Artikel von Natalie-Margaux Rahim /F.R
Sachsens Innenminister Armin Schuster will das Asyl-Grundrecht streichen. Sein Plan sieht Kontingente, härtere Abschiebungen und neue Regeln vor.
Dresden – Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) fordert eine grundlegende Neuregelung des Asylrechts in Deutschland. Nach einem Vier-Punkte-Plan des sächsischen Innenministers soll das individuelle Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz gestrichen und durch jährliche Aufnahmekontingente ersetzt werden. Darüber berichten unter anderem die Deutsche Presse-Agentur und das RND.
Schuster will demnach die Zahl der aufgenommenen Schutzsuchenden stärker an der Belastbarkeit von Städten und Gemeinden ausrichten. „Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt“, heißt es in dem Plan. Sein Ziel sei es, eine Überforderung durch Migration zu verhindern.
Schuster will Grundgesetzänderung: Vier Punkte für eine Verschärfung des Asylrechts
Der Vorschlag geht über die Abschaffung des individuellen Asylanspruchs hinaus. Schuster fordert auch eine sogenannte Ausreiseerzwingungshaft. Abgelehnte Asylbewerber, die trotz bestehender Ausreisepflicht nicht ausreisen, sollen nach seiner Vorstellung in Beugehaft genommen werden können. Dafür wäre eine Änderung des Ausländerrechts notwendig.
Außerdem spricht sich der sächsische Innenminister für eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Dadurch sollen nach seiner Vorstellung Abschiebungen von Straftätern erleichtert werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Einbürgerung: Die sogenannten „Turboeinbürgerungen“ sollen nach Schusters Vorstellungen vollständig zurückgenommen werden.
Schuster begründet seinen Vorstoß unter anderem mit dem Rückgang der Asylzugänge. In Sachsen wurden im zweiten Quartal 2026 laut Landesregierung 810 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen registriert. Das waren 343 weniger als im Vorjahresquartal.
Schuster will demnach die Zahl der aufgenommenen Schutzsuchenden stärker an der Belastbarkeit von Städten und Gemeinden ausrichten. „Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt“, heißt es in dem Plan. Sein Ziel sei es, eine Überforderung durch Migration zu verhindern.
Schuster will Grundgesetzänderung: Vier Punkte für eine Verschärfung des Asylrechts
Der Vorschlag geht über die Abschaffung des individuellen Asylanspruchs hinaus. Schuster fordert auch eine sogenannte Ausreiseerzwingungshaft. Abgelehnte Asylbewerber, die trotz bestehender Ausreisepflicht nicht ausreisen, sollen nach seiner Vorstellung in Beugehaft genommen werden können. Dafür wäre eine Änderung des Ausländerrechts notwendig.
Außerdem spricht sich der sächsische Innenminister für eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Dadurch sollen nach seiner Vorstellung Abschiebungen von Straftätern erleichtert werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Einbürgerung: Die sogenannten „Turboeinbürgerungen“ sollen nach Schusters Vorstellungen vollständig zurückgenommen werden.
Schuster begründet seinen Vorstoß unter anderem mit dem Rückgang der Asylzugänge. In Sachsen wurden im zweiten Quartal 2026 laut Landesregierung 810 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen registriert. Das waren 343 weniger als im Vorjahresquartal.
Was würde eine Abschaffung des Asylgrundrechts bedeuten?
Das Asylrecht ist derzeit in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bereits 1996 entschieden, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber das Asylgrundrecht grundsätzlich aufheben kann. Dafür gelten die Regeln für eine Änderung des Grundgesetzes.
Schusters Vorstoß ist damit zunächst ein politischer Vorschlag. Für eine tatsächliche Änderung des Grundgesetzes wären entsprechende Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Zudem bleiben europäische und völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands vom nationalen Grundgesetz unabhängig bestehen. Über seinen Plan will Schuster nach eigenen Angaben in den kommenden Wochen mit dem Bundesinnenministerium und seinen Amtskollegen in den Ländern beraten. (Quellen: RND, dpa, eigene Recherche) (nmr)