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Warum die türkische Politik in Deutschland mit der Mafia kooperiert

von Fremdeninfo 2 September 2021
von Fremdeninfo

 

Warum die türkische Politik in Deutschland mit der Mafia kooperiert

Von

dtj-online/ dpa

–

01.09.2021

 
 
 

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Ein Mitglied der türkischen Rockergruppe „Osmanen“ posiert in seiner Kutte in Frankfurt. Foto: Boris Roessler/dpa

Die rechtsextremen „Grauen Wölfe“ bleiben ein Thema in der Politik. Regelmäßig konfrontieren Politiker:innen unterschiedlichster Parteien die Bundesregierung mit dem Thema und forcieren ein Verbot der Ultranationalisten. Die Bundesregierung mauert. Hat der türkische Geheimdienst seine Finger im Spiel?

„Aktuell wird keine konkrete Bedrohungslage für türkische Dissidenten in Deutschland durch türkische Nationalisten bzw. Anhänger der ‚Ülkücü‘-Bewegung gesehen.“ So lautete die unmissverständliche Antwort des Bundesinnenministerium vom 7. Juli 2021 auf eine Anfrage der FDP-Politikerin Gyde Jensen.

Noch am selben Abend wurde der türkische Exil-Journalist Erk Acarer vor seinem Haus in Berlin von drei türkischsprechenden Männern brutal angegriffen (DTJ-Online berichtete). Vor den Augen seiner Familie wurde Acarer gefährlich am Kopf verletzt. Die Angreifer sollen „Du wirst aufhören zu schreiben“ geschrien haben. Eine eindeutige Drohung. Doch wer steckt dahinter?

Journalist Acarer: „Ich kenne die Täter“

Der Exiljournalist arbeitet seit einiger Zeit schwerpunktmäßig die Korruptionsvorwürfe des türkischen Mafiosi Sedat Peker gegenüber türkischen Regierungsmitgliedern auf. Seine Recherchen belegen die Ausführungen von Peker, die den türkischen Innenminister Süleyman Soylu, aber auch den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan belasten.

Soylu beschimpfte Acarer via Twitter als „Clown“. Unterstützung für den in die Kritik geratenen Innenminister kam von Kemalettin Aydın, dem Vorsitzenden der Ethik-Kommission der AKP: „Wer Sie angreift, verdient keine Antwort, sondern Strychnin.“ Bei diesem Mittel handelt es sich um einen Giftstoff, den der Medizinprofessor bestens kennen dürfte.

Politik unterhält Verbindungen zur organisierten Kriminalität

Was Peker bis heute eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat, ist, dass die türkische Regierung mit Mafia-Persönlichkeiten wie Sedat Peker auf Augenhöhe kommuniziert. Die Sprache ist kaum zu unterscheiden. Deshalb spricht Acarer davon, die Täter zu kennen. Auch die Taten der türkischen Regierung ähneln laut Acarer der organisierten Kriminalität.

Dass einige türkische Politiker keinerlei Berührungsängste mit Mitgliedern der organisierten Kriminalität haben, beweisen deren öffentlichen Posen mit Mafia-Paten. Der türkische Staatspräsident Erdoğan ließ sich bei einem Handshake mit Sedat Peker ablichten. Sein Koalitionspartner Devlet Bahçeli, Kopf der weltweiten Grauen Wölfe, machte ein Foto mit dem Mafia-Paten Alaattin Çakıcı.

„Schlagt mit Stöcken auf ihre Köpfe“

Dass derartige Beziehungen auch in Deutschland möglich sind, belegen Fotos von Erdoğans Weggefährten Metin Külünk mit den Anführern der in Deutschland verbotenen Osmanen Germania. In einer Recherche von Frontal 21 (ZDF) kam 2018 an die Öffentlichkeit, dass Külünk sogar illegal Geld und Waffen an die Osmanen Germania verteilte.

„Schlagt mit Stöcken auf ihre Köpfe“ empfahl Külünk den Osmanen Germania bei einer möglichen Konfrontation mit kurdischen Gruppierungen. Waren es tatsächlich die Grauen Wölfe, die Acarer daheim aufgesucht und geschlagen haben? Oder waren es eventuell Personen aus dem Gewalt-Netzwerk Külünks?

Deniz Yücel: „Deutschland macht sich mitverantwortlich“

Diese Fragen sind bislang ungeklärt. Doch die vergiftete Atmosphäre, die die türkische Regierung seit vielen Jahren auch nach Deutschland trägt, macht es hierzulande unsicher für türkische Exilanten, Exil-Journalisten sowie deutsche Politiker:innen wie Cem Özdemir. Deshalb meint der durch das Erdoğan-Regime gepeinigte „Welt“-Journalist Deniz Yücel, dass sich Deutschland mitverantwortlich mache.

Dem Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst sowie der Bundesregierung sei entgangen, dass der Journalist Acarer „von führenden türkischen Politikern bedroht wurde“, so Yücel. In Deutschland sei es scheinbar noch nicht angekommen, dass türkische Politiker:innen mit einem einfachen Fingerzeig Leib und Leben Oppositioneller gefährden.

„Attentate für den Staat“

Denn die Ausführer von Gewalttaten sind meist Einzeltäter. Dazu zählen selbstbetitelte „Attentate für den Staat“, wie beispielsweise jenes auf Papst Johannes Paul II. Den Mordanschlag auf das Oberhaupt der katholischen Christen verübte Mehmet Ali Ağca am 13. Mai 1981. Drei Kugeln trafen den Papst und verletzten ihn schwer.

Der türkische Rechtsextremist hatte bereits drei Jahre zuvor den Journalisten Abdi Ipekçi ermordet. Sicher ein Zufall.

2 September 2021 0 Kommentare
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Religion

lamistische Gefährder: Die meisten sind Deutsche

von Fremdeninfo 1 September 2021
von Fremdeninfo

lamistische Gefährder: Die meisten sind Deutsche

dpa

Der Anteil der Afghanen unter den Islamisten, die von der Polizei als potenziell gefährlich eingestuft werden, ist dagegen relativ gering, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Hess und seiner Fraktion hervorgeht.

Laut der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatten die Polizeibehörden am 1. Juli dieses Jahres im Bereich der «religiösen Ideologie» 330 Gefährder auf dem Schirm, die sich im Inland aufhielten. 186 von ihnen waren entweder ausschließlich deutsche Staatsbürger oder besaßen neben der deutschen noch eine zweite Staatsbürgerschaft.

Unter den 144 ausländischen islamistischen Gefährdern waren 61 Syrer. Danach folgten mit großem Abstand Iraker (17 Gefährder), sowie russische Staatsbürger (13) und radikale Islamisten aus der Türkei (11). Bei acht islamistischen Gefährdern war die Staatsangehörigkeit ungeklärt, zwei waren staatenlos.

Radikalisierung meist nicht im Ausland

Natürlich spielt hier auch die Zahl der Menschen aus einem Land, die in Deutschland ansässig sind, eine Rolle. Doch allein damit lassen sich die unterschiedlichen Anteile nicht erklären. Ende 2020 lebten hierzulande laut Ausländerzentralregister rund 1,46 Millionen türkische Staatsbürger, etwa 818.000 Syrer und rund 272.000 Afghanen.

Als Gefährder bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie schwere, politisch motivierte Gewalttaten zutraut – bis hin zu Terroranschlägen. Daneben hat die Polizei auch sogenannte relevante Personen im Blick. Zum Kreis der «relevanten Personen» zählt, wer in der Szene als «Führungsperson», als «Akteur» oder als Logistiker und Unterstützer agiert. Außerdem müssen «objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung» verüben werden. Auch Kontakt- oder Begleitpersonen eines Gefährders oder eines Verdächtigen gehören zu dieser Gruppe.

Auch wenn die Lebenswege unterschiedlich sind: Die syrischen Gefährder, die der deutschen Polizei bekannt sind, haben sich in der Regel nicht im Ausland radikalisiert, sondern erst nach ihrer Ankunft in Deutschland. Da spielten oft geplatzte Lebensträume eine Rolle, Isolation und Misserfolge bei der Integration, wissen diejenigen, die sich beruflich mit Radikalisierung beschäftigen. Ein typisches Beispiel ist der junge Syrer, der in Dresden im Oktober 2020 ein homosexuelles Paar angegriffen und einen der Männer mit dem Messer getötet hat. Er suchte und fand nach Erkenntnissen der Behörden erst in Deutschland Anschluss an die islamistische Szene. Ähnlich soll es bei Yamen A. gewesen sein, der 2017 in Schwerin festgenommen und später zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Er hatte einen Terroranschlag geplant.

