In diesen Tagen, in denen sich die Ausrufung der Republik zum 103. Mal jährt, befindet sich die Türkei in einer tiefen emotionalen und politischen Spaltung: Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung fühlt sich diesem Land, seinen Institutionen und seinem öffentlichen Raum nicht mehr voll zugehörig. Diese Spaltung ist keine zufällig entstandene Wahrnehmungstäuschung; sie ist das direkte Ergebnis einer Hierarchie der „genehmen Staatsbürger“, die von der Staatsräson seit über einem Jahrhundert systematisch reproduziert und in den vergangenen zwanzig Jahren weiter zementiert wurde. Justizminister Mahmut Esat Bozkurt verkündete im September 1930 bei einer Rede in Ödemiş die Grenzen dieser staatlichen Akzeptanz unmissverständlich: „Diejenigen, die keine echten Türken sind, haben nur ein einziges Recht: das Recht, Diener zu sein, Sklaven zu sein.“
Bozkurts Formel aus dem Jahr 1930 mag im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts ihre Gestalt verändert haben, sprachlich verfeinert oder zeitweise kaschiert worden sein; ihr Wesenskern blieb unberührt. Das Gefühl der Entfremdung, das heute Kurden, Aleviten, nichtmuslimischen Minderheiten und säkularen Demokraten zuteilwird, ist die unmittelbare Manifestation dieser konstitutiven Ausgrenzung und der daraus erwachsenen Mehrheitsherrschaft.
Sich einem Land zugehörig zu fühlen, ist kein rein bürokratischer Vorgang, der sich darauf beschränkt, innerhalb seiner Grenzen Steuern zu zahlen oder seinen Pass bei sich zu tragen. Zugehörigkeit entsteht erst dann, wenn man im öffentlichen Raum als gleichberechtigtes Subjekt anerkannt wird, vor dem Gesetz ausnahmslosen Schutz genießt und Trauer wie Freude in einer kollektiven Gemeinschaft geteilt werden können. Das herrschende Regime in der Türkei hat genau diese Gemeinschaft wissentlich, willentlich und zur Sicherung des eigenen Machterhalts zerstört.
Mehrheitsherrschaft und der Mechanismus des Feindstrafrechts
Der gegenwärtige Machtblock begreift den Staat als Monopol einer homogenen sunnitischen, türkischen und loyalen Identität. Jede gesellschaftliche Gruppe, die aus diesem Raster fällt, gilt nicht als Träger gleicher staatsbürgerlicher Rechte, sondern als eine vom Regime zu neutralisierende „Sicherheitsbedrohung“. Auch das Rechtssystem ist nach dieser Logik ausgerichtet. Das von Günter Jakobs theoretisierte Konzept des „Feindstrafrechts“ stellt in der Türkei längst keine Ausnahme mehr dar; es bildet das eigentliche Rückgrat der Herrschaftspraxis.
Im Feindstrafrecht ist der Einzelne kein Rechtssubjekt mit garantierten Bürgerrechten, sondern ein Gefahrenherd, den es unschädlich zu machen gilt. Die Einsetzung von Zwangsverwaltern gegen den Wählerwillen der kurdischen Bevölkerung ist dafür das deutlichste Zeichen. Der Mechanismus, der unmittelbar nach den Kommunalwahlen vom 31. März 2024 zunächst in Hakkari und später in Esenyurt, Mardin, Batman sowie Halfeti in Gang gesetzt wurde, richtete eine klare Botschaft an die kurdische Wählerschaft: Du darfst zwar an die Urne treten, aber nicht für deine eigenen Repräsentanten stimmen; dein Wille besitzt vor dem Staat keine Gültigkeit. Von Menschen, denen das aktive und passive Wahlrecht aberkannt wird, eine freiwillige Loyalität gegenüber diesem Staat und seinen Institutionen zu verlangen, ist blanke Heuchelei.
Für die Aleviten setzt sich diese Politik als Institutionalisierung einer jahrhundertealten Assimilations- und Leugnungspraxis fort. Die beharrliche Weigerung, die Cemevis als Gebetshäuser anzuerkennen, der Versuch, das Alevitentum zu einem folkloristischen Anhängsel des Ministeriums für Kultur und Tourismus zu degradieren, sowie die exklusive Finanzierung einer einzigen Konfession über das Präsidium für Religionsangelegenheiten belegen die systematische Marginalisierung. Ein Staatsapparat, der einer Glaubensgemeinschaft vorschreibt, was als ihr Gotteshaus zu gelten hat, demonstriert täglich aufs Neue, dass er sie nicht als gleichberechtigte Bürger achtet.
