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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
17 August 2025, Sonntag
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Religion

Studie bestätigt: Freitagspredigten in Moscheen fördern friedliches Miteinander

von Cumali Yağmur 8 Juni 2025
von Cumali Yağmur

Studie bestätigt: Freitagspredigten in Moscheen fördern friedliches Miteinander

Von: dtj

 

Eine umfassende Analyse der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat über 1.000 Freitagspredigten in Moscheen der Islamverbände DITIB, IGMG und VIKZ untersucht – mit einem klaren Ergebnis: Keine Spur von Extremismus, Gewaltverherrlichung oder Demokratiefeindlichkeit. Stattdessen setzen die Predigten auf gesellschaftliche Werte, Bildung und Integration.

Die großen Islamverbände in Deutschland stehen spätestens seit der Arbeitsaufnahme der deutschen Islamkonferenz im Jahr 2006 im Fokus der Öffentlichkeit. Selten wurde ihre Rolle durch Politik und Medien dabei in positiver Weise gewürdigt. Sie würden nur eine Minderheit der deutschen Muslime repräsentieren, seien vom Ausland gesteuert und würden der Integration im Wege stehen. So und ähnlich lauteten die Vorwürfe, die vor allem von „Islamkritikern“ und Politikern im Wahlkampf artikuliert wurden.

Von einem Vorwurf hat sie jedoch jüngst eine Arbeitsgruppe der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) entlastet: Nämlich jenem einer Radikalisierung der Gläubigen durch Hassbotschaften in den Freitagspredigten.

Verbände DITIB, VIKZ und IGMG im Fokus

Das Projekt „Wechselwirkungen“ am Forschungszentrum für Islam und Recht in Europa hatte für eine Studie mehr als 1.000 Freitagspredigten (Khutbas) ausgewertet. Diese wurden aus 50 Moscheegemeinden der drei großen Verbände DITIB, VIKZ und IGMG zusammengetragen. Einige davon reichten bis Mitte der 2000er Jahre zurück. Das Forschungsteam unter der Leitung von Prof. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Esra Özyürek führte zudem auch Interviews mit Imamen, Gemeindemitgliedern und Funktionären.

Projektleiter Dr. Jörn Thielmann, ein Islamwissenschaftler der FAU, kommt zu der Einschätzung: Die Freitagspredigten enthalten keine radikalen, demokratiefeindlichen oder gewaltverherrlichenden Aussagen. Sowohl Imame als auch Verbände distanzierten sich von Extremismus und Gewalt. Stattdessen gehe es in den Predigten vor allem um die Lebensführung und um Alltagsthemen.

Häufig werde zu zwischenmenschlichen Beziehungen, Familienleben, Erziehung und Bildung, Tugenden oder Spiritualität gepredigt. In einer Erklärung zu den Ergebnissen der Studie sagt er: „Thematisiert wird beispielsweise, dass es wichtig es ist, seine Kinder auf deren Bildungsweg zu fördern, in der Familie respektvoll miteinander umzugehen, eine gute Nachbarschaft zu pflegen, sich zum Wohl der Gesellschaft einzubringen oder sich für den Umweltschutz und hilfsbedürftige Menschen einzusetzen.“

Predigten häufiger in deutscher Sprache oder zweisprachig

In Einzelfällen sei es auch um gesellschaftliche oder politische Themen gegangen, hieß es weiter. Die Verbände hätten dabei auch kritische Worte gefunden, wenn es um Rassismus, Diskriminierung oder Islamfeindlichkeit gegangen sei. Dabei mahnten sie aber „gleichzeitig zu einer konstruktiven und friedlichen Bewältigung dieser Erfahrungen“, machte Thielmann deutlich. Die Verbände seien dabei eine Kraft der Deeskalation.

Die Predigten betonten gesellschaftliche Werte, wechselseitige Verantwortung, Solidarität, Bildung, den Respekt gegenüber Andersdenkenden und den Einsatz für das Gemeinwohl. Viele Imame ermutigen demnach zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Deutschland und zum Engagement. Um jüngere Generationen zu erreichen und die Integration zu verbessern, gebe es immer häufiger deutschsprachige oder zumindest zweisprachige Predigten.

Die Gemeinden, so die Schlussfolgerung der Projektgruppe, sehen sich selbst als Brückenbauer zwischen muslimischer Community und Mehrheitsgesellschaft. Sie leisteten entsprechend auch einen Beitrag zur Integration und gesellschaftlicher Teilhabe ihrer Mitglieder. Gleichzeitig machten sie deutlich, dass sie sich mehr Anerkennung und weniger Pauschalverdächtigungen in der öffentlichen Debatte wünschten.

DITIB: Spionage und Antisemitismus keine flächendeckenden Phänomene

Vor allem die DITIB und die IGMG stehen in der Öffentlichkeit unter besonderer Beobachtung. Die DITIB untersteht der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet. Diese hat im Laufe ihrer Geschichte regelmäßig die Positionen der türkischen Regierung innerhalb der Diaspora artikuliert. Auch die zunehmend autoritäre Gangart der Regierung Erdoğan ging nicht spurlos an der deutschen Organisation vorbei.

Wie im Fall der Diyanet kam es auch im Umfeld der DITIB in einigen Fällen zu antisemitischen Vorfällen. Medien und Organisationen wie das American Jewish Committee (AJC) hatten diese dokumentiert und thematisiert. Anders als im Fall der Diyanet waren es allerdings nur selten führende Funktionäre der DITIB, die darin involviert waren. Zudem handelte es sich um einzelne Vorfälle. Eine systematische, kontinuierliche und flächendeckende Praxis zeichnete sich nicht ab.

Vor allem in der Zeit nach dem Putschversuch in der Türkei versuchte auch die türkische Regierung, ihren Einfluss auf die DITIB zu verstärken. Diese sollte zum einen dafür Sorge tragen, dass Anhänger der Gülen-Gemeinde in den Moscheen ausgegrenzt würden. Zum anderen sollten Gläubige mutmaßliche Anhänger beschatten, ausspionieren und Berichte über sie an türkische Regierungsstellen oder Geheimdienste richten. Einige Dutzend Imame oder Funktionäre haben sich dafür instrumentalisieren lassen. Die DITIB sprach hingegen von privaten Aktivitäten entsprechender Imame. Als Verband versuchte man sich von Spionageaktivitäten zu distanzieren.

Verfassungsschutz bestätigt tiefgreifenden Wandel der IGMG

Die IGMG war vor allem in den 1990er und 2000er Jahren in vielen deutschen Verfassungsschutzberichten als extremistische Bestrebung gelistet. Ihr wurden vor allem Äußerungen von Funktionären oder in der eigenen Zeitschrift „Perspektif“ vorgeworfen. Dabei habe man unter anderem die deutsche Demokratie herabgewürdigt und antisemitische Verschwörungsideen verbreitet.

Ab Mitte der 2010er Jahre wurde die Einschätzung des Verfassungsschutzes differenzierter. Der Organisation wurde attestiert, sich mittlerweile „überwiegend als rein religiöser Dienstleister“ zu verstehen. Es zeigten sich „anhaltende Bemühungen“ einer Distanzierung von extremistischen Tendenzen. Mittlerweile haben fast alle Bundesländer ihre Beobachtung der IGMG durch den Verfassungsschutz eingestellt. In Ostdeutschland fand diese mangels Strukturen nie statt. Die jüngst veröffentlichte FAU-Studie bestätigt die gewandelte Einschätzung des Inhaltsgeheimdienstes.

8 Juni 2025 0 Kommentare
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Religion

Marokko begeht Opferfest ohne Schlachttiere

von Cumali Yağmur 8 Juni 2025
von Cumali Yağmur

Marokko begeht Opferfest ohne Schlachttiere

 

 

                                                

 

Während die allermeisten islamischen Länder das diesjährige Opferfest wie gewohnt feierten, begann das Fest in Marokko mit einem Tag Verspätung – und ohne das traditionelle Schlachten von Opfertieren. Grund dafür: eine königliche Anordnung.

Das islamische Opferfest muss in diesem Jahr in Marokko weitgehend ohne Schlachtopfer auskommen. Hintergrund ist eine seit Jahren anhaltende Dürre in dem nordafrikanischen Land, die zu einem starken Rückgang der Schafpopulation geführt hat.

König Muhammad VI. hatte die Menschen bereits im Februar von der religiösen Pflicht zum Schlachtopfer entbunden. Die „klimatischen und wirtschaftlichen Herausforderungen“ machten den Aufruf zum Verzicht auf das Schlachtopfer notwendig, weil es „erheblichen Schaden für große Teile der Bevölkerung bringen würde, besonders solcher mit niedrigem Einkommen“, hieß es in einer Mitteilung des Palasts.

Maßnahme mit islamischem Prinzip der Erleichterung begründet

In Marokko wird das Fest, das zudem anders als in vielen anderen Ländern erst am Samstag begann, zum vierten Mal in der jüngeren Geschichte ohne das zentrale Ritual begangen – wegen der anhaltenden Dürre. In diesem Jahr ist die Situation jedoch verschärft, weil zur Trockenheit auch noch eine schwierige wirtschaftliche Lage hinzukommt. Zuvor wurde in den Jahren 1963, 1981 und 1996 zum Verzicht aufgerufen.

In der Festtagsansprache wurde die Entscheidung des Königs erläutert. Er kündigte an, das Opfertier symbolisch für das Volk selbst schlachten zu lassen. Die Maßnahme stütze sich, so die Predigt, auf das islamische Prinzip der Erleichterung in Ausnahmesituationen.

Kosten betragen bis zu 30 Prozent des jährlichen Betrags, den Marokkaner für Fleisch ausgeben

Die Preise für Schafe waren zuletzt stark gestiegen und auch der Import von Tieren änderte daran kaum etwas. Nach Angaben einer staatlichen Behörde betragen die Kosten für das Schlachtopfer bis zu 30 Prozent des jährlichen Betrags, den marokkanische Privathaushalte für Fleisch ausgeben.

Mit dem islamischen Opferfest wird an die im Koran und in der Bibel überlieferte Geschichte von der Bereitschaft Abrahams erinnert, seinen Sohn zu opfern. Da der Termin des Fests vom Mondkalender abhängt, kann es zu Abweichungen kommen. In den meisten muslimischen Ländern wurde es bereits am Freitag begangen.

dpa/dtj

8 Juni 2025 0 Kommentare
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Studie zu Nettokosten von Zuwanderung: So teuer ist Migration wirklich – und das bringt sie dem Staat ein

von Fremdeninfo 7 Juni 2025
von Fremdeninfo

Studie zu Nettokosten von Zuwanderung: So teuer ist Migration wirklich – und das bringt sie dem Staat ein

Artikel von Dennis Pohl/ Tagesspiegel 

Es heißt oft, Migration koste den Staat viel Geld. Laut einer neuen Studie des Wirtschaftsweisen Martin Werding ist das allerdings falsch. Migration könne vielmehr Milliarden in die Staatskasse spülen.

                                                                                      

Syrische Flüchtlinge kommen 2016 in das Grenzdurchgangslager Friedland im Landkreis Göttingen. © Foto: dpa/Swen Pförtner

Für die deutsche Bevölkerung scheint die Sachlage klar zu sein: Mehr Migration bedeutet höhere Kosten. Zu diesem Ergebnis kam Anfang dieses Jahres zumindest eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung.

Demnach erwarten 78 Prozent der Befragten Mehrkosten für den Staat durch Zuwanderung, 74 Prozent befürchten Wohnungsnot in Ballungsräumen und 71 Prozent sorgen sich um Probleme in den Schulen.

Diese Lesart wirkt auf den ersten Blick logisch. Denn Zuwanderung heißt natürlich auch, dass der Staat Geld ausgeben muss. Er zahlt für Sprachkurse, Bildung, Unterkünfte oder Sozialleistungen. Und gerade bei Geflüchteten dauert es nachweislich oft länger, bis sie Arbeit finden.

Wäre es für Deutschland also besser, wenn es zukünftig weniger bis gar keine Migration mehr geben würde?

Dieser Frage ist nun der Ökonom Martin Werding im Rahmen einer Kurzstudie für den Mediendienst Integration nachgegangen. Darin kommt der „Wirtschaftsweise“, der an der Ruhr-Universität Bochum lehrt, zu einem überraschenden Ergebnis.

Sein Fazit: Würden jährlich 200.000 zusätzliche Personen nach Deutschland einwandern, spart der Staat auf Dauer rund 104 Milliarden Euro im Jahr. Der Effekt der Migration auf die Staatskasse, so Werding, sei „insgesamt positiv“.

tlastung für den Fiskus

Nach Werdings Berechnungen, die auf dem im März 2024 veröffentlichten sechsten Tragfähigkeitsbericht des Bundesfinanzministeriums basieren, bringt jede einzelne Person dem Staat damit etwa 7100 Euro pro Jahr ein. Insbesondere die Erwerbszuwanderung entlaste die öffentlichen Finanzen, argumentiert Werding.

Seiner Studie lägen Daten zugrunde, die auch die vergleichsweise hohe Zahl an fluchtbedingter Zuwanderung berücksichtige. Die Ergebnisse blieben jedoch dieselben: Durch Migration fallen Bildungskosten weg, der Arbeitsmarkt wird entlastet, die Staatsausgaben gesenkt.

Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Und schaut man sich aktuelle Zahlen an, wirken Werdings Berechnungen zumindest mit Blick auf den Arbeitsmarkt kontraintuitiv. Nach einer Erhebung der Bundesagentur für Arbeit steigt die Erwerbsquote unter Geflüchteten zwar mit jedem Jahr ihres Aufenthalts in Deutschland – etwa von 63 Prozent nach sieben Jahren auf 68 nach acht Jahren.

Für die 2015 zugezogene Kohorte lag die Quote im Jahr 2022 unter den Männern bei 64 Prozent – 75 bei den Männern und nur 31 bei den Frauen. Das ist für sich genommen zwar ein gutes Ergebnis. Es bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass der Staat auch nach sieben Jahren noch für 36 Prozent der Eingereisten aufkommen musste. Eine nicht geringe Zahl.

Gleichzeitig gibt es durchaus Studien, die zu einem anderen Ergebnis kommen als Werding. Anfang 2024 hatte der Sozialwissenschaftler Bernd Raffelhüschen im Auftrag der Stiftung Marktwirtschaft eine Studie veröffentlicht, die zu dem Ergebnis kommt, dass Zuwanderung den Staat 5,8 Billionen Euro kosten würde.

Auch ausländische Fachkräfte würden den Sozialstaat nicht retten können, argumentiert Raffelhüschen. Dieser kam damals zu einem klaren Fazit: „Machen wir weiter wie bisher, sind wir dumm wie Stroh“, sagte er der „Bild“.

Negative Bilanz bei allen

Allerdings gab es an Raffelhüschens Studie schon kurz nach Erscheinen teils harsche Kritik: „Dieser Forschungsansatz geht davon aus, dass eine heutige Gesetzgebung in alle Ewigkeit fortgeschrieben wird“, sagte etwa der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum. Und wies darüber hinaus darauf hin, dass laut Raffelhüschens Studie selbst ein neugeborener Inländer über den restlichen Lebenszyklus eine negative fiskalische Bilanz vorweise.

Indirekt nimmt nun auch Martin Werding Bezug auf Raffelhüschens Arbeit. „Bisherige Berechnungen“, schreibt er im Vorwort seiner Studie, „werden oft missverstanden.“ Sie vernachlässigten nämlich „die Auswirkungen der Zuwanderung auf das Wirtschaftswachstum sowie die Frage, wann ihre fiskalischen Effekte anfallen“.

Tatsächlich weisen Experten seit Jahren darauf hin, dass Deutschland auf Zuwanderung angewiesen ist. Denn das Land wird immer älter. Es fehlt jungen Menschen, die arbeiten – und damit Steuern zahlen und in die Renten- und Krankenversicherungen einzahlen.

Zuwanderer, so die Argumentation, müssen diese Lücke schließen. Indem sie Jobs besetzen, für die es in Deutschland an Arbeitskräften fehlt. In der Pflege, im Handwerk, in der Baubranche.

Deshalb sei eine jährliche Zuwanderung von 300.000 bis 350.000 Menschen zu begrüßen, schreibt Werding in seiner Studie.

Das habe zudem einen positiven Effekt auf die Wirtschaft – und damit das Bruttoinlandsprodukt, so Werding. Dadurch nehme auch der Staat langfristig mehr ein. Jeder zusätzliche Zuwanderer, so Werding weiter, helfe also langfristig, das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben zu stabilisieren.

Dass Migration allein den deutschen Staatshaushalt sanieren könne, sei damit nicht gemeint, betont der Ökonom. Vielmehr sieht er das Hauptproblem an einer anderen Stelle: Der Staat gibt insgesamt mehr aus, als er einnimmt – vor allem wegen der alternden Gesellschaft. Für in Deutschland Geborene ebenso wie für Zugewanderte.

7 Juni 2025 0 Kommentare
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Dobrindt verteidigt härteren Migrationskurs – Opposition nennt Vorgehen „antichristlich“ Von Welt

von Fremdeninfo 6 Juni 2025
von Fremdeninfo

Dobrindt verteidigt härteren Migrationskurs – Opposition nennt Vorgehen „antichristlich“

          Von Welt 

Der Bundestag diskutiert den Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur verschärften Migrationspolitik. Eine Maßnahme betrifft besonders Syrer. Die Opposition kritisiert die Plän

 

                                   

                                                                     Am Rednerpult: Alexander Dobrindt Katharina Kausche/dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat in der ersten Bundestagsdebatte über die teilweise Aussetzung des Familiennachzugs seine Asyl- und Migrationspolitik erneut verteidigt. „Die illegale Migration, sie hat eine Grenze, und die Integrationsfähigkeit unseres Landes, sie ist erreicht – und deswegen müssen wir sie zurückdrängen, die illegale Migration“, sagte Dobrindt am Freitag.

Illegale Migration sei eine der großen Herausforderungen in der Europäischen Union. Man müsse sie national und europäisch gleichermaßen beantworten. Die Bundesregierung werde sich für die Umsetzung und Nachschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einsetzen, sagte der Innenminister. Dazu gehörten auch Asylzentren an den Außengrenzen der EU.

Es gebe „nicht einen einzigen Schalter, den man umlegen kann und dann ist das Problem der illegalen Migration gelöst“, sagte der CSU-Politiker. Notwendig dafür sei vielmehr eine Vielzahl von Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, die von der Bundesregierung nun Schritt für Schritt umgesetzt würden.

Familiennachzug wird weiter eingeschränkt

Auf nationaler Ebene brauche es die Aussetzung des Familiennachzugs, so Dobrindt. Der Gesetzentwurf von Union und SPD sieht vor, den Familiennachzug zu Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus zunächst für zwei Jahre auszusetzen – in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien. Nur in „Härtefällen“ sollen dann noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachgeholt werden dürfen.

Migranten mit dem subsidiären Schutzstatus haben allerdings bereits seit 2016 keinen rechtlichen Anspruch mehr auf den Familiennachzug. Seit 2018 gibt es ein Kontingent mit 12.000 Plätzen im Jahr, um einigen von ihnen das Nachholen von Kindern, Ehepartnern oder Eltern zu ermöglichen. Das soll nun gestrichen werden.

Zudem soll die Begrenzung von Migration wieder als Ziel ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden, erklärte Dobrindt weiter. Zusätzliche Verschärfungen in der Asyl- und Migrationspolitik sind geplant, unter anderem wolle die Regierung die sogenannte Turbo-Einbürgerung abschaffen, die Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten erweitern und auch an den verschärften Grenzkontrollen festhalten. Dobrindt hatte diese Anfang Mai nach Regierungsübernahme angeordnet.

Am Montag hat jedoch die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in mehreren Eilentscheidungen die Zurückweisungen von drei Somaliern an der deutsch-polnischen Grenze als rechtswidrig eingestuft. Die Bundesregierung teilte jedoch mit, dass man an der Praxis festhalten wolle.

Kritik von der Opposition

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag kritisieren die Pläne der Bundesregierung. Insbesondere die Aussetzung des Familiennachzugs bedeute menschliches Leid und Verhinderung von Integration, sagte die Grünen-Politikerin Schahina Gambir im Bundestag.

Zudem handele es sich beim Familiennachzug nicht um irreguläre Migration, sondern um ein geordnetes Verfahren, bei dem klar sei, wer ins Land komme. Wer legale Wege blockiere, befördere das Geschäft der Schleuser, sagte Gambir. Die geplante Reform sei unmenschlich, denn „Familien gehören zusammen“, kritisierte sie.

Die SPD-Abgeordnete Rasha Nasr sprach von einem Kompromiss in der schwarz-roten Koalition, vor dem sie Respekt habe. Zugleich gestand sie ein, dass dieser Kompromiss Folgen für die betroffenen Familien habe. Es gehe um Familien, die getrennt blieben, um Kinder, die allein zurechtkommen müssten, und um Ehepartner, die nicht wissen, wann sie sich wiedersehen könnten, sagte sie.

Die Linken-Politikerin Clara Bünger nannte den Entwurf von Union und SPD „antichristlich“ und „familienfeindlich“. Er treibe Menschen in die Illegalität, statt legale Wege zu schaffen.

Der AfD gehen hingegen die Pläne nicht weit genug. Sie betreffen nur um einen Teil der in Deutschland lebenden Flüchtlinge, kritisierte der AfD-Abgeordnete Bernd Baumann.

6 Juni 2025 0 Kommentare
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Religion

Bildungssenatorin zu Islamismus an Berliner Carl-Bolle-Schule: „Es gibt kein Systemversagen“

von Fremdeninfo 6 Juni 2025
von Fremdeninfo

Bildungssenatorin zu Islamismus an Berliner Carl-Bolle-Schule: „Es gibt kein Systemversagen“

Artikel von Niklas Liebetrau/ Berliner Zeitung 

                                       

                                                Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie . © dpa

Es herrscht einige Aufregung an diesem Donnerstagnachmittag vor dem Bernhard-Letterhaus-Saal im Berliner Abgeordnetenhaus. Der Bildungsausschuss tagt, vor der Tür warten Kamerateams, Reporter halten Abgeordneten Mikrofone unter die Nase: „Was sagen Sie zu den Vorfällen an der Carl-Bolle-Schule? Wie bewerten Sie, dass die Senatorin schweigt?“ Eine Frau von der SPD fühlt sich so bedrängt, dass sie den Wachschutz holen lässt.

Berlin hat wieder einen Schulskandal. Die Vorwürfe von Lehrern erinnern an den Brandbrief, der 2006 an der Rütli-Schule in Neukölln geschrieben wurde und an die Hilferufe von Lehrern im vergangenen Jahr an der Friedrich-Bergius-Schule in Friedenau. Jetzt geht es um die Carl-Bolle-Schule. Eine Grundschule in Moabit.

Am 19. Mai hatte die Süddeutsche Zeitung über Oziel Inácio-Stech berichtet, eine pädagogische Unterrichtskraft, die von muslimischen Schülern massiv angefeindet worden sei. Sie hätten ihn als „unrein“, „ekelhaft“ und „kein Mann“ bezeichnet, nachdem er seine Ehe mit einem Mann offenbart hatte. Ein Schüler soll gesagt haben: „Du Schwuler, geh weg von hier. Der Islam ist hier der Chef.“ Ein Mitarbeiter aus Israel habe die Schule verlassen, weil muslimische Kinder seine Arbeit wegen seines Jüdischseins boykottiert hätten.

Von der Schulleitung, der Schulaufsicht und der Bildungsverwaltung habe Inácio-Stech keinerlei Rückhalt erhalten, so der Bericht. Im Gegenteil: Die Schulleitung habe ihn angezeigt, wegen Fürsorgepflichtverletzung.

 

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                                                 Oziel Inácio-Stech, mutmaßliches Mobbing-Opfer an der Carl-Bolle-Schule. © dpa

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Vor wenigen Tagen ließ die Süddeutsche Zeitung weitere Lehrkräfte zu Wort kommen. Seit 2018 sei es regelmäßig zu Gewalt, Antisemitismus und Diskriminierungen gekommen, vor allem durch Schüler mit muslimischem Hintergrund, so die Zeitung. Gegenüber Lehrerinnen gebe es häufig Respektlosigkeiten. Die Schulleitung sei informiert gewesen. „Aber nichts wurde dagegen unternommen“, wird eine ehemalige Lehrerin zitiert, „das ist ein komplettes Systemversagen der Berliner Behörden.“

Die Bildungssenatorin hatte sich zunächst nicht öffentlich zu den Berichten geäußert. Trotz der bundesweiten Aufregung, trotz etlicher Medienanfragen. Am Donnerstag, in der „aktuellen Viertelstunde“ im Ausschuss, muss sich Günther-Wünsch nun den Fragen stellen.

Sie habe sich zunächst bewusst zurückgehalten, so Günther-Wünsch zu Beginn, um „nicht aus Unkenntnis falsche Tatsachen zu behaupten“. Dann liest sie ausführlich aus den Akten vor, „um über den zeitlichen Ablauf zu informieren“.

Demnach habe Inácio-Stechs Anwalt im Juli 2024 ein Auskunftsersuchen an die Schulleitung gestellt, das an die Schulaufsicht weitergeleitet worden sei. Im September folgte eine Beschwerde nach dem Gleichstellungsgesetz bei der Beschwerdestelle des Senats, eingelegt vom Anwalt des Lehrers. Das Ergebnis der Prüfung sei Inacio-Stech am 14. Januar 2025 übermittelt worden: Es liege weder eine Diskriminierung wegen des Geschlechts noch wegen der sexuellen Orientierung vor.

Günther-Wünsch blickt auf und sagt: „Zwischen der mir vorliegenden Aktenlage und den in den Medien erhobenen Vorwürfen ergibt sich eine deutliche Diskrepanz.“ Der von Inácio-Stech erhobene Vorwurf der homophoben Diskriminierung durch die Schülerschaft sei in den Schreiben seines Anwalts kein zentraler Punkt gewesen. Sie nennt es: „Wesenskern“. Die juristischen Schritte von Inácio-Stech und seinem Anwalt hätten sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützt, für die jeweils andere Stellen zuständig gewesen seien. Alle Instanzen hätten die Anliegen bearbeitet. Was die Senatorin damit genau meint, erklärt sie nicht.

Der Fall sei komplexer, als er öffentlich dargestellt werde, sagt sie. Von „Systemversagen“ könne keine Rede sein, so Günther-Wünsch. Auch wolle sie nicht von einer „massiven Beschwerdelage“ an der Schule sprechen.

Vielmehr habe die Schulleiterin, die seit 2021 im Amt ist, einen „instabilen“ Standort stabilisiert, Kooperationen aufgebaut, die Schulsozialarbeit neu aufgestellt und das Gebäude umstrukturiert. Es gebe inzwischen Räume für Teamarbeit und interkulturelles Lernen, ein digitales Schwarzes Brett, ein interreligiöses Team aus jüdischen, christlichen und muslimischen Vertretern. Sogar einen Beauftragten für Konflikte mit muslimischen

Religionshintergrund gebe es an der Schule. Es handele sich um einen attraktiven Standort, an dem derzeit fünf Referendare ausgebildet würden. Die Leiterin werde die Grundschule nun verlassen, doch das habe nichts mit dem Fall zu tun.

Auch auf Nachfragen der Abgeordneten bleibt Günther-Wünsch bei ihrer Linie: Der Fall sei „komplex“, vorschnelle Schlüsse seien fehl am Platz. „Deshalb tue ich heute etwas sehr Außergewöhnliches“, sagt die Senatorin. Sie weise die Abgeordneten auf ihr Recht auf Akteneinsicht hin. „Damit wir anschließend fundiert darüber diskutieren können, welche zusätzliche Unterstützung der Schule zuteil kommen sollte.“ Auf die Berichte weiterer Lehrer, die bis ins Jahr 2018 zurückreichen und der Schulaufsicht bekannt sein müssten, geht sie nicht ein.

 

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                                                               Die Carl-Bolle-Grundschule in Moabit. © dpa

Dann ist die „aktuelle Viertelstunde“ vorbei. Auf dem Gang ist der Bildungspolitiker Taylan Kurt von den Grünen noch zu einem Gespräch bereit. Seine Fraktion hatte die Senatorin in den vergangenen Tagen am schärfsten kritisiert, hatte angemahnt, dass Homophobie und Antisemitismus keinen Platz an Berliner Schulen haben dürften. Moabit ist Kurts Wahlkreis, er kennt die Carl-Bolle-Schule gut, sei „mindestens schon acht mal“ dort gewesen, sagt er. Auch er spricht von einem „schwierigen Fall“, will aber nicht näher ins Detail gehen.

Nur so viel sagt er: Es solle an der Schule „fünf bis sechs Schüler“, die „sich homophob geäußert haben sollen und andere Schüler versuchen zu instrumentalisieren“. Doch die große Mehrheit an der Schule sei nicht homophob, so Kurt.  Auch er möchte nicht von einem Systemversagen sprechen. Es sei falsch, alle muslimischen Schüler über einen Kamm zu scheren und damit die Schule schlecht zu reden, wie es nun in der Presse geschehe. „Es braucht jetzt dringend eine starke und erfahrene neue Leitung, die die Schulentwicklung langfristig unterstützt.“ Antisemitismus und Homophobie dürften „keinen Millimeter Platz“ an der Schule haben.

Fast wirkt es, als seien sich die meisten im Fall Carl-Bolle-Schule einig: Ja, es gebe Probleme, vielleicht ein paar muslimische Schüler, die über die Strenge schlagen, so die Erzählung. Einzelfälle eben. Dass sich auch weitere Lehrer zu Wort gemeldet und von Missständen an der Schule berichtet haben, die über Homophobie und Antisemitismus hinausgehen? Darauf möchte kaum jemand so recht eingehen.

Für die kommenden Tage hat die Senatorin noch ein Gespräch mit der Elternvertretung der Schule angekündigt. Auch mit der Schulleitung habe sie bereits gesprochen, sagte sie im Bildungsausschuss. Mit dem hauptsächlich betroffenen Lehrer, Oziel Inácio-Stech, aber ist offenbar kein Gespräch geplant

6 Juni 2025 0 Kommentare
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Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiert de facto Abschaffung des Antiziganismusbeauftragten

von Cumali Yağmur 6 Juni 2025
von Cumali Yağmur

 

Ein fatales Signal

 

Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiert de facto Abschaffung des Antiziganismusbeauftragten

 

Die neue Bundesregierung sieht sich durch den Rücktritt von Dr. Mehmet Daimagüler als Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma offenbar veranlasst, ausgerechnet hier den Rotstift anzusetzen.  Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) kritisiert diesen Vorgang scharf. Horst Seehofer hatte den Kampf gegen Antiziganismus in Deutschland als Daueraufgabe bezeichnet. Die Bundesregierung muss diese Einschätzung ernst nehmen, das Amt neu besetzen und weiterhin mit den notwendigen Ressourcen ausstatten.

 

Gökay Sofuoğlu, Bundesvorsitzender der TGD, betont: „Es ist ein fatales Signal für die Sinti*zze und Rom*nja in unserem Land, aber auch für alle anderen Bevölkerungsgruppen und Communities, die von Diskriminierung betroffen sind. Die Zahlen der politisch motivierten Kriminalität von rechts steigen rasant. Für viele Menschen herrscht eine bedrohliche Stimmung im Land. Und gerade jetzt soll eine der wichtigsten Stimmen im Diskurs mundtot gemacht werden? Und das aus finanziellen Gründen? Das dürfen wir nicht hinnehmen! Diese Regierung spricht zu Recht viel von historischer Verantwortung, wenn es um Antisemitismus geht. Da darf sie bei den Belangen von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland nicht zurückweichen.“

Die große Koalition hatte 2019 eine Unabhängige Kommission gegen Antiziganismus einberufen, das Einsetzen eines Beauftragten wurde auf Platz eins der Forderungen gesetzt.

Gökay Sofuoğlu ergänzt: „Ich durfte den Antiziganismusbeauftragten als Mitglied seines Beirats jahrelang begleiten und weiß deshalb aus erster Hand, wie groß die Herausforderungen sind. Das Abschaffen der Stelle macht die Betroffenen und das Problem unsichtbar! Es würde bedeuten, die rassistischen und gewaltbereiten Menschen in unserem Land zu ermutigen. Das ist absolut inakzeptabel.“

Ein fatales Signal: Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiert Abschaffung des Antiziganismusbeauftragten

6 Juni 2025 0 Kommentare
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Neue Einwanderungsregeln: Chancen-Aufenthaltsrecht – Jeder Fünfte bisher erfolgreich

von Fremdeninfo 6 Juni 2025
von Fremdeninfo

 

 

 

Neue Einwanderungsregeln: Chancen-Aufenthaltsrecht – Jeder Fünfte bisher erfolgreich

Von Hedelsblatt 

 

                           

Ein Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge seine Aufenthaltsgestattung. data-portal-copyright=

 

Das Chancen-Aufenthaltsrecht war Teil der Reformpakete der Ampel zum Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die damit verbundenen Hoffnungen haben sich nur teilweise erfüllt.

Über das von der Ampel-Regierung geschaffene Chancen-Aufenthaltsrecht haben bislang 84.104 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten. Allerdings ist es zweieinhalb Jahre nach Einführung der Sonderregelung nur knapp 20 Prozent von ihnen gelungen, sich auf diesem Wege eine längerfristige Bleibeperspektive in Deutschland zu schaffen.

Wie der Mediendienst Integration recherchierte, besaßen zum 30. April dieses Jahres 31.372 Menschen den sogenannten Chancen-Aufenthalt. Zu diesem Stichtag verfügten 16.646 Menschen, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht hatten, über eine weitere Aufenthaltserlaubnis.

Die restlichen Menschen aus dem Ausland, die ebenfalls versucht haben, sich auf diesem Wege eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu schaffen, rutschten entweder in den Status der Duldung zurück, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten – etwa durch Heirat.

Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und gilt drei Jahre lang. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.

Union kritisierte vereinfachtes Recht auf Einbürgerung

Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet. Der Chancen-Aufenthalt kommt nicht infrage für Straftäter sowie für Menschen, die zu ihrer Identität „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.

Am Ende der 18 Monate kann dann ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse hat, nicht straffällig geworden ist und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise „alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat“. 

Dieser Punkt wurde von der Union stets scharf kritisiert. Eine Verlängerung des Chancenaufenthalts fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.

Stattdessen soll für geduldete Ausländerinnen und Ausländer mit geklärter Identität, die nicht straffällig und gut integriert sind, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit einem Jahr ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, und die sich zum 31. Dezember 2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden.

6 Juni 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Grüne und Linke fordern im Bundestag Ende der Zurückweisungen an Grenzen

von Fremdeninfo 5 Juni 2025
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Grüne und Linke fordern im Bundestag Ende der Zurückweisungen an Grenzen

                                           Artikel von AFP

                         

Vertreterinnen von Grünen und Linkspartei haben im Bundestag ein Ende der von Innenminister Dobrindt angeordneten Zurückweisungen an den Grenzen gefordert. „Nehmen Sie die Anordnung zurück, stellen Sie einen rechtskonformen Zustand her“, sagte Grünen-Fraktionschefin Haßelmann. © Michaela STACHE

Vertreterinnen von Grünen und Linkspartei haben im Bundestag ein Ende der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an den deutschen Grenzen gefordert. „Nehmen Sie die Anordnung zurück, stellen Sie einen rechtskonformen Zustand her“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann am Donnerstag im Plenum. Sie warf der schwarz-roten Bundesregierung „Bagatellisierung“ und „Beschwichtigung“ nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vor, das in drei Fällen die Zurückweisungen an der Grenze für rechtswidrig erklärt hatte.

Dass Dobrindt nach dem Gerichtsurteil keine Abkehr von seiner Linie erkennen ließ, sei „für die betroffenen Schutzsuchenden und für die Bundespolizisten (…) eine Zumutung“, fuhr Haßelmann fort. Diese würden rechtlich im Unklaren gelassen. Haßelmann warf zudem Kanzler Friedrich Merz (CDU) vor, mit seinem „Alleingang“ für „maximale Irritation“ in den Nachbarländern gesorgt zu haben. Der SPD hielt sie vor, sich nach dem Urteil „seit Tagen wegzuducken“.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Es erklärte die Zurückweisungen für rechtswidrig. Merz und Dobrindt betonten im Anschluss, dass es sich bei dem Gerichtsurteil nur um eine Einzelfallentscheidung handele. Für die drei Somalier soll es nun ein Asylverfahren geben, betonten mehrere Kabinettsmitglieder nach dem Urteil.

Grüne und Linke reichten am Donnerstag im Bundestag getrennte Anträge ein, die auf ein Ende der Zurückweisungen und eine Rücknahme der entsprechenden Anordnung von Dobrindt abzielten. 

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger sprach mit Blick auf das Gerichtsurteil von einer „Klatsche“ für die Regierung. „Allen ist und allen war klar: Das ist rechtswidrig“, sagte Bünger. Dies trotzdem umzusetzen, sei „kein Versehen, sondern ein exekutiver Ungehorsam von oben“ gewesen. Die Anordnung sei der „Anfang vom Ende einer liberalen Demokratie“.

Vertreter der Koalitionsfraktionen verteidigten die Zurückweisungen dagegen. Der CDU-Politiker Alexander Throm wies darauf hin, dass Deutschland „seit vielen Jahren Hauptzielland illegaler Migration“ sei. Das wolle die Regierung mit den verschärften Grenzkontrollen und den Zurückweisungen ändern. Ziel der Regierung sei aber grundsätzlich, „dass zukünftig weniger Menschen an die Grenze kommen, die zurückgewiesen werden müssen“.

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler betonte, dass seine Partei „selbstverständlich zu den Verabredungen, die wir im Koalitionsvertrag geschlossen haben“, stehe. Auch er wies aber auf „Unruhe“ bei vielen Polizistinnen und Polizisten hin, die sich fragten: „Welches Recht gilt denn jetzt?“ Aufgabe der Regierung sei es, in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen.

Der AfD-Politiker Christian Wirth verwies grundsätzlich darauf, dass Deutschland nicht fähig sei „diese Massen von Menschen aus kulturfernen Ländern zu integrieren“. Deutschland befinde sich in einer Notlage. „Solange die EU die Außengrenzen nicht schützen kann oder will, (…) müssen wir zwingend deutsches Recht anwenden.“

hol/pw

5 Juni 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Bundesregierung will sichere Herkunftsländer selbst einstufen – Harte Kritik von Grünen

von Fremdeninfo 5 Juni 2025
von Fremdeninfo

 

Bundesregierung will sichere Herkunftsländer selbst einstufen – Harte Kritik von Grünen

                                              Artikel von afp/khe

                         

                                         Die Bundesregierung will mehr Länder als sichere Herkunftsländer einstufen. © Boris Roessler/dpa

Die Bundesregierung will sich freie Hand bei der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten verschaffen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, wonach eine solche Einstufung durch eine einfache Rechtsverordnung erfolgen kann. Dadurch soll der Bundesrat nicht mehr zustimmen müssen. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, dass mit der am Mittwoch beschlossenen Maßnahme eine „effektive Besteuerung und Begrenzung der Migration“ erreicht werden solle.

Die Asyl-Verfahren von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet und entschieden – meist mit dem Ergebnis einer Ablehnung. Im Bundesrat hatte es in der Vergangenheit gegen solche Einstufungen oft Widerstand, vor allem von Bundesländern mit Grünen-Regierungsbeteiligung, gegeben. Diese Hürde will die Bundesregierung nun umgehen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung als richtig. Das „Scheitern an den Grünen“ im Bundesrat habe er bisher „bedauert“, sagte er. Aus den Reihen der Grünen gab es wiederum deutliche Kritik. Bundestagsabgeordnete Filiz Polat warf der Bundesregierung vor, „an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips“ zu rütteln. „Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist kein Verwaltungsakt, sondern ein tiefgreifender Eingriff in individuelle Schutzrechte mit gravierenden Folgen für Geflüchtete“, sagte sie.

ie Mitwirkung der Verfassungsorgane sei „kein lästiges Verfahren, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot“. Auch die Geflüchtetenorganisation Pro Asyl bezeichnete das Vorhaben als „verfassungsrechtlich höchst problematisch“. „Schlag auf Schlag will die neue Bundesregierung die Rechte von Geflüchteten weiter abbauen“, sagte Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. „Die Bestimmung von angeblich sicheren Herkunfts- und Drittstaaten erschwert es gefährdeten Menschen, den ihnen eigentlich zustehenden Schutz zu bekommen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Mittwoch, der Schritt sei Teil eines ganzen Pakets „nationaler Maßnahmen (…), um die Asylwende durchzuführen“. Er stellte in Aussicht, dass die Bundesregierung einige der Maghreb-Staaten in Nordafrika sowie Indien als weitere sichere Herkunftsländer einstufen würde. Das werde aber erst entschieden, wenn die Regierung grundsätzlich die Möglichkeit per Rechtsverordnung habe. Darüber müsse der Bundestag entscheiden, eine Zustimmung des Bundesrats sei nicht nötig.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen wegen der allgemeinen politischen Verhältnisse keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafung oder Behandlung angenommen wird. Zurzeit sind das die EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Serbien, Ghana und Senegal. Menschen aus diesen Ländern haben in der Regel keine Aussicht auf Asyl.

5 Juni 2025 0 Kommentare
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Antisemitismus

Diskriminierung: Zahl der Ratsuchenden erreicht Höchstwert

von Fremdeninfo 4 Juni 2025
von Fremdeninfo

Diskriminierung: Zahl der Ratsuchenden erreicht Höchstwert

                                Artikel von dpa

                       

                            Die Zahl der Anfragen habe sich seit 2019 mehr als verdoppelt, sagte Ataman. © Kay Nietfeld/dpa

Mehr als 11.400 Menschen haben sich im vergangenen Jahr wegen Erfahrungen mit Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt – und damit so viele wie nie zuvor. Das geht aus einem Jahresbericht der Stelle hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat. 

Das ist die höchste Zahl, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes je erreicht hat», erklärte Ataman. Im Jahr 2023 hatten sich noch knapp 10.800 Ratsuchende an die Stelle gewandt, im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es Ataman zufolge nur etwas mehr als 4.200 Anfragen. Die Zahl der Anfragen habe sich seit 2019 mehr als verdoppelt, betonte sie. 

Großteil der Anfragen geht auf Erfahrungen mit Rassismus zurück

Mit einem Anteil von 43 Prozent hätten Erfahrungen mit Rassismus im Jahr 2024 das Gros der Anfragen ausgemacht. Als Beispiel nannte Ataman den Fall eines Mannes mit ausländischem Namen, der seit Monaten eine Wohnung in Wuppertal suche und nie zu einer Besichtigung eingeladen werde. «Als sein Freund Stefan den Test macht und sich um die gleiche Wohnung bewirbt, wird er umgehend zur Besichtigung eingeladen. Für Mahmoud war sie angeblich schon vergeben», berichtete Ataman.

Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag demnach bei 27 Prozent. Knapp ein Viertel der Fälle (24 Prozent) stehen mit dem Geschlecht oder der Geschlechtsidentität in Verbindung. «Wir sehen bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts, dass hier vor allem Frauen betroffen sind und dass die Zahlen steigen.»

Zur Frage, wo Diskriminierung erlebt werde, registrierte der Bericht den größten Anteil im Arbeitsleben, also etwa bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz (33 Prozent). 

Ataman beklagt Lücken beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz

Mehr als 1.200 Menschen hätten sich über Diskriminierungserfahrungen mit staatlichen Stellen, etwa mit Ämtern und Behörden oder der Polizei beschwert, heißt es im Bericht. Allerdings greife in diesen Fällen kein Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), betonte Ataman. Damit sich dies ändere, müsse das AGG aus ihrer Sicht dringend reformiert werden. Menschen seien in Deutschland «im Restaurant besser vor Diskriminierung geschützt als auf dem Amt».

Von den 11.405 Anfragen, die die Stelle im vergangenen Jahr erreicht hätten, fielen etwas mehr als 9.000 Fälle unter das AGG. Bei den restlichen Anfragen greife der Diskriminierungsschutz nach diesem Gesetz nicht. «Nicht jede Ungleichbehandlung ist bei uns verboten», erklärte Ataman dazu.

Staatsangehörigkeit bislang nicht als Diskriminierungsgrund erfasst

Zum Hintergrund: Das AGG schützt vor Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale. Verboten sind Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität und «Rasse» beziehungsweise «ethnischer Herkunft», also wegen rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen. Das AGG greift im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften. Seit Jahren fordern Ataman und andere Beauftragte wie etwa der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein eine Ausweitung des Gesetzes, beispielsweise um Menschen zu schützen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

4 Juni 2025 0 Kommentare
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