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Afghanistan zählt neben Syrien und dem Irak seit Jahren zu den Hauptherkunftsländern der Asylsuchenden in Deutschland. Dennoch gehört zu den am 1. Juli aktenkundigen Gefährdern, die sich in Deutschland aufhielten, lediglich ein Afghane – neben sieben «relevanten Personen» aus Afghanistan.

Dass diese Zahl relativ gering ist, hat vielleicht auch damit zu tun, dass einige afghanische Gefährder in den zurückliegenden Jahren in ihr Herkunftsland abgeschoben worden waren. Bei vielen afghanischen Flüchtlingen war und ist aber auch gerade die Angst vor den islamistischen Taliban ein Grund für ihre Entscheidung, in Deutschland Schutz zu suchen. Dementsprechend sind die Sympathien für die Ideologie gewaltbereiter Salafisten hier nicht so groß.

Doch aus der Motivation zur Einreise und dem familiären Hintergrund allein lässt sich noch keine wasserdichte Prognose ableiten. Beispielsweise waren unter den Menschen aus Deutschland, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien angeschlossen hatten, auch ein junger Mann und seine Schwester. Ihre Eltern waren 1997 vor den Taliban aus Afghanistan geflohen.

Nur ein Teil der Gefährder ist in Haft

Für Syrien galt seit 2012 ein genereller Abschiebestopp. Der war zum Jahreswechsel auf Betreiben der Innenminister von CDU und CSU ausgelaufen. Damit können die Behörden zwar wieder in jedem Einzelfall die Möglichkeit einer Abschiebung prüfen. Nach Syrien abgeschoben wurde seither trotzdem niemand. Denn erstens sind Abschiebungen in Staaten, wo den Betroffenen Folter und Tod drohen, nicht erlaubt. Zweitens gibt es im Falle Syriens weder Direktflüge noch diplomatische Beziehungen.

«Es ist davon auszugehen, dass Abschiebungen nach Syrien auf absehbare Zeit nicht möglich sein werden», sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Umso wichtiger sei es, neben der sehr aufwendigen Überwachung der Gefährder auch zusätzliche Anstrengungen bei den Integrationsmaßnahmen in den Blick zu nehmen, betonte Thomae, der Mitglied des parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste ist.

Mit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Kabul werden auch Abschiebungen nach Afghanistan erst einmal nicht mehr möglich sein. Im zweiten Quartal dieses Jahres hatten die deutschen Behörden noch einen afghanischen Gefährder außer Landes befördert. Er wurde an Belgien überstellt, das für sein Asylverfahren zuständig ist.

Von den 330 islamistischen Gefährdern, die sich Anfang Juli in Deutschland aufhielten, waren laut Bundesregierung 96 Gefährder in Haft. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen waren Ausländer. 25 besaßen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, 20 inhaftierte Gefährder hatten neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit.

1 September 2021 0 Kommentare
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Langzeitstudie: Integrationsfeindliche Einstellungen wachsen

von Fremdeninfo 29 August 2021
von Fremdeninfo

Langzeitstudie: Integrationsfeindliche Einstellungen wachsen

Von

dtj-online/ Dpd

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Archivfoto: Drei jugendliche syrische Flüchtlinge gehen in Dahlem bei Dahlenburg (Niedersachsen) auf dem Gelände des Internatsgymnasium Marienau zum Unterricht. Foto: picture alliance / dpa

Unter welchen Bedingungen gehören Zugewanderte aus Sicht der Bevölkerung dazu? Werden sie als gleichwertig anerkannt? Zentrale und brisante Fragen für eine Gesellschaft. Eine neue Studie zu Integration liefert überraschende Antworten.

Beim Konfliktthema Zuwanderung sinkt einer Studie zufolge der Anteil der Menschen, die Integration für den richtigen Weg halten. 2020 haben „integrationsfeindliche“ Einstellungen – Abwertung von Geflüchteten, Muslim- und Fremdenfeindlichkeit – zugenommen, wie aus der repräsentativen Langzeitanalyse „ZuGleich“ hervorgeht, die Bielefelder Forscher und die Stiftung Mercator kürzlich vorstellten. Auch die Corona-Pandemie habe sich hier auf Einstellungen ausgewirkt, sagte Studienleiter Andreas Zick.

Nur noch 48 Prozent der Bevölkerung befürworten demnach Integration, wollen also Eingewanderten ihre kulturelle Identität weiter zugestehen und sie zugleich an der Gesellschaft hierzulande teilhaben lassen. Die Zustimmung zu Integration sei seit der ersten „ZuGleich“-Erhebung von 2014 (60 Prozent Zuspruch) gesunken. Integration verlange Bemühungen von allen, auch den Eingesessenen, betonte Zick, Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Uni Bielefeld. Die Achtung der kulturellen Eigenschaften von Hinzugekommenen und die Anerkennung einer Gleichwertigkeit seien zentral für Integration. Hier hapere es aber deutlich.

Jeder Dritte pro Assimilation

Fast jeder Dritte meint, Eingewanderte sollten ihre eigene kulturelle Prägung aufgeben, sich absolut an die Mehrheitsgesellschaft anpassen, also assimilieren, erläuterte Co-Autorin Nora Rebekka Krott. Weitere zehn Prozent sprechen Zugewanderten ihre eigene kulturelle Identität zwar nicht ab, wollen sie aber in Deutschland nicht teilhaben lassen. Und ebenfalls jeder Zehnte verwehre Zugewanderten sowohl den Erhalt der eigenen Identität als auch gesellschaftliche Teilhabe.

Interessant: Dass Neue sich einseitig mehr anpassen sollten, finden grundsätzlich auch in der Gruppe der Zugewanderten viele. Je länger sie schon hierzulande leben, desto stärker fällt diese Forderung aus.

Sieben Jahre Forschung

In die Langzeitstudie zu Einstellungen in der Bevölkerung zu Zugehörigkeit und Gleichwertigkeit – „ZuGleich“ – sind vier repräsentative Erhebungen seit 2014 eingeflossen. Für die jüngste waren von November 2020 bis Januar 2021 gut 2000 Erwachsene befragt worden, knapp ein Drittel mit Einwanderungsgeschichte.

Aus Sicht der Studienautoren „erschreckend“: Eine wachsende Gruppe verlange Vorrechte für sich als vermeintlich Etablierte. Gut 38 Prozent stimmten der Aussage zu: „Wer in Deutschland neu ist oder später hinzukommt, soll sich mit weniger zufriedengeben“. Man habe eine „Kultur der Abwehr“ ausgemacht und steigende Werte gemessen bei der Abwertung von Geflüchteten (28 Prozent) und bei Muslimfeindlichkeit, die bei gut jedem dritten Befragten zutage getreten sei.

„Zu viele Migranten“

Bei rund 30 Prozent sei von einer fremdenfeindlichen Haltung auszugehen. So sind 40 Prozent der Auffassung, es lebten zu viele Migranten in Deutschland. Jeder Vierte sagt, die muslimische Kultur habe einen „gefährlichen Einfluss“ auf die deutsche. Gut ein Viertel aller Bürger bundesweit hat eine Einwanderungsgeschichte, wiederum ein Viertel darunter ist muslimischen Glaubens.

Welche Kriterien müssen Zugewanderte erfüllen, um dazuzugehören? „Die Befragten haben jetzt eine höhere Messlatte für eine Zugehörigkeit“, beobachtet Sozialpsychologe Zick. Vor allem sollen sie Deutsch sprechen, politische Institutionen und Gesetze achten, arbeiten und keine Sozialhilfe beziehen, wie jeweils eine große Mehrheit von weit über 80 Prozent findet. Jeder Vierte hält es für wesentlich, in Deutschland geboren oder Christ zu sein. 2020 ist es vor allem die politische Mitte, die diese Forderungen an Zugewanderte stellt.

Corona hat Auswirkungen

Was bewirkt die Pandemie? Viele Menschen, die sich durch die Corona-Krise stark belastet sehen, treiben soziale oder finanzielle Sorgen um. Das drücke sich bei einigen auch in ihrer Haltung zur Integration aus, erläuterte Zick. Es gebe gerade in der Pandemie auch Widerstand gegen eine Politik der offenen Grenzen – obwohl es coronabedingt kaum zu Migration gekommen sei. Zudem hätten es Austausch und Begegnung wegen der Corona-Auflagen schwer gehabt.

Ein positives Ergebnis: Eine große Mehrheit von drei Vierteln stimmt der Aussage zu, dass Migranten am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Aber es gebe Widersprüche, unterstrich Zick. Frage man in puncto Akzeptanz von Vielfalt konkret nach, zeige sich Skepsis. Andere Kulturen seien bei vielen mit Vorurteilen verbunden. Unter den Eingewanderten gab ein Drittel an, oft oder sehr oft rassistischen Beschimpfungen ausgesetzt zu sein. „Rassismus bremst den Prozess der Integration

29 August 2021 0 Kommentare
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Afghanistan-Krise: Auch die Türkei zieht ihre Truppen aus Kabul ab

von Fremdeninfo 26 August 2021
von Fremdeninfo

 

 

Afghanistan-Krise: Auch die Türkei zieht ihre Truppen aus Kabul ab

 
 
Demircan, Ozan
 
 Lange war unklar, ob das Nato-Mitglied weiter für Sicherheit am Flughafen in Kabul sorgen wird. Nun fordern die Taliban den Abzug der türkischen Truppen – aber auch Hilfe der Türkei.
© dpa Am Flughafen der afghanischen Hauptstadt Kabul harren weiter Tausende verzweifelte Menschen bei großer Hitze und teils chaotischem Gedränge aus.

Die Türkei zieht ihre Soldaten aus Afghanistan ab. Der Rückzug der türkischen Streitkräfte habe begonnen, teilte das Verteidigungsministerium in Ankara am Mittwoch mit. Die Soldaten kehrten „mit Stolz“ in ihre Heimat zurück. 

Mit dem Abzug dürfte auch die Option vom Tisch sein, dass die Türkei den internationalen Flughafen in Kabul über das Ende des Nato-Einsatzes hinaus sichert. Darüber waren zunächst Gespräche geführt worden.

Der Flughafen in Kabul wurde bisher unter anderem von türkischen Soldaten im Rahmen des Nato-Einsatzes in Afghanistan gesichert, teils wurde auch der Service für den Flugbetrieb bereitgestellt.

Der sichere Betrieb des Flughafens galt zumindest bis zur Machtübernahme der Taliban – zusammen mit einer medizinischen Versorgung – als Voraussetzung dafür, dass Botschaften und internationale Vertretungen im Land bleiben können.

Die Sicherheitslage rund um den Flughafen von Kabul spitzt sich damit wenige Tage vor dem mutmaßlichen Ende der militärisch gesicherten Evakuierungen erheblich zu. Die deutsche Botschaft in Afghanistan und andere Stellen warnen vor Terrorgefahr rund um den Airport der afghanischen Hauptstadt.

Taliban bitten um technische Unterstützung – bestehen aber auf Abzug

Die Bundeswehr hatte bereits am Dienstag berichtet, dass zunehmend potenzielle Selbstmordattentäter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Kabul unterwegs seien.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wies auf den steigenden Zeitdruck hin. Das – von ihr nicht näher definierte – Zeitfenster für Evakuierungen werde auch deshalb kleiner, „weil die Bedrohungslage sehr konkret mit Blick auf terroristische Anschläge auf die, die evakuiert werden sollen, aber auch auf die Soldatinnen und Soldaten, größer wird“, sagte die CDU-Politikerin am Mittwochabend im ZDF-„heute journal“.

Die Eroberung Kabuls durch die Taliban durchkreuzte Pläne Ankaras, die Sicherheit am Hauptflughafen des Landes im Rahmen einer von den USA unterstützten Mission zu übernehmen. Die Taliban hatten die Türkei am Mittwochabend (Ortszeit) nach deren Angaben um technische Unterstützung beim Betrieb des Flughafens in Kabul nach dem Abzug ausländischer Truppen gebeten.

Die Taliban bestünden aber zugleich darauf, dass auch die Regierung in Ankara bis zum Ende der Frist am 31. August ihr Militär komplett abziehe, sagten zwei türkische Vertreter der Nachrichtenagentur Reuters.

Zum Thema Afghanistan lesen Sie auch:

Kabul: Wie die Bevölkerung auf den Machtwechsel reagiertPorträt: Dieser Islamistenführer ist nun der starke Mann in Afghanistan – auch dank Donald TrumpInterview: „Keine Anerkennung, keine Verhandlungen, kein Geld – das ist keine Strategie im Umgang mit den Taliban“Chaos in Kabul – Bilder einer Stadt im Ausnahmezustand

Die Türkei war Teil der Nato-Mission in Afghanistan und hat immer noch Hunderte von Soldaten am Flughafen in Kabul stationiert. Es ist unklar, ob die Türkei dem Ersuchen der Taliban stattgeben wird, wenn ihre Truppen nicht zur Gewährleistung der Sicherheit vor Ort bleiben können.

Jetzt ist zumindest klar: Türkische Soldaten werden nicht dort bleiben. „Die Evakuierung des Personals der türkischen Streitkräfte hat nach verschiedenen Kontakten und einer Bewertung der aktuellen Lage vor Ort begonnen“, teilte das Verteidigungsministerium in einer Erklärung mit. Man habe 1129 Staatsbürger aus Afghanistan evakuiert, hieß es weiter.

US-Botschaft warnt vor Sicherheitsbedrohungen

Die USA wollen ihre Truppen bis kommenden Dienstag aus Afghanistan abziehen – trotz Bitten europäischer Verbündeter um eine Verlängerung des Einsatzes. Gleichzeitig warnt die US-Botschaft in Kabul vor Anschlägen in der afghanischen Hauptstadt, insbesondere um den Flughafen.

„Aufgrund der Sicherheitsbedrohungen vor den Toren des Flughafens Kabul raten wir US-Bürgern, derzeit nicht zum Flughafen zu reisen und die Tore des Flughafens zu meiden“, teilte die US-Botschaft in der Nacht zu Donnerstag mit – ohne die Bedrohungslage genauer zu benennen. Gleichzeitig schwindet die Zeit für die Evakuierungen.

US-Bürger, die sich derzeit am Abbey Gate, East Gate oder North Gate aufhielten, sollten das Gebiet „sofort“ verlassen, warnte die US-Vertretung in Kabul. Die britische Regierung forderte Bürgerinnen und Bürger in der Nähe des Flughafens auf, sich an einen sicheren Ort zu begeben und auf weitere Anweisungen zu warten.

Sie sprach in ihren Reisehinweisen am gestrigen Mittwoch von einer „weiterhin hohen Bedrohung durch Terroranschläge“. Die deutsche Botschaft warnte in einem Schreiben an deutsche Staatsbürger vor Schießereien und Terroranschlägen.

Ähnlich hatte sich US-Präsident Joe Biden geäußert. Praktisch täglich versuche ein örtlicher Ableger des IS, den Flughafen anzugreifen, hatte er erklärt. Die Terrormiliz sei auch ein „erklärter Feind“ der militant-islamistischen Taliban.

26 August 2021 0 Kommentare
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Mit Engagement demokratisches Zusammenleben in Vielfalt stärken

von Fremdeninfo 25 August 2021
von Fremdeninfo

Forderungskatalog

Türkische Gemeinde in Detuschland

Mit Engagement demokratisches Zusammenleben in Vielfalt stärken
–
Politische Forderungen zivilgesellschaftlicher Organisationen an die neue Bundesregierung, die
Fraktionen sowie Mitglieder des Bundestags für ein diverses und vielfältiges Deutschland

Präambel

Bürgerschaftliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen
Gemeinwesens. Eine starke Zivilgesellschaft trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, der
zunehmend durch Polarisierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Frage gestellt wird.
Mittlerweile haben ca. 25% der Bevölkerung in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte. Aktuelle
Studien belegen, dass sich dieser Anteil in Kürze aufgrund des demographischen Wandels verdoppeln
wird. Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind indes sowohl im Alltag als auch
strukturell weiterhin verbreitet, stellen nach wie vor eine große Herausforderung dar und haben in
den vergangenen Jahren, verstärkt etwa durch die Corona-Pandemie, an Kraft gewonnen. Um dieser
Gefährdung unserer Demokratie zu begegnen, bedarf es struktureller Veränderungen der Gesellschaft
und einer nachhaltigen Stärkung der Zivilgesellschaft.
Das hat die scheidende Bundesregierung erkannt und mit ihrem „Maßnahmenkatalog des
Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ erste
Gegenmaßnahmen skizziert. Die unterzeichnenden Organisationen dieses Forderungskatalogs
begrüßen den Maßnahmenkatalog ausdrücklich und fordern die zukünftige Bundesregierung auf, an
diesen anzuknüpfen. Gleichwohl gehen die beschlossenen Maßnahmen nicht weit genug. Vor diesem
Hintergrund verstehen wir, als Akteure der Zivilgesellschaft, die nachfolgenden Forderungen als
Aufruf, allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und das demokratische
Zusammenleben in Vielfalt zu stärken. Im Bewusstsein darüber, dass unterschiedliche
Diskriminierungsdimensionen existieren, zielen die hier aufgestellten Forderungen auf Deutschland als
eine Migrationsgesellschaft ab.

Forderungen

I. Der Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, gegen Rassismus und für ein
Zusammenleben in Vielfalt bedarf der rechtlichen und strukturellen Fundierung, um die
Handlungsfähigkeit aller gesellschaftlichen Akteure zu stärken. Wir fordern daher, die
rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für Vielfalt zu schaffen und entschiedener
gegen Rassismus sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorzugehen. Hierzu gehört:

· Es bedarf eines klaren Bekenntnisses des Staates zu Vielfalt und dazu, dass Deutschland eine
Migrationsgesellschaft ist. Wir fordern, im Grundgesetz einen Artikel aufzunehmen, der
Deutschland als Einwanderungsgesellschaft definiert, und damit auch ein zusätzliches
Staatsziel „Förderung gleichberechtigter Teilhabe und Chancengerechtigkeit“ ausweist. Das
ist bereits beispielhaft auf Länderebene mit der Aufnahme einer Antirassismus-Klausel in die
Verfassungen der Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt gelungen. Aufbauend auf
das Diskriminierungsverbot ergebe sich eine größere staatliche Handlungsfähigkeit.

· In Anerkennung der Tatsache, dass Deutschland eine Migrationsgesellschaft ist und die
Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe aller Menschen eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe darstellt, muss der Themenkomplex auf Bundesebene in der Exekutive eigenständig
verankert werden. Wir fordern, entweder
o ein „Bundesministerium für Diversität, Teilhabe und Migration“ einzuführen. Oder
o den Posten der/des „Integrationsbeauftragten der Bundesregierung“ zur
„Beauftragten für Diversität, Migration, Teilhabe und gegen Rassismus“ weiter zu
entwickeln, mit entsprechender Erweiterung der Handlungsfelder.

· Noch immer spiegeln staatliche Einrichtungen, wie etwa Ministerien, die Vielfalt der
Gesellschaft unter ihren Mitarbeitenden nicht wider. Wir fordern,
o ein Bundespartizipationsgesetz zu erarbeiten, das unter anderem basierend auf der
oben genannten gesetzlichen Definition von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit eine wissenschaftlich fundierte verpflichtende Quote im
öffentlichen Dienst für Menschen, die von Rassismus und anderen Formen von
Diskriminierung potentiell betroffen sind, einführt. Ziel sollte sein, den öffentlichen
Dienst stärker für alle Mitglieder der Gesellschaft zu öffnen. Sowie
o unabhängige Beschwerdestellen in Verwaltungen und Sicherheitsbehörden
einzurichten, an die sich von Rassismus und Diskriminierung betroffene Angestellte
wenden können.

· Die strafrechtliche Verfolgung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist aktuell schwerlich
möglich. Wir fordern, eine gesetzliche Definition von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit zu erarbeiten und basierend auf dieser, Rassismus in seinen
unterschiedlichen Ausprägungen als Straftatbestände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

  • In Gesetzesentwürfen des Bundes finden Aspekte von Rassismus, Diskriminierung und
    Marginalisierung weiterhin zu geringe Beachtung. Wir fordern, ähnlich dem Ethikrat, einen
    „Partizipationsrats Migrationsgesellschaft“ einzuberufen, der die Bundesregierung und den
    Bundestag bei der Erarbeitung von Gesetzen hinsichtlich Chancengerechtigkeit und
    gleichberechtigter Teilhabe aller Menschen berät.

    · Es mangelt an evidenzbasierten Erkenntnissen zu Deutschland als eine vielfältige Gesellschaft.
    Wir fordern, dass die unabhängige Forschung zu Rassismus, gruppenbezogener
    Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Teilhabehindernissen, Intersektionalität sowie
    Vielfalt in ihren unterschiedlichen Dimensionen stärker gefördert wird. Es bedarf weiterer
    Daten und Erkenntnisse zu Deutschland als Einwanderungsgesellschaft, auch um
    beispielsweise Alternativbegriffe und -definitionen zu „Migrationshintergrund“ zu diskutieren
    und zu erarbeiten. Hierzu gehört ebenso die Etablierung von Lehrstühlen zum Themenkomplex
    Rassismus, um das Thema strukturell in Universität zu verankern.

    II. Die gut 29 Millionen freiwillig engagierten Menschen in Deutschland und die sie unterstützenden
    Strukturen der organisierten Zivilgesellschaft sind eine Stütze der Demokratie. Sie leisten einen
    wesentlichen Beitrag dazu, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt erhalten bleibt, auch in
    Krisenzeiten. Wir fordern, die Zivilgesellschaft und das bürgerschaftliche Engagement weiter zu
    stärken und intensiver in politische Prozesse einzubinden. Hierzu gehören:

    · Die Corona-Krise gefährdet zivilgesellschaftliche Organisationen, die die Infrastruktur für das
    bürgerschaftliche Engagement stellen. Sie bündeln Expertise, schaffen Räume für
    gesellschaftliche Teilhabe und sind Anlaufstelle für Millionen engagierter Bürger*innen. Ihr
    Überleben ist von herausragender Bedeutung für die Frage, ob die Krise als Chance genutzt
    werden kann. Wir fordern ähnlich dem „Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen
    des Coronavirus“ ein „Maßnahmenpaket Zivilgesellschaft“, um die Handlungsfähigkeit dieser
    Organisationen zu erhalten und eine Krise des Engagements nach der Krise zu vermeiden.

    · Aktuelle Förderrichtlinien des Bundes ermöglichen meist nur eine Projektförderung. Dies
    bedeutet eine geringe Planungs- und Zukunftssicherheit für zivilgesellschaftliche
    Organisationen. Ein nachhaltiges Engagement gegen Rassismus und gruppenbezogene
    Menschenfeindlichkeit ist hierdurch nicht möglich. Wir fordern, von der Projektförderung
    abzurücken und das bürgerschaftliche Engagement und die sie tragenden Organisationen
    strukturell sowie nachhaltig jenseits von einzelnen Projekten zu fördern. Hierzu gehören
    insbesondere
    o die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes,
    o der Ausbau des Förderaspekts der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt,
    o die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur mehrjährigen Förderung von
    Vorhaben,
    o sowie die Entfristung von bestehenden Programmen.

  • Migrant*innenorganisationen prägen seit Jahrzehnten die zivilgesellschaftliche
    Organisationslandschaft in Deutschland. Sie leisten durch ihre Arbeit nicht nur einen Beitrag
    zu gesellschaftlicher Teilhabe und Integration, sondern tragen darüber hinaus zur Sichtbarkeit
    von Vielfalt bei. Sie sind politisch-gesellschaftliche Stimmen marginalisierter Gruppen und
    eröffnen Räume für Empowerment und Teilhabe. Sie gilt es daher nachhaltig zu stärken und
    einzubinden. Wir fordern,
    o die Strukturförderung von Migrant*innenorganisationen in den kommenden Jahren
    auszubauen, um bestehende Strukturen zu festigen und den Aufbau neuer
    Organisationen mit Migrationsbezug zu ermöglichen. Sowie
    o die Beteiligungsmöglichkeiten an Förderprogrammen aller Ministerien
    niedrigschwellig zu gestalten, etwa durch die Verringerung des Eigenmittelanteils bzw.
    Anrechnung von Engagement als Eigenmittel, um die Diversität in der
    Organisationslandschaft noch weiter zu fördern.

    · Migrant*innenorganisationen bündeln Erfahrungen zum Themenfeld Rassismus und
    gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit durch ihre Mitglieder und verfügen über Expertise
    zu Fragen gesellschaftlicher Teilhabe aller Menschen. Wir fordern, diese Erfahrungen und
    Expertise in Wert zu setzen und Migrant*innenorganisationen verbindlich bei der
    Erarbeitung von Förderrichtlinien zur Extremismus- und Rassismusprävention, Bekämpfung
    von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung von Beginn an
    einzubinden und zu fördern.

    · Die Zivilgesellschaft ist ein praktischer Lernort für Demokratie, die Übernahme
    gesellschaftlicher Verantwortung und die Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts.
    Zugleich ist sie als informeller und non-formaler Lernort wenig anerkannt. Wir fordern den
    Bund auf, sich dafür stark zu machen, die Zivilgesellschaft stärker als informellen und non-
    formalen Lernort zu fördern.

