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Information

Arbeitsrecht: Krank und doch gekündigt

von Fremdeninfo 23 März 2017
von Fremdeninfo

Arbeitsrecht: Krank und doch gekündigt

Es gibt die falsche Vorstellung, dass ein erkrankter Arbeitnehmer /in nicht gekündigt werden darf.

Dieses ist grundsätzlich nicht zutreffend. Das Kündigungsschutzgesetz schützt krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

In dem Kündigungsschutzgesetz existieren drei Formen der Kündigung von Arbeitnehmern.

  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung.

Die krankheitsbedingte Kündigung zählt zu der Kategorie der personbedingten Kündigung.

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber bevor er eine Person wegen einer Erkrankung kündigt folgende Voraussetzungen beachten:

  1. Die künftige Gesundheitssituation des Beschäftigten.

Dabei muss der Arbeitgeber genau nachvollziehen wie häufig der Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt ist und muss eine Rückschau hinsichtlich der Beschäftigungs- und Krankheitszeiten vornehmen. Kommt es zu häufigen kurzfristigen oder längerfristigen krankheitsbedingten Ausfällen von dem Beschäftigten so kann der Arbeitgeber mit einer Rückschau der Erkrankungen des Beschäftigten eine Kündigung wegen häufiger Erkrankung aussprechen.

  1. Durch die Krankheit werden wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Interessen beeinträchtigt.

Der Arbeitgeber muss prüfen ob der Beschäftigte aufgrund seiner Erkrankung hohe Lohnfortzahlungen vornimmt. Eine Entgeltzahlung ist bis zu 6 Wochen Krankheitszeit fällig. Nach 6 Wochen treten die Krankenkassen dann für den Lohn des erkrankten Beschäftigten ein.

Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung muss der Arbeitgeber prüfen ob der erkrankte Beschäftigte in einer exponierten Stellung arbeitet, so dass der gesamte Betriebsablauf durch seine Erkrankung gestört wird.

Ist dies der Fall dann kann der Arbeitgeber bei Beachtung der Sozialauswahlkriterien den erkrankten Beschäftigten Arbeitnehmer entlassen

  1. Interessenabwägung zwischen Betriebszugehörigkeit und krankheitsbedingte Kündigung

Als wichtiges Kriterium bei der Kündigung muss der Arbeitgeber eine Pro- und Kontraliste aufstellen. In der Pro- und Kontraliste muss stehen wie häufig der Arbeitnehmer in der Vergangenheit arbeitsunfähig erkrankt war und welche Rolle er im Betriebsablauf spielt. Weiter muss diese Liste enthalten ob seine Erkrankung den betrieblichen Ablauf stört und ob die Erkrankung des Betroffenen häufig auftritt oder ob es nur eine vorrübergehende Erscheinung ist.

Bei dieser Pro- und Kontra-Abwägung muss insbesondere die betrieblichen und persönlichen Interessen des Beschäftigten gegen einander aufgewogen werden.

Nach dem dies durchgeführt worden ist muss der Betriebsrat, sofern in einer Firma eine Betriebsrat existiert, angehört werden. Anderenfalls ist die krankheitsbedingte Kündigung nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen. Der Arbeitgeber kann dieses im gerichtlichen Verfahren nachholen.

Bei Arbeitnehmer mit einem Behinderungsgrad von 50 % ist es erforderlich, dass das Integrationsamt der Kündigung zustimmt.

Klageweg

Will sich der betroffene Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren muss er innerhalb von drei Wochen bei dem zuständigen Arbeitsgericht Klage erheben.

Bei dieser Klage muss der Beschäftigte darlegen weshalb er erkrankt ist. Ferner muss er genau darlegen ob die oben aufgeführten drei Kriterien bzw. auch die Anhörung des Betriebsrates von dem Arbeitgeber eingehalten worden sind.

Hat der Arbeitgeber die oben aufgeführten Kriterien erfüllt ist es möglich dass die Klage auf Weiterbeschäftigung negativ beschieden wird.

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes taucht immer die Frage auf ob jemand der länger als 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben ist weiter beschäftigt werden kann. Daher ist es wichtig bei einer mehrmonatigen Erkrankung mit dem Arbeitgeber zu sprechen und diesen auf eine betriebliche Wiedereingliederung zu drängen.

Ein solches betriebliches Wiedereingliederungsmanagement ist nicht nur von Seiten des Arbeitgebers zu verlangen, sondern auch der Beschäftigte kann diese Maßnahme von seinen Arbeitgeber fordern.

Im Rahmen dieser betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme kann der Beschäftigte verlangen, dass er anderweitig, als an seinem ursprünglichen Arbeitsplatz, eingesetzt wird.

Rechtsanwalt

M. Erdem

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23 März 2017 0 Kommentare
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Veranstaltungen

CeBITLösungen für die digitale Arbeits- und Lebenswelt

von Fremdeninfo 22 März 2017
von Fremdeninfo
CeBIT
20.03.2017 – 24.03.2017
Hannover, Deutschland
Lösungen für die digitale Arbeits- und Lebenswelt
22 März 2017 0 Kommentare
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Politik

Grüne begrüßen Ablehnung der AKP-Veranstaltung im Lister Turm

von Fremdeninfo 21 März 2017
von Fremdeninfo
Ratsfraktion Hannover
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  • GRÜNE HANNOVER

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Startseite Grüne begrüßen Ablehnung der AKP-Veranstaltung im Lister Turm

Grüne begrüßen Ablehnung der AKP-Veranstaltung im Lister Turm

  • Veröffentlicht am: 20. März 2017 – 11:05

Dr. Freya Markowis Foto: Sven Brauers, © Grüne Hannover

Markowis: „Vortäuschung falscher Tatsachen ein dickes Brett!“

„Ich bin froh, dass die Veranstaltung nicht zugelassen wird!“, sagt Dr. Freya Markowis, Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion. „Hannover ist keine Plattform für den Wahlkampf anderer Länder!“

„Die Vortäuschung falscher Tatsachen ist dabei ein dickes Brett! Das spricht nicht für diese türkische Partei“, so Markowis.

