich angegangen werden könnte. Denn die »teils zu eng gefassten gesetzlichen Regelungen des AGG« (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) seien nicht darauf ausgerichtet, »die spezifischen Umstände

algorithmischer Diskriminierung angemessen zu berücksichtigen«.

Vier Forderungen

Ataman hat daraus vier Forderungen an die Bundesregierung abgeleitet:

  • Das AGG solle erweitert, »Handeln durch automatisierte Entscheidungssysteme« ausdrücklich als Benachteiligung in das Gesetz aufgenommen werden.
  • Wer ADM-Systeme betreibt, solle neue Auskunfts- und Offenlegungspflichten auferlegt bekommen, um Betroffenen einen Einblick in die genutzten Daten und in die Funktionsweise des Systems zu ermöglichen.
  • Die Beweislast solle umgekehrt werden: »Bislang müssen Betroffene vor Gericht Indizien einer Diskriminierung vorlegen, damit die Beweislasterleichterung des AGG greift. Betroffene haben aber keine Kenntnisse über die Funktionsweise des KI-Systems und können in die ›Black Box‹ digitaler Entscheidungen nicht hineinschauen. Verantwortliche von KI-Systemen sollten deshalb vor Gericht die Beweislast tragen, wenn sie ein solches System eingesetzt haben.«
  • In ihrer Antidiskriminierungsstelle solle eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet werden, zusammen mit einer Regelung eines verpflichtenden Schlichtungsverfahrens im AGG

Gehören Entwickler von ADM-Systemen ins Gesetz geschrieben

Im Gutachten wird darüber hinaus eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle erwogen, etwa durch ein neu zu schaffendes »eigenständiges Verbandsklagerecht« – auch wenn »dies ein rechtssystematisch großer Schritt wäre, den der Gesetzgeber gehen müsste; zudem müsste die Ausstattung der ADS dann erheblich erweitert werden, um die Aufdeckung und Rechtsverfolgung aktiv leisten zu können«. Außerdem schlagen Spiecker gen. Döhmann und Towfigh vor, »behördliche Aufsichtsbefugnisse speziell im Hinblick auf algorithmenbasierte Benachteiligungen durch ADM-Systeme« entweder auf die Datenschutzbehörden oder wiederum die Antidiskriminierungsstelle zu übertragen.

Ataman dürfte es zumindest mit Wohlwollen gelesen haben. Im Koalitionsvertrag heißt es schließlich auch: »Wir stellen die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sicher, statten sie angemessen mit Personal und Budget aus und stärken ihre Kompetenzen. (…) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.« Zu eigen gemacht hat sie sich die Vorschläge zum Verbandsklagerecht und zu den zusätzlichen Aufsichtsbefugnissen aber ebenso wenig wie jenen, den Adressatenkreis des AGG auf die Entwickler und Dienstleister der ADM-Systeme auszuweiten.

30 August 2023 0 Kommentare
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Religion

Abaya-Verbot in Frankreich: Vorreiter für andere?

von Fremdeninfo 29 August 2023
von Fremdeninfo

Abaya-Verbot in Frankreich: Vorreiter für andere?

Artikel von Stephanie Höppne

Nach nur einem Monat im Amt schafft Frankreichs Bildungsminister Fakten und verbietet die Abaya für Muslima in der Schule. Mit Blick auf die jetzigen Regelungen scheint ein Nachziehen andere EU-Länder unwahrscheinlich.

 

Frankreich geht einen weiteren Schritt beim Verbot religiös gelesener Kleidungsstücke und Symbole und will künftig auch das Tragen der sogenannten Abaya an Schulen verbieten. Die Abaya ist ein langes luftiges Übergewand und wird von einigen muslimischen Frauen über ihrer eigentlichen Kleidung getragen.

Schon nach seinem Amtsantritt Ende Juli hatte Bildungsminister Gabriel Attal erklärt, dass der Schulbesuch in einer Abaya eine „religiöse Geste“ sei und er dagegen vorgehen wolle. Zuvor hatten Lehrergewerkschaften eine klare Entscheidung gefordert, da immer mehr Schülerinnen das Kleidungsstück im Unterricht getragen hatten. Der französische Muslim-Dachverband hatte argumentiert, dass es sich nicht um ein religiöses Kleidungstück handeln würde, auch linke Politiker hatten protestiert und von einer „Kleiderpolizei“ gesprochen – vergeblich.

 Was ist erlaubt – und was ist verboten?

Bereits 1994 war in Frankreich ein Gesetz in Kraft getreten, dass das Tragen von auffälligen religiösen Symbolen an Schulen verbot, 2004 folgte das vollständige Kopftuchverbot an Schulen. Auch die Kippa, eine Kopfbedeckung für jüdische Männer, sowie große christliche Kreuze sind im Klassenraum verboten.

