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Flüchtlinge

Bundesregierung will sichere Herkunftsländer selbst einstufen – Harte Kritik von Grünen

von Fremdeninfo 5 Juni 2025
von Fremdeninfo

 

Bundesregierung will sichere Herkunftsländer selbst einstufen – Harte Kritik von Grünen

                                              Artikel von afp/khe

                         

                                         Die Bundesregierung will mehr Länder als sichere Herkunftsländer einstufen. © Boris Roessler/dpa

Die Bundesregierung will sich freie Hand bei der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten verschaffen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, wonach eine solche Einstufung durch eine einfache Rechtsverordnung erfolgen kann. Dadurch soll der Bundesrat nicht mehr zustimmen müssen. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, dass mit der am Mittwoch beschlossenen Maßnahme eine „effektive Besteuerung und Begrenzung der Migration“ erreicht werden solle.

Die Asyl-Verfahren von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet und entschieden – meist mit dem Ergebnis einer Ablehnung. Im Bundesrat hatte es in der Vergangenheit gegen solche Einstufungen oft Widerstand, vor allem von Bundesländern mit Grünen-Regierungsbeteiligung, gegeben. Diese Hürde will die Bundesregierung nun umgehen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung als richtig. Das „Scheitern an den Grünen“ im Bundesrat habe er bisher „bedauert“, sagte er. Aus den Reihen der Grünen gab es wiederum deutliche Kritik. Bundestagsabgeordnete Filiz Polat warf der Bundesregierung vor, „an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips“ zu rütteln. „Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist kein Verwaltungsakt, sondern ein tiefgreifender Eingriff in individuelle Schutzrechte mit gravierenden Folgen für Geflüchtete“, sagte sie.

ie Mitwirkung der Verfassungsorgane sei „kein lästiges Verfahren, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot“. Auch die Geflüchtetenorganisation Pro Asyl bezeichnete das Vorhaben als „verfassungsrechtlich höchst problematisch“. „Schlag auf Schlag will die neue Bundesregierung die Rechte von Geflüchteten weiter abbauen“, sagte Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. „Die Bestimmung von angeblich sicheren Herkunfts- und Drittstaaten erschwert es gefährdeten Menschen, den ihnen eigentlich zustehenden Schutz zu bekommen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Mittwoch, der Schritt sei Teil eines ganzen Pakets „nationaler Maßnahmen (…), um die Asylwende durchzuführen“. Er stellte in Aussicht, dass die Bundesregierung einige der Maghreb-Staaten in Nordafrika sowie Indien als weitere sichere Herkunftsländer einstufen würde. Das werde aber erst entschieden, wenn die Regierung grundsätzlich die Möglichkeit per Rechtsverordnung habe. Darüber müsse der Bundestag entscheiden, eine Zustimmung des Bundesrats sei nicht nötig.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen wegen der allgemeinen politischen Verhältnisse keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafung oder Behandlung angenommen wird. Zurzeit sind das die EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Serbien, Ghana und Senegal. Menschen aus diesen Ländern haben in der Regel keine Aussicht auf Asyl.

5 Juni 2025 0 Kommentare
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Antisemitismus

Diskriminierung: Zahl der Ratsuchenden erreicht Höchstwert

von Fremdeninfo 4 Juni 2025
von Fremdeninfo

Diskriminierung: Zahl der Ratsuchenden erreicht Höchstwert

                                Artikel von dpa

                       

                            Die Zahl der Anfragen habe sich seit 2019 mehr als verdoppelt, sagte Ataman. © Kay Nietfeld/dpa

Mehr als 11.400 Menschen haben sich im vergangenen Jahr wegen Erfahrungen mit Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt – und damit so viele wie nie zuvor. Das geht aus einem Jahresbericht der Stelle hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat. 

Das ist die höchste Zahl, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes je erreicht hat», erklärte Ataman. Im Jahr 2023 hatten sich noch knapp 10.800 Ratsuchende an die Stelle gewandt, im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es Ataman zufolge nur etwas mehr als 4.200 Anfragen. Die Zahl der Anfragen habe sich seit 2019 mehr als verdoppelt, betonte sie. 

Großteil der Anfragen geht auf Erfahrungen mit Rassismus zurück

Mit einem Anteil von 43 Prozent hätten Erfahrungen mit Rassismus im Jahr 2024 das Gros der Anfragen ausgemacht. Als Beispiel nannte Ataman den Fall eines Mannes mit ausländischem Namen, der seit Monaten eine Wohnung in Wuppertal suche und nie zu einer Besichtigung eingeladen werde. «Als sein Freund Stefan den Test macht und sich um die gleiche Wohnung bewirbt, wird er umgehend zur Besichtigung eingeladen. Für Mahmoud war sie angeblich schon vergeben», berichtete Ataman.

Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag demnach bei 27 Prozent. Knapp ein Viertel der Fälle (24 Prozent) stehen mit dem Geschlecht oder der Geschlechtsidentität in Verbindung. «Wir sehen bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts, dass hier vor allem Frauen betroffen sind und dass die Zahlen steigen.»

Zur Frage, wo Diskriminierung erlebt werde, registrierte der Bericht den größten Anteil im Arbeitsleben, also etwa bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz (33 Prozent). 

Ataman beklagt Lücken beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz

Mehr als 1.200 Menschen hätten sich über Diskriminierungserfahrungen mit staatlichen Stellen, etwa mit Ämtern und Behörden oder der Polizei beschwert, heißt es im Bericht. Allerdings greife in diesen Fällen kein Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), betonte Ataman. Damit sich dies ändere, müsse das AGG aus ihrer Sicht dringend reformiert werden. Menschen seien in Deutschland «im Restaurant besser vor Diskriminierung geschützt als auf dem Amt».