    · Bildungseinrichtungen, wie etwa Schulen und Universitäten, sind weiterhin noch nicht offen
    genug für bürgerschaftliches Engagement. Wir fordern den Bund auf, sich dafür einzusetzen,
    dass gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratiebildung und bürgerschaftliches
    Engagement als Themen in die Ausbildung und Lehrpläne von Lehrer*innen und in der Aus-
    und Weiterbildung von Verwaltungsangestellten aufgenommen werden und die strukturelle
    Diskriminierung in Schulen stärker bekämpft wird.

    · Die zunehmende Radikalisierung am rechten Rand des gesellschaftlichen Spektrums stellt für
    Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für ein Zusammenleben in Vielfalt
    einsetzen, eine steigende Gefahr dar. Sie sind zunehmend Ziel und Opfer rechtsextremistischer
    Angriffe. Wir fordern, Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen besser gegen
    rechtsextreme Angriffe zu schützen. Eine Möglichkeit wäre es, Sicherheitsmaßnahmen als
    förderfähige Ausgaben in Förderrichtlinien mitzudenken und zu fina

Türkische Gemeinde in Detuschland

Zahlreiche andren Organisationen 

Unterzeichnende Einzelpersonen
Prof. ́in Dr. Júlia Wéber, Hochschule Neubrandenburg
Elke Schilling, Initiatorin von Silbernetz

25 August 2021 0 Kommentare
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Religion

Afghanistan-Krise: „Lautes Schweigen finde ich fürchterlich“ – Grünen-Politiker Özdemir kritisiert muslimische Verbände

von Fremdeninfo 24 August 2021
von Fremdeninfo

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Afghanistan-Krise: „Lautes Schweigen finde ich fürchterlich“ – Grünen-Politiker Özdemir kritisiert muslimische Verbände

 
 
Kersting, Silke Klöckner, Jürgen
vor 16 Std.
 

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Der frühere Grünen-Chef beklagt verharmlosende Äußerungen von Verbänden zu den Ereignissen in Afghanistan. Für viele Muslime sei das sehr ärgerlich.

© dpa Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime äußerte Kritik am Taliban-Vormarsch, doch der Zentralrat steht wegen einiger Mitglieder selbst in der Kritik.

Der Grünen-Außenexperte Cem Özdemir erhebt schwere Vorwürfe gegen einige muslimische Dachverbände. „Wir erleben in der islamischen Welt einen Kampf jener, die die Werte der Aufklärung und Demokratie teilen, mit denen, die diese radikal ablehnen“, sagte Özdemir dem Handelsblatt.

Dieser Kampf sei auch in Deutschland zu beobachten, sagte Özdemir. „Das laute Schweigen einiger in den Dachverbänden hierzulande finde ich fürchterlich.“ Wenn es Äußerungen gebe, dann seien diese eher verharmlosend oder gar verständnisvoll. „Das ist ein Ärgernis für die vielen Muslime in Deutschland, die an unsere europäischen Werte glauben und gerade auch mit den Frauen in Afghanistan mitfühlen.“

Ihm falle auch auf, „wie sich die Hamas, der Iran und der türkische Präsident Erdogan geäußert haben, die erklären, welche theologische Verwandtschaft es zwischen der AKP-Regierung und den Taliban in Afghanistan gibt“. Das werde er nicht vergessen. Union und SPD sollten es auch nicht vergessen, mahnte der Grünen-Politiker.

Laut Eren Güvercin, freier Journalist und Mitarbeiter der muslimischen Alhambra Gesellschaft, hat sich in Deutschland der Zentralrat der Muslime deutlich und kritisch zu den Taliban geäußert. Die Alhambra Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von Muslimen, die sich als Teil der europäischen Gesellschaft verstehen. Sie macht Muslimen unter anderem Angebote zur politischen Bildung.

Der Vorsitzende des Zentralrats, Aiman Mazyek, nannte die Ereignisse in Afghanistan ein „Desaster“. Die „allermeisten Muslime – und die Afghanen ohnehin – wollen keinen Steinzeit-Islam, gepaart mit Stammesdoktrin.“ Und die finde sich nun wieder an der Macht.

Muslimische Verbände in der Kritik

Der Zentralrat vertrete jedoch nicht einmal ein Prozent der muslimischen Gemeinden in Deutschland, sagte Güvercin dem Handelsblatt. Entschieden größer seien beispielsweise die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) und die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG).

Die Ditib steht seit Jahren in der Kritik, weil sie vom türkischen Staat abhängig ist. In einigen deutschen Moscheen wurde etwa Ende 2019 für den Sieg beim Einmarsch der türkischen Armee in die kurdischen Gebiete Syriens gebetet. Die IGMG wird teilweise von Verfassungsschutzbehörden in Deutschland beobachtet und als islamistisch eingestuft.

Auch der Zentralrat der Muslime ist jedoch für seine türkisch-nationalistischen Mitglieder kritisiert worden. So befinden sich unter den teilnehmenden Vereinen die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (Atib), die den rechtsextremistischen „Grauen Wölfen“ angehört und deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Der Liberal-Islamische Bund, der für sich in Anspruch nimmt, liberale Muslime zu vertreten, verurteilte den Vormarsch der Taliban: „Wir sind in Sorge um die afghanische Zivilbevölkerung, die ein Recht darauf hat, in Würde und Freiheit in einer Demokratie zu leben. All dies ist durch die menschenfeindliche Ideologie der Taliban gefährdet.“

„Die Verbände müssen der Heroisierung der Taliban-Bewegung, die sich in den sozialen Medien beobachten lässt, entschieden entgegentreten“, forderte Experte Güvercin. Wenn radikale Bewegungen wie die Taliban das islamische Emirat ausriefen, dann erwarte er, „dass die großen muslimischen Verbände, die sich als Religionsgemeinschaft verstehen, sich zu diesem Thema auch theologisch positionieren und nicht nur die deutsche Außenpolitik kritisieren“.

Özdemir kritisiert Außenminister Heiko Maas

Özdemir forderte im Handelsblatt eine Aufarbeitung des Afghanistaneinsatzes  – spätestens nach der Bundestagswahl. „Diese Aufarbeitung muss überparteilich und zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschehen“, sagte Özdemir. Nur so könne man es in Zukunft besser machen.

„Wir brauchen eine hochrangige Taskforce ‚Lagebild‘, die die gesamte Informationsbeschaffung und -auswertung unter die Lupe nimmt“, sagte der Grünen-Politiker, dem Ambitionen auf den Posten des Außenministers nachgesagt werden.

Den jetzigen Außenminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete Özdemir am Freitag als „Belastung für den Wahlkampf des SPD-Spitzenkandidaten Olaf Scholz“. Maas versuche, „die ganze Schuld von sich zu schieben Richtung Kanzleramt“.

Angesichts der tragischen Bilder aus Afghanistan sei das ein besonders „unwürdiges Schauspiel“. Niemand in der Bundesregierung habe sich mit Ruhm bekleckert. „Nicht im Kanzleramt, nicht im Innenministerium, nicht im Verteidigungsministerium und schon gar nicht der Minister im Auswärtigen Amt.“

Einen Rücktritt des Außenministers forderte Özdemir jedoch nicht. „Es sind schon andere in dieser Bundesregierung bei akutem Versagen nicht zurückgetreten“, so der Grünen-Politiker. „Es sind nur fünf Wochen bis zur nächsten Bundestagswahl. Ein Rücktritt würde nun nichts mehr bringen.“ Deswegen sei auch die eigentlich zwingende Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zum jetzigen Zeitpunkt zusammen mit den ganzen Rücktrittsforderungen „nicht mehr als Klamauk“. 

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock befürwortete am Sonntag einen Untersuchungsausschuss. Der Ausschuss müsse kommen, unabhängig davon, wer die nächste Bundesregierung anführe. „Das, was an Desaster passiert ist, das können wir nicht einfach verschweigen“, sagte Baerbock im ARD-„Sommerinterview“. Es gehe darum, aus Fehlern zu lernen. FDP und Linke hatten zuvor bereits signalisiert, einen Untersuchungsausschuss zu begrüßen.

24 August 2021 0 Kommentare
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Integrationspflicht: Wie europäisch ist das?

von Fremdeninfo 21 August 2021
von Fremdeninfo

Integrationspflicht: Wie europäisch ist das?