„Für die Zukunft muss die Bundesregierung dennoch für ein generelles Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer PolitikerInnen sorgen“, erklärt Markowis. „Denn in diesem Einzelfall fußte die Absage rechtlich auf der Vortäuschung falscher Tatsachen.“ 

Hintergrund:

Die LHH lehnt eine geplante Veranstaltung der UETD (Union Europäischer Türkischer Demokraten) im Freizeitheim Lister Turm nach Rücksprachen mit dem Land und der Polizei ab.
Die Veranstaltung war seitens der UETD zunächst als Treffen des Ortsvereins Hannover angemeldet worden. In Wahrheit wurde allerdings ein „Abgeordneter aus der Türkei“ erwartet, und zwar der stv. Vorsitzenden der türkischen Regierungspartei AKP, Mehmet Mehdi Eker.

21 März 2017 0 Kommentare
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Rassismus

Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit

von Fremdeninfo 19 März 2017
von Fremdeninfo

Rassismus, Antisemitismus und

Fremdenfeindlichkeit

Es gibt keine allgemein akzeptierte Definition von Rassismus. Er kann vieles umfassen und hat viele Erscheinungsformen.

Viele Kontroversen über die Bedeutung des Wortes «Rassismus» erklären sich daraus, dass sowohl eine enge als auch eine weite Bedeutung des Ausdrucks parallel genutzt wird.

Rassismus als ein kulturelles Phänomen, wurde während der Französischen Revolution diskutiert und für gleich aussehende Menschen gedacht. Hitler hat daraus die Ariertheorie entwickelt.

Der Antisemitismus basiert auf sehr viel älteren kulturellen und religiösen Phänomenen. Der Antisemitismus hat in der Nazizeit zu Menschenvernichtungen, Pogromen, Völkermord und ethnischen Säuberungen geführt. Die Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Kommunisten, Oppositionelle etc. wurden durch den Rassismus und den Antisemitismus zu Opfern. Die Nazis wurden zu Tätern.

Trotz der menschenverachtenden nationalsozialistischen Verbrechen des Hitlerregimes aus Antisemitismus und Rassismus heraus, ist auch heute noch möglich, dass andere Menschen als Juden zu Opfern aus Rassismus und Antisemitismus werden können. Heute haben wir vielmehr dafür den „Ersatzbegriff“ Fremdenfeindlichkeit.

Klassisches Konzept von «Rassismus» (enge Bedeutung)

Rassistisch sind Ideologien, welche die Menschheit in eine Anzahl von biologischen Rassen mit genetisch vererbbaren Eigenschaften einteilen und die so verstandenen «Rassen» hierarchisch einstufen.

Das klassische Konzept war vorherrschend in der Epoche des europäischen Kolonialismus und Imperialismus bis nach dem Zweiten Weltkrieg. Diese pseudo-biologische Ideologie diente der Rechtfertigung des Kolonialismus, der Sklaverei, der Verbrechen der Nazis oder von Apartheidregimes. D. h., man kann sagen, dass Sinn und Zweck des Rassismus in der Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung der Vorherrschaft besteht.

Rassismus umfasst Ideologien und Praxisformen auf der Basis der Konstruktion von Menschengruppen als Abstammungs- und Herkunftsgemeinschaften, denen kollektive Merkmale zugeschrieben werden, die implizit oder explizit bewertet und

als nicht oder nur schwer veränderbar interpretiert werden.» (Johannes Zerger, Was ist Rassismus?, Göttingen 1997, S.81).

Diese Definition erweitert den Anwendungsbereich des Ausdrucks «Rassismus» von den biologisch aufgefassten «Rassen» auf alle Arten von Abstammungs-gruppen, die als andersartig dargestellt werden, insbesondere auf die «ethnischen Gruppen» oder «Völker».

Viel Beachtung fand in der neueren Diskussion auch ein Definitionsvorschlag von Albert Memmi:

Es ist davon auszugehen, dass Rassismus immer dann vorliegt, wenn bestimmte körperliche Merkmale oder Eigenschaften qualitativ bewertet werden, z.B. wenn Hautfarben Rückschlüsse auf die geistigen Fähigkeiten geben sollen. Des weiteren liegt Rassismus dann vor, wenn gelerntes Verhalten, z.B. Intelligenz, naturalisiert, d.h. als angeboren unterstellt wird. Diese Arten des Rassismus bezeichnet man auch als genetischen Rassismus. Rassismus liegt z.B. auch vor, wenn behauptet wird, dass Frauen per se weniger Rationalität, dafür von Geburt an aber mehr Gefühl zukomme als Männern usw.
Neben dem genetischen Rassismus gibt es einen sogenannten kulturellen Rassismus. Er liegt immer dann vor, wenn bestimmte Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche anderer als negativ abweichend deklariert werden. Dieser kulturelle Rassismus scheint auf dem Vormarsch zu sein. Auch diese Form des Rassismus dient in der Praxis der Ausschließung anderer, die man benötigt, um ihnen den umkämpften Platz an der Sonne streitig zu machen.

Der Rassismus des sogenannten „Ethnopluralismus“ liegt darin, dass er eine Vermischung von Menschen, die unterschiedlichen Kulturen angehören, nicht zulassen will.

„Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.“ (Albert Memmi, Rassismus, Frankfurt a.M. 1987, S.164).

 Auch im rechtlichen Sinne gibt es keine einheitliche, formelle Definition von Rassismus. Nah an der Rechtspraxis ist das Verständnis von „rassistischer Diskriminierung“ als dem Inbegriff von Ungleichbehandlungen, Äußerungen oder Gewalttaten, die bewirken oder beabsichtigen, dass Menschen wegen ihrer äußeren Erscheinung (Rasse) oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität oder Religion herabgesetzt werden.