Seit 2010 ist es auch jenseits der Schule untersagt, sich voll zu verschleiern und etwa eine Burka zu tragen. Seit 2018 verpflichten sich auch Abgeordnete, auf Symbole zu verzichten, die auf eine religiöse Zugehörigkeit hinweisen könnten. Mit Ausnahme des Elsasses sind Kopftücher in öffentlichen Gebäuden verboten, es gibt auch keinen öffentlichen Religionsunterricht, öffentliche Krippenspiele oder einen zweiten Weihnachtsfeiertag. Auch privaten Unternehmen ist es erlaubt, ein Kopftuchverbot zu erlassen. Seit vergangenem Jahr dürfen Frauen in öffentlichen Schwimmbädern auch keinen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, mehr tragen.

 Was ist erlaubt – und was ist verboten?

Bereits 1994 war in Frankreich ein Gesetz in Kraft getreten, dass das Tragen von auffälligen religiösen Symbolen an Schulen verbot, 2004 folgte das vollständige Kopftuchverbot an Schulen. Auch die Kippa, eine Kopfbedeckung für jüdische Männer, sowie große christliche Kreuze sind im Klassenraum verboten.

Seit 2010 ist es auch jenseits der Schule untersagt, sich voll zu verschleiern und etwa eine Burka zu tragen. Seit 2018 verpflichten sich auch Abgeordnete, auf Symbole zu verzichten, die auf eine religiöse Zugehörigkeit hinweisen könnten. Mit Ausnahme des Elsasses sind Kopftücher in öffentlichen Gebäuden verboten, es gibt auch keinen öffentlichen Religionsunterricht, öffentliche Krippenspiele oder einen zweiten Weihnachtsfeiertag. Auch privaten Unternehmen ist es erlaubt, ein Kopftuchverbot zu erlassen. Seit vergangenem Jahr dürfen Frauen in öffentlichen Schwimmbädern auch keinen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, mehr tragen.

 Deutschlands kompliziertes Verhältnis zur Religion

Frankreich hat damit wohl die strengsten Regelungen innerhalb der EU geschaffen. Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt ein eher uneinheitliches Bild, Deutschland geht sogar derzeit wieder einen Schritt zurück – hat aber insgesamt auch ein deutlich komplexeres Verhältnis zur Religion.

Von der französischen Laizität ist die Bundesrepublik weit entfernt: Das Grundgesetz sieht keine strikte Trennung vor. Der Staat muss allen Weltanschauungen und Religionen neutral und tolerant gegenüber stehen. Staat und christliche Kirchen sind jedoch eng miteinander verknüpft und kooperieren an vielen Stellen – zum Beispiel bei der Eintreibung der Kirchensteuer, beim Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder beim Schutz der christlichen Feiertage.

Beim Umgang mit dem Islam sieht es etwas anders aus. Die sogenannte Kopftuchdebatte wird seit Jahrzehnten geführt, angestoßen von einer Klage der deutsch-afghanischen Lehrerin Fereshta Ludin, der wegen ihres Kopftuches der Eintritt in den Schuldienst verweigert wurde.

Ihre Klage scheiterte damals, dennoch hat sich seitdem für Muslima mit Kopftuch die Lage geändert. In diesem Sommer hat Berlin als letztes Bundesland Lehrerinnen mit Kopftuch zugelassen. in Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren zudem islamischen Religionsunterricht, islamische Theologie ist Lehrfach an der Universität. Gleichzeitig haben viele muslimische Gemeinden immer noch keinen Körperschaftsstatus, auch bei der Bundeswehr wird noch um das Thema muslimische Militärseelsorger gerungen.

Wo gibt es weitere Verhüllungsverbote?

Auch in anderen Ländern ist zumindest die Vollverschleierung, also auch die gesichtsverhüllende Burka, in Bildungseinrichtungen untersagt, wie etwa in den Niederlanden, Luxemburg, Norwegen, Österreich oder Dänemark. Wer dagegen verstößt, kann auch zur Kasse gebeten werden, in den Niederlanden und anderen Ländern mit bis zu 150 Euro. Für Kritiker ist das Verbot reine Symbolpolitik, da der Anteil der Burka tragenden Frauen überall sehr gering ist und es in der Praxis kaum geahndet wird.