Von den 11.405 Anfragen, die die Stelle im vergangenen Jahr erreicht hätten, fielen etwas mehr als 9.000 Fälle unter das AGG. Bei den restlichen Anfragen greife der Diskriminierungsschutz nach diesem Gesetz nicht. «Nicht jede Ungleichbehandlung ist bei uns verboten», erklärte Ataman dazu.

Staatsangehörigkeit bislang nicht als Diskriminierungsgrund erfasst

Zum Hintergrund: Das AGG schützt vor Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale. Verboten sind Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität und «Rasse» beziehungsweise «ethnischer Herkunft», also wegen rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen. Das AGG greift im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften. Seit Jahren fordern Ataman und andere Beauftragte wie etwa der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein eine Ausweitung des Gesetzes, beispielsweise um Menschen zu schützen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

4 Juni 2025 0 Kommentare
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Archive

Gericht: Kein Familiennachzug nach Erwerb deutscher Staatsbürgerschaft möglich

von Cumali Yağmur 4 Juni 2025
von Cumali Yağmur

Gericht: Kein Familiennachzug nach Erwerb deutscher Staatsbürgerschaft möglich

    Artikel von afp/khe/ Berliner Zeitung 

   Wenn ein Flüchtling die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, haben dessen Eltern keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Hintergrund ist der Fall eines Manns, der 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und als Flüchtling anerkannt worden war. 2022 erwarb er durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. In der Folge lehnte das Auswärtige Amt den seit 2017 anhängigen Visumsantrag auf Familiennachzug ab, weil mit der Einbürgerung die Flüchtlingseigenschaft des Sohns erloschen sei.

Die Familie wehrte sich juristisch, woraufhin ein nicht genanntes Verwaltungsgericht die Bundesrepublik dazu verpflichtete, die Visa zu erteilen. Es argumentierte, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts der Europäischen Union es gebiete, den bestehenden Anspruch auf Familiennachzug auch durch eine Einbürgerung nicht erlöschen zu lassen. Die Bundesrepublik legte wiederum Berufung ein – mit Erfolg.

Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und damit der Unionsbürgerschaft sei die europäische Familienzusammenführungsrichtlinie nicht mehr anwendbar, befand das OVG Berlin-Brandenburg. Deshalb greife auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mehr, wonach ein Nachzug grundsätzlich auch nach Volljährigkeit möglich ist, wenn diese bei Stellung des Asylantrags minderjährig war.

„Eine Übertragung dieser Grundsätze auf den Nachzug zu einem (nunmehr) deutschen Staatsangehörigen hat der Senat nicht für möglich gehalten“, hieß es. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Das schwarz-rote Kabinett hatte erst vergangene Woche für die Aussetzung des Familiennachzugs für Kriegsflüchtlinge gestimmt. Damit wurde ein entsprechende Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gebilligt. Der Nachzug engster Angehöriger von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten soll damit für zwei Jahre gestoppt werden.

4 Juni 2025 0 Kommentare
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Asylzurückweisung rechtswidrig: Gericht stoppt härteren Asylkurs der Regierung

von Fremdeninfo 3 Juni 2025
von Fremdeninfo

Asylzurückweisung rechtswidrig: Gericht stoppt härteren Asylkurs der Regierung

           DTS Nachricctenagentur 

           

                      Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 03.06.2025 © via dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht. Das waren mehr als jemals zuvor in einem Jahr, wie aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman hervorgeht, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, lag die Zahl der Ratsuchenden bei 4.247. Besonders häufig wurden Fälle rassistischer Diskriminierung gemeldet, die 43 Prozent der Anfragen ausmachten. Seit 2019 hat sich die Zahl der Beratungsfälle hierzu mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 Prozent, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen.

Frauen sind nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle zudem häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen, sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen. „Geschlechtsbezogene Diskriminierungen sind in unserer Gesellschaft immer noch tief verankert – und sie nehmen wieder zu“, sagte Ataman.

Die meisten Diskriminierungsfälle ereigneten sich im Arbeitsleben, wobei jeder dritte Fall mit der Arbeitssuche, dem Bewerbungsgespräch oder dem Arbeitsplatz in Verbindung stand. Auch im Bereich der Alltagsgeschäfte, wie bei der Wohnungssuche oder im Restaurant, wurden Diskriminierungen gemeldet. Zudem beklagten 25 Prozent der Ratsuchenden Diskriminierung durch staatliche Stellen

3 Juni 2025 0 Kommentare
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Urteil aus Berlin: Darf ein eingebürgerter Flüchtling seine Eltern nachholen?

von Fremdeninfo 3 Juni 2025
von Fremdeninfo

Urteil aus Berlin: Darf ein eingebürgerter Flüchtling seine Eltern nachholen?

Von ntv

Darf ein ehemaliger minderjähriger Flüchtling auch nach seiner Einbürgerung in Deutschland seine Eltern über den Familiennachzug ins Land holen? Das Auswärtige Amt sagt Nein, doch ein Gericht bewertet das Anliegen anders. Nun war die nächsthöhere Instanz am Zug.

 

                               

          Der Fall könnte nun aus Berlin vor das Bundesverwaltungsgericht gehen. © picture alliance / Joko

Die Eltern eines Flüchtlings haben einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Familiennachzug, wenn das Kind inzwischen deutscher Staatsbürger ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Damit änderte das OVG das Urteil eines nicht benannten Verwaltungsgerichts.

Ursprünglich geklagt hatte die Familie eines Manns, der 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und als Flüchtling anerkannt worden war. 2022 erwarb er durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. In der Folge lehnte das Auswärtige Amt den seit 2017 anhängigen Visumsantrag auf Familiennachzug ab, weil mit der Einbürgerung die Flüchtlingseigenschaft des Sohns erloschen sei.

Die Familie wehrte sich juristisch, woraufhin das Verwaltungsgericht die Bundesrepublik dazu verpflichtete, die Visa zu erteilen. Es argumentierte, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts der Europäischen Union es gebiete, den bestehenden Anspruch auf Familiennachzug auch durch eine Einbürgerung nicht erlöschen zu lassen.

