• Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
Fremden Info
Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Flüchtlinge

EU-Bericht: Italien blockiert Rücknahme von Asylbewerbern

16 Juli 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Asyl-Verschärfung: In Großbritannien zu bleiben, wird für alle Ausländer schwere

14 Juli 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Prämien für Rückkehrer: Poseck für regelmäßige Abschiebeflüge nach Syrien

13 Juli 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Mehr als eine Million Migranten beantragen rechtlichen Status in Spanien

12 Juli 2026 0 Kommentare
AllgemeinFlüchtlinge

Güler will in Syrien für „inklusiven Transitionsprozess“ werbenSerap

15 Juni 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Das neue europäische Asylrecht

13 Juni 2026 0 Kommentare
Salafismus

Berliner Senat verbietet radikal-islamistische Vereinigung

von Fremdeninfo 26 Februar 2021
von Fremdeninfo

Razzia mit 800 Beamten  

Berliner Senat verbietet radikal-islamistische Vereinigung

25.02.2021, 14:46 Uhr | dpa, t-online

 
Berlin: Senat verbietet salafistische Vereinigung – Razzia mit 800 Polizisten. Ein Polizeibeamter trägt nach der Razzia eine Ramme: Insgesamt wurden 26 Objekte durchsucht. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)

Ein Polizeibeamter trägt nach der Razzia eine Ramme: Insgesamt wurden 26 Objekte durchsucht. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)

  •  In Berlin ist eine radikale Salafisten-Gruppierung verboten worden. Sie hatte zur Tötung von Juden aufgerufen. Hunderte Polizisten durchsuchten deren Räumlichkeiten in Berlin

Der Berliner Senat hat eine radikal-islamistische Vereinigung verboten. Die Polizei in Berlin und Brandenburg durchsuchte am frühen Donnerstagmorgen Räumlichkeiten von etwa 20 Mitgliedern. Mehr als 800 Beamte waren im Einsatz, twitterte die Polizei. Die Senatsinnenverwaltung teilte über Twitter mit, die „Jihad-salafistische Vereinigung Jama‘atu Berlin alias Tauhid Berlin“ sei verboten worden. Die Vereinigung hatte zur Tötung von Juden aufgerufen.

Innensenator Andreas Geisel im Berliner Abgeordnetenhaus (Archivbild): Der Senat ist mit einem Verbot gegen eine Salafisten-Gruppierung vorgegangen. (Quelle: imago images/Emmanuele Contini)Innensenator Andreas Geisel im Berliner Abgeordnetenhaus (Archivbild): Der Senat ist mit einem Verbot gegen eine Salafisten-Gruppierung vorgegangen. (Quelle: Emmanuele Contini/imago images)

Die Mitglieder der islamistischen Gruppe trafen sich zum Grillen in Berliner Parks und hörten Predigten vom Kampf gegen Ungläubige und Anschlägen auf Flugzeuge. Einige verkehrten früher in der berüchtigten Fussilet-Moschee, die auch vom islamistischen Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri besucht wurde.

Die Gruppe mit rund 20 Mitgliedern, darunter zwei sogenannte Gefährder, sei eine Nachfolge-Organisation des 2017 verbotenen Fussilet-Vereins und seiner Moschee, erklärte Geisel. Sie habe die entstandene Leerstelle füllen wollen. Amri hatte am 19. Dezember 2016 in Berlin einen Lastwagen entführt und war damit auf einen Weihnachtsmarkt gefahren. Er tötete zwölf Menschen und verletzte Dutzende. Wenige Tage später wurde er in Italien von der Polizei erschossen.

Die Internetauftritte der Vereinigung seien abgeschaltet worden, schreibt der „Tagesspiegel“. Das Verbot sei nach dem Vereinsgesetz erfolgt, dass auch auf nicht eingetragene Vereine angewendet werden kann. Wie der rbb berichtet, sei aber keine Gefahr in Verzug gewesen, über mögliche Anschlagspläne der Gruppe sei nichts bekannt gewesen.

Geisel: Vereinigung befürwortet den IS

Der Landeschef der Polizeigewerkschaft, Norbert Cioma, begrüßte die Maßnahmen: „Berlin steht nach wie vor im Fokus des internationalen Terrorismus, weshalb es wichtig ist, entschlossen jegliches extremistisches Potenzial im Keim zu ersticken.“

  • Haftbefehl wegen Mordes: Verdächtige nach Tod von 17-Jährigem in Haft
  • Bescheid unwirksam: Deutsche Wohnen entgeht Rekord-Bußgeld
  • Polizei ermittelt: Antisemitische Flyer in Kölner Nahverkehr gefunden

Ziel der Durchsuchungen sei es, Beweise zu finden und Vereinsvermögen zu beschlagnahmen, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD). Der Verfassungsschutz habe bereits umfangreich belastendes Material gesammelt. Die „Verbotsverfügung“ umfasse 100 Seiten. „Die Vereinigung verachtet Menschen mit einem anderen oder keinem Glauben und billigt deren Tötung“, schilderte der Innensenator die Erkenntnisse. Sie befürworte den Krieg des sogenannten Islamischen Staates (IS), Terroranschläge und Selbstmordattentate.

Verwendete Quellen:
26 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Politik

Autonomie der Hochschulen / Universitäten

von Fremdeninfo 26 Februar 2021
von Fremdeninfo

 

Autonomie der Hochschulen / Universitäten

 

Av.Mahmut Erdem

25 Şubat 2021, 16:08

Dieser Artikel von mir geschuldet anhand der Vorkommnisse in der Türkei Bogazici Universität Istanbul.SeitWochen protestiert die Studentenschaft sowie ein Teil der akademischen Mitarbeiter der Universität Bogazici in Istanbul gegen Ihren vom Staatspräsident Erdogan ernannten Universitätspräsidenten.

Worum geht es bei diesen Protesten?

Erdogan hat Anfang des Jahres an zahlreichen Universitäten deren Präsidenten benannt auch für die Universität Bogazici in Istanbul.

Der renommierten Universität Bogazici ist nicht aus der Vergangenheit bekannt, dass ihre Studenten auf die Barrikaden gehen.

Diese Universität wurde Jahrzehnte lang als Elite-Uni der Türkei betrachtet und auch die Elite der Türkei schickten ihre Kinder dort hin.

Daher gab es in der Türkei auch einen Aufschrei, als die Studenten und ein Teil der akademischen Schicht an der Bogazici Universität gegen ihren benannten Universitätspräsidenten auf die Straße gingen. Diese Proteste wurden auch in Teilen des Landes durch solidarische Kundgebungen begleitet.

Wie oben erwähnt, werden die Präsidenten der einzelnen Universitäten der Türkei durch den Staatspräsidenten, hier Erdogan, ernannt. Diese Ernennung ist nicht neu und es ist seit den 80er Jahren, nämlich nach dem Militärputsch 1980, durch ein Hochschulgesetz, genannt Yök, die Benennung der Universitätspräsidenten dem Staatspräsidenten zugeordnet.

Hintergrund war das die Militärs die Hochschulen des Landes als Ort der „Anarchie“ betrachteten und deswegen die Hochschulautonomie gänzlich beseitigten.

Damit konnten die Generäle auch an Universitäten ihren Willen durchsetzen.

In den 80er und 90er Jahren bis zum Jahr 2000 konnten, Teile der rigiden Vorschriften der Militärs, zumindest im inneren des Betriebs der Universitäten, gelockert werden.

Seit 2013 betrachtet ebenfalls die Erdogan-Regierung die Universitäten als Orte an welchen Unruhe gestiftet wird, so dass sie auch das gleiche Ziel verfolgen wie die Militärs in den 80er Jahren verfolgt haben.

Präsident Erdogan hat angefangen die Präsidenten der Universitäten und auch einzelne Rektoren durch eigene Leute zu ersetzen.

Dabei wurden ehemalige Abgeordnete der Regierungspartei als Präsidenten oder Direktoren an den Universitäten ernannt. Jüngst wurden an über 11 Universitäten deren Präsidenten neu bestimmt, mit Personen welche der Regierungspartei nahe stehen.

