• Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Fremdeninfo
Fremden Info
Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung
Flüchtlinge

2 November 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Türken kaufen sich offenbar Strafanzeigen in ihrer Heimat, um Asyl in Deutschland...

19 Oktober 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

90 Prozent aller abgelehnten Asylbewerber klagen gegen ihre Bescheide – fast 200.000...

12 Oktober 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Frankfurt am Main: Polizist ließ Asylbewerber offenbar um Verschonung vor Abschiebung betteln

8 Oktober 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

Die Zahl der Asylanträge in Europa sink

4 Oktober 2026 0 Kommentare
Flüchtlinge

CDU-Innenminister will Grundrecht auf Asyl streichen – und noch härter abschieben

26 September 2026 0 Kommentare
mkjiuz.png
Politik

Türkei: Die PKK verkündet eine „neue Ära“

von Fremdeninfo 13 Mai 2025
von Fremdeninfo

                      Türkei: Die PKK verkündet eine „neue Ära“

                                                            Artikel von Von Raphael Geiger, Istanbu/ S.Z

                                             

Kommt der seit 1999 inhaftierte PKK-Führer nun möglicherweise frei?  Anhänger mit einem Bild von Abdullah Öcalan bei einer Kundgebung in Diyarbakır im Südosten der Türkei. © YASIN AKGUL/AFP

Im Land passieren zwei Dinge zugleich: Die kurdische PKK-Miliz verkündet nach einem halben Jahrhundert das Ende des bewaffneten Kampfs, sie löst sich auf. Und die Proteste gegen Recep Tayyip Erdoğan gehen weiter. Schafft es der Präsident, das Land neu zu sortieren?

Die PKK verkündet eine „neue Ära“

Nach einem halben Jahrhundert des Krieges reichen für den Frieden ein paar Sätze. Sie trete „in eine neue Ära“ ein, teilte die PKK am Montagmorgen mit, die „Arbeiterpartei Kurdistans“, jene Miliz, die seit den Siebzigerjahren gegen den türkischen Staat gekämpft hat – und der Staat gegen sie. Mehreren Zehntausend Menschen hat dieser Krieg das Leben gekostet, er hat die Türkei geprägt und die ganze Region.

Jetzt, so heißt es in der Erklärung der PKK nach ihrem Parteitag, sei der bewaffnete Kampf vorbei. Und nicht nur das. „Alle unter dem Namen der PKK stattfindenden Aktivitäten sind beendet“, heißt es. Die Organisation löst sich auf.

Es ist ein historischer Schritt, der nicht ganz überraschend kommt. Abdullah Öcalan, der die PKK damals in einem Dorf im Südosten der Türkei gegründet hatte, der seit 1999 auf einer Insel im Marmarameer in Haft sitzt, er hatte seine Kameraden im Februar genau dazu aufgefordert. Vorher war eine kurdische Delegation immer wieder zwischen dem inhaftierten Anführer und der türkischen Regierung in Ankara hin und her gereist und hatte vermittelt.

Es war der türkische Ultranationalist Devlet Bahçeli, der den neuen türkisch-kurdischen Friedensprozess begann. Ein Mann, der früher leugnete, dass es eine kurdische Ethnie gibt, und dessen Forderung es lange Zeit war, dass Öcalan hingerichtet werde. Vor einigen Monaten nun gab Bahçeli im Parlament kurdischen Abgeordneten die Hand. Er ist der Koalitionspartner von Präsident Recep Tayyip Erdoğan. Dieser spricht selbst schon länger von einer „terrorfreien Türkei“.

Die Regierung ist nun gefragt, der kurdischen Minderheit etwas anzubieten

Aus Sicht der Regierung hat die PKK den Krieg ohnehin verloren, die Kämpfe fanden nur noch in den Bergen des Nordirak statt, wohin sich die Organisation zurückgezogen hatte. Zumindest öffentlich ließ sich Erdoğan deshalb auch nicht auf Zugeständnisse ein. Bis jetzt ist unklar, was er anbot, damit sich Öcalan zur Auflösung der PKK bereit erklärte. Aus Ankara hieß es, über politische Schritte werde man erst reden, wenn die Organisation sich an ihr Versprechen halte: Sich also auflöse und ihre Waffen abgebe.

                   lkiujuhz.png

Vor einem Balanceakt: Präsident Recep Tayyip Erdoğan braucht die Stimmen der Kurden, aber auch die der Nationalisten. © Antonio Masiello/Getty Images

In deren Erklärung heißt es nun, ihr Kampf erst habe es ermöglicht, dass „die kurdische Frage nun durch demokratische Politik gelöst werden kann“. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass die kurdische Frage aus Sicht der PKK eben noch nicht gelöst ist. Dass die Regierung nun gefragt ist, der kurdischen Minderheit etwas anzubieten: das Recht auf ihre Sprache etwa. Oder auch, dass kurdische Häftlinge aus den türkischen Gefängnissen freikommen. Zum Beispiel der seit 2016 einsitzende Selahattin Demirtaş, der wohl populärste kurdische Politiker in der Türkei.

Für einen „dauerhaften Frieden“ sei es außerdem wichtig, lässt die PKK wissen, dass „Führer Apo“, so nennen sie Öcalan, den Friedensprozess leite. Ein Satz, der sich als Forderung lesen lässt, dass der Gefangene entweder freikommen muss oder sich wenigstens, anders als bisher, öffentlich äußern darf.

Enttäuschte Nationalisten sammeln sich jetzt rechtsaußen

Für Präsident Erdoğan ist das ein politischer Balanceakt. Einerseits will er den Frieden mit den Kurden, wobei ihm viele auch taktische Motive unterstellen: Er braucht deren Stimmen für eine mögliche Wiederwahl. Andererseits dürfte Erdoğan wissen, dass der Friedensprozess in weiten Teilen der Gesellschaft nicht sehr beliebt ist. Die meisten türkischen Männer haben als Wehrpflichtige in der Armee gedient und waren oft im Südosten eingesetzt, also im Kampf gegen die PKK. Die Familien der gefallenen Soldaten fragen auch öffentlich, wofür ihre Söhne gestorben sind, wenn der Staat sich nun auf Amnestien einlässt – vielleicht sogar für Öcalan selbst

Erdoğan riskiert damit, dass er nationalistische Wähler verliert. Von ihm enttäuschte Nationalisten sammeln sich etwa in der „Zafer Partisi“, der „Partei des Sieges“, einer oppositionellen Rechtsaußenpartei, die in den Umfragen immer beliebter wird. Ihr Chef sitzt in Haft. Auch deswegen nehmen die Zafer-Anhänger an den aktuellen Straßenprotesten teil, die das Land seit der Verhaftung des Istanbuler Oberbürgermeisters İmamoğlu erlebt.

Ekrem İmamoğlus eigene Partei, die ebenfalls in Teilen nationalistische CHP, hat sich bisher nicht gegen den Friedensprozess gestellt, sie hat ihn sogar begrüßt. İmamoğlu gewann seine Wahlen in Istanbul stets mithilfe kurdischer Wählerinnen und Wähler.

So steht die Türkei vor einer Phase, in der sich die Politik neu sortiert. Und in der sich die Zukunft des Präsidenten entscheidet: Das Ende der PKK geschieht parallel zu den Protesten gegen Erdoğan; gerade am Wochenende kam die Führung der CHP zu einer Kundgebung in die kurdische Stadt Van im Osten des Landes. Dort wählte früher kaum jemand die Partei, die ihre Hochburgen in den Städten des Westens hat.

Die CHP will zeigen, dass auch kurdische Bürgerinnen und Bürger hinter İmamoğlu stehen, ihrem designierten Präsidentschaftskandidaten – und dass es echten Frieden erst gibt, wenn das Land zurück zur Demokratie findet. In der Erklärung der PKK fällt das D-Wort 29-mal

13 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
nkhugtri.png
Politik

Beschluss der Kurdenpartei lässt Menschen in der Türkei hoffen

von Fremdeninfo 13 Mai 2025
von Fremdeninfo

                                           Beschluss der Kurdenpartei lässt Menschen in der Türkei hoffen                 

 

                                         

PKK will sich auflösen

Beschluss der Kurdenpartei lässt Menschen in der Türkei hoffen – es gibt aber auch Grund zur Sorge

Von Anne Pollman /Haz

Istanbul. Nach einem jahrzehntelangen blutigen Konflikt mit dem türkischen Staat hat die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK ihre Auflösung angekündigt. Es sei beschlossen worden, die organisatorische Struktur der PKK aufzulösen und die Methode des bewaffneten Kampfs zu beenden, schrieb die PKK-nahe Nachrichtenagentur ANF. Dieser Prozess solle vom Gründer der Organisation geleitet werden, dem auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierten Abdullah Öcalan. 

Die Partei von Präsident Recep Tayyip Erdogan (AKP) reagierte vorsichtig optimistisch auf die Entscheidung: „Wenn der neue PKK-Beschluss vollständig umgesetzt wird und alle PKK-Unterorganisationen und illegalen Strukturen geschlossen werden, wird dies ein Wendepunkt sein“, sagte Parteisprecher Ömer Celik der Nachrichtenagentur Anadolu. Die PKK war 1978 von Öcalan in der Türkei gegründet worden – hauptsächlich als Reaktion auf die politische, soziale und kulturelle Unterdrückung der Kurden in dem Land. Seit den Achtzigerjahren kämpft sie mit Waffengewalt und Anschlägen für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei. Inzwischen ist die PKK von der Forderung eines unabhängigen Staats abgerückt. Die PKK wird in der Türkei, in der EU und in den USA als Terrororganisation eingestuft. 

Die PKK reagiert mit dem Schritt auf einen Aufruf Öcalans, der seit 1999 in der Türkei inhaftiert ist. Im Februar hatte er die Organisation aufgefordert, die Waffen niederzulegen und sich aufzulösen. Zentrale Fragen sind nun, wie dieser Prozess ablaufen wird, wer die Entwaffnung beaufsichtigen und was mit den Kämpfern der Organisation geschehen wird. Laut ANF fordert die Vereinigung rechtliche Garantien, um den Prozess abzusichern. Die PKK hatte ihre Auflösung zuvor daran geknüpft, dass Öcalan „in die Lage versetzt werde, unter freien Bedingungen zu leben und zu arbeiten“. Dazu ist bisher aber nichts bekannt. Auch Erdogan hatte eine Freilassung strikt abgelehnt. 

Ein Ende der PKK dürfte Auswirkungen über die Türkei hinaus haben: Die PKK hat ihr Hauptquartier in den irakischen Kandilbergen und ist auch in Syrien und Europa präsent. Ob alle Gruppierungen der PKK der Entscheidung folgen, ist ungewiss. Die Türkei hatte in der Vergangenheit gefordert, dass eine Auflösung auch die syrische Kurdenmiliz YPG umfassen müsse. Ankara sieht diese als einen Ableger der PKK. Die YPG hatte sich kürzlich aber mit der neuen syrischen Regierung darauf geeinigt, sich vollständig in die Streitkräfte des Lands integrieren zu lassen – ein Schritt, der Ankaras bisherige Forderung hinfällig machen könnte.

Die Aussicht auf ein Ende der PKK hatte bei vielen die Hoffnung auf eine Lösung des Kurdenkonflikts, mehr Rechte für Kurden in der Türkei und vor allem ein Ende der Kämpfe geschürt. Laut der Denkfabrik International Crisis Group sind im Kurdenkonflikt im Lauf der Jahrzehnte bisher rund 40.000 Menschen getötet worden. Zuletzt war 2013 eine Waffenruhe ausgerufen worden, der Friedensprozess scheiterte dann aber im Sommer 2015. Das türkische Militär geht regelmäßig gegen die PKK in der Türkei, im Irak und in Syrien vor. 

Der Aufruf Öcalans geht auf eine Initiative von Erdogans ultranationalistischem Regierungspartner, der Partei MHP, zurück. Ihr Chef Devlet Bahceli, bisher ausgesprochener Gegner einer Aussöhnung mit der PKK, hatte im Oktober eine Freilassung Öcalans ins Spiel gebracht, sollte die PKK ihre Waffen niederlegen und sich auflösen. Experten sehen dafür mehrere Gründe. Zum einen sei die PKK im Irak durch die türkischen Angriffe geschwächt. Auch in der kurdischen Bevölkerung wachse die Forderung nach einem Ende der Kämpfe. Zudem sei mit dem Gaza-Krieg, der Schwächung des Irans und dem Umsturz in Syrien in der Region ein Machtvakuum entstanden – sowohl Kurden als auch die Türkei wollten das gestalten. Eine nicht unwesentliche Rolle dürfte zudem Erdogans angestrebte Verfassungsänderung spielen, um erneut als Präsident kandidieren zu können. Dafür braucht er etwa die Stimmen der prokurdischen Partei.

Die Kurden in der Türkei fordern seit Jahrzehnten eine gesellschaftliche und politische Gleichstellung. Das wird auch jetzt vorgebracht: Verhandlungspunkte könnten die Anerkennung des Kurdischen als Nationalsprache oder die Änderung des Verfassungsartikels sein, der besagt, dass jeder türkische Staatsbürger Türke ist. Weitere zentrale Forderung der kurdischen Seite ist ein Ende der Einsetzung von Zwangsverwaltern. In von der prokurdischen Partei regierten Provinzen in der Türkei werden immer wieder gewählte Bürgermeister durch regierungsnahe Zwangsverwalter ersetzt. Nicht zuletzt wird auch ein Ende von Öcalans Isolationshaft gefordert.

Ein tatsächlicher Friedensprozess müsste neben der PKK auch andere kurdische Gruppierungen und Akteure einbeziehen, zumal es nicht nur um den bewaffneten Kampf zwischen PKK und dem türkischen Staat geht. Beobachter sagen auch, ein ernsthafter Friedensprozess könne nur mit einer zumindest teilweisen Demokratisierung einhergehen. Ob dies unter der Führung des zunehmend autoritär regierenden Erdogan geschehen kann, bezweifeln viele.

 

13 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
kjiuhzt.png
Flüchtlinge

Arbeitspflicht für Asylbewerber: Job-Verweigerer Hamid S. kassiert klare Abfuhr

von Fremdeninfo 12 Mai 2025
von Fremdeninfo

Arbeitspflicht für Asylbewerber: Job-Verweigerer Hamid S. kassiert klare Abfuhr

Artikel von Göran Schattauer/ Focus-online

 

 

                                      

                             Asylbewerber in der Erstaufnahmestelle im thüringischen Suhl © Göran Schattauer

Der Fall hat viele FOCUS-online-Leser bewegt und zum Teil heftige Reaktionen ausgelöst. Es geht um Hamid S.*, einen Asylbewerber aus dem Iran. Der 1975 geborene Mann lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Greiz (Thüringen) und lieferte sich einen erbitterten Rechtsstreit mit dem für ihn zuständigen Landratsamt. 

Hintergrund: Hamid S. verweigerte die Aufnahme einer verpflichtenden Arbeit, die das Amt angeordnet hatte. Mit dem Gang vor Gericht wollte er die sofortige Vollziehung der Maßnahme verhindern. In erster Instanz (Sozialgericht Altenburg) war er gescheitert – und hatte dagegen Beschwerde eingelegt.

Nach Informationen von FOCUS online kassierte der Asylbewerber auch in der zweiten Instanz eine – diesmal endgültige – Niederlage. 

Asylbewerber lehnt Job ab – und verliert Gerichtsstreit 

Das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt hat demnach beschlossen, dass die Beschwerde des Iraners gegen die Altenburger Entscheidung „unbegründet“ ist. Die Ausführungen in dem angefochtenen erstinstanzlichen Beschluss seien „zutreffend“, befand der 8. Senat (Az.: L 8 AY 270/25 B ER). Der zweiseitige Beschluss vom 10. April 2025 liegt FOCUS online vor.

Damit hat Hamid S. den von ihm initiierten Rechtsstreit verloren, der Gang vor das Bundessozialgericht ist ausgeschlossen. 

Mit der juristischen Bewertung des Falls haben die Thüringer Gerichte Rechtssicherheit in einer wichtigen Frage hergestellt. Demnach müssen Asylbewerber die verpflichtende Arbeit unverzüglich antreten, nachdem die zuständige Behörde sie angeordnet hat. 

Hamid S.* wollte genau das verhindern. 

Gerichtsunterlagen, die FOCUS online vorliegen, zeigen, mit welch zweifelhaften Begründungen er sich vor der Arbeit in einem kommunalen Krankenhaus zu drücken versuchte. Die staatlichen Leistungen für Asylbewerber nahm er indes gern an: monatlich 245 Euro für Verpflegung, Bekleidung und Gesundheitspflege sowie 196 Euro für persönliche Bedürfnisse.

Ja zu Asyl-Leistungen – Nein zu Arbeitsanweisung

Konkret wehrte er sich gegen einen Bescheid, mit dem das Landratsamt ihn zu einer verpflichtenden Arbeit (Aufwandsentschädigung 80 Cent je Stunde) heranziehen wollte. 

Hamid S. sollte sich ab 18. November 2024 im Kreiskrankenhaus Greiz nützlich machen, maximal 25 Stunden pro Woche. Umschrieben war die Aufgabe mit „Hilfs- und Unterstützungsarbeiten in verschiedenen Bereichen des Krankenhauses“. Das Landratsamt ordnete die sofortige Vollziehung der Maßnahme an.

Dagegen legte Hamid S. Widerspruch ein und stellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Altenburg. 

Fall spielt im thüringischen Landkreis Greiz

Vertreten durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Niedersachsen, monierte der Iraner mehrere Punkte. So erklärte er, der Bescheid regele die wöchentliche Arbeitszeit nicht genau. Außerdem sei fraglich, ob sich die ihm zugedachte Arbeit wirklich von einem regulären Beschäftigungsverhältnis unterscheide. Zum Dienst im Krankenhaus erschien er nicht.

Daraufhin wies das Landratsamt den Mann in einem neuen Bescheid an, maximal 17 Stunden wöchentlich im „IT/EDV-Bereich“ des Kreiskrankenhauses zu arbeiten. Seine Aufgaben: unterstützende Mitarbeit bei der Programmierung des neuen Intranets, der Neuerarbeitung des Mitarbeiterportals sowie die Entwicklung eines internen Wiki-Programms. 

Damit ging die Behörde auf die Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit des Asylbewerbers ein. Er hatte in seiner Heimat als Programmierer gearbeitet und spricht gut Englisch. Die konkreten Arbeitszeiten im Krankenhaus waren extra so gelegt worden, dass er zusätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen konnte. Er hatte noch genügend Zeit für Pausen und den Weg zum Job.

Amt geht auf Situation des Iraners ein – vergeblich 

Das Landratsamt hielt es für absolut sinnvoll, dass der Asylsuchende schnell eine verpflichtende Arbeit aufnimmt. So könne er sich besser integrieren und „einen Beitrag für die Gesellschaft leisten“, heißt es in den Akten. Außerdem sei er besser vorbereitet, wenn er später einen dauerhaften Job auf dem regulären Arbeitsmarkt sucht. 

Doch auch gegen diesen Bescheid setzte sich Hamid S. zur Wehr. 

Laut einem Vermerk vom 31. Januar 2025 äußerte der Iraner gegenüber der Sozialbetreuung, dass ihm „die Atmosphäre im Krankenhaus Greiz nicht passe“ und er deshalb dort nicht arbeiten möchte. Sein Anwalt argumentierte, durch den Einsatz des Asylbewerbers würde die Arbeit eines regulären Mitarbeiters im IT-Bereich ersetzt. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Willen.

Das Landratsamt Greiz wies diese Darstellung zurück – und bekam zunächst in erster Instanz recht. 

Die 21. Kammer des Sozialgerichts Altenburg beschloss am 2. April 2025 ohne mündliche Verhandlung, dass der Antrag des Iraners auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt wird. Ebenfalls abgeschmettert wurde der Antrag des Asylbewerbers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. 

Hamid S. kassiert Niederlagen in zwei Instanzen

In seinem Beschluss (Aktenzeichen S 21 AY 114/25 ER) äußerte sich das Sozialgericht Altenburg neben dem konkreten Fall auch zu grundsätzlichen Fragen. 

So befand die Kammer, dass die „sofortige Vollziehung“ einer Job-Maßnahme für Asylbewerber im öffentlichen Interesse sei. Solche Maßnahmen seien nämlich nur dann sinnvoll, „wenn die Arbeitsgelegenheiten so früh wie möglich begonnen und durchgeführt werden und nicht erst mit einer bei einem Widerspruchsverfahren ggf. monatelangen Verzögerung“, so das Gericht. 

Aus Sicht der Kammer steht fest, dass die Mitarbeit eines Asylbewerbers im kommunalen Krankenhaus „der Allgemeinheit“ dient und damit gemeinnützig ist: „Der Allgemeinheit dienen Arbeitsergebnisse von Arbeiten, die wettbewerbsneutral sind, nicht überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen (Gewinnerzielung) oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen.“

Sozialgericht Altenburg: Job-Maßnahme war rechtens

Weiter heißt es in dem Beschluss: „Als gemeinnützig sind Arbeiten anzusehen, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.“ Zu den denkbaren Betätigungsfeldern zählten etwa

  • die Förderung von Landschafts- und Denkmalschutz,
  • Kunst und Kultur,
  • Wissenschaft, Bildung und Erziehung,
  • Altenpflege,
  • Religion, Sport und Entwicklungshilfe sowie
  • das öffentliche Gesundheitswesen einschließlich Pflege.

Im konkreten Fall sah das Gericht „keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheids“. Die Job-Anweisung durch das Landratsamt sei sowohl „formell als auch materiell“ nicht zu beanstanden. Eine „Unzumutbarkeit“ für den Iraner konnte das Gericht nicht erkennen.

So sah es nun auch das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt, das den Fall abschließend bewertete. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung allerdings nicht mehr. Der Migrant geht mittlerweile einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach – als Beschäftigter eines großen Logistikunternehmens.

*Name von der Redaktion aus Schutzgründen geändert

12 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
Flüchtlinge

So läuft es jetzt an deutschen Grenzen

von Cumali Yağmur 12 Mai 2025
von Cumali Yağmur

So läuft es jetzt an deutschen Grenzen

https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30734-1.jpg?impolicy=channel&imwidth=600 600w, https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30734-1.jpg?impolicy=channel&imwidth=360 360w“ alt=“Kontrolle an der Grenze an der Oder-Brücke: In Frankfurt/Oder stehen Zelte und Container der Bundespolizei bereit, um Fahrzeuge und Zuwanderer aus Polen zu überprüfen“ width=“992″ height=“558″ class=“img-5057557 size-xl d-inline-block img-fluid w-100 bg-fallback “ loading=“eager“ />
Kontrolle an der Grenze an der Oder-Brücke: In Frankfurt/Oder stehen Zelte und Container der Bundespolizei bereit, um Fahrzeuge und Zuwanderer aus Polen zu überprüfen Foto: Ralf Günther
 
 

Von Stefan Schlagenhaufer, Dennis Dreher, Wolfgang Ranft und Hans-Jörg Vehlewald

Deutschland macht dicht – jedenfalls ein bisschen mehr!

Seit 24 Stunden wird vor allem an den Grenzen zu Polen, Frankreich, der Schweiz und Österreich verschärft kontrolliert, um illegale Einwanderer zu stoppen und nach Möglichkeit zurückzuweisen.

Erst am Mittwoch hatte der frisch ernannte CSU-Innenminister Alexander Dobrindt (54) eine neue Weisung an seine Bundespolizei versendet, wonach Asylsuchenden an den deutschen Außengrenzen der Zutritt zu deutschen Staatsgebiet verweigert werden kann – die Asylwende nach 3524 Tagen, in denen Zuwanderer mit dem Wort „Asyl“ praktisch ungehindert nach Deutschland einreisen und ihr monatelanges Verfahren zur Zurückweisung in sichere Nachbarstaaten abwarten konnten.

Dobrindt und die Bundespolizei hatten sich in den Tagen zuvor akribisch auf den Tag X vorbereitet.

11.000 reguläre Beamte wurden durch weitere 3000 Kräfte an den Grenzen verstärkt, die Schichten auf 12 Stunden verlängert. Das Kontingent der Bundesbereitschaftspolizei wurde auf 12 Hundertschaften verdoppelt.

Und wie lief das neue Grenzregime in den ersten 24 Stunden? B.Z./BILD-Reporter berichten von 4 Standorten an den Grenzen zur Schweiz, Österreich, Polen und Frankreich.

► Hier die Berichte:

Frankreich-Grenze

► Die Goldene Bremm bei Saarbrücken ist der größte Grenzübergang zwischen Frankreich und Deutschland. Zehntausende Fahrzeuge passieren täglich die Autoroute A320 und Autobahn A6 zwischen dem französischen Kanton Stiring-Wendel und Saarbrücken. Dazu kommt der kleinere Übergang an der parallel verlaufenden Route Nationale N3 und der Bundesstraße B 41, als Schleuserstrecke besonders in den Nachtstunden gefürchtet.

Schwer bewaffnete Bundespolizisten stehen an der Autobahngrenze. Ein quergestellter Einsatzwagen am Standstreifen, Blaulicht-Gewitter. Die Beamten winken verdächtige Fahrzeuge, besonders Kleintransporter und vollbesetzte Pkw – hauptsächlich mit französischen Kennzeichen – raus. 7 weitere Einsatzbusse stehen neben der Kontrolldurchfahrt.

Bis zu 10 Beamte kontrollieren auf 2 Spuren an einem überdachten Platz, in den Polizei-Bussen dahinter sitzt teilweise Verstärkung. Am Grenzgebäude hektisches Treiben im aufgebauten mobilen Zelt für Personenkontrollen. Innerhalb 24 Stunden hat die Besetzung der Grenze zugenommen.

Um 15.30 Uhr erwischen die Grenzer einen afrikanischen Flüchtling (22) ohne Papiere. Fünf Beamte fahren ihn im Polizei-Bus zur Befragung. Ein Beamter: „Klar ist: Der darf hier nicht sein“. Der junge Flüchtling hält seine Hand vors Gesicht. Er weiß: Bei negativem Ergebnis wird er an Frankreich überstellt.

Nur 100 Meter entfernt: die Bundesstraßen-Grenze (B41/N3). Dort stehen am Übergang 2 Bundespolizisten mit gezückter Kelle. Am Tag zuvor war die Grenze noch unbesetzt. Auf dem Parkplatz der alten Grenzwache stehen 2 Polizei-Busse. Auch hier werden vorwiegend voll besetzte und verdächtige Pkw angehalten – meistens mit französischen Kennzeichen. An der französischen Seite stehen Bewohner von Stiring-Wendel und beobachten das Großaufgebot der deutschen Bundespolizei mit Argwohn. Einer sagt: „Die Deutschen weisen zurück. Wir wollen die Leute aber auch nicht bei uns haben.“

 

An beiden Grenzen sind die französischen Wachen wegen des Feiertages zum Sieg über Nazi-Deutschland verwaist. Die deutschen Bundespolizisten sind seit heute alle über die neue Situation informiert und haben neue Einsatz-Befehle. Alles ist hochgefahren auf das Maximum, ab dem Wochenende kommen nach BILD-Informationen zusätzliche Truppen aus anderen Bundesländern an die französische Grenze.

Bis jetzt gibt es keine Hilfegesuche an die Landespolizei, die Bundespolizei an den Grenzen zu unterstützen. Die Bundespolizei muss alles allein stemmen. Ein Bundespolizist sagt hinter vorgehaltener Hand zu BILD: „Für uns werden das jetzt für Wochen gigantisch lange Tage mit 11-Stunden-Schichten.“

Schweizer Grenze

► Weil am Rhein, Ortsteil Friedlingen. Der Grenzübergang zwischen Südbaden und der Schweiz ist einer der Hotspots für Flüchtlinge auf ihrer Route nach Norden. Die Stadt hatte in den Vorjahren stets eine der höchsten Zahlen von illegalen Einreisen in ganz Deutschland.

Schon seit mehreren Jahren wird jeder Fahrgast der Straßenbahn-Linie 8 zwischen Basel (Schweiz) und Weil am Rhein von Bundespolizisten auf seine Reisedokumente hin überprüft. Gestern wie heute stehen 2 Einsatzfahrzeuge und ein halbes Dutzend Bundespolizisten bereit. Sie steigen in jede ankommende Tram und kontrollieren die Papiere. Fußgänger, Radfahrer und Autos können unkontrolliert passieren.

Um 9.20 Uhr der erste Zugriff! Die Reporter beobachten, wie die Beamten einen Mann in Lacoste-Sneakers (120 Euro) aus der Straßenbahn in den benachbarten Container führen. 50 Minuten dauert die Befragung. Ergebnis: offener Haftbefehl in Deutschland, 7 Tage Resthaft stehen noch aus. Dennoch soll er nun an die Schweizer Behörden überführt werden.

Auf der Nachrichtenplattform X hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD den Dobrindt-Beschluss zuvor kritisiert: „Systematische Zurückweisungen an der Grenze verstoßen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht.“ Die Schweizer Seite der Grenze ist am Vormittag auch nicht besetzt. Im Zweifel, so heißt es, rufe man die Schweizer Kollegen an und bitte um Rücknahme der Illegalen.

Polen-Grenze

► Grenzübergang Frankfurt an der Oder. Hinter der Oder-Brücke liegt das polnische Städtchen Slubice mit seinen vielen Zigaretten- und Alkoholgeschäften und den Polenmärkten. Viele Pendler sind wegen des Feiertags und des schönen Wetters aus Berlin Richtung Polen unterwegs, um einzukaufen.

