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Allgemein

Datenschutz

von Fremdeninfo 5 Juni 2018
von Fremdeninfo

Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der artec. Eine Nutzung der Internetseiten der artec ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die artec geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die artec hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der artec beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a) personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b) betroffene Person

    Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  • c) Verarbeitung

    Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d) Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e) Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f) Pseudonymisierung

    Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h) Auftragsverarbeiter

    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i) Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j) Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k) Einwilligung

    Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Fremden Info e.V

Cumali yagmur

„Fremden“ Info

Adresse: Lange Laube 21
               30159 Hannover

Telefon: 0511/ 3748369
Internet: www.fremdeninfo.de
E-Mail: info@fremdeninfo.de

3. Cookies

Die Internetseiten der artec verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die artec den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der artec erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die artec keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die artec daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

6. Rechte der betroffenen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der artec gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der artec wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von der artec öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die artec unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der artec wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der artec gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der artec wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der artec wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die artec verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die artec personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der artec der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die artec die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der artec zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der artec oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die artec angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

7. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

8. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz „_gat._anonymizeIp“. Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

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5 Juni 2018 0 Kommentare
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Rassismus

Der TBB gedenkt der Opfer des rassistischen Brandanschlages in Solingen vor 25 Jahren

von Fremdeninfo 29 Mai 2018
von Fremdeninfo

PressemitteilungDer TBB gedenkt der Opfer des rassistischen Brandanschlages in Solingen vor 25 Jahren

Pressemitteilung, 28.05.2018Der TBB gedenkt der Opfer des rassistischen Brandanschlages in Solingen vor 25 JahrenVor 25 Jahren, am 29. Mai 1993 starben bei dem feigen rassistischen Brandanschlag in Solingen fünf Menschen: Saime G. (4 Jahre), Hülya G. (9 Jahre), Gülüstan Ö. (12 Jahre), Hatice G. (18 Jahre) und Gürsün İ. (27 Jahre).Dieser rassistische Anschlag sowie zahlreiche weitere rassistische Anschläge auf und Morde an Migrant*innen und Geflüchteten waren das Ergebnis der Hetze gegen Asylbewerber*innen und Geflüchtete und der Individualisierung von rechtsextremer Gewalt und Verharmlosung der rechtspopulistischen Aussagen durch die Medien und die Politik.„Und derzeit sieht es leider nicht anders aus. ‘Motiviert‘ durch die AfD & Co wird nun zunehmend und ungehemmt gegen Geflüchtete, Migrant*innen und Muslime gehetzt“, sagte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.„Tagtäglich werden Menschen, die einer angeblich „deutschen Norm“ nicht entsprechen, angegriffen. Das besonders Beängstigende ist, dass dies fast zum akzeptierten Alltag geworden ist“, so Demir weiter.Aus diesem Grund müsse endlich eine Aufarbeitung der rassistischen und menschenverachtenden Einstellungen in der Gesellschaft und mit Blick auf mögliche Verstrickungen der staatlichen Stellen im NSU-Komplex auch des institutionellen Rassismus stattfinden.„Nur durch die Ächtung hetzerischer sowie rassistischer Aussagen und die von Bundeskanzlerin versprochene rückhaltlose Aufklärung der NSU-Morde mit allen Helfershelfern und Hintermännern kann das verlorengegangene Vertrauen in die Politik wiederhergestellt werden“, so Demir abschließendDer Türkische Bund in Berlin-Brandenburg ist 25 Jahre nach dem rassistischen Gewaltakt in Solingen in Gedanken bei Familie Genç, den Angehörigen und Freunden.

29 Mai 2018 0 Kommentare
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Veranstaltungen

Fortbildung – Fair mieten – Fair wohnen: Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht, auch auf dem Wohnungsmarkt!

von Fremdeninfo 15 Mai 2018
von Fremdeninfo
Fortbildung – Fair mieten – Fair wohnen: Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht, auch auf dem Wohnungsmarkt!
 
Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt bietet verschiedene Weiterbildungs-Formate an. Ziel ist, zu einer Kultur fairen Vermietens in Berlin beizutragen:Das Fair mieten – Fair wohnen Seminar 1 bietet eine Einführung dazu, was Diskriminierung beim Zugang zum Wohnungsmarkt und im nachbarschaftlichen Miteinander bedeutet und welche rechtlichen Grundlagen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Mietrecht bieten, dagegen vorzugehen.Modul 1 Diskriminierung erkennen und benennen
Dozentin: Dr. Azra Dzajic-Weber, Trainerin und Beraterin für Diversity und interkulturelle KompetenzModul 2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Möglichkeiten und Grenzen seiner Anwendung bei Diskriminierung am Wohnungsmarkt
Dozentin: Vera Egenberger, Büro zur Umsetzung von
Gleichbehandlung e.V.Modul 3 Das Mietrecht – Basiswissen für die Wohnungssuche
Dozentin: Wibke Werner, Berliner MietervereinDie Fair mieten – Fair wohnen Seminare sind kostenlos, der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Das Seminar wird in deutscher Sprache durchgeführt, hilfreich für das Verständnis ist das Sprachniveau B2.Termin 1: Montag, 28.05.2018, 16:30 – 21:30 Uhr
Ort: Nachbarschaftszentrum Kiezspinne,
Schulze-Boysen-Str. 38, 10365 BerlinTermin 2: Dienstag, 26.06.2018, 16:30 – 21:30 Uhr (nur noch wenige Restplätze)
Ort: Berliner Mieterverein e.V.,
Spichernstraße 1, 10777 BerlinAnmeldungen unter fachstelle@fairmieten-fairwohnen.de“ data-ce-class=“Emails“>fachstelle@fairmieten-fairwohnen.de erbeten.
IMPRESSUM

Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.   
Oranienstr. 53, 10969 BerlinTelefon: +49 30 62 32 62 4
Telefax: +49 30 61 30 43 10
E-Mail: info@tbb-berlin.de“ data-ce-class=“Emails“>info@tbb-berlin.de
Web: www.tbb-berlin.deUnterstützen Sie die Arbeit des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e.V.Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE09100205000003326901
BIC: BFSWDE33BERDer TBB ist als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Auf Wunsch wird Ihnen eine Spendenquittung ausgestellt.

