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Religion

Geschlechtertrennung an Unis: Muslimischer Einfluss sorgt für Streit – in ganz Europa

von Fremdeninfo 30 Juni 2025
von Fremdeninfo

Geschlechtertrennung an Unis: Muslimischer Einfluss sorgt für Streit – in ganz Europa

Von telepolis Logbuch

 

                        

                                         Hübsch, hübsch, aber so idyllisch geht es an den Unis nicht zu. Bild: FamVeld/ Shutterstock.com

Männer vorn, Frauen hinten? Was in Kiel und Berlin für Ärger sorgt, bewegt auch andere EU-Staaten. Drei Beispiele zeigen: Das Problem ist größer.

Die Geschlechtertrennung an Universitäten, ausgelöst durch muslimische Hochschulgruppen, sorgt derzeit für heftige Debatten in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die jüngsten Fälle an der Universität Kiel und der Berliner Charité haben eine Kontroverse über Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und die Rolle der Hochschulen als säkulare Institutionen entfacht.

Die Frage ist nun: Werden hier zwei im Grunde unbedeutende Fälle aufgebauscht? Der Blick auf die Hauptfächerebene zeigt: nein. Das Problem ist größer als erwartet.

Frauen nach hinten, Männer nach vorne

Während einer „Islamwoche“ im Mai an der Universität Kiel wurden Studierende im Hörsaal nach Geschlechtern getrennt platziert: Männer saßen vorne, Frauen wurden nach hinten verwiesen. Zusätzlich sollten Frauen und Männer unterschiedliche Eingänge benutzen. Die verantwortliche Islamische Hochschulgruppe (IHG) sprach von einem „freiwilligen Angebot“, kündigte aber an, künftig darauf zu verzichten. Die Universitätsleitung distanzierte sich klar und prüft seitdem das Vergabeverfahren für Räume an studentische Gruppen.

Auch an der renommierten Berliner Charité kam es zu Veranstaltungen, bei denen Männer und Frauen im Hörsaal strikt getrennt saßen. Organisiert wurden diese von der muslimischen Hochschulgruppe „Medislam Collective“, die zudem geschlechtergetrennte Freizeitaktivitäten wie einen „Brüder Activity-Day“ mit Sport oder einen „Schwestern“-Tag mit Kalligrafie-Workshop anbietet. Die Universitätsleitung betonte, dass es sich nicht um offizielle Lehrveranstaltungen handele, prüft aber mögliche Verstöße gegen die Grundsätze der Hochschule.

Kontroversen auch im europäischen Ausland

Doch nicht nur in Deutschland sorgen solche Vorfälle für Aufsehen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche muslimischer Gruppen, eine Geschlechtertrennung bei Veranstaltungen an Hochschulen durchzusetzen:

Am University College London (UCL) versuchte die Islamic Education and Research Academy (iERA) 2013, Männer und Frauen im Publikum zu trennen. Nach öffentlicher Kritik untersagte die Universität die Praxis und verbot der iERA weitere Veranstaltungen auf dem Campus.

An der Universität Amsterdam forderte 2015 eine muslimische Studierendenvereinigung eine geschlechtergetrennte Sitzordnung. Die Universitätsleitung intervenierte und erklärte, dass solche Praktiken nicht mit den Werten der Universität vereinbar seien.

2017 schlug eine muslimische Studentenorganisation an der Universität Stockholm eine Geschlechtertrennung vor. Nach Protesten von Studierenden und Lehrenden wurde die Trennung aufgehoben. Die Universitätsleitung stellte klar, dass Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu den Grundwerten der Hochschule gehören.

In der Regel reagierten die Universitätsleitungen mit einem Verbot derartiger Praktiken und betonten die Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Gleichstellung und Antidiskriminierung. Gerichtliche Entscheidungen zu dem Thema gibt es bislang nicht; die Durchsetzung erfolgt über hochschulinterne Sanktionen, politische Kontrolle und allgemeine Antidiskriminierungsgesetze.

Rechtslage eindeutig – Umsetzung eine Herausforderung

Die rechtliche Situation ist in den meisten europäischen Ländern klar: Geschlechtertrennung bei universitären Veranstaltungen ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie ist vollständig freiwillig und diskriminiert niemanden. In Deutschland verbieten die Gleichstellungsgesetze der Länder sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts an Hochschulen.

Ähnlich sieht es im europäischen Ausland aus: In Großbritannien betont die Gleichstellungskommission, dass eine Geschlechtertrennung nur dann zulässig ist, wenn sie nachweislich und vollständig freiwillig erfolgt – was in der Praxis nur schwer sicherzustellen ist. Auch in den Niederlanden, Schweden, Österreich und Belgien untersagen die Antidiskriminierungsgesetze eine Ungleichbehandlung an Bildungseinrichtungen.

Dennoch bleiben die praktische Umsetzung und der Umgang mit religiös motivierten Forderungen nach Geschlechtertrennung eine Herausforderung für die Hochschulen. Sie müssen eine Balance finden zwischen Religionsfreiheit, Gleichstellungsgebot und ihrem Selbstverständnis als weltanschaulich neutrale Orte des Lernens und der freien Entfaltung.

Hintergründe zu den Fällen in Kiel und Berlin

Der Fall an der Universität Kiel hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) forderte Aufklärung und Konsequenzen. Der Landtag befasste sich mit dem Thema, der Bildungsausschuss lud Hochschulvertreter und Experten zu einer Anhörung. Die Universität leitete eine interne Untersuchung ein, entzog der IHG Privilegien wie die Raumbuchung und verschärfte die Vergabekriterien.

An der Berliner Charité sorgte vor allem für Kritik, dass die geschlechtergetrennten Veranstaltungen des „Medislam Collective“ über einen längeren Zeitraum und wiederholt stattfanden, ohne dass die Hochschulleitung einschritt. Erst durch Bilder und Videos in sozialen Medien wurde die Praxis einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Charité kündigte an, mögliche Verstöße gegen ihre Grundordnung zu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen.

Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie muslimische Hochschulgruppen versuchen, eine Geschlechtertrennung mit Verweis auf religiöse Gebote zu etablieren. Sie sehen darin ein „freiwilliges Angebot“ – Kritiker sprechen dagegen von sozialem Druck und einer schleichenden Unterwanderung der Gleichstellungsprinzipien. Eine offene Diskussion über die Grenzen religiöser Praktiken an säkularen Bildungseinrichtungen erscheint dringend geboten

Hübsch, hübsch, aber so idyllisch geht es an den Unis nicht zu. Bild: FamVeld/ Shutterstock.com

Männer vorn, Frauen hinten? Was in Kiel und Berlin für Ärger sorgt, bewegt auch andere EU-Staaten. Drei Beispiele zeigen: Das Problem ist größer.

Die Geschlechtertrennung an Universitäten, ausgelöst durch muslimische Hochschulgruppen, sorgt derzeit für heftige Debatten in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die jüngsten Fälle an der Universität Kiel und der Berliner Charité haben eine Kontroverse über Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und die Rolle der Hochschulen als säkulare Institutionen entfacht.

Die Frage ist nun: Werden hier zwei im Grunde unbedeutende Fälle aufgebauscht? Der Blick auf die Hauptfächerebene zeigt: nein. Das Problem ist größer als erwartet.

Frauen nach hinten, Männer nach vorne

Während einer „Islamwoche“ im Mai an der Universität Kiel wurden Studierende im Hörsaal nach Geschlechtern getrennt platziert: Männer saßen vorne, Frauen wurden nach hinten verwiesen. Zusätzlich sollten Frauen und Männer unterschiedliche Eingänge benutzen. Die verantwortliche Islamische Hochschulgruppe (IHG) sprach von einem „freiwilligen Angebot“, kündigte aber an, künftig darauf zu verzichten. Die Universitätsleitung distanzierte sich klar und prüft seitdem das Vergabeverfahren für Räume an studentische Gruppen.

Auch an der renommierten Berliner Charité kam es zu Veranstaltungen, bei denen Männer und Frauen im Hörsaal strikt getrennt saßen. Organisiert wurden diese von der muslimischen Hochschulgruppe „Medislam Collective“, die zudem geschlechtergetrennte Freizeitaktivitäten wie einen „Brüder Activity-Day“ mit Sport oder einen „Schwestern“-Tag mit Kalligrafie-Workshop anbietet. Die Universitätsleitung betonte, dass es sich nicht um offizielle Lehrveranstaltungen handele, prüft aber mögliche Verstöße gegen die Grundsätze der Hochschule.

Kontroversen auch im europäischen Ausland

Doch nicht nur in Deutschland sorgen solche Vorfälle für Aufsehen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche muslimischer Gruppen, eine Geschlechtertrennung bei Veranstaltungen an Hochschulen durchzusetzen:

Am University College London (UCL) versuchte die Islamic Education and Research Academy (iERA) 2013, Männer und Frauen im Publikum zu trennen. Nach öffentlicher Kritik untersagte die Universität die Praxis und verbot der iERA weitere Veranstaltungen auf dem Campus.

An der Universität Amsterdam forderte 2015 eine muslimische Studierendenvereinigung eine geschlechtergetrennte Sitzordnung. Die Universitätsleitung intervenierte und erklärte, dass solche Praktiken nicht mit den Werten der Universität vereinbar seien.

2017 schlug eine muslimische Studentenorganisation an der Universität Stockholm eine Geschlechtertrennung vor. Nach Protesten von Studierenden und Lehrenden wurde die Trennung aufgehoben. Die Universitätsleitung stellte klar, dass Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu den Grundwerten der Hochschule gehören.

In der Regel reagierten die Universitätsleitungen mit einem Verbot derartiger Praktiken und betonten die Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Gleichstellung und Antidiskriminierung. Gerichtliche Entscheidungen zu dem Thema gibt es bislang nicht; die Durchsetzung erfolgt über hochschulinterne Sanktionen, politische Kontrolle und allgemeine Antidiskriminierungsgesetze.

Rechtslage eindeutig – Umsetzung eine Herausforderung

Die rechtliche Situation ist in den meisten europäischen Ländern klar: Geschlechtertrennung bei universitären Veranstaltungen ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie ist vollständig freiwillig und diskriminiert niemanden. In Deutschland verbieten die Gleichstellungsgesetze der Länder sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts an Hochschulen.

Ähnlich sieht es im europäischen Ausland aus: In Großbritannien betont die Gleichstellungskommission, dass eine Geschlechtertrennung nur dann zulässig ist, wenn sie nachweislich und vollständig freiwillig erfolgt – was in der Praxis nur schwer sicherzustellen ist. Auch in den Niederlanden, Schweden, Österreich und Belgien untersagen die Antidiskriminierungsgesetze eine Ungleichbehandlung an Bildungseinrichtungen.