An der Universität Bogazici in Istanbul kam es daher zu Unruhen. Weite Teile der Universitätsangehörigen als auch die Studenten lehnten die Benennung des Universitätspräsidenten durch den Staatspräsidenten Erdogan als undemokratisch ab und verlangten, das der Universitätspräsident direkt von Universitätsangehörigen und der Studenten gewählt wird.

Die Hochschulautonomie existiert in Mitteleuropa seit dem 16. Jahrhundert, insbesondere im italienischen Gebiet wie der Bologna.

Schon im 16. Jahrhundert verlangten die Akademiker der Universität Bologna in Italien die Selbstverwaltung der Universitäten und finanzielle Unabhängigkeit.

Die Forderung wurde auch in der Neuzeit immer wieder von Universitäten verlangt. In Deutschland ist diese Unabhängigkeit der Universitätsbetriebe und deren Autonomie der Hochschulen in Art. 5 III GG verankert. Wenn im Rahmen der einfachen Gesetze das sogenannte Hochschulrahmengesetzt entscheiden die einzelnen Länder weitgehend über die Autonomie der in ihrem Bundesland befindlichen Hochschulen und Universitäten.

In Deutschland geben daher die Hochschulen und die Universitäten ihre eigene Satzung heraus und bestimmen danach im Innenverhältnis wie sie die Wahlen von Hochschuldirektoren und auch den Hochschulpräsidenten abhalten. Von außen, d.h. von einer Zentralen Staat oder Landesregierung darf niemand in die Satzungshoheit der Universitäten eingreifen.

Wichtige Aufgabe der Hochschulsatzung ist es, Aufgaben und Funktionen zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen und die Entscheidungsfindungsverfahren zwischen den einzelnen Gremien und Institutionen an der Universität zu definieren und zu bestimmen.

Entscheidend ist die Balance zwischen Senat, Hochschulleitung und Hochschulrat sowie Fakultätsräten, Dekanat und Fakultätsbeiräten und natürlich auch die jeweiligen Zusammensetzung dieser Gremien und Organe.

Alle diese Gremien und Organe werden durch eine Hochschulsatzung durch innere demokratische Strukturen und entsprechenden Wahlen bestimmt.

Die Hochschulen in Deutschland sind insofern frei und freiheitlich gewährende Hochschulen, in denen sich Wissenschaftler* Innen wissenschaftlich arbeiten und neues unternehmen.

In einem demokratischen Rechtsstaat und einer an demokratischen Strukturen orientierende Universität setzt voraus, dass sie auch handlungsfähig und innerhalb der Institution Universität voraus.

Es besagt auch, dass der Staat auch die notwendigen Mittel, wie die Finanzierung, zur Verfügung stellt, welche die Universitäten für den Betrieb notwendiger Weise benötigt.

Weil der Staat die finanziellen Mittel bereitstellt ergibt sich nicht daraus das der Staat in die Entscheidungen der Universität eingreifen darf.

Wie oben ausgeführt worden ist, Lehre und Wissenschaft nach dem Deutschen Grundrecht Art. 5 III GG frei von jeglicher staatlicher Einflussnahme.

Durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel des Staates soll ein Universitätsdirektor bzw. Universitätspräsident in die Lage versetzt werden, neue Fachgebiete aufzubauen, Studiengänge einzustellen und Fachbereiche organisatorisch zu verändern und auch die Forschung in den einzelnen Fachbereichen zu fördern.

In vielen westlichen Ländern gehört zu einer demokratischen Gesellschaftstruktur, dass auch die Universitäten und Hochschulen eine Eigenständigkeit in Form der Autonomie und Selbstverwaltung haben.

Für das minimale Selbstverwaltungsrecht kämpfen die Studenten und Akademiker der Bogazici Universität in Istanbul. Obwohl die regierenden Partei Erdogan`s diese ständig kriminalisiert und als Terroristen beschimpft, hat diese Forderung der Studenten und Akademiker nichts kriminelles sondern dieses gehört in einem demokratischen Staat und Gesellschaft dazu. Es gehört daher dazu, dass die Hochschulen und Universitäten eine eigene Selbstverwaltung haben. Diese Selbstverwaltung dient, wie oben ausgeführt, dazu, dass die Forschung und Bildung ohne staatliche Lenkung erfolgen kann und nicht einem staatlichen politischen Einfluss unterliegt

Hierdurch wird eine unabhängige akademische Bildung und Forschung gesichert.

26 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Salafismus

Urteil am Oberlandesgericht Celle: IS-Anwerber Abu Walaa muss zehneinhalb Jahre in Haft

von Fremdeninfo 24 Februar 2021
von Fremdeninfo

Urteil am Oberlandesgericht Celle: IS-Anwerber Abu Walaa muss zehneinhalb Jahre in Haft

Frank Jansen

vor 21 Min.

Der Hassprediger Abu Walaa und drei Mitstreiter haben junge Leute radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt. Jetzt wurden die Urteile gesprochen.

© Foto: dpa/Julian Stratenschulte Abu Walaa vor Gericht (Archivbild vom 26. September 2017)

Er galt als Deutschland-Chef der Terrormiliz „Islamischer Staat“, er radikalisierte mit seinen Predigten junge Muslime und er schickte sie nach Syrien in den Heiligen Krieg. Für diese Verbrechen soll der Iraker Ahmad A., eher bekannt mit seinem Kampfnamen „Abu Walaa“, lange büßen. Das Oberlandesgericht Celle hat am Mittwoch den Angeklagten zu Jahren zehneinhalb Jahren verurteilt.

Der 4. Strafsenat erklärte den 37-jährigen Iraker wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung für schuldig. Die Mitangeklagten Mahmoud O., Hassan C. und Boban S. erhielten Strafen zwischen gut vier und acht Jahren. Die Richter hielten ihnen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Bei Mahmoud O. kamen noch Terrorismusfinanzierung und Anstiftung zu Betrug hinzu. Da der Mann sich teilweise zur Anklage eingelassen hatte, fiel die Strafe mit vier Jahren und zwei Wochen Haft geringer aus. Einen fünften Angeklagten, der geständig war, hatte das OLG bereits im April 2020 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Der Fall ist auch für Berlin von Bedeutung. Abu Walaa und mindestens ein weiterer Angeklagter hatten Kontakt zum Attentäter Anis Amri. Der Tunesier, ein Sympathisant des IS, griff am 19. Dezember 2016 mit einem gekaperten Truck den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz an. Zwölf Menschen starben, mehr als 60 wurden verletzt. Abu Walaa war in der Fussilet-Moschee im Stadtteil Moabit aufgetreten, die Amri häufig aufgesucht hatte.

Die Bundesanwaltschaft hatte elfeinhalb Jahre Haft für Abu Walaa gefordert. Die Verteidiger des Salafistenpredigers plädierten auf Freispruch. Sie bezweifelten die belastenden Aussagen des Kronzeugen Anil O. Der Deutschtürke war mit Frau und Sohn von Abu Walaas Netzwerk 2015 dem IS in Syrien zugeführt worden.

Doch Anil O. widerte die Brutalität der Terrormiliz an. Er kam im September 2016 mit der Familie nach Deutschland zurück und packte nach seiner Festnahme bei den Ermittlern aus, vor allem zu den Machenschaften von Abu Walaa und dessen Truppe. Zwei Monate später nahm die Polizei den Prediger und seine vier wichtigsten Komplizen in der Region Hildesheim und in Nordrhein-Westfalen fest. Im September 2017 begann am OLG Celle der Prozess, bis zum Urteil summierten sich mehr als 240 Verhandlungstage.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Hauptquartier für Abu Walaa und sein deutsches IS-Netzwerk war die Moschee des Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim (DIK)“. Hier predigte er den Hass auf die aus seiner Sicht Ungläubigen. Entweder bei „Seminaren“ im Gebäude oder über das Internet. Der Iraker gab sich gerne mysteriös, in den Videos war er meist nur von hinten zu sehen. In der Islamistenszene wurde Abu Walaa als „Prediger ohne Gesicht“ zum Mythos. Sein Einfluss war enorm. Aus dem ganzen Bundesgebiet kamen Salafisten nach Hildesheim zu Abu Walaa.

Abu Walaas Hetze hatte Folgen

In den Seminaren glorifizierte er den Dschihad und rechtfertigte die Morde des IS, ausdrücklich auch die Verbrennung eines jordanischen Kampfpiloten. Der Oberleutnant war im Dezember 2014 mit seinem Jet nahe der syrischen Stadt Rakka abgestürzt, damals eines der Machtzentren des IS. Die Miliz nahm den Piloten gefangen, Anfang 2015 wurde er bei lebendigem Leib verbrannt. Das Video zur Gräueltat verbreitete der IS im Internet.

Die Hetze hatte Folgen. Abu Walaa traf im März 2016 zwei jugendliche Salafisten aus Essen, einen Monat später verübten sie dort einen Bombenanschlag auf einen Sikh-Tempel. Drei Menschen erlitten Verletzungen. Und mindestens 15 Teilnehmer der „Seminare“ von Abu Walaa reisten hinterher in Richtung Syrien aus.

Ein Salafist aus Bremen sprengte sich 2015 im Irak bei einem Selbstmordanschlag in die Luft. Ebenfalls 2015 opferten sich zwei Konvertiten, Zwillingsbrüder aus Castrop-Rauxel, bei der Explosion einer Autobombe des IS im Irak. Die jungen Männer hatten sich im Jahr zuvor in der Hildesheimer Moschee aufgehalten.

Im März 2017 setzte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) dem Treiben des DIK ein Ende. Der Moscheeverein wurde verboten, die Immobilie beschlagnahmt. In der Verfügung heißt es, in dem Verein werde „ein religiöses Verständnis vermittelt, das auf der elementaren Ablehnung des Grundgesetz-basierten Rechtsstaates, auf der Verletzung von Menschenrechten, auf Hass und auf Gewalt gegen Andersdenkende basiert“.

 

24 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Archive

2,5 Jahre Haft für Ömer Faruk Gergerlioğlu

von Fremdeninfo 21 Februar 2021
von Fremdeninfo

2,5 Jahre Haft für Ömer Faruk Gergerlioğlu

Von

dtj-online

–

19. Februar 2021

 
 
 
Share

 

 

 

Wenige Augenblicke nach unserem jüngsten Beitrag über den türkischen Oppositionspolitiker Ömer Faruk Gergerlioğlu ist eine Haftstrafe gegen den HDP-Abgeordneten verhängt worden. Dies teilte er via Twitter mit.

Noch am 4. Februar verfassten namhafte Personen wie der Europaparlamentarier Dietmar Köster, Linken-Fraktionsvorsitzende im Bundestag Sevim Dağdelen, Grünen-Bundestagsabgeordneter Kai Gehring und zahlreiche andere internationale Politiker und Menschenrechtler einen offenen Brief an den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Darin drückten sie ihre Solidarität mit dem HDP-Politiker und Menschenrechtsaktivisten Ömer Faruk Gergerlioğlu aus und mahnten die türkische Regierung, den wachsenden Druck auf den Oppositionspolitiker zu unterbinden.

Terror-Propaganda als Vorwurf gegen Gergerlioğlu

Doch dieser Aufruf wurde in Ankara nicht erhört. Der Oberste Gerichtshof hat das seit dem 21. Februar 2018 laufende Verfahren des 2. Strafgerichts gegen den HDP-Politiker angenommen. Das Strafgericht hatte den Menschenrechtsverteidiger wegen Terror-Propaganda für die PKK/KCK zu 2 Jahren und 6 Monaten Haftstrafe verurteilt. Grund für die Anschuldigung ist ein Tweet von 2019, in dem der Politiker einen Artikel der Nachrichtenplattform T24 erwähnt. Gegen das Medium seien keine Ermittlungen eingeleitet worden, im Gegensatz zu ihm selbst. Das zeige laut Gergerlioğlu, dass es sich um eine politische Entscheidung handele.

#GergerlioğlununYanındayız – Große Solidarität im Netz

Derweil macht sich in den sozialen Netzwerken eine große Unterstützungswelle für den Abgeordneten breit. Unter dem Hashtag #GergerlioğlununYanındayız drücken die Menschen ihre Solidarität für den Menschenrechtsverteidiger aus. Doch das allein wird kaum genügen, die türkische Regierung von diesem Schritt abzuhalten. Wie die Fälle von Selahattin Demirtaş, Osman Kavala und Ahmet Altan bereits gezeigt haben, knickt die Regierung auch vor internationalem Druck nicht ein. Dennoch erklärte Gergerlioğlu kämpferisch, nicht nachgeben und die Menschenrechtsverstöße in der Türkei weiter verteidigen zu wollen. So lassen sich zumindest seine jüngsten Tweets nach dem Urteil deuten.

21 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Rassismus

„Rassismus stachelt Attentäter an

von Fremdeninfo 21 Februar 2021
von Fremdeninfo

„Rassismus stachelt Attentäter an“

Von

Stefan Kreitewolf

-Christine Buchholz( Die Linke)

  1. Februar 2021

Share

Im DTJ-Interview: Christine Buchholz (Die Linke). Foto: Pressefoto

Im Gespräch mit DTJ-Online klagt die Linken-Bundestagsabgeordneten Christine Buchholz „jahrelang geschürten Rassismus“ an und spricht von „institutioneller Diskriminierung“. Im Kampf gegen anti-muslimischen Rassismus sieht sie aber auch Lichtblicke.

Frau Buchholz, woher kommt der Hass auf Muslime?

Der Hass auf Muslime wurde zunehmend nach dem 11. September 2001 von offenen Rassist:innen und Nazis, aber auch von etablierten Politikern geschürt. Politiker:innen der Union haben immer wieder in Frage gestellt, dass der Islam zu Deutschland gehört. Das Buch „Deutschland schafft sich ab“ von Thilo Sarrazin hat in der Finanzkrise 2010 antimuslimischen Rassismus auch durch den Vorabdruck in „Bild“ und „Spiegel“ massiv verbreitet. Die rechte Bewegung Pegida hat diesen Rassismus gegen Muslime auf die Straße getragen. Sie traf dabei bundesweit auf Widerstand, aber die AfD baute auf dem jahrelang geschürten Rassismus auf und hat ihn verstärkt in die Parlamente getragen.

Mit der Folge, dass die deutsche, nicht-muslimische Bevölkerung verstärkt Ressentiments gegen Muslime entwickelt. Warum lehnen Menschen den Islam ab?

Zum einen zeigt rassistische Hetze Wirkung. Zum anderen legitimiert tägliche Diskriminierung die Ablehnung vom Islam. Das funktioniert so: ‚Wenn die Sicherheitsbehörden Muslime unter Generalverdacht stellen, ist da vielleicht was dran?‘ Auch in den Medien wurde der Islam mit Frauenunterdrückung, Gewalt und Terrorismus verknüpft. Das alles weckt Misstrauen gegenüber dem Islam und den Muslimen. Ich gehe aber davon aus, dass nur ein kleiner Teil der Menschen in Deutschland den Islam komplett ablehnt. Neben den Vorurteilen über den Islam ist vor allem problematisch, dass sich zu wenig Menschen offensiv gegen anti-muslimische Diskriminierung und Hetze aussprechen. Mir ist aber wichtig zu betonen, dass es auch eine gegenläufige Entwicklung gibt. Wir haben eine große Solidarität mit Geflüchteten aus Syrien und Afghanistan in der Bevölkerung erlebt und eine große Empörung über den rassistischen Mord von Hanau.

„Unbewusster, institutioneller Rassismus“

Häufig ist in diesem Kontext von unbewusstem Rassismus die Rede. Können Sie das erläutern oder ein Beispiel geben?

Nicht alle, die rassistische Vorurteile haben und diese auch ausleben, sind sich dessen bewusst. Studien belegen, dass People of Color überdurchschnittlich oft von Rassismus durch Polizist:innen erleben, Polizisten aber nicht im selben Maße ihr Handeln als rassistisch einschätzen würden. Das ist ein unbewusster Rassismus, der in greifbaren institutionellen Rassismus übergeht. Unbewusster Rassismus wird manchmal ausgeweitet auf Lebenserfahrungen, nach denen zum Beispiel weiße Menschen ohne Migrationsgeschichte eher weiße Menschen ohne Migrationsgeschichte kennen. Das ist richtig und zeugt von gesellschaftlichen Realitäten, die durch Ungleichheit und Ausgrenzung geprägt sind, ich würde es allerdings nicht pauschal als Rassismus einordnen.