15 Mai 2018 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Flüchtlingspolitik: Karl Lagerfeld „hasst“ Bundeskanzlerin Angela Merkel

von Fremdeninfo 14 Mai 2018
von Fremdeninfo
 

Flüchtlingspolitik: Karl Lagerfeld „hasst“ Bundeskanzlerin Angela Merkel

AFP

Berliner Zeitung
berliner-zeitung vor 4 Tagen

©
afp Flüchtlingspolitik: Karl Lagerfeld „hasst“ Bundeskanzlerin Angela Merkel

Modeschöpfer Karl Lagerfeld „hasst“ Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen ihrer Flüchtlingspolitik und droht mit der Rückgabe seiner deutschen Staatsangehörigkeit. Merkel habe mit ihrer Entscheidung, „eine Million Zuwanderer“ in Deutschland aufzunehmen, der AfD bei den Wahlen im vergangenen Jahr den Weg in den Bundestag geebnet, kritisierte Lagerfeld in der französischen Zeitschrift „Le Point“. Nun säßen „100 dieser Neonazis im Parlament“, weil Merkel die deutsche Geschichte „vergessen“ habe.

Die Bundeskanzlerin habe bei ihrer Flüchtlingspolitik ein „gutes Bild“ abgeben wollen, sagte er. Als „Pastoren-Tochter“ ertrage Merkel die Verbrechen der Nazis nicht. „Das Paradoxe daran ist, dass Merkel das Böse an die Macht befördert, während sie es reparieren will.“ „Wenn das weitergeht, gebe ich die deutsche Staatsanghörigkeit auf“, sagte der seit 1952 in Paris lebende Lagerfeld.

Lagerfeld fühlt sich als Kosmopolit

Allerdings wolle er auch kein Franzose werden. Er möge Nationen nicht und fühle sich als Kosmopolit – und „hanseatisch“, fügte der in Hamburg geborene Chanel-Chefdesigner hinzu. Bereits im November hatte sich Lagerfeld im französischen Fernsehsender C8 ablehnend über die Zuwanderung von Muslimen geäußert.

Nach dem Mord von Nazi-Deutschland an Millionen Juden könne die Bundesregierung heute nicht „Millionen der schlimmsten Feinde“ der Juden ins Land holen. Die Äußerung sorgte auch für Kritik. Bislang hatte Lagerfeld aber nicht bekundet, seinen deutschen Pass zurückgeben zu wollen. (afp)

14 Mai 2018 0 Kommentare
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Religion

Ditib Mönchengladbach: Kleinkinder und das Martyrium

von Fremdeninfo 13 Mai 2018
von Fremdeninfo

Ditib Mönchengladbach: Kleinkinder und das Martyrium

Von

dtj-online DPD

–

Dieser Beitrag ist exklusiv auf BuzzFeed erschienen. Hier geht es zum BuzzFeed-Artikel.

Die Ditib-Gemeinde in Herford sorgte in den vergangenen Tagen für heftige Kritik, weil ein Video auftauchte, in dem Kleinkinder als türkische Soldaten gekleidet Krieg inszenierten. BuzzFeed News liegt ein weiteres Video vor, das belegt: Herford ist kein Einzelfall. Im Gegenteil. Mit der Zentralmoschee in Mönchengladbach hat eine der größeren Ditib-Gemeinden Deutschlands das gleiche Schauspiel aufgeführt – offenbar unter Leitung des örtlichen Imams.

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Das Video ist etwas verwackelt, der Ton nicht ganz perfekt, aber doch gut zu verstehen. Es sind kleine Kinder im Vorschulalter zu sehen, die als Militärs marschieren und um einen gefallenen Soldaten trauern. Acht Jungen, in Soldatenuniform, stehend. Daneben sitzen ebenso viele Mädchen auf dem Boden. Sie sollen die besorgten Verlobten, Ehefrauen und Mütter symbolisieren. Während die Jungen gemeinsam eine große türkische Fahne in den Händen halten, rühren drei Mädchen mit Holzlöffeln in großen Behältern.

Im Hintergrund des Videos ist ein Mann mit schwarzem Anzug und Schnurrbart zu sehen. Das ist der Imam der DITIB Zentralmoschee in Mönchengladbach, Mülayim Bayindir. Laut türkischer Verfassung soll er die Menschen im Sinne der islamischen Religion aufklären. Doch die im Video gezeigten Szenen ähneln eher einer Propaganda-Veranstaltung für den türkischen Staat.

