Von Christopher Weckwerth
Die AfD in Niedersachsen ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu ihrer vorläufigen Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Der 11. Senat des OVG „teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten“, teilte das Gericht mit. Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig.
Innenministerin Daniela Behrens begrüßte die Entscheidung. „Damit ist jetzt bereits in zweiter Instanz bestätigt, dass die AfD Niedersachsen beobachtungsbedürftig ist“, sagte die SPD-Politikerin. Sie sei sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung des OVG auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werde. „Wir bedauern diese Entscheidung ausdrücklich“, sagte dagegen AfD-Landesvize Stephan Bothe. Er sprach von an den Haaren herbeigezogenen Spekulationen und warf dem Verfassungsschutz vor, politisch instrumentalisiert zu sein. Der Verfassungsschutz hatte im Februar bekanntgegeben, dass er die AfD Niedersachsen vom Verdachtsobjekt zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstuft.
Das OVG erklärt in seiner Mitteilung, dass gemäß zahlreicher Belege im Einstufungsgutachten mit hinreichender Gewissheit feststehe, dass der AfD-Landesverband bestrebt sei, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen. Tatsachen belegten zudem, dass das Volksverständnis des Landesverbands mit Rassismus gepaart sei. Zugleich überschreite die AfD die Grenze der zulässigen Machtkritik, indem staatliche Institutionen, Amtsträger, andere Parteien und deren Politiker pauschal in polemischer, teils diffamierender und verunglimpfender Weise angegriffen würden.
Der Landesverband unterhalte zudem laut Einstufungsgutachten vielschichtige Verbindungen zu als rechtsextremistisch eingestuften parteiinternen Akteuren und zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften. Diese Verbindungen sprächen dafür, dass auch der Landesverband gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge.