Türkisches Parlament bestätigt: Abschlussbericht zum Putschversuch von 2016 kam nie zustande

von Fremdeninfo

 Von: dtj-online

 Der Putschversuch aus dem Jahr 2016 stellt eine Zäsur in der jüngeren türkischen Geschichte dar. Das türkische Parlament bestätigt, dass der Untersuchungsbericht der damaligen Kommission, der die Hintergründe und Hintermänner des Putsches beleuchten sollte, nie rechtswirksam abgeschlossen wurde. Der Abgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu betrachtet dies als fragwürdig. 

Zehn Jahre ist der Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 nun vorbei, und es liegt immer noch kein Abschlussbericht der ursprünglich damit beauftragten parlamentarischen Untersuchungskommission vor. Dies hat der stellvertretende Parlamentspräsident Bekir Bozdağ in einem mit 15. Juni 2026 datierten Schreiben namens des Präsidiums der Großen Nationalversammlung (TBMM) bestätigt.

Es war die offizielle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des DEM-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu. Die damals eingesetzte Untersuchungskommission hatte zwar einen Bericht vorbereitet, aber daraus kam nie ein rechtswirksamer Abschlussbericht zustande.

Kein Konsens über Endfassung des Untersuchungsberichts zum Putschversuch

Bereits am 26. Juli 2016 hatte das Parlament diese Untersuchungskommission eingesetzt. Diese sollte den Putschversuch untersuchen. Gänzlich unvoreingenommen war bereits dessen Fragestellung nicht. Immerhin sollte der Fokus auf der „Terrororganisation FETÖ/PDY“ liegen, als die man vonseiten der Regierung die Gülen-Bewegung framte. Auch sollte das Komitee Empfehlungen für künftige Maßnahmen erarbeiten.

Die Arbeit begann am 4. Oktober 2016 und endete bereits am 4. Januar des folgenden Jahres. Am 12. Juli 2017 übergab der Kommissionsvorsitzende den Bericht an das Präsidium der TBMM, so Bozdağ. Allerdings legten die Abgeordneten der CHP wenige Tage später Einspruch gegen die Endfassung ein. Sie erklärten, der vom Parlamentspräsidium übermittelte Text unterscheide sich von der Fassung, die man zuvor an die Kommissionsmitglieder versandt hatte.

Dabei seien die Änderungen, so die Abgeordneten, weit über sprachliche oder redaktionelle Korrekturen hinausgegangen. Das Präsidium gab die Einwände an die Kommission weiter. Die Mitglieder konnten jedoch keinen Konsens mehr bezüglich einer Endfassung erzielen. Die Veröffentlichung eines offiziellen Abschlussberichts musste deshalb unterbleiben.

Verfahren gilt nach Geschäftsordnung als gegenstandslos

Das Parlamentspräsidium verweist in weiterer Folge auf Artikel 77 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung. Diese bestimmt, dass nicht abgeschlossene Untersuchungskommissionen und andere parlamentarische Verfahren mit dem Beginn einer neuen Legislaturperiode ihre Gültigkeit verlieren. Seit dem Putschversuch ist bereits eine weitere Legislaturperiode verstrichen und eine weitere läuft.

Deshalb gilt das Verfahren zur Untersuchungskommission der Jahre 2016 und 2017 inzwischen als „kadük“ – also gegenstandslos. Schon deshalb seien weitere parlamentarische Schritte zu dem Bericht in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr möglich. Das Parlament könnte allenfalls einen neuen Untersuchungsauftrag erteilen und eine entsprechende Kommission einsetzen.

Der Abgeordnete Gergerlioğlu hatte in seiner parlamentarischen Anfrage mehrere Fragen aufgeworfen. So hatte er sich darüber erkundigt, ob der damalige Untersuchungsbericht im Parlament noch vorliege. Zudem wollte er wissen, warum er nie veröffentlicht worden sei, warum verschiedene Untersuchungsanträge innerhalb der Kommission abgelehnt worden seien und ob sämtliche Unterlagen und Minderheitenvoten öffentlich zugänglich gemacht würden.

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