Problematik des „Rasse“-Begriffs in der Gesetzgebung

Wenn in Verfassungs- oder Gesetzestexten der Begriff „Rasse“ vorkommt, wie zum Beispiel in Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes: „…Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse,…benachteiligt oder bevorzugt werden“ oder in der EU-Rassenrichtlinie 2000/43/EG: „Die EU weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurück. Die Verwendung des Begriffes „Rasse“ in dieser Richtlinie impliziert nicht die Akzeptanz solcher Theorien…“, so schafft die Verwendung dieses Begriffs einen Widerspruch. Denn der Begriff „Rasse“ wird unterdessen in der globalen Gesellschaft als ein rassistisches Konzept, d. h., als typisches Element von rassistischen Ideologien, aufgefasst. Die Auseinander-setzung mit dieser terminologischen Schwierigkeit und der kontroversen Diskussion hat im deutschsprachigen Raum erst begonnen:

  • „ … und welcher Rasse gehören Sie an?“ Zur Problematik des Begriffs „Rasse“ in der Gesetzgebung
    Policy Paper von Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte, November 2009 (pdf, 16 S.)
  • Ein Grundgesetz ohne „Rasse“. Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz
    Policy Paper von Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte, April 2010 (pdf).

 Heute sind in Europa und auch in den USA Rechtspopulisten als verantwortliche Politiker oder als solche, die die Regierung übernehmen wollen, unterwegs. Sie alle beschuldigen EmigrantenInnen oder Flüchtlinge für soziale Schieflagen in ihren eigenen Ländern. Sie alle wollen an die Macht oder wollen an der Macht bleiben mit fremdenfeinlichen Wahlkampfstrategien und -parolen. Ist Fremdenfeindlichkeit die neue Form des „Rassismus“ oder der neue Begriff dafür? Wenn dem so ist, so sind alle demokratischen Parteien, Verbände, Organisationen und Gesellschaftschichten dazu aufgerufen, die demokratischen Werte und Normen, die so schwer errungen worden sind, zu bewahren und sich für ihren Erhalt vehement einzusetzen.

19 März 2017 0 Kommentare
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Information

Die Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

von Fremdeninfo 15 März 2017
von Fremdeninfo

Die Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

Durch § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden die Länder dazu ermächtigt, sogenannte Härtefallkommissionen einzurichten. Von dieser Ermächtigung hat Niedersachsen im Jahr 2006 Gebrauch gemacht. Seitdem tagt die Niedersächsische Härtefallkommission regelmäßig.

Die Härtefallkommission

Die Kommission besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und der Vorsitzenden sowie deren Vertretern, die vom Ministerium für Inneres und Sport berufen werden.

Es wird jeweils ein Mitglied nebst Stellvertretung auf Vorschlag

  • des Niedersächsischen Landkreistages,
  • des Niedersächsischen Städtetages,
  • der Konföderation evangelischer Kirchen Niedersachsens,
  • des Katholischen Büros Niedersachsens,
  • der Landarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen sowie
  • des Flüchtlingsrates Niedersachsens

berufen.

Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören außerdem

  • eine Ärztin bzw. ein Arzt, die bzw. der über psychotherapeutische Erfahrung verfügt sowie
  • zwei weitere Mitglieder.

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe ist ein Mitglied mit beratender Stimme.

Durch die Härtefallkommission besteht die Möglichkeit, Ausländern, die nach den sonstigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht erhalten können, zu einem legalen Aufenthalt zu verhelfen.

Die Zusammensetzung und die Arbeit der Härtefallkommission sind in der Verordnung über die Härtefallkommission in Niedersachsen nach dem Aufenthaltsgesetz (Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung – NHärteKVO) geregelt. Die Härtefallkommission wird ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Eingabe von Ihnen tätig.

Die genannte Verordnung finden Sie über den gleichnamigen Link in der Informationsspalte.

Die Eingabe

Die Kommission soll Ausländern eine letzte Chance auf einen legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Daher sind vor der Eingabe bei der Härtefallkommission zunächst alle übrigen Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis nach dem AufenthG zu erhalten, auszuschöpfen.

Eingaben an die Härtefallkommission können über ein Kommissionsmitglied oder unmittelbar bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingereicht werden. Der Eingabe sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • der Eingabenvordruck,
  • eine unterschriebene Einverständniserklärung der betroffenen Ausländerin oder des betroffenen Ausländers und
  • falls Sie die Eingabe nicht selber tätigen, sondern diese durch einen Rechtsbeistand oder Bekannten für sie getätigt wird, eine unterschriebene Vertretungsvollmacht

Voraussetzung für ein erfolgreiches Härtefallverfahren sind dringende humanitäre oder persönliche Gründe, welche die weitere Anwesenheit der Ausländerin oder des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

Um Ihnen ein möglichst schnelles Verfahren zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen daher, bereits bei der ersten Übersendung auf folgende Fragen einzugehen und entsprechende Nachweise einzureichen:

  • Wie gut beherrschen Sie und Ihre Familienmitglieder die deutsche Sprache (Sprachzertifikate)?
  • Haben Sie aktuell einen Job (Arbeitsvertrag)?

o Wenn ja, können Sie damit Ihren Lebensunterhalt vollständig decken (Verdienstbescheinigungen)?

o Wenn nein, suchen Sie aktiv nach Arbeit (Bewerbungsschreiben)?

  • Wenn Kinder von der Eingabe umfasst sind: besuchen diese regelmäßig und mit Erfolg die Schule (Zeugnisse)? Absolvieren sie bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium (Ausbildungsvertrag bzw. Studienbescheinigung)?
  • Halten Sie sich an die deutschen Gesetze oder sind aktuelle und/oder vergangene strafrechtliche Verfehlungen vorhanden?

Eine geklärte und belegte Identität sowie das Vorliegen eines gültigen Reisepasses sind Grundvoraussetzungen für jedes Bleiberecht in Deutschland. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie einen gültigen Reisepass besitzen und dass der Name, den Sie uns genannt haben, auch ihr richtiger Name ist. Sollten Sie keinen Reisepass haben, versuchen Sie bitte, einen zu bekommen oder teilen Sie uns mit, warum dies nicht möglich ist. Wenn Sie eine Geburtskurkunde oder eine ID-Card besitzen, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit. Wir empfehlen Ihnen auch diese entsprechenden Unterlagen bei der ersten Übersendung der Eingabe einzureichen.

Sie haben jedoch stets die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen nachzureichen.

Die grundsätzlichen Informationen über die Eingabe finden Sie noch einmal in dem Faltblatt „Hinweise zum Härtefallverfahren“, welches Sie über den gleichnamigen Link in der Informationsspalte finden.

Das Verfahren

Nach Eingang einer Eingabe bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission wird in einem ersten Schritt geprüft, ob die Eingabe zur Beratung in der Kommission angenommen wird. Eine Annahme ist ausgeschlossen, wenn einer der in § 5 Abs. 1 NHärteKVO genannten Nichtannahmegründevorliegt.

Sofern die Eingabe zur Beratung angenommen wird, wird die zuständige Ausländerbehörde umgehend darüber informiert und aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden für die Dauer des Härtefallverfahrens ausgesetzt.

Nach Abschluss der Beratung unterrichtet die Geschäftsstelle die betroffene Ausländerin bzw. den betroffenen Ausländer über die Entscheidung der Härtefallkommission.

Fragen und Auskünfte

Für Fragen und Auskünfte rund um das Thema Härtefallkommission steht Ihnen die Geschäftsstelle der Härtefallkommission zur Verfügung:

Geschäftsstelle der Härtefallkommission beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport

Postfach 221
30002 Hannover
Tel: (0511) 120-6219 /Fax: (0511) 120-4848
HFK@mi.niedersachsen.de

Um Näheres über die angesprochenen Möglichkeiten für einen legalen Aufenthalt nach dem AufenthG zu erfahren, können Sie sich an die Fachberatungsstelle für das Härtefallverfahren wenden.

kargah e. V.

Frau Carmen Schaper

Zur Bettfedernfabrik 1

30451 Hannover

Tel: 0511 / 12 60 78 – 13

Mail: fachberatung-hfk@kargah.de

DRK-Kreisverband Aurich e. V.

Herr Bernd Tobiassen

Schmiedestr. 13

26603 Aurich

Tel: 04941 / 69 72 64 0

Mail: fachberatung-hfk@ewe.net

15 März 2017 0 Kommentare
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Politik

Beck gibt von Erdogan verliehenen Preis zurück

von Fremdeninfo 13 März 2017
von Fremdeninfo

Protest gegen Nazi-Vergleiche

Beck gibt von Erdogan verliehenen Preis zurück

Aus Protest gegen die Nazi-Vergleiche des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gibt die Grünen-Politikerin Marieluise Beck einen Freundschaftspreis zurück, den sie von ihm 2005 verliehen bekommen hatte.

Quelle: Imago, Metodi Popow

Wie viele andere deutsche Politiker auch zeigt sich Marieluise Beck von der Erdogan-Äußerung verwundert.

Die deutsche Gesellschaft hat sich intensiv mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinandergesetzt.

Marieluise Beck im Brief an den türkischen Präsidenten

Die von Erdogan erhobenen Vergleiche seien „unpassend und geschichtsklitternd“, kritisierte Beck in einem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Brief an den türkischen Staatschef. Aus Protest gegen die Politik und die Äußerungen Erdogans gebe sie den türkischen Freundschaftspreis zurück, kündigte die Bundestagsabgeordnete an. „Den Bürgerinnen und Bürgern in der Türkei möchte ich gleichzeitig versichern, dass ich mich auch weiterhin für die Freundschaft zwischen den Menschen in unseren Ländern einsetzen werde.“

In den vergangenen Tagen hatten mehrere deutsche Kommunen Wahlkampfauftritte von türkischen Ministern abgesagt. In Ankara löste dies große Verärgerung aus, der türkische Präsident warf Deutschland „Nazi-Methoden“ vor. Dies stieß in Berlin auf scharfen Protest.

13 März 2017 0 Kommentare
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Kultur

Gecekondu und Ort deutscher Geschichte: Das Baumhaus an der Berliner Mauer

von Fremdeninfo 9 März 2017
von Fremdeninfo

Kult-Ort in Kreuzberg

Gecekondu und Ort deutscher Geschichte: Das Baumhaus an der Berliner Mauer

Es braucht nur etwas Eigeninitiative und Dreistigkeit: In den 80er Jahren haben Osman und Mehmet Kalın ein Stück DDR-Gebiet im Westen Berlins unter Beschlag genommen und dort ihre Gartenlaube errichtet. Mittlerweile ist das „Baumhaus an der Mauer“ in Berlin Kult. Doch die beiden wurden auch Zeugen dramatischer Ereignisse deutsch-deutscher Geschichte. Wir haben sie getroffen.

Von: Emre Çakır, 27. Februar 2017

Mehmet Abi, stell dich kurz vor und sag mir wo wir grad sind?

Ich heiße Mehmet und bin der Sohn von Osman Kalın. Wir befinden uns gerade beim Baumhaus an der Mauer.

Wieso heißt es Baumhaus an der Mauer?

Weil aus dem Haus ein Baum herausragt und es damals direkt neben der Berliner Mauer gebaut wurde. Es wird auch amüsant Guerilla Garten oder Gecekondu* von Kreuzberg genannt (lacht).

Du und dein Vater haben dieses Haus gebaut?

Ja, Anfang der 80er. Mein Vater migrierte in den 60ern, damals erst als Gastarbeiter nach Österreich, lebte und arbeite anschließend in Mannheim und Stuttgart. 1980 zogen wir nach Berlin-Spandau und dann nach Kreuzberg. Hier am Bethaniendamm, gleich da vorne, bezogen wir eine Wohnung mit Mauerblick. Das war lange vor deiner Geburt.

Dieses Haus hat eine Geschichte. Eine ungewöhnliche und faszinierende Geschichte. Ich würde gerne mehr darüber erfahren.

Also damals, 1982, war mein Vater schon Rentner. Und so ein Rentnerleben war nichts für ihn. Es machte ihn träge und es war langweilig, einfach rumzusitzen und seine Zeit unproduktiv zu verschwenden. Bei einem Spaziergang bemerkte er damals dieses Grundstück und hatte eine Art göttliche Offenbarung, sagte er mir damals. Er fing mit leichter Gartenarbeit an und im Laufe der Zeit besorgte er sich Sachen aus allen unterschiedlichen Ecken und baute sich quasi sein eigenes Gartenhaus.

Hatte er dafür eine Baugenehmigung?