Richtung Deutschland staut sich der Verkehr am frühen Mittwoch quer durch die Stadt – nichts Ungewöhnliches in dem deutsch-polnischen Doppelstädtchen. Doch jetzt hat die deutsche Grenzpolizei aufgerüstet, ihre Mannschaften verdoppelt. Im weißen Zelt am Fuß der Brücke stehen deutsche Grenzer in einer Gruppe und unterhalten sich. Die Kontrolle läuft wie immer – einzelne Fahrzeuge werden herausgewinkt, Papiere werden überprüft. Vereinzelt müssen Kofferraum oder Türen geöffnet werden. Lieferwagen, Kleinlaster werden gestoppt: weiße Mercedes-Sprinter und auffällig ungepflegte Fahrzeuge mit getönten Scheiben älterer Baureihen.

https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30720-1.jpg?impolicy=article&imwidth=600 600w, https://image.bz-berlin.de/data/uploads/2025/05/gue_grenze30720-1.jpg?impolicy=article&imwidth=360 360w“ alt=“An der Polen-Grenze in Frankfurt/Oder nach dem Regierungswechsel“ width=“992″ height=“558″ class=“img-5057556 size-xl d-inline-block img-fluid w-100 bg-fallback “ decoding=“async“ loading=“lazy“ />
An der Polen-Grenze in Frankfurt/Oder nach dem Regierungswechsel Foto: Ralf Günther/BILD

Donnerstagmittag: Gegen 12 Uhr überqueren in kurzer Zeit 2 südländisch aussehende junge Männer mit Bart und Rucksäcken zu Fuß die Oderbrücke. Kurz hinter der Brücke werden Sie von je 2 Beamten angehalten. Papiere werden kontrolliert, die Rucksäcke durchsucht. Kein illegaler Grenzübertritt. Die beiden haben deutsche Pässe. „Ich wohne in Frankfurt/Oder und bin Auszubildender“, sagt der eine. Für ihn ist es das erste Mal, dass er hier am Grenzübergang von einem Polizisten kontrolliert wird.

Auch am polnisch-deutschen Grenzübergang an der nahen Autobahn A12 läuft der Grenzverkehr nach Deutschland wie in den vergangenen Wochen: Lastwagen stauen sich am weißen Zelt der Bundespolizei etwa 3 Kilometer. Wartezeit für Lieferverkehr: etwa eine Stunde.

Ob die Kontrollen hier Sinn ergeben? „Schwierig“, sagt Andreas Broska, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Wenn man die Grenze kontrollieren will, muss man auch Schleierfahndung machen an unbesetzten Punkten.“ Die meisten illegalen Grenzübertritte kämen über die grüne Grenze und nachts. Der Grenzfluss Neiße führe aktuell so wenig Wasser, dass man einfach zu Fuß durchmarschieren könne.

Immerhin: Auch im Verlauf der Autobahn Richtung Berlin stehen vereinzelt immer wieder Polizeiwagen hinter Büschen und Bäumen – bereit zum Einsatz.

Österreich-Grenze

► Kiefersfelden, Inntal-Autobahn A93, Grenzübergang zwischen Österreich und Bayern, täglich 25.000 Fahrzeuge kommen von Süden nach Deutschland. Etwa 20 Bundespolizisten kontrollieren an der Raststätte Inntal Ost den Verkehr, teilweise sind sie mit Maschinenpistolen bewaffnet.

An den beiden Fahrspuren der Autobahn stehen 2 feste Häuschen. Davor jeweils 3 Bundespolizisten, die nach verdächtigen Fahrzeugen Ausschau halten. Die Beamten werden alle 45 Minuten abgelöst. Auf dem Rastplatz ist eine dritte Kontrollspur für Schwerlaster eingerichtet.

Fahrzeuge, die kontrolliert werden sollen, werden von den Polizisten in die überdachte Kontrollstelle auf dem Rastplatz geleitet. Ein Kleinbus aus Italien mit 6 Männern wird untersucht. Der Beamte prüft die Ausweise, ein anderer schaut in den Kofferraum. Er entdeckt Bergsteiger-Ausrüstung. Es ist eine Kletter-Gruppe auf dem Weg nach Salzburg.

Am frühen Donnerstagmorgen dann ein Zugriff!

Alparslan (24) geht den Grenzern in einem Reisebus ins Netz. Der kurdische Türke wollte ohne gültige Papiere nach Deutschland. Beamte setzen ihn in Kiefersfelden in den Zug ins österreichische Kufstein. Zurückweisung!

„Ich bin vor zwei Tagen von Istanbul über Italien nach Deutschland gereist“, erzählt Alparslan dem Reporter: „Ich war schon einmal in Deutschland, damals hatte ich Flüchtlingspapiere.“ Doch jetzt wurde er ohne gültige Einreisedokumente erwischt. „Sie sagen, ich würde jetzt endgültig abgeschoben, zurück nach Österreich.“

Was er nach der Zurückweisung vorhat, will er nicht sagen. „Ich brauche jetzt erst mal Schlaf. Danach werde ich weitersehen …“

Bei der Ankunft in Kufstein steht kein österreichischer Polizist am Bahnsteig.

 
12 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
Archive

Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus

von Cumali Yağmur 12 Mai 2025
von Cumali Yağmur

Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus

SprachenDie Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (englisch Jerusalem Declaration on Antisemitism, abgekürzt JDA) vom März 2021 beansprucht, den Begriff des Antisemitismus neu zu definieren. Sie wurde ab Juni 2020 von etwa 20 Akademikern erstellt und von rund 359 weiteren unterzeichnet.[1] Sie richtet sich gegen die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) von 2016, die bis 2020 56 Staaten und viele Institutionen weltweit anerkannt hatten.[2]
 
 

Entstehung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Angaben der JDA-Webseite erstellten wechselnde Arbeitsgruppen aus Autoren, die zu Antisemitismus, zum Holocaust oder verwandten Themen publiziert haben, den Text von Juni 2020 bis März 2021 online. Als Koordinatoren der Arbeitstreffen nennt die Webseite die Professoren Seth Anziska, Aleida Assmann, Alon Confino, David Feldman, Amos Goldberg und Stefanie Schüler-Springorum sowie Brian Klug und Emily Dische-Becker. Weil das erste Autorentreffen am Van Leer Jerusalem Institute stattfand, wurde die Erklärung nach Jerusalem benannt. Die Erstunterzeichner der JDA waren mehr als 200 Akademiker und Institutsleiter aus Europa, Israel, Kanada und den USA.[3] Nach ihrer Veröffentlichung unterzeichneten rund 200 weitere Akademiker die Erklärung, darunter Yaakov Ariel, Jan Assmann, Annette Becker, Seyla Benhabib, Wolfgang Benz, Frank Biess, Donald Bloxham, Marina Caffiero, Jennifer Evans, Federico Finchelstein, Efrat Gal-Ed, Alexander Korb, Per Leo, Giovanni Levi, Ruth Mandel, Paul Mendes-Flohr, Ralf Michaels, Eva Mroczek, Ephraim Nimni, Robert Jan van Pelt, David Ranan, Roberto Saviano, Wolfgang Schieder, Jason Stanley, Ilan Stavans, Dan Stone, Enzo Traverso, Nadia Urbinati und Ulrich Wyrwa.[4]

Absicht und Inhalt

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die JDA kritisiert die Arbeitsdefinition der IHRA als „weder klar noch kohärent“ und wirft ihr vor, den Unterschied zwischen antisemitischer Rede und legitimer Kritik an Israel und am Zionismus zu verwischen. Damit delegitimiere die IHRA israelkritische Stimmen von Palästinensern und anderen, auch Juden. Dies erschwere den Kampf gegen Antisemitismus. Die JDA will antisemitische Rede über Israel und Zionismus von legitimer Israelkritik unterscheiden helfen und damit die für sie unklaren Kriterien der IHRA überwinden. Damit will sie auch staatliche Gesetzgebung gegen Diskriminierung und für Meinungsfreiheit erleichtern, aber keinen legalen Code zur Festlegung von Hassrede bieten.

Die JDA definiert Antisemitismus als „Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden“. Die damit einhergehende Essentialisierung sei rassistisch. Was für Rassismus im Allgemeinen gelte, gelte im Besonderen auch für Antisemitismus. Die JDA unterscheidet den Antizionismus kategorisch vom Antisemitismus und will vor allem nicht-antisemitischen Antizionismus als freie Rede schützen. Sie versteht Zionismus als jüdischen Nationalismus, der einer Debatte prinzipiell offenstehe, während Bigotterie und Diskriminierung gegen Juden oder andere nie akzeptabel seien. Die JDA-Autoren erklären, dass sie damit keine politische Agenda und keine einheitliche Lösung des Israel-Palästina-Konflikts verfolgen.

Die JDA enthält 15 Richtlinien, davon fünf allgemeine und zehn spezielle zu Israel und Palästina. Diese reagieren auf die IHRA-Beispiele und die öffentliche Debatte zum selben Thema. Einige Richtlinien heben die Autoren selbst hervor: Nach Richtlinie 10 ist es antisemitisch, das Recht von Juden zu bestreiten, kollektiv und individuell als Juden im Staat Israel zu existieren und zu gedeihen. Dies widerspreche nicht den Richtlinien 12 und 13, wonach Kritik am Zionismus, Argumente für eine andere, volle Gleichheit garantierende staatliche Verfassung für die Region „zwischen dem Fluss und dem Meer“ und empirische Kritik am Staat Israel, seinen Institutionen und Gründungsprinzipien nicht per se antisemitisch seien.

In Bezug auf den Israel-Palästina-Konflikt erklärt Leitlinie 12, es sei „nicht per se antisemitisch, Regelungen zu unterstützen, die allen Bewohner:innen zwischen dem Fluss [Jordan] und dem Meer volle Gleichberechtigung zugestehen, ob in zwei Staaten, einem binationalen Staat, einem einheitlichen demokratischen Staat, einem föderalen Staat oder in welcher Form auch immer.“ Die 14. Richtlinie erklärt die antiisraelische Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zu einer Protestform gegen Staaten, die nicht per se antisemitisch sei. Die Autoren geben an, dass sie keine einheitliche Meinung zu BDS vertreten.[3]

Rezeption

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einige deutsche Medienberichte begrüßten die JDA als Beitrag zu einer sachlichen Debatte um Antisemitismus und Israelkritik.[5] In der israelischen Zeitung Haaretz äußerte sich Omer Bartov, ein Unterzeichner der JDA, ähnlich positiv dazu.[6] Die Kulturwissenschaftlerin und Erstunterzeichnerin der JDA Aleida Assmann betonte, die Erklärung verbinde den Kampf gegen Antisemitismus untrennbar mit dem Kampf gegen weitere, etwa rassistische, ethnische, kulturelle, religiöse oder geschlechtsspezifische Formen von Diskriminierung. Die Anerkennung der Singularität des Holocaust bedeute nicht, dass dafür Ausschließlichkeit als Gegenstand des Erinnerns beansprucht werden dürfe.[7]

Alan Posener, Jürgen Kaube, Rafael Seligmann, Jan Feddersen, Guenther Jikeli, Uwe Becker[8] und das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus[9] kritisierten die JDA als Verharmlosung von antisemitischen Formen des Antizionismus.