Dagegen legte wiederum die Beklagte Berufung ein und hatte nun Erfolg vor dem OVG. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und damit der Unionsbürgerschaft sei die europäische Familienzusammenführungsrichtlinie nicht mehr anwendbar, befand das OVG.

Deshalb greife auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU nicht mehr, wonach ein Nachzug grundsätzlich auch nach Volljährigkeit möglich ist, wenn diese bei Stellung des Asylantrags minderjährig war. „Eine Übertragung dieser Grundsätze auf den Nachzug zu einem (nunmehr) deutschen Staatsangehörigen hat der Senat nicht für möglich gehalten“, hieß es. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

3 Juni 2025 0 Kommentare
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Religion

Islam ist hier der Chef“: Streit um Lehrer-Outing an einer Grundschule

von Cumali Yağmur 3 Juni 2025
von Cumali Yağmur
„Islam ist hier der Chef“: Streit um Lehrer-Outing an einer Grundschule

 

Ein Grundschullehrer aus Berlin meldet homophobe Anfeindungen durch Schüler – und gerät ins Zentrum einer bundesweiten Debatte. Innerhalb der Grünen eskaliert der Streit über die Deutung: Zwischen der Integrationsbeauftragten Lamya Kaddor und dem Menschenrechtler Volker Beck fliegen öffentlich die Fetzen

Innerhalb der Partei der Grünen ist ein Streit um die Deutung von Vorfällen an der Carl-Bolle-Grundschule in Berlin-Moabit ausgebrochen. Der dortige Lehrer Oziel Inácio-Stech befindet sich derzeit mit einem diagnostizierten posttraumatischen Belastungssyndrom (PTSD) im Krankenstand. Er hatte sich an die „Süddeutsche Zeitung“ gewandt und geklagt, mindestens eineinhalb Jahre lang von Schülern in homophober Weise gemobbt worden zu sein.

Der Lehrer berichtete, infolge seines Outings von Schülern wiederholt beleidigt worden zu sein. Diese hätten ihn darüber belehrt, dass er aufgrund seines Lebenswandels „in der Hölle landen“ werde und dass „der Islam hier der Chef“ sei. An der Grundschule verfügt die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler über einen sogenannten Migrationshintergrund.

Lamya Kaddor warnt vor Instrumentalisierung der Aussagen von Grundschülern

Die Situation an der Grundschule geriet nach dem am 19. Mai erschienenen Bericht schon bald zum Gegenstand bundesweiter Aufmerksamkeit. Während in einigen Medien fehlende Unterstützung für Lehrende aus der LGBTQ*-Community beklagt wurde, problematisierten andere vermeintliche Integrationsdefizite muslimischer Familien.

Die Islamwissenschaftlerin und Bundestagsabgeordnete der Grünen, Lamya Kaddor, übte auf X Kritik an der Richtung, in die die Debatte abdrifte. Vor allem nahm sie Anstoß daran, dass Grundschulkinder und deren Verhalten zum Politikum erhoben würden: „Es erschreckt mich zutiefst, wie die Aussage eines Grundschulkindes herangezogen wird, um festzustellen, dass angeblich nicht das Grundgesetz, sondern der Islam hier gelte. Diese Instrumentalisierung geht zu weit.“

Ihr Parteikollege Volker Beck sah sich dadurch vor den Kopf gestoßen. Er beschwerte sich über das „Schweigen der islamischen Verbände“ zu den Vorfällen, und dass Kaddor dieses weniger problematisch finde als den Schreibstil der „Süddeutschen“. Dies sei eine „falsche Priorität“, worüber er „enttäuscht“ sei.

Nicht das antihomosexuelle Mobbing an der Schule ist anscheinend das Hauptproblem für @LamyaKaddor, nicht das Schweigen der islamischen Verbände dazu, s

Alhambra-Gesellschaft beklagt Tabuisierung von Homosexualität

Stellungnahmen zu der Situation sind auf den Seiten der führenden Islamverbände in Berlin tatsächlich nicht zu finden. Allerdings ist deren Medienarbeit generell nicht besonders intensiv. Mitteilungen zu tagespolitischen oder Alltagsereignissen werden selten veröffentlicht – und wenn, betreffen diese ihr eigentliches Tätigkeitsfeld. Eine jüngst publizierte Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zu den Predigtinhalten in Moscheen großer Islamverbände hat Vorwürfe an deren Adresse jedoch nicht erhärtet. So zeigten die untersuchten Freitagspredigten den Gläubigen, die teilweise bis 2005 zurückreichten, eine „konsequente Ablehnung von Extremen und Gewalt und eine Orientierung an der ‚Gemeinschaft der Mitte’‘ also der Mäßigung“.

Die Alhambra-Gesellschaft verwies auf X vor dem Hintergrund der Debatte auf einen Blogbeitrag, den sie bereits 2018 veröffentlicht hatte. In diesem wurde ein empathischer Umgang mit dem Thema gefordert und ein offenes Gespräch darüber: „Nicht schwule oder lesbische, nicht bi-, trans- oder intersexuelle Menschen sind ein Problem. Es ist ein Problem, dass wir als muslimische Gemeinschaft auf die obigen Fragen keine Antworten haben und dass wir trotzdem immer noch das offene Gespräch über diese Fragen scheuen und weiter so tun, als ob diese Menschen für uns nicht existieren. Darüber müssen wir endlich reden.“

Outing erfolgte wohl aus eigener Initiative

Kaddor antwortete Beck derweil in einem weiteren und längeren Beitrag. In diesem unterstrich sie, dass die Schule ein „komplexer Raum“ sei, in dem viele Faktoren zusammenspielten und die Identität vieler Kinder und Jugendlicher noch nicht ausgereift sei.

