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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
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Flüchtlinge

EU-Bericht: Italien blockiert Rücknahme von Asylbewerbern

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Flüchtlinge

Flüchtlinge – Wiesbaden – Zunahme bei Abschiebungen in den ersten Monaten 2023

von Fremdeninfo 21 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

  1. Flüchtlinge – Wiesbaden – Zunahme bei Abschiebungen in den ersten Monaten 2023

Wiesbaden dpa

Wiesbaden (dpa/lhe) – Die Zahl der Abschiebungen aus Hessen hat in den ersten Monaten dieses Jahres deutlich zugenommen. Von Januar bis Ende Mai wurden 598 Männer und Frauen abgeschoben, wie das Innenministerium in Wiesbaden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im Vergleichszeitraum 2022 seien es 400 gewesen. Die Zahlen würden Abschiebungen in die Herkunftsländer sowie Rückführungen in Drittstaaten umfassen, zum Beispiel wenn ein Flüchtling bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde. Ende Mai lebten den Angaben zufolge knapp 17.000 ausreisepflichtige Menschen in Hessen.

In der einzigen hessischen Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt waren dem Ministerium zufolge bis Mitte Juli seit Bestehen 2018 rund 1630 Menschen untergebracht, von denen 1312 überstellt oder abgeschoben wurden. Die damals mit 20 Plätzen in Betrieb genommene Einrichtung biete heute Platz für 80 Menschen. Seit Herbst 2022 hätten sich dort die pandemiebedingten Einschränkungen für eine Unterbringung gelockert. Seitdem säßen dort durchschnittlich täglich 30 Menschen. Die fünf größten Gruppen aller Abgeschobenen hatten die Staatsangehörigkeiten von Afghanistan, der Türkei, Nordmazedoniens, Algeriens sowie Albaniens.

Ein Abschiebestopp nach Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes bestehe in Hessen derzeit für kein Land, teilte das Ministerium mit. Allerdings habe sich die Innenministerkonferenz im Dezember 2022 darauf verständigt, auf Abschiebungen in den Iran aufgrund der dortigen Lage zu verzichten. Bei sorgfältiger Prüfung könne hier zum Beispiel bei Gefährdern oder schweren Straftätern eine Ausnahme gemacht werden.

Über Abschiebungsverbote hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu entscheiden. Nach Kenntnis des Innenministeriums werden dies derzeit regelmäßig bei Menschen aus Syrien festgestellt. „Auch in andere Herkunftsländer sind aufgrund der dortigen Lage oder fehlender Zusammenarbeit derzeit keine Abschiebungen möglich, so zum Beispiel nach Afghanistan oder Somalia.“

© dpa

21 Juli 2023 0 Kommentare
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Information

Demonstranten stürmen schwedische Botschaft und legen Feuer – Personal in Sicherheit

von Fremdeninfo 20 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Demonstranten stürmen schwedische Botschaft und legen Feuer – Personal in Sicherheit

Von: Welt

Aus Protest gegen eine angekündigte Koran-Verbrennung in Schweden haben im Irak Hunderte Demonstranten die schwedische Botschaft in Bagdad gestürmt und in Brand gesetzt. Die Regierung in Stockholm verurteilte den Vorfall, versuchte aber auch, zu beschwichtigen.

 

Anhänger von Schiitenführer Muktada al-Sadr jubeln nach der Erstürmung der schwedischen Botschaft in Bagdad REUTERS © Bereitgestellt von WEL

 

Nach der Erstürmung der schwedischen Botschaft in Iraks Hauptstadt hat das Außenministerium in Stockholm Sorgen zu zerstreuen versucht. „Unser Botschaftspersonal ist in Sicherheit“, teilte das Ministerium in der Nacht zum Donnerstag mit. Weitere Details nannte es zunächst nicht.

„Wir verurteilen sämtliche Angriffe auf Diplomaten und Belegschaften von internationalen Organisationen“, hieß es weiter. Attacken auf Botschaften und Diplomaten stellten eine gravierende Verletzung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen dar. Die irakischen Behörden hätten die Pflicht, diplomatische Missionen und deren Personal zu schützen, betonte das schwedische Außenministerium.

Aus Wut über die geplante Verbrennung einer Koran-Ausgabe in Stockholm hatten Demonstranten die Botschaft in Bagdad gestürmt und dort Feuer gelegt. Rauch stieg aus dem Gebäude auf. Auf im Internet verbreiteten Videos war zu erkennen, wie Männer Fahnen schwenken und Schilder hochhalten, auf denen der einflussreiche irakische Schiitenführer Muktada al-Sadr abgebildet war.

Dutzende Menschen machten sich demnach daran, über den das Gebäude schützenden Zaun zu klettern, andere versuchten offenbar, eine Eingangstür aufzubrechen. Auf einem anderen Video war zu sehen, wie ein Feuer gelegt wurde. Wieder andere Aufnahmen zeigten Männer in einem Raum, während im Hintergrund ein Alarm zu hören war. Etliche Menschen beteten vor der Botschaft.

Wir haben nicht bis zum Morgen gewartet, sondern sind im Morgengrauen eingedrungen und haben die schwedische Botschaft in Brand gesetzt“, sagte ein junger Demonstrant. Anschließend rief er mit „Muktada“ den Namen des einflussreichen Schiitenführers.

Auch Iraks Regierung verurteilte die Aktion

Das schwedische Außenministerium teilte mit, über die Lage informiert zu sein und im ständigen Kontakt mit den Mitarbeitern vor Ort zu stehen. „Unsere Mitarbeiter sind in Sicherheit“, teilte das Pressebüro in Stockholm mit. „Wir verurteilen alle Angriffe auf Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen.“ Es sei die Aufgabe irakischer Sicherheitskräfte, diplomatische Vertretungen zu schützen. Während des nächtlichen Tumults war auf Videos wenig Widerstand von Sicherheitskräften zu sehen.

Das irakische Außenministerium verurteilte die Aktion „aufs Schärfste“. „Die irakische Regierung hat die zuständigen Sicherheitsbehörden angewiesen, eine dringende Untersuchung durchzuführen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Umstände des Vorfalls aufzuklären“, hieß es in einer Erklärung. Die Beteiligten sollten identifiziert und „nach dem Gesetz zur Rechenschaft“ gezogen werden.

