Artikel von Maximiliane Sievert / Faz
Im Sommer erreichten Zehntausende Menschen binnen weniger Stunden die spanische Exklave Ceuta und damit die Europäische Union. Die Ereignisse werfen die Frage auf: Welche Anreize setzt das europäische Asylsystem? Derzeit ist die Zahl der Asylanträge niedrig, doch neue Migrationsrouten oder Konflikte können sie rasch wieder steigen lassen. Das jetzige Asylsystem wird vor allem mit humanitären Erwägungen begründet. Doch es ist aus ökonomischer und aus ethischer Sicht nicht alternativlos.
Wer in Europa Asyl beanspruchen will, muss in aller Regel europäischen Boden erreichen. Die Reise ist oft lebensgefährlich und teuer. Mehrere Tausend Euro für Transport, Schlepper und Aufenthalte in Transitländern müssen Migranten erst einmal aufbringen. Das Asylsystem selektiert damit nicht nach Schutzbedürftigkeit, sondern vor allem nach finanziellen Möglichkeiten und Risikobereitschaft. Zudem wägen Migranten ab, ob die Reise sich lohnt. Dabei zählt die Bleibewahrscheinlichkeit, nicht nur die Aussicht auf einen positiven Asylbescheid. Denn wer europäischen Boden erreicht, erhält Zugang zu einem individuellen, langwierigen Asylverfahren. Mit der Aufenthaltsdauer entstehen neue Bleibeperspektiven, und die rechtlichen Hürden einer Rückführung werden höher.
Drittstaatenmodelle reduzieren Fehlanreize des Asylsystems
Ein erheblicher Teil der Migration an die Außengrenzen der EU folgt wirtschaftlichen Abwägungen. Das ist keineswegs abwertend gemeint. Es ist legitim, anderswo Arbeit zu suchen, um aus der Diaspora seine Familie zu Hause zu unterstützen. Doch der Befund spricht dafür, dass die EU die dringend benötigte Arbeitsmigration konsequent über ein selektives Zuwanderungssystem steuern sollte, statt sie über das Asylrecht zu „regeln“. Wichtiger noch: Die Vermischung von wirtschaftlich motivierter Migration und Asyl untergräbt eine Flüchtlingspolitik, die ihren ethischen Zielen entspricht, indem sie die vulnerabelsten, die verletzlichsten Menschen schützt.
Um diese Fehlanreize zu reduzieren, sind Drittstaatenmodelle, in denen Flüchtlinge in Drittstaaten Schutz erhalten oder auf das Ergebnis des Asylantrags warten, ein richtiger Schritt. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ermöglicht solche Modelle nun grundsätzlich. Sie verändern das ökonomische Kalkül: Wer trotz geringer Aussichten auf Asyl nach Europa gelangt, kann im Prinzip nicht mehr darauf vertrauen, sein Verfahren in Europa abzuwarten. Ob solche Modelle funktionieren, hängt von der Rechtsprechung ab.
Gerichtsurteile erschweren Drittstaatenverfahren immer wieder, etwa im Vereinigten Königreich und in Italien. Natürlich ist es Aufgabe der Gerichte, individuelle Rechte durchzusetzen. Doch offen formulierte menschenrechtliche Normen eröffnen einen großen Auslegungsspielraum. Ob etwa ein Drittstaat als hinreichend sicher gelten kann, hängt auch von normativen Wertungen ab. Die dabei entwickelten Maßstäbe haben Folgen für das Gesamtsystem, die im Einzelverfahren kaum zu berücksichtigen sind: Je höher die rechtlichen Hürden für Drittstaatenverfahren und Rückführungen, desto stärker bleibt der Anreiz, europäischen Boden zu erreichen. Deshalb muss die Gesellschaft die juristische Debatte um eine übergeordnete ethische Frage ergänzen. Es kann nicht nur um die Risiken für den Einzelnen gehen, sondern auch um den ethischen Preis des gegenwärtigen Systems.
Die Opportunitätskosten der europäischen Flüchtlingspolitik
Individualisiertes Recht und gerichtlicher Rechtsschutz konservieren einen Status quo mit fatalen ökonomischen Fehlanreizen. Den Namen Flüchtlingspolitik verdient er kaum. Es braucht eine ganzheitlich ethische Betrachtung, die ökonomische Anreizrealitäten berücksichtigt. Europa muss seinen humanistischen Ansprüchen gerecht werden. Das geschieht möglicherweise aber eher, indem es sich stärker den Schutzbedürftigen zuwendet, die es gar nicht erst erreichen können.
Denn die derzeitige Flüchtlingspolitik hat Opportunitätskosten: Die im Asylsystem gebundenen finanziellen und administrativen Ressourcen fehlen andernorts, wo sie sehr wahrscheinlich wirksamer wären. Allein in Burkina Faso, in Sudan und in Ostkongo sind derzeit mehrere Millionen Menschen im eigenen Land vertrieben. Europäischen Boden erreichen sie nie.
Die ethische Begründung individueller Schutzverfahren in Europa muss daher einer viel robusteren und weitreichenderen Verantwortung für Schutzbedürftige außerhalb Europas gegenübergestellt werden. Wer gerade vulnerable Flüchtlinge erreichen will, sollte Schutz dort gewähren, wo ihre Flucht beginnt. Ein erster Schritt wäre, das chronisch unterfinanzierte Flüchtlingshilfswerk UNHCR und regionale Aufnahmestrukturen nahe den Herkunftsländern umfangreich zu stärken.
Die Flüchtlingskonvention ist nicht in Stein gemeißelt
Stellt man das individuelle Asylrecht so infrage, stößt man an die Grenzen des geltenden Rechts, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention. Doch auch dieser Rechtsrahmen ist politisch gestaltbar. Die Konvention entstand unter anderen Bedingungen internationaler Mobilität und garantiert kein Recht auf Migration in ein frei gewähltes Zielland. Zu fragen ist daher, wie der Flüchtlingsschutz sich an heutige Herausforderungen anpassen lässt. Internationales Recht darf dabei nicht zum Argument für politische Alternativlosigkeit werden: Auch der Status quo ist eine politische Entscheidung mit humanitären Folgen.
Europa braucht Zuwanderung. Europas humanistischer Kern, der sich auch aus religiösen Traditionen speist, gebietet internationale Verantwortung. Doch Europa braucht ein System, das wirklich an Schutz orientiert ist und in dem ökonomisch motivierte Migration nicht über das Asylsystem läuft. Drei Schritte sind dafür nötig.
Erstens wären Drittstaatenverfahren konsequent auszubauen. Zweitens wären Kriterien für legale Arbeitsmigration festzulegen, unabhängig vom Flüchtlingsschutz. Drittens wären Schutzkapazitäten dort zu stärken, wo Menschen besonders dringend Schutz brauchen, also durch eine verlässliche Finanzierung des UNHCR und regionale Aufnahmestrukturen. Darüber, welche Risiken und Zumutungen bei den notwendigen Reformen moralisch vertretbar sind, muss die Gesellschaft offen streiten. Zu einer ehrlichen Abwägung gehören die Folgen des Handelns ebenso wie die des Nichthandelns.
Maximiliane Sievert und Jörg Ankel-Peters sind Direktoren des Policy Labs „Klimawandel, Entwicklung und Migration“ am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Ulrich Körtner war von 1992 bis zu seiner Emeritierung 2025 Ordinarius für Systematische Theologie (reformierte Theologie) an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.