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Österreichs Kopftuchverbot: Erste Konflikte an Schulen und offene Verfassungsfragen

von Fremdeninfo 13 September 2026
von Fremdeninfo 13 September 2026
International ein Thema: Frauen protestieren am 13. Februar 2022 in Lahore gegen ein Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen im benachbarten Indien. AP Photo
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Artikel von Nela Heidner/ Euronews

Seit dem Start des Schuljahres 2026/27 am 1. September dürfen Schülerinnen in Österreich bis zu ihrem 14. Geburtstag in der Schule kein Kopftuch tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“.

Lehrervertreter berichteten einerseits von einem überwiegend ruhigen und respektvollen Ablauf, gleichzeitig werden aus einzelnen Schulen Konflikte und teilweise aggressive Reaktionen gemeldet. Die Reaktionen fallen damit unterschiedlich aus.

Das neue Gesetz war bereits vor seinem Inkrafttreten umstritten. Kritiker bezweifeln insbesondere, ob das Verbot mit der Religionsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.

Neues Gesetz nach Gerichtsurteil von 2020

Im Jahr 2020 hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein früheres Kopftuchverbot aufgehoben. Das aufgehobene Gesetz hatte das Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidung mit einer Verhüllung des Kopfes an Volksschulen grundsätzlich verboten. Es galt für Kinder bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie zehn Jahre alt wurden.

Der VfGH kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit verstieß: Nach Auffassung des Gerichts richtete sich die Bestimmung in ihrer praktischen Wirkung vor allem gegen das „islamische“ Kopftuch.

Das neue Gesetz unterscheidet sich vor allem durch die höhere Altersgrenze: Es gilt für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Als Ziel nennt der Gesetzgeber insbesondere den Schutz der kindlichen Entwicklung und Entfaltungsfreiheit. Die Regierung argumentiert, Mädchen sollten vor möglichem familiärem oder gesellschaftlichem Druck geschützt werden, ein Kopftuch tragen zu müssen.

Ob diese veränderte Begründung und die neue Ausgestaltung des Verbots den damaligen verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen, hat der VfGH bisher noch nicht entschieden.

Lehrer müssen Verbot umsetzen

Die praktische Umsetzung liegt derzeit zunächst bei den Schulen und damit bei den Lehrkräften.

Stellt eine Lehrkraft fest, dass eine Schülerin trotz des Verbots ein entsprechendes Kopftuch trägt, soll sie die Schülerin zunächst auffordern, es abzulegen. Bei einer Weigerung folgen weitere Gespräche und gegebenenfalls die Einschaltung der Bildungsdirektion. Erst in weiteren Stufen kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.

Wer mehrmals gegen das Verbot verstößt, muss mit einem mehrstufigen Verfahren rechnen. Am Ende können für die Erziehungsberechtigten Geldstrafen von 150 bis 800 Euro verhängt werden, wenn das Kopftuch trotz Aufforderung weiterhin getragen wird.

Die Vorgaben waren bereits vor dem Schulstart umstritten. Vertreter der Lehrergewerkschaft kritisierten insbesondere die Verpflichtung der Lehrkräfte, Verstöße zu melden und warnten davor, Lehrer damit in eine Kontrollfunktion zu bringen, die über ihre pädagogische Tätigkeit hinausgeht.

Berichte über Drohungen und Schulverweigerung

In der Debatte über das neue Gesetz spielen auch mögliche Drohungen und Schulverweigerung eine Rolle.

Die österreichische Regierung hat bereits im Vorfeld des Gesetzes auf Fälle hingewiesen, in denen Mädchen oder Frauen einerseits wegen des Tragens und andererseits wegen des Ablegens eines Kopftuchs unter Druck gesetzt worden seien. Integrationsministerin Claudia Plakolm verwies unter anderem auf Fälle von Drohungen innerhalb von Familien.

Eine Statistik, aus der sich ableiten ließe, wie häufig solche Situationen an österreichischen Schulen auftreten, liegt bislang nicht vor.

Auch Berichte über Schülerinnen, die wegen des Kopftuchverbots nicht oder nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen, müssten erst entsprechend eingeordnet werden. Es gibt Hinweise auf einzelne Fälle von Verweigerung und Konflikten.

Unterschiedliche Einschätzungen zum Schutz der Mädchen

Befürworter der neuen Regelung argumentieren, dass Mädchen in diesem Alter besonders stark von ihrem familiären Umfeld abhängig seien und deshalb einem erheblichen sozialen oder religiösen Druck ausgesetzt sein könnten.

Kritiker stellen dagegen die Frage, ob ein staatliches Verbot die Selbstbestimmung der betroffenen Schülerinnen tatsächlich stärkt. Ein Mädchen, das das Kopftuch „aus eigener Überzeugung“ tragen möchte, kann diese Entscheidung durch das Verbot nicht mehr in der Schule umsetzen.

Auch aus der Bildungswissenschaft gibt es Bedenken. Die Psychologin Christiane Spiel warnte im ORF vor möglichen Loyalitätskonflikten des Kindes, wenn Eltern das Tragen des Kopftuchs verlangen, während die Schule dessen Ablegen fordert.

Neue verfassungsrechtliche Prüfung steht bevor

Bereits vor Inkrafttreten hatten mehrere Eltern versucht, das neue Gesetz unmittelbar vor dem VfGH anzufechten. Der Gerichtshof wies diese Anträge aus formalen Gründen zurück, weil die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch nicht unmittelbar durch das Gesetz betroffen waren.

Inzwischen liegt ein neuer Antrag auf Aufhebung des Gesetzes vor.

Im Mittelpunkt dürfte dabei erneut das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz stehen. Zu prüfen wäre unter anderem, ob der Schutz von Kindern vor religiösem oder familiärem Druck einen „Eingriff in die Religionsfreiheit“ rechtfertigt und ob ein allgemeines Kopftuchverbot dafür erforderlich und verhältnismäßig ist.

Deutschland diskutiert – verboten ist bisher nichts

Die Diskussion ist auch in Deutschland seit Jahren ein Thema. Eine vergleichbare Regelung gibt es hierzulande bislang in keinem Bundesland. Politisch ist das Thema allerdings immer wieder aufgetaucht: In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wurde über ein Verbot an Grundschulen und Kitas mit dem Argument des Kindeswohls diskutiert. Auch in Schleswig-Holstein und im Bundestag gab es entsprechende Vorstöße.

Durchgesetzt hat sich bisher keiner davon. Ein pauschales Verbot müsste auch in Deutschland insbesondere mit der Religionsfreiheit und dem Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder vereinbar sein – und genau hier liegen die größten verfassungsrechtlichen Hürden

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