Videos auf dem Telegram-Kanal „Ein Bagdad“ zeigten, wie sich die Demonstranten am Donnerstag gegen ein Uhr nachts (Ortszeit) um die Botschaft versammelten und etwa eine Stunde später den Gebäudekomplex stürmten. „Ja, ja zum Koran“, skandierten die Demonstranten. Spätere Videos zeigten Rauch, der aus einem Gebäude aufstieg.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die schwedische Polizei eine Protestaktion vor der irakischen Botschaft in Stockholm genehmigt hat, bei der an diesem Donnerstag ein Koran verbrannt werden soll. Wie die Nachrichtenagentur TT berichtete, hatten die Organisatoren bei der Anmeldung der Demonstration angekündigt, irakische Flaggen und den Koran anzünden zu wollen. Die schwedische Polizei betonte, dass sie nur Genehmigungen für öffentliche Versammlungen erteilt, nicht für die Inhalte dieser Versammlungen.

Im Juni hatte ein christlicher Einwanderer aus dem Irak während des Feiertags zum Islamischen Opferfest einen Koran vor einer Stockholmer Moschee verbrannt. In der muslimischen Welt hatte die Aktion breite Empörung hervorgerufen. Im Irak kam es zu umfangreichen Protesten. Marokko zog seinen Botschafter aus Schweden ab, Saudi-Arabien bestellte den schwedischen Botschafter ein. Auch Papst Franziskus äußerte sich zu dem Vorfall und zeigte sich „wütend und angewidert“.

Das Recht auf öffentliche Demonstrationen ist in Schweden stark ausgeprägt und durch die Verfassung geschützt. Die Blasphemiegesetze wurden in den 70er-Jahren abgeschafft. Für Muslime stellt die Verbrennung des Korans hingegen eine blasphemische Schändung des heiligen Textes ihrer Religion dar.

20 Juli 2023 0 Kommentare
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Religion

Zeichen setzen: Muslim verzichtet auf Verbrennung von heiligen Büchern

von Fremdeninfo 20 Juli 2023
von Fremdeninfo

Zeichen setzen: Muslim verzichtet auf Verbrennung von heiligen Büchern

Von  dpa/ dtj

15.07.2023, Stockholm: Der Mann, der ursprünglich u.a. eine Tora verbrennen wollte, spricht mit Journalisten. Dem schwedischen Sender SVT zufolge schmiss er vor der israelischen Botschaft ein Feuerzeug auf den Boden und erklärte, er habe nicht die Absicht gehabt, die Bücher zu verbrennen. Foto: Magnus Lejhall/TT/TT News Agency/AP/dpa

 

 

Die Ankündigung hatte hohe Wellen geschlagen. Nach mehreren Koranverbrennungen wollte ein muslimischer Demonstrant in Stockholm eine Tora und eine Bibel verbrennen. Doch es kam ganz anders.

Bei einer Protestaktion in Stockholm hat ein Demonstrant am Samstag darauf verzichtet, eine jüdische Tora und eine Bibel zu verbrennen. Die Polizei bestätigte auf Anfrage entsprechende Medienberichte. Dem schwedischen Rundfunksender SVT zufolge schmiss der Mann vor der israelischen Botschaft ein Feuerzeug auf den Boden und erklärte, er habe nicht die Absicht gehabt, die Bücher zu verbrennen. Stattdessen wolle er demnach als Muslim ein Zeichen für gegenseitigen Respekt setzen.

Die Ankündigung und Genehmigung seiner Protestaktion hatte vorab Schlagzeilen gemacht. Die Stockholmer Polizei bewilligte Berichten zufolge die Kundgebung, bei der eine Tora und eine Bibel hätten verbrannt werden sollten. Der Protest soll als Reaktion auf eine Koranverbrennung vor einer Stockholmer Moschee Ende Juni angekündigt gewesen sein. Die Verbrennung der Heiligen Schrift des Islams hatte unter Muslimen sowohl im Ausland als auch innerhalb Schwedens zu Ärger und Protesten geführt.

„Verunstaltung heiliger Texte ist keine Meinungsfreiheit“

Die für Samstag angekündigte Protestaktion des Mannes in Stockholm hatte wiederum in Israel für enorme Empörung gesorgt. Israels Außenminister Eli Cohen hatte die schwedischen Behörden eindringlich aufgefordert, eine Verbrennung zu verhindern. „Die Verunstaltung heiliger Texte zuzulassen ist keine Ausübung der Meinungsfreiheit, sondern eine offensichtliche Aufstachelu

20 Juli 2023 0 Kommentare
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Archive

Lebensmittelverband zieht Nazi-Vergleich: Ernährungsminister Cem Özdemir empört

von Fremdeninfo 19 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

 

Lebensmittelverband zieht Nazi-Vergleich: Ernährungsminister Cem Özdemir empört

Artikel von AFP • erliner Zeitung

Landwirtschafts- und Ernährungsminister, Cem Özdemir, möchte an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel verbieten.

Einem Verband ist nun ein Nazi-Vergleich herausgerutscht. © Moritz Frankenberg/dpa

Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) hat die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) wegen eines Nazi-Vergleichs in der Debatte um das geplante Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel kritisiert. „Vergleiche mit Diktaturen – zumal mit dem Nationalsozialismus – verbieten sich schon aus Respekt vor den Opfern“, sagte er am Mittwoch der Tageszeitung taz. Der Industrieverband ruderte zurück und entschuldigte sich.

Die BVE hatte auf Twitter einen taz-Artikel zum Werbeverbot kommentiert. Zu lesen war dort: „Ein grüner Ernährungsminister darf weder Bürgern vorschreiben, was sie lesen/gucken, noch Medien, was sie senden. Deutschland hat mit staatlicher Erziehung bereits zwei Mal schlechte Erfahrungen gemacht“.

 Später entschuldigte sich der Interessenverbund. „Wenn es hitzig und emotional wird, überspannt man auch unbewusst mal den Bogen“, schrieb die BVE auf Twitter. „Das ist uns heute passiert und dafür möchten wir uns in aller Form entschuldigen.“

Özdemir hat ein weitreichendes Verbot von Werbung für ungesunde Lebensmittel vorgeschlagen, um Kinder vor falscher Ernährung zu schützen. Vorgesehen ist etwa ein generelles Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel im Fernsehen und im Internet zu den Kernzeiten, wenn Kinder zuschauen.

19 Juli 2023 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Gastbeitrag: Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werden

von Fremdeninfo 18 Juli 2023
von Fremdeninfo

Gastbeitrag: Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werde

 

  • Von Thorsten Frei FAZ
Bootsmigranten werden nach der Ankunft auf Teneriffa versorgt. © AFP

Wer an der Asylpraxis in Deutschland etwas ändern will, muss zwingend auf europäischer Ebene handeln, da das Asylrecht weitestgehend vergemeinschaftet und dem nationalen Gesetz­geber entzogen ist.