Die drei Antisemitismusforscher Lars Rensmann,[10] Julia Bernstein und Monika Schwarz-Friesel kritisieren die JDA als inkonsistent, unwissenschaftlich, als Rückfall hinter den langjährigen Forschungsstand zu israelbezogenem Antisemitismus und als politisches Manifest gegen den Staat Israel.[11]

Der Antisemitismusforscher Klaus Holz betont, dass die Jerusalemer Definition wie auch die der IHRA „an zentraler Stelle begriffliche Unklarheiten“ aufweise: So würde Rassismus und Antisemitismus nicht hinreichend unterschieden. Wer Antisemitismus als besondere Form des Rassismus verstehe, lege nahe, dass Antirassisten auch gegen Antisemitismus einträten. Ebendies sei aber nicht gegeben, wie die postkoloniale Kritik an Israel als Staat weißer Siedler zeige. Auch fehle das sekundär-antisemitische Stereotyp der Gleichsetzung von israelischem Vorgehen mit dem der Nationalsozialisten. Die verbreitete Kritik an der Jerusalemer Definition ignoriere aber, dass sie von „von vielen ausgewiesenen Expert*innen unterstützt“ wird. Die Kritiker würden diese jüdischen Wissenschaftler beschuldigen, Antisemitismus zu verharmlosen. Dergleichen Einlassungen seien ein Zeichen für den Grad an Polarisierung und teilweise sogar Unversöhnlichkeit, den die Debattenkultur zum Thema Antisemitismus aufweise: Dies diene „weder der Erkenntnis noch der Abwehr des Antisemitismus“.[12]

Die deutsche Partei Die Linke fasste auf ihrem Parteitag im Mai 2025 einen Entschluss, wonach sie sich der Jerusalemer Erklärung anschloss und gleichzeitig die Anwendung der Antisemitismusdefinition der IHRA als „massives Einfallstor für autoritäres, staatliches Handeln“ kritisierte.[13][14][15] Dies stieß auf scharfe Kritik des Zentralrats der Juden.[16]

Literatur

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Lars Rensmann: Keine Judenfeindschaft, nirgends? In: Stephan Grigat, Jakob Hoffmann, Marc Seul, Andreas Stahl (Hrsg.): Erinnern als höchste Form des Vergessens? (Um-)Deutungen des Holocaust und der „Historikerstreit 2.0“. Verbrecher-Verlag, Berlin 2023, ISBN 978-3-95732-570-9, S. 409–438.
  • Peter Ullrich: Arbeitsdefinition Antisemitismus, Jerusalemer Erklärung, Nexus-Dokument. In: derselbe, Sina Arnold, Anna Danilina, Klaus Holz, Uffa Jensen, Ingolf Seidel, Jan Weyand (Hrsg.): Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft. Wallstein, Göttingen 2024, ISBN 978-3-8353-5070-0, S. 68–78.

Weblinks

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • The Jerusalem Declaration on Antisemitism (englisch/deutsch)
  • Klaus Holz: Definitionen von Antisemitismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 25. Oktober 2024.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ↑ Jerusalem Declaration (Homepage)
  2. ↑ Alex Feuerherdt, Florian Markl: Die Israel-Boykottbewegung. Alter Hass in neuem Gewand. Hentrich & Hentrich, Leipzig 2020, ISBN 978-3-95565-396-5, S. 81.
  3. ↑ Hochspringen nach:a b The Jerusalem Declaration on Antisemitism; Unterschriften unter Signatories, Richtlinien unter Guidelines im Seitenmenue
  4. ↑ Jerusalem Declaration: Post-launch signatories.
  5. ↑ Alexander Diehl: „Nicht alles, was politisch falsch ist, ist auch antisemitisch“. (Interview mit Micha Brumlik) Die Tageszeitung (taz), 22. Juni 2021;
    Leticia Witte: Hoffnung auf lebhafte Diskussion. Domradio, 1. April 2021;
    Katharina Galor: Der Versuch einer neuen Definition. Zeit Online, 29. März 2021;
    Harry Nutt: „Jerusalemer Erklärung“: Faktenbasierte Aufmerksamkeit bei der Definition von Antisemitismus. Frankfurter Rundschau (FR), 29. März 2021;
    Hanno Loewy: Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus: Falsche Freunde, falsche Feinde. taz, 29. März 2021;
    Stefan Reinecke: Verständnis von Antisemitismus: Versuch einer Neudefinition. taz, 28. März 2021;
    Micha Brumlik, Axel Rahmlow: Jerusalemer Erklärung. Antisemitismus neu definiert. Deutschlandfunk (DLF), 26. März 2021;
    Christiane Habermalz: Eine neue Definition für Antisemitismus. DLF, 26. März 2021;
  6. ↑ Omer Bartov: Criticism of Israel and its Policies isn’t Antisemitism. Haaretz, 30. März 2021
  7. ↑ Aleida Assmann: Wie viel Geschichte braucht die Zukunft?. In: Merkur Heft 869, Oktober 2021, 75. Jahrgang, S. 5–17, hier S. 15.
  8. ↑ Alan Posener: Jerusalemer Erklärung. Was ist das, wenn nicht antisemitisch? Die Welt, 29. März 2021;
    Jürgen Kaube: Neue Antisemitismus-Definition: Was ist per se Hass? FAZ, 26. März 2021;
    Rafael Seligmann: Jerusalemer Erklärung. Nützliche Idioten der Antisemiten. Cicero, 29. März 2021;
    Jan Feddersen: Antisemitismus und Israel. Das große Poltern. taz, 2. April 2021;
    Guenther Jikeli: Antisemitismus in Deutschland: „Vom Fluss bis zur See …“. taz, 6. Juni 2021;
    Uwe Becker: Gefährliche Blaupause. Jüdische Allgemeine, 30. März 2021
  9. ↑ Warum wir an der IHRA-Definition festhalten. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V., 1. April 2021
  10. ↑ Lars Rensmann: Die „Jerusalemer Erklärung“: Eine Kritik aus Sicht der Antisemitismusforschung. Belltower News, 25. Mai 2021
  11. ↑ Julia Bernstein, Lars Rensmann, Monika Schwarz-Friesel: »Jerusalemer Erklärung«: Faktisch falsche Prämissen. Jüdische Allgemeine, 8. April 2021
  12. ↑ Klaus Holz: Definitionen von Antisemitismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 25. Oktober 2024.
  13. ↑ Antisemitismus-Definition: Kritik an Linkspartei. 11. Mai 2025, abgerufen am 11. Mai 2025.
  14. ↑ Pascal Beucker, Daniel Bax, Lotte Laloire: Linksparteitag in Chemnitz: Überwiegend harmonisch. In: Die Tageszeitung: taz. 10. Mai 2025, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 10. Mai 2025]).
  15. ↑ Antisemitismus, Repression und Zensur bekämpfen – Jerusalemer Erklärung umsetzen, tragfähiges Fundament schaffen! In: Die Linke. 10. Mai 2025, abgerufen am 11. Mai 2025.
  16. ↑ Politik: „Ignoranz der Linkspartei gegenüber der jüdischen Gemeinschaft“. juedische-allgemeine.de, 11. Mai 2025.
Kategorien: 

  • Manifest
  • Israelisch-palästinensischer Konflikt
  • Diese Seite wurde zuletzt am 11. Mai 2025 um 20:11 Uhr bearbeitet.
  • Abrufstatistik · Autoren

    Der Text ist unter der Lizenz „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden.

    Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.

12 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
lokiujhz.png
Flüchtlinge

Grüne fordern von Dobrindt Auskunft über Rechtsgrundlage für Asyl-Zurückweisungen

von Fremdeninfo 11 Mai 2025
von Fremdeninfo

Grüne fordern von Dobrindt Auskunft über Rechtsgrundlage für Asyl-Zurückweisungen

                Artikel von AFP

                             

Die Grünen verlangen von Innenminister Alexander Dobrindt Auskunft über den genauen Inhalt sowie die Rechtsgrundlage für seine Anweisung zur Zurückweisung auch Asylsuchender an den deutschen Grenzen. Sie werfen Dobrindt rechtswidriges Handeln vor. © Michaela STACHE

Die Grünen verlangen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Auskunft über den genauen Inhalt sowie die Rechtsgrundlage für seine Anweisung zur Zurückweisung auch Asylsuchender an den deutschen Grenzen. „Die neue Bundesregierung hat sich dafür entschieden auf eine Symbolpolitik zu setzen, die Europa schadet und Recht bricht“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Anweisung wird laut Polizei bereits umgesetzt.

Laut RND wollen die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge sowie Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic, Fraktionsvize Konstantin von Notz und Emmerich zu dem Vorgang am Montag im Bundestag einen Fragenkatalog einreichen, den Dobrindt dann innerhalb einer Woche beantworten müsste. Abgefragt wird darin, ob es sich bei den Zurückweisungen um eine Pflicht oder eine Kann-Bestimmung handelt und wer gegebenenfalls darüber entscheidet.

Dabei geht es auch darum, wie mit „schutzsuchenden vulnerablen Personen“ verfahren wird, die laut dem Erlass nicht zurückgewiesen werden sollen. Weitere Fragen zielen darauf, was die genaue Rechtsgrundlage für den Erlass Dobrindts ist, wie viele stationäre Kontrollstellen eingerichtet werden sollen und was dies kostet sowie welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu erwarten sind. Schließlich gehe es um die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.