Dennoch bleiben die praktische Umsetzung und der Umgang mit religiös motivierten Forderungen nach Geschlechtertrennung eine Herausforderung für die Hochschulen. Sie müssen eine Balance finden zwischen Religionsfreiheit, Gleichstellungsgebot und ihrem Selbstverständnis als weltanschaulich neutrale Orte des Lernens und der freien Entfaltung.

Hintergründe zu den Fällen in Kiel und Berlin

Der Fall an der Universität Kiel hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) forderte Aufklärung und Konsequenzen. Der Landtag befasste sich mit dem Thema, der Bildungsausschuss lud Hochschulvertreter und Experten zu einer Anhörung. Die Universität leitete eine interne Untersuchung ein, entzog der IHG Privilegien wie die Raumbuchung und verschärfte die Vergabekriterien.

An der Berliner Charité sorgte vor allem für Kritik, dass die geschlechtergetrennten Veranstaltungen des „Medislam Collective“ über einen längeren Zeitraum und wiederholt stattfanden, ohne dass die Hochschulleitung einschritt. Erst durch Bilder und Videos in sozialen Medien wurde die Praxis einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Charité kündigte an, mögliche Verstöße gegen ihre Grundordnung zu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen.

Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie muslimische Hochschulgruppen versuchen, eine Geschlechtertrennung mit Verweis auf religiöse Gebote zu etablieren. Sie sehen darin ein „freiwilliges Angebot“ – Kritiker sprechen dagegen von sozialem Druck und einer schleichenden Unterwanderung der Gleichstellungsprinzipien. Eine offene Diskussion über die Grenzen religiöser Praktiken an säkularen Bildungseinrichtungen erscheint dringend geboten.

30 Juni 2025 0 Kommentare
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Migrationspolitik: Merkel kritisiert Asyl-Zurückweisungen – Frei kontert

von Fremdeninfo 30 Juni 2025
von Fremdeninfo

 

Migrationspolitik: Merkel kritisiert Asyl-Zurückweisungen – Frei kontert

          Kölner Stadt Anzeiger /dpa

                   

                             Merkel bei einer Preisverleihung für ihre Flüchtlingspolitik © Stefan Wermuth/KEYSTONE REUTERS POOL/dpa

Altkanzlerin Angela Merkel hat sich von der Praxis des unionsgeführten Innenministeriums distanziert, bei Grenzkontrollen Asylsuchende zurückweisen zu lassen. „Wenn jemand hier an der deutschen Grenze sagt „Asyl“, dann muss er erstmal ein Verfahren bekommen. Meinetwegen direkt an der Grenze, aber ein Verfahren“, sagte die Christdemokratin bei einem Treffen mit ehemaligen Flüchtlingen. „So habe ich das europäische Recht verstanden.“

Das Treffen wurde vom WDR organisiert und gefilmt. Aus der Sendung „10 Jahre danach: Geflüchtete im Gespräch mit Angela Merkel“ zeigte das ARD-„Morgenmagazin“ bereits Ausschnitte.

Ähnlich wie Merkel hat auch das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, das in einem konkreten Fall dreier aus Polen eingereister Somalier deren Zurückweisung bei einer Kontrolle am ersten Bahnhof hinter der Grenze für rechtswidrig erklärt hat. Das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) wertet das jedoch als Einzelfallentscheidung und hält an der Praxis fest.

Frei bekräftigt Regierungsauffassung

Kanzleramtschef Thorsten Frei von der CDU bekräftigte im „Morgenmagazin“ die Auffassung der Regierung. „Zunächst einmal steht im Artikel 16a des Grundgesetzes, auch im Paragraf 18 des Asylgesetzes etwas anderes. Und auch der Sache nach muss man sagen: Wenn jemand irgendwo in Europa bereits Asyl bekommen hat, wenn jemand durch sichere Länder in Europa zu uns gekommen ist, dann haben wir es natürlich mit niemandem zu tun, der auf der Flucht ist, sondern dann haben wir es mit Menschen zu tun, die aus sicheren Ländern kommen.“

Merkel warnte auch davor, sich in der Migrationspolitik von der AfD treiben zu lassen. „Ich kann nicht immer nur über die AfD sprechen und deren Tagesordnung aufnehmen. Sondern ich muss auch die Tagesordnung aufnehmen von all denen, die sagen: Ja, wir müssen die Zahl der illegalen Migration reduzieren, aber wir müssen trotzdem auch unsere Werte weiter vertreten“, sagte sie.

Frei verteidigte zugleich Merkels viel und auch in der Union kritisierten Satz aus der Flüchtlingskrise von 2015 „Wir schaffen das“, ordnete ihn aber in die damalige Zeit ein. „Wenn eine Regierungschefin sagt „Wir schaffen etwas“, dann ist das eine richtige Einstellung. Denn das darf man von einer Regierung verlangen, dass sie den Kopf nicht in den Sand steckt, sondern mit den Herausforderungen umgeht“, erklärte er im „Morgenmagazin“. „Aber tatsächlich haben sich die Zeiten natürlich verändert. Wir haben schon 2019 also noch in der Regierungszeit von Angela Merkel ein großes Migrationspaket geschnürt, wo auch ein Rückführungsverbesserungsgesetz drin war. Also es ist jedenfalls vollkommen klar, dass wir mehr zu Ordnung, mehr zu Steuerung und vor allem zur Begrenzung von Migration tun müssen.“ (dpa)

30 Juni 2025 0 Kommentare
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Kopftuch in der Schule: Berlin passt sein Gesetz an

von Cumali Yağmur 30 Juni 2025
von Cumali Yağmur

Kopftuch in der Schule: Berlin passt sein Gesetz an

        Artikel von Redaktion BERLIN LIVE

 