Von der Reform der „Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik“, die derzeit in Brüssel verhandelt wird, ist nur wenig zu erhoffen, da sie das grundlegende Problem nicht angeht: Der Konstruktionsfehler des europäischen Asylrechts und damit auch der deutschen Asylpraxis besteht darin, dass beide auf einer Lüge gründen: Wir gestalten unser Asylrecht als Individualrecht aus und sind zugleich nicht bereit, den Anspruch in unbegrenztem Umfang einzulösen, der daraus resultiert.

Welche Heuchelei sich mit unserer Rechtskonstruktion verbindet, zeigt sich rasch, wenn dieses Recht in einem Gedankenexperiment durchgespielt wird: Nimmt man die Gesamtschutzquote unter den afghanischen Asylbewerbern in Deutschland, wären wir nach bestehender Rechts­lage verpflichtet, rund 35 Millionen Menschen vom Hindukusch aufzunehmen. Niemand denkt auch nur im Traum daran, das zu tun – nicht einmal d

 Zutiefst inhumane Auswahl

Dementsprechend tut Europa alles dafür, dass möglichst wenige dieses Recht in Anspruch nehmen: Wir machen uns mit Autokraten gemein, damit sie Menschen von unseren Grenzen fernhalten, und sehen weg, wenn Staaten zu illegalen Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen schreiten. Damit möglichst wenig Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen, knüpfen wir es an die Voraussetzung eines Antrages auf europäischem Boden und initiieren damit einen viel zu oft tödlich verlaufenden Wettlauf, in dessen Rahmen nur eines gilt: das Recht des Stärkeren.

 Unser Asylrecht richtet sich durch seine Ausgestaltung nicht an die Schwächsten, sondern trifft eine zutiefst inhumane Auswahl: Wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank ist, ist chancenlos. Er kann sich nicht auf den Weg durch die Wüsten Afrikas und über das Mittelmeer machen. Frauen und Kinder sind damit von unserem „humanen“ Recht oft faktisch ausgeschlossen.

 Wer einmal da ist, kann bleiben

Doch nicht nur mit Blick auf die Antragsteller entfaltet das Asylrecht eine inhumane Wirkung. Es erweist sich inzwischen auch für die Gesellschaften der aufnehmenden Staaten als hoch problematisch. Selbst in den skandinavischen Staaten ist in den letzten Jahren nach überwiegender Auffassung der Be­völkerung die Belastungsgrenze überschritten worden. Mit der ungesteuerten Migration verbinden sich Sicherheitsrisiken und Integrationspro­bleme. Hinzu kommt, dass es in Europa faktisch kaum mehr gelingt, zwischen Schutzbedürftigen und Wirtschaftsmi­granten zu unterscheiden.

Am Ende des Asylprozesses steht faktisch immer ein Ergebnis: Schutzbedürftige und Migranten können sich das Land ihres Aufenthaltes frei aus­suchen, und wer es einmal nach Europa geschafft hat, kann bleiben, gleichgültig ob er unseres Schutzes bedarf oder aus ökonomischen Gründen il­legal einwandert. Von einem solchen System geht ein fataler Zuwanderungsanreiz aus, der den tödlichen Wettlauf nach Europa stets aufs Neue befeuert, und es hat in Europa rechtsextreme Parteien erstarken lassen, die nichts sehnlicher wünschen als das, was sie am meisten zu bekämpfen vorgeben: die nächste Migrationskrise.

 Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werden

Europa kann diesen Teufelskreis nur beenden, wenn es sein Asylrecht neu gründet: Aus dem Individualrecht auf Asyl muss eine Institutsgarantie werden. Eine Antragstellung auf europä­ischem Boden wäre nicht länger möglich, der Bezug von Sozialleistungen und Arbeitsmöglichkeiten umfassend ausgeschlossen. Ein solcher Ansatz würde Europa etwas ermöglichen, was es in der Vergangenheit nie in großem Stil gewagt hat: jährlich ein Kontingent von 300.000 oder 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufzunehmen und auf die teilnehmenden Staaten zu verteilen.

Mit einem solchen Asylrecht könnte Europa sich nicht nur an die Schwächsten wenden, sondern sehr genau dort helfen, wo Staaten durch große Flüchtlingsströme destabilisiert werden. Die Auswahl von Schutzbedürftigen über Kontingentlösungen hätte zudem den Vorteil, dass Sicherheitsrisiken minimiert, die Chancen für eine Integration maximiert und Staaten ein planbarer Ressourceneinsatz ermöglicht würde. Die illegale Migration wäre unterbunden, der Staat würde die Kontrolle über die Migrationsströme zurückerlangen, und Rechtspopulisten der Boden entzogen.

Außerdem sollte es ein Antragsrecht für Bürger der Staaten geben, die unmittelbare Nachbarn Europas sind: eine Reihe kleiner Balkanstaaten, Russland, Weißrussland, die Ukraine und die Türkei. Ihre Aufnahme würde auf das Kontingent angerechnet. Käme es zu einem Massenzustrom wie derzeit im Falle der Ukraine, würde Europa für einen längeren Zeitraum kein Kontingent aus dem entfernteren Ausland mehr aufnehmen.

Die Voraussetzung für all das wäre, dass Europa sein Asylrecht nicht länger nach seiner Gesinnung, sondern nach seinen Konsequenzen beurteilt. Auf diesem Weg gibt es enorme politische Hürden. Aber wenn wir sie nicht überwinden, führt die Überforderung unserer Gesellschaften zur Zerstörung dessen, was das Asylrecht gewähren will: ein Europa als Zufluchtsort für schutzbedürftige Menschen.

18 Juli 2023 0 Kommentare
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Antisemitismus

Ataman: Diskriminierung von Leistungsempfängern verbieten

von Fremdeninfo 18 Juli 2023
von Fremdeninfo

Ataman: Diskriminierung von Leistungsempfängern verbieten

Artikel von dpa

 

 

Möchte im öffentlichen Dienst des Bundes ein «Gebot zur Förderung der Wertschätzung von Vielfalt und Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung» verankern: die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman. © Bernd von Jutrczenka/dpa

 

Wer bei der Wohnungssuche abgelehnt wird, weil er oder sie Sozialleistungen bezieht, soll dagegen künftig klagen können. Das sieht ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, das die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat.

Auch die Staatsangehörigkeit sollte ihrer Ansicht nach als Diskriminierungsmerkmal in das Gesetz aufgenommen werden. Bislang wird hier lediglich auf die Herkunft abgestellt.