Ein generelles Kopftuchverbot – oder gar Abaya-Verbot – beim Schulbesuch gibt es in vielen Ländern nicht. In den Niederlanden kann jedoch an Privatschulen ein Verbot ausgesprochen werden. In Österreich gab es – ähnlich wie in Belgien – ein Kopftuchverbot an Schulen. Dieses wurde jedoch 2020 vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben, weil es nach Auffassung der

29 August 2023 0 Kommentare
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Religion

Frankreich geht gegen nächstes islamisches Kleidungsstück vor

von Fremdeninfo 29 August 2023
von Fremdeninfo

 

Frankreich geht gegen nächstes islamisches Kleidungsstück vor

 
 
 
Bildungsminister von Frankreich, nimmt an einer Sitzung am ersten Schultag im College de Bourbon teil. Foto: Richard Bouhet/AFP/dpa/frankreich-geht-gegen-naechstes-islamisches-kleidungsstueck -vor

  • In Frankreich sind an Schulen unter anderem Kopftücher untersagt. Nun will das Land auch das Tragen von Abayas unterbinden.

„Man wird keine Abaya mehr tragen können“, sagte Bildungsminister Gabriel Attal am Sonntagabend im Sender TF1. Das erscheine ihm notwendig und gerecht. Abayas sind lange und luftige Übergewänder und gelten als traditionelles islamisches Kleidungsstück. In Frankreich war zuletzt eine Debatte darüber entfacht, ob die Gewänder eindeutig religiös sind und deshalb in der Schule verboten werden sollten.

Frankreich versteht sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. In dem Land mit seinen rund 67 Millionen Einwohnern leben Schätzungen zufolge zwischen 3,5 und 6 Millionen Muslime.

Bereits 1994 trat ein Gesetz in Kraft, dass in Schulen nur noch diskrete – nicht aber auffällige – religiöse Symbole erlaubte. Zehn Jahre später wurden Kopftücher in Schulen vollständig verboten – Kippa und Kreuz hingegen nicht. Muslimische Gemeinden sehen darin eine Benachteiligung. 2010 folgte das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichke

29 August 2023 0 Kommentare
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Archive

Armand Zorn setzt sich für Oppositions­politiker Turgut Öker ein

von Fremdeninfo 28 August 2023
von Fremdeninfo

Armand Zorn setzt sich für Oppositions­politiker Turgut Öker ein

Armand Zorn (SPD) setzt sich im Patenschaftsprogramm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) für den türkisch-deutschen Oppositionspolitiker Turgut Öker ein. (DBT/Stella von Saldern)

Der Bundestagsabgeordnete Armand Zorn (SPD) setzt sich im Rahmen des Patenschaftsprogramms „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) für den türkisch-deutschen Oppositionspolitiker Turgut Öker ein. Öker wurde von der türkischen Justiz aus politischen Gründen mehrfach verurteilt, mehrfach von den dortigen Strafverfolgungsbehörden festgehalten und verhört. Menschenrechtsorganisationen und die internationale Presse berichteten darüber.

Haftstrafen, Geldstrafen, Ausreisesperren

So war der türkische Oppositionspolitiker sowie Ehrenvorsitzende und Mitbegründer der alevitischen Gemeinde in Deutschland 2020 in Istanbul wegen „Präsidentenbeleidigung“ zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zuvor war bereits eine Ausreisesperre gegen ihn verhängt worden. Die Haftstrafe wurde später zwar in eine Geldstrafe umgewandelt, die Ausreisesperre wieder aufgehoben, doch Öker wurde kurz darauf zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Die türkischen Strafverfolgungsbehörden werfen dem Oppositionellen und Religionsvertreter vor, als Redner auf Kundgebungen in Deutschland sowie in den sozialen Medien zum Terrorismus aufgerufen, Kritik an der türkischen Regierung geübt sowie den Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan beleidigt zu haben. Öker hatte unter anderem kritisiert, dass Erdoğan die dritte Bosporus-Brücke in Istanbul nach dem Sultan Selim Yavuz benennen wollte, der als „Mörder der Aleviten“ in die Geschichte eingegangen ist, erklärt Zorn.

Bereits 2010, und im Juni 2022 erneut, war Öker, der sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit Jahrzehnten zwischen Deutschland und der Türkei pendelt, von türkischen Beamten unter dem Tatvorwurf der „Terrorpropaganda“ vorübergehend festgenommen und verhört worden, unter anderem weil er an einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Massakers von Maras teilnehmen wollte, bei dem 1978 über hundert Angehörige der Religionsgruppe der Aleviten ermordet worden waren. Das Gericht hatte sich jedoch gegen eine Anklageerhebung entschieden. 2021 und 2022 fanden zudem mehrere Verfahren gegen Öker statt, insbesondere wegen Beamten- und Präsidentenbeleidigungen in Facebook-Posts aus den Jahren 2012 bis 2015, deren Urheberschaft Turgut Öker jedoch bestreitet. Auch diese Verfahren endeten mit Freispruch.

Gemeindegründer und Oppositionspolitiker

Öker befinde sich aktuell in Deutschland, nachdem er sich im Frühjahr 2023 im türkischen Präsidentschaftswahlkampf für die Opposition engagiert hatte. Mit der erneuten Wahl von Präsident Erdoğan bestehe aber ein erhöhtes Risiko für Öker, sollte dieser beabsichtigen wieder in die Türkei einzureisen, gibt Armand Zorn zu bedenken. Mit der Patenschaft wolle er daher signalisieren, dass man sich um Ökers Sicherheit Sorgen mache und ihn im Auge behalte. Öker, der 1973 nach Deutschland ausgewandert war, hatte sich von seiner neuen Heimat Köln aus jahrzehntelang für seine Religionsgemeinschaft der Aleviten, für deren rechtliche, gesellschaftliche und politische Anerkennung sowie deren Integration eingesetzt. Er gründete die Alevitische Gemeinde Deutschland, deren Vorsitzender er von 1999 bis 2012 war.

Nach vier Jahrzehnten in Deutschland entschied er sich, sein politisches Engagement in der Türkei fortzuführen, ließ sich als Kandidat der oppositionellen Halklarin Demokratisik Partisi (HDP) aufstellen und war von Juni bis zur Auflösung des Parlaments im November 2015 Abgeordneter im türkischen Parlament. Für die Parlamentswahl 2018 wurde Öker von seiner Partei erneut aufgestellt. Kurz darauf wurde Anklage gegen ihn erhoben und er wurde vom Wahlausschuss von den Wahlen ausgeschlossen.

Betreuung im Patenschaftsprogramm

Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) hatte im Juli 2020 erstmals die Patenschaft für Turgut Öker im Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages übernommen. „Politisch Druck machen, persönlich Mut machen“ wolle sie mit ihrem Engagement, so Nissen damals. Der türkischen Führung seien die Aktivitäten der religiösen Minderheit der Aleviten ein Dorn im Auge. Erdoğan und seine Partei, die AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi), fürchteten eine Diversifizierung der türkischen Gesellschaft und die Erosion ihrer eigenen Machtposition. Daher diskriminiere und verfolge man die zweitgrößte Religionsgruppe der Türkei im In- und Ausland.

Die türkische Führung wolle alevitische Geistliche zentral von der staatlichen Behörde für Religionsangelegenheiten ausbilden lassen und diese dann in Gemeinden im In- und Ausland einsetzen. So wolle Ankara die Kontrolle behalten. Akteure wie Öker versuche man aus dem Verkehr zu ziehen.

„Umfassendes, nicht rechtsstaatliches System“

In der Türkei habe, leider dank der Mitarbeit vieler, „ein umfassendes, nicht rechtsstaatliches System“ Fuß fassen können. „Die Schaffung und Ausführung solcher Gesetze wie des Paragrafen 301 über die Beleidigung des Türkentums, das ruht auf vielen Schultern“, ist Zorn überzeugt. Und die Staatsanwaltschaft entscheide nicht allein, sondern werde „politisch an der Leine geführt. Daran arbeiten viele mit.“

„Der Vorwurf der Präsidentenbeleidigung kann ganz schnell wieder auf dem Tisch liegen“, warnte Nissen. Dieser „Gummi-Straftatbestand“ gebe den Behörden erheblichen Spielraum, jederzeit etwas gegen Kritiker und Oppositionelle zu finden. Es bestehe jedoch die berechtigte Hoffnung, mit jedem einzelnen Fall im PsP-Programm etwas zu bewirken und den Menschenrechten und denjenigen, die sie verteidigen, wieder etwas mehr Raum zu geben.

Öker steht stellvertretend für viele andere

Der Fall Öker stehe stellvertretend für viele andere, die in der Türkei angeklagt oder in Haft sind, „für etwas, das überhaupt nicht zu verurteilen ist“, und stellvertretend für viele Parlamentarier, die an der Ausübung ihres Mandats und dem Recht, die Regierung zu kritisieren, dem Recht auf Meinungsfreiheit, gehindert werden, sagt Armand Zorn. Besonders störend empfinde er, dass Öker gezielt angegriffen werde.

„Ich erkenne da ein System, das darauf zielt, eine Minderheit mundtot zu machen. Sie zu hindern, an der politischen Meinungs- und Willensbildung teilzunehmen.“ Das sei „ein sehr gefährliches Problem“ für die Türkei. Das Land bestehe ja auf der Perspektive, einmal der Europäischen Union beizutreten, einer Gemeinschaft des Rechts. Daher finde er den Fall des Oppositionspolitikers, Parlamentariers und Vorkämpfers einer religiösen Minderheit, Turgut Öker, besonders unterstützenswert. „Personen wie Öker ermutigen, für die Interessen ihres Landes zu kämpfen, das ist meine Motivation.“

„Öker ermutigen, seine Widersacher entmutigen“

Er habe den Oppositionspolitiker seit September 2021 im Blick. Nachdem er sein Mandat, und damit den Wahlkreis Frankfurt seiner Vorgängerin und Parteifreundin Ulli Nissen, in der Wahl zum 20. Bundestag gewonnen habe, habe er auf Anregung von Nissen und des Sekretariats des Menschenrechtsausschusses im Deutschen Bundestag die Fortführung der Patenschaft für Turgut Öker im Rahmen des PsP-Programms beantragt, die nun seit April 2022 bestehe, erzählt Zorn. Das Sekretariat des Menschenrechtsausschusses habe Öker über die Patenschaft informiert. Er selbst wolle Öker bald auch persönlich kennenlernen.