                       

                            Bild Archve 

CDU und SPD wollen das Berliner Neutralitätsgesetz reformieren und an geltendes Recht anpassen. Seit 2023 dürfen Lehrerinnen in Berlin bereits Kopftuch tragen. Nun soll dies auch gesetzlich festgeschrieben werden. Beide Parteien einigten sich Ende Juni auf ihrer Fraktionsklausur auf eine entsprechende Änderung, die am 10. Juli ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2023, das ein generelles Kopftuchverbot für Lehrkräfte als verfassungswidrig einstufte. In Berlin war dieses seit 2005 Teil des Neutralitätsgesetzes. Mit dem Urteil wurde die Regelung zwar sofort gelockert – doch nur inoffiziell. Das soll sich einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ zufolge jetzt ändern.

Neutralitätsgesetz in Berlin wird reformiert

Damals informierte die Bildungsverwaltung im Nachgang der Rechtsprechung in einem öffentlichen Schreiben über die Neuregelung: Demnach sei das Tragen nur in den Fällen verboten, in denen sich konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität abzeichnet.

Auch interessant: Berlin: Vorsicht vor dreister Masche! Es gilt Alarmstufe Rot

Die Reform setzt nun einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags um argumentieren CDU und SPD. Beide betonten am Sonntag (22. Juni), dass Berlin jahrelang „verfassungswidrig“ gehandelt habe und die Gesetzesänderung dringend notwendig sei.

Konsequenzen für Berliner Schulen

Grünen-Politikerin Tuba Bozkurt kritisierte gegenüber der „Berliner Morgenpost“ allerdings, dass die Einigung der Koalition „Unsicherheit“ schaffe. Denn die Regelung, in der festgelegt wird, wann das Tragen eines Kopftuchs doch verboten werden könne, ist nach ihrer Auffassung sehr schwammig formuliert. Aus Sicht von Bozkurt sei dies „ein fauler Kompromiss“. Die Politikerin erklärt weiter: „Ein angeblich hinreichend konkreter Schulfrieden, der auf objektivierbare Tatsachen gestützt werden soll, bleibt in der Praxis eine Gummiformel.“

Damit ist die Regelung aus Sicht der Grünen unzureichend präzise. CDU und SPD widersprechen und betonen, dass es seit 2023 in Berliner Schulen keine Probleme gegeben habe. Die Gesetzesänderung schaffe demnach klare Verhältnisse. Damit gäbe es mit der neuen Regelung zukünftig nicht mehr Unsicherheiten, sondern weniger.

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30 Juni 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Kommentar zur Migrationspolitik: Nicht nochmal mit dem Kopf durch die Wand

von Fremdeninfo 30 Juni 2025
von Fremdeninfo

        Kommentar zur Migrationspolitik: Nicht nochmal mit dem Kopf durch die Wand

             Artikel von Daniel Deckers / Faz

                 

                           Polizisten am 8. Mai 2025 am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt/Oder © dpa

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sich öffentlich bemüßigt fühlt, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Anfang Juni über die Unzulässigkeit von Zurückweisungen an der polnisch-deutschen Grenze zwar um eine Einzelfallentscheidung handele, diese aber von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Tatsächlich hat das CSU-geführte Bundesinnenministerium in dem fraglichen Verfahren all jene Argumente vortragen lassen, die es der Bundesrepublik erlauben sollen, bei der Einreise aus einem EU-Nachbarstaat von der Durchführung eines Asylverfahrens nach der Dublin-III-Verordnung abzusehen.

Überzeugen konnte es die Kammer aber nicht – was dem Verfahren ebenjene über den Einzelfall hinausweisende Bedeutung verleiht, die der Bundesinnenminister zumindest anfangs nicht zu erkennen glaubte. Dabei wäre Dobrindt gut beraten, nicht seehoferhaft den Erfahrungsjuristen zu geben, sondern einfach aus dem Maut-Debakel zu lernen.

Auch damals wollte die CSU mit dem Kopf durch die Wand namens Europarecht. Sollte die Bundesregierung abermals auf einen deutschen Sonderweg setzen anstatt auf eine politisch umfassend flankierte Neubewertung europäischen Rechts, dürfte sie auf dem Feld der Migrationspolitik ähnlich spektakulär scheitern. Das aber sollte man nicht nur ihr nicht wünschen, sondern dem freiheitlichen Rechtsstaat.

30 Juni 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

igrationspolitik: Präsident des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert Alexander Dobrindt

von Fremdeninfo 29 Juni 2025
von Fremdeninfo

Migrationspolitik: Präsident des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert Alexander Dobrindt

                  Von Der Spiegel 

ng Juni stellt ein Berliner Gericht fest, dass die Zurückweisung dreier Somalier rechtswidrig war. Laut Dobrindt sei das ein »Einzelfallurteil« – der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sieht das anders.

 

                                            

Migrationspolitik: Präsident des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert Alexander Dobrindt © FABRIZIO BENSCH/ REUTERS

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat Zweifel daran, ob die Bundesregierung langfristig an den Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen festhalten kann. In dem Interview mit dem »Handelsblatt« sprach er auch über die Fehler des Innenministeriums.

Korbmacher kritisiert Aussage Dobrindts

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es.