Ne, mein Junge, während des Eisernen Vorhangs war dieses Grundstück Niemandsland. Das Grundstück gehörte zu Ost-Berlin, aber befand sich auf der westlichen Seite der Berliner Mauer.

Niemandsland?

Beide Sektoren hatten dieses Grundstück nicht genutzt. Das lag daran, dass man die Berliner Mauer etwas ungenauer errichtet hat. Die Kommunisten wollten Geld sparen und bauten die Mauer halt etwas kürzer.

Hat denn niemand etwas gesagt? Weder irgendwelche Mitarbeiter aus der DDR, noch irgendwelche Behörden aus dem Westen? Haben beide Seiten das einfach toleriert?

Natürlich waren die DDR-Grenzsoldaten am Mauerstreifen erst einmal sehr überrascht und fragten sich, was mein Vater da so tut. Sie waren misstrauisch und wollten das erst einmal nicht erlauben. Einige Uniformierte klopften dann an unsere Tür und statteten uns einen Besuch ab. Es kam zwischen ihnen und meinem Vater zu einigen Wortgefechten. Bis heute bezeichnet mein Vater diese Typen als eşekoğlu (“Eselsohn”, gängige türkische Beleidigung, Anm. d. Red.), weil sie sich verhalten haben als wären sie die Könige der Welt. Die wollten nicht nachgeben. Mein Alter aber noch weniger. Das ging sogar damals bis zum Zentralkomitee der SED. Man hatte die Befürchtung er wäre ein Agent des Westens und würde hier einen Fluchttunnel vorbereiten. Aber bis auf wenige Leute innerhalb der Behörden hat kaum jemand Notiz genommen und es interessierte auch niemanden so richtig.

Was hat das Zentralkomitee der SED beschlossen? Es ist jetzt nicht besonders klein, wenn ich mir das von hier oben mal angucke.

Nunja, wir bekamen eine Genehmigung, zwar beschränkt, aber konnten unser Grundstück behalten. Es ist in der Tat kein kleines Grundstück. Es sind ganze 350 Quadratmeter. So konnten wir und mein alter Herr ganz unbekümmert ein kleines Gartenhaus bauen. Wir bepflanzten den Garten mit Obst und Gemüse. Wir haben sogar ein paar Bäume gepflanzt. Uns wurde das Graben für einen Brunnen nicht erlaubt und die Berliner Wassergesellschaft hatte auch so ihre Probleme mit uns. Aber Gott schickte uns einen Engel. Der evangelische Pfarrer aus der St. Thomas-Gemeinde hat uns geholfen. Mit seiner Hilfe konnten wir unser Gemüse und Obst bewässern.

Du hast deinem Vater damals beim Bau geholfen und hast miterlebt, wie jemand erschossen wurde. So jedenfalls hat es mir dein Vater erzählt.

Als Teenager haben ich und mein Vater, als wir hier zusammen saßen und Datteln gegessen haben, gesehen, wie zwei junge Männer versuchten über die Mauer zu springen und in den Westen zu fliehen. Der Erste, der über die Mauer sprang, hatte großes Glück und wurde von den an ihm vorbezischenden Kugeln nicht getroffen, die von einem Grenzsoldaten auf dem Wachtturm abgefeuert wurden. Der zweite hatte kein Glück. Er konnte zwar über die Mauer springen, wurde aber von Kugeln durchsiebt. Ich stand unter Schockstarre. Mein Vater war außer sich vor Wut. Er schrie und verfluchte den Grenzsoldaten, so sehr, dass der Soldat vom Wachturm aus das Gewehr auf ihn richtete und drohte, wenn er nicht still sein würde.

Und…

Mein Vater sagte ihm, dass er keine Angst vor dem Tod hat und ruhig abdrücken könnte. Die Wut hatte ihn so sehr getrübt, dass er in dem Moment alles um sich herum vergessen hatte. Seine Augen wurden ganz rot vor Zorn. Er knirschte mit den Zähnen und hatte seine Hände zusammengeballt. Der Grenzsoldat auf dem Wachturm lachte dann unverhohlen und ging unbekümmert seinen Dingen nach. So als wäre rein gar nichts passiert.

Ich glaube, es war wohl unter anderem das Gefühl der Machtlosigkeit, das deinen Vater so in Rage brachte. Du siehst, wie unschuldige Menschen erschossen werden und kannst nichts dagegen tun.

Ja, das hat er mir auch einige Jahre später an einem Abend gesagt, als wir darüber geredet haben. Später sagte er mir auch, dass er ins Zimmer ging und da weinte, weil er seine Trauer nicht mehr zurückhalten konnte und mir nicht zeigen wollte. Er nahm mich liebevoll an die Hand, brachte mich nach hause und sagte kein einziges Wort. Mein Vater ist ein sehr besonnener und gewitzter Mensch, aber er versuchte auch immer gegenüber seinen Kindern die nötige Autorität zu bewahren. Ein Vater ist gleichzeitig ein Retter in Not und kann sich in schwierigen Situation keine Schwächen erlauben. Aber das eigentlich Schockierende, mein Lieber, war, dass wir den Soldaten, der das getan hat, kannten. Und das schon seit einigen Jahren.

Zum Beispiel hat er zu Weihnachten Spirituosen und Gebäck durch die Mauer gereicht. Man grüßte sich jeden Morgen, und im Laufe der Zeit entwickelte sich eine Art Freundschaft, so jedenfalls glaubten wir. Bis zu diesem Tag, als wir gesehen haben, wie skrupellos und kalt er einen jungen Mann erschossen hat. Wir sagten uns, er ist Soldat. Er tut nur das was man ihm befiehlt, wir sagten uns, er arbeitet vielleicht für diese Faschisten, aber in Wirklichkeit ist er gegen diese Leute. Wir irrten uns. Das sahen mein Vater und ich an dem Tag, als er diesen Jungen erschoss. An dem Tag offenbarte er sein wahres Gesicht.

Daran erinnert sich dein Vater noch.

Naja, du hast ihn ja grad besucht und wie du weißt, hat er heute Alzheimer und erinnert sich an vieles nicht mehr. Aber diese Sache hat er bis heute nicht vergessen. Das hat sich bei ihm fest eingebrannt, glaube ich. Auch mit seinen 94 Jahren erinnert er sich noch daran.

