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FREMDEN INFO
Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
18 August 2025, Montag
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Fremden Info
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Flüchtlinge

Asylbewerberzahlen sind klar rückläufig

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23 Juli 2025 0 Kommentare
Information

Türkei lässt schwedischen Journalisten frei – was gab es dafür im Gegenzug?

von Cumali Yağmur 1 Juni 2025
von Cumali Yağmur

Türkei lässt schwedischen Journalisten frei – was gab es dafür im Gegenzug?

Nach 50 Tagen Haft wurde der schwedische Journalist Joakim Medin überraschend aus einem türkischen Gefängnis entlassen. Offiziell betonen schwedische Regierungsstellen diplomatische Bemühungen – doch Hinweise verdichten sich, dass es sich um einen politischen Deal zwischen den Geheimdiensten handelte. Leidtragende könnten kurdische Aktivisten und exilierte Journalisten sein.

Vor rund zwei Wochen wurde der schwedische Journalist Joakim Medin nach 50 Tagen in türkischer Haft entlassen und konnte zu seiner schwangeren Frau nach Hause zurückkehren. Schwedens Ministerpräsident Ulf Kristersson machte auf X deutlich, dass diplomatische Bemühungen des Außenministeriums und Gespräche mit der Türkei zur Freilassung Medins beigetragen hatten.

Der für „Dagens ETC“ tätige 41-Jährige hatte in der Türkei über die Amtsenthebung des Oberbürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, berichtet. Ende März wurde er bereits kurz nach seiner Landung in der Bosporusmetropole festgenommen. Schon zeitnah danach wurde er wegen „Beleidigung des Präsidenten“ und „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Situation“ in Untersuchungshaft genommen. Damit meinte man die PKK – Medin hatte 2016 ein Buch über das kurdische Autonomiegebiet „Rojava“ im Norden Syriens verfasst.

Säpo-Aktion gegen kurdischen Aktivisten kurz vor Medins Freilassung

Nach mehreren Wochen wurde Medin dann doch aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Silivri entlassen. Dass dies ohne Anklage geschah und er auch noch ausreisen durfte, konnte nur ein Resultat bilateraler Verhandlungen sein. Die Türkei hätte nicht damit rechnen können, dass der Journalist sich einem Prozess stellen würde.

Unklar blieb, was die Türkei von Schweden im Gegenzug für die Freilassung Medins erhalten hat. Seinem Journalistenkollegen Rasmus Canbäck von „Blankspot“ fiel jedoch auf, dass wenige Tage vor seiner Entlassung der kurdische Aktivist Shiyar Ali vom schwedischen Geheimdienst Säpo abgeführt und verhört wurde. Ali ist ein Vertreter der PYD, der führenden Partei in den syrischen Kurdengebieten, die in der Türkei als Ableger der PKK gilt.

Der „Blankspot“-Journalist lag mit seiner Vermutung, dass es dabei einen Zusammenhang mit der Freilassung Medins geben könne, nicht verkehrt. Ein Geheimdienstkenner mit langer Nahost-Erfahrung sprach mit Canbäck über die Hintergründe der Freilassung. Dieser bestätigte, dass Kader von Säpo und dem türkischen Nachrichtendienst MIT die Angelegenheit „geklärt“ hätten.

„Nordic Monitor“ im Fadenkreuz: Türkei fordert Schließung der Plattform

Die Razzia gegen den PYD-Vertreter war jedoch nicht die einzige Gefälligkeit, die sich der türkische MIT beim Säpo erhandelt hatte. Auch Abdullah Bozkurt, der Mitbegründer der Enthüllungsplattform „Nordic Monitor“, sollte durch den schwedischen Dienst im Gegenzug für Medins Freilassung „schikaniert“ werden.

Bozkurt betreibt seit 2019 die Plattform, die sich unter anderem mit Verfolgungen Oppositioneller in der Türkei und mit Menschenrechtsverletzungen der türkischen Führung befasst. Während der NATO-Beitrittsverhandlungen Schwedens hatte die Türkei offiziell die Schließung der Plattform und die Auslieferung von mutmaßlichen Angehörigen des Gülen-Netzwerks gefordert. Bozkurt stand dabei ganz oben auf der Liste.

Schweden leistete dem Ansinnen nicht Folge. Wie auch in anderen europäischen Länder hält man die von Ankara behauptete Existenz einer „Fethullahistischen Terrororganisation“ (FETÖ) nicht für glaubhaft. Entsprechend liefert man zwar unter Umständen PKK-Kader aus oder stellt sie selbst vor Gericht, da diese Organisation auch in der EU als terroristisch eingestuft ist. Im Gülen-Netzwerk sieht man jedoch keine problematische Vereinigung.

Ankara instrumentalisiert Karlow-Attentat für Propaganda gegen Gülen-Bewegung

Allerdings stehen Bozkurt und sein Kollege Levent Kenez seit Jahr und Tag im Visier direkter türkischer Nachstellungen. Beide erhalten Morddrohungen, werden eingeschüchtert und zum Gegenstand von Fake-News. Bozkurt wurde im September 2020 von Unbekannten vor seinem Haus körperlich angegriffen.

Im Jahr 2022 publizierte die regierungsnahe „Sabah“ einen „Exklusivbericht“ über ihn. Dabei wurde seine Wohnadresse genannt – und das Blatt unterstellte ihm eine Verbindung zu Mevlüt Mert Altıntaş. Der Polizist hatte im Dezember 2016 in Ankara den russischen Botschafter Andrej Karlow erschossen. Die türkische Regierungspropaganda stellte Altıntaş als Gülen-Anhänger und Bozkurt als Mastermind hinter dem Anschlagsplan dar.

Tatsächlich war der Attentäter ein Anhänger dschihadistischer Rebellen im syrischen Bürgerkrieg. Da die syrische Führung unter dem damaligen Präsidenten Baschar al-Assad mithilfe der russischen Luftwaffe die Rebellen aus Aleppo vertreiben konnte, gab es vor allem in regierungsnahen türkischen Kreisen Ressentiments gegen Russland. Bevor er von Sicherheitskräften erschossen wurde, rief Altıntaş Parolen aus, die den Willen zu einer „Rache für Aleppo“ erkennen ließen.

Schweden bestreitet „Kuhhandel“ um Medin-Freilassung

Journalistenverbände wie die Europäische Journalistenföderation (EFJ) und der Schwedische Journalistenverband verurteilten den mutmaßlichen türkisch-schwedischen Kuhhandel um die Medin-Freilassung scharf. EFJ-Präsidentin Maja Sever sprach von „politischer Erpressung“. Auch der Europarat sei eingeschaltet worden. Schwedens Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard wies die Behauptungen über ein Tauschgeschäft zurück. Sie bestätigte jedoch, dass es eine Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsdiensten beider Länder gebe.