Weitere Urteile könnten entscheidend sein

Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren erst- und auch letztinstanzlich zuständig. »Das hat die Politik bewusst so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen, abschließenden Entscheidungen zu kommen«, erklärte Korbmacher. »Das fällt dem Bundesinnenministerium jetzt auf die Füße.«

Denn wegen des fehlenden Rechtsmittels seien die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die Rechtslage intensiv durchzuprüfen. Die Berliner Richter hätten das getan.

Sollte es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen zugunsten Asylsuchender kommen, »werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben«, so Korbmacher im Interview.

29 Juni 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Vom Flughafen direkt in Abschiebehaft – Land reagiert auf EU-Vorgaben

von Fremdeninfo 28 Juni 2025
von Fremdeninfo

Vom Flughafen direkt in Abschiebehaft – Land reagiert auf EU-Vorgaben

                        Artikel von Niklas Noack/ Merkur

 

Zusätzliche Abschiebehaftplätze entstehen an einem Flughafen in Deutschland. Die Umsetzung der EU-Vorgaben drängt.

Stuttgart – In der Nähe des Flughafens Stuttgart plant Baden-Württemberg die Errichtung eines neuen Standorts für Abschiebehaftplätze. Diese Information wurde von der Deutschen Presse-Agentur durch das Landesjustizministerium bestätigt. Zuvor hatte die Südwest Presse darüber berichtet.

Die Kapazität der neuen Einrichtung soll der der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim entsprechen, die derzeit von 51 auf 80 Plätze erweitert wird. Im Frühjahr 2027 könnte die Fertigstellung erfolgen. Bis zum Herbst dieses Jahres sollen laut Finanzministerium bereits 68 Haftplätze verfügbar sein.

Höherer Bedarf an Abschiebungshaftplätzen

Baden-Württemberg muss sich an EU-Vorgaben halten. Am geplanten Standort nahe dem Flughafen sind zunächst mindestens 15 zusätzliche Unterbringungsplätze vorgesehen. Diese müssen aufgrund der Neuregelung des Europäischen Asylsystems GEAS spätestens ab Juli 2026 bereitgestellt werden.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Abschiebungszahlen und der angekündigten Rückkehroffensive des Bundes übersteigt der Bedarf an Abschiebungshaftplätzen perspektivisch auch die nach dem Ausbau in Pforzheim vorhandenen 80 Plätze, hinzu kommt die Umsetzung des GEAS-Reformpakets“, erklärte Justizministerin

 

                                  

Baden-Württemberg will in direkter Nähe zum Landesflughafen Stuttgart einen neuen Standort für Abschiebehaftplätze einrichten. © Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgarter Flughafen dient als EU-Außengrenze

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) äußerte: „Zur Umsetzung der GEAS-Reform für das Flughafenverfahren arbeiten wir daran, in der Nähe des Flughafens in Stuttgart eine neue Einrichtung zu schaffen. In diesem Zuge planen wir auch, eine entsprechende Außenstelle der Abschiebungshafteinrichtung einzurichten.“

Der Flughafen fungiert als EU-Außengrenze. Die GEAS-Reform sieht unter anderem vor, dass für einige Asylbewerber Verfahren an den Außengrenzen durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben bis Juni 2026 Zeit für die Umsetzung. Ein zentrales Element der GEAS-Reform sind die Flughafenverfahren – beschleunigte Asylverfahren direkt in den Transitbereichen der Flughäfen, die als Außengrenzen fungieren.

Zum Stichtag 30. April gab es in Baden-Württemberg etwa 23.700 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Ihre Abschiebung sei jedoch vorerst ausgesetzt, da sie beispielsweise nicht in Länder wie Syrien abgeschoben werden dürfen. Im Südwesten wurden bis zum 31. Mai rund 1.580 Personen abgeschoben. Im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt etwa 1.130. Zuletzt berichtete unsere Redaktion darüber, wieso ein SPD-Politiker Innenminister Alexander Dobrindt angezeigt hat. Es geht um Schutzsuchende. (dpa/nino)

28 Juni 2025 0 Kommentare
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Politik

SPD-Parteitag: CHP-Chef Özel hält flammende Rede in Berlin

von Fremdeninfo 28 Juni 2025
von Fremdeninfo

SPD-Parteitag: CHP-Chef Özel hält flammende Rede in Berlin

         Artikel von dw.com

Deutschlands Sozialdemokraten haben einen Gast aus der Türkei: Der Vorsitzende der oppositionellen CHP, Özgür Özel, fordert Solidarität – und bekommt sie von den SPD-Delegierten.

                    

                                      CHP-Chef Özel: © Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Die sozialdemokratische Cumhuriyet Halk Partisi, kurz: CHP, ist die größte Oppositionspartei der Türkei. Sie steht aber zunehmend unter staatlichem Druck. Viele Gründe also für Deutschlands Sozialdemokraten, den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel zum SPD-Parteitag an diesem Wochenende einzuladen.

Am Rednerpult in Berlin rief Özel die Delegierten auf, die bedrängte Opposition in seinem Land zu unterstützen. Der Aufstieg der CHP habe die Regierung der Türkei „in große Panik“ versetzt, sagte Özel als Gastredner auf dem SPD-Bundesparteitag. „Seit Oktober vergangenen Jahres haben sie ihren Druck und die Angriffe gegen unsere Partei und die gesellschaftliche Opposition massiv ausgeweitet.“

Özel bedankte sich in seiner auf Deutsch gehaltenen Rede für die Unterstützung der deutschen Schwesterpartei. Er wies darauf hin, dass die Inhaftierung seines Parteifreundes, des Oberbürgermeisters von Istanbul, Ekrem Imamoglu, zu dem Zeitpunkt erfolgt sei, als dieser zum Präsidentschaftskandidaten der CHP nominiert wurde.