Welche Rolle spielt das Internet beim Thema Islamfeindlichkeit?

Das Internet spielt eine große Rolle, da es ein Ort der Radikalisierung ist. Durch die in den sozialen Medien geschaffenen Filterblasen bekommen Menschen, die viel mit islamfeindlichen Seiten interagieren noch mehr islamfeindliche Seiten angezeigt, während Positionen die sich gegen die Hetze stellen durch die Algorithmen immer weniger angezeigt werden. Aber auch hier ist das Problem: Es gibt zu wenige, die klar und deutlich gegenhalten. Anti-muslimischer Rassismus ist das Problem der Nicht-Muslime. Sie sind gefordert.

„Sichtbarer Widerstand gegen Rechts so wichtig“

Jeden zweiten Tag wurde in Deutschland 2019 eine Moschee, eine muslimische Einrichtung oder ein religiöser Repräsentant islamfeindlich angegriffen. 2020 stieg die Zahl antimuslimischer Straftaten noch einmal an, wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage Ihrer Fraktion verrät. Was kann dagegen getan werden?

Über 90 Prozent dieser Straftaten kommen von rechten Tätern. Deshalb ist der sichtbare Widerstand gegen Rechts so wichtig – ob gegen die Querdenker, die AfD oder andere Nazis und Rassisten. Es ist wichtig, dass wir breite, gesellschaftliche Solidarität mit den angegriffenen Einrichtungen oder Personen organisieren. Darüber hinaus muss die alltägliche Diskriminierung entschlossen bekämpft werden. „Die Linke“ hat einen umfassenden Antrag zu dem Thema in den Bundestag eingebracht, indem sie unter anderem gefordert hat, das Antidiskriminierungsrecht auszuweiten. Leider haben alle anderen Fraktionen dagegen gestimmt. Ich finde es wichtig, dass vom Bundestag ein Signal der Solidarität gegen Diskriminierung und antimuslimischen Rassismus ausgeht.

21 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Rassismus

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz für Niedersachsen

von Fremdeninfo 20 Februar 2021
von Fremdeninfo

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz für Niedersachsen

Menschen vor Diskriminierung zu schützen ist eine der Kernaufgaben des demokratischen Rechtsstaats. Niemand soll aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Gewichts, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie einer chronischen Erkrankung oder des sozialen Status diskriminiert werden. Ein Landesdiskriminierungsgesetz fördert die Präventionsmöglichkeiten von Diskriminierung durch Landesbehörden und ermöglicht und vereinfacht die Geltendmachung von Entschädigungs- und Ersatzansprüchen gegen das Land Niedersachsen in Fällen von Diskriminierung.

Im Bereich des Antidiskriminierungsrechts bestehen trotz gesetzgeberischer Tätigkeit in der Vergangenheit auf Bundes- und Landesebene immer noch Schutzlücken, insbesondere im öffentlichen Bereich. Das Antidiskriminierungsrecht bleibt damit auch hinter den europäischen Vorgaben zurück. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden auf Bundesebene vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung umgesetzt, wobei sich das AGG auf die Erwerbstätigkeit und den Privatrechtsverkehr beschränkt. Das “Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz” (NGG) beschränkt sich auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der öffentlichen Verwaltung. sodass ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz in Niedersachsen bei öffentlich-rechtlichem Handeln, z.B. beim staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, fehlt.

Daher fordern wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach dem Vorbild des Berliner LADG, das ein umfängliches Diskriminierungsverbot im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Niedersachsen vorsieht, einen verbesserten Zugang zu Instrumenten des Diskriminierungsschutzes schafft sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Leitprinzip verankert.

Essenzielle Bestandteile dieses Landesantidiskriminierungsgesetzes sollen sein:

  • Schließung bestehender Rechtsschutzlücken
  • Diskriminierung im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Handelns wird verboten. Der Diskriminierungskatalog umfasst (mindestens):
  • Geschlecht;
  • ethnische Herkunft;
  • rassistische Zuschreibung;
  • Nationalität;
  • Religion und Weltanschauung;
  • Behinderung und/oder chronische Erkrankung;
  • Lebensalter;
  • sexuelle Identität;
  • sozialer Status.
  • Gewicht
  • Möglichkeit der Verbandsklage und die Möglichkeit einer Prozessstandschaft
  • Prozesse gegen erlebte Diskriminierung zu führen, ist für Privatpersonen oft sehr aufwändig (nicht zuletzt auch finanziell), langwierig und belastend. Mit dem LADG wird es anerkannten Antidiskriminierungsverbänden möglich sein, mit Unterstützung der Betroffenen gegen Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen im Namen der Betroffenen zu klagen.

            – Beweiserleichterung für Betroffene

  • In den seltensten Fällen geschieht Diskriminierung eindeutig und offensichtlich nachweisbar. So heißt es beispielsweise in einer Ablehnung bei der Wohnungssuche meistens nur, die Wohnung sei anderweitig vergeben worden. In Testing-Verfahren kann dann herausgearbeitet werden, dass die Ablehnungen überwiegend an Personen gehen, deren Nachname aus Sicht der Wohnungsgesellschaft einen internationale Geschichte nahelege. Betroffene sollen daher die Tatsachsen der Diskriminierung glaubhaft darlegen, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das LADG überwiegend wahrscheinlich machen. Die Beweislast, dass keine Diskriminierung vorliegt, läge dann bei der beklagten Institution. Bei einer solchen Beweiserleichterung handelt es sich darüber hinaus um die Umsetzung der EU-Antirassismus-Richtlinie.

            – Einführung struktureller Diversity-Maßnahmen

  • Durch Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche, Schulungen in Behörden u.a. soll Diversität gefördert und Menschen mit (Mehrfach-) Diskriminierungserfahrungen der gleichberechtigte Zugang zu Institutionen erleichtert werden. Für Vorgesetzte und Mitarbeiter*innen mit Leitungsfunktion ist eine Fortbildungsverpflichtung vorgesehen. Die dafür erforderliche Finanzierung muss im Landeshaushalt sichergestellt werden.

            – Schadensersatz und Entschädigungszahlungen

  • Für die erlittene Diskriminierung können Betroffene und solche die mittelbar durch die Diskriminierung einen Schaden erleiden verschuldensunabhängig Schadensersatz und Entschädigungszahlungen erhalten, für solche Nachteile, die nicht finanzieller Natur sind. Bezüglicher solcher Ansprüche gilt eine Beweiserleichterung zugunsten der Betroffenen.

            – Antidiskriminierungs-Ombudsstelle

  • Zur Unterstützung und Beratung Betroffener zur Durchsetzung ihrer Rechte nach dem LADG sollen in Niedersachsen Antidiskriminierungs-Ombudsstellen eingerichtet werden, die in Erfüllung ihrer Aufgabe nicht weisungsgebunden ist. Eine solche Stelle bedarf zur effektiven Unterstützung der Betroffenen umfassende Recht, wie z.B. das Recht zur Akteneinsicht, Sachverständige hinzuzuziehen, Gutachten einzuholen, die Kompetenz, Stellungnahmen von Behörden abzufragen und die Befugnis, nicht nur Handlungsempfehlungen auszusprechen, sondern auch die Umsetzung zu überprüfen. Betroffene müssen, unabhängig von ihrem Wohnort in Niedersachsen, einen niedrigschwelligen Zugang zu Ombudsstelle haben.

– ergänzendes Landesprogramm zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt, z.B. durch (verpflichtende) Schulungen im Bereich Diversity zur Stärkung der individuellen Handlungskompetenzen

-Mitarbeiter*innen und Behörden müssen in den Verwaltungen auf die Einführung eines solchen Gesetzes vorbereitet und entsprechend geschult werden, die entsprechenden Mittel müssen im Haushalt bereitgestellt werden

Begründung:

1) Jeder Mensch möchte fair und vorurteilsfrei behandelt werden. Dennoch ist Diskriminierung ein alltägliches Phänomen, dass– wenn zwar nicht alle – auf die eine oder andere Weise doch die allermeisten Menschen betrifft. Und nicht selten sind es staatliche Behörden und Akteur*innen, von denen Diskriminierung ausgeht. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) schützt vor Diskriminierung und fördert Diversität in der Verwaltung. Ziel des Gesetzes ist die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Mit dem Beschluss des LADG gehen wir analog zum Land Berlin einen wichtigen Schritt, um diese Forderung zu erfüllen und damit auch der gesetzgeberischen Pflicht zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien nachzukommen.