 

1 Juni 2025 0 Kommentare
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Politik

Schmalstieg: „Keine Waffen nach Israel“

von Fremdeninfo 30 Mai 2025
von Fremdeninfo

Schmalstieg: „Keine Waffen nach Israel“

 

 

                           

Hannovers früherer OB springt seinem Parteifreund Ahmetovic bei und kritisiert die israelische Regierung

Von Simon Benne /Haz

Im Streit um Waffenlieferungen an Israel hat Hannovers früherer Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg jetzt den hannoverschen Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetovic (beide SPD) gegen Kritik in Schutz genommen – und zugleich die israelische Regierung scharf kritisiert.

Ahmetovic und andere Politiker hatten gefordert, keine Waffen mehr nach Israel zu liefern. „Deutsche Waffen dürfen nicht zur Verbreitung humanitärer Katastrophen und zum Bruch des Völkerrechts genutzt werden“, sagte der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion mit Blick auf das Vorgehen des israelischen Militärs in Gaza.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft und die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover hatten Ahmetovic für seine Äußerungen kritisiert. Sie warnten vor einer Täter-Opfer-Umkehr: Nicht Israel, sondern die Terrororganisation Hamas sei verantwortlich für Leid und Tod in Gaza. Der 81-jährige Schmalstieg nimmt seinen Parteifreund Ahmetovic nun in Schutz: „Diese undifferenzierte Kritik erstaunt mich“, sagt der frühere Oberbürgermeister. Der Kampf gegen die Hamas und gegen Antisemitismus rechtfertige nicht jede Handlung der Regierung des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu.

Zeitpunkt für ein Ende der
Waffenlieferungen ist gekommen

„Auch ich halte den Zeitpunkt für gekommen, an dem keine Waffen mehr nach Israel geliefert werden dürfen“, sagt Schmalstieg. Die völkerrechtswidrigen Bombardierungen in Gaza müssten aufhören und Israel müsse zu Friedensverhandlungen aufgefordert werden. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass in Gaza unschuldige Männer, Frauen und Kinder ums Leben kommen“, sagt Schmalstieg.

Als Reaktion auf die verheerenden Angriffe der Terrororganisation Hamas vom 7. Oktober 2023 geht Israel in Gaza massiv gegen Terroristen vor. Unter den Kämpfen leidet allerdings die Zivilbevölkerung immens; nach Schätzungen sollen bis zu 53.000 Menschen ums Leben gekommen sein, etwa 120.000 wurden verletzt.

„Wie in anderen Ländern müssen wir auch in Deutschland darüber nachdenken, ob Israel mit Sanktionen belegt werden muss“, sagt Schmalstieg, der sich seit Jahrzehnten friedenspolitisch engagiert.

Auch die Palästinensische Gemeinde Hannover nimmt Adis Ahmetovic gegen Kritik in Schutz: „Wir unterstützen seine Haltung uneingeschränkt“, sagt deren Vorsitzender Yazid Shammout. „Es ist an der Zeit, dass sich auch deutsche Politiker klar äußern“, erklärt er. Es sei jetzt nötig, Netanjahus Kritiker in Israel zu unterstütz

30 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Nur 18,22 Prozent werden anerkannt! Das sind die neusten Asyl-Zahlen für Deutschland

von Fremdeninfo 30 Mai 2025
von Fremdeninfo

Nur 18,22 Prozent werden anerkannt! Das sind die neusten Asyl-Zahlen für Deutschland

                       Artikel von Peter Althaus/ Focus-Online

                                 

                                      Die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Berlin. © Foto: IMAGO/Olaf Schuelke

  • Im Video: FOCUS online vor Ort – Grenz-Recherche offenbart irres Asyl-Schlupfloch

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Zahlen zu den von der Behörde entschiedenen Asylanträgen der ersten vier Monate veröffentlicht und die lassen aufhorchen. 

110.077 Anträge auf Asyl sind in den ersten vier Monaten dieses Jahres bereits beim Bamf entschieden worden. Von diesen wurden 90.018 abgelehnt – nur 20.059 wurden also positiv beschieden. Das ist eine Anerkennungsquote von 18,22 Prozent, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.

Schutzquote bei Asylbewerbern aus einigen Ländern bei weniger als ein Prozent

Noch am häufigsten erkannten die Mitarbeiter des Bamf Asylgründe von Afghanen an. Hier wurde über 18.635 Fälle entschieden. Davon wurden 51,8 Prozent anerkannt. 

  • Bei der Türkei wurden von 23.924 Entscheidungen jedoch nur 8,3 Prozent positiv beschieden.
  • Bei Russland waren es von 5419 Entscheidungen nur 4,3 Prozent.
  • Bei Kolumbiern lag bei 2499 Entscheidungen die Gesamtschutzquote nur bei 0,4 Prozent. 

Bei Syrern liegt diese noch niedriger. Das liegt jedoch nicht daran, dass die Betroffenen nicht schutzbedürftig sein könnten, sondern vor allem an der nach dem Sturz von Präsident Baschar al-Assad unklaren politischen Lage in Syrien. Hier wurden von 9731 Entscheidungen nur 0,2 Prozent der Menschen aufgenommen. Seit dem 9. Dezember 2024 gilt hier ein Verfahrensaufschub für die Fälle. Bisher gibt es auch noch keine Entscheidung zum weiteren Schutz syrischer Flüchtlinge. Erst vor kurzem hatte der Bamf-Chef mit einem Appell eine Asylwende gefordert. Die neue Bundesregierung hat die Asylpolitik bereits verschärft und will diese noch strenger regeln. 

Asylzahlen gehen zurück 

Insgesamt ging die Zahl der beim Bamf gestellten Asylanträge deutlich zurück. Von Januar bis April wurden 45.681 Asyl-Erstanträge vermerkt. Im gleichen Zeitraum ein Jahr zuvor waren es noch 84.984 Asyl-Erstanträge. Das sind fast die Hälfte weniger. Drei Länder liegen dabei weiter vorn: 

  • Syrien mit 11.644 Asyl-Erstanträgen
  • Afghanistan mit 7873 Asyl-Erstanträgen
  • Türkei mit 4749 Erstanträgen.

Wenn die Geflüchteten kein Asyl erhalten, hapert es weiter bei den Abschiebungen. In den ersten vier Monaten 2025 wurden 8163 Personen abgeschoben. In 11.753 Fällen musste die Abschiebung wiederum abgebrochen werden. So hätten die Zielländer die Abschiebung zum Teil „storniert“ oder am Tag der Maßnahme abgesagt. 2024 wurden insgesamt 20.084 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben – in 33.717 Fällen klappte das nicht. 

Selbst bei Abschiebungen in EU-Länder hapert es

Auch beim Dublin-Verfahren gibt es Probleme. Bei der Rückführung in die EU-Länder, in die die Flüchtlinge zuerst einreisten, kam es häufig zu keiner Abschiebung. In 15.279 Fällen hat Deutschland in den ersten Monaten 2025 eine Abschiebung in das Zielland beantragt. 11.054-mal stimmten die Länder zu. Abgeschoben wurden aber nur 2230 Personen. 2024 fanden von 74.583 beantragten Abschiebungen sogar nur 5827 statt. 

Die Gründe dafür sind laut „Bild“ verschieden. Mitunter seien die Flüchtlinge zum Zeitpunkt der Abschiebung untergetaucht. Zum anderen würden die Zielländer teils strenge Zeitpläne vorschreiben. 

30 Mai 2025 0 Kommentare
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Recep Tayyip Erdoğan
Politik

Die Strategien des Erdoğan-Regimes für eine lebenslange Herrschaft kann dauern

von Can Taylan Tapar 30 Mai 2025
von Can Taylan Tapar
Die Türkei erlebt eine Periode, in der die Regierung der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) unter Führung von Recep Tayyip Erdoğan ihre Angriffe auf die arbeitende Bevölkerung und alle oppositionellen Gruppen im Namen des Schutzes der Interessen der Kapitalistenklasse und der Festigung ihrer eigenen Macht rücksichtslos verschärft. Erdoğans Ziel einer lebenslangen Herrschaft ist das Produkt eines Strebens nach einer raffinierten und vielschichtigen bonapartistischen Herrschaft, die auch die letzten Überreste der bürgerlichen Demokratie beseitigt. Dieses Streben zeigt sich in einem breiten Spektrum, das von der Gestaltung der Opposition über die Manipulation der Kurdenfrage und die Amtsenthebung gewählter Bürgermeister bis hin zur Untergrabung gesellschaftlicher Bündnisse reicht.

Die Gestaltung der Opposition: Kontrollierter Raum, illusionistischer Wettbewerb

Die grundlegende Strategie des Erdoğan-Regimes besteht darin, die Opposition nach eigenem Gutdünken zu formen, um die Entstehung einer echten Alternative zu verhindern:
Medienblockade und Lügenproduktionszentren: Während eine riesige Medienarmee von A Haber bis Sabah Tag und Nacht Regierungspropaganda verbreitet, stehen Arbeiterzeitungen wie BirGün, Evrensel und oppositionelle Kanäle wie Tele1, Halk TV unter ständigem Druck und Zensurdrohungen. Oppositionelle Führer und Bewegungen werden mit Etiketten wie „Terrorist“, „Verräter“, „Marionette ausländischer Mächte“ dämonisiert.
Der Knüppel der Justiz: Die Justiz, die ihre Unabhängigkeit verloren hat, ist zu einem Instrument der Regierung zur Einschüchterung und Ausschaltung von Oppositionellen geworden. Selahattin Demirtaş, Figen Yüksekdağ, Osman Kavala und unzählige Journalisten, Akademiker und Gewerkschafter sind Ziel dieses Knüppels geworden. Dies ist die Widerspiegelung des Klassenkampfes im juristischen Bereich; das bürgerliche Recht wird gebeugt und verdreht, um die Interessen der herrschenden Klasse zu schützen.
Teile, Zersplittere, Herrsche: Die inneren Widersprüche des Oppositionsblocks werden ständig geschürt, und es wird versucht, mit falschen Unterscheidungen wie „national-unnational“, „einheimisch-ausländisch“ eine geeinte Front der Werktätigen und Unterdrückten zu verhindern. Der Austritt der İYİ-Partei aus dem Bündnis der Nation und ihre anschließenden Irrwege können auch als Ergebnis dieser Taktiken gelesen werden.
Herstellung einer „akzeptablen“ Opposition: Das Regime strebt nach einer „gezähmten“ Opposition, die die Grundlagen des Systems nicht in Frage stellt. Während solchen Akteuren Raum gegeben wird, wird die sozialistische und revolutionäre Opposition gewaltsam unterdrückt.
Der Zwang zur Ausrichtung der kurdischen Bewegung: Unterdrückung, falsche Friedensrhetorik und Politik der Lösungslosigkeit
Die Kurdenfrage ist eine strukturelle Krise des türkischen Kapitalismus und des Staatsapparates. Das Erdoğan-Regime hat sich darin geübt, diese Krise zur Festigung seiner eigenen Macht zu nutzen:
Der Betrug des „Lösungsprozesses“ und sein Zusammenbruch: Der „Lösungsprozess“, der bis zum Dolmabahçe-Abkommen reichte, war eine Taktik des Regimes, um die kurdische Bewegung hinzuhalten, seine Basis zu konsolidieren und sich international als „Friedensbotschafter“ zu inszenieren. Als jedoch grundlegende Forderungen der Kurden wie die demokratische Autonomie mit den autoritären Zielen des Regimes kollidierten, wurde der Prozess schnell zum Scheitern gebracht und wich dem Staatsterror in Städten wie Cizre, Sur und Nusaybin.
Zwangsverwalter-Putsche und politischer Genozid: Die systematische Einsetzung von Zwangsverwaltern in den Gemeinden der HDP (jetzt DEM-Partei) bedeutete die Usurpation des Willens des kurdischen Volkes in Städten wie Diyarbakır, Van und Mardin. Tausende kurdische Politiker, einschließlich der Ko-Vorsitzenden, wurden unter fadenscheinigen „Terror“-Vorwürfen inhaftiert. Dies ist eine Operation zur Zerstörung der demokratischen Errungenschaften des kurdischen Volkes und zur Brechung seines politischen Willens.

Niederlegung der Waffen durch die PKK und Gespräche mit der DEM-Partei: Eine neue Manipulation?

Die jüngst aufgekommenen Behauptungen über eine Waffenabgabe und Selbstauflösung der PKK sowie die angeblich geführten Gespräche zwischen der DEM-Partei und dem Staat müssen aus sozialistischer Perspektive mit tiefem Misstrauen betrachtet werden. Das Regime könnte die bewaffnete Kraft der kurdischen Bewegung liquidieren wollen, um eine Erfolgsgeschichte im „Kampf gegen den Terror“ zu schreiben und die DEM-Partei in eine wirkungslose Marionette innerhalb seines Systems zu verwandeln. Dies ist ein Versuch, die grundlegenden Rechte und Freiheiten des kurdischen Volkes nicht zu erfüllen, das Problem auf eine reine „Sicherheitsfrage“ zu reduzieren und die kurdischen Werktätigen noch anfälliger für Ausbeutung zu machen. Ziel ist es, die kurdische Bewegung entweder vollständig zur Kapitulation zu zwingen oder sie auf eine Linie zu bringen, die der Definition des Regimes eines „akzeptablen Kurden“ entspricht, um sie als breiteren Fokus der Opposition auszuschalten. Dies verfolgt auch das Ziel, das Potenzial eines gemeinsamen Klassenkampfes der türkischen und kurdischen Werktätigen zu untergraben.

İmamoğlu und andere Bürgermeister: Die aufstrebende Opposition und der städtische Konsens im Visier

Der Übergang der Großstadtverwaltungen, insbesondere in Istanbul und Ankara, an die von der CHP geführte Opposition bei den Kommunalwahlen 2019 war für das Erdoğan-Regime eine große Erschütterung.
Die Inhaftierung von İmamoğlu und seinem Team: Die Tatsache, dass İmamoğlu und sein Team unter verschiedenen Vorwänden immer noch inhaftiert sind, und die Diskussionen über politische Verbote zielen nicht nur auf eine Person, sondern auf den Willen von Millionen von Wählern ab. Dies ist das konkreteste Beispiel dafür, wie die Justiz als politischer Knüppel eingesetzt wird. Ziel ist es, Istanbul, eine der stärksten Hochburgen der Opposition, zurückzuerobern, einen möglichen Präsidentschaftskandidaten auszuschalten und dem Volk die Botschaft zu vermitteln: „Die Wahlurne bedeutet für euch nichts.“ Dies ist auch Ausdruck des Wunsches, die riesigen Pfründe Istanbuls zu kontrollieren.
Untergrabung des „städtischen Konsenses“: Eine der grundlegenden Dynamiken des Erfolgs von 2019 war die verdeckte oder offene Zusammenarbeit zwischen der CHP und der damaligen HDP (jetzt DEM-Partei), die als „städtischer Konsens“ bezeichnet wurde. Dieser Konsens hatte insbesondere in den Großstädten dafür gesorgt, dass die Unterstützung kurdischer Wähler den Oppositionskandidaten zugutekam. Das Erdoğan-Regime versucht, dieses Bündnis zu zerschlagen, indem es es als „Zusammenarbeit mit dem Terror“ abstempelt und den Druck auf die DEM-Partei erhöht. Dass sich auch einige nationalistische Elemente innerhalb der CHP dieser Rhetorik anschließen, spielt dem Regime in die Hände. Das Anvisieren des städtischen Konsenses ist Teil der Strategie des Regimes, selbst die breitesten Bündnisse gegen sich zu zerschlagen und die Vereinigung der Werktätigen gegen den gemeinsamen Feind zu verhindern. Beispielsweise kann die Tendenz der DEM-Partei, bei den Kommunalwahlen mit eigenen Kandidaten anzutreten, auch als Ergebnis dieser Druck- und Gestaltungsoperationen bewertet werden.

Sozialistische Perspektive und Ausweg: Klassenbasierter vereinter Widerstand

Diese Schritte des Erdoğan-Regimes sind nicht nur Ausdruck eines persönlichen Machtstrebens, sondern eine Widerspiegelung der Interessen der einheimischen Kapitalistenklasse und des internationalen Imperialismus, die versuchen, die zusammenbrechende neoliberale Ordnung aufrechtzuerhalten. Angesichts zunehmender Armut, Arbeitslosigkeit, hoher Lebenshaltungskosten und sich vertiefender Ausbeutung wird die Autoritarisierung als Mittel zur Unterdrückung des Zorns der Arbeiterklassen aufgezwungen.

Die Aufgabe der Sozialisten:

Klassenorientierte Einheitsfront: Den gemeinsamen, unabhängigen Klassenkampf der türkischen und kurdischen Werktätigen, der Frauen, der Jugend, aller unterdrückten Völker und Glaubensgruppen zu organisieren. Die „Teile-und-herrsche“-Taktiken des Regimes und der etablierten Parteien zu entlarven.
Ununterbrochener Kampf für demokratische Rechte und Freiheiten: Freilassung aller inhaftierten politischen Gefangenen (einschließlich İmamoğlu, Demirtaş, Kavala und anderer), Beendigung des Zwangsverwalterregimes, bedingungslose Verteidigung der Meinungs- und Organisationsfreiheit.
Antikapitalistisches, antiimperialistisches Programm: Klar darlegen, dass die Ursache des Problems das kapitalistische System und sein kollaboratives Regime in der Türkei ist. Nicht nur den Abgang Erdoğans fordern, sondern das Ziel einer ausbeutungsfreien, klassenlosen, egalitären und freien Gesellschaft hochhalten.
Unabhängige Organisation und Medien: Gegen den Propagandaapparat des Kapitals und der Regierung die eigenen unabhängigen Organisations- und Kommunikationskanäle des Volkes stärken.
Der Traum des Erdoğan-Regimes von einer lebenslangen Herrschaft kann nur durch den vereinten und militanten Kampf der Arbeiterklassen und der unterdrückten Völker unter Führung einer Avantgardepartei, die mit sozialistischem Bewusstsein und Programm ausgestattet ist, in einen Albtraum verwandelt werden. Ziel sind nicht bürgerliche Restaurationsphantasien, sondern eine echte Arbeiter-und-Werktätigen-Macht, die der Herrschaft des Kapitals und seines Staates ein Ende setzt.
Von Can Taylan Tapar
30 Mai 2025 0 Kommentare
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Archive

Bundesregierung schmeißt 25 Beauftragte raus: Aber Ferda Ataman darf bleiben

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
von Fremdeninfo

Bundesregierung schmeißt 25 Beauftragte raus: Aber Ferda Ataman darf bleiben

                     Artikel von BLZ/epd/ Berliner Zeitung 

                                    

                                      Wird wohl weiter Antidiskriminierungsbeauftragte bleiben: Ferda Ataman © Soeren Stache/dpa

Bei ihrer ersten Kabinettssitzung am Mittwoch hat die schwarz-rote Bundesregierung eine Reihe von Beauftragten ernannt – und zugleich wie angekündigt Stellen gestrichen. Wie der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin mitteilte, wird es künftig 25 von vormals 43 Stellen von Beauftragten des Bundes nicht mehr geben. Das im Koalitionsvertrag versprochene Ziel einer Halbierung der Stellen werde „übererfüllt“, sagte er.

Zu den am Mittwoch neu berufenen Beauftragten gehört die Pflegebevollmächtigte. Das wird laut Gesundheitsministerium künftig Katrin Staffler (CSU) sein, gelernte Biochemikerin und seit 2017 Bundestagsabgeordnete. Zum neuen Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen wurde der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck berufen. Im Amt bleibt den Angaben zufolge der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze, der für die SPD im Bundestag sitzt.

Neuer Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe wird der SPD-Politiker Lars Castellucci, wie er selbst mitteilte. Er sagte dem Evangelischen Pressedienst, er wolle dazu beitragen, Menschenrechte wieder als „großen Schatz“ zu erkennen und kündigte an, sein Amt weniger moralisierend ausüben zu wollen. „Moralisieren hilft den Menschenrechten wenig“, sagte er. Sein Anspruch sei es, „eine klare Haltung immer mit Respekt zu verbinden“.

Die Bundesregierung hatte schon gleich nach Amtsantritt eine Reihe von Beauftragtenstellen gestrichen, etwa die Botschafterin für feministische Außenpolitik, die Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik und den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen. Welche Posten genau noch alle gestrichen wurden, blieb am Mittwoch offen. Ein Sprecher des neuen Ministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, das die Liste künftig führen wird, sagte, sie werde in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Klar ist offenbar, dass es künftig keinen Beauftragten gegen Antiziganismus mehr geben wird. Das Thema werde im Ministerium aber verankert bleiben, sagte eine Sprecherin des Familienministeriums, zu dem die Stelle gehörte. Eine Nachfolge gibt es aber für den Queer-Beauftragten Sven Lehmann. Das Amt heißt künftig „Beauftragte für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ und wird von Sophie Koch (SPD) ausgefüllt, die seit 2024 Landtagsabgeordnete in Dresden ist und sich in dem Bundesland für das Thema engagierte. Koch wurde nach ihrer Ernennung am Mittwoch für Social-Media-Postings kritisiert, in denen sie etwa „Antifaschismus ist Handarbeit“ schrieb, was als Gewaltaufruf gegen politische Gegner interpretiert wurde.

Zu den Positionen, die nun erhalten bleiben, gehört die des Ostbeauftragten, die nun von Elisabeth Kaiser (SPD) besetzt wird. Auch die Integrationsbeauftragte, der Beauftragte für Kultur und Medien und der Aussiedlerbeauftragte bleiben als Ämter erhalten. Neu geschaffen wurde der Posten einer Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt.

Manche Beauftragtenposten kann die Bundesregierung nicht abschaffen, weil sie eine gesetzliche Grundlage haben, wie etwa das Amt des Behindertenbeauftragten, der Antidiskriminierungsbeauftragten und der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten. Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman bleibt laut Informationen von Table.Briefings im Amt.

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Bisher 16 Abschiebungen aus Hamburger Dublin-Zentrum

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
von Fremdeninfo

                      Bisher 16 Abschiebungen aus Hamburger Dublin-Zentrum

                  Artikel von dpa

                  

16 Asylsuchende sind bisher aus dem Hamburger Dublin-Zentrum in ein anderes für sie zuständiges EU-Land überstellt worden. (Archivbild) © Christian Charisius/dpa POOL/dpa

 Seit Einrichtung des Hamburger Dublin-Zentrums Anfang März sind von dort aus 16 Asylsuchende abgeschoben worden. Davon seien sechs Menschen aufgrund von Fluchtgefahr zuvor in Abschiebehaft gebracht worden, teilte der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft mit. In drei Fällen seien Ausreisen freiwillig erfolgt.

Aktuell sind demnach 22 volljährige Männer aus Afghanistan, Algerien, Guinea, Iran, Libanon, Libyen, Marokko, Nigeria, Russland, Syrien, der Türkei und der Ukraine in dem Zentrum untergebracht. Insgesamt waren es den Angaben zufolge bisher 44 Männer.

Viele Flüchtlinge länger als zwei Wochen im Zentrum

Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Land um Schutz nachgesucht haben, können nach der Dublin-III-Verordnung in diesen für sie zuständigen Staat zurückgebracht werden. Solche Rückführungen sind aber nur in den ersten sechs Monaten nach Einreise möglich. In der Vergangenheit scheiterten sie häufig an der Frist. Die Dublin-Zentren sollen die Verfahren beschleunigen.

16 der 22 aktuell im Hamburger Zentrum untergebrachten Flüchtlinge erhalten laut Senat nur noch sogenannte Billigkeitsleistungen, die ohne Rechtsanspruch gewährt werden, wenn der ausreisepflichtige Mensch Deutschland nicht binnen zwei Wochen verlässt. Sie bestehen aus den Sachleistungen Unterkunft, Heizung, Ernährung und Körperpflege sowie Gesundheitsversorgung.

Linke nennt Leistungsausschluss rechtswidrig

«Der Senat kann sein Ziel, Abschiebungen innerhalb von zwei Wochen durchzuführen, nicht einhalten», konstatierte die Migrationsexpertin der Linksfraktion, Carola Ensslen. Sie verwies auf Entscheidungen des Hamburger Sozialgerichts, in denen der Leistungsausschluss für rechtswidrig erklärt worden war. Die Innenbehörde hatte gegen einen Beschluss Beschwerde eingelegt.

Die Praxis zeige, dass das Dublin-Zentrum Abschiebungen gar nicht effizienter mache, wie vom Senat behauptet werde, sagte Ensslen. «Dann ist es reine Abschreckung, für die es keine Rechtfertigung gibt.» Wenn der Senat an den Leistungsausschlüssen festhalte, sei das eine Missachtung von Grund- und Menschenrechten und «eine absolute Schande für den rot-grünen Senat».

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Rassismus

Europarat: Jahresbericht über Rassismus und Intoleranz

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
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                  Europarat: Jahresbericht über Rassismus und Intoleranz

Artikel von Lucia Schulten/ DW (Deutsch)

Die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates moniert Racial Profiling, Transphobie und getrennten Schulunterricht für Roma-Kinder in Europa.

                                        

Polizisten kontrollieren Verdächtige im Bahnhofsviertel Frankfurt bei einer großangelegten Aktion. (Symbolfoto) © Boris Roessler/dpa/picture alliance

Maßnahmen gegen Rassismus und Intoleranz und die Förderung der Gleichbehandlung hätten vielleicht noch nie so unter Druck gestanden, wie zurzeit, sagte Bertil Cottier, Vorsitzender der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), bei der Vorstellung des ECRI-Jahresberichts. Gleichzeitig sei ein gestiegenes Bewusstsein dafür zu erkennen, dass von Rassismus und Intoleranz Gefahren für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte in Europa ausgingen. Das sei eine paradoxe Situation und keineswegs ein rein europäisches Phänomen. Auch bedauerte der Schweizer das Ausscheiden der USA als ECRI-Beobachterstaat in diesem Februar. Die ECRI gehört zum Europarat, ist also kein Organ der Europäischen Union.

Racial Profiling“ in Europa problematisch

In dem Bericht benennt die ECRI „zentrale politische Herausforderungen“ für die Staaten. Eine davon sei, das „Racial Profiling“ – also das Heranziehen äußerlicher Merkmale, die auf Nationalität, ethnische Herkunft oder Religionszugehörigkeit schließen lassen, um Personenkontrollen oder andere polizeiliche Maßnahmen zu begründen. Zu solchen Praktiken durch staatliche Sicherheitskräfte komme es etwa bei Grenzkontrollen, Anti-Terrorismus-Maßnahmen oder allgemeinen Kontrollen. Durch solche Handlungen werde „ein Gefühl von Demütigung und Ungerechtigkeit in der Gesellschaft“ geschaffen, betont ECRI.

Der Bericht listet die einzelnen Länder bewusst nicht auf und erstellt auch kein Ranking. Auf Nachfrage der DW bestätigt die Erste Vize-Präsidentin der ECRI Tena Simonovic Einwalter jedoch, dass insbesondere in den Länderberichten von Frankreich und Italien Racial Profiling auftauche. Allerdings seien momentan noch nicht alle Länderberichte veröffentlicht. Als positives Beispiel, wie man diese Art der Diskriminierung verhindern könne, nannte sie das Vereinigte Königreich. Die ECRI ruft die Europarats-Mitglieder dazu auf Initiativen zu ergreifen – wie etwa klare Verbote sowie die Dokumentation ethnischer Zugehörigkeit bei Anhaltungen.

Deutschland wurde von der ECRI in der Vergangenheit dazu aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, die Racial Profiling verhindern sollen. Im Jahr 2022 bewertete ECRI diese Empfehlung als nicht umgesetzt.

Segregation von Roma-Kindern

Auch die Segregation von Roma-Kindern in Schulen sei in einigen Ländern des Europarates nach wie vor Praxis: Roma-Kinder würden dort zumindest teilweise in getrennten Klassen oder Schulen unterrichtet. Dies führe zu einem niedrigeren Ausbildungsniveau und hohen Konzentrationen von Roma-Kindern in gewissen Schulen.

Trotz bereits ergriffener Maßnahmen, wie etwa einschlägiger Verbote dieser Praxis oder der klaren Benennung als Diskriminierung, sei der tatsächliche Fortschritt langsam. ECRI mahnt die Staaten dazu jegliche Form von Segregation zu unterbinden.

Hassrede und Gewalt gegen Transgender-Personen

Weiters moniert ECRI transfeindliche Hassrede, die sich insbesondere während Wahlkampfkampagnen Bahn breche. Ein „wiederkehrender Trend“ sei es etwa, Kinder vor der sogenannten „Gender-Ideologie“ schützen zu wollen. Außerdem komme es zu körperlicher Gewalt gegen Transgender-Personen. Solche Anfeindungen würden bei den Betroffenen zu psychischen Problemen bis hin zu Selbstmordgedanken führen.

Ähnliches gelte für intersexuelle Personen, also Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist. Die ECRI moniert in ihrem Jahresbericht, dass sogenannte geschlechtsnormalisierende Operationen und andere medizinisch nicht notwendige Eingriffe in vielen Staaten noch nicht verboten seien. Dabei geht es sich um Behandlungen im Kindesalter mit dem Ziel, ein Geschlecht zuzuordnen. Dies beeinträchtige die körperliche Unversehrtheit und Diversität. Gleichzeitig betont ECRI, dass es in einigen europäischen Staaten Fortschritte bei der Gesetzgebung zum Schutz Intersexueller und Transgender-Personen gebe.

Die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist eine unabhängige Einrichtung des Europarates in Strasburg und hat wie dieser 46 Mitglieder, darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten, aber auch Staaten des Westbalkans, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Die Kommission erstellt Länderberichte und legt Empfehlungen vor. Dabei befasst sie sich nicht mit individuellen Beschwerden, sondern Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz struktureller Natur.

Autor: Lucia Schulten

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Migration: Kabinett bringt erste Migrationsverschärfungen auf den Weg

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
von Fremdeninfo

Migration: Kabinett bringt erste Migrationsverschärfungen auf den Weg

 Von: Handellsblatt

                     

RCHIV – 09.11.2023, Hessen, Frankfurt/Main: Eine Flüchtlingsfamilie geht durch die zu einer Massenunterkunft umfunktionierten Messehalle in Frankfurt. (zu dpa: «Familie und Staatsbürgerschaft: Koalition plant Verschärfung») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ data-portal-copyright=

Migration war ein wichtiges Wahlkampfthema für CDU und CSU. Nun will die neue Bundesregierung Ernst machen – und fasst erste Beschlüsse.

Wenige Wochen nach Amtsantritt hat die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss in Berlin zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.

Von daher heute ein entscheidender Tag bei der Frage der Reduzierung von illegaler Migration und im Kampf gegen die Überforderung der Integrationssysteme, der Aufnahmesysteme“, sagte Dobrindt. Er erklärte, die fehlende Lösung der Aufgabe Migration habe maßgeblich zur gesellschaftlichen Polarisierung beigetragen. Dem wolle er entgegenwirken.

Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Auch die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren soll das Kabinett wieder zurücknehmen. Beide Vorhaben sollen nach Vorstellungen Dobrindts noch im Juni auch den Bundesrat passieren.

Wer von den Änderungen beim Familiennachzug betroffen ist

Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.

Laut Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, lebten Ende März 388.074 subsidiär Geschützte in Deutschland. Ungefähr drei Viertel dieser Gruppe kommen aus Syrien, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die sich noch auf den Stand zum Jahreswechsel bezog.

Die Möglichkeit, Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen, ist auf enge Angehörige beschränkt, also auf Eheleute, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Was sich ändern soll beim Familiennachzug

Subsidiär Geschützte sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer das sein könnte, ist im Gesetzentwurf aber nicht definiert. Hier gehe es um Einzelfallentscheidungen, sagt Dobrindt. Profitieren könnten etwa Angehörige, die dringende medizinische Versorgung benötigen, sie im Herkunftsland aber nicht bekommen.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden.

Um wie viele Menschen es geht

Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen, also 12.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Insgesamt 229.751 Menschen stellten in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag.

Unter allen Visa, die zwischen 2018 und 2024 zur Familienzusammenführung erteilt wurden, entfielen nach Zahlen des Mediendiensts Integration rund acht Prozent auf Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gibt es nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für andere Einwanderer wie ausländische Fachkräfte.

Was Dobrindt sagt

Auch der stark beschränkte Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll nun ein Ende haben. Dobrindt erhofft sich davon zwei Dinge: Er will ein Signal senden, dass Deutschland als Ziel von Migration unattraktiver macht – der Minister spricht hier von „Pull-Faktoren“ (Sog-Faktoren). Zudem würden die Kommunen deutlich entlastet.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Ziel der Regelung ist es, die „Begrenzung“ als ausdrückliche Zielbestimmung wieder in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.“ Der Familiennachzug belaste die Kommunen zusätzlich, etwa beim Bemühen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Während die rechtlichen Hürden für Verschärfungen bei anderen Gruppen recht hoch seien, lasse sich der Familiennachzug hier relativ leicht aussetzen.

Das sagen Kritiker

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl reagierte entsetzt auf die Pläne. Damit würden legale und sichere Fluchtwege geschlossen. „Es ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien“, sagte Tareq Alaows. „Die faktische Trennung ist länger als zwei Jahre, vor allem für Familien, die bereits seit Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten.“

Der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit äußerte sich in der „Rheinischen Post“ skeptisch. „Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert.“

Was sich ändern soll bei der Einbürgerung

Darüber hinaus will die schwarz-rote Regierung auch die von der Ampel-Koalition beschlossene beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer wieder zurücknehmen. Diese von ihr so genannten „Turbo-Einbürgerungen“ waren der Union schon in der Opposition ein Dorn im Auge.

In anderen Punkten bleibt die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aber bestehen. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag festhalten.

Fachleute sehen Pro und Contra

Brücker sieht die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung kritisch. „Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten, hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen. Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es senke den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft habe generell einen positiven Effekt auf dem Arbeitsmarkt.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßte den Schritt hingegen. Damit werde der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert, sagte der SVR-Vorsitzende Winfried Kluth der Zeitung.on

RCHIV – 09.11.2023, Hessen, Frankfurt/Main: Eine Flüchtlingsfamilie geht durch die zu einer Massenunterkunft umfunktionierten Messehalle in Frankfurt. (zu dpa: «Familie und Staatsbürgerschaft: Koalition plant Verschärfung») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ data-portal-copyright=

Migration war ein wichtiges Wahlkampfthema für CDU und CSU. Nun will die neue Bundesregierung Ernst machen – und fasst erste Beschlüsse.

Wenige Wochen nach Amtsantritt hat die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss in Berlin zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.

Von daher heute ein entscheidender Tag bei der Frage der Reduzierung von illegaler Migration und im Kampf gegen die Überforderung der Integrationssysteme, der Aufnahmesysteme“, sagte Dobrindt. Er erklärte, die fehlende Lösung der Aufgabe Migration habe maßgeblich zur gesellschaftlichen Polarisierung beigetragen. Dem wolle er entgegenwirken.

Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Auch die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren soll das Kabinett wieder zurücknehmen. Beide Vorhaben sollen nach Vorstellungen Dobrindts noch im Juni auch den Bundesrat passieren.

Wer von den Änderungen beim Familiennachzug betroffen ist

Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.

Laut Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, lebten Ende März 388.074 subsidiär Geschützte in Deutschland. Ungefähr drei Viertel dieser Gruppe kommen aus Syrien, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die sich noch auf den Stand zum Jahreswechsel bezog.

Die Möglichkeit, Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen, ist auf enge Angehörige beschränkt, also auf Eheleute, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Was sich ändern soll beim Familiennachzug

Subsidiär Geschützte sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer das sein könnte, ist im Gesetzentwurf aber nicht definiert. Hier gehe es um Einzelfallentscheidungen, sagt Dobrindt. Profitieren könnten etwa Angehörige, die dringende medizinische Versorgung benötigen, sie im Herkunftsland aber nicht bekommen.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden.

Um wie viele Menschen es geht

Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen, also 12.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Insgesamt 229.751 Menschen stellten in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag.

Unter allen Visa, die zwischen 2018 und 2024 zur Familienzusammenführung erteilt wurden, entfielen nach Zahlen des Mediendiensts Integration rund acht Prozent auf Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gibt es nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für andere Einwanderer wie ausländische Fachkräfte.

Was Dobrindt sagt

Auch der stark beschränkte Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll nun ein Ende haben. Dobrindt erhofft sich davon zwei Dinge: Er will ein Signal senden, dass Deutschland als Ziel von Migration unattraktiver macht – der Minister spricht hier von „Pull-Faktoren“ (Sog-Faktoren). Zudem würden die Kommunen deutlich entlastet.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Ziel der Regelung ist es, die „Begrenzung“ als ausdrückliche Zielbestimmung wieder in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.“ Der Familiennachzug belaste die Kommunen zusätzlich, etwa beim Bemühen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Während die rechtlichen Hürden für Verschärfungen bei anderen Gruppen recht hoch seien, lasse sich der Familiennachzug hier relativ leicht aussetzen.

Das sagen Kritiker

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl reagierte entsetzt auf die Pläne. Damit würden legale und sichere Fluchtwege geschlossen. „Es ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien“, sagte Tareq Alaows. „Die faktische Trennung ist länger als zwei Jahre, vor allem für Familien, die bereits seit Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten.“

Der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit äußerte sich in der „Rheinischen Post“ skeptisch. „Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert.“

Was sich ändern soll bei der Einbürgerung

Darüber hinaus will die schwarz-rote Regierung auch die von der Ampel-Koalition beschlossene beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer wieder zurücknehmen. Diese von ihr so genannten „Turbo-Einbürgerungen“ waren der Union schon in der Opposition ein Dorn im Auge.

In anderen Punkten bleibt die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aber bestehen. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag festhalten.

Fachleute sehen Pro und Contra

Brücker sieht die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung kritisch. „Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten, hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen. Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es senke den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft habe generell einen positiven Effekt auf dem Arbeitsmarkt.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßte den Schritt hingegen. Damit werde der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert, sagte der SVR-Vorsitzende Winfried Kluth der Zeitung.

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Zahl der Asylklagen in Sachsen hat sich fast verdoppelt

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
von Fremdeninfo

Zahl der Asylklagen in Sachsen hat sich fast verdoppelt

                                   Artikel von dpa

 

                                     

                                      Es gibt deutlich mehr Asylverfahren an Sachsens Gerichten. (Symbolbild) © Sebastian Willnow/dpa

Die Belastung der Asylkammern nimmt an Sachsens Verwaltungsgerichten weiter zu. Im ersten Quartal dieses Jahres gingen nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen deutlich mehr Asylklagen als im Vorjahreszeitraum ein.  Die Statistik verzeichnet 3.157 Neuzugänge. Damit verdoppelten sich die Eingangszahlen annähernd im Vergleich zu  den drei ersten Monaten 2024, wo es 1.574 Neuzugänge gab. 

Die meisten Klagen wurden in erster Instanz verhandelt. Die Verwaltungsgerichte in Dresden, Chemnitz und Leipzig erledigten zusammen 1.925 Verfahren, gut 600 mehr als im selben Vorjahres-Zeitraum.

«Die Asylverfahren stellen eine außerordentliche Belastung der Verwaltungsgerichte dar», sagte ein OVG-Sprecher. «Sie sind derart hoch, dass zurzeit die Asylbestände erheblich anwachsen.» Das sei vor allem deshalb bedenklich, weil bis Mitte Juni 2026 die neuen Regelungen des europäischen Asylrechts umgesetzt werden müssen, die eine Bearbeitung von Asylverfahren innerhalb kurzer Frist vorsehen.  

Aktuell liegen die Bearbeitungszeiten bei 16,1 Monaten – nach 16,3 Monaten Anfang März. Dabei ist laut OVG aber die Zusatzbelastung durch den stark angestiegenen Neueingang seit Jahresbeginn zumindest nicht vollständig abgebildet. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums von Anfang dieses Jahres sehe künftig eine Frist von sechs Monaten vor. 

Klagen in Sachsen meist ohne Erfolg

In etwa 71 Prozent der Hauptsacheverfahren waren die Klagen erfolglos, in rund 12 Prozent gewannen die Kläger und in rund 17 Prozent teilweise. Berufungen am OVG waren zu etwa 94 Prozent nicht erfolgreich

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Archive

Dobrindt will Familiennachzug und beschleunigte Einbürgerung stoppen

von Fremdeninfo 28 Mai 2025
von Fremdeninfo

Dobrindt will Familiennachzug und beschleunigte Einbürgerung stoppen

                 Artikel von Jana Wolf

Berlin. Innenminister Alexander Dobrindt legt am Mittwoch zwei Migrationsgesetze im Kabinett vor: Der Familiennachzug für bestimmte Flüchtlinge soll ausgesetzt und die Einbürgerung nach drei Jahren rückabgewickelt werden. Migrationsexperten sind skeptisch.

                               

 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will am Mittwoch zwei wichtige Migrations-Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ins Kabinett einbringen. © Ebrahim Noroozi

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will an diesem Mittwoch zwei Gesetzentwürfe ins Kabinett einbringen und damit die im Wahlkampf versprochene „Migrationswende“ vorantreiben. Zum einen soll der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ausgesetzt werden, zum anderen die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren rückabgewickelt werden. Auf beide Vorhaben haben sich Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Wenn beide Änderungen wie geplant am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden, kommen sie der Gesetzesreife näher.

Beim Aussetzen des Familiennachzuges geht es um Personen, die in Deutschland weder den Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung bekommen, aber trotzdem hierbleiben dürfen, weil ihnen im Herkunftsland politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe drohen. Bisher war der Nachzug von Familienangehörigen dieser subsidiär Schutzberechtigten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für zwei Jahre komplett auszusetzen. Härtefälle sollen ausgenommen werden.

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Dobrindt sagte zur Begründung, man müsse „Pull-Faktoren“ nach Deutschland deutlich reduzieren. „Auch damit zeigen wir, die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert“, so der CSU-Politiker gegenüber der „Bild“-Zeitung.

Kritik von Experten

Fachleute sehen die Gesetzesänderung dagegen kritisch. „Das geplante Aussetzen des Familiennachzugs ist aus humanitärer Sicht problematisch“, sagte der Migrationsexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unserer Redaktion. Es betreffe vor allem Syrer und Menschen, die aus anderen Kriegs- und Krisengebieten geflohen seien. „Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert“, so Brücker. Den quantitativen Effekt zur Begrenzung der Migration schätzt er zudem als „sehr gering“ ein.

Aus Sicht des Migrationsrechtlers Winfried Kluth ist die Pausierung des Familiennachzugs menschen- und verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich möglich. Allerdings fordert der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), dass stärker als bisher geplant auf Fälle Rücksicht genommen wird, in denen die Asylantragsteller schon länger auf die Bescheidung ihrer Anträge warten. Es könne zu deutlich längeren Gesamtwartezeiten kommen, die dann problematisch wären, so Kluth. „Zudem sollte der positive Effekt des Familiennachzugs auf die Integration nicht vernachlässigt werden“, sagte auch der SVR-Vorsitzende.

Bundesregierung will „Turboeinbürgerung“ abschaffen

Beim zweiten Gesetzentwurf, den Dobrindt am Mittwoch ins Kabinett einbringt, geht es um die notwendige Aufenthaltsdauer in Deutschland bis zur Einbürgerung. Die Ampel-Koalition hatte eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für gesellschaftlich besonders engagierte Menschen eingeführt. Als „besondere Integrationsleistungen“ galten etwa gute Sprachkenntnisse, sehr gute Leistungen in der Schule oder im Job sowie ehrenamtliches Engagement. Die neue Bundesregierung will diese „Turboeinbürgerung“ abschaffen, wie sie im Koalitionsvertrag bezeichnet werden.

In diesem Punkt sind sich Migrationsexperten uneinig. „Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten, hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen“, wandte IAB-Arbeitsmarktexperte Brücker ein. „Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen. Es senkt den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen.“

Dagegen hält der SVR die Rücknahme der „Turboeinbürgerungen“ für sinnvoll, „weil damit der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert wird“, wie der Vorsitzende Kluth sagte. „Die aktuelle Regelung hatte zur Folge, dass eine Einbürgerung schneller erfolgen kann als der Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts. Das ist kaum zu vermitteln und entspricht nicht der Bedeutung des Staatsangehörigkeitsrechts“, so der Migrationsrechtler.

Abgesehen von der beschleunigten Einbürgerung will die neue Regierung aber an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aus Ampel-Zeiten festhalten. Es soll also weiterhin gelten, dass legal in Deutschland lebende Personen sich schon nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können, nicht wie zuvor erst nach acht Jahren. Der Doppelpass, der früher die Ausnahme war, wurde durch die Reform grundsätzlich möglich. Kinder ausländischer Eltern bekommen nun die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Zuvor waren es acht Jahre.

(jw/dpa fkre)

28 Mai 2025 0 Kommentare
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