Auch für säkulare Demokraten und die aufklärerischen Kräfte des Landes hat sich der öffentliche Raum drastisch verengt. Alkoholverbote, die gezielt in persönliche Lebensentwürfe eingreifen, willkürliche Absagen von Festivals und Konzerten sowie die systematische Besetzung staatlicher Schlüsselpositionen – allen voran im Bildungsministerium – durch religiöse Orden und Gemeinschaften haben unter säkularen Bürgern das Gefühl eines inneren Exils erzeugt. Millionen qualifizierter Jugendlicher, Ärzte, Ingenieure und Wissenschaftler, die in der eigenen Heimat zu Parias erklärt wurden, sehen sich ihrer Bindungen beraubt und suchen den Ausweg jenseits der Staatsgrenzen.
Fragmentierte Trauer: Des einen Schmerz, des anderen Triumph
Die verheerendste und am schwersten zu überwindende Dimension dieser Entfremdung betrifft das emotionale Fundament der Gesellschaft. Das Mindestmaß an Zusammenhalt, das ein Gemeinwesen am Leben erhält, beruht auf der Fähigkeit, in gemeinsamer Trauer zusammenzufinden. In der Türkei hingegen hat die staatlich befeuerte Polarisierung dazu geführt, dass das Leid des einen Lagers vom anderen als Triumph gefeiert wird.
Jene Geisteshaltung, die am 2. Juli 1993 beim Massaker von Sivas die Verbrennung von Intellektuellen im Hotel Madımak bejubelte oder zu relativieren suchte, schwieg auch, als am 28. Dezember 2011 in Roboski 34 kurdische Zivilisten durch Kampfjets getötet wurden; sie ging sogar so weit, die Täter reinzuwaschen. Als am 10. Oktober 2015 beim Anschlag am Bahnhof von Ankara über hundert Menschen starben, die für den Frieden auf die Straße gegangen waren, entlud sich auf den Rängen der Stadien eine Massenhysterie, die die Gedenkminute mit gellenden Pfiffen übertönte. Die Straflosigkeit nach der Ermordung des Anwalts Tahir Elçi, der am 28. November 2015 in Diyarbakır vor dem Vierbeinigen Minarett den Frieden eingefordert hatte, lieferte den endgültigen Beweis: Für manche Bürger dieses Landes garantiert der Staat nicht einmal mehr das nackte Überleben.
Betrachtet man diese Zustände, offenbart sich nicht bloß eine politische Auseinandersetzung, sondern eine planvoll herbeigeführte moralische Verwahrlosung. In einem Land, in dem tote kurdische Kinder, ermordete alevitische Jugendliche oder die Mutter des durch Polizeigewalt getöteten Berkin Elvan bei Kundgebungen ausgebuht werden, existiert kein gemeinsames nationales Band mehr. Der Staat stellt die Trauer um jene Opfer, die er nicht anerkennt, unter Generalverdacht, während er die Gewalt der dominanten Identität nachträglich sanktioniert. Wo selbst das Totengedenken nationalistisch vereinnahmt und konfessionell aufgeladen wird, schlägt den Ausgegrenzten keine Zugehörigkeit entgegen, sondern nur noch tiefe Isolation und Misstrauen.
Und wer profitiert von diesem Zustand?
Nutznießer dieser Feindbildpolitik sind die herrschenden Kapitalkreise und deren politische Sachwalter. Sie sichern ihr Ausbeutungs- und Bereicherungssystem ab, indem sie gezielt verhindern, dass sich die Werktätigen entlang ihrer gemeinsamen Klasseninteressen organisieren.
Aus historisch-materialistischer Sicht sind Mehrheitschauvinismus und identitäre Spaltung keine Zufallsprodukte. Der verlässlichste Weg, gesellschaftliche Klassenwidersprüche unsichtbar zu machen, besteht in der Vertiefung ethnischer und religiöser Bruchlinien. Türkische und kurdische Arbeiter, sunnitische und alevitische Lohnabhängige schuften in denselben Fabriken Seite an Seite, während der Mindestlohn unter das Existenzminimum fällt und tödliche Arbeitsunfälle Alltag sind. Indem das Regime Chauvinismus und Konfessionalismus permanent anfacht, unterbindet es das Entstehen eines gemeinsamen Klassenbewusstseins.