2) Das LADG schließt auf diese Weise eine bestehende Rechtslücke und baut den Diskriminierungsschutz in Niedersachsen aus. Mit dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) hat der Bundesgesetzgeber vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung umgesetzt. Das AGG ist allerdings auf die Erwerbstätigkeit und den Privatrechtsverkehr beschränkt, sodass ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz bei öffentlich-rechtlichem Handeln, z.B. beim staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, fehlt. Diese Regelungslücke schließt das LADG, um die die Gleichbehandlung langfristig durchzusetzen. Der Geltungsbereich des LADG ist weit gefasst. Eine Beschränkung der Geltung des Gesetzes auf bestimmte Lebensbereiche, wie im AGG, erfolgt nicht, da auch die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote, deren Durchsetzung das Gesetz bezweckt, für die Gesamtheit des Handelns des Landes Niedersachsen gelten. Zudem entfaltet das LADG Geltung für die landesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Darunter fallen beispielsweise die Hochschulen und Fachhochschulen.

3) Das LADG arbeitet mit einem Katalog von Diskriminierungsgründen, der sich in der Grundstruktur am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und an den in Art. 3 Abs. 3 VerfND aufgezählten Merkmalen orientiert. Das LADG verbietet eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie einer chronischer Erkrankung, des Gewichts und des sozialen Status. Dem LADG liegt der Gedanke zugrunde, dass Diskriminierungen an gesellschaftlich wirkmächtige und historisch verfestigte Ungleichheitsstrukturen anknüpfen. Diese äußern sich in Stigmatisierungen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen von gesellschaftlicher Teilhabe, die auf historisch, strukturell und diskursiv verfestigten Ungleichheiten beruhen. 

4) Das LADG unterstützt von Diskriminierung Betroffene wirkungsvoll in ihren Rechten und hilft bei der Rechtsdurchsetzung, indem den Betroffenen erweiterte Rechtschutzmöglichkeiten und Beratungsangebote garantiert werden. Durch einen verschuldensunabhängigen Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch für Betroffene wird die Pflicht der Verwaltung, diskriminierungsfrei zu handeln, flankiert. Die Vermutungsregelung, die den Beweis zugunsten der Betroffenen erleichtert, senkt die Hemmschwelle zur Anzeige diskriminierender Handlungen und verstärkt die Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung. Darüber hinaus handelt es sich dabei um die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben.

Anerkannte Antidiskriminierungsverbände können Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte prozessstandschaftlich unterstützen, das bedeutet, dass diese Verbände die Rechte der Betroffenen im eigenen Namen gelten machen können und Menschen, die diskriminierendes Verhalten erfahren haben, sich keinem belastenden Prozess aussetzen müssen. Auch erhalten anerkannte Antidiskriminierungsverbände ein Verbandsklagerecht, wenn Verwaltungsakte, Allgemeinverfügungen oder sonstiges Verwaltungshandeln nicht nur im Einzelfall gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Die vom LADG vorgesehene Ombudsstelle kann im Diskriminierungsfall von jeder Person angerufen und das Beratungsangebot in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht mit dem LADG auch für solche Personen ein Schadensersatzanspruch, bei denen sich ein Schaden infolge einer Diskriminierung realisiert, obwohl diese nicht selbst diskriminiert wurden. Diese Regelung zur sogenannten „assoziierten Diskriminierung“ beruht auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2008 und greift immer dann, wenn die „merkmalstragende“ Person und diejenige Person, bei der aufgrund einer Ungleichbehandlung ein Schaden entstanden ist, in einem engen persönlichen Näheverhältnis zueinander stehen.

Verweise:

            https://gruene-fraktion.berlin/ladg_5_gute_gruende/

            https://gruene-fraktion.berlin/faq-ladg/

            https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1996.pdf

            http://www.migrationsrat.de/ladg/

            https://hausderstatistik.org/wp-content/uploads/161116-koalitionsvertrag-final.pdf

            http://www2.thomasbirk.de/uploads/d17_2574_landesantidiskriminierungsgesetz.pdf

20 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Archive

Ein Jahr nach Hanau „Bei Migranten gibt es ein Trauma“

von Fremdeninfo 15 Februar 2021
von Fremdeninfo

Ein Jahr nach Hanau“Bei Migtanten gibt es ein Trauma“

 

Mit  Jan Ilhan Kizilhan Sprraach Cigdem Akyol

 

 

Die Opfer waren keine Fremden – Aufnahme vom August, ein halbes Jahr nach den Morden.

(Foto: picture alliance/dpa)

 

Die Black-Lives-Matter-Bewegung hat in Deutschland mehr Menschen auf die Straßen gebracht als der Rassismus nebenan. „Es ist einfach, Solidarität mit Menschen zu zeigen, die so weit weg sind“, sagt der Psychologe Jan Ilhan Kizilhan.

ntv.de: Herr Kizilhan, am 19. Februar 2020 hat ein rassistischer Attentäter in Hanau neun Menschen mit migrantischen Wurzeln erschossen. Die Ermordeten waren zwischen 20 und 37 Jahre alt. Danach tötete Tobias R. seine Mutter, schließlich sich selbst. Warum löst solch ein Anschlag nicht ein nationales Trauma aus?

jan_kizilhan-e1563964388785.jpg

Jan Ilhan Kizilhan ist Psychologieprofessor und Orientalist an der Hochschule Villingen-Schwenningen und auf transkulturelle Psychologie und Traumatologie spezialisiert. Er leitet unter anderem das Sonderprogramm der baden-württembergischen Landesregierung zur Behandlung jesidischer Kriegsopfer. Zudem bildet er im Nordirak Psychotherapeuten aus. Kizilhan ist Autor von Fachbüchern, unter anderem über den Islamischen Staat, publiziert aber auch literarische Werke.

Jan Ilhan Kizilhan: Schon seit Gründung der Bundesrepublik gibt es Menschen, die Migranten das Existenzrecht absprechen, und sich deswegen dazu legitimiert fühlen, diese zu töten. Bei Migranten gibt es also durchaus ein Trauma, zwar nicht als klinischen Befund, sondern eher als schwindendes Vertrauen in die hiesige Politik und Gesellschaft. Nach solchen Attentaten gibt es immer einen Aufschrei, es gibt Solidaritätsbekundungen, und in Hanau habe ich ganz exemplarisch bei betroffenen Familien, die ich betreut habe, gesehen, dass sie anschließend ganz alleine waren mit ihrer Trauer. Denn es gibt keinen gesellschaftlichen Diskurs über diese sich immer wiederholenden Ereignisse, und darüber, wie diese sich stoppen lassen könnten. Im Gegenteil, der rassistische Diskurs hat in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen. Die antidemokratische AfD ist in den Bundestag eingezogen und schafft mit ihrer Rhetorik auch Motive für Täter – und die Mehrheitsgesellschaft verdrängt die Tatsache, dass Migranten diesem dauernden Stress, eine Zielscheibe zu sein, ausgeliefert sind.

Im vergangenen Jahr haben wir gesehen, dass es in Krisensituationen durchaus ein kollektives Zusammenrücken gibt. Das Coronavirus hat zu viel Solidarität geführt. Warum reagiert die Gesellschaft nicht genauso, wenn es um rechte Gewalt wie in Hanau und kurz zuvor bei dem Anschlag auf die Synagoge in Halle geht?