Öker setze sich für Meinungsfreiheit und Demokratie ein und spreche für die religiöse Gruppe der Aleviten. Dafür werde er angegriffen. Es gehe der türkischen Regierung offenbar darum, junge Menschen, die sich engagieren, davon abzuhalten, in die Politik zu gehen und politisch aktive Oppositionelle mundtot zu machen. Ein Oppositionspolitiker muss das Recht haben, die Regierung zu kritisieren, stellt der im Wahlkreis Frankfurt am Main I direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Digital- und Finanzpolitiker Zorn klar. „Das fällt unter Meinungsfreiheit, einem eigentlich weltweit gesicherten Grundrecht.“ Öker stehe beispielhaft für zahlreiche Menschen in der Türkei, die eine offene, pluralistische Vorstellung ihres Landes haben. Mit seiner Patenschaft wolle er Öker ermutigen und dessen Widersacher entmutigen.

Diplomatie und Öffentlichkeitsarbeit nötig

Dessen kritische Äußerungen gegenüber Präsident Erdoğan in Deutschland seien den türkischen Behörden offenbar Grund genug gewesen, Öker bei seiner Ankunft in Istanbul zu verhaften. Seine deutsche Staatsangehörigkeit mache die Sache nicht leichter. „Die Regierung in Ankara will zeigen, dass ihr langer Arm bis nach Deutschland reicht“, vermutet Zorn. Auch wenn Öker aktuell nicht mehr in Haft sei, sei es wichtig, dass der Fall nicht in Vergessenheit gerate. Der Vorwurf der Präsidentenbeleidigung könne von der türkischen Regierung schnell wieder erhoben werden. Daher will Zorn weiter Präsenz zeigen und Aufmerksamkeit schaffen. Nicht zuletzt gehe es darum zu signalisieren: „Hier im Deutschen Bundestag ist jemand, der sich für ihn einsetzt.“

Außerdem sei das Auswärtige Amt gefordert. „Das ist was für die diplomatische Ebene. Das muss beides zusammen gehen. Mein Verständnis ist: Es hilft.“ Die alevitische Gemeinde in Frankfurt organisiere Mahnwachen und Demonstrationen. Die Patenschaft im PsP-Programm des Bundestages verleihe der Hilfe, die Öker von verschiedenen Seiten erfahren habe, Nachdruck, ist Zorn überzeugt.

Zorn: Menschenrechte weltweit verteidigen

Auch wenn Turgut Öker sich momentan frei bewegen könne, seine Patenschaft für den Deutsch-Türken stehe erst am Anfang. Ziel seines Engagements für Öker sei dessen „Schutz vor weiteren ungerechtfertigten Anschuldigungen, Anklagen und Urteilen sowie seine vollständige Rehabilitation“, hat sich der gebürtige Kameruner Zorn vorgenommen. „Was anderes kann es nicht geben.“

Als Abgeordneter spüre er den Auftrag, sich über seinen Wahlkreis Frankfurt, ja über Deutschland hinaus, einzusetzen, so Zorn. „Wir müssen über die Landesgrenzen hinaus schauen und die Menschenrechte weltweit verteidigen.“ Damit helfe man anderen und schaffe gleichzeitig ein stabiles Umfeld für uns selbst. In Deutschland befinde man sich in einer privilegierten Situation, die dazu verpflichte, anderen zu helfen, findet der SPD-Politiker und unterstreicht, es gehöre zu seinem Grundverständnis des Parlamentarismus, dass ein demokratisch gewählter Abgeordneter nicht daran gehindert werden darf, sein Mandat auszuüben. (ll/14.08.2023)

 

28 August 2023 0 Kommentare
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Ulli Nissens Kampf für die Rechte des türkischen Op­positionellen Turgut Öker

von Fremdeninfo 28 August 2023
von Fremdeninfo

Ulli Nissens Kampf für die Rechte des türkischen Op­positionellen Turgut Öker

Die Frankfurter SPD-Abgeordnete Ulli Nissen mit einem Foto des türkischen Oppositionspolitikers Turgut Öker, für dessen Recht auf freie Meinungsäußerung sie sich stark macht. (DBT/Henning Schacht)

Bedrohten Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern, Bürgerinnen und Bürgern im Ausland zu helfen: Für die Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) ist das nur die logische Fortsetzung ihrer Arbeit, die sie auch innerhalb ihres Wahlkreises in Frankfurt am Main, für Menschen hierzulande, tut. Der aus der Türkei stammende Turgut Öker, der seit mehr als 20 Jahren auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist froh, von ihr unterstützt zu werden. Die türkischen Behörden werfen ihm vor, als Redner auf Kundgebungen in Deutschland sowie in den sozialen Medien zum Terrorismus aufgerufen, Kritik an der türkischen Staatsführung und Regierung geübt sowie den Staatspräsidenten Erdoğan beleidigt zu haben.