Sie habe ihre Vorschläge am Dienstag an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geschickt, der federführend für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform zuständig sei, sagte Ataman. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf Nachfrage, zu der Reform sei man noch in der «Prüfphase». Die Vorschläge der Bundesbeauftragten würden dabei berücksichtigt. Einen konkreten Zeitplan nannte der Sprecher nicht.

Wichtig wäre es aus ihrer Sicht auch, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen in Fällen von Diskriminierung zu verlängern. Bislang haben die Betroffenen dafür zwei Monate Zeit. Ataman schlägt eine Verlängerung auf zwölf Monate vor.

Nachweis von Diskriminierung erleichtern

Außerdem will sie den Nachweis von Diskriminierung erleichtern. In ihrem Papier heißt es dazu: «Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.»

Ataman sprach sich zudem dafür aus, die kirchenrechtlichen Privilegien aus dem Gleichbehandlungsgesetz zu streichen. Es räumt konfessionellen Arbeitgebern bislang die Möglichkeit der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung ein. Sie sei «einigermaßen guter Dinge, dass sich da eine Lösung finden wird», sagte Ataman.

Streichen lassen möchte Ataman auch für alle Arbeitgeber die Möglichkeit, Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten zu stellen. In das Gesetz aufgenommen werden sollte ihrer Meinung nach, dass die Verweigerung angemessener Vorkehrungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ihre Rechte wahrnehmen können, als Benachteiligung gewertet werden.

Ziel des AGG in seiner derzeitigen Form ist es, Benachteiligung «aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen». Die Bundesbeauftragte möchte diesen Katalog um die Merkmale «sozialer Status» und «Staatsangehörigkeit» erweitern. Die Formulierung «aus Gründen der Rasse» sollte durch «aufgrund rassistischer Zuschreibungen» ersetzt werden.

Der Anwendungsbereich sollte aus Sicht von Ataman zudem auf staatliches Handeln des Bundes

ausgeweitet werden. Schließlich sei der staatliche Bereich wie die Bundespolizei, Jobcenter und gesetzliche Versicherungen nicht weniger relevant, wenn es um Diskriminierung gehe, als der Rechtsverkehr zwischen Privaten.

Im öffentlichen Dienst des Bundes möchte die Antidiskriminierungsbeauftragte ein «Gebot zur Förderung der Wertschätzung von Vielfalt und Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung» verankern. Öffentliche Stellen des Bundes sollten zudem die Möglichkeit erhalten, Diversity-Kompetenz als Qualifikationsanforderung bei der Beurteilung von Eignung und fachlicher Leistung zu berücksichtigen.

Ataman: Einführung eines Verbandsklagerechts

Um die von Diskriminierung Betroffenen zu entlasten, sollte aus Sicht von Ataman ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Außerdem sollten Antidiskriminierungsverbände die Möglichkeit erhalten, in Fällen struktureller Diskriminierung ohne individuelle Betroffenheit zu klagen. Sie sagte, repräsentative Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung in Sachen Antidiskriminierung schon weiter sei als die aktuelle Rechtslage. Das sollten Politiker im Hinterkopf haben, die sich jetzt mit der geplanten Reform beschäftigen. Sie würde sich wünschen, dass das AGG nicht als «Verbotsgesetz», sondern als «Chancengesetz» verstanden werde.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: «Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.»

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, kritisierte die Vorschläge Atamans. «Es soll nicht mehr darum gehen, Diskriminierung zu verhindern. Menschen sollen sich künftig auf vermeintliche Diskriminierungen berufen können, um Vorteile für sich erwirken zu können.» Bislang knüpfe das Gesetz an Merkmale an, die «Betroffene nicht beeinflussen können». Dass Ataman dies nun ändern wolle, zeige, dass sie «Maß und Mitte gänzlich aus den Augen verloren» habe.

Die frühere Journalistin Ataman war im Juli 2022 auf Vorschlag des Kabinetts vom Bundestag für die Dauer von fünf Jahren in ihr Amt gewählt worden. CDU und CSU hatten die Personalentscheidung damals kritisiert.

18 Juli 2023 0 Kommentare
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Archive

Neues Einwanderungsgesetz Wie Deutschland Fachkräfte anwerben will

von Fremdeninfo 17 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Neues Einwanderungsgesetz Wie Deutschland Fachkräfte anwerben will

Stand: 23.06.2023 04:38 Uhr Tageschau

Chancenkarte, Punktesystem, Spurwechsel – und weniger Bürokratie: Arbeitskräfte aus dem Ausland sollen leichter einwandern und damit mehr Lust auf Deutschland bekommen. Was die Ampel plant – und welche Kritik es gibt.

Der Bundestag hat eine Reform des Einwanderungsrechts für Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) beschlossen. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP will damit mehr Arbeitskräfte aus Drittstaaten anziehen, um den Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland zu lindern. 388 Abgeordnete stimmten für die Reform, 234 dagegen, 31 enthielten sich. Union und AfD hatten ihre Ablehnung angekündigt, die Linkspartei Enthaltung.

Die Ausgangslage

Schon heute fehlen in Deutschland hunderttausende Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt und die demografische Entwicklung verschärft das Problem noch. Arbeitsminister Hubertus Heil befürchtet bis 2035 eine Lücke von sieben Millionen Arbeits- und Fachkräften. Wenn es so weiter geht, könnte Deutschland schon bald arm dran sein. Zumal es ja nicht so ist, dass hoch qualifizierte und international vernetzte Menschen Schlange stehen, um nach Deutschland kommen zu dürfen. Junge Spitzenkräfte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika zieht es eher in die USA oder Kanada – nicht nur der Sprache wegen.

Deutschland muss attraktiver werden für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, weniger bürokratisch, mehr Willkommenskultur. Gelingen soll dies auch mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, auf das sich die Ampelkoalition geeinigt hat und über das der Bundestag nun abschließend berät. Die wichtigsten Bestandteile – von Punktesystem bis Spurwechsel. Und warum es auch Kritik an den Plänen gibt.

Was ändert sich bei der „Blauen Karte“?

Zentrales Element der Fachkräfteeinwanderung soll die in Deutschland seit 2012 etablierte „Blaue Karte EU“ (EU Blue Card) bleiben. Sie ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland, die ein Hochschulstudium absolviert haben. Hier sollen aber die bisher geltenden Gehaltsschwellen zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland spürbar abgesenkt werden – und zwar auf 43.800 Euro brutto jährlich, was 3650 Euro monatlich wären. Zuvor lag die Mindestgehaltgrenze bei 58.400 Euro brutto.