Imam warb offenbar für die Veranstaltung

Nach Informationen von BuzzFeed News aus dem Umfeld der Ditib-Zentrale soll Imam Mülayim Bayindir offenbar entsandter Religionsbeauftragter und somit Beamter des türkischen Staates sein. Zuvor soll Bayindir in der Türkei Mufti eines Bezirks gewesen sein – und wäre damit höher eingestuft als ein einfacher Imam. Auf konkrete Fragen zu Bayindirs Funktion und seinem Anstellungsverhältnis haben weder die Ditib-Gemeinde in Mönchengladbach, noch die Ditib-Zentrale oder die türkische Generalkonsulin in Düsseldorf geantwortet.

Der Imam hat die Veranstaltung nach Informationen von BuzzFeed News offenbar in einer WhatsApp-Gruppe offensiv beworben. Auf der Facebook-Seite der Gemeinde wird damit geworben, dass das Schauspiel „von unseren Schülern aus den Korankursen“ veranstaltet werde.

NRW-Integrationsminister: „Verstörend und völlig inakzeptabel“

Schon das Video des kleinen Moscheevereins in Herford hatte die Politik vergangene Woche stark kritisiert. „Der Vorfall bestärkt uns in unseren Befürchtungen, dass die Ditib in NRW im politischen Interesse der türkischen Regierung agiert“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der Tageszeitung „Neue Westfälische“. Die Bilder seien „verstörend und völlig inakzeptabel“.

Das Integrationsministerium NRW schrieb auf Anfrage, es erwarte vom Ditib-Landesverband Aufklärung darüber, ob es weitere Vorfälle in anderen Gemeinden gegeben habe. „Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht die aktive Mitwirkung von Kindern an nationalistisch geprägten Gedenkfeiern durch die Verkörperung von Soldaten dem Geiste einer gewaltfreien Erziehung“, schreibt Pressesprecherin Wibke Op den Akker. Ob Hinweise auf konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegen, müsse das örtliche Jugendamt prüfen. Die Stadt Mönchengladbach reagierte bislang nicht auf eine entsprechende Presseanfrage.

Die Zentrale Ditib-Gemeinde in Köln schickte lediglich eine Pressemitteilung aus der vergangenen Woche, in der sie die Vorfälle in Herford kritisierte und die Verantwortlichen zum Rücktritt aufforderte. Ob auch der Mönchengladbacher Imam Mülayim Bayindir zurücktreten sollte, beantwortete die Ditib-Zentrale auf Rückfrage nicht. Offen ließ die DITIB-Zentrale auch, ob sie zu den Propaganda-Veranstaltungen am 18. März motiviert hat und ob sie im Vorfeld über die Inhalte Bescheid wusste.

Kriegsspiele auch in Ditib-Gemeinde Ulm

BuzzFeed News ist zudem auf Fotos einer ähnlichen Veranstaltung in der Ditib-Gemeinde in Ulm gestoßen. Auch hier wurden Kinder als Soldaten verkleidet. Junge Mädchen präsentierten nationalistische Plakate mit der Inschrift: „Heimat, für dich opfere ich mein Leben. Türke, sei stolz, arbeite und vertraue.“ Das ist eines der berühmten Zitate des Begründers der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk. Die Ulmer Ditib-Gemeinde und der an der Ausrichtung beteiligte Türkische Elternverein Ulm haben auf Fragen von BuzzFeed News nicht reagiert.

Der Hintergrund zu diesen teilweise heftig kritisierten Veranstaltungen ist ein historisch wichtiges Ereignis der jüngeren türkischen Geschichte. Am 18. März 1915 besiegte das Osmanische Reich bei der Schlacht von Gallipoli das Vereinigte Königreich, Frankreich sowie australische und neuseeländische Truppen. Dieser Sieg ist für die türkische Republik bis heute historisch wichtig und die gefallenen türkischen Soldaten gelten als die größten nationalen Helden. Türkische Veranstaltungen zu diesem Anlass sind deshalb keine Besonderheit. Ungewöhnlich ist es jedoch, wenn in Deutschland geborene Kleinkinder, die in der Moschee Basiswissen über den Islam lernen sollen, von Ditib-Gemeinden zu Kriegsspielen und Propaganda instrumentalisiert werden

13 Mai 2018 0 Kommentare
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Politik

Altersarmut in Deutschland

von Fremdeninfo 29 April 2018
von Fremdeninfo

Altersarmut in Deutschland

 

Die Zahl der armen EinwandererInnen  hat sich mehr als verdoppelt. Viele von ihnen, die Zahl nimmt täglich zu, können schon heute nicht mehr von ihrer Rente leben.

1,5 Millionen Menschen in Deutschland versorgen sich regelmäßig bei den Tafeln. Deswegen fordern Wohlfahrtsverbände höhere Leistungen für Arme. Doch Wirtschaftsexperten warnen, dass das dazu führen würde, dass noch mehr Menschen von staatlicher Hilfe abhängig werden würden.

In manchen Bundesländern dürfen EinwandererInnen, die keinen deutschen Pass haben, sich nicht bei der Tafel versorgen.  Auch wenn es, wie manche Tafeln ausführen, schwer sein soll mit den EinwandererInnen umzugehen bzw. klar zu kommen, man darf nicht vergessen, dass eine Ausgrenzen dieser Bürger zu Rassismus führt. Das ist eine Ausgrenzung von Minderheiten, die in Deutschland nie wieder vorkommen darf. Die Ausgrenzung von Minderheiten, Andersdenkenden und den arischen Normen nicht entsprechenden Menschen hat in der Nazizeit zu Vökermorden und Genozid geführt. Das darf nicht wieder passieren.

Dass es Menschen in Deutschland gibt, die von ihren geringen Einkommen, von ihren geringen Rentenbezügen oder von ihren geringen Sozialbezügen nicht mehr einen bestimmten Lebensstandard erreichen können, dass sie spätestens ab dem 20. eines jeden Monates sich kein Essen mehr kaufen können etc., das ist nicht neu. Mit Hartz-IV bleiben Menschen auf der Strecke, bleiben Kinder auf der Strecke. Sie können keine Teilhabe am Gesellschaftsleben mehr haben. Die Lösung dieser sozial-gesellschaftlichen Problematik liegt aber nicht darin, eine Versorgung der Betroffenen durch die Tafeln zu erreichen. Wenn die Regierung das so sieht, dann ist bereits eine massive sozial-politische Schieflage entstanden, die die Regierung schleunigst beheben muss. Es ist die Aufgabe eines Staates, einer Regierung, seinen Bürgern einen Lebensstandard zu gewähren, mit dem seine Bürger den Anschluss an die Gesellschaft nicht verlieren.

Von der Altersarmut sind auch eingewanderte SeniorenInnen besonders betroffen. Sie sind Ende der 1950 ´er Jahre, in den 1960 ´er und 1970 ´er Jahren nach Deutschland gekommen und haben auf dem Niedriglohnsektor als ArbeiterInnen – wobei ein Großteil der eingewanderten Frauen als Hausfrau und als Kindererzieherinnen zu Hause geblieben sind und daher keine Rentenanwartschaften erworben haben und daher keine

eigenen Bezüge haben – gearbeitet und konnten in den Rentenversicherungen keine hohen Rentenanwartschaften bilden. Ihre Renten sind gering, häufig im Bereich der Sozialhilfegrenze. Daher sind einer aktuellen Untersuchung zufolge vier von 10 EinwandererInnen im Rentenalter von Armut bedroht bzw. sind in Armut und es gibt unter ihnen sechs mal so hohe Aufstocker wie unter der deutschen Bevölkerung.  Viele von Ihnen müssen die Grundsicherung im Alter beantragen, um ihren notwendigen Lebensbedarf abdecken zu können.  Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Dr. Eric Seils, Sozialexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Im Jahr 2011 bezogen 13,3 % aller Senioren in der Bundesrepublik eine monatliche Rente unter 848,00 Euro, so die aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus. Dieser Betrag entspricht nur 60 % des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens. Wer als Alleinstehender weniger hat, gilt nach gängiger Definition als armutsgefährdet. In der Gesamtbevölkerung traf das auf 15,1 % der Menschen zu.

Allerdings verdecken diese relativ niedrigen Durchschnittswerte bei den Älteren nach Seils´ Analyse, dass es schon heute Gruppen mit einem sehr hohen Risiko der Altersarmut gibt. Das ist der Fall für die EinwanderInnen, die oft wenig verdienten

und stark von Arbeitslosigkeit betroffen waren. So waren im Jahr 2011 in Deutschland 41,5 % der EinwandererInnen über 65 Jahren von Altersarmut bedroht und 12,7 % waren altersarm und bezogen ergänzend Grundsicherung. Unter den Senioren mit deutscher Staatsangehörigkeit waren nur 2,1 % auf die Grundsicherung angewiesen. Man darf allerdings nicht vergessen, dass ein Großteil der SeniorenInnen, egal ob deutsche StaatbürgerInnen oder Eingewanderte, sich schämen und die ergänzende Grundsicherung nicht beantragen. Daher dürfte bei diesen Zahlen eine höhere Dunkelziffer vorhanden sein.

Bei der Altersarmut, wie oben schon kurz erwähnt, gibt es eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern. Die männlichen  Einwanderer erhielten im Jahr 2015 monatlich im Durchschnitt 811,00 Euro aus der Rentenkasse. Jeztige Neurentner bekommen nur noch 623,00 Euro. Diese Bezüge liegen unterhalb der Schwelle für die Grundsicherung, die bei ca. 698,00 Euro liegt.

Weitaus niedriger sind die Renten für Einwandererinnen, die wegen Kindererziehung, Haushaltsarbeit und Pflege von Angehörigen wenig oder keine Anwartschaften erwerben konnten. 

Nach einem Leben voller Arbeit droht den ehemaligen GastarbeiternInnen die Altersarmut, resümiert Seils.

Die Altersarmut wird künftig bei den heutigen SeniorenInnen nicht halt machen. Bei den SeniorenInnen war die Armut schon zwischen 2006 und 2011 deutlich stärker angestiegen als bei den Jüngeren, nämlich um 2,9 %. Denn, die durchschnittlichen Rentenansprüche der Neurentner sinken immer weiter unter das Niveau der Bestandsrentner, die schon länger im Ruhestand sind. D. h., die künftigen Rentner werden noch niedrigere Anwartschaften erwerben. Sozialforscher Seils befürchtet daher eine „Rückkehr der Altersarmut“.

Die Politik ist gefragt, die Altersarmut sowohl aktuell als auch langfristig zu lösen. In der Koalitionsvereinbarung sind keine Lösungen zu dieser Frage erarbeitet worden.

Die Rentenanpassungen der Renten, die zum 01.Juli eines jeden Jahres, wenn sie nicht gerade ausgesetzt sind, kommt dieses Jahr um ca. 3,09 %. Diese Anpassung hat aber mit der Lösung der Altersarmutsproblematik nichts zu tun. Sie ist nur eine reguläre regelmäßige Anpassung an die Lohnentwicklung. Daher kann und darf der Staat diese Anpassung für sich nicht als Lösung der Altersarmutsproblematik verbuchen.

Die Gründe für die Altersarmut sind nicht nur der niedrige Lohn während des Berufslebens. Dazu führen häufig auch die Zeiten der Kindererziehung – in der Regel trifft das auf die Frauen zu – sondern auch Zeiten der Pflege von Angehörigen – in der Regel trifft auch das auf die Frauen zu, die ihre pflegebedürftigen oder

pflegebedürftig gewordenen Eltern, Kinder, Ehemänner, Schwiegerelter, Geschwister pflegen und dafür ihr Berufsleben

aufgeben oder reduzieren. Im Alter stehen sie dann vor großen

finanziellen Sorgen. Sie waren immer für alle da. Für sie ist aber wegen finanzieller Absicherung niemand da.

Es besteht für den Staat in Fragen der sozialrechtlichen Rentenproblematik nach wie vor ein dringender Handlungsbedarf. Die eingeführte sog. Mütter- oder Väterrente wegen Anerkennung von Kindererziehungszeiten und die Einzahlung von Anwartschaften in die Rentenkassen für pflegende Angehörige stellen nur winzige Tropfen auf dem heißen Stein dar.

Diese „Mini“-Lösungen sind sozialrechtlich kaum nachvollziehbar. Denn Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden pro Kind 2 Jahre Beitragszeit, für Kinder die nach 1992 geboren sind, 3 Jahre Beitragszeit anerkannt.

Für pflegende Angehörige gibt es die Anwartschaften nur dann, wenn sie selbst nicht einer Arbeit von mehr als 30 Stunden in der Woche nachgehen. Die Realität sieht immer ganz anders aus. Pflegende Angehörige, auch wenn sie in Vollzeit arbeiten,  pflegen ihre Angehörige mindestens genauso viel und umfangreich, wie diejenigen, die maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen. Diese Regelungen werden von den Bürgern als „ungerecht“ empfunden und daher an sie als gute

Lösung kaum zu vermitteln. Es besteht für sie weiterhin und schon wieder der Eindruck, dass immer an den Armen gespart wird, dass die Armen für die Fehler der Politik zahlen müssen. Wenn große Konzerne oder Banken wegen ihrer eigenen Fehler, sogar auch Straftaten begehen – siehe VW und Co. mit ihren Dieselaffären, die Banken, die mit Steuergeldern gerettet werden etc. – nicht zur Verantwortung gezogen werden, aber Bürger für jeden Cent Rechenschaft abgeben müssen bzw. für jeden Cent mehr, den sie verdienen, Steuern zahlen müssen, ihre Renten besteuern müssen, so ist das alles für den Bürger nicht mehr vermittelbar. Auf der einen Seite heißt es, die Bürger sollen auch selbst für eine Alterssicherheit Sorge tragen. Wenn sie das tun, so werden auch diese Vermögenswerte besteuert oder bei den Renten oder ergänzenden Sozialhilfen als zu berücksichtigendes Vemögen abgezogen. Auch werden diese Vermögenswerte bei der Berechnung von freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen voll mitabgezogen. Am Ende zahlt immer nur der Bürger, auch wenn er davon kaum oder gerade soeben seinen notwendigen Lebensbedarf abdecken kann.

Die Volksparteien, die für Sozialpolitik eintreten wollen oder sollten, haben sich von der Sozialpolitik sehr weit entfernt und haben mit zu der jetzigen Situation, dass der Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus aber auch die Armut in Deutschland zugenommen haben, beigetragen. Sie haben auch mit dazu beigetragen, dass die Parteien, die rechte Gesinnung in ihre Fahnen geschrieben haben, Zulauf finden.      

29 April 2018 0 Kommentare
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Politik

Wahlen in der Türkei: Die Rolle Deutschlands

von Fremdeninfo 26 April 2018
von Fremdeninfo

Wahlen in der Türkei: Die Rolle Deutschlands

Von

Bilal Bag DTJ

–

stehen in acht Wochen die seit langem wichtigsten Wahlen an. Präsident Erdogan wird nichts dem Zufall überlassen. Die Deutsch-Türken könnten das Zünglein an der Waage sein. Was heißt das für Deutschland?

-In acht Wochen ist es soweit: Die türkischen Wählerinnen und Wähler werden am 24. Juni 2018 ein neues Parlament und einen neuen Präsidenten wählen. Mit den  Neuwahlen treten die Verfassungsänderungen aus 2017 offiziell in Kraft. Der neue Präsident wird dann eine bislang unbekannte Machfülle besitzen. So wichtig diese Wahlen sind, so schwierig sind die Umstände.

Erstens, der Ausnahmezustand wurde in der vergangenen Woche um weitere drei Monate verlängert. Seit knapp zwei Jahren sind in der Türkei nun Grundrechte wie Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt. Dutzende Journalisten und Oppositionspolitiker sitzen weiterhin im Gefängnis. Zweitens, seit dem Verkauf der größten, noch unabhängigen Mediengruppe Dogan (u.a. Hürriyet und CNN Türk) vor einem Monat gibt es kaum noch ein mediales Gegengewicht zu der Deutungshoheit von Präsident Recep Tayyip Erdogan. Drittens, die Oppositionsparteien wurden auf kaltem Fuß erwischt. Die CHP ist intern zerstritten. Bei der HDP ist die etablieren Führungsriege inhaftiert. Die Iyi-Partei ist erst relativ frisch gegründet und noch nicht in allen Wahlkreisen vertreten.

Der Opposition ist ein überraschender Coup gelungen 

Das so kurzfristige Wahldatum sollte unter anderem die Iyi-Partei und ihre Vorsitzende Meral Aksener torpedieren, die als stärkste Konkurrentin von Erdogan gilt. Trotz der Kurzfristigkeit ist der Opposition am Wochenende jedoch ein überraschender Coup gelungen. Mit dem Wechsel von 15 CHP-Abgeordneten in die Iyi-Partei kann diese nun offiziell eine Fraktion im Parlament bilden und doch an den Wahlen teilnehmen.

Präsident Erdogan hat bei diesen Wahlen nicht nur die Staatsgewalt hinter sich, sondern auch die Unterstützung der rechten MHP. Umfragen sehen seine Unterstützungswerte bei komfortablen 50-60 Prozent. Doch der Zuspruch für Meral Aksener, die Gerüchte um eine etwaige Kandidatur seines populären Vorgängers Abdullah Gül und insbesondere die Talfahrt der türkischen Lira dürften ihn nervös machen. Erdogan wird nichts dem Zufall überlassen wollen und daher auch um jede einzelne Stimme der in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger kämpfen – wie bei früheren Wahlen. Was heißt das für Deutschland?

Wie die Bundesregierung klug reagieren könnte

Für Deutschland relevant sind drei Aspekte: Erstens, Erdogan wird im Wahlkampf eine kämpferische Rhetorik gegenüber dem Westen bedienen, nach der diese – allen voran Deutschland – ein Erstarken der Türkei mit allen Mitteln zu verhindern versucht. Zweitens, die Mehrheit der Türken in Deutschland wird nicht wählen gehen. Jene, die wählen, werden größtenteils für Erdogan stimmen. Drittens, Erdogan und/oder ein Vertreter der regierende AKP wird einen Wahlkampfauftritt in Deutschland abhalten wollen.

Eine Eskalation in der Rhetorik auf deutscher Seite wird, wie in der Vergangenheit, nur Erdogan (und der AfD) in die Karten spielen. Wichtig sind daher Besonnenheit und Deeskalation. Die Bundesregierung und deutsche Politiker sollten sich ob der Begrenztheit ihres Einflusses auf folgende wichtige Maßnahmen konzentrieren:

#Solingen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sowie weitere hochrangige deutsche Politiker sollten am 29. Mai die Gedenkveranstaltung zum 25. Jahrestag des Brandanschlags von Solingen besuchen und klar signalisieren, dass sich die deutsche Politik um die Deutsch-Türken kümmert. Gerade in Zeiten zunehmender Fremdenfeindlichkeit hat diese Gedenkveranstaltung hohen Symbolwert. Der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu hat bereits angekündigt, die Veranstaltung besuchen und eine Rede halten zu wollen.

#Wahlbeobachter: Die OSZE wird vermutlich wieder Wahlbeobachter in die Türkei entsendet. Durch eine starke Präsenz in der Beobachterkommission sollte die Bundesregierung ihren Beitrag zu transparenten Wahlen in der Türkei leisten. Ferner könnte die Bundesregierung anregen, dass auch die türkischen Wahllokale in Deutschland von der OSZE beobachtet werden – immerhin leben 2% des türkischen Wahlvolks in der Bundesrepublik. Bei früheren Wahlen wurden von Kritikern immer wieder Unstimmigkeiten bemängelt.

#FakeNews: Das Bundespresseamt und das Auswärtige Amt sollten die hartnäckigsten Gerüchte und Vorwürfe seitens der Türkei mit einer aktiven Informationskampagne entkräften. Ein prominentes Gerücht ist, Deutschland destabilisiere die Türkei, um den Bau des neuen Istanbuler Flughafen verhindern. Hierauf hatte der deutsche Botschafter in Ankara, Martin Erdmann, bereits entschieden reagiert, die Reichweite – gerade in Deutschland – war jedoch begrenzt.

#Strategie: Um nicht jedes Mal überfordert zu sein und ad-hoc-Entscheidungen treffen zu müssen, sollte die neue Bundesregierung zeitnah eine (neue) Türkei-Strategie erarbeiten. Diesem sollte ein umfassender Konsultationsprozess mit deutsch-türkischen Stakeholdern aus Zivilgesellschaft, Medien, Wirtschaft, Exilcommunity, Jugendvereinen vorausgehen. Klar ist: Eine solche Strategie sollte vor allem auf mehr Dialog zwischen den Zivilgesellschaften beruhen, um die bilateralen Beziehungen auf nachhaltige und belastbare Fundamente zu stellen.

Der Beitrag ist zuerst auf der Webseite dt-jungdiplomaten.org erschienen.

Der Deutsch-Türkische Jungdiplomaten e.V. sieht sich als Plattform für Dialog und ermöglicht (deutsch-türkischen) Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Diskurs mit der deutschen und türkischen Zivilgesellschaft zu treten. Die Meinung des Autors muss nicht der Meinung des Vereins entsprechen.

26 April 2018 0 Kommentare
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Religion

Kopftuchverbot minderjährige Mädchen?

von Fremdeninfo 19 April 2018
von Fremdeninfo
 

Kopftuchverbot minderjährige Mädchen?

