Journalismus ist kein Verbrechen: Der vielschichtige Druck auf die Presse in der Türkei

von Can Taylan Tapar
Can Taylan Tapar

Was die Zahlen zeigen

Manchmal versteht man die Lage der Pressefreiheit in einem Land besser, wenn man nicht auf einen einzelnen Fall blickt, sondern auf die gesammelten Zahlen eines kurzen Zeitraums. Laut dem Juli-2026-Bericht der Dicle-Fırat-Journalistenvereinigung (DFG) nahm die Polizei in diesem Monat zwölf Journalisten in Gewahrsam, zwei von ihnen, Fatma Sibel Gürcihan und Cem Küçük, wurden anschließend inhaftiert. Nach Angaben der Vereinigung befanden sich zum 4. August insgesamt 27 Journalisten in türkischen Gefängnissen. Die Daten der Journalistengewerkschaft TGS für das vergangene Jahr zeichnen ein noch umfassenderes Bild: Rund 100 Journalisten wurden wegen „journalistischer Straftaten“ in Gewahrsam genommen, gegen mehr als 280 wurden Ermittlungsverfahren eröffnet, mehr als 20 sitzen nach wie vor in Haft.

Diese Zahlen sind schon für sich genommen bemerkenswert. Entscheidend ist aber, dass dieser Druck nicht mit einer einzigen Methode ausgeübt wird, sondern zeitgleich über mehrere, sich gegenseitig ergänzende Mechanismen. Wie es auch im DFG-Bericht heißt, haben sich Ingewahrsamnahme, Untersuchungshaft, Ermittlungen, Drohungen, die Behinderung journalistischer Recherche, Publikationsverbote und digitale Zensur zu einem Instrumentarium verdichtet, das sich gegenseitig verstärkt.

Ein einziger Tweet, anderthalb Monate Gefängnis

Um zu verstehen, wie diese Mechanismen auf individueller Ebene wirken, lohnt sich der Blick auf konkrete Fälle. Der Journalist Ali Çağatay sitzt seit anderthalb Monaten in Haft, weil er einen Tweet über das Verhalten der Polizei im Zusammenhang mit den Entführungs- und Foltervorwürfen gegen Erhan Karaal, den ehemaligen stellvertretenden Generaldirektor der städtischen Kulturgesellschaft İBB Kültür A.Ş., geteilt hatte. Çağatay, der in seiner 35-jährigen journalistischen Laufbahn zum ersten Mal Gewahrsam und Untersuchungshaft erlebt, fordert, dass seine Anklageschrift nicht unter dem Vorwand der Gerichtsferien verzögert wird. Der BirGün-Reporter İsmail Arı wiederum wurde wegen eines ähnlichen Vorwurfs inhaftiert und verbrachte 75 Tage im Gefängnis.

Diese Fälle sind aufschlussreich, weil es dabei nicht um aufwendige investigative Recherchen geht, sondern um gewöhnliche Beiträge in sozialen Netzwerken. Ein Journalist muss keine Serie großer Enthüllungsgeschichten schreiben, um seine Freiheit zu verlieren; ein einziger Kommentar kann, je nach Ermessen der Staatsanwaltschaft, in eine monatelange Untersuchungshaft münden. Genau das nährt den Mechanismus der Selbstzensur: Wie Berufsverbände immer wieder betonen, zwingt die Unvorhersehbarkeit, welcher Beitrag zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens wird, Journalisten dazu, vor jedem Wort zweimal nachzudenken.

Ein Fall für sich ist der von Merdan Yanardağ, Chefredakteur von TELE1: Er sitzt wegen des Vorwurfs der „politischen Spionage“ seit über 280 Tagen in Untersuchungshaft. Seine Verteidigungsrede bei der Anhörung am 6. Juli ist für sich genommen ein bemerkenswertes Dokument: Er erklärte, der gegen ihn erhobene Vorwurf ziele im Kern darauf ab, die Opposition und die Presse zum Schweigen zu bringen, und nach derselben Logik könnte man jeder politischen Partei Spionage vorwerfen.

