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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
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Flüchtlinge

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Flüchtlinge

Gastbeitrag: Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werden

von Fremdeninfo 18 Juli 2023
von Fremdeninfo

Gastbeitrag: Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werde

 

  • Von Thorsten Frei FAZ
Bootsmigranten werden nach der Ankunft auf Teneriffa versorgt. © AFP

Wer an der Asylpraxis in Deutschland etwas ändern will, muss zwingend auf europäischer Ebene handeln, da das Asylrecht weitestgehend vergemeinschaftet und dem nationalen Gesetz­geber entzogen ist.

Von der Reform der „Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik“, die derzeit in Brüssel verhandelt wird, ist nur wenig zu erhoffen, da sie das grundlegende Problem nicht angeht: Der Konstruktionsfehler des europäischen Asylrechts und damit auch der deutschen Asylpraxis besteht darin, dass beide auf einer Lüge gründen: Wir gestalten unser Asylrecht als Individualrecht aus und sind zugleich nicht bereit, den Anspruch in unbegrenztem Umfang einzulösen, der daraus resultiert.

Welche Heuchelei sich mit unserer Rechtskonstruktion verbindet, zeigt sich rasch, wenn dieses Recht in einem Gedankenexperiment durchgespielt wird: Nimmt man die Gesamtschutzquote unter den afghanischen Asylbewerbern in Deutschland, wären wir nach bestehender Rechts­lage verpflichtet, rund 35 Millionen Menschen vom Hindukusch aufzunehmen. Niemand denkt auch nur im Traum daran, das zu tun – nicht einmal d

 Zutiefst inhumane Auswahl

Dementsprechend tut Europa alles dafür, dass möglichst wenige dieses Recht in Anspruch nehmen: Wir machen uns mit Autokraten gemein, damit sie Menschen von unseren Grenzen fernhalten, und sehen weg, wenn Staaten zu illegalen Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen schreiten. Damit möglichst wenig Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen, knüpfen wir es an die Voraussetzung eines Antrages auf europäischem Boden und initiieren damit einen viel zu oft tödlich verlaufenden Wettlauf, in dessen Rahmen nur eines gilt: das Recht des Stärkeren.

 Unser Asylrecht richtet sich durch seine Ausgestaltung nicht an die Schwächsten, sondern trifft eine zutiefst inhumane Auswahl: Wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank ist, ist chancenlos. Er kann sich nicht auf den Weg durch die Wüsten Afrikas und über das Mittelmeer machen. Frauen und Kinder sind damit von unserem „humanen“ Recht oft faktisch ausgeschlossen.

 Wer einmal da ist, kann bleiben

Doch nicht nur mit Blick auf die Antragsteller entfaltet das Asylrecht eine inhumane Wirkung. Es erweist sich inzwischen auch für die Gesellschaften der aufnehmenden Staaten als hoch problematisch. Selbst in den skandinavischen Staaten ist in den letzten Jahren nach überwiegender Auffassung der Be­völkerung die Belastungsgrenze überschritten worden. Mit der ungesteuerten Migration verbinden sich Sicherheitsrisiken und Integrationspro­bleme. Hinzu kommt, dass es in Europa faktisch kaum mehr gelingt, zwischen Schutzbedürftigen und Wirtschaftsmi­granten zu unterscheiden.

Am Ende des Asylprozesses steht faktisch immer ein Ergebnis: Schutzbedürftige und Migranten können sich das Land ihres Aufenthaltes frei aus­suchen, und wer es einmal nach Europa geschafft hat, kann bleiben, gleichgültig ob er unseres Schutzes bedarf oder aus ökonomischen Gründen il­legal einwandert. Von einem solchen System geht ein fataler Zuwanderungsanreiz aus, der den tödlichen Wettlauf nach Europa stets aufs Neue befeuert, und es hat in Europa rechtsextreme Parteien erstarken lassen, die nichts sehnlicher wünschen als das, was sie am meisten zu bekämpfen vorgeben: die nächste Migrationskrise.

 Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werden

Europa kann diesen Teufelskreis nur beenden, wenn es sein Asylrecht neu gründet: Aus dem Individualrecht auf Asyl muss eine Institutsgarantie werden. Eine Antragstellung auf europä­ischem Boden wäre nicht länger möglich, der Bezug von Sozialleistungen und Arbeitsmöglichkeiten umfassend ausgeschlossen. Ein solcher Ansatz würde Europa etwas ermöglichen, was es in der Vergangenheit nie in großem Stil gewagt hat: jährlich ein Kontingent von 300.000 oder 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufzunehmen und auf die teilnehmenden Staaten zu verteilen.

Mit einem solchen Asylrecht könnte Europa sich nicht nur an die Schwächsten wenden, sondern sehr genau dort helfen, wo Staaten durch große Flüchtlingsströme destabilisiert werden. Die Auswahl von Schutzbedürftigen über Kontingentlösungen hätte zudem den Vorteil, dass Sicherheitsrisiken minimiert, die Chancen für eine Integration maximiert und Staaten ein planbarer Ressourceneinsatz ermöglicht würde. Die illegale Migration wäre unterbunden, der Staat würde die Kontrolle über die Migrationsströme zurückerlangen, und Rechtspopulisten der Boden entzogen.

Außerdem sollte es ein Antragsrecht für Bürger der Staaten geben, die unmittelbare Nachbarn Europas sind: eine Reihe kleiner Balkanstaaten, Russland, Weißrussland, die Ukraine und die Türkei. Ihre Aufnahme würde auf das Kontingent angerechnet. Käme es zu einem Massenzustrom wie derzeit im Falle der Ukraine, würde Europa für einen längeren Zeitraum kein Kontingent aus dem entfernteren Ausland mehr aufnehmen.

Die Voraussetzung für all das wäre, dass Europa sein Asylrecht nicht länger nach seiner Gesinnung, sondern nach seinen Konsequenzen beurteilt. Auf diesem Weg gibt es enorme politische Hürden. Aber wenn wir sie nicht überwinden, führt die Überforderung unserer Gesellschaften zur Zerstörung dessen, was das Asylrecht gewähren will: ein Europa als Zufluchtsort für schutzbedürftige Menschen.

18 Juli 2023 0 Kommentare
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Antisemitismus

Ataman: Diskriminierung von Leistungsempfängern verbieten

von Fremdeninfo 18 Juli 2023
von Fremdeninfo

Ataman: Diskriminierung von Leistungsempfängern verbieten

Artikel von dpa

 

 

Möchte im öffentlichen Dienst des Bundes ein «Gebot zur Förderung der Wertschätzung von Vielfalt und Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung» verankern: die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman. © Bernd von Jutrczenka/dpa

 

Wer bei der Wohnungssuche abgelehnt wird, weil er oder sie Sozialleistungen bezieht, soll dagegen künftig klagen können. Das sieht ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, das die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat.

Auch die Staatsangehörigkeit sollte ihrer Ansicht nach als Diskriminierungsmerkmal in das Gesetz aufgenommen werden. Bislang wird hier lediglich auf die Herkunft abgestellt.

Sie habe ihre Vorschläge am Dienstag an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geschickt, der federführend für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform zuständig sei, sagte Ataman. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf Nachfrage, zu der Reform sei man noch in der «Prüfphase». Die Vorschläge der Bundesbeauftragten würden dabei berücksichtigt. Einen konkreten Zeitplan nannte der Sprecher nicht.

Wichtig wäre es aus ihrer Sicht auch, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen in Fällen von Diskriminierung zu verlängern. Bislang haben die Betroffenen dafür zwei Monate Zeit. Ataman schlägt eine Verlängerung auf zwölf Monate vor.

Nachweis von Diskriminierung erleichtern

Außerdem will sie den Nachweis von Diskriminierung erleichtern. In ihrem Papier heißt es dazu: «Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.»

Ataman sprach sich zudem dafür aus, die kirchenrechtlichen Privilegien aus dem Gleichbehandlungsgesetz zu streichen. Es räumt konfessionellen Arbeitgebern bislang die Möglichkeit der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung ein. Sie sei «einigermaßen guter Dinge, dass sich da eine Lösung finden wird», sagte Ataman.

Streichen lassen möchte Ataman auch für alle Arbeitgeber die Möglichkeit, Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten zu stellen. In das Gesetz aufgenommen werden sollte ihrer Meinung nach, dass die Verweigerung angemessener Vorkehrungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ihre Rechte wahrnehmen können, als Benachteiligung gewertet werden.

Ziel des AGG in seiner derzeitigen Form ist es, Benachteiligung «aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen». Die Bundesbeauftragte möchte diesen Katalog um die Merkmale «sozialer Status» und «Staatsangehörigkeit» erweitern. Die Formulierung «aus Gründen der Rasse» sollte durch «aufgrund rassistischer Zuschreibungen» ersetzt werden.