Im Juni vergangenen Jahres wurde der Ehrenvorsitzende und Mitbegründer der alevitischen Gemeinde in Deutschland in Istanbul wegen Präsidentenbeleidigung zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem zuvor bereits eine Ausreisesperre gegen ihn verhängt worden war. Die Haftstrafe wurde später zwar in eine Geldstrafe umgewandelt, die Ausreisesperre wieder aufgehoben, doch wurde Öker kurz darauf zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. An dem Terrorvorwurf sei rein gar nichts dran, seine Regierungskritik falle unter freie Meinungsäußerung, und „Präsidentenbeleidigung“ – ein solcher Straftatbestand sei einfach lächerlich, so die Bundestagsabgeordnete.

Engagement für die alevitische Religionsgemeinschaft

Zu den tiefer liegenden Gründen für die harte Reaktion der türkischen Führung auf alle Aktivitäten Ökers zähle, dass dieser der religiösen Minderheit der Aleviten angehöre, sich im In- und Ausland für seine Religionsgemeinschaft engagiere und in Deutschland und Europa Gemeindestrukturen aufgebaut habe, erklärt Nissen. In Ankara sei man zudem genervt davon, dass die Aleviten in Deutschland und anderen europäischen Ländern als Glaubensgemeinschaft anerkannt sind.

„In den Augen der türkischen Führung sind Menschen wie Turgut Öker unerwünschte Aktivisten. Präsident und AKP-Regierung fühlen sich von ihm bedroht, fürchten die Diversifizierung der türkischen Gesellschaft und die Erosion ihrer eigenen Machtposition. Daher versuchen sie, Öker irgendwie aus dem Verkehr zu ziehen.“

Oppositionsarbeit und Haftandrohung in der Türkei

Turgut Öker, der von 1999 bis 2012 als Bundesvorsitzender die Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF) vertrat, hatte entschieden, sein politisches Engagement in der Türkei fortzuführen. Von Juni bis November 2015 zog er als Abgeordneter der kurdischen Partei HDP in das türkische Parlament ein. Nachdem die Regierungsbildung in der Türkei scheiterte, wurden Neuwahlen angesetzt.

Für die Parlamentswahl im Jahr 2018 wurde er in Istanbul mit einem aussichtsreichen Listenplatz aufgestellt. Kurz darauf folgte die Anklage gegen ihn wegen Präsidentenbeleidigung aufgrund einer Rede während einer Gedenkveranstaltung. Öker hatte kritisiert, dass Erdoğan die dritte Bosporus-Brücke in Istanbul nach dem Sultan Selim Yavuz benennen wollte, der in der Geschichte als Alevitenmörder bekannt ist, erinnert sich Nissen.

„Ich bin fassungslos“

Für diese Kritik drohten ihm mehrere Jahre Haft. Daraufhin wurde Turgut Öker vom Wahlausschuss von den Wahlen ausgeschlossen. Am 18. Juni 2020 war er für seine Aussage zu elf Monaten und 20 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Haftstrafe wurde dann in eine Geldstrafe umgewandelt.

„Ich bin immer wieder entsetzt, dass Menschen für gar nichts ins Gefängnis geworfen werden. Turgut Öker hat sein Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt. Ich bin fassungslos, dass ihm für so eine Aussage mehrere Jahre Gefängnis gedroht hätten. Ich war froh, dass es jetzt  ‚nur‘ eine Geldstrafe geworden ist. Aber immerhin in Höhe von etwa vier türkischen Monatsgehältern.“

Ökers Einsatz für die alevitische Gemeinde

Öker war 1973 nach Deutschland ausgewandert und hatte sich von seiner neuen Heimat Köln aus jahrzehntelang für seine Religionsgemeinschaft engagiert. Er begründete Gemeindestrukturen, setzte sich für die rechtliche, gesellschaftliche und politische Anerkennung sowie für die Integration der rund 700.000 in Deutschland lebenden Aleviten ein und ermutigte sie, in Deutschland, wo sie in einem Rechtsstaat leben, von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch zu machen.