Von DTJ/ Dpa

Samet Er

 

 
 
 

 

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Foto: dpa

Die rheinland-pfälzische CDU-Partei- und Fraktionschefin Julia Klöckner fordert ein Gesetz zur Integrationspflicht für Flüchtlinge. Der Grund dafür ist, dass ein Flüchtling verweigert haben soll, einer Frau die Hand zu geben. Es könne, so die Fraktionschefin Julia Klöckner, „ein Weltbild von gestern, kein Vorbild für morgen sein.“ Der Flüchtling habe also ein Weltbild von gestern und soll daher zur Integration verpflichtet werden.

Ich persönlich finde die Argumentation, „ein Weltbild von gestern“ falsch, ja sogar beleidigend. Es handelt sich schlicht und einfach um eine andere Kultur bzw. Weltsicht. Denn dieses Weltbild hatten auch die Türken und Araber, als sie in den 60er Jahren nach Deutschland kamen, obwohl sie im Vergleich zu den heutigen Flüchtlingen nicht unbedingt religiöser waren. Die DITIB beispielweise wusste nicht, wie sie auf die Gratulation zum Ramadan seitens des damaligen Papstes reagieren sollte und ließ die Gratulation deshalb unbeantwortet. Es sei haram – nicht erlaubt -, den Kontakt zu einem Christen auf diese Weise aufzubauen.

Dialog mit „Anderen“

Oder beispielsweise wurde der muslimische Prediger Fethullah Gülen zur gleichen Zeit türkeiweit beleidigt, gehasst und gar der Glauben abgesprochen, da er den Dialog mit den „Anderen“ pflegte (im wahrsten Sinne des Wortes den Papst besuchte) und somit „Neues“ und zugleich mit dem Koran vermeintlich nicht Vereinbares (also die friedliche (!) Beziehung zu Nichtmuslimen) „produziert“ hätte.

Es ist die Angst dieser Menschen gegenüber den „Anderen“, weil sie Jahrhunderte lang den „Anderen“ nur in Bezug auf Kriegssituationen und auf Kolonialisierung kennengelernt haben. Der „Andere“ war nie von Nutzen, und wieso soll er sich jetzt plötzlich nützlich machen?

Heute aber, vor allem in Europa und in den USA sind diese Ängste, oder die „Hater“ und Kritiker „von gestern“ offen für den interreligiösen Dialog und strecken Frauen auch unbesorgt die Hand aus.

Die ZEIT ist die Lösung

Der Grund, Frau Klöckner, ist einfach: die ZEIT. Die Migration der Muslime in den letzten Jahrzehnten in nichtmuslimische Staaten hat dafür gesorgt, dass die Muslime nach jahrelangem Kontakt mit Nichtmuslimen gesehen und gemerkt haben, dass die Angst vom „Anderen“ also doch nicht berechtigt ist. Und somit haben sich die Vorurteile, nicht mit einem Integrationszwang, sondern mit der Zeit aufgelöst.

Deshalb ist es falsch, von Flüchtlingen, die gerade einmal seit einigen Wochen bei uns in Deutschland sind, diese Offenheit zu erwarten. Sie haben nun einmal eine ganz andere Kultur und ein ganz anderes Weltbild erlebt.

Übrigens, ihre Art und Weise, eine Integrationspflicht einzuführen, finde ich gar nicht „europäisch“. Ich hätte vielmehr Solidarität und Nachsicht erwartet. Ich bin davon überzeugt, dass diese Menschen, binnen kürzester Zeit – natürlich wenn wir deutsche Bürger sehr gut arbeiten – sich an die europäischen Werte gewöhnen und sie ganz bestimmt respektieren werden. Jetzt aber ist es noch viel zu früh. (Foto: dpa)

r

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21 August 2021 0 Kommentare
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Sedat Peker macht die Zehn voll: „Ich hab’s euch versprochen“

von Fremdeninfo 21 August 2021
von Fremdeninfo

Sedat Peker macht die Zehn voll: „Ich hab’s euch versprochen“

Von

dtj-online

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22.06.2021

 
 

 

 

 

Was ist mit Sedat Peker los? Der untergetauchte Mafiaboss, der die Türkei in Atem hält, ist seit Wochen stumm. Zunächst hieß es, er sei gefasst, vielleicht sogar exekutiert worden. „Stimmt alles nicht“, meldete sich Peker nun zu Wort, doch seine Sicherheit könne derzeit nicht so recht gewährleistet werden. Dies hätten die Behörden dem Exil-Mafiosi mitgeteilt. Um keine Unruhe zu verursachen, müsse Peker eine Zwangspause einlegen. „Aber ich habe einen Eid abgelegt. Ich werde ihn erfüllen. Hier oder in einem anderen Land der Welt. Mein Versprechen werde ich einhalten“.

Er verfügt offenbar über eine ganz besondere Intelligenz. Etwas, womit man ihn aufgrund seiner äußeren Erscheinung bislang nicht unbedingt mit ihm in Verbindung brachte. Vermutlich hat es bis zu seinem Exodus auch genau diese Wahrnehmung von ihm gebraucht. In seinen Videos spricht Peker selbst davon, immer so präsentiert worden zu sein, „und ihr habt an diese Version geglaubt“, so Peker klagend. Doch er sei, im Gegenteil, ein sehr belesener Mann.

Einer, der seine Intelligenz im Feldzug gegen den türkischen Innenminister und Figuren aus dem Untergrund gezielt einsetzt. Mit seinem Slogan „Mit einem Stativ und einer Kamera werde ich euch schlagen“ führt Peker seit Wochen einen digitalen Informationskrieg unter anderem gegen prominente Regierungsmitglieder. Auch der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat seinen Teil abbekommen, aber seinen „großen Bruder Tayyip“ fast Peker noch mit Samthandschuhen an. Mit YouTube-Videos deckt Peker unter anderem Skandale des türkischen Innenministers Süleyman Soylu auf. Video 9, sein bis vor kurzem letztes Video, veröffentlichte Peker am 6. Juni. Video 10 war für den 13. Juni angekündigt, doch dazu kam es erst in der vorgestrigen Nacht.

Sedat Peker: „Ich habe einen Eid abgelegt. Ich werde ihn erfüllen“

Aufgrund von Sicherheitsmängeln könne er die versprochenen Videos noch nicht veröffentlichen. Sicherheitskreise, wahrscheinlich der Vereinigten Arabischen Emiraten, wo er sich derzeit befinden soll, hätten ihn gewarnt. Die Türkei fahnde auf höchster Gefahrenstufe nach ihm. Deshalb könne er seine Serie nicht wie gewohnt fortsetzen. Aber er sei nach wie vor entschlossen. Schließlich habe er ein Versprechen abgegeben, dass er unbedingt halten werde. Selbst wenn er nicht mehr leben sollte, würde er sein Versprechen halten. Wie das passieren soll, führt Peker nicht weiter aus. Er suggeriert, dass die Informationen auch nach seinem Ableben weiter veröffentlicht werden könnten. Also ist sein Leben derzeit sein Faustpfand. Wenn man noch eingreifen will, dann muss man mit einem lebendigen Sedat Peker verhandeln, so die Botschaft. Muss Peker nun das Land, in dem er sich derzeit aufhält, wieder verlassen? Es bleibt unklar. Peker zieht einen nebulösen Schleier, der ihm vielfach in die Karten spielt.

Peker spielt mit der Neugier und gewinnt, ohne zu spielen

Was wird er noch veröffentlichen? Wen wird es beim nächsten Mal treffen? Wie geht es weiter? Geht es überhaupt weiter? Diese Fragen stellen sich Bevölkerung wie auch die (regierungskritische) Öffentlichkeit in der Türkei unentwegt. Mit seiner Verzögerung beim zehnten Video hat Sedat Peker seine Strategie auf die Erzeugung von Neugier gesetzt. Somit steigert er in der Bevölkerung die Erwartung auf mehr, zieht mehr internationale Aufmerksamkeit auf sich und setzt die türkische Regierung weiter unter Druck. In den 24 Stunden (Twitter-)Funkstille war das lauteste Gerücht, dass Peker womöglich durch den türkischen Geheimdienst getötet wurde. Dass diese Eventualität für gar nicht mal unwahrscheinlich gehalten wurde, setzt die türkische Regierung zudem zusätzlich unter Druck. Peker hat bewiesen: Er kann auch gewinnen, ohne zu spielen.

 

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Akte Zschäpe geschlossen – viele Fragen offen

von Fremdeninfo 21 August 2021
von Fremdeninfo

Akte Zschäpe geschlossen – viele Fragen offen

Von

dtj-online

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20.08.2021

 
 
 
 
Die Bildkombo zeigt Beate Zschäpe inmitten der beiden Rechtsterroristen Uwe Mundlos (l.) und Uwe Böhnhardt. Foto: -/Bundeskriminalamt/dpa

Es war ein historisches Verfahren: Nach fünf Jahren NSU-Prozess wurde Beate Zschäpe wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH hat dies nun bestätigt. Ein finaler Schlussstrich ist das wohl nicht.

Es sind 31 Seiten, die den Angehörigen der Opfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wohl viel Last, Angst und Sorge von den Schultern nehmen. 31 Seiten, auf denen der Bundesgerichtshof feststellt: Die Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe ist zu Recht als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU – und damit als Mörderin – zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Auch wenn das Verfahren gegen einen von vier Mitangeklagten noch nicht abgeschlossen ist, so endet mit der BGH-Entscheidung nun ein zentrales Kapitel der Aufarbeitung der rassistisch motivierten Mordserie, die die Republik erschüttert hatte. Doch schon erste Reaktionen zeigen: Es ist nur ein erster juristischer Schlussstrich.

„Kein Schlussstrich“

Es sei Zeit, dass das Verfahren gegen Zschäpe endlich zu Ende gehe, lässt Gamze Kubasik, Tochter des 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, über ihren Anwalt mitteilen. Sie betont allerdings: „Diese Entscheidungen sind aber, wie schon das Urteil in München, kein Schlussstrich unter das Thema NSU. Sie dürfen es nicht sein!“

Die Verbrechen, um die es geht und für die Zschäpe verurteilt wurde, liegen viele Jahre zurück: Von 1998 bis 2011 lebte sie gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Zwischen September 2000 und April 2007 ermordeten Mundlos und Böhnhardt neun türkisch– und griechischstämmige Kleinunternehmer und eine Polizistin – ohne dass ihnen die Ermittler je auf die Spur gekommen wären.

Mittäterin oder Mitwisserin?

Sie verübten zwei Bombenanschläge, überfielen Banken, Postfilialen und Supermärkte. Erst im November 2011 flog das Trio auf: Nach einem missglückten Überfall erschossen sich Mundlos und Böhnhardt, um der unmittelbar bevorstehenden Festnahme durch die Polizei zu entgehen. Zschäpe zündete die letzte gemeinsame Wohnung an, verschickte ein über die Jahre hinweg zusammengestelltes Bekennervideo und stellte sich.

In dem oft als historisch bezeichneten Prozess in München war dies über die gut fünf Jahre hinweg die entscheidendste Frage: Ist Beate Zschäpe eine Mittäterin im Sinne des Strafgesetzbuchs? Kann sie als Mörderin bestraft werden, auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie jemals an einem Tatort war, geschweige denn selbst geschossen hat?

Schuldig des Mordes in zehn Fällen

Es war gleichsam ein riesiges Mosaik, das das Oberlandesgericht (OLG) zusammensetzen musste. Mehr als fünf Jahre, von Mai 2013 bis Juli 2018, mehr als 430 Verhandlungstage dauerte der NSU-Prozess. Bis zum Schluss war unsicher, wie das Gericht entscheiden würde. Die Spannung war deshalb fast mit Händen zu greifen, als der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am 11. Juli 2018 das Urteil gegen Zschäpe verkündete: schuldig des Mordes in zehn Fallen – und deshalb lebenslange Haft.

Im schriftlichen Urteil hieß es: „Die Angeklagte Zschäpe hat jeweils gemeinschaftlich und vorsätzlich handelnd in zehn Fällen einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet.“ In allen Fällen sei eine Mittäterschaft Zschäpes gegeben, urteilte das Gericht.

Führende Rolle Zschäpes

Die Verteidiger Zschäpes hatten eine Mittäterschaft dagegen strikt zurückgewiesen. Dabei verwiesen sie auch auf frühere Entscheidungen des für die NSU-Revision zuständigen BGH-Senats – der hatte schon wiederholt Verurteilungen wegen Mittäterschaft kassiert. Die spannende Frage war nun: Wie würde der Senat in Sachen NSU entscheiden? Muss der Prozess am Ende zum Teil neu aufgerollt werden?

Die Antwort ist: Nein. Der BGH hat die Argumentation der Verteidiger nun zurückgewiesen und das Münchner Urteil – von zwei geringfügigen Korrekturen abgesehen – bestätigt. „Auf der Grundlage der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen führt eine Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte mittäterschaftlich handelte“, heißt es in der BGH-Entscheidung.

Zschäpe habe – so der BGH – in ausreichendem Maße Tatherrschaft und auch Tatinteresse gehabt. Dabei stellt der Senat besonders auf Zschäpes Rolle in der gesamten Verbrechensserie ab.

Zschäpe übte „wesentliche Funktion aus“

„Der Zweck der gesamten Deliktserie stand und fiel mit den von der Angeklagten zugesagten Handlungen“ – gemeint sind die Verschleierung der Abwesenheit der beiden Männer aus der gemeinsamen Wohnung während der jeweiligen Tatzeitpunkte, die Schaffung eines sicheren Rückzugsorts, und am Ende, nach dem Tod der beiden, der Versand des Bekennervideos.

„Sie übte daher eine wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing“, so der BGH. „Da die Angeklagte somit gewichtige objektive Tatbeiträge leistete und ein starkes Tatinteresse hatte, war sie Mittäterin im Sinne des §25 Abs. 2 StGB.“

Kapitel Zschäpe abgeschlossen?

Das Kapitel Zschäpe ist damit abgeschlossen, auch wenn einer ihrer Anwälte über weitere Rechtsmittel nachdenkt – möglich wäre noch eine Verfassungsbeschwerde, wohl mit sehr fraglichen Erfolgsaussichten. Rechtskräftig sind auch die Urteile gegen drei Mitangeklagte – nur im Fall André E., der aus Sicht der Ankläger mit einer viel zu milden Strafe davon kam, stehen eine Verhandlung und die Entscheidung aus.

Doch ist die die juristische Aufarbeitung des NSU-Komplexes dann wirklich endgültig beendet? Noch immer laufen weitere Ermittlungen, unter anderem gegen neun namentlich bekannte mögliche Helfer.

Opfer sind unzufrieden

Hinzu kommt: Der juristische ist nur ein – wenn auch maßgeblicher – Teil, also die Klärung der individuellen Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Das andere ist die aus Sicht vieler Nebenkläger unzureichende Aufarbeitung des Versagens von Ermittlern und Behörden.

Schon nach dem Urteilsspruch in München war dies eine offene Wunde vor allem bei den Hinterbliebenen der Opfer geblieben: dass bis heute viele Fragen ungeklärt sind. Warum musste ausgerechnet mein Vater, mein Ehemann, unser Sohn sterben? Gab es weitere Helfer? Und warum sind die Ermittler den Tätern so lange nicht auf die Spur gekommen?

Gamze Kubaşık betont nach der BGH-Entscheidung: „Meine Familie und ich werden erst dann wieder zur Ruhe kommen, wenn alle Helfer und Täter des NSU ermittelt sind.“ Und sie fordert, Zschäpe solle nun alle weiteren Namen nennen. „Sie hat nun nichts mehr zu verlieren.“

dpa/dtj

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21 August 2021 0 Kommentare
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Flüchtlingsangst in Deutschland: „Türkei spielt Schlüsselrolle“

von Fremdeninfo 20 August 2021
von Fremdeninfo

 

Flüchtlingsangst in Deutschland: „Türkei spielt Schlüsselrolle“

Von

dtj-online

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19.08.2021

 

 

Tatvan: Junge Männer, die nach eigenen Angaben vom afghanischen Militär desertiert und über den Iran in die Türkei geflohen sind, sitzen in der osttürkischen Provinz Bitlis auf dem Boden. Foto: Emrah Gürel/AP/dpa

In Afghanistan haben die Taliban die Macht übernommen. Am Kabuler Flughafen suchen verzweifelte Menschen Zugang zu Flugzeugen. Hierzulande denkt mancher schon an ein „zweites 2015“. Könnten erneut viele Migranten kommen? Ein Faktencheck.

Mit dem Fall Kabuls ist die Mahnung wieder zu hören, insbesondere von Politikern der Union. „2015 darf sich nicht wiederholen“, verlangte CDU-Vize Thomas Strobl, der auch baden-württembergischer Innenminister ist. Menschen, die nun aus Afghanistan flüchteten, sollten vor allem in Nachbarländern unterkommen, die dafür internationale Unterstützung erhalten sollten. Ähnliche Warnungen formulierten CDU-Vize und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sowie Unionskanzlerkandidat und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), der für eine Aufnahme von Flüchtlingen in begrenzter Zahl plädiert.