Weil bei Covid-19 alle betroffen sind. Unsere Gesellschaft ist noch nicht an dem Punkt angekommen, an dem sie nicht zwischen Migranten und Nichtmigranten unterscheidet und ihre Solidarität nicht nach Herkunft verteilt. In Hanau hat sich aber gezeigt, dass innerhalb der Migranten diese Trennlinie aufgelöst wurde. Es gab keinen Unterschied, ob jemand Araber, Türke oder Kurde war, hier hatte man eine gemeinsame migrantische Identität. Dies hat dazu geführt, dass unter den Migranten die Solidarität im Vordergrund stand und stärkte. Ein Modell, welches sich aber noch nicht auf die Mehrheitsgesellschaft überträgt. Die Betroffenen sind zugleich auch Opfer von Gleichgültigkeit.

Sie kennen einige der Betroffenen von Hanau. Wie können die Überlebenden dieses Geschehen verarbeiten?

Das ist sehr schwierig, denn es ist ein Attentat auf das Verstehen der Welt. Der Mensch kann sich nicht vorstellen, dass jemand plötzlich in die Shisha-Bar kommt und auf alle schießt. Diejenigen, die dort verletzt wurden, haben den Tod vor den Augen gesehen. Es folgen dann depressive Symptome, Einschlafschwierigkeiten, Albträume, Ängste, Unruhen. Die Überlebenden fühlen sich auch schuldig, weil die Freunde gestorben sind und sie nicht. In einer Therapie können Betroffene lernen, mit diesen wiederkehrenden Gedanken und Ängsten umzugehen. Das hängt auch von der individuellen Stärke ab. Dieses Ereignis werden die Menschen aber niemals vergessen.

Wie verändert solch ein Attentat die Hinterbliebenen?

Politik 04.03.20

Gedenkzeremonie in Hanau Hinterbliebene sprechen über Schmerz nach Terror

Sie reagieren mit Frustration und Enttäuschung, mit Trauer und der Angst, dass Vergleichbares ihren anderen Kindern geschehen könnte. Die eigentlichen Probleme beginnen, nachdem die Solidaritätsbekundungen enden und die Zurückgebliebenen alleine sind. Deswegen wäre es wichtig, dass von politischer Seite etwas umgesetzt wird für die Ermordeten, etwa ein symbolisches Denkmal, dann würde das Gefühl vermittelt werden, sie seien nicht umsonst gestorben und durch ihren Tod könne für das Thema Rassismus sensibilisiert werden. Es muss ein Sinn in dem Tod gesehen werden, um damit besser zurechtzukommen.

Bei dem Anschlag in Hanau gab es auch Opfer aus Kriegsgebieten, die Familie Hashemi. Ein Sohn der Familie wurde erschossen, einer wurde schwer verletzt – ihre Eltern waren vor dem Krieg nach Deutschland geflohen. Das sind Menschen, die ihren Kindern ein friedliches Leben ermöglichen wollen und diese dann gewaltsam verlieren. Wie lässt sich das Unbegreifliche überhaupt begreifbar machen?

Das ist sehr schwierig zu verstehen, denn diese Menschen erwarten in ihrer Fantasie ein friedliches, demokratisches Deutschland. Dann geraten sie in einen Schockzustand, und es kann eine Reaktivierung der Ereignisse und Gefühle aus Afghanistan erfolgen. Plötzlich ist Kabul mitten in Hanau. Es folgt die Frage nach dem Warum. Das ist eines der schlimmsten Gefühle, die ein Mensch haben kann: das Nicht-Verstehen. Das kann sich so sehr chronifizieren, dass der Betroffene körperlich krank wird.

Serpil Temiz Unvar, die Mutter des ermordeten Ferhat Unvar, sagte unmittelbar nach der Tat weinend in einem Interview, sie habe die Opfer alle gekannt. „Keiner von ihnen war arbeitslos.“ Warum betont eine trauernde Mutter in solch einer Situation, dass ihr Sohn kein Sozialfall war?

Das hat mich auch sehr getroffen, dass sie noch nach dem Tod ihres Kindes versucht, ein Argument zu finden, ihr Sohn habe eine Funktion in diesem Land erfüllt. Es ist furchtbar, wenn eine Mutter sich dazu genötigt sieht zu erklären, ihr Kind habe einen Wert innerhalb dieser Gesellschaft gehabt, und sei nicht ein arbeitsloser Junge, der nur in der Shisha-Bar herumhängt und von Sozialhilfe lebt. Das sind ja all die Vorurteile, die Migranten ständig hören, und welche viele Deutsche überhaupt nicht mitbekommen. Viele Migranten sind ständig in einer subjektiven Beweisnot, die sie durch die ständige Wiederholung der Vorurteile verinnerlicht haben.

„Mein Opa wurde in Auschwitz umgebracht, aber ich dachte, unsere Familie lebt jetzt in Deutschland in Sicherheit“, sagte Filip Goman dem „Zeit-Magazin“, der in Hanau seine Tochter Mercedes Kierpacz verlor. Können Sie diesem Mann als Psychologe und Vater überhaupt noch tröstende Worte sagen?

„> f96686a0c4f6a018a52060e303bc7305.jpg
Politik 23.02.20

Trauer und Wut in Hanau Tausende demonstrieren gegen rechte Hetze

Sehr schwierig, denn der Genozid an den Juden begleitet die Familien über Generationen hinweg. Natürlich ist das Attentat von Hanau nicht mit dem Holocaust vergleichbar, und dass der Täter psychisch krank war, hilft dem Vater wohl auch wenig. Mir würde es jedenfalls nicht helfen. Hier kann aber die gemeinschaftliche Solidarität helfen, wenn man sich den Schmerz gemeinsam teilt. Ich würde mit dem Vater schweigen und in diesem Schweigen bei ihm sein, in seinem Schmerz und Leid, in der Hoffnung, dass es nicht wieder passiert.

Im August wollten Tausende in Hanau der neun Opfer gedenken. Die Stadt aber sagte die Demo ab – wegen steigender Corona-Fallzahlen. Gleichzeitig fanden bundesweit immer wieder Querdenker-Demos statt – was ist das für ein Signal, dass an die Betroffenen gesendet wird?

Da ist er wieder, dieser Vertrauensverlust. Migranten haben hier wieder das Gefühl vermittelt bekommen, dass mit ihnen alles gemacht werden kann und in diesem Land nicht alle Menschen gleich sind. Vor allem junge Migranten, die solch eine Diskriminierung erleben, bilden dann ihre eigenen Gruppen und bleiben untereinander, wo sie sich als Mensch anerkannt fühlen.

Die Black-Lives-Matter-Bewegung hat in Deutschland mehr Menschen auf die Straßen gebracht als der Rassismus nebenan. Warum ist das so?

Wenn Probleme weit weg sind, dann können sie ganz nett sein. Wir schauen nicht so gerne auf unsere eigenen Schwierigkeiten, deswegen ist der Mensch auch gerne extern gesteuert, verdrängt die eigenen Probleme zu Hause. Es ist auch einfach, Solidarität mit Menschen zu zeigen, die so weit weg sind. Es wird dann so getan, als gäbe es in Deutschland nicht ein ähnliches Problem von Diskriminierung, Ausgrenzung und alltäglichem Rassismus. Wenn man sich ehrlich und rational in Deutschland umschaut, dann müsste man eigentlich in der Lage sein, selbst zu reflektieren, wie man mit seinem migrantischen Nachbarn umgeht, warum das eigene Kind umgeschult wird, wenn die Hälfte der Kinder an der bisherigen Schule Migranten sind. Die versteckten Stereotypen, die jeder mit sich trägt, werden lieber verdrängt, um nicht nach innen zu sehen und zu erkennen, dass man sich lieber für das Schweigen vor der eigenen Haustür entschieden hat.

Nach dem Attentat in Hanau gab es die üblichen politischen Betroffenheitsbekundungen – reicht das aus?

Es ist eine wichtige Symbolik, wenn hochrangige Politiker vor Ort ihre Solidarität bekunden. Es darf aber nicht bei dieser Symbolik bleiben. Wir brauchen innerhalb der Politik ein stärkeres Bekenntnis dazu, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und jeder Bürger dieses Staates ist und die gleichen Rechte hat, sich frei zu entwickeln. Denn nach über 50 Jahren Zuwanderung sind in Deutschland Migranten immer noch ökonomisch und gesellschaftlich benachteiligt. Doch bisher gibt es keine langfristigen Visionen, wie das Potenzial der Migranten integriert und gefördert werden könnte. Die positive Sichtweise und Wertschätzung, dass Menschen kommen und gemeinsam etwas entwickelt wird, fehlt immer noch – und wenn es Probleme gibt, dann werden Kurzkonzepte entwickelt. Es fehlt der politische Wille, auch über die nächste Wahl hinaus eine nationale Migrationsstrategie zu planen, aber auch Antisemitismus und Rechtsextremismus zu bekämpfen.