Besitzern einer solchen Karte soll außerdem der Arbeitgeberwechsel, der Familiennachzug und die Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthaltsrecht in der EU erleichtert werden. Darüber hinaus sollen Fachkräfte laut dem Gesetzentwurf „jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können“ – also auch außerhalb ihrer ursprünglichen Qualifikation. Eine als Kauffrau für Büromanagement anerkannte Fachkraft könnte etwa im Bereich Logistik als Fachkraft beschäftigt werden. Speziell für IT-Spezialisten ist vorgesehen, dass sie eine „Blaue Karte EU“ auch ohne Hochschulabschluss erhalten können, wenn sie andere Qualifikationen nachweisen können.

Welche Rolle spielt Berufserfahrung?

Sie soll stärker als bisher zur Einreise berechtigen. Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss. In Deutschland muss der Abschluss noch nicht anerkannt sein. Das bedeutet eine deutliche Vereinfachung. Es wird ein Mindestgehalt festgelegt. Wer diese Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Neu ist, dass die Person bereits in Deutschland arbeiten darf, während das Anerkennungsverfahren noch läuft – wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitskraft für eine notwendige Qualifikation freizustellen.

Zur Ausbildung oder dem Studium nach Deutschland?

Stärken wollen die Ampel-Parteien auch die Bildungsmigration – also die Möglichkeit, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen, um dauerhaft zu bleiben. Das soll etwa dadurch geschehen, dass ausländische Studierende hierzulande als Werkstudenten arbeiten können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem soll der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche erheblich erleichtert werden, indem das Höchstalter, bis zu dem ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, heraufgesetzt wird. Die zulässige Höchstaufenthaltsdauer eines Aufenthaltstitels soll auf neun Monate erhöht und Beschäftigungen sowie Probebeschäftigungen zugelassen werden.

Wie soll das Punktesystem funktionieren?

Für Menschen mit einer ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine „Chancenkarte“ auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Ein ähnliches Modell wird in Kanada angewandt. Für zwölf Kriterien – wie Qualifikation, Alter und Sprachkenntnisse – werden Punkte vergeben. Wer mindestens sechs Punkte hat, erwirbt eine „Chancenkarte“, die für ein Jahr zur Jobsuche in Deutschland berechtigt, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist. Die Karte soll um bis zu zwei Jahre verlängert werden können, wenn es einen Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung gibt und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Auch die Mindestvoraussetzungen für deutsche Sprachkenntnisse wurden vom Level A2 auf A1 abgesenkt. Erhältlich sein soll die Chancenkarte etwa in der ersten Jahreshälfte 2024.

Was soll für den Familiennachzug gelten?

Für Fachkräfte aus dem Ausland werden die Möglichkeiten des Familiennachzugs ausgeweitet. So soll nicht nur die „Kernfamilie“, also Ehepartner und Kinder, sondern etwa auch die Eltern und Schwiegereltern einer zugewanderten Fachkraft nach Deutschland kommen können.

Welche Möglichkeiten gibt es für Asylbewerber?

Asylbewerber, deren Verfahren bereits läuft, sollen künftig die Möglichkeit haben, eine Berufsausbildung zu beginnen oder einen Job anzunehmen. Die Ampel-Parteien sprechen vom „Spurwechsel“: Menschen, die keinen Anspruch auf einen Asylstatus in Deutschland haben, können bleiben, wenn sie eine Arbeit finden. Anerkannte Flüchtlinge haben bereits jetzt die Möglichkeit, arbeiten zu gehen.

Dieser „Spurwechsel“ soll allerdings nur rückwirkend möglich sein und nicht für neue Asylbewerber, um keine „Fehlanreize“ für irreguläre Migration zu schaffen. Stichtag ist der 29. März 2023: Der „Spurwechsel“ steht den Menschen offen, deren Asylverfahren damals bereits lief. Damit reagierte die Ampel auf Kritik von Union und AfD, die den Regierungsfraktionen in der ersten Lesung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag vorgeworfen hatten, damit die Hürden für Einwanderung zu senken und den Zuzug „minderqualif

Was soll sich bei Aufenthaltsgenehmigungen ändern?

Das Aufenthaltsgesetz sieht bislang vor, dass eine Einreise nach Deutschland immer mit einem zweckgebundenen Visum erfolgen muss. Das führt dazu, dass beispielsweise jemand, der mit einem Touristenvisum eingereist ist und kurzfristig einen Arbeitsplatz in Deutschland angeboten bekommt, erst wieder ausreisen und ein neues, zweckangepasstes Visum beantragen muss. Künftig soll dies nicht mehr nötig sein, sondern das Visum noch während des Aufenthalts in Deutschland entsprechend geändert werden können.

Was wird aus der Westbalkan-Regelung?

In einer ergänzenden Verordnung wird die bis Ende 2023 befristete Westbalkan-Regelung entfristet. Auf deren Grundlage können Arbeitgeber in Deutschland bisher jährlich 25.000 Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien anwerben. Das Kontingent wird auf 50.000 erhöht. Die Regelung gilt als Erfolgsmodell, das viele qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland gebracht hat.

Erstmals ist ein Zuwanderungskontingent für unqualifizierte Arbeitskräfte auch aus anderen Ländern als dem Westbalkan vorgesehen, die einen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen. Im Gespräch ist eine Zahl von 30.000 – festgelegt werden muss dies von der BA je nach Bedarf. Sie dürfen innerhalb eines Jahres für acht Monate jede sozialabgabenpflichtige Tätigkeit ausüben, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist und vollständig die Reisekosten trägt. Zudem soll ein Zugang zum Arbeitsmarkt für ausländische Pflegehilfskräfte unterhalb des Fachkräfteniveaus geschaffen werden. Etwa 1200 zusätzliche Pflegende erhofft man sich so.

Was sagt die Wirtschaft zu den Plänen?

Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit fehlen in jedem sechsten Beruf Fachkräfte. Demnach gab es im vergangenen Jahr in 200 der rund 1200 bewerteten Berufe einen Engpass. Betroffen sind der Analyse zufolge unter anderem die Pflegeberufe, Berufskraftfahrer, medizinische Fachangestellte, Bauberufe, Kinderbetreuung, Kraftfahrzeugtechnik und IT-Berufe. Im Vergleich zum Vorjahr sind 2022 Hotel- oder Gastronomieservice, Metallbau und Busfahrer neu dazugekommen.

Entsprechend sehen Unternehmen in Deutschland den Mangel an Fachkräften aktuell als eines der größten Risiken für ihr Geschäft an. Das geht aus einer Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) von Ende Mai hervor. „Angesichts der Alterung der Gesellschaft wird der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften eine der wesentlichen strukturellen Herausforderungen für die Unternehmen in Zukunft bleiben“, sagte DIHK-Konjunkturexperte Ilja Nothnagel.