Die gesamte Schulgemeinschaft habe eine Verantwortung, Diskriminierung entgegenzuwirken und diese „strukturell anzugehen“. Es sei jedoch nicht angebracht, Queerfeindlichkeit zum exklusiven Problem muslimischer Schülerinnen und Schüler zu erklären. Diese Sichtweise „verkennt nicht nur die strukturelle Tiefe von Diskriminierung, sondern lenkt auch bequem von der eigenen Verantwortung ab“.

Queerfeindlichkeit, so Kaddor, sei weder ein Randphänomen noch ein „importierter Kulturkonflikt“, sondern in der Mehrheitsgesellschaft verwurzelt. Es sei nicht angebracht, das Thema zum Anlass für weiteres Othering von Bevölkerungsgruppen zu nehmen: „Wer nun mit dem Finger nur auf eine bestimmte Gruppe zeigt, bedient nicht nur rassistische Narrative, sondern verhindert auch echte Lösungen.“

Bisherigen Erkenntnissen zufolge hatte der Lehrer sich von sich aus gegenüber den Schülern geoutet. Er habe seinen Ehemann in weiterer Folge zu einem Schulfest mitgebracht. Das Outing habe sich im Vorfeld der Corona-Krise vollzogen. Dies sei nach längerer Überlegung und auf Ermutigung von Kollegen und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erfolgt. Jedoch habe eine Schülerin das Outing offenbar als Grenzüberschreitung wahrgenommen und angekündigt, die Information innerhalb der gesamten Schulgemeinschaft zu verbreiten.

3 Juni 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Asylzurückweisung rechtswidrig: Gericht stoppt härteren Asylkurs der Regierung

von Fremdeninfo 3 Juni 2025
von Fremdeninfo

Asylzurückweisung rechtswidrig: Gericht stoppt härteren Asylkurs der Regierung

                   Artikel von Von Markus Balser/ S.Z.

 

             

Bundespolizisten bei der Einreisekontrolle, Mitte Mai am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice. © Patrick Pleul/DPA

Schlappe für Innenminister Alexander Dobrindt: Bundespolizisten dürfen Asylsuchende nicht einfach hinter der Grenze zurückweisen.

Gericht stoppt härteren Asylkurs der Regierung

Die Bundesregierung erleidet mit ihrem härteren Migrationskurs eine herbe Niederlage vor Gericht. Nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts sind die Zurückweisungen von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Boden rechtswidrig. Ohne eine eingehende Prüfung könnten Geflüchtete nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt an der Oder aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

Damit schiebt das Gericht einem zentralen Element des Kurswechsels an der Grenze, den Innenminister Alexander Dobrindt verfolgt, erst mal einen Riegel vor. Der CSU-Politiker hatte schon wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai verstärkte Grenzkontrollen angekündigt und mehrere Tausend zusätzliche Beamte an die Grenze beordert. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies galt bislang als rechtlich ausgeschlossen. Eine gegenteilige Weisung seines Vorgängers Thomas de Maizière aus dem Jahr 2015 habe er zurückgenommen, sagte Dobrindt vor knapp vier Wochen. Es gehe der Regierung darum, in Europa klarzumachen, dass sich die deutsche Politik geändert habe.

Das geltende Recht schreibt eine eingehende Prüfung des Schutzanspruchs vor

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte es zum zentralen Wahlkampfversprechen seiner Regierung erklärt, die verschärften Kontrollen „vom ersten Tag“ an durchzuführen. Ziel sei es, Migranten auch in Asylfällen zurückzuweisen.

Das bundesweit erste Gerichtsurteil zum umstrittenen neuen Asylkurs macht nun jedoch klar, dass die neue schwarz-rote Bundesregierung wohl zu weit gegangen ist. Der konkrete Fall steht für viele an Deutschlands 3800 Kilometer langer Außengrenze. Die zwei Männer und eine Frau aus Somalia kamen mit dem Zug aus Polen nach Deutschland. Sie wurden am Bahnhof in Frankfurt von der Bundespolizei kontrolliert und trotz Asylgesuchs noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Von dort aus klagten die Geflüchteten. Die Bundespolizisten hatten die Entscheidung damit begründet, dass die Geflüchteten aus einem sicheren Drittstaat kamen. Allerdings schreibt das geltende Recht auch in solchen Fällen eigentlich eine eingehende und individuelle Prüfung des Schutzanspruchs vor.

Als brisant gilt, dass das Gericht auch die juristische Konstruktion Dobrindts verwirft, die das Vorgehen und seine Weisung eigentlich rechtfertigen sollten. Die Bundesrepublik könne sich nicht auf eine „nationale Notlage“, eine Art Ausnahmezustand, berufen, hieß es. Dies habe die Regierung im Verfahren jedoch getan, sagte eine Gerichtssprecherin. Dafür aber fehle es „an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“. Auch Fachleute hatten bezweifelt, dass der Kniff über die Notlage klappt. Denn die Zahlen der Asylgesuche sind rückläufig. Das Gericht traf bislang allerdings nur eine Entscheidung im Eilverfahren.  Eine eingehende Prüfung der komplizierten Rechtslage steht noch aus. Der Eilbeschluss ist aber nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Deutschland muss aber nicht zwangsläufig die Einreise der Geflüchteten ermöglichen

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Migranten in jedem Fall nach Deutschland kommen dürfen, wenn sie Asyl beantragen. Denn das Gericht machte auch deutlich, dass die sogenannten Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchgeführt werden können. Deutschland müsste also nicht zwangsläufig die Einreise der Geflüchteten ermöglichen. Damit zeigt das Gericht der Bundesregierung auch eine mögliche Alternative zu ihrem Vorgehen auf.

Die Opposition forderte am Montag umgehend Konsequenzen des Bundeskanzlers. „Der Beschluss entlarvt Dobrindts Symbolpolitik als das, was es ist: ein offener Rechtsbruch“, sagt der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Süddeutschen Zeitung.  „Was als Stärke verkauft wird, ist ein gefährlicher Blindflug auf dem Rücken von Schutzsuchenden, Einsatzkräften und der Idee eines geeinten Europas.“ Schutzsuchende hätten ein Recht auf rechtsstaatliche Verfahren. Friedrich Merz müsse „die Grenzblockaden umgehend beenden, Klarheit schaffen und rechtswidrige Zurückweisungen sofort stoppen.“ Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, „dass keinerlei Konsequenzen und rechtliche Schritte“ an den Kolleginnen und Kollegen hängen bleiben dürften. Die Beamten hätten „klar nach Weisungslage des Bundesministers des Inneren gehandelt“, sagt Andreas Roßkopf der SZ.

Die Schlappe vor Gericht könnte auch innerhalb der Regierungskoalition neue Debatten auslösen. Im Koalitionsvertrag hatte die Union zwar gegen Widerstände in der SPD durchgesetzt, Menschen an den Grenzen zurückzuweisen, auch wenn sie um Asyl ersuchen, um die irreguläre Migration zu reduzieren. Das aber soll auf Druck der SPD nur in Abstimmung mit den Nachbarländern geschehen können. Aus Ländern wie Polen oder Tschechien kam zuletzt jedoch offene Kritik.

3 Juni 2025 0 Kommentare
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Archive

Grüne fordern Bekenntnis zur Neubesetzung des Antiziganismusbeauftragten

von Fremdeninfo 2 Juni 2025
von Fremdeninfo

Grüne fordern Bekenntnis zur Neubesetzung des Antiziganismusbeauftragten

 

                          

Bezüglich der Verunsicherung bei Opferorganisationen der Sinti und Roma fordern Filiz Polat und Denise Loop von der Bundesregierung, das Bekenntnis zur Neubesetzung des/der Antiziganismusbeauftragte*n zu klären.

Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin und Zuständige für die Belange der Sinti und Roma in Deutschland der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Die jüngste Berichterstattung zur bislang ausbleibenden Neubesetzung des/der Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland hat zurecht große Irritationen und Verunsicherung bei zahlreichen Opferorganisationen ausgelöst.

Das Amt ist als direkte Konsequenz aus den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus hervorgegangen. Sie fanden Ausdruck in einem interfraktionellen Bundestagsbeschluss zum „Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“, in dem sich auch SPD und Union gemeinsam und ausdrücklich für die Stärkung dieses Amtes ausgesprochen haben.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in einer aktuellen Antwort auf meine parlamentarische Anfrage betont, dass sich bezugnehmend auf die Neubesetzung lediglich regierungsinterne Abstimmungen zur Neubesetzung verzögern.“ 

Denise Loop, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Um jeglichen Zweifel an der Fortführung des Amts auszuräumen haben wir das Ministerium gebeten, in der kommenden Sitzung des zuständigen Ausschusses am 04. Juni ausführlich Stellung zu nehmen. Die Erwartung ist klar: Die Bundesregierung muss ein klares Bekenntnis zur zeitnahen Neubesetzung des/der Beauftragten abgeben und die berechtigten Sorgen der Community ernst nehmen.

Eine Abschaffung oder gar bewusste Verzögerung dieses Amts wäre ein politischer und moralischer Skandal. Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands – insbesondere mit Blick auf die systematische Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während des Holocaust – wäre dies ein fatales Signal an die Betroffenen und würde die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in Fragen der Aufarbeitung und Bekämpfung von Antiziganismus massiv beschädigen.“

2 Juni 2025 0 Kommentare
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Religion

slamophobie nimmt zu: Muslime fühlen sich in Frankreich nicht sicher

von Fremdeninfo 2 Juni 2025
von Fremdeninfo

slamophobie nimmt zu: Muslime fühlen sich in Frankreich nicht sicher

Von Comme -On 

     

  Zusammenhalt ist wichtig und sorgt für Erfolg: Faruk Göktas (Mitte) und seine Kollegen aus dem Vorstand und Verband. © Maike Förster

Wer am Wochenende zum Familienfest an der Neuenrader Moschee unterwegs war, wurde bereits auf dem Parkplatz von den Düften der zahlreichen Essensstände empfangen. Das bunte und rege Treiben um und in der Moschee zeigte eines ganz deutlich: Nach der offiziellen Eröffnung im Oktober 2024 hat sich das Gotteshaus und Kulturzentrum zügig zu einem lebendigen Ort der Begegnung in Neuenrade entwickelt.

Neuenrade – Welche Faktoren diese Entwicklung begünstigten, erklärte Faruk Göktas vom Vorstand des Türkisch-Islamischen Kulturvereins Neuenrade am Rande der Veranstaltung. Es herrsche in der Gemeinde ein starkes Gefühl der Solidarität und des Zusammenhalts. Dies sei letztlich die Basis gewesen, die das Bauvorhaben der Moschee überhaupt möglich gemacht habe.

„In größeren Städten scheuen sich Gemeinden so ein Projekt anzupacken, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie das schultern können. Das haben wir in Gesprächen tatsächlich schon das ein oder andere Mal gehört. Wir haben uns gesagt: Wir machen das jetzt. Wir haben unseren Mut zusammengenommen und es angepackt. Wir konnten uns auf den Zusammenhalt verlassen.“

Dieser Zusammenhalt findet seinen Niederschlag in vielerlei Hinsicht, wie das Familienfest zeigte. Alle Speisen, angefangen bei Baklava, über Döner und Hähnchenspieße bis hin zu Gözleme wurden von ehrenamtlichen Helfern aus der Gemeinde zubereitet. Die Erlöse der Stände kommen dem Gotteshaus und dem Kulturzentrum zugute.

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Die kleinen Akteure der Mehter-Gruppe ernteten für ihren Auftritt viel Applaus. Sie führten die alte Kriegsfahne des Osmanischen Reiches mit sich.

Beim Rundgang durch die Moschee berichteten Taner Kara, Reyhan Anacoglu, Huriye Dengiz und Faruk Göktas, dass die Klassenräume, in denen an den Wochenenden der Koranunterricht für die Kinder und Jugendlichen stattfindet, mit Spendengeldern finanziert wurden. Tische, Stühle und die hochmodernen Touchscreen-Bildschirme, die die Tafeln ersetzen und so einen multimedialen Unterricht ermöglichen, konnten angeschafft werden, weil Firmen und Familien bereit waren, sich für die Moschee auch in großem Maße finanziell zu engagieren. An vielen Klassentüren sind zum Dank goldene Schilder mit den Namen der Spender angebracht. „Einige möchten aber auch explizit nicht genannt werden. Sie haben auf ein Schild verzichtet“, erklärte Faruk Göktas.

Auch für die Zukunft hat der Türkisch-Islamische Kulturverein Neuenrade eine Menge vor. „Wir würden gern eine Leichtbauhalle auf unserem Außengelände bauen. Groß genug ist es. Dann haben wir eine Halle, die bei jedem Wetter nutzbar ist“, berichtete Faruk Göktas. Eine andere Neuerung ist bereits in Arbeit und kurz vor dem Abschluss, wie Reyan Anacoglu vom Vorstand des Vereins und Huriye Dengiz im Rahmen der Moscheeführung berichteten. Die arabischen Schriftzüge, die die Wände des kleinen Gebetsraums zieren, sollen ins Deutsche übertragen werden und dann für Besucher an der Wand hängen.

Auch für die Zukunft hat der Türkisch-Islamische Kulturverein Neuenrade eine Menge vor. „Wir würden gern eine Leichtbauhalle auf unserem Außengelände bauen. Groß genug ist es. Dann haben wir eine Halle, die bei jedem Wetter nutzbar ist“, berichtete Faruk Göktas. Eine andere Neuerung ist bereits in Arbeit und kurz vor dem Abschluss, wie Reyan Anacoglu vom Vorstand des Vereins und Huriye Dengiz im Rahmen der Moscheeführung berichteten. Die arabischen Schriftzüge, die die Wände des kleinen Gebetsraums zieren, sollen ins Deutsche übertragen werden und dann für Besucher an der Wand hängen.

Eine Essensmeile, die ihren Namen verdiente: Herzhafte und süße Köstlichkeiten wurden hinter den stets umgelagerten Essenstheken angeboten.

Faruk Göktas betont beim Gespräch am Rande der Veranstaltung noch einmal mit viel Nachdruck: „Es geht darum, dass wir einander verstehen. Dafür müssen wir uns kennenlernen. Wir verstehen uns als Teil Neuenrades, als Teil der Neuenrader Kultur. Jeder kann zu uns kommen, einen Tee trinken und einfach nur hier sein. Hier in der Moschee, im Kulturzentrum, ist jeder jederzeit herzlich willkommen.“

Bei dieser Art von Willkommens- und Feierkultur verwunderte es nicht, dass die Stimmung beim Familienfest bestens war – auch als am Samstagnachmittag der prophezeite Starkregen mit Gewitter einsetzte und der Darbietung der Derwische einen Strich durch die Rechnung machte. Reyhan Anacoglu brachte es gutgelaunt und mit einem Augenzwinkern auf den Punkt: „Wir sind froh, dass das Wetter bis jetzt gut war. Es liegt nicht in unserer Hand. Und das ist wohl auch ganz gut so.“on omme-on 

 

 

 

Zusammenhalt ist wichtig und sorgt für Erfolg: Faruk Göktas (Mitte) und seine Kollegen aus dem Vorstand und Verband. © Maike Förster

Wer am Wochenende zum Familienfest an der Neuenrader Moschee unterwegs war, wurde bereits auf dem Parkplatz von den Düften der zahlreichen Essensstände empfangen. Das bunte und rege Treiben um und in der Moschee zeigte eines ganz deutlich: Nach der offiziellen Eröffnung im Oktober 2024 hat sich das Gotteshaus und Kulturzentrum zügig zu einem lebendigen Ort der Begegnung in Neuenrade entwickelt.

Neuenrade – Welche Faktoren diese Entwicklung begünstigten, erklärte Faruk Göktas vom Vorstand des Türkisch-Islamischen Kulturvereins Neuenrade am Rande der Veranstaltung. Es herrsche in der Gemeinde ein starkes Gefühl der Solidarität und des Zusammenhalts. Dies sei letztlich die Basis gewesen, die das Bauvorhaben der Moschee überhaupt möglich gemacht habe.

„In größeren Städten scheuen sich Gemeinden so ein Projekt anzupacken, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie das schultern können. Das haben wir in Gesprächen tatsächlich schon das ein oder andere Mal gehört. Wir haben uns gesagt: Wir machen das jetzt. Wir haben unseren Mut zusammengenommen und es angepackt. Wir konnten uns auf den Zusammenhalt verlassen.“

Dieser Zusammenhalt findet seinen Niederschlag in vielerlei Hinsicht, wie das Familienfest zeigte. Alle Speisen, angefangen bei Baklava, über Döner und Hähnchenspieße bis hin zu Gözleme wurden von ehrenamtlichen Helfern aus der Gemeinde zubereitet. Die Erlöse der Stände kommen dem Gotteshaus und dem Kulturzentrum zugute.

Die kleinen Akteure der Mehter-Gruppe ernteten für ihren Auftritt viel Applaus. Sie führten die alte Kriegsfahne des Osmanischen Reiches mit sich.

Beim Rundgang durch die Moschee berichteten Taner Kara, Reyhan Anacoglu, Huriye Dengiz und Faruk Göktas, dass die Klassenräume, in denen an den Wochenenden der Koranunterricht für die Kinder und Jugendlichen stattfindet, mit Spendengeldern finanziert wurden. Tische, Stühle und die hochmodernen Touchscreen-Bildschirme, die die Tafeln ersetzen und so einen multimedialen Unterricht ermöglichen, konnten angeschafft werden, weil Firmen und Familien bereit waren, sich für die Moschee auch in großem Maße finanziell zu engagieren. An vielen Klassentüren sind zum Dank goldene Schilder mit den Namen der Spender angebracht. „Einige möchten aber auch explizit nicht genannt werden. Sie haben auf ein Schild verzichtet“, erklärte Faruk Göktas.

Auch für die Zukunft hat der Türkisch-Islamische Kulturverein Neuenrade eine Menge vor. „Wir würden gern eine Leichtbauhalle auf unserem Außengelände bauen. Groß genug ist es. Dann haben wir eine Halle, die bei jedem Wetter nutzbar ist“, berichtete Faruk Göktas. Eine andere Neuerung ist bereits in Arbeit und kurz vor dem Abschluss, wie Reyan Anacoglu vom Vorstand des Vereins und Huriye Dengiz im Rahmen der Moscheeführung berichteten. Die arabischen Schriftzüge, die die Wände des kleinen Gebetsraums zieren, sollen ins Deutsche übertragen werden und dann für Besucher an der Wand hängen.

Auch für die Zukunft hat der Türkisch-Islamische Kulturverein Neuenrade eine Menge vor. „Wir würden gern eine Leichtbauhalle auf unserem Außengelände bauen. Groß genug ist es. Dann haben wir eine Halle, die bei jedem Wetter nutzbar ist“, berichtete Faruk Göktas. Eine andere Neuerung ist bereits in Arbeit und kurz vor dem Abschluss, wie Reyan Anacoglu vom Vorstand des Vereins und Huriye Dengiz im Rahmen der Moscheeführung berichteten. Die arabischen Schriftzüge, die die Wände des kleinen Gebetsraums zieren, sollen ins Deutsche übertragen werden und dann für Besucher an der Wand hängen.

Eine Essensmeile, die ihren Namen verdiente: Herzhafte und süße Köstlichkeiten wurden hinter den stets umgelagerten Essenstheken angeboten.

Faruk Göktas betont beim Gespräch am Rande der Veranstaltung noch einmal mit viel Nachdruck: „Es geht darum, dass wir einander verstehen. Dafür müssen wir uns kennenlernen. Wir verstehen uns als Teil Neuenrades, als Teil der Neuenrader Kultur. Jeder kann zu uns kommen, einen Tee trinken und einfach nur hier sein. Hier in der Moschee, im Kulturzentrum, ist jeder jederzeit herzlich willkommen.“

Bei dieser Art von Willkommens- und Feierkultur verwunderte es nicht, dass die Stimmung beim Familienfest bestens war – auch als am Samstagnachmittag der prophezeite Starkregen mit Gewitter einsetzte und der Darbietung der Derwische einen Strich durch die Rechnung machte. Reyhan Anacoglu brachte es gutgelaunt und mit einem Augenzwinkern auf den Punkt: „Wir sind froh, dass das Wetter bis jetzt gut war. Es liegt nicht in unserer Hand. Und das ist wohl auch ganz gut so.“

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Religion

slamophobie nimmt zu: Muslime fühlen sich in Frankreich nicht sicher

von Fremdeninfo 2 Juni 2025
von Fremdeninfo

Islamophobie nimmt zu: Muslime fühlen sich in Frankreich nicht sicher

                                                        Artikel von Marc Zitzmann / Faz

                              

                                                  Demonstration gegen Islamophobie in Paris am 11. Mai 2025 © AFP

Am 25. April wurde in dem 5000-Seelen-Städtchen La Grand-Combe 60 Kilometer nordwestlich von Nîmes ein junger Mann durch einen anderen ermordet. Ersterer war ein illegaler Einwanderer aus Mali, Letzterer ein Franzose mit bosnischen Wurzeln. Ersterer war dabei, dem ihm unbekannten Moscheebesucher die Gesten des muslimischen Gebets zu zeigen, als Letzterer, auf dem Papier ein Christ, 57 Mal mit dem Messer auf ihn einstach. Dann filmte er sein sterbendes Opfer und stellte das Video mit den Worten „Ich hab’s getan. Dein Scheiß-Allah!“ in die sozialen Medien.

Seitdem streitet Frankreich über Islamophobie. Gründete die Tat in Hass auf Muslime? Die zitierten Äußerungen legen es nahe. Doch frohlockte der Täter auch, man werde ihn einen Serienmörder heißen. Und hatte er zuvor im Netz morbide Phantasien von vergewaltigten Frauen, von Morden und nekrophilen Akten verbreitet. Hätte er ebenso gut irgendwen attackieren können? Das gegen ihn eingeleitete Verfahren lautet auf „Mord aus ethnischen oder religiösen Gründen“, ein allfälliger terroristischer Beweggrund wurde nicht berücksichtigt. Mit Spekulationen über Motive sollte man sich zurückhalten, solang man nichts Genaueres weiß. Die beleidigende Erwähnung des Gotts der Muslime bildet aber auf jeden Fall einen erschwerenden Umstand.

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                                                                                   Kundgebung in Paris gegen Islamophobie © EPA

Desinteresse des Innenministers

Nach der Entdeckung des Leichnams dauerte es 30 Stunden, bis der Justizminister einen „schändlichen Mord“ geißelte. Der Premierminister wurde kurz darauf deutlicher und sprach von „islamophober Verwerflichkeit“. Der Präsident seinerseits brauchte noch einen vollen Tag länger, bis er sich zum Fall äußerte – bei der mörderischen Attacke mit einem Rammbockfahrzeug in Vancouver reagierte Emmanuel Macron am 27. April ungleich rascher. Doch am deutlichsten war das schier ostentative Desinteresse des Innenministers, der qua seiner Zuständigkeit für Kultus in erster Linie hätte stehen müssen.

Bruno Retailleau, der neue Präsident der Rechtspartei Les Républicains, der sich mit antimuslimischen Breitseiten erfolgreich als eherner Republikaner profiliert hat, sprach mit einem verräterischen Lapsus von einem „antiislamistischen Anschlag“, entstellte im Fernsehen Aboubakar Cissés Namen, nannte das Opfer zumeist bloß „das Individuum“, traf sich nicht mit dessen Familie, nahm nicht am Gedenkmarsch in La Grand-Combe teil und besuchte statt der dortigen Moschee, die er trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht bewachen ließ, obwohl der Täter drei Tage lang auf der Flucht war, erst nach 48 Stunden die zehn Kilometer entfernt gelegene Unterpräfektur. NGOs bezeichnen Retailleaus „betäubende Stille“ (SOS Racisme) als einen „schweren Fehler“ (Französische Liga für Menschenrechte).

Auf offizielle Zahlen kein Verlass

Denn die Islamophobie im Lande nimmt stetig zu. Auf offizielle Zahlen ist hier offenbar kein Verlass. Das Innenministerium verzeichnet für das vergangene Jahr 173 „antimuslimische Übergriffe“. Aufgrund des schlechten Rufs der Polizei unter Muslimen verzichten die meisten Opfer darauf, Anzeige zu erstatten. Auch trennen die Statistiken religiöse und rassistische Übergriffe, Attacken gegen Muslime und solche gegen Araber – eine Unterscheidung, die im Kopf vieler Angreifer kaum existieren dürfte, aber dazu angetan ist, die Gesamtzahl der Taten zu verschleiern.

Das Brüsseler Collectif contre l’islamophobie en Europe hat dagegen im vergangenen Jahr 1037 Angriffe auf Muslime in Frankreich registriert, ein Viertel mehr als 2023. Bis 2020 war diese Organisation unter anderem Namen in Frankreich tätig, doch nach ihrer Auflösung durch die Behörden, die ihr Nähe zur Muslimbrüderschaft vorwarfen, stellte sie sich in Belgien neu auf.

Der Kampf gegen die „Brüder“ und ganz allgemein gegen alle Strenggläubigen, die laut offizieller Lesart „Separatismus“ und „Entrismus“ betreiben, ja im Namen einer geheimen Agenda Wühlarbeit leisten, ist das Steckenpferd der stramm Rechten, die in Frankreichs Regierung zunehmend das Sagen haben. So richtig und wichtig es ist, Islamisten zu bekämpfen, die Gesetze brechen, die gar Gewalttaten begehen, so ungerecht und unrepublikanisch ist der Generalverdacht, unter den Anhänger des Islams gestellt werden. Vom Schleierverbot in Schule und öffentlichem Dienst, für das es gute Argumente gibt, bewegt sich Frankreich nunmehr langsam, aber sicher in Richtung eines Banns im öffentlichen Raum. Der Innenminister sieht im Schleier nichts weniger als das „Banner des Islamismus“ – er will das Stück Stoff explizit für Sportlerinnen verbieten, für Studentinnen in höheren Bildungsanstalten und für Mütter, die Kinder bei Schulausflügen begleiten.

Auch die Aufkündigung der Verträge, die den Staat an muslimische Schulen binden, ist Teil dieses breit angelegten Vorstoßes. Nach dem Lycée Averroès in Lille 2023 war Anfang dieses Jahrs das Etablissement Al-Kindi bei Lyon von einer solchen Maßnahme betroffen. Reportagen etwa von „Mediapart“ legen nahe, dass bei Kontrollen forciert nach „Fehlern“ gesucht wurde. Stichhaltig fündig wurden die Behörden dabei nicht: Im April hat ein Verwaltungsgericht die Auflösung des Vertrags mit dem Lycée Averroès annulliert und betont, es gäbe keine schweren Verfehlungen, die eine solche Aufkündigung gerechtfertigt hätten. Al-Kindi war die letzte muslimische Schule in Frankreich – gegenüber 7000 katholischen Lehranstalten. Eine davon ist das prestigeträchtige Pariser Lycée Stanislas, das 2024 wegen entwürdigender Unterrichtsmethoden und Fällen von Sexismus und von Homophobie Schlagzeilen machte. Von einem Rückzug des Staats war da nie die Rede. Klagen Frankreichs Muslime über Doppelmoral, können sie auf Fälle wie diesen verweisen.

Wie auch auf die unsäglichen Wortmeldungen in der Diskussion über den Begriff „Islamophobie“. Fehlgeleitete Politiker, die ein falsches Verständnis von Laizismus antreibt, wie der ehemalige Premierminister und gegenwärtige Minister für Übersee, Manuel Valls, und reaktionäre Essayisten wie Pascal Bruckner behaupten, das Wort sei Ende der Achtzigerjahre durch Irans Mullahs erfunden worden, um den angeblich gotteslästerlichen Schriftsteller Salman Rushdie mundtot zu machen. Eine oft widerlegte Lüge: Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass der Begriff seit 1910 westliche Vorurteile gegen Muslime bezeichnet. Dennoch halten noch heute viele – beileibe nicht nur im rechten Lager – dafür, das Wort „Islamophobie“ sei eine „Falle“ von Islamisten, um jede Kritik am muslimischen Glauben zu disqualifizieren.

Ob dieser Diskussion über den Begriff verliert man dabei aus dem Auge, was dieser benennen soll: die zahllosen Arten von Ausgrenzung, von Verfolgung und verbaler, gar physischer Gewalt, die dazu führen, dass immer mehr Muslime – wie im Übrigen auch Juden – sich im Lande nicht mehr sicher fühlen. Entsprechend häufen sich die Zeugnisse von Angstzuständen und von Depression, von innerer und äußerer Emigration.

Islamophobie ist eine Form von Rassismus. „Stammfranzosen“ mobilisieren den Hass auf Muslime, um „Konkurrenten“ niederzuhalten, die sozial immer öfter aufsteigen. Politikern dient die Stigmatisierung von Sündenböcken als eine wohlfeile Ablenkung von der Austeritätspolitik und von ihrem gebrochenen Versprechen, eine gerechte Umverteilung zu gewährleisten.

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