von Can Taylan Tapar
Der Oberbürgermeister von Istanbul und Präsidentschaftskandidat der wichtigsten Oppositionspartei, Ekrem İmamoğlu, der seit dem 23. März 2025 unter systematischer juristischer Verfolgung durch das Erdoğan-Regime steht und im Gefängnis Marmara (Silivri) inhaftiert ist, hat eine Erklärung zu den rechtswidrigen Gerichtsverfahren gegen ihn veröffentlicht. İmamoğlu, der sich in zahlreichen Verfahren – darunter Vorwürfe der „politischen Spionage“, der „Diplomfälschung“ sowie das Hauptverfahren zur Stadtverwaltung Istanbul (İBB) mit 414 Angeklagten wegen angeblicher „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ – in Untersuchungshaft befindet, prangerte die systematische Verletzung seines Rechts auf Verteidigung mit folgenden Worten an:
Erklärung von Ekrem İmamoğlu:
„Für den 6. Juli waren drei getrennte Gerichtsverhandlungen gegen mich für denselben Tag und dieselbe Uhrzeit angesetzt.
Das Verfahren wegen des angeblichen Diplom-Betrugs, das in der Öffentlichkeit als ‚Spionageprozess‘ bekannte Verfahren und das Hauptverfahren gegen die Stadtverwaltung von Istanbul wurden in denselben Zeitrahmen gelegt.
Von mir wurde also faktisch erwartet, dass ich gleichzeitig vor drei verschiedenen Gerichten präsent bin. Dass dies physisch unmöglich ist, liegt auf der Hand.
Am nächsten Tag, dem 7. Juli, wurde ich unter Berufung auf Artikel 203 des türkischen Strafgesetzbuches nicht in den Gerichtssaal gebracht, obwohl es hierfür keinerlei richterliche Anordnung gab.
Selbst der angewandte Paragraf war falsch. Meine Anwälte legten naturgemäß Widerspruch ein. Die Antwort, die sie erhielten, verdeutlicht das Ausmaß der Willkür allein: ‚Den Beschluss schreiben wir zwischendurch!‘
Am 8. Juli sahen wir uns mit einem noch gravierenderen Bild konfrontiert. In der Akte zur Stadtverwaltung Istanbul lautet der Vorwurf gegen mich auf ‚Bildung einer kriminellen Vereinigung‘; zudem werden mir 143 einzelne Handlungen zur Last gelegt.
Trotz dieser Schwere wurde für meine Verteidigung, die Stellungnahmen meiner Anwälte sowie die Befragungen durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft insgesamt nur ein einziger Tag eingeräumt.
Während bis zu meinem Erscheinen keinerlei zeitliche Beschränkungen angewandt wurden, wurde mir plötzlich ein solches Ultimatum gestellt.
Wenn man die Zeit für meine drei Anwälte mit einrechnet, sprechen wir von effektiv sieben bis acht Stunden für meine persönliche Verteidigung, die Plädoyers meiner Anwälte sowie die Vernehmung durch Richter und Staatsanwalt – bei solch massiven Anschuldigungen.
Ich frage nun: Kann man das ein Recht auf Verteidigung nennen? Das Recht auf Verteidigung bedeutet nicht, einem Angeklagten das Mikrofon hinzuhalten und zu sagen: ‚Reden Sie!‘
Das Recht auf Verteidigung bedeutet: zu erfahren, womit man beschuldigt wird, die vorgelegten Beweise einsehen zu können, auf jeden einzelnen Vorwurf innerhalb einer angemessenen Frist antworten zu können, die Beweise zu hinterfragen und sich vor Gericht unter gleichen Bedingungen ausdrücken zu können.
Das Gericht jedoch hat dieses Recht verweigert und durch ein Protokoll, das jeglicher Grundlage entbehrt, die Ausübung dieses Rechts unmöglich gemacht.
Wir verlangen keine Privilegien. Wir verlangen keine endlose Zeit. Wir fordern lediglich unser Recht auf Verteidigung.
Wenn der Anklagebehörde monatelang Zeit zur Vorbereitung eingeräumt wurde, müssen auch der Verteidigung angemessene Bedingungen geboten werden, um auf diese Anschuldigungen ordnungsgemäß reagieren zu können.
Denn die Verteidigung ist keine Last, die das Verfahren verzögert. Wo es kein Recht auf Verteidigung gibt, kann man nicht von einem fairen Gerichtsverfahren sprechen.“