Grundsätzlich bewerten Arbeitgeberverbände die Reform positiv. So begrüßte der Präsident des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen in den tagesthemen, „dass bei der Qualifikation die Hürden gesenkt wurden“.

Doch es gibt auch Kritik. So hält der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, das Zuwanderungsrecht weiterhin für zu bürokratisch. Der Weg eines Einwanderers sei noch immer „mit zu vielen Beschwernissen und Schlaglöchern“ gepflastert, als dass er von Zuwanderern in der erhofften Größenordnung auch genommen würde.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, äußerte sich kritisch. „Für die Zuwanderung von außereuropäischen Fachkräften wird allein auf das Vorhandensein formaler Qualifikationen abgestellt“, sagte er. Zuwanderungswilligen mit Berufserfahrung werde so nach wie vor der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt.

Steht die Opposition hinter den Plänen der Ampel?

Nein. Die Spitze der Unionsfraktion hält den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz derzeit nicht für zustimmungsfähig. „So, wie es heute auf dem Tisch liegt, kann das natürlich nur zur Ablehnung führen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag. Die von SPD, Grünen und FDP geplanten Regelungen seien inhaltlich völlig falsch und würden zusätzliche Migration nach Deutschland auslösen. Die Ampel-Koalition tue alles dafür, dass Migration nach Deutschland ungeordnet und ungesteuert möglich werde, kritisierte Frei. Daher sei bei der Abstimmung im Bundestag auch eine Enthaltung nicht geboten.

Player: video“Wir sollten nicht so Wolkenschieberei machen“, Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen, zu Ost-Ministerpräsidententreffen

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, kritisierte die erweiterten Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“. Damit werde „legale und illegale Zuwanderung“ vermischt. „Die zentralen Änderungen betreffen nicht Fachkräfte, sondern Geringqualifizierte und Asylbewerber ohne Schutzbedarf“, so die CSU-Politikerin. Die Union stört sich außerdem daran, dass es auch jemandem, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist ist, möglich sein soll, nachträglich in die Erwerbsmigration zu wechseln – ein sogenannter Zweckwechsel.

Die AfD kritisierte das geplante Punktesystem. Es sei „sinnlos“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann. Ein Punktesystem nütze überhaupt nichts, wenn es offene Grenzen gebe. „Es muss gar keiner übers Punktesystem reinkommen, die können einfach über die Grenzen reinkommen.“ Das Vorhaben sei Augenwischerei.

Die Linkspartei hatte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass der Arbeitskräftemangel besonders im Niedriglohnsektor groß sei. Reformbedarf bestehe also bereits im Inland.

Wie geht es weiter?

Über den Gesetzentwurf soll an diesem Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Auf Wunsch der SPD gibt es eine namentliche Abstimmung. Dies „bietet die Chance, dass sich alle Fraktionen zu einem modernen Einwanderungsrecht bekennen“, sagte SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann. Die Unionsfraktion und die Linkspartei haben angekündigt, zum Gesetzentwurf jeweils einen Entschließungsantrag vorlegen zu wollen.

Die Regierung erhofft sich von den neuen Einwanderungsregeln laut ihrem Gesetzentwurf jährlich etwa 75.000 zusätzliche Arbeitskräfte

17 Juli 2023 0 Kommentare
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Politik

Türkei verabschiedet sich immer weiter von Demokratie und Menschenrechten

von Fremdeninfo 16 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Türkei verabschiedet sich immer weiter von Demokratie und Menschenrechten

Artikel von Erkan Pehlivan . FR

 

Bilanz des Putschversuchs

Türkei verabschiedet sich immer weiter von Demokratie und Menschenrechten

Am Samstag jährt sich der Putschversuch in der Türkei zum siebten Mal. Präsident Erdogan hat seither das Land zu einer Autokratie verwandelt.

Ankara – Der 15. Juli 2016 veränderte die Türkei gravierend. Zur besten Sendezeit sah man, wie vorwiegend Militärkadetten in Istanbul nur eine Seite der Bosporus Brücke mit einigen Panzern besetzten. Zur gleichen Zeit flogen Kampfflugzeuge im Tiefflug über der Millionenmetropole. Auch in Ankara waren Kampfflugzeuge im Himmel zu sehen. In den Nachrichten tauchte anschließend die Meldung auf, Soldaten wollten die Regierung stürzen.

Präsident Recep Tayyip Erdogan nannte die Aktion später „ein Geschenk Gottes“. Bis heute sind die Hintergründe des vermeintlich Putschversuchs nicht geklärt. Auch an der Version der türkischen Regierung, dahinter stecke die sogenannte Gülen-Bewegung, die Erdogan seither als Terrororganisation eingestuft hat und als „Fetö“ (Fethullah´sche Terrororganisation) bezeichnet, scheint es vor allem im Westen Zweifel zu geben. Fest steht, die Bilanz der Putschnacht wiegt sehr schwer. Seither hat das Land demokratisch, wirtschaftlich und vor allem rechtsstaatlich stark eingebüßt.

Erdogan entlässt über 125.000 Beamtinnen und Beamte per Dekret

Nach Angaben der Ausnahmezustandskommission wurden nach dem Putschversuch mindestens 125.678 Beamte entlassen. Viele von ihnen verhaftet und später zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, vor allem wegen Terrordelikte. Erdogan rief nach dem Putschversuch den Ausnahmezustand aus und konnte solche Maßnahmen per Dekrete durchführen.

Zu den Entlassenen gehören rund ein Viertel (4.386) aller Richter und Staatsanwälte. Nur 166 von ihnen durften später wieder zurück in den Staatsdienst. 3.758 von ihnen wurden entweder in Polizeigewahrsam genommen oder verhaftet. In mehreren Fällen kam es zu psychischen und physischen Folterfällen, erzählte der im europäischen Exil lebende ehemalige Staatsanwalt

Hasan Dursun fr.de von IPPEN.MEDIA. Dursun wurden ebenfalls verhaftet und musste rund 30 Monate ins Gefängnis.

Präsident Erdogan hat seit dem Putschversuch 2016 die Türkei zu einer Autokratie verwandelt. © dpa

 

Der ehemalige Staatsanwalt zeigt sich vor allem enttäuscht über die türkische Opposition. „Auch die Opposition hat diese Entlassungen der Richter und Staatsanwälte unterstützt. Sie haben damals keine Haltung dagegen eingenommen und tun es heute auch nicht“, so Dursun. Seither seien rund 15.000 neue Richter und Staatsanwälte eingestellt worden, die durch die Regierung kontrollierbar seien, kritisierte der Jurist.

