Die Täter des Sivas-Massakers und die rechtliche Verantwortung Deutschland

von Cumali Yağmur
Cumali Yağmur

                      Von:  Cumali Yagmur 

Im Laufe der Geschichte waren Menschen alevitischen Glaubens in der Türkei verschiedenen Formen der Unterdrückung ausgesetzt. In der jüngeren Geschichte, insbesondere in den Jahren 1978-1979, wurden in Städten wie Maraş, Çorum, Malatya und Sivas Wohnhäuser von Aleviten mit roter Farbe markiert. Im Anschluss an diese Markierungen wurden durch reaktionäre und faschistische Kreise Massaker verübt. Die damaligen staatlichen Sicherheitskräfte blieben bei diesen Angriffen, die zum Tod zahlreicher Aleviten führten, leider weitestgehend untätig.

Am 2. Juli 1993 ereignete sich eine weitere Tragödie: Das Madımak-Hotel in Sivas, in dem Künstler und Intellektuelle anlässlich eines Kulturfestivals untergebracht waren, wurde von einer fanatischen, reaktionären Menge in Brand gesetzt. Bei diesem Anschlag wurden 33 alevitische Intellektuelle und Künstler lebendig verbrannt. Wie so oft griffen die staatlichen Kräfte viel zu spät ein, um die Angreifer aufzuhalten oder festzunehmen.

Es ist bekannt, dass neun der identifizierten Täter dieses Anschlags nach Deutschland geflohen sind, dort Asyl beantragt haben und seither dort leben. Wie ist es möglich, dass sich diese Personen trotz internationaler Haftbefehle (Rote Ausschreibung) in Deutschland weiterhin frei bewegen können?

In jüngster Zeit (beispielsweise in Prozessen seit  13.7.2026  hat Deutschland Mitglieder des IS, die im irakischen Mossul Verbrechen gegen das Eesidische Volk begangen hatten, vor dem Oberlandesgericht München verurteilt. Damit hat Deutschland der Welt bewiesen, dass es unter Anwendung des „Weltrechtsprinzips“ (universelle Gerichtsbarkeit) schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden kann, selbst wenn diese außerhalb des eigenen Staatsgebiets begangen wurden. Doch dasselbe Deutschland zeigt eine klare Doppelmoral, indem es neun rechtskräftig verurteilte Täter des Sivas-Massakers bis heute weder festnimmt noch vor Gericht stellt. Dass die Madımak-Täter in Deutschland Schutz finden, ist ein rechtlicher und humanitärer Widerspruch.

In Deutschland leben etwa 800.000 Aleviten. Wer kann garantieren, dass diese neun Mörder nicht als Informanten für das derzeitige türkische Regime tätig sind? In den jüngsten Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird ausdrücklich auf die intensiven Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes (MİT) in Deutschland hingewiesen. Es gibt keinerlei Gewähr dafür, dass diese Personen von der Türkei nicht für „spezielle Aufgaben“ instrumentalisiert werden.

Die deutsche Bundesregierung muss die Aufenthaltsorte dieser Personen ermitteln und dieselben rechtlichen Verfahren einleiten, die sie auch gegen IS-Mitglieder angewandt hat. In einem Land wie Deutschland, das über eine starke Zivilgesellschaft verfügt, darf das Recht nicht mit zweierlei Maß messen. Jene neun Personen, die das Madımak-Hotel in Brand gesetzt haben, müssen umgehend gefasst und der Justiz zugeführt werden.

Um der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, rufen wir alle deutschen Nichtregierungsorganisationen und demokratischen Institutionen dazu auf, Druck auf die Regierung auszuüben und aktiv zu werden. Es darf nicht vergessen werden: Verspätete Gerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit.

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