Ich fand das Gespräch mit deinem Vater trotzdem sehr spannend. Ich mag die Gespräche mit älteren Menschen, weil sie Zeitzeugen sind und Jahrzehnte der Geschichte zu erzählen haben. Aber trotz seiner Erkrankung ist deiner Vater meiner Meinung nach geistig immer noch ziemlich fit.

Ja, das stimmt. Er hat nie geraucht oder Alkohol getrunken und ist heute noch sehr leidenschaftlich.

Also gut, was geschah nach dem Kalten Krieg, als der Eiserne Vorhang endgültig fiel und die Berliner Mauer ihr verdientes Ende fand.

(Lacht) Das war damals nicht nur eine Wende in der deutschen Geschichte, es war für uns auch sehr lustig. Auf einmal war keine Mauer mehr da. Es war nicht mehr die kleine Hütte neben der Mauer, sondern ein zweistöckiges Haus mitten im Herzen Berlins. Nach dem Mauerfall bauten mein Vater und ich ein weiteres Stockwerk mit Betonfundament dazu und erweiterten das Grundstück um 80 Quadratmeter. Wir gaben ihm sogar die imaginäre Postanschrift “Bethaniendamm Nr. 0, Berlin 10997”. Dann irgendwann kamen die Beamten vom Bezirk Mitte und sagten, dass wir uns vom Acker machen sollen, dass dieses Grundstück ihnen gehört und wir hier nichts zu suchen haben. Die standen schon mit ihren Bauarbeitern an. Die waren ziemlich unfreundlich und mein Vater verjagte sie. Er sagte, keine zehn Pferde kriegen ihn von hier Weg und sie müssten schon mit der Bundeswehr und Panzern einmarschieren, um ihn hier rauszukriegen. 1991 gab es hier auch einen Brandanschlag. Man vermutet so einiges. Ich will niemanden beschuldigen, aber man hat nichts unversucht gelassen, um uns hier rauszukriegen. Über diesen Konflikt mit den zuständigen Ämtern wurde sogar bundesweit in den Medien berichtet.

Aber scheinbar lief am Ende doch alles gut. Das Haus steht immer noch. Und ihr seit immer noch hier.

Ja, zum Glück ist mein Vater so ein sturer Kerl. Aber soll ich dir sagen, was das schönste war: Die Menschen, die sich mit uns solidarisiert haben. Alle hier in der Umgebung haben sich mit uns solidarisiert. Die Kirche, die Nachbarn, Freunde, völlig unbekannte Menschen, Medien, ja sogar einige Ämter und Politiker. Am Ende hatten sich mein Vater und ich nach all den Jahren des Konfliktes durchgesetzt und dieses Grundstück bekommen.

Mehmet abi, ich finde es ja großartig, dass ihr euch durchgesetzt und das bekommen habt, was euch zusteht. Aber mich interessiert eine dringende Frage: Wieso verkauft ihr dieses Grundstück nicht?

Weißt du, mein Junge, man hat uns schon so einige Angebote gemacht, es kamen Geschäftsmänner hierher, die uns über fünf Millionen angeboten haben, um ein Hotel zu errichten. Wir haben manchmal überlegt, zu verkaufen. Aber am Ende haben wir uns dagegen entschieden. Weißt du, das hier, wo wir uns grad befinden, hier hat Geschichte stattgefunden. Dieses kleine Grundstück ist ein Platz deutscher Geschichte. Hier sind viele Menschen vorbeigelaufen und haben ein bisschen Zeit und Liebe hinterlassen. Damals wie heute. Jeden Tag kommen Touristen und neue Menschen hierher. Du  zum Beispiel. Es freut mich, dass ein junger Mann wie du hierhin gekommen ist, um sich die Geschichte vom Baumhaus an der Mauer anzuhören. Hier hat die Wende in der deutschen Geschichte stattgefunden. Wir, unsere Familie, wir haben hier viele schöne Tage erlebt. Dieser Platz erinnert mich an diese schöne Zeit. Mein Vater und ich bringen es nicht übers Herz, es zu verkaufen. Es gibt leider nicht mehr so viele Plätze in Berlin, die uns an die Zeit im Kalten Krieg erinnern. Das finde ich sehr schade. Insbesondere für die jüngere Generation. Mein Vater und ich werden diesen Ort nicht verkaufen. Wir wollen, dass es unter Denkmalschutz gestellt wird. Als Erinnerung für die neue und jüngere Generation. Damit sie Wissen, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist!

Mehmet abi, das ist wahre Größe! Vielen Dank!


* Als Gecekondu (wörtlich: “nachts hingestellt”) bezeichnet man in der Türkei selbstgebaute Häuser und informelle Siedlungen (aber keine Slums), die meist an den Rändern von Großstädten ohne offizielle Baugenehmigungen errichtet werden.

Fotos: Emre Çakır

9 März 2017 0 Kommentare
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Politik

Offener Brief an die Republik Türkei und die Bundesrepublik Deutschland

von Fremdeninfo 8 März 2017
von Fremdeninfo

Offener Brief an die Republik Türkei und die Bundesrepublik Deutschland

Dienstag, der 7. März 2017

 

Türkische Gemeinde in Detuschland

Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit sind wesentliche Grundpfeiler der Demokratie. Es zeichnet Demokratien aus, dass sie diese Freiheiten voller Selbstvertrauen schützen sowie gewährleisten und dies auch in Zeiten des Populismus tun. Diese Prinzipien gelten selbstverständlich auch für türkische Regierungsvertreter, die im Ausland, z. B. in der Bundesrepublik Deutschland, auftreten.

Es ist aber an der Zeit, die türkischen Regierungsvertreter an ihre Pflichten zu erinnern und an ihr Verantwortungsgefühl zu appellieren.

Die Pflicht türkischer Regierungsvertreter ist es, ein gutes, friedliches und gelingendes Leben aller türkischen Bürger in dem jeweiligen Land zu unterstützen – unabhängig davon, ob diese Bürger für die regierende Partei stimmen oder nicht. Als gewählte Volksvertreter haben sie eine Verantwortung für alle Menschen übernommen, nicht nur für ihre Anhänger!

