Ein Konzept: Lawfare
In der Politikwissenschaft beschreibt der Begriff „Lawfare“ (Krieg mit den Mitteln des Rechts) den Einsatz rechtlicher Instrumente – wie Klagen, Ermittlungen, Verhaftungen und die Einsetzung von Zwangsverwaltern –, um einen politischen Rivalen unter dem Schein eines legitimen Gerichtsverfahrens zu neutralisieren. Der Unterschied zu klassischen Modellen des Autoritarismus besteht darin, dass anstelle offener Repression die Gerichtssäle, Anklageschriften und der Diskurs über die „Unabhängigkeit der Justiz“ instrumentalisiert werden. Das Verfahren, das in der Türkei seit anderthalb Jahren gegen den Oberbürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, betrieben wird, stellt ein Lehrbuchbeispiel für dieses Konzept dar.
In diesem Artikel werde ich nicht nur eine einzelne Verhaftung untersuchen, sondern das Muster, das durch mehrere, gleichzeitig gegen dieselbe Person geführte Verfahren entsteht. Denn das eigentlich Bedeutsame ist nicht ein isoliertes Verfahren, sondern das faktische Ergebnis, das aus der Gesamtheit dieser Prozesse resultiert.
Drei Fronten gegen dieselbe Person
İmamoğlu wurde am 23. März 2025 im Rahmen von Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) verhaftet und durch einen Beschluss des Innenministeriums seines Amtes als Oberbürgermeister enthoben. Der seither gegen ihn geführte Prozess besteht nicht aus einem einzelnen Verfahren, sondern aus drei separaten Gerichtsverfahren, die zwar unabhängig voneinander erscheinen, sich jedoch in Bezug auf ihr Timing und ihre Wirkung überschneiden:
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Das İBB-Verfahren: Eine Mammutakte mit 414 Angeklagten, die auf einer 3.900-seitigen Anklageschrift basiert und zahlreiche Vorwürfe beinhaltet, allen voran die „Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung“. Die Staatsanwaltschaft behauptet, İmamoğlu sei für 142 separate Handlungen verantwortlich, und fordert eine Haftstrafe von 828 bis zu 2.352 Jahren. Allein diese Zahl deutet darauf hin, dass das Verfahren weniger einen bestrafenden als vielmehr einen abschreckenden und eliminierenden Zweck verfolgt.
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Das Spionage-Verfahren: In diesem Prozess, in dem İmamoğlu gemeinsam mit dem Chefredakteur von TELE1, Merdan Yanardağ, dem Kampagnenmanager Necati Özkan und dem Geschäftsmann Hüseyin Gün vor Gericht steht, wird ihm gemäß Artikel 328/1 des türkischen Strafgesetzbuchs (TCK) „politische oder militärische Spionage“ zur Last gelegt; die Staatsanwaltschaft fordert 15 bis 20 Jahre Haft. Die Anklage stützt sich auf einen anonymen Tipp beim Notrufzentrum 112. Die Tatsache, dass unmittelbar nach Yanardağs Festnahme ein Zwangsverwalter bei TELE1 eingesetzt und der Sender für 28 Millionen Lira zur Versteigerung freigegeben wurde, führt die abschreckende Funktion dieses Verfahrens für die Presse deutlich vor Augen.
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Das Diplom-Verfahren: Ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, das eingeleitet wurde, nachdem die Universität Istanbul die Diplome von 28 Personen, darunter auch İmamoğlu, mit der Begründung der „Nichtigkeit“ (rechtlichen Nichtexistenz) annulliert hatte. Dass eine Universitätsimmatrikulation aus dem Jahr 1994 dreißig Jahre später – im politisch kritischsten Moment – auf die Tagesordnung gebracht wird, zeigt unmissverständlich, dass das Timing dieses Verfahrens kein Zufall ist.
Dass diese drei Verfahren in derselben Woche vor unterschiedlichen Gerichten verhandelt werden – und İmamoğlu nach eigenen Worten gezwungen ist, sich am selben Tag vor drei verschiedenen Gerichten zu verteidigen –, kann nicht als rechtlicher Zufall gedeutet werden. Diese Ballung, die das Verteidigungsrecht des Angeklagten faktisch unnutzbar macht, ist im Hinblick auf die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren eine Diskussion für sich.
Die faktische Einschränkung des Rechts auf Verteidigung
Die Ereignisse in der Anhörung des İBB-Verfahrens am 8. Juli 2026 machten den punitiven Charakter des Prozesses noch deutlicher. Während İmamoğlu betonte, dass die ihm zugestandene Verteidigungszeit für eine so umfangreiche Akte unzureichend sei, zog er einen Vergleich zu vergangenen politischen Prozessen: Er verwies auf Präzedenzfälle, in denen Ümit Özdağ einen ganzen Tag und Selahattin Demirtaş vierzehn Tage lang ununterbrochen plädieren durften, und argumentierte, die gegen ihn verhängte Beschränkung sei ein Doppelstandard.
Nach den Worten İmamoğlus („Ich werde richten; ich werde diejenigen vor Gericht stellen, die die Anklageschrift vorbereitet haben“), der nach Spannungen mit dem Richtergremium aus dem Saal verwiesen wurde, leitete die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy noch am selben Tag von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen „Bedrohung eines Amtsträgers“ ein. Dass sich ein politisches Statement, das ein Angeklagter im Gerichtssaal äußert, innerhalb weniger Stunden in ein neues Strafverfahren verwandelt, ist ein konkretes Indiz dafür, dass der Justizprozess selbst zu einem Repressionsinstrument geworden ist.