Aber ist tatsächlich zu erwarten, dass nach dem Siegeszug der Taliban noch einmal Menschen in einer ähnlichen Größenordnung kommen wie in den Jahren 2015 und 2016? Damals erreichten mehr als 1,1 Million Asylsuchende Deutschland, viele von ihnen aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Viele Fragen sind noch offen.

Wie viele Menschen sind in Afghanistan auf der Flucht?

Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist mit Anfang Mai, also dem Beginn des Abzugs der internationalen Truppen und mehrerer Offensiven der Taliban, massiv gestiegen. Erst waren die Menschen aus den Bezirken in die Provinzhauptstädte geflohen, als zuletzt die Kämpfe auch in den Städten begannen dann noch einmal viele weiter in die Hauptstadt Kabul. Bis Anfang August verließen laut UN 390.000 Afghanen ihre Dörfer und Städte wegen Gefechten.

Nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) von Anfang August verließen zu diesem Zeitpunkt jede Woche rund 30.000 Menschen das Land. Es ist unklar, wie sich die Fluchtbewegungen nach der faktischen Machtübernahmen der Taliban entwickeln werden. Am Sonntag hieß es in einem UN-Bericht, mehr Binnenflüchtlinge in Kabul deuteten an, wieder in ihre Dörfer im Norden des Landes zurückzukehren.

Könnten die Menschen in den Nachbarländern unterkommen?

Die Bereitschaft in der Region, Flüchtlinge aus Afghanistan aufzunehmen, ist nicht besonders groß. Tadschikistan zumindest will Flüchtlinge akzeptieren und errichtet dazu ein Lager. Erst Anfang vergangenen Monats hatten mehr als 1000 afghanische Soldaten Zuflucht in dem zentralasiatischen Staat gesucht. Es hat aber auch wie Usbekistan seine Grenzsicherung verstärkt.

Auch Pakistan, wo laut UNHCR bereits rund 1,4 Millionen Afghanen als registrierte Flüchtlinge leben, schottet sich vermehrt ab. Der von Pakistan errichtete Grenzzaun zwischen den beiden Ländern ist praktisch fertiggestellt. Der Innenminister hatte erklärt, man werde Flüchtlingslager auf afghanischer Seite der Grenze errichten. Am Dienstag sagte er, ungeachtet der aktuellen volatilen Lage in Afghanistan sei man mit keiner „Flüchtlingskrise oder -last“ konfrontiert.

Auch der Iran beherbergt seit Jahrzehnten Hunderttausende Afghanen. Die Dunkelziffer ist Experten zufolge aber deutlich höher. Das Land hat mit der Corona-Pandemie und einer Wirtschaftskrise zu kämpfen. Es gilt daher als unwahrscheinlich, dass die Regierung viele Afghanen ins Land lassen wird. Unklar ist, wie der Iran ohne Gewaltanwendung illegale Grenzübertritte von Flüchtlingen vermeiden will. Wegen der miserablen Bedingungen im Iran, versuchen viele Afghanen sich in die Türkei durchzuschlagen, die im Osten an den Iran grenzt.

Was könnten Deutschland oder die EU tun?

Wenn die Europäische Union eine weitere Flucht in ihre Richtung vermeiden wolle und die Menschen dort eine Perspektive finden sollten, seien Gespräche mit dem Iran und Pakistan nötig, sagt der Migrationsforscher Steffen Angenendt von der Stiftung Wissenschaft und Politik. „Die Forderungen auch aus Iran und Pakistan nach humanitärer Unterstützung werden wahrscheinlich zunehmen – zumal die Länder am Beispiel der Türkei gesehen haben, was möglich ist.“ Die Türkei erhält von der EU Geld für die Versorgung syrischer Flüchtlinge.

Angenendt fordert zudem Hilfe für die Menschen, die innerhalb Afghanistans auf der Flucht sind. Außerdem müsse die Bundesregierung sich für eine internationale Initiative zur humanitären Aufnahme jener Afghanen einsetzen, die besonders von Menschenrechtsverletzungen bedroht seien, vor allem Frauen. Es gehe um überschaubare Zahlen, so Angenendt. „Dafür haben wir in Deutschland Kapazitäten.“

Wie ist die Situation in der Türkei?

Die Türkei ist schon seit Jahren sowohl Ziel- als auch Transitland für Afghanen. Neben den 3,6 Millionen Syrern leben Schätzungen zufolge bis zu einer halben Million Afghanen im Land. Von einer neuen „Migrationswelle“ von Afghanen über den Iran, spricht Präsident Erdoğan inzwischen. Er will das nicht dulden. Man werde die „Ein- und Ausreise vollständig verhindern“, betonte er kürzlich. Dazu baut das Land an der Ostgrenze zum Iran eine Mauer. Trotz der Abriegelung schaffen es Schätzungen von Beobachtern vor Ort zufolge täglich mindestens einige Hundert Afghanen aus dem Iran über die Grenze. Einheimische und Ortskundige betätigen sich in dem schwer zu kontrollierenden bergigen Gebiet auch als Schmuggler.

Können die Migranten dann nicht in der Türkei bleiben? Schließlich erhält das Land Geld von der EU.

Syrer in der Türkei stehen unter temporärem Schutz. Für sie erhält Ankara im Rahmen des sogenannten Flüchtlingspakts finanzielle Unterstützung. Die EU will dem Land weitere drei Milliarden Euro zahlen, diesmal könnte das Geld auch an Projekte für Afghanen fließen. In der Praxis könnte Unterstützung aber schwierig sein. Viele Afghanen seien gar nicht registriert, sagt Menschenrechtsanwalt Mahmut Kaçan, der sich in der Grenzprovinz Van für die Rechte von Migranten einsetzt. Besonders gefährdete Afghanen könnten zwar in der Türkei einen bedingten Schutzstatus zur Umsiedlung in ein Drittland beantragen, viele fürchteten aber, abgeschoben zu werden und lebten in der Illegalität. Die Türkei sei daher oft nur Transitland und das eigentliche Ziel Europa, so Kaçan. Bis zur Weiterreise könnten aber Monate oder sogar Jahre ins Land gehen.

„Bei der Beantwortung der Frage, ob demnächst mehr Afghanen in die Europäische Union oder nach Deutschland gelangen, spielt die Türkei die Schlüsselrolle“, sagt Angenendt. „Deren Verhalten ist die große Unbekannte.“ Die EU müsse deshalb weitere Gespräche mit dem Land über die Versorgung von Flüchtlingen führen, ebenso wie mit dem Iran und Pakistan. Im vergangenen Jahr hatte Erdoğan die Grenze für Migranten zu Griechenland zeitweise für geöffnet erklärt, Tausende machten sich auf den Weg Richtung Europa. Und derzeit kippt die Stimmung angesichts der schwächelnden Wirtschaft. Vergangene Woche zog ein Mob durch die Straßen der Hauptstadt Ankara, warf Steine auf Häuser von Syrern und plünderte Geschäfte.

Wie sieht es mit einer Weiterreise in die EU und nach Deutschland aus?

Griechenland als westlicher Nachbar der Türkei und Land an der östlichen EU-Außengrenze jedenfalls will mögliche afghanische Migranten stoppen. Dies sagte Migrationsminister Notis Mitarakis am Dienstag angesichts der dramatischen Entwicklungen in Afghanistan. „Wir wollen nicht, dass unser Land das Einfallstor der EU für Menschen wird, die nach Europa aufbrechen wollen“, sagte Mitarakis im griechischen Staatsfernsehen (ERT). Griechenland überwacht See- und Landgrenzen mit zahlreichen Patrouillen und hindert Migranten am Übersetzen auf die griechischen Inseln.

Selbst wer es nach Griechenland schafft, hat es heute schwerer als vor einigen Jahren. Ungarn hat an der Grenze zu Serbien einen Metallzaun errichtet. Die Polizei in den EU-Ländern Ungarn, Bulgarien oder Kroatien schafft Ankömmlinge wieder außer Landes, wenn sie sie fasst. In Deutschland kamen im Juli nach Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mehr als 12.000 Asylsuchende an, fast 19 Prozent mehr als im Vormonat. Die größte Gruppe unter denen, die erstmals Asyl beantragten, waren Syrer (4759 Menschen), gefolgt von Afghanen (2353).

dpa/dtj

20 August 2021 0 Kommentare
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