Die zweitgrößte Religionsgruppe in der Türkei werde von der türkischen Regierung diskriminiert, verfolgt, kontrolliert, so Nissen. Sogar über die Landesgrenze hinaus. Die türkische Führung wolle alevitische Geistliche zentral von der staatlichen Behörde für Religionsangelegenheiten ausbilden lassen und diese dann in Gemeinden im In- und Ausland einsetzen. So wolle Ankara die Kontrolle behalten.

Mahnwache für den deutsch-türkischen Politiker

Als Bundestagsabgeordnete sei sie von der alevitischen Gemeinde in Frankfurt im vergangenen Sommer gebeten worden, bei einer Mahnwache für den deutsch-türkischen Politiker und Religionsvertreter zu sprechen, berichtet Nissen. In ihrer kurzen Rede dort habe sie auf das Wirken Ökers für die Religionsfreiheit sowie auf seine Lage aufmerksam gemacht und sich für dessen Freilassung und Strafmilderung eingesetzt.

Bei einem solchen Ersuchen zuzusagen, sei für sie eine Selbstverständlichkeit, ja sie betrachte es sogar als eine Pflicht zu helfen, so die Politikerin, die sich bereits seit Jahren für bedrohte Menschenrechtler und verfolgte Kollegen in unterschiedlichen Ländern einsetzt. Öker, der während der Mahnwache in Frankfurt per Video aus der Türkei zugeschaltet werden konnte, sei ihr dafür sehr dankbar gewesen.

Öker ins PsP-Programm aufgenommen

Als Bundestagsabgeordnete kann Ulli Nissen ihrem Wirken noch mehr Nachdruck verleihen. Ende Juni vergangenen Jahres habe sie beantragt, Turgut Öker in das beim Menschenrechtsausschuss des Bundestages angesiedelte Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) aufzunehmen. Am 9. Juli 2020 übernahm sie die Patenschaft für Öker im Rahmen dieses Programms. Mehr als 100 Abgeordnete engagieren sich dort mit Patenschaften für bedrohte Kolleginnen und Kollegen und für Menschenrechtsverteidiger weltweit.

Ihr Auftreten als Bundestagsabgeordnete, auch im Rahmen des PsP-Programms, trage dazu bei, Öffentlichkeit herzustellen und den Druck auf die türkische Regierung und die dortigen Behörden zu verstärken. So wie bei der Mahnwache. Vielleicht hat das ein bisschen geholfen, mutmaßt sie. Dass die türkische Justiz die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt habe, sei ein wichtiger Schritt.

„Politisch Druck machen, persönlich Mut machen“

„Wichtig ist, dass die Verantwortlichen in der Türkei wissen, dass das, was sie tun, in unserem Blickfeld bleibt, und dass sie sich nicht alles erlauben können.“ Sie äußere sich öffentlich zu den von ihr betreuten Fällen in der Türkei und im Iran. Die Verantwortlichen über die Öffentlichkeit unter Druck zu bringen und sie auch diplomatisch, über das Auswärtige Amt und die Botschaften zu bearbeiten, sei das eine.

Ihnen persönlich Mut zu machen, das andere. So schreibe sie Geburtstagsbriefe ins Gefängnis. Das zeige der Verwaltung dort: Die Person ist nicht vergessen. Und wenn ein Brief tatsächlich seinen Adressaten erreicht, sei auch dies eine wertvolle moralische Unterstützung. „Ich freue mich, dass ich mein Mandat dazu nutzen kann, anderen Menschen zu helfen“, sagt Nissen. Wegen der Pandemie und der eingeschränkten Reisemöglichkeiten kümmert sie sich momentan vor allem von ihrer Heimat Frankfurt aus um ihre Patinnen und Paten.

Nissen behält Ökers Schicksal im Blick

Im Augenblick erscheine die Situation von Turgut Öker als nicht so dramatisch wie die anderer, die aufgrund ihres Einsatzes für Menschenrechte oder Religionsfreiheit bedroht, inhaftiert, gefoltert würden. Allerdings müsse man am Ball bleiben. Sie behalte das Schicksal Ökers weiter im Blick und signalisiere Politik und Behörden in der Türkei damit: Wir haben ihn nicht vergessen, überlegt euch genau, was ihr tut.

„Der Vorwurf der Präsidentenbeleidigung kann ganz schnell wieder auf dem Tisch liegen“, warnt Nissen. Dieser „Gummi-Straftatbestand“ gebe den Behörden erheblichen Spielraum, jederzeit etwas gegen Kritiker und Oppositionelle zu finden. „Wenn sie wollen, dann finden sie was: Nach diesem Motto handeln die Behörden in der Türkei.“ Man müsse sich dazu nur vergleichbare Fälle und das bisherige Handeln der türkischen Führung vor Augen führen.