Die zweite Front auf Parteiebene: Das Parteitagsverfahren und die faktische Spaltung
Der Druck beschränkt sich nicht nur auf die Person İmamoğlus. Die Klage auf „absolute Nichtigkeit“, die wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten auf dem 38. ordentlichen Parteitag der CHP im Jahr 2023 eingereicht wurde, ist nun rechtskräftig abgeschlossen: Die 36. Zivilkammer des Regionalen Gerichtshofs Istanbul erklärte den Parteitag am 22. Mai 2026 für ungültig, enthob die Führung unter Özgür Özel einstweilig ihres Amtes und setzte den ehemaligen Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu sowie den vorherigen Vorstand wieder ein. Der Hohe Wahlausschuss (YSK) wies den Einspruch der CHP gegen diese Entscheidung ebenfalls ab. Dass Kılıçdaroğlu in der Anklageschrift als „Geschädigter“ geführt wurde, hatte die rechtliche Grundlage für seine Wiedereinsetzung durch das Gericht bereits im Vorfeld geebnet.
Das Ergebnis der Entscheidung war kein bloßes Szenario, sondern eine faktische Parteikrise. Während das Lager um Özel den Fraktionsvorsitz im Parlament behauptet, leitet Kılıçdaroğlu die Parteizentrale; die Partei hat nun eine Doppelspitze. Über 700 Özel-nahe Delegierte sammelten Unterschriften für einen außerordentlichen Parteitag und reichten diese bei der Parteizentrale ein. Die Führung unter Kılıçdaroğlu bearbeitete diesen Antrag jedoch nicht, sondern kündigte stattdessen den Zeitplan für einen ordentlichen Parteitag im September an – wodurch sie die satzungsgemäße Pflicht zur Rückmeldung bis zum 11. Juli effektiv aushebelte.
Daraufhin bereitet sich das Özel-Lager vor, beim Friedensgericht die offizielle Einsetzung eines Einberufungsausschusses (faktisch eines Zwangsverwalters) durch das Gericht zu beantragen. Die Seite, die Kılıçdaroğlu seit Monaten als „Zwangsverwalter“ bezeichnet, ist nun ironischerweise an dem Punkt angelangt, selbst einen gerichtlich bestellten Verwalter zu fordern. Es wird erwartet, dass der Kassationshof (Yargıtay) vor den am 20. Juli beginnenden Gerichtsferien über den Einspruch gegen die einstweilige Anordnung entscheidet. Sollte bis zu diesem Datum keine Entscheidung zu ihren Gunsten ergehen, hat das Özel-Lager zusammen mit dem Team von İmamoğlu, das den Prozess aus Silivri heraus steuert, angekündigt, die Vorbereitungen für die Gründung einer neuen Partei einzuleiten, was zu einer Abspaltung führen würde, an der fast einhundert Abgeordnete beteiligt wären.
Was also anfangs als „ein Szenario, dem eine Gerichtsentscheidung den Weg ebnen könnte“, gedeutet werden konnte, ist bis zum heutigen Tag bereits Realität geworden und hat die größte Oppositionspartei des Landes faktisch an den Punkt einer Spaltung getrieben. Dies ist das konkretste Beispiel dafür, dass Gerichtsentscheidungen nicht nur einzelne Politiker, sondern direkt die institutionelle Integrität der Opposition ins Visier nehmen können.
Warum es sich nicht um einen „Einzelfall“, sondern um ein systematisches Muster handelt
Was die Definition dieses Prozesses als Lawfare rechtfertigt, ist nicht die rechtliche Umstrittenheit eines einzelnen Verfahrens – umstrittene Fälle kann es in jedem Rechtssystem geben –, sondern vielmehr das Zusammenwirken der folgenden drei Elemente:
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Erstens die Gleichzeitigkeit: Dass gegen dieselbe Person im selben Zeitraum mehrere schwere Strafverfahren auf der Grundlage voneinander unabhängiger rechtlicher Begründungen eröffnet werden, ist statistisch nicht zu erwarten, sondern deutet auf eine gezielte Strategie hin.
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Zweitens das Timing: Dass die Annullierung des Diploms nach dreißig Jahren erfolgt, der Vorwurf der Spionage mitten im Wahlkampf erhoben wird und die neuen Ermittlungen unmittelbar auf ein im Gerichtssaal gesprochenes Wort folgen, zeigt, dass sich der juristische Prozess synchron zum politischen Kalender bewegt.
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Drittens die Schnittmenge mit der Presse: Dass die Einsetzung eines Zwangsverwalters bei TELE1 und die Verhaftung von Yanardağ in derselben Akte wie das Spionageverfahren gegen İmamoğlu geführt werden, verdeutlicht, dass nicht nur die politische Opposition selbst, sondern auch die über sie berichtende Presse durch dasselbe juristische Manöver zum Schweigen gebracht werden soll.
Fazit
Die Kluft zwischen dem Narrativ des Justizministeriums von „unabhängigen und unparteiischen Gerichten“ und der Realität, in der im selben Zeitraum drei parallele Verfahren gegen einen Oberbürgermeister eröffnet werden, ein Zwangsverwalter für den Sender eines Journalisten eingesetzt wird, ein im Gerichtssaal geäußertes Wort innerhalb von Stunden zu neuen Ermittlungen führt und die größte Oppositionspartei durch eine Gerichtsentscheidung faktisch gespalten wird, bietet eine hinreichende Datenbasis, um den tatsächlichen Zustand des Rechtsstaates in der Türkei zu verstehen. Was hier debattiert wird, ist nicht die Frage, ob ein einzelnes Verfahren fair ist oder nicht; sondern ob das Recht systematisch zu einem Instrument der politischen Führung gemacht wird, um ihre Rivalen zu eliminieren. Die oben zusammengefassten Fakten beantworten diese Frage von selbst.