Der staatlich genährte Nationalismus blendet die türkischen Arbeiter mit Parolen von „Einheit und Fortbestand“, um von ihrer Verarmung abzulenken; zeitgleich werden Kurden, Aleviten und Säkulare zur permanenten Bedrohung stilisiert. Dies erlaubt es der herrschenden Klasse, sich den gesellschaftlichen Mehrwert ohne nennenswerten kollektiven Widerstand anzueignen. Eine gespaltene Gesellschaft, die über das Unglück der jeweils anderen triumphiert und jede gemeinsame gesellschaftliche Vision verloren hat, bildet den idealen Nährboden für den autoritären Kapitalismus.
Das Märchen von der formalen Gleichheit und das Scheitern des Gegenarguments
Regierungsnahe Kreise und deren Chefideologen begegnen dieser Kritik an der Zugehörigkeitskrise gewöhnlich mit dem Verweis auf eine rein formale Gleichbehandlung. Sie zitieren Artikel 66 der Verfassung, wonach jeder, der staatsbürgerlich an die Türkei gebunden ist, als Türke gilt; sie betonen, die Urnen stünden allen gleichermaßen offen und jeder Bürger könne unabhängig von Herkunft oder Glauben in Staatsämter aufsteigen, ja sogar Staatspräsident werden.
Diese Argumentation ist eine ideologische Nebelkerze. Denn die versprochene „Gleichheit“ greift nur unter einer Prämisse: Der Einzelne muss seine eigene Identität, Sprache, Religion und sein kritisches Denken ablegen und sich der herrschenden Doktrin bedingungslos unterordnen. Ein Kurde darf Minister werden, solange er seine kurdische Identität verleugnet und keine kollektiven Rechte einfordert; ein Alevit findet seinen Platz im Staatsapparat, solange er auf die Anerkennung der Cemevis verzichtet; ein säkularer Bürger darf sich im Getriebe des Marktes bewegen, solange er sich still verhält. Wer jedoch den Anspruch erhebt, als eigenständiges, gleichberechtigtes und gestaltendes Subjekt aufzutreten, begegnet Gefängnissen, Gerichtssälen, Polizeiknüppeln und gesellschaftlicher Hetze. Wo verbürgte Rechte durch die politische Praxis Tag für Tag zunichtegemacht werden, herrscht keine Gleichheit, sondern schlicht Zwangsassimilation und Unterwerfung.
Synthese: Kein Zusammenleben ohne gleichberechtigte Bürgerschaft, Demokratie und Laizismus
Ein solidarisches Zusammenleben erfordert eine Zukunft, in der alle arbeitenden Menschen, Unterdrückten und Marginalisierten dieses Landes gleichberechtigt, frei und in Frieden leben können. Diese Perspektive lässt sich nicht erbetteln durch gönnerhafte Toleranzgesten der herrschenden Mehrheit; sie muss im Ringen um radikale Bürgerrechte, konsequenten Laizismus und eine von Ausbeutung befreite Gesellschaftsordnung erkämpft werden.
Die Entfremdung von Millionen Bürgern, die sich dem Zwang zur Konformität verweigern, ist kein unausweichliches Schicksal dieses Landes. Sie ist das Resultat einer Kapitalherrschaft und ihres Gewaltapparats, die ihre Existenz auf die Spaltung der Gesellschaft gründen. Die Lösung liegt nicht in der hohlen Rhetorik einer nationalen Einheit, die Differenzen schlicht leugnet, sondern in der solidarischen Organisierung der Unterdrückten auf der Basis ihrer sozialen und demokratischen Rechte.
Wo der Wille der Kurden mit Füßen getreten, der Glaube der Aleviten negiert, säkulare Lebensweisen erstickt und selbst das Leid gegeneinander ausgespielt wird, kann keine echte Republik gedeihen. Die Republik gewinnt ihren Sinn erst dann zurück, wenn sie das Werk freier, gleichberechtigter Menschen ist, die das Korsett des genehmen Untertans ein für alle Mal abgestreift haben.