 

15 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Religion

Islamfeindlichkeit: Zahl der Straftaten in Deutschland erneut gestiegen

von Fremdeninfo 13 Februar 2021
von Fremdeninfo

Islamfeindlichkeit: Zahl der Straftaten in Deutschland erneut gestiegen

Von

dtj-online / DPA

–

9. Februar 2021

 
 
 
Trotz Corona-Einschränkungen stieg im letzten Jahr die Zahl der islamfeindlichen Angriffe in Deutschland. Foto: Michael Brandt/Archiv dpa

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 901 islamfeindliche Straftaten registriert. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor.

Morddrohungen gegen Imame und tätliche Angriffe, Steine auf Moscheen, heruntergerissene Kopftücher bei Musliminnen oder eine hinterher gerufene Beleidigung – der Hass von in der Regel rechtsextremen und rassistischen Tätern auf Muslime äußert sich auf vielfältige Weise. „Wir haben es bei den gemeldeten Straftaten nur mit der Spitze des Eisberges zu tun“, teilte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, am Montag mit. Viele der alltäglichen Beleidigungen, Bedrohungen oder auch körperlichen Übergriffe würden von den Betroffenen aus Scham oder Scheu gar nicht erst angezeigt. 84 Menschen wurden bei den Taten im Jahr 2020 verletzt. Zuvor hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ darüber berichtet.

Jelpke fordert wirksames Antidiskriminierungsrecht

Mit über 900 gemeldeten Straftaten liege die Hasskriminalität gegen Muslime und ihre Glaubensstätten über dem Vorjahresniveau, so Jelpke. Und das trotz der massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund von Covid-19. Erfahrungsgemäß kämen in den kommenden Wochen noch „etliche Nachmeldungen“ hinzu. 2019 wurden 884 mutmaßlich islamfeindliche Taten registriert. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ forderte Jelpke ein wirksames Antidiskriminierungsrecht, „damit es nicht nur bei Lippenbekenntnissen im Kampf gegen die Diskriminierung von Muslimen bleibt“.

dpa/dtj

13 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Archive

Aufatmen: Biontech darf endlich auch in Deutschland produzieren

von Fremdeninfo 11 Februar 2021
von Fremdeninfo

Aufatmen: Biontech darf endlich auch in Deutschland produzieren

Von

dtj-online

–

29. Januar 2021

 
 
 
Für das gesamte Jahr strebt Uğur Şahins Unternehmen nach eigenen Angaben 750 Millionen Dosen in Marburg an. Foto: dpa

Das Mainzer Unternehmen Biontech hat auch die arzneimittelrechtliche Erlaubnis zur Herstellung von Corona-Impfstoff in seinem Werk im hessischen Marburg erhalten. Das teilte das Regierungspräsidium Darmstadt am Donnerstag mit.

Vor zwei Wochen hatte Biontech bereits die Genehmigung zum Betrieb seiner Anlage für die Produktion des Mittels bekommen – in dem Fall war das RP Gießen zuständig. Nach Angaben eines Sprechers der Darmstädter Behörde steht noch ein weiterer formaler Schritt an. Um den in Marburg hergestellten Impfstoff in der Europäischen Union vermarkten zu können, sei noch eine Genehmigung der EU-Arzneimittelagentur EMA nötig.

Jahresziel 750 Millionen Dosen

Im ersten Halbjahr 2021 sollen in Marburg 250 Millionen Dosen des Impfstoffes von Biontech und seines US-Partners Pfizer hergestellt werden. Als Gesamtmenge einer Jahresproduktion streben die Mainzer nach eigenen Angaben hier 750 Millionen Dosen an. In Marburg sollen drei der vier nötigen Produktionsschritte erfolgen. Biontech hatte das Werk vom Schweizer Pharmakonzern Novartis übernommen.

Biontech plant – so die letzte Ankündigung – im Februar mit dem Produktionsstart in Marburg. Dem Unternehmen zufolge vergehen zwischen der Herstellung und Freigabe des kontrollierten Vakzins dann üblicherweise etwa vier Wochen. „Biontech prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, die Produktionskapazitäten durch Zusammenarbeit mit anderen pharmazeutischen Unternehmen bei der Durchführung von Teilschritten der Herstellung auszuweiten“, schrieb Jens Spahns Gesundheitsministerium vergangene Woche in einer 30-Seiten-Antwort auf SPD-Fragen zum Impfen. Bekanntgegeben worden seien aber auch bereits Kooperationen von Biontech mit den Unternehmen Dermapharm sowie Baxter Oncology. Geplant sei eine Produktion in Halle (Westfalen).

Dritter Impfstoff wohl nur für Jüngere

Die Bundesregierung plant am Montag einen Impfgipfel mit Bund und Ländern. Damit wolle man auf die wachsende Kritik an der Impfkampagne zur Eindämmung der Corona-Pandemie reagieren. Spahn dämpfte aber bereits Hoffnungen auf eine rasche Bereitstellung zusätzlicher Impfdosen. „Auch ein Impfgipfel wird es nicht schaffen, dass etwas so Komplexes wie Impfstoffproduktion auf einmal in zwei Wochen zu hunderten oder zig Millionen stattfindet“, sagte er am Donnerstag in Berlin.

Vor der erwarteten Zulassung des Impfstoffs des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca in der EU an diesem Freitag teilte die Ständige Impfkommission mit, dass das Präparat voraussichtlich nur für 18- bis 64-Jährige empfohlen wird. Umso wichtiger ist daher die Nachricht über neue Produktionsstätten von Biontech, da es dadurch wahrscheinlich noch mehr Impfstoff für Deutschland und weitere Länder geben wird. Auch die Türkei hat eine Vereinbarung mit dem Mainzer Unternehmen abgeschlossen.

dpa/dtj

 

11 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Salafismus

Deutsche Kämpfer in Syrien Die anderen Dschihadisten

von Fremdeninfo 10 Februar 2021
von Fremdeninfo
 

Deutsche Kämpfer in Syrien Die anderen Dschihadisten

Stand: 09.02.2021 18:01 Uhr – Tageschau

In Syrien kämpfen noch immer Islamisten aus Deutschland. Die Behörden gehen der Frage nach, ob sie Anschläge in Europa planen. Einer der Dschihadisten wurde in Westafrika festgenommen.

Von Florian Flade, WDR

Marius A. soll versucht haben, mit einem falschen vietnamesischen Pass einzureisen. Die Grenzbeamten am Flughafen im westafrikanischen Senegal aber wurden offenbar misstrauisch. Bei der genauen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Reisende kein Vietnamese ist, sondern ein Deutscher. Noch dazu ein Terrorverdächtiger, nach dem weltweit über Interpol gefahndet wurde.

Florian Flade

Seit Anfang September 2020 sitzt er im Senegal in Haft. In Deutschland ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Terrorverdachts gegen den Islamisten, der aus einer Kleinstadt bei München stammt und zuletzt im nordrhein-westfälischen Kleve gemeldet war. Beim Bundeskriminalamt (BKA) gibt es eine eigene Ermittlungsgruppe zu seinem Fall mit dem Namen „Sky“.

Marius A. soll ein Dschihad-Kämpfer sein, ausgereist im Jahr 2013 über die Türkei nach Syrien. Dort soll er sich der Terrorgruppe „Dschabhat al-Nusra“ angeschlossen und mehrere Jahre in deren Reihen gekämpft haben. Dann verschwand der Islamist plötzlich. Dass er schließlich in Westafrika gefasst wurde, überraschte auch die BKA-Fahnder.