Der Anwendungsbereich sollte aus Sicht von Ataman zudem auf staatliches Handeln des Bundes

ausgeweitet werden. Schließlich sei der staatliche Bereich wie die Bundespolizei, Jobcenter und gesetzliche Versicherungen nicht weniger relevant, wenn es um Diskriminierung gehe, als der Rechtsverkehr zwischen Privaten.

Im öffentlichen Dienst des Bundes möchte die Antidiskriminierungsbeauftragte ein «Gebot zur Förderung der Wertschätzung von Vielfalt und Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung» verankern. Öffentliche Stellen des Bundes sollten zudem die Möglichkeit erhalten, Diversity-Kompetenz als Qualifikationsanforderung bei der Beurteilung von Eignung und fachlicher Leistung zu berücksichtigen.

Ataman: Einführung eines Verbandsklagerechts

Um die von Diskriminierung Betroffenen zu entlasten, sollte aus Sicht von Ataman ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Außerdem sollten Antidiskriminierungsverbände die Möglichkeit erhalten, in Fällen struktureller Diskriminierung ohne individuelle Betroffenheit zu klagen. Sie sagte, repräsentative Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung in Sachen Antidiskriminierung schon weiter sei als die aktuelle Rechtslage. Das sollten Politiker im Hinterkopf haben, die sich jetzt mit der geplanten Reform beschäftigen. Sie würde sich wünschen, dass das AGG nicht als «Verbotsgesetz», sondern als «Chancengesetz» verstanden werde.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: «Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.»

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, kritisierte die Vorschläge Atamans. «Es soll nicht mehr darum gehen, Diskriminierung zu verhindern. Menschen sollen sich künftig auf vermeintliche Diskriminierungen berufen können, um Vorteile für sich erwirken zu können.» Bislang knüpfe das Gesetz an Merkmale an, die «Betroffene nicht beeinflussen können». Dass Ataman dies nun ändern wolle, zeige, dass sie «Maß und Mitte gänzlich aus den Augen verloren» habe.

Die frühere Journalistin Ataman war im Juli 2022 auf Vorschlag des Kabinetts vom Bundestag für die Dauer von fünf Jahren in ihr Amt gewählt worden. CDU und CSU hatten die Personalentscheidung damals kritisiert.

18 Juli 2023 0 Kommentare
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Archive

Neues Einwanderungsgesetz Wie Deutschland Fachkräfte anwerben will

von Fremdeninfo 17 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Neues Einwanderungsgesetz Wie Deutschland Fachkräfte anwerben will

Stand: 23.06.2023 04:38 Uhr Tageschau

Chancenkarte, Punktesystem, Spurwechsel – und weniger Bürokratie: Arbeitskräfte aus dem Ausland sollen leichter einwandern und damit mehr Lust auf Deutschland bekommen. Was die Ampel plant – und welche Kritik es gibt.

Der Bundestag hat eine Reform des Einwanderungsrechts für Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) beschlossen. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP will damit mehr Arbeitskräfte aus Drittstaaten anziehen, um den Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland zu lindern. 388 Abgeordnete stimmten für die Reform, 234 dagegen, 31 enthielten sich. Union und AfD hatten ihre Ablehnung angekündigt, die Linkspartei Enthaltung.

Die Ausgangslage

Schon heute fehlen in Deutschland hunderttausende Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt und die demografische Entwicklung verschärft das Problem noch. Arbeitsminister Hubertus Heil befürchtet bis 2035 eine Lücke von sieben Millionen Arbeits- und Fachkräften. Wenn es so weiter geht, könnte Deutschland schon bald arm dran sein. Zumal es ja nicht so ist, dass hoch qualifizierte und international vernetzte Menschen Schlange stehen, um nach Deutschland kommen zu dürfen. Junge Spitzenkräfte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika zieht es eher in die USA oder Kanada – nicht nur der Sprache wegen.

Deutschland muss attraktiver werden für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, weniger bürokratisch, mehr Willkommenskultur. Gelingen soll dies auch mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, auf das sich die Ampelkoalition geeinigt hat und über das der Bundestag nun abschließend berät. Die wichtigsten Bestandteile – von Punktesystem bis Spurwechsel. Und warum es auch Kritik an den Plänen gibt.

Was ändert sich bei der „Blauen Karte“?

Zentrales Element der Fachkräfteeinwanderung soll die in Deutschland seit 2012 etablierte „Blaue Karte EU“ (EU Blue Card) bleiben. Sie ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland, die ein Hochschulstudium absolviert haben. Hier sollen aber die bisher geltenden Gehaltsschwellen zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland spürbar abgesenkt werden – und zwar auf 43.800 Euro brutto jährlich, was 3650 Euro monatlich wären. Zuvor lag die Mindestgehaltgrenze bei 58.400 Euro brutto.

Besitzern einer solchen Karte soll außerdem der Arbeitgeberwechsel, der Familiennachzug und die Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthaltsrecht in der EU erleichtert werden. Darüber hinaus sollen Fachkräfte laut dem Gesetzentwurf „jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können“ – also auch außerhalb ihrer ursprünglichen Qualifikation. Eine als Kauffrau für Büromanagement anerkannte Fachkraft könnte etwa im Bereich Logistik als Fachkraft beschäftigt werden. Speziell für IT-Spezialisten ist vorgesehen, dass sie eine „Blaue Karte EU“ auch ohne Hochschulabschluss erhalten können, wenn sie andere Qualifikationen nachweisen können.

Welche Rolle spielt Berufserfahrung?

Sie soll stärker als bisher zur Einreise berechtigen. Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss. In Deutschland muss der Abschluss noch nicht anerkannt sein. Das bedeutet eine deutliche Vereinfachung. Es wird ein Mindestgehalt festgelegt. Wer diese Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Neu ist, dass die Person bereits in Deutschland arbeiten darf, während das Anerkennungsverfahren noch läuft – wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitskraft für eine notwendige Qualifikation freizustellen.

Zur Ausbildung oder dem Studium nach Deutschland?

Stärken wollen die Ampel-Parteien auch die Bildungsmigration – also die Möglichkeit, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen, um dauerhaft zu bleiben. Das soll etwa dadurch geschehen, dass ausländische Studierende hierzulande als Werkstudenten arbeiten können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem soll der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche erheblich erleichtert werden, indem das Höchstalter, bis zu dem ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, heraufgesetzt wird. Die zulässige Höchstaufenthaltsdauer eines Aufenthaltstitels soll auf neun Monate erhöht und Beschäftigungen sowie Probebeschäftigungen zugelassen werden.

Wie soll das Punktesystem funktionieren?

Für Menschen mit einer ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine „Chancenkarte“ auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Ein ähnliches Modell wird in Kanada angewandt. Für zwölf Kriterien – wie Qualifikation, Alter und Sprachkenntnisse – werden Punkte vergeben. Wer mindestens sechs Punkte hat, erwirbt eine „Chancenkarte“, die für ein Jahr zur Jobsuche in Deutschland berechtigt, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist. Die Karte soll um bis zu zwei Jahre verlängert werden können, wenn es einen Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung gibt und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Auch die Mindestvoraussetzungen für deutsche Sprachkenntnisse wurden vom Level A2 auf A1 abgesenkt. Erhältlich sein soll die Chancenkarte etwa in der ersten Jahreshälfte 2024.

Was soll für den Familiennachzug gelten?

Für Fachkräfte aus dem Ausland werden die Möglichkeiten des Familiennachzugs ausgeweitet. So soll nicht nur die „Kernfamilie“, also Ehepartner und Kinder, sondern etwa auch die Eltern und Schwiegereltern einer zugewanderten Fachkraft nach Deutschland kommen können.

Welche Möglichkeiten gibt es für Asylbewerber?

Asylbewerber, deren Verfahren bereits läuft, sollen künftig die Möglichkeit haben, eine Berufsausbildung zu beginnen oder einen Job anzunehmen. Die Ampel-Parteien sprechen vom „Spurwechsel“: Menschen, die keinen Anspruch auf einen Asylstatus in Deutschland haben, können bleiben, wenn sie eine Arbeit finden. Anerkannte Flüchtlinge haben bereits jetzt die Möglichkeit, arbeiten zu gehen.

Dieser „Spurwechsel“ soll allerdings nur rückwirkend möglich sein und nicht für neue Asylbewerber, um keine „Fehlanreize“ für irreguläre Migration zu schaffen. Stichtag ist der 29. März 2023: Der „Spurwechsel“ steht den Menschen offen, deren Asylverfahren damals bereits lief. Damit reagierte die Ampel auf Kritik von Union und AfD, die den Regierungsfraktionen in der ersten Lesung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag vorgeworfen hatten, damit die Hürden für Einwanderung zu senken und den Zuzug „minderqualif

Was soll sich bei Aufenthaltsgenehmigungen ändern?

Das Aufenthaltsgesetz sieht bislang vor, dass eine Einreise nach Deutschland immer mit einem zweckgebundenen Visum erfolgen muss. Das führt dazu, dass beispielsweise jemand, der mit einem Touristenvisum eingereist ist und kurzfristig einen Arbeitsplatz in Deutschland angeboten bekommt, erst wieder ausreisen und ein neues, zweckangepasstes Visum beantragen muss. Künftig soll dies nicht mehr nötig sein, sondern das Visum noch während des Aufenthalts in Deutschland entsprechend geändert werden können.

Was wird aus der Westbalkan-Regelung?

In einer ergänzenden Verordnung wird die bis Ende 2023 befristete Westbalkan-Regelung entfristet. Auf deren Grundlage können Arbeitgeber in Deutschland bisher jährlich 25.000 Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien anwerben. Das Kontingent wird auf 50.000 erhöht. Die Regelung gilt als Erfolgsmodell, das viele qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland gebracht hat.

Erstmals ist ein Zuwanderungskontingent für unqualifizierte Arbeitskräfte auch aus anderen Ländern als dem Westbalkan vorgesehen, die einen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen. Im Gespräch ist eine Zahl von 30.000 – festgelegt werden muss dies von der BA je nach Bedarf. Sie dürfen innerhalb eines Jahres für acht Monate jede sozialabgabenpflichtige Tätigkeit ausüben, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist und vollständig die Reisekosten trägt. Zudem soll ein Zugang zum Arbeitsmarkt für ausländische Pflegehilfskräfte unterhalb des Fachkräfteniveaus geschaffen werden. Etwa 1200 zusätzliche Pflegende erhofft man sich so.

Was sagt die Wirtschaft zu den Plänen?

Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit fehlen in jedem sechsten Beruf Fachkräfte. Demnach gab es im vergangenen Jahr in 200 der rund 1200 bewerteten Berufe einen Engpass. Betroffen sind der Analyse zufolge unter anderem die Pflegeberufe, Berufskraftfahrer, medizinische Fachangestellte, Bauberufe, Kinderbetreuung, Kraftfahrzeugtechnik und IT-Berufe. Im Vergleich zum Vorjahr sind 2022 Hotel- oder Gastronomieservice, Metallbau und Busfahrer neu dazugekommen.

Entsprechend sehen Unternehmen in Deutschland den Mangel an Fachkräften aktuell als eines der größten Risiken für ihr Geschäft an. Das geht aus einer Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) von Ende Mai hervor. „Angesichts der Alterung der Gesellschaft wird der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften eine der wesentlichen strukturellen Herausforderungen für die Unternehmen in Zukunft bleiben“, sagte DIHK-Konjunkturexperte Ilja Nothnagel.

Grundsätzlich bewerten Arbeitgeberverbände die Reform positiv. So begrüßte der Präsident des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen in den tagesthemen, „dass bei der Qualifikation die Hürden gesenkt wurden“.

Doch es gibt auch Kritik. So hält der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, das Zuwanderungsrecht weiterhin für zu bürokratisch. Der Weg eines Einwanderers sei noch immer „mit zu vielen Beschwernissen und Schlaglöchern“ gepflastert, als dass er von Zuwanderern in der erhofften Größenordnung auch genommen würde.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, äußerte sich kritisch. „Für die Zuwanderung von außereuropäischen Fachkräften wird allein auf das Vorhandensein formaler Qualifikationen abgestellt“, sagte er. Zuwanderungswilligen mit Berufserfahrung werde so nach wie vor der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt.

Steht die Opposition hinter den Plänen der Ampel?

Nein. Die Spitze der Unionsfraktion hält den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz derzeit nicht für zustimmungsfähig. „So, wie es heute auf dem Tisch liegt, kann das natürlich nur zur Ablehnung führen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag. Die von SPD, Grünen und FDP geplanten Regelungen seien inhaltlich völlig falsch und würden zusätzliche Migration nach Deutschland auslösen. Die Ampel-Koalition tue alles dafür, dass Migration nach Deutschland ungeordnet und ungesteuert möglich werde, kritisierte Frei. Daher sei bei der Abstimmung im Bundestag auch eine Enthaltung nicht geboten.

Player: video“Wir sollten nicht so Wolkenschieberei machen“, Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen, zu Ost-Ministerpräsidententreffen

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, kritisierte die erweiterten Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“. Damit werde „legale und illegale Zuwanderung“ vermischt. „Die zentralen Änderungen betreffen nicht Fachkräfte, sondern Geringqualifizierte und Asylbewerber ohne Schutzbedarf“, so die CSU-Politikerin. Die Union stört sich außerdem daran, dass es auch jemandem, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist ist, möglich sein soll, nachträglich in die Erwerbsmigration zu wechseln – ein sogenannter Zweckwechsel.

Die AfD kritisierte das geplante Punktesystem. Es sei „sinnlos“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann. Ein Punktesystem nütze überhaupt nichts, wenn es offene Grenzen gebe. „Es muss gar keiner übers Punktesystem reinkommen, die können einfach über die Grenzen reinkommen.“ Das Vorhaben sei Augenwischerei.

Die Linkspartei hatte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass der Arbeitskräftemangel besonders im Niedriglohnsektor groß sei. Reformbedarf bestehe also bereits im Inland.

Wie geht es weiter?

Über den Gesetzentwurf soll an diesem Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Auf Wunsch der SPD gibt es eine namentliche Abstimmung. Dies „bietet die Chance, dass sich alle Fraktionen zu einem modernen Einwanderungsrecht bekennen“, sagte SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann. Die Unionsfraktion und die Linkspartei haben angekündigt, zum Gesetzentwurf jeweils einen Entschließungsantrag vorlegen zu wollen.

Die Regierung erhofft sich von den neuen Einwanderungsregeln laut ihrem Gesetzentwurf jährlich etwa 75.000 zusätzliche Arbeitskräfte

17 Juli 2023 0 Kommentare
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Politik

Türkei verabschiedet sich immer weiter von Demokratie und Menschenrechten

von Fremdeninfo 16 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Türkei verabschiedet sich immer weiter von Demokratie und Menschenrechten

Artikel von Erkan Pehlivan . FR

 

Bilanz des Putschversuchs

Türkei verabschiedet sich immer weiter von Demokratie und Menschenrechten

Am Samstag jährt sich der Putschversuch in der Türkei zum siebten Mal. Präsident Erdogan hat seither das Land zu einer Autokratie verwandelt.

Ankara – Der 15. Juli 2016 veränderte die Türkei gravierend. Zur besten Sendezeit sah man, wie vorwiegend Militärkadetten in Istanbul nur eine Seite der Bosporus Brücke mit einigen Panzern besetzten. Zur gleichen Zeit flogen Kampfflugzeuge im Tiefflug über der Millionenmetropole. Auch in Ankara waren Kampfflugzeuge im Himmel zu sehen. In den Nachrichten tauchte anschließend die Meldung auf, Soldaten wollten die Regierung stürzen.

Präsident Recep Tayyip Erdogan nannte die Aktion später „ein Geschenk Gottes“. Bis heute sind die Hintergründe des vermeintlich Putschversuchs nicht geklärt. Auch an der Version der türkischen Regierung, dahinter stecke die sogenannte Gülen-Bewegung, die Erdogan seither als Terrororganisation eingestuft hat und als „Fetö“ (Fethullah´sche Terrororganisation) bezeichnet, scheint es vor allem im Westen Zweifel zu geben. Fest steht, die Bilanz der Putschnacht wiegt sehr schwer. Seither hat das Land demokratisch, wirtschaftlich und vor allem rechtsstaatlich stark eingebüßt.

Erdogan entlässt über 125.000 Beamtinnen und Beamte per Dekret

Nach Angaben der Ausnahmezustandskommission wurden nach dem Putschversuch mindestens 125.678 Beamte entlassen. Viele von ihnen verhaftet und später zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, vor allem wegen Terrordelikte. Erdogan rief nach dem Putschversuch den Ausnahmezustand aus und konnte solche Maßnahmen per Dekrete durchführen.

Zu den Entlassenen gehören rund ein Viertel (4.386) aller Richter und Staatsanwälte. Nur 166 von ihnen durften später wieder zurück in den Staatsdienst. 3.758 von ihnen wurden entweder in Polizeigewahrsam genommen oder verhaftet. In mehreren Fällen kam es zu psychischen und physischen Folterfällen, erzählte der im europäischen Exil lebende ehemalige Staatsanwalt

Hasan Dursun fr.de von IPPEN.MEDIA. Dursun wurden ebenfalls verhaftet und musste rund 30 Monate ins Gefängnis.

Präsident Erdogan hat seit dem Putschversuch 2016 die Türkei zu einer Autokratie verwandelt. © dpa

 

Der ehemalige Staatsanwalt zeigt sich vor allem enttäuscht über die türkische Opposition. „Auch die Opposition hat diese Entlassungen der Richter und Staatsanwälte unterstützt. Sie haben damals keine Haltung dagegen eingenommen und tun es heute auch nicht“, so Dursun. Seither seien rund 15.000 neue Richter und Staatsanwälte eingestellt worden, die durch die Regierung kontrollierbar seien, kritisierte der Jurist.

Verband Europäischer Verwaltungsrichter kritisiert die Türkei

Die Association of European Administrative Judges (AEAJ (Verband Europäischer Verwaltungsrichter) zeigt sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen anlässlich des morgigen Jahrestages des Putschversuchs solidarisch.

„Wir sehen es als unsere Pflicht an, uns für unsere türkischen Kollegen einzusetzen und darauf zu drängen, dass zu Unrecht entlassene Kollegen wieder eingestellt werden, dass sie ihr beschlagnahmtes Vermögen zurückerhalten und dass die Inhaftierung und unrechtmäßige Verfolgung von Richtern und Staatsanwälten eingestellt wird“. Die europäischen Verwaltungsrichterinnen – und Richter fordern von der türkischen Regierung zudem die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit.

Die Türkei ist nach dem Putsch zu einem Ort der Folter geworden

Die Folgen der Massenverhaftungen und Entlassungen sieht man im Rechtsstaatlichkeitsindex der Nichtregierungsorganisation „World Justice Project“. Lag die Türkei 2015 auf Platz 80, so ist das Land heute auf Platz 116 unter 140 gerutscht. Wie schlecht es um die Menschenrechtssituation bestellt ist, berichten türkische und auch internationale Menschenrechtsorganisationen regelmäßig.

 „Das ganze Land ist zu einem Ort der Folter geworden”, lautet das Urteil der Experten der türkischen Menschenrechtsstiftung TIHV, des Menschenrechtsvereins IHD und des Türkische Ärztebundes TTB in ihrem gemeinsamen Bericht „Wir verteidigen die Menschenrechte und sagen Nein zu Folter“.

Ähnlich hatte sich auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im Oktober 2016 in ihrem Bericht geäußert: „Die türkische Polizei hat Menschen in Haft gefoltert und auf andere Art misshandelt, nachdem die in Folge des gescheiterten Putschversuches im Juli 2016 erlassenen Notverordnungen wichtige Schutzvorschriften außer Kraft gesetzt haben.“

Kurdische Abgeordnete weiterhin im Gefängnis

Auch gegen die Opposition ging die türkische Regierung besonders gnadenlos vor. Betroffen waren vor allem Mitglieder der pro-kurdischen HDP, bestätigte der kurdisch-alevitische Journalist und Schriftsteller Aziz Tunc im Gespräch mit unserer Zeitung. „Am 5. November 2016 wurden 12 Abgeordnete festgenommen, acht von ihnen sind weiterhin hinter Gittern“. Unter den kurdischen Politikerinnen und Politikern ist auch weiterhin der ehemalige Co-Vorsitzende der pro-kurdischen Partei, Selahattin Demirtas. Auch auf lokaler Ebene ging die AKP-Regierung gegen kurdische Politiker vor. „Die HDP gewann bei den Kommunalwahlen 2019 insgesamt 65 Bürgermeisterämter. Unmittelbar nach der Wahl wurden in 59 dieser Gemeinden Zwangsverwalter statt der Bürgermeister eingesetzt“, so Tunc. Über 10.000 HDP-Mitglieder seien weiterhin hinter Gittern, erzählte Tunc.

Druck auf Meinungs- und Pressefreiheit hält weiter an

Ähnlich steht auch die Meinungs- und Pressefreiheit weiterhin unter Druck. In den letzten 10 Jahren ließ die Erdogan-Regierung über 170 Medien verbieten, darunter 62 Zeitungen und 29 TV-Stationen. Tausende Journalistinnen und Journalisten wurden entlassen, Hunderte unter ihnen verhaftet. Noch immer sind 60 Medienschaffen in türkischen Gefängnissen eingesperrt. Rund 300 Medienschaffende musste ins Ausland fliehen, darunter auch Can Dündar und Cevheri Güven, die beide in ihrem deutschen Exil unter Polizeischutz leben müssen.

Heute sind die Medien zum größten Teil unter Kontrolle von Erdogan oder mit ihm verbandelten Unternehmern. „Im TV wird die Opposition sanktioniert. Im Vorfeld der Wahlen im Mai hat allen voran der Staatssender TRT der Regierung Stunden an Sendezeit gewidmet, während die Opposition nur Minuten bekam“, erzählt der Exiljournalist Engin Sag. Zuletzt wurde der Chefredakteur v

Druck auf Meinungs- und Pressefreiheit hält weiter an

Ähnlich steht auch die Meinungs- und Pressefreiheit weiterhin unter Druck. In den letzten 10 Jahren ließ die Erdogan-Regierung über 170 Medien verbieten, darunter 62 Zeitungen und 29 TV-Stationen. Tausende Journalistinnen und Journalisten wurden entlassen, Hunderte unter ihnen verhaftet. Noch immer sind 60 Medienschaffen in türkischen Gefängnissen eingesperrt. Rund 300 Medienschaffende musste ins Ausland fliehen, darunter auch Can Dündar und Cevheri Güven, die beide in ihrem deutschen Exil unter Polizeischutz leben müssen.

Heute sind die Medien zum größten Teil unter Kontrolle von Erdogan oder mit ihm verbandelten Unternehmern. „Im TV wird die Opposition sanktioniert. Im Vorfeld der Wahlen im Mai hat allen voran der Staatssender TRT der Regierung Stunden an Sendezeit gewidmet, während die Opposition nur Minuten bekam“, erzählt der Exiljournalist Engin Sag. Zuletzt wurde der Chefredakteur von Tele 1, Merdan Yanardag, direkt in den Redaktionsräumen verhaftet. Dem Journalisten drohen über 10 Jahre Gefängnis.

Und auch die sozialen Medien werden durch ein sogenanntes Desinformationsgesetz kontrolliert. „Zuletzt wurde ein 14-Jähriger festgenommen, weil er Erdogan beleidigt haben soll“, so Sag. Betreiber sozialer Medien wie Twitter stehen unter ständigem Druck. Wenn diese nicht Konten von Kritikern sperren, droht ihnen selbst die Sperrung in der Türkei.

Keine Aufarbeitung des Putschversuchs

Bislang hat es keine unabhängige Aufarbeitung des Putschversuchs, etwa durch internationale Experten, gegeben. Stattdessen wurden Hunderttausende wegen Terrordelikte verhaftet. In der Putschnacht wurde nur eine Fahrbahnseite der Bosporusbrücke besetzt und diese von Kadetten. In ihren Gerichtsverhandlungen sagen sie aus, dass sie zu einer Übung gebracht wurden. Auf der Brücke wurden damals Dutzende Zivilisten getötet.

 

Obwohl die Ballistikberichte zeigen, dass diese von Kugeln aus Scharfschützengewehren erschossen wurden, wurden die Tötungen dennoch den Kadetten zur Last gelegt, die allerdings keine Scharfschützengewehre bei sich geführt hatten. Die türkischen Gerichte haben diese Berichte offensichtlich bei ihrer Urteilsgebung ignoriert.

Erdogan entlässt die Hälfte aller Generäle

Die Folgen des Umsturzversuchs sind vor allem für das türkische Militär katastrophal. Erdogan entließ 150 Generale und damit rund die Hälfte von ihnen. Insgesamt wurden 24.395 Soldaten entlassen. Allerdings wurden nur rund 3000wegen Beteiligung am Umsturzversuch verurteilt. Die entlassenen Offiziere gelten vor allem als pro-westliche Offiziere. Viele von ihnen wurden ebenfalls verhaftet und wie andere Soldaten auch gefoltert. Inzwischen sind diese durch Offiziere ersetzt worden, die dem Vorsitzenden der faschistischen Vatan Partisi, Dogu Perincek, nahestehen. Perincek ist anti-westlich und fordert eine nähere Anbindung an Russland und den Iran. (erpe)

Obwohl die Ballistikberichte zeigen, dass diese von Kugeln aus Scharfschützengewehren erschossen wurden, wurden die Tötungen dennoch den Kadetten zur Last gelegt, die allerdings keine Scharfschützengewehre bei sich geführt hatten. Die türkischen Gerichte haben diese Berichte offensichtlich bei ihrer Urteilsgebung ignoriert.

 

 

 

16 Juli 2023 0 Kommentare
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Religion

Ministerin offen für landesweiten Islamunterricht

von Fremdeninfo 16 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Ministerin offen für landesweiten Islamunterricht

Artikel von dpa
 

Stefanie Hubig (SPD), Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz, spricht. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für einen landesweiten und flächendeckenden Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in Rheinland-Pfalz aus. Dieser Unterricht werde bei einer Einigung mit den vier islamischen Verbänden aber nur an den Schulen eingerichtet, die auch tatsächlichen Bedarf für das Angebot anmelden und es dann eine Mindestgröße von acht Kindern und Jugendlichen dafür gibt, sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Grundsätzlich soll sich das Angebot perspektivisch an alle Jahrgangsstufen richten.

Die vier islamischen Verbände verhandeln derzeit mit der Landesregierung über einen grundlegenden Vertrag in Rheinland-Pfalz. Dabei geht es neben einem islamischen Religionsunterricht um Themen wie die Begräbnisvorschriften, die Seelsorge auch in Gefängnissen, religiöse Feiertage und wie darauf Rücksicht genommen werden sollte sowie die theologische Ausbildung an den Hochschulen.

Die vier Verbände sind die Islamische Religionsgemeinschaft Ditib Rheinland-Pfalz, die Schura Rheinland-Pfalz Landesverband der Muslime, der Landesverband Islamischer Kulturzentren Rheinland-Pfalz (LVIKZ) und Ahmadiyya Muslim Jamaat. Der Vertrag soll noch in der laufenden Legislaturperiode bis zum Jahr 2025 ausgehandelt werden.

Gespräche und Verhandlungen über Curricula und Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht könnten aber erst beginnen, wenn der grundlegende Vertrag mit den Verbänden geschlossen worden ist, betonte die Bildungsministerin. Grundsätzlich würden aber die allgemeinen fachlichen und pädagogischen Vorgaben für schulischen Religionsunterricht für das Angebot gelten.

Das beinhaltet nach Angaben des Bildungsministeriums die Offenheit für den Dialog mit anderen Religionen und Weltanschauungen, die Wahrung von Religionsfreiheit auch im Religionsunterricht und die Tatsache, dass im schulischen Religionsunterricht keine Religionspraxis stattfindet.

Islamischer Religionsunterricht wird in Rheinland-Pfalz bereits modellhaft erprobt. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache, wird von Lehrkräften im Landesdienst und auf Basis eines staatlichen Lehrplans erteilt. Dieser Unterricht steht laut Bildungsministerium unter staatlicher Schulaufsicht. In der Regel finde er an den Schulen zeitlich parallel zum anderen Religionsunterricht und zum Angebot in Ethik statt. Rund 2400 Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil. Nach Angaben von Hubig werden derzeit noch Lehrkräfte für den Unterricht gesucht.

 
16 Juli 2023 0 Kommentare
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Information

Auslieferung in die Türkei gestoppt: Urteil könnte Streit um schwedischen Nato-Betritt befeuern

von Fremdeninfo 13 Juli 2023
von Fremdeninfo

Auslieferung in die Türkei gestoppt: Urteil könnte Streit um schwedischen Nato-Betritt befeuern

Das Oberste Gericht in Schweden blockiert die Auslieferung von mutmaßlichen Gülen-Anhängern an die Türkei. Die Entscheidung könnte die Beziehungen zwischen den Ländern weiter belasten.

 

 

 

Das Oberste Gericht in Schweden hat die Auslieferung von zwei Männern an die Türkei gestoppt, welche laut Ankara Mitglieder der Bewegung des muslimischen Predigers Fethullah Gülen sind.

Die von der Türkei vorgelegten Beweise für die mutmaßliche Mitgliedschaft der beiden Männer in einer „terroristischen Vereinigung“ seien nicht ausreichend, erklärte das Gericht am Donnerstag. Zudem sei den beiden Beschuldigten in Schweden bereits Flüchtlingsstatus zuerkannt worde

Die Entscheidung könnte den Streit um die Nato-Mitgliedschaft Schwedens neu anfachen. Die Türkei ist neben Ungarn das einzige der 31 Nato-Länder, dessen Parlament die Beitrittsakte Schwedens zu dem Militärbündnis noch nicht ratifiziert hat.

Ankara hatte den Betritt des skandinavischen Landes seit dem vergangenen Jahr mit der Begründung blockiert, dass das Land „Terroristen“ Zuflucht biete, womit vor allem Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und Anhänger der Gülen-Bewegung gemeint sind.

Im Gegenzug für Ankaras schließlich erfolgte Zustimmung zu Schwedens Nato-Aufnahme schloss das skandinavische Land mit der Türkei einen „Sicherheitspakt“ und sagte regelmäßige Treffen sowie einen „anhaltenden Kampf gegen den Terrorismus“ zu.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte am Mittwoch gesagt, das Parlament in Ankara könne den Nato-Beitritt Schwedens erst nach der Sommerpause und damit frühestens im Oktober ratifizieren. (AFP)

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Religion

Hamburg und die muslimischen VerbändeStaatsvertrag auf dem Seziertisch

von Fremdeninfo 13 Juli 2023
von Fremdeninfo

Hamburg und die muslimischen Verbände: Staatsvertrag auf dem Seziertisch

Von: TAZ Hamburg

Vor zehn Jahren schloss Hamburg Verträge mit mehreren muslimischen Verbänden, nun steht eine Evaluation an. Die CDU will die Vereinbarung aussetzen.

Wie soll sich Hamburg ihnen gegenüber verhalten? Schura-Mitglieder demonstrieren 2015 gegen rechts Foto: Bodo Marks/dpa

HAMBURG taz | Der große Knall ist ausgeblieben. Der wäre in den Augen nicht weniger Beteiligter wohl gewesen: Der Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft empfiehlt die Kündigung der Verträge zwischen der Stadt und mehreren muslimischen sowie alevitischen Verbänden. Ihre Unterzeichnung liegt nun etwas über zehn Jahre zurück, und für diesen Zeitpunkt hatten sich die Vertragspartner eine Evaluation verordnet – die für manche freilich keine ist.

So wie sich Dissens schon an der Frage entzünden kann, ob es sich bei den Ende 2012 unterschriebenen, Mitte 2013 dann auch vom Parlament abgenickten Papieren überhaupt um echte Verträge handelt. Denn während sich die Stadt darin auf allerlei verpflichte, so wiederholten es nun Kritiker:innen, täten die beteiligten Verbände genau das ja nicht.

Im November 2012 hatte Olaf Scholz (SPD), damals Erster Bürgermeister, zwei Verträge unterzeichnet: einen mit dem Landesverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib), dem Rat der Islamischen Gemeinschaften (Schura) sowie dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). Einen zweiten schloss die Stadt mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Geregelt sind darin Rechte und Pflichten, betreffend etwa die Gleichstellung von Mann und Frau, den Religionsunterricht an Schulen, Bestattungs- und Feiertagsregelungen, aber auch ein Bekenntnis zum Grundgesetz.

Die Bürgerschaft nahm die Verträge Mitte 2013 an mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken sowie denen einzelner CDU- und FDP-Abgeordneter. Diese Details sind insofern wichtig, als – neben der AfD – CDU und FDP wiederholt Kritik geäußert haben an den Vereinbarungen oder genauer: an einigen derjenigen, mit denen sich die Stadt da geeinigt hatte. Von Anfang an beargwöhnte man, dass das schiitische Islamische Zentrum (IZH) als Teil der Schura mit im Boot war.

Rechte und Pflichten

Von einer „organisatorischen Vertretung des iranischen Regimes in Europa“ sprach schon im Juni 2013 der damalige CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich; es träten „vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingeschätzte“ Moscheevereine „einem Vertrag bei, dessen Inhalt sie ganz offensichtlich nicht leben“. Das IZH und seine Rolle als Organisator des wiederholt in antisemitische Entgleisungen mündenden Al-Quds-Tags in Berlin haben immer wieder Anlass geliefert für die Forderung, Hamburg müsse die Verträge wenigstens „aussetzen“.

Nun war der Vater der Verträge allerdings gar kein allzu lascher Multikulti-Sozialdemokrat gewesen: Den Anstoß dazu gegeben hatte 2006 vielmehr Scholz’ CDU-Amtsvorgänger Ole von Beust. Als die Papiere dann in der Bürgerschaft zur Abstimmung standen, waren die Christ­de­mo­kra­t:in­nen mehrheitlich dagegen – auch André Trepoll, heute Schriftführer des Verfassungsausschusses.

Als der am vergangenen Donnerstag zusammenkam, standen drei Punkte auf der Tagesordnung. Davon waren gleich zwei potenzielle heiße Eisen – dass für die Selbstbefassung zur Frage „Gendergerechte Sprache in parlamentarischen Dokumenten“ dann nur ein paar Minuten blieben, lag daran, wie viel Raum den Verträgen gewidmet worden war: Deutlich über vier Stunden lang hatten sich die Ver­tre­te­r*in­nen der Bürgerschaftsfraktionen einerseits ausgetauscht über den Senatsbericht über „die Anwendung der Verträge“.

Vor allem aber stiftete ein CDU-Antrag Stoff für die Beschäftigung: „Schluss mit der inakzeptablen Toleranz gegenüber dem Islamischen Zentrum Hamburg“ forderten die Christ­de­mo­kra­t:in­nen erneut schon im Titel, und: „Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden aussetzen!“. Dazu waren neben Ver­tre­te­r:in­nen der Vertragspartner auch eher kritische Ex­per­t:in­nen etwa vom Berliner „Mideast Freedom Forum“ oder dem Verein „Säkularer Islam Hamburg“ geladen; der mitunter schillernde, zuletzt etwas in die Kritik geratene Ahmad Mansour hätte per Videoschalte dabei sein sollen, das passierte am Ende aber nicht.

Neue Probleme

Indes ist der markig überschriebene CDU-Vorstoß von der Wirklichkeit überholt worden: Das IZH ist seit November 2022 nicht mehr Teil der Schura. Kam es mit seinem Austritt – gefolgt von dem mehrerer andere schiitischer Organisationen – dem immer wieder verlangten Rausschmiss schlicht zuvor? Oder zeigt er vielmehr, dass der Verband sich genau damit sehr schwer tat, was Zweifel an seiner Vertrags-, ja: Verfassungstreue auch jetzt noch nährt?

Pünktlich zur Ausschusssitzung waren Senat und Bürgerschaft, aber auch der Presse Hinweise zugegangen, wonach sich an hoher Schura-Stelle noch immer problematisches Personal findet: Im Vorstand säßen seit den jüngsten Wahlen zwei Mitglieder eines „mutmaßlichen Ablegers der türkischen Hizbullah“, so der Berliner Religionswissenschaftler Volker Beck; mithin einer einst terroristischen, heute vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigung. Für Beck – und in der Folge auch einige in Hamburg Anwesende – ist die Konsequenz klar: Auch ohne IZH dürfe die Stadt mit der Schura nicht kooperieren.

Was nun herausgekommen ist bei der Evaluation, und vor allem, ob sich daraus eine Erfordernis zu politischem Handeln ergibt: Damit will der Ausschuss sich frühestens in seiner übernächsten Sitzung beschäftigen, im Oktober.

13 Juli 2023 0 Kommentare
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Archive

Wäre völlig absurd, Beate Zschäpe als Aussteigerin zu betrachten“

von Fremdeninfo 12 Juli 2023
von Fremdeninfo

Wäre völlig absurd, Beate Zschäpe als Aussteigerin zu betrachten“

Artikel von Frederik Schindler

 NSU-Terroristin Beate Zschäpe und ihr Helfer André Eminger wollen angeblich die Neonazi-Szene und deren Ideologie hinter sich lassen. Ein Ausstiegsbegleiter sagt, warum er an einem Gewinnungswechsel der Rechtsextremisten zweifelt. Und erklärt, was einen gelungenen Ausstieg ausmacht.

Beate Zschäpe wurde im Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt picture alliance/dpa © Bereitgestellt von WELT

 

 

Henning Scholz ist Ausstiegsbegleiter und politischer Bildner. Er ist Mitarbeiter der Beratungsstelle Kurswechsel, die aus Geldern des Bundes und des Landes Hamburg finanziert wird. Scholz verwendet zum Schutz seiner Person ein Pseudonym. Seine Identität ist der Redaktion bekannt.

WELT: Herr Scholz, die in Chemnitz inhaftierte und wegen zehnfachen Mordes verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe will angeblich aus der rechtsextremen Szene aussteigen und hat einen Platz in einem Aussteigerprogramm beantragt. Wie bewerten Sie das?

Henning Scholz: Ein Ausstieg ist immer eine intensive Auseinandersetzung mit sich selbst. Zwischen der Meldung bei einem Aussteigerprogramm und einem wirklichen Ausstieg aus der Szene und

Ideologie können mehrere Jahre vergehen. Es wäre völlig absurd, Zschäpe als Aussteigerin zu betrachten.

Es hat noch keinerlei tatsächliche Verantwortungsübernahme und Empathiebekundung gegenüber den Hinterbliebenen der NSU-Opfer stattgefunden, die bis heute um vollständige Aufklärung der Morde und Sprengstoffanschläge kämpfen.

WELT: Die Verantwortlichen in der Justizvollzugsanstalt sind offenbar skeptisch. Sie haben entschieden, dass die Zeit noch nicht reif sei und die hausinterne Sozialtherapie für Zschäpe weiter fortgeschritten sein müsse.

Scholz: Das erscheint aus der Distanz sinnvoll. Klienten, die wir im Strafvollzug begleiten und bei denen kein tatsächliches Interesse an einer Auseinandersetzung erkennbar ist, verweisen wir auch zunächst auf die Sozialtherapie im Gefängnis.

WELT: Der engste Vertraute der NSU-Terrorgruppe im Untergrund, der Neonazi André Eminger, befindet sich seit Sommer 2022 im sächsischen Aussteigerprogramm. Eminger konnte Oberlandesgericht München überzeugen, dass es ihm ernst sei – die Reststrafe von zehn Monaten wurde ihm dafür erlassen.

Scholz: Das halte ich für sehr problematisch. Ein Ausstieg ist nicht mit dem Entfernen rechtsextremer Tattoos oder der Aufnahme in ein Aussteigerprogramm abgeschlossen. Es ist ein sehr herausfordernder Prozess, welcher von beiden Seiten jederzeit abgebrochen werden kann. Eminger als Aussteiger zu bewerten, halte ich für sehr gewagt.

 

 

 

NSU-Helfer André Eminger im März 2015 vor dem Oberlandesgericht München imago images/ZUMA Wire

NSU-Helfer André Eminger im März 2015 vor dem Oberlandesgericht München imago images/ZUMA Wire © Bereitgestellt von WELT

WELT: Eminger relativierte bei seiner Befragung im NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen

andtags im Juni seine Schuld und stellte sich als unwissender, ausgenutzter Helfer dar. Er sei kein „völkischer Nazi“ gewesen, sondern nur an Konzerten und Besäufnissen interessiert.

Scholz: Das zeigt, dass noch keine Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen und Taten stattgefunden hat. Dies wäre für einen tatsächlichen Ausstieg zentral. Eminger ist kein geläuterter Neonazi, der aus Versehen in diese Szene gekommen ist.

WELT: Eminger wurde im NSU-Prozess von seinem Anwalt als „Nationalsozialist mit Haut und Haaren“ beschrieben, grinste dort ständig die Hinterbliebenen der Opfer an. Bereits seit Mitte der 1990er-Jahre gehörte er der Neonazi-Szene an. Wie wahrscheinlich ist ein glaubwürdiger Ausstieg nach einer derart langen Zeit?

Scholz: Natürlich ist das möglich. Jeder Mensch muss die Chance erhalten, sich verändern zu können. Das muss bei so gefestigten Neonazi-Kadern wie Zschäpe und Eminger aber viel allumfänglicher passieren. Da haben wir als Beratungsstelle auch eine hohe politische und gesellschaftliche Verantwortung.

WELT: Welche Interessen können im Zwangskontext Gefängnis hinter einer Kontaktaufnahme mit einem Aussteigerprogramm stecken?

Scholz: Viele erhoffen sich Hafterleichterungen oder eine frühere Entlassung. Wir führen im Kontext Gefängnis zunächst eine Interventionsberatung mit fünf bis zehn Gesprächen durch, in denen wir den Menschen und seine Biografie sowie Hintergründe kennenlernen. Erst danach kann es zu einem Distanzierungs- und Ausstiegsprozess kommen, mit offenem Ausgang.

WELT: Wie läuft ein solcher Prozess?

 

 

 

Scholz: Unser Schwerpunkt ist die Aufarbeitung der Ideologie und Taten. Welche rassistischen oder antisemitischen Einstellungen vertritt die Person? In welchen Strukturen war sie unterwegs? Wer war für sie wichtig? Stimmen die Schilderungen mit Ermittlungsergebnissen und anderen Recherchen überein? In regelmäßigen Sitzungen sprechen wir etwa auch über typische Männlichkeits- und Weiblichkeitsbilder oder die Gewaltbereitschaft, die die Klienten mitbringen.

WELT: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie von einem gelungenen Ausstieg aus der extremen Rechten ausgehen?

Scholz: Ein gelungener Ausstieg ist das Ergebnis eines professionell begleiteten Prozesses, der die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und der menschenverachtenden Einstellung behandelt. Eine gelungene Distanzierung geht mit der Hinwendung zu einer Lebensweise einher, die mit den Grundwerten von Demokratie und Pluralität vereinbar ist und auf Gewalt verzichtet.

WELT: Wie wichtig ist das Auspacken über die ehemaligen Gesinnungsgenossen?

Scholz: Natürlich ist es zentral, darüber zu sprechen, welche Personen die Klienten beeinflusst und geprägt haben, mit wem sie sich ideologisch gefestigt haben, welche Straftaten sie mitbekommen haben. Das hat nicht zwangsläufig etwas mit Auspacken zu tun. Diese Menschen waren zentral im Leben der Ausstiegswilligen. Es ist logisch, dass wir über deren Rolle sprechen müssen.

WELT: Das kann auch gefährlich werden.

Scholz: Wir empfehlen unseren Klienten grundsätzlich einen leisen und langsamen Ausstieg.

WELT: Beate Zschäpe hatte während des Gerichtsprozesses in München jahrelang geschwiegen und auch in einer späten Einlassung keine Unterstützer verraten.

Scholz: Das ist ein Zeichen dafür, dass zumindest damals kein Veränderungswille da war. Der Prozess ist nun seit mehreren Jahren abgeschlossen. In dieser Zeit wäre es grundsätzlich möglich, dass sich ein Ausstiegswillen entwickelt hat. Ihre Aussage vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags lässt allerdings nicht darauf schließen, dass sich etwas verändert hat.

WELT: Zschäpe, die bereits lange vor ihrer Zeit im Untergrund prägendes Mitglied der neonazistischen Kameradschaft Jena war, gab sich bei der Befragung des Ausschusses in ihrer Haftanstalt im Mai dieses Jahres unwissend. In den Untergrund sei sie quasi versehentlich gegangen, nicht einmal das Bekennervideo will sie gekannt haben. Sie gestand zwar eine Mitschuld ein, redete diese aber zugleich klein. Aufklärung zu Unterstützern und Waffen leistete sie nicht.

Scholz: Wir erleben es sehr häufig, dass Klienten behaupten, sie seien in die extrem rechte Szene hereingerutscht. Zschäpe hat entschieden, diese Ideologie zu vertreten und schwerste Straftaten zu begehen. Ihre Wortwahl zeigt sehr deutlich, dass sie sich noch nicht wirklich mit ihrer Einstellung und ihrer Verantwortung auseinandergesetzt hat

12 Juli 2023 0 Kommentare
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Rassismus

Rassismus und Gewalt: Ein Skandal erschüttert die finnische Regierung

von Fremdeninfo 11 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Rassismus und Gewalt: Ein Skandal erschüttert die finnische Regierung

Artikel von David Mac Dougal

 Finnlands rechtsgerichtete Regierung steht vor einer weiteren Krise, nachdem alte Kommentare aus einem rechtsextremen Forum, die angeblich von der Vorsitzenden der Finnenpartei,Riikka Purra, verfasst wurden, wieder aufgetaucht sind.

Der Verfasser der Beiträge hatte unter anderem islamfeindliche und gewalttätige Kommentare gepostet sowie Einwanderinnen und Einwanderer aus Somalia verunglimpft und von „türkischen Affen“ gesprochen.

Die finnische Finanzministerin Purra steht einer der vier Parteien vor, die die Koalitionsregierung unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Petteri Orpo von der Nationalen Sammlungspartei bilden.

In den vergangenen Tagen hatten finnische Medien und Nutzer:innen sozialer Medien Details aus dem

Leben von Riikka Purra – wie etwa zu ihrem Wohnort, ihrem Beruf, ihrem Alter, dem Beruf ihres Ehemanns, ihrem Studium, ihren Lieblingsspeisen und ihren Reiseplänen – mit einer Frau namens „riikka“ abgeglichen, die die Kommentare insbesondere im Jahr 2008 veröffentlichte.

„Grüße aus Barcelona“, schrieb „riikka“ an dem Tag im August, als Riikka Purra ebenfalls in Barcelona war und auf einer Konferenz über Multikulturalismus sprach. Dazu hieß es in einem Blog: „Hier ist kein ‚alarmierendes Einwanderungsproblem‘ zu sehen. N… verkaufen Piraten-Vuittons auf Las Ramblas“.

Im Juni 2008 schrieb ‚riikka‘: „Oh, es war heute wieder ein wunderbarer ziviler Rassismus im Erdgeschoss von McDonald’s, als unser kleiner Junge Happy Meal Nuggets aß und am Nachbartisch eine somalische Familie mit einem BMI +30 ihre eigenen aß.“

  • Regierungswechsel: Rechtsruck in Finnland
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Im Januar 2008 fragte „riikka“, ob man wisse, was „das Schilf rauscht“ bedeute und beantwortete dies mit: „Nun, das ist das Geräusch, das diese dunkleren männlichen Figuren machen, wenn sie sich der Rolltreppe/dem Aufzug/wo auch immer nähern/vorbeigehen. Es ist kein Pfeifen (das wäre zu offensichtlich), sondern ein f****** Zischen zwischen den Zähnen – je eifriger Abdullah ist, desto mehr Speichel kommt mit.“

Im Juli 2008 erwähnte „riikka“, das Wort „Netsit“, das umgangssprachlich für „einwanderungsfeindliche Internetnutzer“ steht, was auch eine Anspielung auf das finnische Wort für Nazis ist.

Im Januar 2008 schrieb „riikka“, sie sei „so voller Hass und purer Wut, dass ich auf meinem Stuhl zerschmelzen werde. Heilige Hölle, was machst du mit meiner Psyche, Islam?“. Und im September 2008 hieß es in einem Beitrag: „Wenn ich eine Waffe bekäme, gäbe es sogar in der S-Bahn Tote

 

Die Vorsitzenden der vier Parteien der Regierung Finnlands AFP © Bereitgestellt von Euronews Deutsch

Wie war die Reaktion in Finnland?

Riikka Purra hat weder bestätigt noch dementiert, dass sie diese Kommentare von ihr stammen. Obwohl sie zugab, dass sie in der Vergangenheit Dinge gepostet hat, die sie heute nicht mehr schreiben würde.

„Mein wütender Text ist einfach ein wütender Text, nichts anderes. Ich akzeptiere keine Art von Gewalt und habe sie nie akzeptiert“, twitterte Purra am Montagabend.

Sie erklärte, sie fühle sich „frustriert und hoffnungslos“ über die Einwanderung in Finnland, „zum Beispiel die Belästigung und Sexualverbrechen gegen Frauen“ und die „ungleichen Praktiken des Islam“. Purra bat darum, nicht nach dem beurteilt zu werden, was sie in der Vergangenheit geschrieben haben mag, sondern nach ihren Taten als gewählte Abgeordnete, Parteivorsitzende und Ministerin.

Purras Äußerungen könnten möglicherweise ausreichen, um Ministerpräsident Orpo zu besänftigen, der sich auf ihre Partei „Die Finnen“ verlässt, um an der Macht zu bleiben.

  • Rassismus und Vergewaltigungsfantasien: Das PR-Problem von Finnlands neuer Rechtsregierung

Die Opposition verurteilte die Kommentare in jenem Blog. So erklärte Maria Ohisalo, ehemalige Parteivorsitzende der Grünen und Innenministerin in der vorherigen Regierung, dass Purra „nicht nur rassistische, sondern auch gewalttätige Inhalte auf der gleichen Plattform veröffentlicht“ habe. Es gebe jedoch weder ein Bedauern noch einen Rücktritt, so Ohisalo und zitierte gleichzeitig Regierungschef Orpo, es müsse „null Toleranz“ für Minister geben, die mit Extremismus, Nazis oder Antisemitismus liebäugeln würden.

Der finnische Europaabgeordnete der Grünen, Ville Niinistö, sagte, dass „wiederholte rassistische Politik und Sprache viel über die Wertewelt einer Person“ aussage. ‚Rikkas‘ Denken sei für den finnischen Finanzminister nicht geeignet, so Niinistö.

Sogar aus Orpos eigener Partei, der Nationalen Sammlungspartei, gab es Kritik: Der Stadtrat

Sogar aus Orpos eigener Partei, der Nationalen Sammlungspartei, gab es Kritik: Der Stadtrat von Helsinki, Otto Meri schrieb, die alten Blogbeiträge von ‚riikka‘ seien „sehr schockierend“, Gewalt zu „vergöttern“ sei nicht gesund. „Und ich finde die Verwendung des N-Wortes nicht nur unangemessen, sondern auch rassistisch

Was ist der Hintergrund für diesen jüngsten Vorfall?

Seit Euronews über den ehemaligen Wirtschaftsminister berichtete, der „Heil Hitler“-Witze gemacht und Bilder von Hakenkreuzen auf seinen Social-Media-Kanälen postete, werden die Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern der Partei Die Finnen, vor allem derer, die in der Regierung sitzen, verstärkt unter die Lupe genommen.

Obwohl der Minister, Vilhelm Junnila, eine Vertrauensabstimmung im Parlament überstand, wurde er später zum Rücktritt gezwungen, nachdem öffentlich wurde, dass er Massenabtreibungen afrikanischer Frauen gefordert hatte, um die Klimakrise zu bekämpfen.

Junnila wurde durch einen anderen Politiker mit einer problematischen jüngeren Geschichte ersetzt. Wille Rydman war bis zum vergangenen Jahr Mitglied der Nationalen Sammlungspartei von Ministerpräsident Orpo, als Medienberichtedie Beschwerden von jungen Frauen im Teenageralter über seinen Umgang mit ihnen an die Öffentlichkeit brachte.

Ermittlungen wegen Vergewaltigung gab es nicht gegen Rydman. In diesem Frühjahr wechselte er die Partei und kandidierte bei den Wahlen für Die Finnen. Seit seiner Ernennung zum Wirtschaftsminister untersucht die Polizei, ob Rydman vertrauliche Informationen aus den Ermittlungen in einem Buch verwendet hat, das er Anfang des Jahres veröffentlichte, was einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit darstellen könnte.

Die Ernennung Rydmans wurde ohnehin als Schlag ins Gesicht von Orpo gewertet. Der Parteivorsitzende der Nationalen Sammlungspartei hatte erst vor wenigen Monaten

11 Juli 2023 0 Kommentare
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Information

Morgenlage in Sachsen: Migrantengewalt, Dienstwagen-Check, MDR-Chefin Von SZ

von Fremdeninfo 11 Juli 2023
von Fremdeninfo

Morgenlage in Sachsen: Migrantengewalt, Dienstwagen-Check, MDR-Chefin

Von SZ

Nach Schlägerei: Ausländerbeauftragter fordert Konsequenzen + Ministerin vorn bei Dienstwagen-Check + Zweifel an Aussage von MDR-Chefredakteurin

 

Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth fordert nach den jüngsten Gewaltfällen Konsequenzen – aber nicht nur im Umgang mit Migranten. © ronaldbonss.com

 

Guten Morgen,

es sind die erwartbaren Reaktionen nach einem Wochenende voller bedrückender Nachrichten. Bei einer Schlägerei vor einer Diskothek in Görlitz sind acht Personen verletzt worden. Drei Syrer sitzen nun in Untersuchungshaft. In Dresden erlag ein Mann seinen Stichverletzungen, die ihm sein somalischer Landsmann in einer Straßenbahn zugefügt haben soll. Hinzu kommt die furchtbare Tat eines 15-jährigen Afghanen, der in der vorigen Woche im Erzgebirge einen Lokführer brutal angegriffen haben soll. Was sagt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer dazu? Es sei nicht richtig, dass Asylbewerber wie dieser junge Afghane Flüchtlingsstatus bekämen. Die AfD stellte gestern zugleich infrage, dass die Landesregierung die Sicherheit in Sachsen noch gewährleisten könne.

Dabei fehlt es nicht an scharfen Gesetzen. Wer als Asylbewerber eine Straftat begeht, kann ausgewiesen werden. Dafür muss nicht, wie Kretschmer suggeriert, das Asylrecht geändert werden. Es fehlt an Tempo bei der Strafverfolgung und an Durchsetzungskraft bei der Abschiebung. Es geht also um Mängel beim Vollzug des geltenden Rechts. Noch gravierender ist jedoch: Die aufgeregten Reaktionen verengen die Debatte und lassen den Fokus auf das wahre Problem verlieren.

Denn wie meine Kollegin Karin Schlottmann im Gespräch mit Sachsens Ausländerbeauftragtem Geert Mackenroth herausarbeitet, gibt es insgesamt eine wachsende Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Täter. Laut Kriminalstatistik betrug das Plus bei Kindern im vergangenen Jahr fast 37 Prozent, bei Jugendlichen 25 Prozent. Der Anstieg bei nichtdeutschen Tatverdächtigen ist dabei nur etwas höher als bei deutschen Kindern. Das Problem wird sich also nicht mit ein paar Abschiebungen und einem engeren Asylrecht lösen lassen.

Ihr Tobias Winzer, Politikredakteur Sächsische.de

Die wichtigsten News am Morgen

Görlitzer OB warnt vor weiterer Gewalt

Nach der Schlägerei vor einer Görlitzer Diskothek am Wochenende hat Oberbürgermeister Octavian Ursu (CDU) vor weiterer Gewalt gewarnt. Die Vorkommnisse am Sonnabend verurteile er aufs Schärfste, so Ursu. Doch er bitte alle Bürgerinnen und Bürger, „Aufrufen zu unüberlegten und gegebenenfalls strafbaren Handlungen, die laut meinem Kenntnisstand in den sozialen Medien kursieren, nicht zu folgen.“ Über das Wochenende schlugen in den sozialen Medien die Wellen hoch, ein Video von der Schlägerei am frühen Sonnabendmorgen machte in den sozialen Netzwerken die Runde, beispielsweise auch bei den als rechtsextrem eingestuften Freien Sachsen. „Die Sicherheitsbehörden leisten professionelle Arbeit, um die Verantwortlichen zügig zur Rechenschaft zu ziehen“, so Ursu. Unter anderem zu den Hintergründen der Eskalation wird noch ermittelt.

Sächsische Ministerin vorn im Dienstwagen-Check

Über alle Bundes- und Landesministerien gesehen fährt Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) am saubersten. Das zeigt die Dienstwagen-Liste der Deutschen Umwelthilfe. Ihr Fahrzeug, ein VW ID.3 Pro, stößt im Schnitt nur 68 Gramm CO2 je Kilometer aus. Auch Michael Kretschmer schneidet im Ministerpräsidenten-Vergleich gut ab. Sein BMW 740Ld xDrive stößt 171 Gramm CO2 pro Kilometer aus, er liegt gemeinsam mit Reiner Haseloff, Bodo Ramelow, Andreas Bovenschulte und Markus Söder auf Rang 2. Den Listen zufolge haben jedoch offenbar vor allem Politiker von CDU und CSU Probleme mit E-Fahrzeugen, allenfalls Plug-in-Hybride kommen vor. Spitzenpolitiker der CSU haben zudem binnen eines Jahres vier der acht derartigen Fahrzeuge gegen Dieselautos getauscht.

DVB-Sparpläne: Dresden macht Druck

Die Stadt Dresden macht angesichts von Sparzwängen der eigenen Verkehrsbetriebe Druck auf Bund und Land. „Wir stehen zum ÖPNV in Dresden, wollen ihn erhalten und ausbauen. Doch das wird nicht funktionieren, wenn Bund und Land mit dem Deutschlandticket Leistungen bestellen, diese aber nicht auskömmlich bezahlen“, sagt Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP). Im Oktober ist dazu eine Konferenz der Verkehrsminister von Bund und Ländern geplant. „Bis dahin brauchen wir Klarheit für die Finanzierung. Gibt es die nicht, müssen wir an den Rat herantreten, um Leistungen und Qualität anzupassen“, sagt Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn (Grüne). „Es geht nur mit Druck: Wenn Bund und Land bestellte Leistungen nicht bezahlen, könnten diese Kürzungen die Folge sein“, so Hilbert. Leipzig habe die notwendigen Angebotskürzungen dem Land bereits mitgeteilt, Dresden wartet damit noch.

Zweifel an Aussage von MDR-Chefredakteurin

Ist eine ostdeutsche Herkunft Einstellungskriterium für das demnächst in Verantwortung des MDR ausgestrahlte ARD-Mittagsmagazin (MIMA)? Nachdem MDR-Chefredakteurin Julia Krittian auf

 

entsprechende Vorwürfe reagiert und dies dementiert hat, gibt es anderslautende Informationen. Laut dem Magazin Übermedien bestätigen „verschiedene Personen“, dass sie eine solche Aussage sehr wohl getroffen habe. Das Medienmagazin ZAPP vom NDR berichtet ebenfalls, diverse Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Redaktionskonferenz würden sich daran erinnern, dass der MDR sich laut dessen Chefredakteurin „in Ostdeutschland verwurzelte Menschen wünsche“. Auch nach Informationen von Saechsische.de wurde diese „Einstellungsbedingung“ in jenem Redaktionsgespräch ebenso erwähnt wie in internen Mails.

11 Juli 2023 0 Kommentare
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