Digitale Zensur: die unsichtbare, aber wirksame Ebene

Ein weiterer Mechanismus, über den seltener gesprochen wird als über Haft und Gewahrsam, der aber im Alltag noch verbreiteter zum Einsatz kommt, sind digitale Zugangssperren. Laut dem EngelliWeb-Bericht der Vereinigung für Meinungsfreiheit (İFÖD) hatten zum Jahresende 2025 insgesamt 875 verschiedene Behörden und Gerichte mit 1.284.464 Einzelentscheidungen insgesamt 1.505.484 Websites und Domains gesperrt. Allein diese Größenordnung zeigt, dass Zensur längst kein außergewöhnlicher Eingriff mehr ist, sondern zu einem routinemäßigen Verwaltungsakt geworden ist.

Eines der jüngsten Beispiele für diesen Mechanismus ist die Sperrung des X-Kontos des kurdischsprachigen Nachrichtenportals JINNEWS, zum siebten Mal in Folge, auf Beschluss der Regulierungsbehörde BTK. Im selben Zeitraum wurden auch die persönlichen X-Konten der Journalisten Diren Yurtsever, Öznur Değer, Alican Uludağ und Gülistan Gülmiş zur Zielscheibe ähnlicher Sperren. Die DFG stellt hierzu einen wichtigen Befund fest: Diese aufeinanderfolgenden Entscheidungen richten sich demnach gezielt gegen kurdischsprachige Medien im digitalen Raum. Digitale Zensur erscheint damit nicht als beliebige, sondern als selektive Praxis, die sich auf eine bestimmte Sprache und eine bestimmte journalistische Ausrichtung konzentriert. Rechnet man die Bußgelder und Sendeunterbrechungen hinzu, die die Rundfunkaufsicht RTÜK gegen Fernsehsender verhängt, lässt sich von einem Kontrollnetz sprechen, das gleichzeitig in traditionellen und digitalen Medien wirkt.

Wirtschaftlicher Druck: die am wenigsten sichtbare Ebene

Die vierte, aber am wenigsten besprochene Dimension des Drucks auf die Presse ist wirtschaftliche Unsicherheit. Berichte der TGS zeigen, dass der Journalistenberuf unter niedrigen Löhnen und prekären Arbeitsbedingungen kaum zu überleben vermag; in nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieben liegt der Anteil derer, die netto über der Armutsgrenze verdienen, bei lediglich rund vier Prozent. Dieses Bild ist kein Zufall: Dass eine Berufsgruppe, von der erwartet wird, sich juristischem und physischem Druck entgegenzustellen, zugleich wirtschaftlich in eine verletzliche Lage gebracht wird, wirkt als Einschüchterungsinstrument mindestens so wirksam wie eine Verhaftung. Kommen Verfolgungsrisiko und prekäres Einkommen zusammen, wird die Fähigkeit von Journalisten zu unabhängiger Berichterstattung gleich von zwei Seiten zermürbt.

Fazit: kein einzelner Druck, sondern ein System

Die Debatte über Pressefreiheit in der Türkei verläuft meist entlang einzelner Fälle: dieser Journalist wurde verhaftet, jener Sender wurde bestraft, jene Website wurde gesperrt. Doch das oben gezeichnete Bild zeigt, dass diese Fälle keine voneinander unabhängigen Ereignisse sind, sondern das gleichzeitige Zusammenwirken von vier Mechanismen, die demselben Zweck dienen: Strafverfolgung, Gewahrsam beziehungsweise Untersuchungshaft, digitale Zugangssperren und wirtschaftliche Unsicherheit. Selbst wenn einer dieser Mechanismen gerade nicht im Vordergrund steht, arbeiten die anderen weiter, und genau das verleiht dem Druck seine Kontinuität. Der Appell am Ende des DFG-Berichts ist deshalb schlicht, aber treffend: Journalismus ist kein Verbrechen, und das Recht der Öffentlichkeit auf freien und wahrhaftigen Zugang zu Information darf durch nichts eingeschränkt werden.


Quellen: Dicle-Fırat-Journalistenvereinigung (DFG), Türkische Journalistengewerkschaft (TGS), EngelliWeb-Bericht der Vereinigung für Meinungsfreiheit (İFÖD) sowie Berichte von Cumhuriyet und Gazete Pencere, Juli bis August 2026.

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