Von drei auf vier
In dieser Kolumne hatten wir das Vorgehen gegen İmamoğlu bislang anhand von drei parallelen Verfahren betrachtet: dem İBB-Prozess, dem Spionageverfahren und dem Diplomverfahren. Im August 2026 hat sich das Bild noch erweitert: Zu diesen drei ist ein eigenständiges Verfahren wegen Äußerungen hinzugekommen, die İmamoğlu bei einer Anhörung am 30. März über den Sachverständigen Satılmış Büyükcanayakın gemacht hatte, sowie ein daraus entstandenes neues Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung eines Amtsträgers und Bedrohung“. İmamoğlu selbst hatte bei einer Anhörung am 6. Juli, als er sich am selben Tag im selben Gebäude drei verschiedenen Verfahren stellen musste, dies als „Triathlon der Rechtlosigkeit“ bezeichnet. Binnen eines Monats ist diesem Bild nun eine vierte Disziplin hinzugefügt worden.
Der Stand der vier Fronten Mitte August
Der İBB-Prozess: Das Verfahren begann mit 107 Inhaftierten, deren Zahl zeitweise auf 110 anstieg. Durch aufeinanderfolgende Haftprüfungen wurden bislang 57 Personen freigelassen; unter den verbliebenen 53 Angeklagten befindet sich auch İmamoğlu. Bei der letzten Haftprüfung am 6. August entschied das 33. Schwurgericht Istanbul, die Untersuchungshaft aller 53 Angeklagten fortzusetzen, ohne dafür eine Begründung anzuführen. Die zweite Verhandlungsrunde beginnt am 17. August, doch das Gericht kündigte an, in diesen Sitzungen ausschließlich die Verteidigung der nicht inhaftierten Angeklagten zu hören. Das bedeutet: İmamoğlu wird sein Recht, sich in der Sache selbst zu verteidigen, vorerst weiterhin nicht wahrnehmen können, zumal er zuvor bereits aus dem Gerichtssaal entfernt worden war, als er die aus seiner Sicht unzureichende Verteidigungszeit für die ihm zur Last gelegten 142 Einzelhandlungen kritisierte und es dabei zu einem Wortwechsel mit dem Vorsitzenden Richter kam.

Das Spionageverfahren: In diesem Verfahren, in dem İmamoğlu gemeinsam mit dem TELE1-Chefredakteur Merdan Yanardağ, Necati Özkan und Hüseyin Gün angeklagt ist, wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft für alle vier Angeklagten beschlossen und die Sache auf den 29. September 2026 vertagt. İmamoğlu erklärte, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stützten sich im Kern auf ein kurzes Gespräch mit Hüseyin Gün und ein dabei entstandenes Foto.
Das Diplomverfahren: İmamoğlu stand hier bereits zum fünften Mal vor Gericht; auch dieses Verfahren wurde vertagt, nun auf den 25. Dezember 2026. Das Gericht beschloss, beim 5. Verwaltungsgericht Istanbul anzufragen, ob dessen Entscheidung zur Annullierung des Diploms bereits rechtskräftig sei, und machte damit sein eigenes Urteil faktisch von der Entscheidung eines anderen Gerichts abhängig. İmamoğlu erklärte bei dieser Anhörung, er sehe sich innerhalb von anderthalb Jahren mit mehr als zwanzig „eigens erfundenen“ Verfahren konfrontiert.
Das Sachverständigenverfahren und die neue Ermittlung: Die Staatsanwaltschaft Bakırköy leitete von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen İmamoğlu ein, mit der Begründung, seine Äußerungen über die im İBB-Ermittlungsverfahren tätigen Justizangehörigen erfüllten den Tatbestand der „Beleidigung eines Amtsträgers in Ausübung seines Amtes“ sowie der „Bedrohung“. Grundlage der Ermittlung sind Aussagen, die İmamoğlu am selben Tag in seiner Verteidigungsrede im Sachverständigenverfahren getätigt hatte.
Ein gemeinsames Muster: Verzögerung als Strafe und als Werkzeug zugleich
Betrachtet man diese vier Verfahren zusammen, treten zwei unterschiedliche Funktionen hervor. Die erste ist unmittelbar strafend: İmamoğlu bleibt in Untersuchungshaft, und selbst sein Recht, sich im İBB-Verfahren zur Sache zu äußern, ist für den August de facto ausgesetzt. Die zweite ist ein subtilerer Mechanismus: Wie im Diplomverfahren zu sehen, kann ein Gericht seine eigene Entscheidung von der eines anderen, hier eines Verwaltungsgerichts, abhängig machen und den Prozess auf diese Weise auf unbestimmte Zeit vertagen. Das ist, auf individueller Ebene gespiegelt, dieselbe „Verzögerungstaktik“, die wir vergangene Woche bereits im Verfahren um den CHP-Parteitag beobachtet haben: Auch das Nichtentscheiden ist ein Instrument, das mindestens so wirksame politische Folgen zeitigt wie eine Entscheidung selbst.
Hinzu kommt das vierte Verfahren an sich: dass Äußerungen, die im Gerichtssaal im Rahmen der Verteidigung gemacht werden, sich binnen weniger Stunden in ein neues Ermittlungsverfahren verwandeln können. Das verengt nicht nur den Spielraum des Angeklagten für seine eigene Verteidigung, sondern sendet zugleich eine unmissverständliche Botschaft: Wer spricht, riskiert ein weiteres Verfahren.
Fazit: Die Zahl der Verfahren ist kein Gradmesser für Gerechtigkeit
Dass die Zahl der Verfahren gegen İmamoğlu weiter steigt, ist weniger Ausdruck einer juristischen Notwendigkeit als Zeichen einer sich vertiefenden politischen Auseinandersetzung. Dass vier verschiedene Gerichte mit vier verschiedenen Begründungen gleichzeitig gegen ein und dieselbe Person verhandeln, ist kein statistischer Zufall. Zudem deutet nichts darauf hin, dass eines dieser Verfahren in absehbarer Zeit zu einem Abschluss kommen wird: Der İBB-Prozess zieht sich ohne erkennbares Ende hin, das Spionageverfahren wurde auf September vertagt, das Diplomverfahren auf Dezember, und die Ermittlung im Sachverständigenverfahren hat noch nicht einmal zu einer Anklageschrift geführt. Das Ergebnis ist ein System, in dem nicht die juristische Klärung im Vordergrund steht, sondern die Unsicherheit selbst zu einem Instrument der Bestrafung wird.
Quellen: Cumhuriyet, Medyascope, soL Haber, Anka Haber, Habercicom, ekremimamoglu.com sowie Wikipedia-Zusammenstellungen, Februar bis August 2026.