  •  

  •  

    Zahlreiche Islamisten aus Deutschland in Syri

Mehr als 1070 Personen aus dem „islamistischen Spektrum“ sind laut Verfassungsschutz in den Bürgerkrieg nach Syrien und in den Irak ausgereist. Der überwiegende Teil soll sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen haben, die inzwischen als militärisch besiegt gilt und ihr einstiges Herrschaftsgebiet weitestgehend verloren hat. Noch immer aber sollen zahlreiche deutsche Islamisten in Syrien kämpfen – und zwar auf Seiten anderer Terrorgruppen, die ideologisch dem Al-Qaida-Netzwerk nahestehen und mit dem IS verfeindet sind. 

Dazu zählen vor allem „Hayat Tahrir Al-Sham“ (HTS), ein Zusammenschluss mehrerer islamistischer Kampfgruppen, zu der auch „Dschabhat al-Nusra“ gehört, „Junud ash-Sham“ und „Hurras ad-Din“. Diese Gruppen, die vor allem in den Regionen um Aleppo, Idlib und Hama aktiv sind und dort gegen das Militär des Assad-Regimes und auch russische Einheiten kämpfen, sollen über mehr als 10.000 Kämpfer aus unterschiedlichen Herkunftsländern verfügen. Die Zahl der Dschihadisten aus Deutschland, die sich in diesen Gegenden aufhalten sollen, beziffern hiesige Sicherheitsbehörden auf etwa 60 bis 100 Personen.

  • ?

    Propagande über soziale Medien

Es sind vor allem Männer mit türkischen Wurzeln und Islam-Konvertiten aus Süddeutschland, die sich in den vergangenen Jahren HTS und den anderen Terrormilizen angeschlossen haben. Einige von ihnen haben über soziale Medien wie Telegram immer wieder Propaganda verbreitet, sich selbst im Kriegsalltag oder bei Kampfhandlungen gefilmt und Glaubensbrüder in Deutschland aufgerufen, den Krieg gegen das Assad-Regime zu unterstützen – offenbar teilweise sogar erfolgreich.

Anfang Januar ließ der Generalbundesanwalt die Wohnungen von vierzehn Personen in Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen durchsuchen. Vier Tatverdächtige, darunter eine Frau, wurden festgenommen. Sie sollen ein „internationales Netzwerk zur Terrorfinanzierung“ gebildet haben, das in Deutschland Gelder gesammelt und anschließend über die Türkei an Kämpfer der HTS-Gruppe in Syrien transferiert haben soll.

Terrorgefahr für Europa?

Bislang gebe es keine konkreten Erkenntnisse darüber, dass von diesen Dschihadisten eine Terrorgefahr für Europa ausgeht, heißt es in Sicherheitskreisen. Die Kämpfer von HTS, „Junud ash-Sham“ und der anderen Gruppen hätten vor allem eine regionale Agenda, würden in erster Linie die Errichtung eines islamistischen Gottesstaates in Syrien anstreben. Als unmittelbarer Feinde würden das Assad-Regime und dessen russische und iranische Unterstützer erachtet, sowie nicht zuletzt auch die Terrormiliz IS, die für gezielte Mordanschläge verantwortlich gemacht wird. 

Die Gruppierung „Hurras ad-Din“ (HAD), übersetzt „Wächter des Glaubens“, allerdings verfolge durchaus eine „global-dschihadistische Agenda“ und plane möglicherweise auch Anschläge außerhalb des syrischen Kriegsgebiets, vielleicht sogar in Europa, so die Einschätzung von Sicherheitsbehörden. Sie gilt als ein Ableger des Al-Qaida-Netzwerkes, zu den Führungskadern gehören ausländische Dschihadisten, die Erfahrung in den Krisengebieten in Afghanistan, Pakistan, Irak oder Jemen gesammelt haben. Zuletzt gerieten sie verstärkt ins Visier vor allem amerikanischer Geheimdienste. Mehrere HAD-Kommandeure, darunter Islamisten aus Jordanien, Ägypten und Tunesien, wurden in den vergangenen Monaten bei Drohnenangriffen getötet.

Wohl nur vereinzelt Deutsche bei der HAD

Über deutsche Mitglieder der HAD ist bislang wenig bekannt, die Behörden gehen davon aus, dass sich nur vereinzelt Extremisten aus Deutschland dieser Gruppe angeschlossen haben. Bei einigen Islamisten ist fraglich, wo sie sich aufhalten – ob sie noch leben. Erst vor wenigen Tagen tauchte im Netz ein Foto auf, das die Leiche eines Terrorkämpfers aus Deutschland zeigt – der Türke ist offenbar bei Gefechten getötet wurde. Einige deutsche Dschihadisten sollen das Kriegsgebiet inzwischen auch verlassen haben, manche könnten sich in der Türkei aufhalten oder im Libanon.

Marius A. war offenbar im vergangenen Jahr schon aus Syrien verschwunden und nach Afrika gereist. Was er im Senegal vorhatte, ob er sich einer weiteren Terrorgruppe in Westafrika anschließen wollte, auf dem Rückweg nach Europa war oder nur untertauchen wollte, ist bislang unklar. Der inhaftierte Islamist wird derzeit von Mitarbeitern der Deutschen Botschaft in Dakar konsularisch betreut. Eine Überstellung in die Bundesrepublik soll stattfinden, wenn es die Pandemie-Situation zulässt.

10 Februar 2021 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappBlueskyEmail
Neuere Beiträge
Ältere Beiträge

Beliebte Artikel

  • Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025

    22 Juli 2025
  • Ermittlungen gegen Ex-SPD-Ratsfrau Iri: Was ist am Kronsberg wirklich passiert?

    28 April 2026
  • Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche

    4 Dezember 2025
  • Journalist und Aktivist Hakan Tosun stirbt nach brutalem Angriff

    14 Oktober 2025
  • Der Löwenanteil -Para _Şêr

    19 August 2025

Unser Team

Cumali Yağmur

Verantwortliche Redaktor

Ayşe Eker

Ayşe Eker

Redaktorin

Erdoğan Sedef

Erdoğan Sedef

Redaktor

Rojin Erten

Rojin Erten

Redaktor

Can Taylan Tapar

Can Taylan Tapar

Redaktor

Halit Yaşar Demirbağ

Halit Yaşar Demirbağ

Redaktor

Kategorien

  • Allgemein
  • Archive
  • Impressum
  • Politik
  • Religion
  • Flüchtlinge
  • Kultur
  • Frauen
  • Jugend
  • Salafismus
  • Veranstaltungen
  • Information
  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Fremdenfeindlichkeiten
  • Bildung
  • Featured

Neueste Artikel

  • Demokratie, Migration und gesellschaftliche Verantwortung

    26 Juli 2026
  • Der Anschlag auf die Christopher Street Day (CSD)-Feier in Berlin muss verurteilt werden!

    26 Juli 2026
  • Mutmaßlicher Anschlag beim CSD Berlin: Polizei fahndet mit Foto nach 21-jährigem Tatverdächtigen – eine Tote

    26 Juli 2026
  • Fest an Privatschule: Schüler singen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“

    23 Juli 2026
  • Aggressives Verhalten von Sicherheitskräften gegenüber Medienvertreter in der Hannoveraner Niki-de-Saint-Phalle-Promenade

    23 Juli 2026

Über uns

Die „Fremden“ Info-Zeitung ist eine in Niedersachsen ansässige Redaktion, die sich auf die rechtlichen, politischen und sozialen Angelegenheiten von Einwanderern und Flüchtlingen konzentriert. Wir beobachten und analysieren relevante Entwicklungen in der Region Hannover und vertreten die Interessen von Mitbürgern mit Migrations- und Fluchthintergrund bei Behörden, Verbänden und politischen Parteien.

Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025

22 Juli 2025

Neueste Artikel

Es sollte kein Asylabkommen mit dem Taliban-Regime in Afghanistan geschlossen werden.
30 September 2025
Tohum befragt Migrantenpolitiker in Ulm
29 September 2025
Berivan Aymaz konnte nicht zur Kölner Oberbürgermeisterin gewählt werden
29 September 2025

Hervorgehoben

Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025
22 Juli 2025
Ermittlungen gegen Ex-SPD-Ratsfrau Iri: Was ist am Kronsberg wirklich passiert?
28 April 2026
Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche
4 Dezember 2025
  • Startseite
  • Anmelden
  • Über uns
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Newsletter
  • Impressum
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung