Von: Turgut Öker
Am 13. Juli 2024* hat das Oberlandesgericht München ein historisches Urteil zu den Verbrechen gegen das ezidische Volk gefällt. Das Gericht verurteilte das IS-Mitglied Twana H. S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Asia R. A. zu neun Jahren und sechs Monaten Haft.
Das Urteil stellte fest, dass die Angeklagten während ihrer Zeit beim IS zwei ezidische Mädchen (5 und 12 Jahre alt) versklavt, zur Zwangsarbeit gezwungen und schwerster Gewalt sowie Missbrauch ausgesetzt hatten. Zudem wurde ihnen die Ausübung ihres Glaubens untersagt. Das Oberlandesgericht München wertete diese Taten nicht als Einzeldelikte, sondern als integralen Bestandteil der Genozid-Politik des IS gegen die ezidische Gemeinschaft.
Verbrechen, die im Irak und in Syrien an Eziden begangen wurden, gelangten Jahre später in Deutschland zur Anklage – und die Täter wurden drakonisch bestraft. Vor diesem Hintergrund stellt sich die zwingende Frage:

Wenn die Täter des ezidischen Völkermords in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden können, warum geschieht dies nicht auch mit den Verantwortlichen des Madımak-Massakers?
Es ist eine erwiesene Tatsache, dass zahlreiche flüchtige Angeklagte des Madımak-Massakers in Deutschland untergetaucht sind. Während meiner Amtszeit als Bundesvorsitzender der AABF (Alevitische Gemeinde Deutschland) haben wir dieses Thema persönlich in einem Gespräch mit dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily thematisiert.
Wir haben damals vor dem Geschäft von Muhammet Nuh Kılıç – einem der Madımak-Angeklagten, der in Mannheim ein Gewerbe betrieb – protestiert. Aufgrund des öffentlichen Drucks war er gezwungen, sein Geschäft aufzugeben. Ein weiterer flüchtiger Angeklagter, Vahit Kaynar, wurde an der polnisch-deutschen Grenze gefasst. Obwohl er mit internationalem Haftbefehl (Rote Ausschreibung) gesucht wurde, kam er aufgrund von Verzögerungen im Auslieferungsverfahren frei, kehrte nach Deutschland zurück und verschwand erneut. Diese Vorfälle beweisen: Die Präsenz der Madımak-Täter in Deutschland ist keine bloße Behauptung, sondern eine konkrete Realität.
Wir hatten Rechtsanwalt Mahmut Erdem beauftragt, der für seine Sensibilität in diesem Fall bekannt ist. Er verfolgte jahrelang die Spuren der Täter und die rechtlichen Abläufe in Deutschland. Doch es kam noch schwerwiegender: Jahre später belegten Dokumente, dass der flüchtige Angeklagte Murat Songur – dem die aktive Teilnahme am Massaker vorgeworfen wird – vom Bundesnachrichtendienst (BND) als Informant genutzt wurde. Das bedeutet: Anstatt vor ein deutsches Gericht gestellt zu werden, wurde ein Massenmörder als Informationsquelle geschützt.
Ich habe mein Amt als Bundesvorsitzender der AABF vor 14 Jahren niedergelegt. Leider müssen wir feststellen, dass in diesem Zeitraum keine greifbaren, ergebnisorientierten Bemühungen der AABF-Führung an die Öffentlichkeit gedrungen sind, um die in Deutschland lebenden Madımak-Täter juristisch zu belangen.
Wenn heute Genozid-Täter für Verbrechen in Syrien und im Irak vor deutschen Gerichten stehen, muss sich die AABF fragen: Was haben wir in den letzten 14 Jahren unternommen, um die Madımak-Mörder vor die Justiz zu bringen?
Es reicht nicht aus, den Kampf der ezidischen Gemeinschaft um Gerechtigkeit lediglich zu feiern. Wir müssen uns an ihrem Vorbild orientieren. Die Akten der in Deutschland lebenden Madımak-Täter müssen neu aufgerollt werden. Es bedarf eines starken Juristenteams, um das Weltrechtsprinzip (universelle Gerichtsbarkeit) geltend zu machen. Alle rechtlichen Wege bei den deutschen Staatsanwaltschaften müssen beharrlich ausgeschöpft werden.
Ich frage ganz offen: Wenn Verbrechen gegen Eziden im Ausland in Deutschland als Völkermord verhandelt werden können, warum wird Madımak – wo 33 unserer „Canlar“ (Seelen) lebendig verbrannt wurden – nicht vor deutsche Gerichte gebracht?
Worauf wartet die AABF? Der Kampf gegen die Straflosigkeit wird nicht durch Worte, sondern durch die Mobilisierung des Rechts und organisierte Entschlossenheit geführt.
Der Madımak-Prozess ist nicht beendet. Und für uns wird er niemals enden.