Verband Europäischer Verwaltungsrichter kritisiert die Türkei

Die Association of European Administrative Judges (AEAJ (Verband Europäischer Verwaltungsrichter) zeigt sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen anlässlich des morgigen Jahrestages des Putschversuchs solidarisch.

„Wir sehen es als unsere Pflicht an, uns für unsere türkischen Kollegen einzusetzen und darauf zu drängen, dass zu Unrecht entlassene Kollegen wieder eingestellt werden, dass sie ihr beschlagnahmtes Vermögen zurückerhalten und dass die Inhaftierung und unrechtmäßige Verfolgung von Richtern und Staatsanwälten eingestellt wird“. Die europäischen Verwaltungsrichterinnen – und Richter fordern von der türkischen Regierung zudem die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit.

Die Türkei ist nach dem Putsch zu einem Ort der Folter geworden

Die Folgen der Massenverhaftungen und Entlassungen sieht man im Rechtsstaatlichkeitsindex der Nichtregierungsorganisation „World Justice Project“. Lag die Türkei 2015 auf Platz 80, so ist das Land heute auf Platz 116 unter 140 gerutscht. Wie schlecht es um die Menschenrechtssituation bestellt ist, berichten türkische und auch internationale Menschenrechtsorganisationen regelmäßig.

 „Das ganze Land ist zu einem Ort der Folter geworden”, lautet das Urteil der Experten der türkischen Menschenrechtsstiftung TIHV, des Menschenrechtsvereins IHD und des Türkische Ärztebundes TTB in ihrem gemeinsamen Bericht „Wir verteidigen die Menschenrechte und sagen Nein zu Folter“.

Ähnlich hatte sich auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im Oktober 2016 in ihrem Bericht geäußert: „Die türkische Polizei hat Menschen in Haft gefoltert und auf andere Art misshandelt, nachdem die in Folge des gescheiterten Putschversuches im Juli 2016 erlassenen Notverordnungen wichtige Schutzvorschriften außer Kraft gesetzt haben.“

Kurdische Abgeordnete weiterhin im Gefängnis

Auch gegen die Opposition ging die türkische Regierung besonders gnadenlos vor. Betroffen waren vor allem Mitglieder der pro-kurdischen HDP, bestätigte der kurdisch-alevitische Journalist und Schriftsteller Aziz Tunc im Gespräch mit unserer Zeitung. „Am 5. November 2016 wurden 12 Abgeordnete festgenommen, acht von ihnen sind weiterhin hinter Gittern“. Unter den kurdischen Politikerinnen und Politikern ist auch weiterhin der ehemalige Co-Vorsitzende der pro-kurdischen Partei, Selahattin Demirtas. Auch auf lokaler Ebene ging die AKP-Regierung gegen kurdische Politiker vor. „Die HDP gewann bei den Kommunalwahlen 2019 insgesamt 65 Bürgermeisterämter. Unmittelbar nach der Wahl wurden in 59 dieser Gemeinden Zwangsverwalter statt der Bürgermeister eingesetzt“, so Tunc. Über 10.000 HDP-Mitglieder seien weiterhin hinter Gittern, erzählte Tunc.

Druck auf Meinungs- und Pressefreiheit hält weiter an

Ähnlich steht auch die Meinungs- und Pressefreiheit weiterhin unter Druck. In den letzten 10 Jahren ließ die Erdogan-Regierung über 170 Medien verbieten, darunter 62 Zeitungen und 29 TV-Stationen. Tausende Journalistinnen und Journalisten wurden entlassen, Hunderte unter ihnen verhaftet. Noch immer sind 60 Medienschaffen in türkischen Gefängnissen eingesperrt. Rund 300 Medienschaffende musste ins Ausland fliehen, darunter auch Can Dündar und Cevheri Güven, die beide in ihrem deutschen Exil unter Polizeischutz leben müssen.

Heute sind die Medien zum größten Teil unter Kontrolle von Erdogan oder mit ihm verbandelten Unternehmern. „Im TV wird die Opposition sanktioniert. Im Vorfeld der Wahlen im Mai hat allen voran der Staatssender TRT der Regierung Stunden an Sendezeit gewidmet, während die Opposition nur Minuten bekam“, erzählt der Exiljournalist Engin Sag. Zuletzt wurde der Chefredakteur v

Druck auf Meinungs- und Pressefreiheit hält weiter an

Ähnlich steht auch die Meinungs- und Pressefreiheit weiterhin unter Druck. In den letzten 10 Jahren ließ die Erdogan-Regierung über 170 Medien verbieten, darunter 62 Zeitungen und 29 TV-Stationen. Tausende Journalistinnen und Journalisten wurden entlassen, Hunderte unter ihnen verhaftet. Noch immer sind 60 Medienschaffen in türkischen Gefängnissen eingesperrt. Rund 300 Medienschaffende musste ins Ausland fliehen, darunter auch Can Dündar und Cevheri Güven, die beide in ihrem deutschen Exil unter Polizeischutz leben müssen.

Heute sind die Medien zum größten Teil unter Kontrolle von Erdogan oder mit ihm verbandelten Unternehmern. „Im TV wird die Opposition sanktioniert. Im Vorfeld der Wahlen im Mai hat allen voran der Staatssender TRT der Regierung Stunden an Sendezeit gewidmet, während die Opposition nur Minuten bekam“, erzählt der Exiljournalist Engin Sag. Zuletzt wurde der Chefredakteur von Tele 1, Merdan Yanardag, direkt in den Redaktionsräumen verhaftet. Dem Journalisten drohen über 10 Jahre Gefängnis.

Und auch die sozialen Medien werden durch ein sogenanntes Desinformationsgesetz kontrolliert. „Zuletzt wurde ein 14-Jähriger festgenommen, weil er Erdogan beleidigt haben soll“, so Sag. Betreiber sozialer Medien wie Twitter stehen unter ständigem Druck. Wenn diese nicht Konten von Kritikern sperren, droht ihnen selbst die Sperrung in der Türkei.

Keine Aufarbeitung des Putschversuchs

Bislang hat es keine unabhängige Aufarbeitung des Putschversuchs, etwa durch internationale Experten, gegeben. Stattdessen wurden Hunderttausende wegen Terrordelikte verhaftet. In der Putschnacht wurde nur eine Fahrbahnseite der Bosporusbrücke besetzt und diese von Kadetten. In ihren Gerichtsverhandlungen sagen sie aus, dass sie zu einer Übung gebracht wurden. Auf der Brücke wurden damals Dutzende Zivilisten getötet.