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                               Solidaritätsbekundung auf SPD-Parteitag: © Political-Moments/IMAGO

Der populäre Imamoglu galt als sehr aussichtsreicher Herausforderer von Präsident Recep Tayyip Erdogan. Im Zusammenhang mit angeblichen Korruptions- und Terrorermittlungen wurde er Mitte März in Gewahrsam genommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Zunehmend flammende Rede

Wegen der guten Umfragewerte für die CHP habe die Regierung in Ankara damals ihre Repression gegen die Opposition deutlich ausgeweitet, sagte Özel in Berlin. „Wir erleben einen der schwersten Angriffe auf die Demokratie in der Geschichte unseres Landes“, warnte er. „Aber die Menschen halten an ihrem demokratischen Willen fest“, fügte Özel hinzu. „Wir kämpfen bis zum Ende“.

Özel bekannte sich in seiner Rede auch klar zu dem Ziel einer Vollmitgliedschaft seines Landes in der Europäischen Union. Seine Partei strebe nach einer demokratischen, auf Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit basierenden Türkei. „Wir leben in einer Zeit großer Unsicherheit. Die Demokratie ist weltweit bedroht. Geopolitische Spannungen nehmen zu, regionale Konflikte verschärfen sich. Unsere Region gleicht einem Feuerring“, warnte er. Es sei entscheidend, dass die Türkei als Demokratie und Rechtsstaat gestärkt werde.

Seine zunehmend flammende Rede beendete Özel mit einem Zitat von Bertolt Brecht: „Einer kann sich da nicht retten. Keiner oder alle“, rief er den SPD-Delegierten in Berlin mehrmals und auch auf Türkisch zu.

SPD fordert Freiheit für Istanbuls Bürgermeister Imamoglu

Die Sozialdemokraten in der Halle applaudierten heftig, hielten vorbereitete Schilder hoch mit der Aufschrift „Free Imamoglu“ („Lasst Imamoglu frei“) – und dankten mit einem besonderen Zeichen der Solidarität: Der Parteitag beschloss einstimmig einen Antrag. Darin fordert die SPD türkische Stellen auf, den Istanbuler Oberbürgermeister und alle anderen politischen Häftlinge in der Türkei sofort aus der Haft zu entlassen.

 

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                            SPD-Chef Klingbeil: © Tobias Schwarz/AFP/Getty Images

„Das ist etwas, was uns alle betrifft, wenn Demokratinnen und Demokraten weggesperrt werden“, verurteilte SPD-Chef und Deutschlands Vizekanzler Lars Klingbeil das Vorgehen der Regierenden in der Türkei. Er wies darauf hin, dass sich Imamoglu nun bereits 100 Tage im Gefängnis befinde.

Die SPD wolle dagegen „ein klares Zeichen der internationalen Solidarität setzen“, sagte Klingbeil. Er kündigte an, die deutschen Sozialdemokraten wollten ihre bereits bestehende Partnerschaft mit der CHP weiter vertiefen.

AR/jj (dpa, afp)

28 Juni 2025 0 Kommentare
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Archive

Kommunen warnen vor Öffnung der Grenzen für Asylbewerber

von Fremdeninfo 28 Juni 2025
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 Kommunen warnen vor Öffnung der Grenzen für Asylbewerber

Von: D.S

 

                    

                    Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv) © via dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat vor einer Öffnung der Grenzen für Asylbewerber gewarnt, sollten weitere Gerichte Zurückweisungen für illegal erklären.

Urteile wie das aus Berlin könnten „nicht maßgeblich“ sein, denn zu den Zurückweisungen von Asylbewerbern aus anderen EU-Ländern „braucht es eine einheitliche Rechtsprechung auf europäischer Ebene“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Daher sollte Innenminister Alexander Dobrindt an den Zurückweisungen festhalten, bis es diese Klarheit gibt, und die Grenzen nicht wieder öffnen, sollte es weitere Entscheidungen wie die aus Berlin geben – auch wenn die Diskussion immer wieder aufkommen wird.“

Wir plädieren dafür, konsequent zu bleiben“, so Berghegger, „denn die Kommunen sind am Limit.“ An den Zurückweisungen müsse zumindest so lange festgehalten werden, bis die EU-Außengrenzen wirksam geschützt würden. „Es geht auch um die Signalwirkung, damit sich weniger Menschen auf den Weg nach Europa und Deutschland machen, die keine realistische Chance haben, Asylschutz zu erhalten.“

Man sehe zwar, dass die Zuzugszahlen in den letzten Wochen und Monaten sinken. Das sei gut so. „Aber es sind viele Jahre lang sehr viele Asylbewerber zu uns gekommen, und die Allermeisten sind noch da. Von einer Entlastung kann daher noch keine Rede sein“, so der DStGB-Chef. „Also: Die Zahlen müssten dauerhaft niedrig bleiben, bis die sogenannte Migrationswende für die Kommunen wirklich spürbar wird.“

Was Rassismus bedeutet, ist vielen gar nicht bewusst“ – Lehrer über Diskriminierung im Schulalltag

Artikel von Marisa Lattemann / T 24 Thürngen

Emmanuel Krüss ist Grundschullehrer und Content Creator. Immer wieder teilt er dabei lustige Anekdoten aus dem Unterricht und spielt Sketche, die auf humoristische Weise auf Missstände aufmerksam machen, die es auch in der Welt von Kindern noch immer gibt. Ein Beispiel ist Rassismus.

Der gehört für viele Deutsche zum Alltag. Laut dem Nationalen Diskriminierungs- und Rassismus-Monitoring erleben über 60 Prozent der PoCs in Deutschland mindestens einmal im Monat Diskriminierung. Solche Studien werden meist nur mit Volljährigen gemacht, dabei bewegen sich Kinder schon viel früher in sozialen Gefügen.

Alltags-Rassismus beginnt nicht erst im Erwachsenenalter

Auch dort, in der Schule, können sie Rassismus erleben. Emmanuel Krüss beschreibt die Situation aus Lehrersicht. „Im Schulsystem arbeiten Menschen, die schon etwas älter sind. Die dann oft mit gewissen Begriffen eine andere Bedeutung oder eine andere Geschichte verknüpfen.“ Dadurch werde man manchmal konfrontiert mit der einen oder anderen Aussage. Auch im Unterrichtstoff schlichen sich manchmal veraltete und rassistische Narrative ein, berichtet der Grundschullehrer auch aus seiner eigenen Schulzeit

Ich denke aber, dass das dann meistens dem geschuldet ist, dass sich viele gar nicht darüber bewusst sind, was Rassismus bedeutet.“ Wenn Menschen nicht selbst betroffen seien, wüssten sie oft nicht, „was Meta ist, was man sagen darf oder was nicht.“

Für den Fall, dass Lehrer Rassismus unter ihren Kollegen bemerken, fände Krüss eine klare Handlungsstrategie sinnvoll. Das beziehe sich auch darauf, wenn Lehrende andere rechtsextremistische und antidemokratische Werte verträten und Kinder damit konfrontiert würden.

AfD-Einstufung als Wendepunkt für klare Positionierung

Was er sich wünsche, sei, dass die endgültige Einstufung der AfD als rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz endlich feststeht. „Damit man auch Haltung dazu beziehen kann. Denn wenn das dann wirklich durch ist, dann wird es schwieriger, hinter dieser Partei zu stehen, vor allem als Beamter.“

Sich gegen Rassismus stark zu machen, sei aber nicht nur Aufgabe der Gerichte und der Politik, erklärt Krüss. „Ich kann einfach nur an das Mitgefühl der Menschen appellieren.

Wir werden als Gesellschaft immer vielfältiger. Und dieses Links gegen Rechts oder Deutsche gegen Ausländer funktioniert nicht. Wir müssen zusammenarbeiten.“

Für sich, aber auch seine Schüler wünscht sich Krüss: „Wir müssen zusammen dafür sorgen, dass wir in einem Deutschland leben können, in dem sich jeder sicher fühlt. Und dazu gehört auch, Rassismus zu hinterfragen, der leider immer noch existiert

28 Juni 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

WDR bringt Flüchtlinge und Ex-Kanzlerin Angela Merkel zusammen

von Fremdeninfo 28 Juni 2025
von Fremdeninfo

                               WDR bringt Flüchtlinge und Ex-Kanzlerin Angela Merkel zusammen

Für ein WDR-Format hat Angela Merkel fünf Menschen getroffen, die 2015 nach Deutschland kamen. Das Gespräch fand in einem syrischen Restaurant in Berlin statt. Ab Montag ist die Aufzeichnung im Internet zu sehen.

 

 

                                        

                                                  Angela Merkel beim WDR-Gespräch in einem syrischen Restaurant WDR/Mirko Polo/WDR Westdeutscher Rundfunk

Zehn Jahre nach der großen Fluchtbewegung von 2015 hat der WDR fünf geflüchtete Menschen aus Syrien, dem Iran und Afghanistan zu einem Gespräch mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zusammengebracht. Im Rahmen seines Informationsangebots „WDRforyou“ vermittelte der Sender ein Treffen in einem syrischen Restaurant in Berlin, wie der Westdeutsche Rundfunk am Freitag in Köln mitteilte.

Die Aufzeichnung des Gesprächs vom Donnerstag ist ab Montag in der WDR-Mediathek unter dem Titel „10 Jahre danach: Geflüchtete im Gespräch mit Angela Merkel“ verfügbar. Die Teilnehmer erzählen den Angaben zufolge von ihrem Ankommen in Deutschland, von Hoffnung und Hürden, von Rassismus, Ausdauer und Neuanfängen.

Dazu gehörten etwa eine afghanische Studentin, die mit ihrer Familie im Kirchenasyl lebte, und ein junges iranisches Paar, das 2016 im sächsischen Clausnitz von einem fremdenfeindlichen Mob empfangen wurde. „Wir reden immer viel über Menschen, die zu uns kamen, aber nicht mit den Menschen, die zu uns kamen. Und das fand ich spannend“, erklärte Merkel ihre Teilnahme an dem Format nach Angaben des Senders.

„WDRforyou“ ist das mehrsprachige Informationsangebot des Westdeutschen Rundfunks für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung. Es ist auf Arabisch, Persisch und Deutsch auf TikTok, Facebook, Instagram und in der ARD-Mediathek zu sehen und zu hören.

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Antisemitismus

Alarmierende Zahlen: Antimuslimischer Rassismus in Deutschland wird häufiger und brutaler

von Cumali Yağmur 28 Juni 2025
von Cumali Yağmur
 

Alarmierende Zahlen: Antimuslimischer Rassismus in Deutschland wird häufiger und brutaler

Von DTJ

                                                   

Antimuslimischer Rassismus in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht – in Häufigkeit wie in Brutalität. Besonders betroffen: Frauen und Kinder. Ein aktueller Bericht des Netzwerks CLAIM offenbart alarmierende Zahlen und belegt: Rassistische Gewalt ist längst kein Randphänomen mehr.