Ulli Nissen: „Ich kann andere Kolleginnen und Kollegen nur ermutigen – und möchte hiermit auch an sie appellieren, eine Patenschaft im Rahmen des PsP-Programms zu übernehmen.“ Es bestehe die berechtigte Hoffnung, mit jedem einzelnen Fall etwas zu bewirken und den Menschenrechten und denjenigen, die sie verteidigen, wieder etwas mehr Raum zu geben. (ll/25.02.2021)

 

28 August 2023 0 Kommentare
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Antisemitismus

Antisemitisches Pamphlet: Zentralrat der Juden verurteilt antisemitisches Flugblatt

von Fremdeninfo 27 August 2023
von Fremdeninfo

Antisemitisches Pamphlet: Zentralrat der Juden verurteilt antisemitisches Flugblatt

von: sz

Der Präsident des Zentralrats der Juden (hier auf einem Bild von März 2023) betont, das Flugblatt dürfe „nicht einfach als Jugendsünde abgetan werden“.

Antisemitisches Pamphlet: Zentralrat der Juden verurteilt antisemitisches Flugblatt

5 Std.

Von: S.ZJosef Schuster nennt den Inhalt des Schreibens, das zu Schulzeiten Hubert Aiwangers in seiner Schultasche gefunden wurde, „heute nicht minder verwerflich“. Stiftungsdirektor Freller sieht noch Fragen offen.

 Zentralrat der Juden verurteilt antisemitisches Flugblatt

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat sich am Sonntagvormittag zu der Debatte um ein antisemitisches Flugblatt geäußert, das zu Schulzeiten von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger in dessen Schultasche entdeckt worden war. Aiwanger wurde SZ-Recherchen zufolge dafür vom Disziplinarausschuss der Schule bestraft und hat das inzwischen auch eingeräumt; produziert habe er es allerdings nicht selbst. Der Text des Flugblattes sei auch heute zu verurteilen, erklärte Schuster in seinem Statement. Er sei „heute nicht minder verwerflich, da er die Millionen Opfer der Schoa auf abscheuliche Weise verunglimpft“.

„Inwiefern Hubert Aiwanger für die Verbreitung zumindest mitverantwortlich ist, wird in Gänze nicht aufzuklären sein“, schreibt Schuster. Die Diskussion darüber sei „erkennbar politisch“. Das Flugblatt dürfe aber auch „nicht einfach als Jugendsünde abgetan werden, da es die für unser Land so wichtige Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus regelrecht mit Füßen tritt“. Schuster betont, dass es ihm wichtig sei, „dass der Inhalt des Flugblattes scharf verurteilt wird“. Insbesondere weil die Erinnerungskultur heute von rechts außen wieder radikal bekämpft werde.

Auch Karl Freller, der Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und CSU-Vizepräsident des Bayerischen Landtags, nannte das Flugblatt „unsäglich“ und „eine Verunglimpfung der Opfer des Nationalsozialismus. Der Inhalt sei „durch nichts entschuldbar“.

Für ihn seien noch etliche Fragen offen, sagte Freller, auch wenn am Samstagabend Helmut Aiwanger, der Bruder des Wirtschaftsministers, in der Passauer Neuen Presse (PNP) erklärt hatte, dass er – und nicht sein Bruder Hubert – damals der Verfasser des Papiers gewesen sei. Die beiden Brüder besuchten demnach im Schuljahr 1987/88 die gleiche Klasse am Gymnasium Mallersdorf-Pfaffenberg. „Ich war damals total wütend, weil ich in der Schule durchgefallen bin und aus meinem Kameradenkreis herausgerissen wurde“, erklärte Helmut Aiwanger, deswegen habe er das Schreiben verfasst.

Das Flugblatt klinge für ihn „nach einem Plan“, sagte Freller, nicht nach einer Verärgerung wegen Durchfallens. „Was war davor und was war danach“, sagte Freller. Er wolle nicht den Stab über Aiwanger brechen, aber es seien längst noch nicht alle Fragen geklärt. „Verfassen ist das eine“, sagte Freller, „aber verteilen ist nicht weit davon entfernt.“

Minister Hubert Aiwanger selbst hatte am Samstag eingeräumt, es seien „ein oder wenige Exemplare“ der Hetzschrift damals in seiner Schultasche gefunden worden, wie die SZ zuvor berichtete. Weshalb er die Flugblätter in seiner Tasche hatte, teilte Aiwanger nicht mit. Ob er „einzelne Exemplare weitergegeben habe“, sei ihm „heute nicht mehr erinnerlich“. Er sei daraufhin zum Direktor einbestellt, ihm sei mit der Polizei gedroht worden und er habe eine Strafe erhalten. Diese habe er „unter Druck“ akzeptiert. Den Inhalt des Flugblatts hatte er in derselben Mitteilung als „ekelhaft und menschenverachtend“ bezeichnet.

27 August 2023 0 Kommentare
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