Es ist die Pflicht der türkischen Regierung, in der Türkei Demokratie und Freiheit sicherzustellen und die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Indes werden im Vorfeld des Regierungsreferendums die Bürger allerdings nach Ja- und Nein-Wählern kategorisiert. Gegner der geplanten Verfassungsänderung werden als Terroristen und Landesverräter stigmatisiert. Ihre Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird von der Regierung nach Belieben eingeschränkt. Zusammengenommen mit den massiven Einschränkungen der Pressefreiheit ergeben sich große Sorgen um die Demokratie in der Türkei –  auch in Bezug auf die Spaltung der Gesellschaft.

Wenn die türkische Regierung jetzt Deutschland für die erlebten Einschränkungen jenseits aller diplomatischen Gepflogenheiten auf aggressive Weise kritisiert, dann wirkt das auf geradezu tragische Art unaufrichtig. In ihrer unbegründet harten Sprachwahl vermittelt die türkische Regierung Inhalte, die Bedrohung und Verleumdung transportieren. Zurück bleiben Spannungen innerhalb der türkischen Gemeinschaft in Deutschland, die für dieses sinnlose populistische Anheizen den Preis zu zahlen hat. Es handelt sich um ein verantwortungsloses Vorgehen, das die türkeistämmigen Menschen in Deutschland, ganz unabhängig von ihren jeweiligen türkeipolitischen Einstellungen, um ihre verbesserten Perspektiven bringt. Sie und ihre Kinder werden in Schulen, an ihren Arbeitsplätzen, im sozialen und kulturellen Leben für diese fatale Politik einstehen müssen. Die errungenen Fortschritte in Bezug auf politische, sozio-kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe in Deutschland lebender Türken, werden für die Durchsetzung politischer Ziele aufs Spiel gesetzt. Als ob die offensichtliche Politik der Spaltung in der Türkei selbst nicht ausreichen würde, wird auch in Deutschland seitens der türkischen Regierung eine Kampagne forciert, die die Polarisierung innerhalb der türkischen Gemeinschaft vorantreibt und Menschen gegeneinander aufbringt. Keine Partei und kein Politiker haben das Recht, langjährige gute Beziehungen zu zerstören und einen Keil zwischen Menschen zu treiben, seien sie deutscher oder türkischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit.

Deshalb appellieren wir an die Türkische Gemeinschaft in Deutschland, sich nicht spalten zu lassen, sondern sich mit gegensätzlichen Positionen auseinanderzusetzen, diese auszuhalten, wie es sich in einer Demokratie gehört, und dabei das gemeinsame Ziele eines guten Zusammenlebens in Deutschland nicht aus dem Blick zu verlieren.

Von der deutschen Regierung wünschen wir uns trotz dieser besorgniserregenden Entwicklungen, dass auf diese Provokationen nicht eingegangen und weiterhin eine Politik des kühlen Kopfes und der ruhigen Hand betrieben wird.

Die Menschen in Deutschland fordern wir auf, sich einen differenzierten Blick auf ihre türkeistämmigen Nachbarn, Kollegen und Freunde zu bewahren, und keine Urteile über Menschengruppen, sondern nur über Einzelpersonen zu fällen.

Vorstand der Türkischen Gemeinde in Deutschland

8 März 2017 0 Kommentare
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Politik

Grünen-Chef Özdemir fordert Auftritt in der Türkei

von Fremdeninfo 7 März 2017
von Fremdeninfo

Grünen-Chef Özdemir fordert Auftritt in der Türkei

DIE WELT

vor 22 Min.

DPA

 Der Grünen-Bundesvorsitzende Cem Özdemir

Erdogan wirft Deutschland Nazi-Methoden vor, weil Auftritte seiner Minister untersagt wurden. Nun verlangt Cem Özdemir im Wahlkampf in der Türkei auftreten zu dürfen. Ankara müsse für seine Sicherheit sorgen.

Grünen-Chef Cem Özdemir hat gefordert, im Bundestagswahlkampf in der Türkei auftreten zu dürfen. „Wenn wir solche Auftritte (von türkischen Politikern) in Deutschland zulassen, dann sollte die türkische Regierung uns auch im Bundestagswahlkampf in der Türkei reden lassen – und dabei natürlich auch für unsere Sicherheit sorgen“, sagte Özdemir der „Bild“-Zeitung.

Die Grünen hätten „große Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass türkische Regierungsvertreter hier in Deutschland für das Ende der Demokratie in der Türkei werben“, sagte Özdemir.

Die Versammlungsfreiheit in Deutschland lasse kaum Spielraum, solche Auftritte zu verhindern, sagte Özdemir. Die Bundesregierung sollte allerdings deutlich machen, dass die demokratischen Spielregeln, mit denen die türkische Regierung ihre Auftritte in Deutschland zu legitimieren versucht, auch für den Wahlkampf in der Türkei gelten.

Auftritt von Cavusoglu in Hamburg abgesagt

Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland sorgen seit Tagen für Wirbel. Eine für Dienstagabend in Hamburg vorgesehene Veranstaltung mit dem türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu wurde vorerst abgesagt.

Zuletzt hatte der türkische Wirtschaftsminister Nihat Zeybekci am Sonntag in Köln und Leverkusen Veranstaltungen besucht. Zuvor war ein Auftritt des türkischen Justizministers Bekir Bozdag im baden-württembergischen Gaggenau und ein erster geplanter Auftritt Zeybekcis in Köln von kommunaler Seite abgesagt worden.

Wegen der Absagen hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan den deutschen Behörden am Sonntag Nazi-Methoden vorgeworfen. Er sagte unter anderem: „Ich habe gedacht, der Nationalsozialismus in Deutschland ist vorbei, aber er geht noch immer weiter.“

Merkel nennt Aussagen „absurd und deplatziert“

Die Bundesregierung wies eine Gleichsetzung der Politik des demokratischen Deutschland mit dem Nationalsozialismus als „absurd und deplatziert“ zurück. Auftritte türkische Regierungsmitglieder in Deutschland blieben im Rahmen der Gesetze aber möglich, wenn sie rechtzeitig und mit offenem Visier angekündigt würden, sagte die Kanzlerin.

Hintergrund für die Spannungen im deutsch-türkischen Verhältnis ist der Wahlkampf für das umstrittene Verfassungsreferendum in der Türkei. Erdogan strebt ein Präsidialsystem an, das ihm deutlich mehr Macht verleihen und das Parlament schwächen würde. Auch 1,4 Millionen hierzulande lebende Türken dürfen abstimmen.

7 März 2017 0 Kommentare
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Politik

Jeder achte Ausländer hat keinen Schulabschluss

von Fremdeninfo 3 März 2017
von Fremdeninfo

Jeder achte Ausländer hat keinen Schulabschluss

Wie gerecht ist die „Bildungsrepublik Deutschland“? Diese Frage steht im Mittelpunkt des 430-seitigen Reports „Chancenspiegel 2017“. Die Antwort: Es geht insgesamt aufwärts, aber im deutschen Schulsystem ist noch Luft nach oben. Vor allem bei „Risikoschülern“.


Von Werner Herpell

Der „Chancenspiegel 2017“ ist ein gemeinsames Schulsystem-Monitoring der Bertelsmann Stiftung, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Jena, das seit 2012 regelmäßig das deutsche Schulsystem auf Bund- und Länderebene untersucht.

© dpa

Berlin. Mangelnde Chancengerechtigkeit für junge Ausländer ist nach einer neuen Bildungsstudie eines der Hauptprobleme im deutschen Schulsystem. Für Jugendliche mit ausländischem Pass sei inzwischen das Risiko eines Abbruchs – ohne zumindest den Hauptschulabschluss zu erreichen – mehr als doppelt so hoch wie für ihre deutschen Mitschüler. Zu diesem Ergebnis kommt der am Mittwoch in Berlin vorgestellte „Chancenspiegel 2017“ der Bertelsmann-Stiftung, eine umfangreiche Analyse schulstatistischer Daten von 2002 bis 2014.

Während der Anteil aller Schüler ohne Abschluss seit 2011 von 6,2 auf 5,8 Prozent (2014) sank, stieg die Quote bei ausländischen Schülern im gleichen Zeitraum von 12,1 auf 12,9 Prozent an – betroffen ist in dieser Gruppe also etwa jeder Achte. Vergleicht man die jetzige Situation mit der Lage vor 15 Jahren, zeigt sich immerhin eine Besserung: Der Anteil aller Schulabgänger ohne Abschluss lag 2002 bei 9,2 Prozent, bei jungen Ausländer waren es sogar 16,7 Prozent.

Auch die im vorigen Dezember präsentierte neueste PISA-Studie hatte festgestellt, dass ein Zusammenhang von Herkunft und Bildungschancen in Deutschland weiterhin vorhanden sei – die Kluft habe sich jedoch verkleinert. Nach wie vor gebe es bundesweit zu viele Schüler mit sehr schwachen Leistungen – also potenzielle Schulabbrecher ohne Abschluss mit entsprechend geringen Job-Chancen. Der Vergleichstest TIMSS wies kürzlich nach, dass fast jeder vierte Zehntklässler in Deutschland sowohl in Mathematik als auch in den Naturwissenschaften kaum Grundkompetenzen hat, also schon früh zum „Risikoschüler“ wird.

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, verlangte einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Gemeinden zur besonderen Förderung solcher Problemschüler. Auf allen Ebenen müsse die Bildungspolitik dafür sorgen, dass die jährliche Zahl von knapp 50 000 Jugendlichen ohne Schulabschluss deutlich sinke, sagte der Chef des katholischen Sozialverbandes der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Wir können unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit und der demografischen Entwicklung unmöglich akzeptieren, dass wir ganze Gruppen von jungen Menschen einfach abhängen.“

Insgesamt ist das deutsche Bildungswesen seit dem „PISA-Schock“ 2001 wegen miserabler Ergebnisse im internationalen Vergleich laut „Chancenspiegel“ aber moderner, leistungsfähiger und auch gerechter geworden. Viele Bundesländer hätten ihre Schulsysteme durchlässiger gemacht und führten mehr junge Menschen zum Abitur – diese Quote stieg seit 2002 von gut 38 auf über 52 Prozent.

Zudem seien Sonderschüler mittlerweile besser integriert als im vergangenen Jahrzehnt, immer mehr besuchten fürs gemeinsame Lernen (Inklusion) eine reguläre Schule. Auch der Ausbau der von Bildungsforschern dringend empfohlenen Ganztagsschule ging voran: Während vor 15 Jahren nur eines von zehn Kindern ganztags zur Schule ging, sind es derzeit etwa vier von zehn, heißt es in der Studie.

„Bei zunehmender Vielfalt in den Klassenzimmern gibt es in den Bildungssystemen aller Bundesländer Verbesserungen“, lobte Jörg Dräger von der Bertelsmann-Stiftung, die den „Chancenspiegel“ zum dritten Mal seit 2012 zusammen mit der Technischen Universität Dortmund und der Uni Jena herausbringt.

Allerdings dürfe dieser Trend „hinsichtlich der Chancengerechtigkeit nicht darüber hinwegtäuschen, dass es große Unterschiede zwischen den Ländern gibt und diese seit 2002 noch gewachsen sind“, betonte Bildungsforscher Prof. Wilfried Bos. So schwankt der Anteil der Ganztagsschüler zwischen nur 15 Prozent in Bayern, 44 Prozent im anderen großen Flächenland Nordrhein-Westfalen, fast 80 Prozent in Sachsen und über 88 Prozent in Hamburg.

Einen weiteres Problem benannte Prof. Nils Berkemeyer aus Jena: „Nicht hinzunehmen ist, dass beim Kompetenzerwerb in der neunten Klasse ein Unterschied von mehr als drei Lernjahren zwischen Sachsen und Bremen besteht.“ Das öffentliche Schulsystem müsse trotz des Bildungsföderalismus für vergleichbare Chancen sorgen und allen ein Mindestmaß an Fähigkeiten vermitteln – eine Frage der Gerechtigkeit. (dpa)

3 März 2017 0 Kommentare
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