Im Jahr 2024 hat der antimuslimische Rassismus in Deutschland eine neue „Qualität“ erreicht. Dies geht aus dem Lagebild hervor, dass das Netzwerk CLAIM am Dienstag vorgestellt hat. Der Zusammenschluss, der mehr als 50 Organisationen umfasst, hat die Daten von 26 regionalen Meldestellen sowie Medien und Polizeidaten ausgewertet.

Vor allem Frauen von antimuslimischen Übergriffen betroffen

Die 3.080 dokumentierten rassistischen Übergriffen gegen Muslime stellen einen Zuwachs von rund 60 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor (1.926) dar. Erfasst wurden verbale Angriffe und Diskriminierung ebenso wie körperliche Übergriffe bis hin zu Angriffen auf Moscheen. Im Jahr 2022 waren erst 898 Vorfälle dokumentiert.

Dabei zeichneten sich einige besonders besorgniserregende Trends ab. Zum einen werden die Angriffe brutaler, zum anderen richten sie sich zu 71 Prozent gegen Frauen, was deutlich macht, dass sich antimuslimischer Rassismus gezielt gegen „Schwächere“ richtet. In besonderem Maße sind dem Bericht zufolge Frauen gefährdet, die als Musliminnen erkennbar sind. Vielfach richteten sich die Angriffe aber auch gegen Kinder – beispielsweise in öffentlichen Raum oder in Bildungseinrichtungen.

An Gewaltdelikten erfasste CLAIM 198 Körperverletzungen, darunter drei schwere Körperverletzungen oder versuchte Tötungen, und zwei vollendete Tötungsdelikte. Dazu kommen 122 Sachbeschädigungen, vier Brandstiftungen und 259 Delikte wie Raub oder Erpressung, die einen islamfeindlichen Kontext erkennen ließen.

Von Moschee bis Wartezimmer: Rassismus im Alltag

Fast ein Viertel der Vorfälle, zu denen ein Lebensbereich zugeordnet werden konnte, spielte sich im öffentlichen Raum ab – von Straßen und Plätzen bis hin zu Parks, Haltestellen oder Bahnhöfen. Mit 22,1 Prozent war der Bildungsbereich auf Platz 2. Vor allem Schulen werden zu gefährlichen Orten. Mit 10 Prozent rangiert die Arbeitswelt schon mit etwas Abstand dahinter. Die Anzahl der Vorfälle bleibt dennoch alarmierend.

Am häufigsten äußerte sich der antimuslimische Rassismus in Deutschland in Form verbaler Angriffe (1.558), Diskriminierungen folgen dahinter mit 659 Fällen und verletzendes Verhalten mit 585. Von den dokumentierten Fällen richteten sich 968 gegen Einzelpersonen, 261 gegen Gruppen und 72 gegen religiöse Einrichtungen – hauptsächlich Moscheen.

Tagesaktuelle Ereignisse werden von Rassisten häufig als Aufhänger benutzt. So kam es nach dem Anschlag von Magdeburg vom 20. Dezember 2024 zu einem sprunghaften Anstieg antimuslimischer Übergriffe – unter anderem gegen eine Intensivpflegerin. Dabei war der Attentäter selbst islamophob und hatte sich in entsprechender Weise auf X geäußert. Zudem zeigte er Anzeichen psychischer Krankheiten.

Antimuslimischer Rassismus bleibt häufig ungeahndet – mangels Vertrauen in die Polizei

Aber auch der Nachgang zum Hamas-Massaker in Israel vom 7. Oktober 2023 führt weiterhin zum Anstieg sowohl antisemitischer als auch islamfeindlicher Übergriffe. In einigen Fällen haben Täter beide Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit kombiniert – etwa, als Rentnerinnen in Dresden 13-jährige Mädchen als „Kopftuchjuden“ beschimpften.

Vieles deutet darauf hin, dass die Dunkelziffer an Vorfällen hoch bleibt. Dr. Cihan Sinanoğlu vom DeZIM-Institut verweist auf Daten des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Diesen zufolge sei das Vertrauen in staatliche Institutionen unter Muslimen besonders gering. Die Folge sei, dass viele rassistisch motivierte Übergriffe und Straftaten nicht angezeigt würden. Für Sinanoğlu beweisen die neuen Entwicklungen: „Rassismus ist kein Randphänomen. Er gefährdet das gesellschaftliche Zusammenleben. Die politische Reaktion darf nicht Schweigen oder Relativierung sein.“

Dialog statt Rückzug

Der Vorsitzende der Stiftung Dialog und Bildung, Ercan Karakoyun, machte vor dem Hintergrund der Zahlen deutlich, dass Muslime auf den zunehmenden Rassismus nicht mit Rückzug reagieren dürften. Es sei jetzt umso wichtiger, auf die Mehrheitsgesellschaft zuzugehen und den Menschen ein repräsentatives Bild von sich selbst statt eines Zerrbilds zu vermitteln. Karakoyun mahnt: „Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass die Gesellschaft nicht noch weiter auseinanderdriftet, denn das nützt nur den Rassisten. Stattdessen müssen wir auf den interreligiösen Dialog setzen und damit auch der Islamophobie begegnen. Das ist unsere Verantwortung für das Gemeinwesen.

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