Av.Mahmut Erdem

   Rechtliche Grenzen eines solchen Verbotes

In Artikel 4 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes heißt es

„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“

Zugleich stellt Artikel 6 sicher dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist.

Allein aus dieser Perspektive hätten die Eltern welche eine minderjährige Kind, haben das Recht darüber zu bestimmen wie sie Ihre Kinder erziehen und auch welche religiösen Werte sie vermitteln. Bei dieser Vermittlung von religiösen werten werden auch Symbole des Glaubens nach außen.

Diese Symbole vermitteln einerseits Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Religionsgemeinschaft zugleich bedeuten sie aber auch Abgrenzung gesellschaftlicher Zustände in denen man lebt.

Es stellt sich die Frage ob im Islam das Tragen von Kopftüchern von Frauen und Mädchen egal welchen Alters vorgegeben ist.

Im Koran findet sich an drei Stellen, Sure 24 Vers 31 sowie Sure 33 Vers 53,59 lediglich über die Bedeckung des Kopfes und schreibt keine Regelung für muslimische Frauen vor wie sie sich bedecken sollen.

In der Sure 24 Vers 31 welcher inhaltlich mit der Bedeckung sich beschäftigt gehen es vielmehr nicht um die Bedeckung als solches sondern um Sittsamkeit und Schamhaftigkeit sowie um Kokettierens und unnötige sexueller Aufreizung der Männer. In der Sure 33 Vers 53 und 59 findet sich keinerlei konkrete Vorgaben des Koran wie Frau sich zu bedecken haben.

Eine eindeutige Kleiderordnung ergibt sich aus diesen Suren und Versen nicht.

Es ist eine alte Tradition das ein Kopftuch von Frauen und Mädchen getragen wird.

Die oben er wähnten suren werden auch von Wertkonservativen islamischen Schulen dahingehend ausgelegt, dass Frauen und Mädchen ein Kopftuch zu tragen haben.

Dabei berufen sich diese Kreise sowohl auf diese Suri als auch auf Hadith .

Diese Auslegung des Korans erlebt zurzeit eine Renaissance innerhalb der islamischen Gemeinschaft.

Ein säkularer Staat ist an Neutralität so wie Gewährung der Religionsneutralitäit gebunden. Diese Bindung geht nicht soweit wenn Religionsgemeinschaften das individuelle Recht der einzelnen und auch der Schutzbefohlenen durch ihre Ausübung und Auslegung von religiösen Texten dazu führen dass Grundrechte auf Selbstbestimmung, nämlich das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird.

Der säkulare Staat der sich Religionsneutral verhalten muss, verliert seine Neutralität soweit individuelle Rechte der einzelnen, insbesondere der Minderjährigen und schutzbefohlenen Personen betroffen sind. Kinder in Kita`s und im Grundschulalter sind nicht religionsmündig.

In Deutschland wird ein Kind erst mit dem 14. Lebensjahr religionsmündig d.h. sich für eine Religion und deren Ausübung zu entscheiden oder aus Konfessionen auszutreten als auch das Recht zu konvertieren.

Grundsätzlich kann der säkulare Staat nicht in die Privatsphäre der einzelnen Eltern eingreifen und sie zu einer bestimmten Erziehungsmethode und Religionsausübung zwingen.

Die staatlichen Institutionen haben in den privaten Bereich wenige Befugnisse in die Erziehung die Religionsvermittlung der Eltern einzugreifen.

Der Eingriff erfüllt dann wenn schutzbefohlenen hier minderjährige Kinder zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden und durch diesen zwang in der Öffentlichkeit entsprechend ihrer religiösen Duktus verhalten müssen und nicht frei entscheiden können.

Soweit die Eltern als auch der Betroffene öffentliche Fürsorge und öffentliche Institutionen beanspruchen kann der säkularer Staat vorgaben für seine Bürger benennen.

Ein solcher säkularer Staat kann in seinen Institutionen als auch in den von ihm finanzierten Einrichtungen verlangen dass die Persönlichkeitsrechte der Einzelnen gewahrt werden und dass sie sich Religionsneutral verhalten.

Alle staatlichen Institutionen und die von staatlicher Unterstützung abhängig sind haben darauf zu achten, dass insbesondere Mädchen, in Schule oder Kita weder von ihren Eltern noch von sonstigen Personen einem Druck hinsichtlich der Verhüllung ihres Kopfes ausgesetzt werden. Eine solche Verhüllungspraxis für minderjährige Frauen, kann wie oben bereits beschrieben worden ist, nicht mit der Vorschrift des Islam begründet werden.

Außerdem ist es wichtig dass die Kinder im Kindesalter nicht sexualisiert werden. Denn jedes Kopftuch, das erkennbarer maßen aufgrund Anschauung getragen wird dass das weibliche Haupthaar verhüllt werden muss, weil von ihm eine sexuelle Reizwirkung ausgehen könnte, markiert logischer Weise umgekehrt auch eine Trägerin als potenzielles Sexualobjekt.

Was das für die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Betroffenen bedeutet, muss die öffentliche Schule oder Einrichtung des Staates aufgrund ihres allgemeinen Erziehungsauftrages mit berücksichtigen.

Es geht dabei ausschließlich um die Abwägung zwischen dem Erziehungsrecht- Religionsausübung – und um das Kindeswohl. Der säkulare Staat ist verpflichtet die Persönlichkeit der einzelnen zu schützen und zu einem Schutz der Persönlichkeit gehört auch das Wohl des Kindes. Das allgemeine Gesetz, hier das Familienrecht, §1666 BGB schreibt auch das Wohl des Kindes als oberstes Gebot der Erziehung. Wird dieses oberste Gebot in § 1666 BGB beeinträchtigt so haben Jugendämter und auch die Gerichte einzuschreiten.

Soweit ein Kind von seinen Eltern angehalten wird im Kindergarten- und Grundschulalter ein Kopftuch zu tragen wird es zum sexuellen Objekt in seinem Umfeld und grenzt sich von seiner Altersgruppe ab.

Dies führt unweigerlich zur Beeinträchtigung der Persönlichkeit des betroffenen Kindes. Die nicht mit dem Erziehungsrecht und Religionsvermittlung der Eltern gerechtfertigt werden kann.

Rechtsanwalt

Erdem

19 April 2018 0 Kommentare
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Information

taz.gazete – „Eine andere Türkei ist möglich“

von Fremdeninfo 16 April 2018
von Fremdeninfo

taz.gazete – „Eine andere Türkei ist möglich“

Von

dtj-online

Eine andere Türkei ist möglich“ hat die Redaktion von taz.gazete Interviews, Reportagen, Comics, Grafiken, Fotostrecken und Satiren versammelt, die zeigen, dass das Land voller Stimmen ist, die in Deutschland kaum bekannt sind. taz.gazete ist das türkisch-deutsche Online-Portal der taz, das vor einem Jahr gegründet wurde. taz.gazete hat sich zum Ziel gesetzt, allen eine Plattform zu geben, die in der Türkei zum Schweigen gebracht werden sollen.

Speziell seit dem Putschversuch im Sommer 2016 hat sich die Situation für demokratische Kräfte in der Türkei zunehmend verschlechtert. Über 140 Journalistinnen und Journalisten sind inhaftiert, Dutzende haben das Land verlassen und leben im Exil. Eine freie und unabhängige Berichterstattung in der Türkei und über die Türkei ist immer schwieriger geworden. Auch deshalb wurde das Projekt taz.gazete im Januar 2017 gegründet.

Das jetzt erschienene Journal „Eine andere Türkei ist möglich“ bietet einen Überblick über den Widerstand, der in der Türkei in vielen gesellschaftlichen Bereichen geleistet wird: Von JournalistInnen, AkademikerInnen, der Frauenbewegung, LGBTQ, AnwältInnen und vielen anderen. Ihre Situation, aber auch die Lage in den kurdischen Gebieten, ein Blick auf die deutsch-türkische Community hierzulande sowie die ökonomischen Aspekte der gegenwärtigen Entwicklungen finden sich im Journal. Satire, die eine lange Tradition in den progressiven Milieus der Türkei hat, kommt auch nicht zu kurz.

In einem Video sprechen die gazete-RedakteurInnen über ihre Arbeit:
https://vimeo.com/247452045

„Eine andere Türkei ist möglich“. Das Journal der taz.gazete kann ab sofort für 15 Euro im taz-Shop bestellt werden. Zur Bestellung erhalten Sie ein Heftchen mit zwei #FreeDeniz-Briefmarken. Für jedes verkaufte Set gehen 10 Euro an die taz.gazete.

16 April 2018 0 Kommentare
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Salafismus

Spiegel“: Viele Extremisten haben Asylantrag gestellt

von Fremdeninfo 8 April 2018
von Fremdeninfo

Spiegel“: Viele Extremisten haben Asylantrag gestellt

 

Etliche als gefährlich eingestufte Islamisten sollen als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein und einen Asylantrag gestellt haben. 

Berlin – Fast ein Viertel der islamistischen Gefährder sind in Deutschland als Asylbewerber. Das geht laut „Spiegel“ aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomae hervor. Demnach stuft das Bundeskriminalamt rund 1560 Männer und Frauen als „Gefährder“ oder „relevante Personen“ in der Extremistenszene ein. 362 von ihnen hätten einen Antrag auf Asyl gestellt.

Die hohe Zahl ist laut Regierung auch auf die Kriege in Syrien und dem Irak zurückzuführen

Die hohe Zahl sei auch „auf die Migrationsbewegungen im Kontext des Kriegsgeschehens in Syrien und Irak zurückzuführen“, zitiert das Nachrichtenmagazin aus der Regierungsantwort. Bund und Länder versuchen inzwischen, Gefährder schneller abzuschieben. Seit dem Terroranschlag in Berlin im Dezember 2016 haben die Innenminister dem Bericht zufolge in 13 Fällen eine sofortige Abschiebungsanordnung erlassen, bislang mussten 10 der Betroffenen das Land verlassen. Eine solche Anordnung darf verhängt werden, um „eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ abzuwehren.

Der FDP-Politiker Thomae erklärte dazu laut Spiegel: „Es darf nicht sein, dass die Zahl der Gefährder in Deutschland weiter zunimmt, während die Zahl der Abschiebungen minimal bleibt.“ Die Bundesregierung bestätigte, dass circa 130 „Gefährder“ und „relevante Personen“ aus der Extremistenszene mittlerweile als „ausreisepflichtig“ gelten, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Diese müssten Deutschland somit verlassen. 

dpa/sl

Rubriklistenbild: © dpa / Christian Charisius (Symbolbild) 

8 April 2018 0 Kommentare
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