 

Obwohl die Ballistikberichte zeigen, dass diese von Kugeln aus Scharfschützengewehren erschossen wurden, wurden die Tötungen dennoch den Kadetten zur Last gelegt, die allerdings keine Scharfschützengewehre bei sich geführt hatten. Die türkischen Gerichte haben diese Berichte offensichtlich bei ihrer Urteilsgebung ignoriert.

Erdogan entlässt die Hälfte aller Generäle

Die Folgen des Umsturzversuchs sind vor allem für das türkische Militär katastrophal. Erdogan entließ 150 Generale und damit rund die Hälfte von ihnen. Insgesamt wurden 24.395 Soldaten entlassen. Allerdings wurden nur rund 3000wegen Beteiligung am Umsturzversuch verurteilt. Die entlassenen Offiziere gelten vor allem als pro-westliche Offiziere. Viele von ihnen wurden ebenfalls verhaftet und wie andere Soldaten auch gefoltert. Inzwischen sind diese durch Offiziere ersetzt worden, die dem Vorsitzenden der faschistischen Vatan Partisi, Dogu Perincek, nahestehen. Perincek ist anti-westlich und fordert eine nähere Anbindung an Russland und den Iran. (erpe)

Obwohl die Ballistikberichte zeigen, dass diese von Kugeln aus Scharfschützengewehren erschossen wurden, wurden die Tötungen dennoch den Kadetten zur Last gelegt, die allerdings keine Scharfschützengewehre bei sich geführt hatten. Die türkischen Gerichte haben diese Berichte offensichtlich bei ihrer Urteilsgebung ignoriert.

 

 

 

16 Juli 2023 0 Kommentare
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Religion

Ministerin offen für landesweiten Islamunterricht

von Fremdeninfo 16 Juli 2023
von Fremdeninfo

 

Ministerin offen für landesweiten Islamunterricht

Artikel von dpa
 

Stefanie Hubig (SPD), Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz, spricht. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für einen landesweiten und flächendeckenden Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in Rheinland-Pfalz aus. Dieser Unterricht werde bei einer Einigung mit den vier islamischen Verbänden aber nur an den Schulen eingerichtet, die auch tatsächlichen Bedarf für das Angebot anmelden und es dann eine Mindestgröße von acht Kindern und Jugendlichen dafür gibt, sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Grundsätzlich soll sich das Angebot perspektivisch an alle Jahrgangsstufen richten.

Die vier islamischen Verbände verhandeln derzeit mit der Landesregierung über einen grundlegenden Vertrag in Rheinland-Pfalz. Dabei geht es neben einem islamischen Religionsunterricht um Themen wie die Begräbnisvorschriften, die Seelsorge auch in Gefängnissen, religiöse Feiertage und wie darauf Rücksicht genommen werden sollte sowie die theologische Ausbildung an den Hochschulen.

Die vier Verbände sind die Islamische Religionsgemeinschaft Ditib Rheinland-Pfalz, die Schura Rheinland-Pfalz Landesverband der Muslime, der Landesverband Islamischer Kulturzentren Rheinland-Pfalz (LVIKZ) und Ahmadiyya Muslim Jamaat. Der Vertrag soll noch in der laufenden Legislaturperiode bis zum Jahr 2025 ausgehandelt werden.

Gespräche und Verhandlungen über Curricula und Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht könnten aber erst beginnen, wenn der grundlegende Vertrag mit den Verbänden geschlossen worden ist, betonte die Bildungsministerin. Grundsätzlich würden aber die allgemeinen fachlichen und pädagogischen Vorgaben für schulischen Religionsunterricht für das Angebot gelten.

Das beinhaltet nach Angaben des Bildungsministeriums die Offenheit für den Dialog mit anderen Religionen und Weltanschauungen, die Wahrung von Religionsfreiheit auch im Religionsunterricht und die Tatsache, dass im schulischen Religionsunterricht keine Religionspraxis stattfindet.

Islamischer Religionsunterricht wird in Rheinland-Pfalz bereits modellhaft erprobt. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache, wird von Lehrkräften im Landesdienst und auf Basis eines staatlichen Lehrplans erteilt. Dieser Unterricht steht laut Bildungsministerium unter staatlicher Schulaufsicht. In der Regel finde er an den Schulen zeitlich parallel zum anderen Religionsunterricht und zum Angebot in Ethik statt. Rund 2400 Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil. Nach Angaben von Hubig werden derzeit noch Lehrkräfte für den Unterricht gesucht.

 
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Information

Auslieferung in die Türkei gestoppt: Urteil könnte Streit um schwedischen Nato-Betritt befeuern

von Fremdeninfo 13 Juli 2023
von Fremdeninfo

Auslieferung in die Türkei gestoppt: Urteil könnte Streit um schwedischen Nato-Betritt befeuern

Das Oberste Gericht in Schweden blockiert die Auslieferung von mutmaßlichen Gülen-Anhängern an die Türkei. Die Entscheidung könnte die Beziehungen zwischen den Ländern weiter belasten.

 

 

 

Das Oberste Gericht in Schweden hat die Auslieferung von zwei Männern an die Türkei gestoppt, welche laut Ankara Mitglieder der Bewegung des muslimischen Predigers Fethullah Gülen sind.

Die von der Türkei vorgelegten Beweise für die mutmaßliche Mitgliedschaft der beiden Männer in einer „terroristischen Vereinigung“ seien nicht ausreichend, erklärte das Gericht am Donnerstag. Zudem sei den beiden Beschuldigten in Schweden bereits Flüchtlingsstatus zuerkannt worde

Die Entscheidung könnte den Streit um die Nato-Mitgliedschaft Schwedens neu anfachen. Die Türkei ist neben Ungarn das einzige der 31 Nato-Länder, dessen Parlament die Beitrittsakte Schwedens zu dem Militärbündnis noch nicht ratifiziert hat.

Ankara hatte den Betritt des skandinavischen Landes seit dem vergangenen Jahr mit der Begründung blockiert, dass das Land „Terroristen“ Zuflucht biete, womit vor allem Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und Anhänger der Gülen-Bewegung gemeint sind.

Im Gegenzug für Ankaras schließlich erfolgte Zustimmung zu Schwedens Nato-Aufnahme schloss das skandinavische Land mit der Türkei einen „Sicherheitspakt“ und sagte regelmäßige Treffen sowie einen „anhaltenden Kampf gegen den Terrorismus“ zu.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte am Mittwoch gesagt, das Parlament in Ankara könne den Nato-Beitritt Schwedens erst nach der Sommerpause und damit frühestens im Oktober ratifizieren. (AFP)

13 Juli 2023 0 Kommentare
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