Das Vorgehen von Merz und Dobrindt ist ein klarer Affront gegenüber unseren europäischen Partnern und sorgt für ein peinliches Durcheinander“, kritisierte Emmerich im RND. „Statt auf mehr Zusammenarbeit setzt die Bundesregierung auf Abschottung und Alleingänge und fabriziert Chaos an den Grenzen“, warf er Union und SPD vor. Emmerich warf Dobrindt erneut vor, sein Vorgehen sei „europarechtswidrig“, und forderte den Minister zum Umsteuern auf.

Gewerkschaften der Bundespolizei hatten zuvor mitgeteilt, der Erlass Dobrindts werde unabhängig von einer zu erwartenden späteren rechtlichen Prüfung zunächst umgesetzt. Laut einem Bericht der „Bild am Sonntag“ wurden am Donnerstag und Freitag mindestens 19 Geflüchtete trotz eines Asylersuchs an deutschen Grenzen abgewiesen. Das Blatt berief sich auf eine erste Bilanz der Bundespolizei. Vier Geflüchtete wurden demnach als „vulnerabel“ eingestuft und ihnen die Einreise ermöglicht.

Laut „Bild“ registrierte die Bundespolizei Donnerstag und Freitag an allen Grenzen insgesamt 365 unerlaubte Einreisen, 286 Migranten wurden zurückgewiesen. Hauptgründe für Zurückweisungen waren demnach fehlende Visa, fehlende oder gefälschte Dokumente oder Einreisesperren. Zudem seien 14 Menschen unter dem Vorwurf von Schleusungen vorläufig festgenommen worden. Auch seien 48 offene Haftbefehle – wegen unterschiedlicher Vorwürfe – vollstreckt sowie neun Personen ermittelt worden, die demnach dem extremistischen oder islamistischen Spektrum zugeordnet wurden.

bk/smb

11 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
kjiuzt.png
Archive

Migration: Grenzkontrollen – Nun gerät die Justizministerin in die Kritik

von Fremdeninfo 10 Mai 2025
von Fremdeninfo

Migration: Grenzkontrollen – Nun gerät die Justizministerin in die Kritik

                                   Artikel von Neuerer, Dietmar/ Handelslatt

                          

07.05.2025, Berlin: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht auf der Amtsübergabe des Bundesministerium der Justiz. Foto: Hannes P. Albert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ data-portal-copyright=

Mit der neuen Regierung wird an den deutschen Grenzen stärker kontrolliert. Erste Asylsuchende sind nach Luxemburg zurückgewiesen worden. Die Kritik an der Vorgehensweise reißt nicht ab.

Die Grünen haben das Schweigen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigten verstärkten Kontrollen an den Grenzen kritisiert.

Flächendeckende Grenzkontrollen und pauschale Zurückweisungen auch von Asylsuchenden verstoßen gegen Europarecht“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, dem Handelsblatt. Er erwarte von der Justizministerin, dass sie sich dazu äußert. „Als Hüterin des Rechtsstaates darf sie nicht schweigend daneben stehen, während ihr Kabinettskollege Recht und Gesetz mit Füßen tritt.“

Limburg warf der Bundesregierung ein „kommunikatives Chaos“ vor, das für „massive Verunsicherung im In- und Ausland“ sorge. „So schafft man neue Probleme, anstatt sie zu lösen“, sagte der Grünen-Politiker.

Hintergrund ist, dass Dobrindt die von ihm angeordneten verschärften Grenzkontrollen in einen Zusammenhang mit der Notlagenklausel nach Artikel 72 des Vertrags der EU brachte. Dieser ermöglicht Ausnahmen vom geltenden Recht zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit“. Bundeskanzler Friedrich Merz ließ daraufhin nach Gesprächen mit Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) klarstellen, dass „kein nationaler Notstand“ ausgerufen worden sei.

Erste Nachbarländer Deutschlands hatten zuvor Kritik am Vorgehen Berlins geäußert. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Merz am Freitag den Mitgliedstaaten zwar zugestanden, Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen einzuführen. Sie betonte jedoch auch, das müsse im Rahmen der geltenden EU-Vorschriften erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Außerdem müssten die Kontrollen in enger Abstimmung mit der Kommission und den Nachbarstaaten erfolgen.

Experten: Zurückweisungen sind vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar

Die neue Bundesregierung will mit zusätzlichen Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern gegen unerwünschte Migration vorgehen. Am Samstag wurde davon schon an der Grenze zu Luxemburg Gebrauch gemacht. Es seien vier afghanische Staatsangehörige, die aus Luxemburg eingereist waren, zurückgewiesen worden, sagt der Sprecher der Bundespolizei Trier, Stefan Döhn, mit. Die beiden Frauen und beiden Männer hätten zuvor bereits Asylgesuche in Griechenland gestellt.

Erste Nachbarländer Deutschlands hatten zuvor Kritik am Vorgehen Berlins geäußert. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Merz am Freitag den Mitgliedstaaten zwar zugestanden, Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen einzuführen. Sie betonte jedoch auch, das müsse im Rahmen der geltenden EU-Vorschriften erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Außerdem müssten die Kontrollen in enger Abstimmung mit der Kommission und den Nachbarstaaten erfolgen.

Experten: Zurückweisungen sind vermutlich nicht mit EU-Recht vereinbar

Die neue Bundesregierung will mit zusätzlichen Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern gegen unerwünschte Migration vorgehen. Am Samstag wurde davon schon an der Grenze zu Luxemburg Gebrauch gemacht. Es seien vier afghanische Staatsangehörige, die aus Luxemburg eingereist waren, zurückgewiesen worden, sagt der Sprecher der Bundespolizei Trier, Stefan Döhn, mit. Die beiden Frauen und beiden Männer hätten zuvor bereits Asylgesuche in Griechenland gestellt.

10 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
kjiuz.png
Flüchtlinge

olizeigewerkschaft widerspricht Merz – „Werden jeden Asylsuchenden zurückweisen

von Fremdeninfo 10 Mai 2025
von Fremdeninfo

Polizeigewerkschaft widerspricht Merz – „Werden jeden Asylsuchenden zurückweisen“

Erhebliche Verschärfungen an den deutschen Grenzen: Laut des Chefs der Gewerkschaft der Polizei soll bis auf wenige Ausnahmen jeder Asyl- und Schutzersuchende zurückgewiesen werden. Er widerspricht damit Äußerungen des Bundeskanzlers.

                                         Von Welt

                                           

             Deutsche Bundespolizisten an der Grenze zwischen Kreuzlingen in der Schweiz und Konstanz in Deutschland Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa

Die Bundespolizisten haben nach Angaben von Polizeigewerkschaften ihre Zurückweisungspraxis an den deutschen Grenzen erheblich verschärft und berufen sich dabei auf die Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

„Unsere Kollegen werden jeden Asyl- und Schutzersuchenden zurückweisen, außer Schwangere, Kranke, unbegleitete Minderjährige“, sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, der „Bild“-Zeitung Die Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sei „für die Beamten an der Grenze bindend“.

Roßkopf widersprach damit vorherigen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Bei seinem Antrittsbesuch am Freitag in Brüssel hatte Merz betont, Deutschland kontrolliere „in etwa so wie während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr“.

Die Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen hatten zum Ziel, die Sicherheit während der Europameisterschaft zu gewährleisten. Bei diesen Kontrollen hatte die Bundespolizei aber keine Asylsuchenden zurückgewiesen, weil diese Praxis nach Ansicht der damaligen Bundesregierung gegen EU-Recht verstoßen hätte.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, bestätigte der „Bild“, dass die Beamten von nun an alle Flüchtlinge, mit Ausnahme von besonders gefährdeten Personen, ins Nachbarland zurückschickten. Die Weisung „schreibt Zurückweisungen zwingend vor“, sagte Teggatz. „Die Bundespolizei kann so verfahren, bis möglicherweise ein Gericht etwas anderes entscheidet.“

Angesichts der juristischen Unsicherheiten betonte GdP-Chef Roßkopf: „Wir haben dem Innenministerium klar mitgeteilt: Wenn Gerichte im Nachgang feststellen, dass das Aussetzen der europäischen Regelungen und das Anwenden nationaler Gesetze rechtswidrig ist, dürfen die Bundespolizisten keinesfalls belangt werden.“ Die Verantwortung für die Maßnahmen liege „alleine beim Bundesinnenministerium“.

Der neue Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Mittwoch nochmals verschärfte Grenzkontrollen angekündigt, um die Flüchtlingszahlen zu senken. Dazu sollen mehr Bundespolizisten an der Grenze stationiert und fortan auch Asylbewerber zurückgewiesen werden. Ausnahmen sollen es für Kinder und Schwangere geben. Die Ankündigung löste eine kontroverse Debatte aus.

10 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
fduhgzt.png
Flüchtlinge

Atmosphäre passt mir nicht“: Asylbewerber lehnt Pflicht-Job im Krankenhaus ab

von Fremdeninfo 10 Mai 2025
von Fremdeninfo

 

Atmosphäre passt mir nicht“: Asylbewerber lehnt Pflicht-Job im Krankenhaus ab

                                                               Artikel von Göran Schattaue/Focus

 

 

 

                                                        

                                                            Ein Migrant sitzt auf einer Bank im Asylbewerberheim Eisenhüttenstadt © dpa

Die Arbeitspflicht für Asylbewerber in Deutschland war von Anfang an umstritten. Während viele Landkreise die gemeinnützigen Tätigkeiten als sinnvoll und notwendig verteidigten, hielten Kritiker dagegen. Sie monierten, die staatlichen Maßnahmen seien aufwendig, teuer und im Zweifel kontraproduktiv. Die Organisation Pro Asyl verurteilte sie sogar als „rassistisch und menschenverachtend“.

Ein Beispiel aus Thüringen zeigt nun, mit welchen Argumenten und Mitteln sich manche Asylbewerber gegen verpflichtende Arbeit wehren. FOCUS online schildert den Fall von Hamid S.* anhand von Gerichtsunterlagen, die der Redaktion vorliegen. Die Inhalte wirken zum Teil befremdlich.

FOCUS online liegt Gerichtsbeschluss zu Job-Streit mit Asylbewerber vor

Hamid S. ist iranischer Staatsbürger, der unbedingt in Deutschland leben will. Der 1975 geborene, alleinstehende Mann kam im Sommer 2024 nach Thüringen und stellte einen Antrag auf Asyl. Seitdem lebt er in einer Gemeinschaftsunterkunft in Greiz (20.000 Einwohner), Kreisstadt des Landkreises Greiz.

Er verfügt über eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Das bedeutet: Solange sein Asylverfahren läuft, darf er rechtmäßig in Deutschland bleiben – und wird vom Staat versorgt. 

Ab Mitte August 2024 erhielt der Iraner, der in den Verantwortungsbereich des Landratsamts Greiz fällt, Leistungen für Asylbewerber. Aktuell sind das jeden Monat 245 Euro für Verpflegung, Bekleidung und Gesundheitspflege sowie 196 Euro für persönliche Bedürfnisse.

Die Zuwendungen nahm der Migrant gerne entgegen. Doch als das Landratsamt etwas von ihm wollte, stellte er sich quer – und zog vor Gericht.

Ja zu Leistungen – Nein zu Arbeitsanweisung

Konkret ging es um einen Bescheid, mit dem der Asylbewerber zu einer verpflichtenden Arbeit (Aufwandsentschädigung 80 Cent je Stunde) herangezogen werden sollte. Die Arbeitspflicht ist, ebenso wie die finanzielle Unterstützung für Betroffene, im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Nach Informationen von FOCUS online sollte sich Hamid S. ab 18. November 2024 im Kreiskrankenhaus Greiz nützlich machen, maximal 25 Stunden pro Woche. Umschrieben war die Aufgabe mit „Hilfs- und Unterstützungsarbeiten in verschiedenen Bereichen des Krankenhauses“. Das Landratsamt ordnete die sofortige Vollziehung der Maßnahme an.

Der Iraner zeigte sich jedoch wenig begeistert von der Chance, seine Fähigkeiten auf diese Art unter Beweis zu stellen und sich schnell zu integrieren. Stattdessen legte Hamid S. Widerspruch ein und stellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Altenburg. Damit wollte er die sofortige Vollziehung der Arbeitsmaßnahme verhindern.

Fall spielt im thüringischen Landkreis Greiz

Vertreten durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Niedersachsen monierte der Iraner mehrere Punkte. So erklärte er, der Bescheid regele die wöchentliche Arbeitszeit nicht genau.  Außerdem sei fraglich, ob sich die ihm zugedachte Arbeit wirklich von einem regulären Beschäftigungsverhältnis unterscheide. Zum Dienst im Krankenhaus erschien er nicht.

Daraufhin wies das Landratsamt den Mann in einem neuen Bescheid an, maximal 17 Stunden wöchentlich im „IT/EDV-Bereich“ des Kreiskrankenhauses zu arbeiten. Seine Aufgaben: unterstützende Mitarbeit bei der Programmierung des neuen Intranets, der Neuerarbeitung des Mitarbeiterportals sowie die Entwicklung eines internen Wiki-Programms. 

Damit ging die Behörde auf die Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit des Asylbewerbers ein. Er hatte in seiner Heimat als Programmierer gearbeitet und spricht gut Englisch. Die konkreten Arbeitszeiten im Krankenhaus waren extra so gelegt worden, dass er zusätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen konnte. Er hatte noch genügend Zeit für Pausen und den Weg zum Job.

Amt geht auf Situation des Iraners ein – vergeblich 

Das Landratsamt hielt es für absolut sinnvoll, dass der Asylsuchende schnell eine verpflichtende Arbeit aufnimmt. So könne er sich besser integrieren und „einen Beitrag für die Gesellschaft leisten“, heißt es in den Akten. Außerdem sei er besser vorbereitet, wenn er später einen dauerhaften Job auf dem regulären Arbeitsmarkt sucht. 

Doch auch gegen diesen Bescheid setzte sich Hamid S. zur Wehr. 

Laut einem Vermerk vom 31. Januar 2025 äußerte der Iraner gegenüber der Sozialbetreuung, dass ihm „die Atmosphäre im Krankenhaus Greiz nicht passe“ und er deshalb dort nicht arbeiten möchte. Sein Anwalt argumentierte, durch den Einsatz des Asylbewerbers würde die Arbeit eines regulären Mitarbeiters im IT-Bereich ersetzt. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Willen.

Das Landratsamt Greiz wies diese Darstellung zurück – und bekam nun recht. 

Die 21. Kammer des Sozialgerichts Altenburg beschloss – wie jetzt erst bekannt wurde – bereits am 2. April 2025 ohne mündliche Verhandlung, dass der Antrag des Iraners auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt wird. Ebenfalls abgeschmettert wurde der Antrag des Asylbewerbers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. 

Hamid S. hat Rechtsstreit in erster Instanz verloren

Damit hat Hamid S. den Rechtsstreit in erster Instanz verloren. Das Verfahren läuft jedoch weiter, da der Anwalt des Zuwanderers in Berufung gegangen ist. Jetzt ist das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt am Zug. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung ohnehin nicht mehr, denn der Migrant geht mittlerweile einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Gera nach.

Dennoch entfaltet der Beschluss (Aktenzeichen S 21 AY 114/25 ER) eine Signalwirkung. Das Sozialgericht Altenburg äußerte sich nämlich auch zu grundsätzlichen Fragen. 

So befand die Kammer, dass die „sofortige Vollziehung“ einer Job-Maßnahme für Asylbewerber im öffentlichen Interesse sei. Solche Maßnahmen seien nämlich nur dann sinnvoll, „wenn die Arbeitsgelegenheiten so früh wie möglich begonnen und durchgeführt werden und nicht erst mit einer bei einem Widerspruchsverfahren ggf. monatelangen Verzögerung“, so das Gericht. 

Aus Sicht der Kammer steht fest, dass die Mitarbeit eines Asylbewerbers im kommunalen Krankenhaus „der Allgemeinheit“ dient und damit gemeinnützig ist: „Der Allgemeinheit dienen Arbeitsergebnisse von Arbeiten, die wettbewerbsneutral sind, nicht überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen (Gewinnerzielung) oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen.“

Sozialgericht Altenburg: Job-Maßnahme war rechtens

Weiter heißt es in dem Beschluss: „Als gemeinnützig sind Arbeiten anzusehen, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.“ Zu den denkbaren Betätigungsfeldern zählten etwa

  • die Förderung von Landschafts- und Denkmalschutz,
  • Kunst und Kultur,
  • Wissenschaft, Bildung und Erziehung,
  • Altenpflege,
  • Religion, Sport und Entwicklungshilfe sowie
  • das öffentliche Gesundheitswesen einschließlich Pflege.

Im konkreten Fall sah das Gericht „keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheids“. Die Job-Anweisung durch das Landratsamt sei sowohl „formell als auch materiell“ nicht zu beanstanden. Eine „Unzumutbarkeit“ für den Iraner konnte das Gericht nicht erkennen.

CDU-Landrat: „Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich“

Der Greizer Landrat Ulli Schäfer (CDU) sieht sich durch die Entscheidung in seinem Kurs bestätigt. „Die Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich. Viele Asylbewerber sehen die Arbeit als eine Chance für sich. Gleichzeitig greifen wir konsequent bei denen durch, die sich einer Arbeitspflicht verweigern. Die klare Linie, die wir seit acht Monaten verfolgen, zeigt in jeglicher Hinsicht Wirkung.“

Laut Schäfer haben mittlerweile drei Asylbewerber, die einen Pflicht-Job verweigerten, den Landkreis Greiz verlassen. Fünf Migranten haben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei den Trägern erhalten, die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bereitstellen.

Der Rechtsanwalt von Hamid S. hat auf eine Anfrage von FOCUS online nicht reagiert. 

*Name von der Redaktion aus Schutzgründen geändert

10 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
lkoiuj.png
Kultur

Erinnerungskultur: „Muslime haben einen inneren Konflikt der Deutschen gelöst“

von Fremdeninfo 9 Mai 2025
von Fremdeninfo

Erinnerungskultur: „Muslime haben einen inneren Konflikt der Deutschen gelöst“

Artikel von Nina Monecke/ Zeit Online

Die türkische Anthropologin Esra Özyürek fand das deutsche Erinnern an den Holocaust einst vorbildlich. Heute übt sie Kritik: Antisemitismus werde an Muslime ausgelagert.

                                  

or 20 Jahren, im Mai 2005, wurde das Holocaust-Mahnmal in Berlin als zentrale Gedenkstätte Deutschlands eröffnet. © SOPA Images/​Getty Images

Als sie Anfang der 2000er-Jahre nach Deutschland kam, sagt Esra Özyürek, sei sie beeindruckt gewesen von den Stolpersteinen in den Straßen und dem Umgang des Landes mit seiner NS-Geschichte. Dann begann sie, zur Rolle von muslimischen Menschen in der Gesellschaft und Erinnerungskultur zu forschen – und ihr Blick veränderte sich. Heute ist Özyürek Professorin an der Universität von Cambridge in London. Im März ist ihr Buch „Stellvertreter der Schuld – Erinnerungskultur und muslimische Zugehörigkeit in Deutschland“ auf Deutsch erschienen.  

ZEIT ONLINE: Frau Özyürek, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben immer mehr Menschen in Deutschland keine familiären Verbindungen zur NS-Zeit— sie sind eingewandert oder die Kinder von Einwanderern. Was bedeutet das für das Erinnern an den Holocaust? 

Esra Özyürek: Nach meinem Verständnis müsste die deutsche Erinnerungskultur so funktionieren: Die Basis für ein neues, demokratisches Deutschland ist, die Verantwortung für die NS-Verbrechen und insbesondere den Holocaust zu übernehmen. Das können nicht nur ethnische Deutsche tun – so wie es die Nazis definierten –, sondern alle in diesem Land, die wollen, dass so etwas nie wieder geschieht. Aus der Geschichte zu lernen, wurde in Deutschland aber zu einer ethnischen Verantwortung: Wir Deutschen haben das getan, also ist es unser Problem. 

ZEIT ONLINE: Stimmt das denn nicht? 

Özyürek: Für mich steckt darin das Paradox der deutschen Erinnerungskultur: Der Kampf gegen Ausgrenzung führte dazu, dass wieder Menschen ausgeschlossen wurden. Nämlich solche, die keine ethnischen Deutschen sind und denen damit auch verwehrt wurde, vollwertiger Teil dieser neuen deutschen Gesellschaft zu sein. Dafür ist die Verantwortung für den Holocaust ja essenziell.  

ZEIT ONLINE: Trotzdem sind die familiären Verbindungen zur NS-Zeit doch wichtig. Immerhin wurde Deutschen häufig vorgeworfen, dass das Erinnern unpersönlich bleibt und viele sich nicht mit der konkreten Rolle ihrer Vorfahren beschäftigen wollen.   

Özyürek: Ich denke, je mehr Generationen dazwischenliegen, desto nachvollziehbarer ist es, dass Menschen diese persönliche Verantwortung weniger spüren. Ich sehe darin eine Chance für die deutsche Gesellschaft, zu sagen: Wir wissen darum, dass die Menschheit dazu fähig ist, solche Verbrechen zu begehen. Es ist hier, auf dem Boden dieses Landes, passiert. Wir übernehmen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass sich das nicht wiederholt – egal, ob unsere Vorfahren schon damals hier lebten oder später eingewandert sind. Darum geht es doch: Alle Menschen sind gleich.   

ZEIT ONLINE: Sie haben selbst keine persönlichen Verbindungen zu Deutschland. Wie sind Sie dazu gekommen, hier zum Holocaust zu forschen? 

Özyürek: Ich bin 1971 in der Türkei geboren und in politisch linken Kreisen groß geworden. In meinem Heimatland wird der Genozid an den Armenierinnen und Armeniern geleugnet, es gibt viel Gewalt gegen Kurdinnen und Kurden und andere Minderheiten. Für mich und andere war Deutschland ein Vorbild, von dem wir hofften zu lernen. Zum einen, wozu Nationalismus und Faschismus führen können und zum anderen, wie ein Land mit seiner Geschichte verantwortungsvoll umgehen kann. Als ich hier 2006 ankam, war ich zum Beispiel sehr beeindruckt von den Stolpersteinen in den Straßen. 

ZEIT ONLINE: Heute ist Ihr Blick kritischer. Sie sagen, die deutsche Erinnerungskultur schließe vor allem muslimische Menschen aus, sie seien „Stellvertreter der Schuld“. Erklären Sie das bitte.  

Özyürek: Anfang der 2000er kamen aus meiner Sicht mehrere Dinge zusammen. Der Blick auf Muslime veränderte sich, zum Beispiel durch den 11. September, aber auch durch die Zweite Intifada, während der Muslime auf deutschen Straßen und in anderen europäischen Städten Israelflaggen verbrannten. Gleichzeitig setzte sich langsam die bis heute gut belegte Haltung durch, dass die Deutschen nun allmählich genug Aufarbeitung geleistet haben. Es gab zwar das Wissen, dass Antisemitismus weiter bekämpft werden muss, aber auch den Wunsch, endlich ein „normales Land“ zu sein, auf das man stolz sein darf. Man wollte nicht länger im Ausland Nazi genannt werden. Meine These ist, dass Muslime diesen inneren Konflikt für die Deutschen gelöst haben. Und zwar, indem man sich fortan auf ihren Antisemitismus konzentrierte.  

ZEIT ONLINE: Wie kommen Sie zu dieser Annahme?  

Özyürek: In dieser Zeit sind zahlreiche Bildungsprogramme zum Holocaust entstanden, die sich explizit an muslimische Menschen richteten und in die viel öffentliches Geld floss. Mich hat irritiert, dass es diese Angebote nicht für alle migrantischen Gruppen gibt, sondern vor allem für türkisch- und arabischstämmige Menschen. Zunächst dachte ich, die Programme dienen vielleicht dazu, Menschen zu integrieren. Meine Beobachtung war aber letztlich eine andere. Dort ging es dann zum Beispiel um den Mufti von Jerusalem, der einst mit den Nazis kollaborierte. Muslimische Menschen sollten ihren Antisemitismus und ihren Anteil am Holocaust aufarbeiten, während nicht muslimische Deutsche diese Arbeit angeblich weitgehend abgeschlossen hatten.  

ZEIT ONLINE: Aber es gibt ja Antisemitismus unter muslimischen Menschen, das zeigt nicht zuletzt der Anstieg antisemitischer Straftaten seit dem 7. Oktober. Geht das in Ihrer Kritik nicht unter?  

Özyürek: Ich leugne nicht, dass es Antisemitismus unter muslimischen Menschen gibt, es ist ein weitverbreitetes Phänomen in der gesamten Gesellschaft. Der muslimische Antisemitismus ist dabei stärker mit dem Nahostkonflikt verbunden, die Sicht auf Israel ist eine andere. Nicht jede Kritik an der israelischen Regierung sollte als antisemitisch eingestuft werden. In Deutschland haben aber einige Menschen das Gefühl, dass es wenig Raum gibt, das Vorgehen von Israel in Gaza zu kritisieren. Meine vorsichtige Prognose ist: Sollte es irgendwann zu einem gerechten und nachhaltigen Frieden in der Region kommen, wird die Zahl der antisemitischen Straftaten von muslimischen Menschen hier

auch wieder sinken. Der tieferliegende Antisemitismus wird aber bleiben.  

ZEIT ONLINE: In Ihrer Feldforschung haben Sie unter anderem Gruppen türkisch- und arabischstämmiger Jugendlicher in die KZ-Gedenkstätte Auschwitz begleitet. Was haben Sie dabei beobachtet? 

Özyürek: Die Jugendlichen waren sehr berührt von den jüdischen Schicksalen. Das ist mir besonders aufgefallen, weil es so konträr zu dem häufig gezeichneten Bild von ihnen in der Öffentlichkeit ist. Eine Szene mit einer Gruppe aus Duisburg ist mir sehr in Erinnerung geblieben: In der Gedenkstätte sind am Ende Familienfotos der später ermordeten Jüdinnen und Juden zu sehen, zum Beispiel von Feiern in schicker Kleidung. Die Jugendlichen haben in den Aufnahmen ihre eigenen Familienfeste und Rituale wiedererkannt. Sie fanden, dass sie einander ähnlich sehen. Ein Junge sagte immer wieder, dass eines der jüdischen Mädchen ihn an seine Schwester erinnere. Die Gruppe aus Duisburg hatte vor der Reise auch zum einst jüdischen Viertel in ihrer Stadt recherchiert. Heute leben dort viele türkeistämmige Menschen. Die muslimischen Jugendlichen haben sich sehr schnell mit den jüdischen Opfern identifiziert. 

»Von den muslimischen Jugendlichen wird erwartet, dass sie sich mit der deutschen Seite, der Seite der Täter, identifizieren.«

9 Mai 2025 0 Kommentare
FacebookTwitterWhatsappEmail
Neuere Beiträge
Ältere Beiträge

Beliebte Artikel

  • Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025

    22 Juli 2025
  • Ermittlungen gegen Ex-SPD-Ratsfrau Iri: Was ist am Kronsberg wirklich passiert?

    28 April 2026
  • Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche

    4 Dezember 2025
  • Journalist und Aktivist Hakan Tosun stirbt nach brutalem Angriff

    14 Oktober 2025
  • Der Löwenanteil -Para _Şêr

    19 August 2025

Unser Team

Cumali Yağmur

Verantwortliche Redaktor

Ayşe Eker

Ayşe Eker

Redaktorin

Erdoğan Sedef

Erdoğan Sedef

Redaktor

Rojin Erten

Rojin Erten

Redaktor

Can Taylan Tapar

Can Taylan Tapar

Redaktor

Halit Yaşar Demirbağ

Halit Yaşar Demirbağ

Redaktor

Kategorien

  • Allgemein
  • Archive
  • Impressum
  • Politik
  • Religion
  • Flüchtlinge
  • Kultur
  • Frauen
  • Jugend
  • Salafismus
  • Veranstaltungen
  • Information
  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Fremdenfeindlichkeiten
  • Bildung
  • Featured

Neueste Artikel

  • Mit dem Rechtsruck in der europäischen Gesellschaft erstarken rechte und faschistische Gruppierungen | Cumali Yağmur

    3 November 2026
  • obrindt kündigt „massive Polizeipräsenz“ an – „Gen Z“-Sprecherin fordert Zugeständnisse

    3 November 2026
  • KUBA: EMBARGO ISOLATION UND WIDERSTAND

    3 November 2026
  • Neue Partei feierte in Hannover den 103. Jahrestag der Republik

    3 November 2026
  • 2 November 2026

Über uns

Die „Fremden“ Info-Zeitung ist eine in Niedersachsen ansässige Redaktion, die sich auf die rechtlichen, politischen und sozialen Angelegenheiten von Einwanderern und Flüchtlingen konzentriert. Wir beobachten und analysieren relevante Entwicklungen in der Region Hannover und vertreten die Interessen von Mitbürgern mit Migrations- und Fluchthintergrund bei Behörden, Verbänden und politischen Parteien.

Das Der-Spiegel-Interview mit Elif Eralp löst vor seiner Veröffentlichung eine Kontroverse aus

30 Oktober 2026

Neueste Artikel

DEM-Vorsitzender Bakırhan ruft zur Einheit der demokratischen Kräfte auf
30 Mai 2026
33. Jahrestag des Brandanschlags von Solingen
30 Mai 2026
Die Hetzjagd gegen Kılıçdaroğlu und politische Heuchelei
29 Mai 2026

Hervorgehoben

Statistik: Bürgergeld-Bezieher nach Nationalitäten – Stand Anfang 2025
22 Juli 2025
Ermittlungen gegen Ex-SPD-Ratsfrau Iri: Was ist am Kronsberg wirklich passiert?
28 April 2026
Appell für Gerechtigkeit: Frauen der AABF wehren sich gegen Willkür und Rechtsbrüche
4 Dezember 2025
  • Startseite
  • Anmelden
  • Über uns
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Newsletter
  • Impressum
Fremdeninfo
  • Startseite
  • Flüchtlinge
  • Politik
  • Kultur
  • Religion
  • Rassismus
  • Frauen
  • Jugend
  • Bildung