Seit einem Jahr ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Eigentlich soll es eine Härtefallregelung geben – doch bis Mai wurden nur sieben Visa erteilt.
Der kurdische Syrer Mohammad Bozan wartet und hofft. Er lebt mit seinem Sohn im nordrhein-westfälischen Hilden, während seine Frau mit den Töchtern in der Heimat ausharrt. Für Menschen mit seinem Status als subsidiär Schutzberechtigter ist der Familiennachzug vor einem Jahr von der schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden.
Eigentlich sollten Menschen in Härtefällen nach wie vor eine Chance haben, ihre Angehörigen nachzuholen. Mohammad Bozan und seine Familie befinden sich in einer besonders schwierigen Lage.
Sein zehnjähriger Sohn ist schwer behindert. Auch die vierjährige Tochter, die nach wie vor im syrisch-kurdischen Kobane lebt, leidet an einer Entwicklungsverzögerung, die in Deutschland behandelt werden könnte. Doch bisher hat Mohammad Bozan nicht einmal eine Einladung zum Interview bei der „International Organisation of Migration“ erhalten, die das Auswärtige Amt bei der Umsetzung der Härtefallregelung unterstützen soll. Seine Anwältin hat eine Untätigkeitsklage erhoben, denn seit die Härtefallanzeige eingereicht wurde, sind bereits zweieinhalb Jahre vergangen.
Kurdischer Syrer: „Meine Familie benötigt dringend Hilfe und Medikamente“
Seine Familie sei in Syrien in Gefahr, sagt Bozan der Frankfurter Rundschau. Der Grund dafür seien die Auseinandersetzungen zwischen der neuen Regierung von Präsident Ahmed al-Scharaa und den Kurden. Die syrische Armee hatte die von Kurdinnen und Kurden selbstverwaltete Region um Kobane Anfang des Jahres belagert und mehr als 130.000 Menschen vertrieben. Im Februar schlossen beide Seiten ein Abkommen, mit dem die kurdische Selbstverwaltung ihre Rechte weitgehend abgab.
„Ich persönlich bin nicht bereit, nach Syrien zurückzukehren, da die Sicherheitslage dort unsicher ist, und meine Familie dringend Hilfe, Medikamente und medizinische Versorgung benötigt“, sagt Mohammad Bozan. Er hofft nach wie vor auf eine Zusammenführung der Familie in Deutschland.
Pro Asyl kritisiert: „Es gibt kein effektives Härtefallverfahren“
So wie ihm geht es Tausenden Familien, bei denen Paare getrennt bleiben oder Kinder ohne ein Elternteil aufwachsen. Die Regierung beschwichtigt, für Härtefälle gebe es ja Ausnahmen von dem Stopp.
Doch die Statistik zeigt, wie schlecht die Chancen darauf stehen. Bis Mitte Mai waren nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger gerade einmal Visa für sieben Personen im Rahmen der Härtefallregelung erteilt worden – bei fast 4.800 Härtefall-Anzeigen und fast 2.500 IOM-Interviews, die etwa 8.500 Menschen betrafen. In fünf der Fälle, bei denen Visa erteilt wurden, sei das „im Rahmen gerichtlicher Vergleiche“ geschehen, teilte das Auswärtige Amt mit. Für die Linke ist klar, was das bedeutet: Das Auswärtige Amt vermeide es durch die Visaerteilung im Rahmen solcher Vergleiche, dass Gerichte Entscheidungen zu seinen Ungunsten träfen, auf die sich andere berufen könnten.
„Die Weisung des Auswärtigen Amts zur Härtefallregelung muss sofort und rückwirkend geändert werden, sie hat eine systematische Verhinderung des Familiennachzugs zur Folge, selbst in krassen Einzelfällen“, sagt Bünger. Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sei das unvereinbar.
Jelena Bellmer von Pro Asyl sieht das ähnlich. „Dass nach zehn Monaten und weit über 4000 Härtefallanzeigen erst sieben Visa erteilt wurden, zeigt, dass es kein effektives Härtefallverfahren gibt“, stellt sie fest.
Auch aus der juristischen Fachwelt werden Bedenken vorgebracht. Die langen Wartezeiten seien angesichts der bisherigen Rechtsprechung des EGMR jedenfalls „hochgradig rechtfertigungsbedürftig“, formuliert es der Regensburger Jura-Professor Robert Uerpmann-Wittzack in einem Beitrag in der renommierten „Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik“.
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) halte allenfalls Wartezeiten von zwei Jahren auch in Härtefällen für zumutbar. Diese würden in Deutschland aber deutlich überschritten.