Justizministerin Stefanie Hubig sieht Lücken im Sexualstrafrecht, die sie schließen will

von Cumali Yağmur

 

Berlin/ .Quellenangabe: HAZ vom 12.06.2026

Das Büro von Stefanie Hubig liegt unweit des Berliner Gendarmenmarkts. Die 57-jährige Sozialdemokratin aus Rheinland-Pfalz arbeitet geräuschlos mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zusammen, der einerseits ihr Widerpart, andererseits aber auch ihr Partner ist.

Frau Hubig, an diesem Donnerstag und Freitag treffen Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern. Dabei wird es vor allem um das Thema Sexualstraftaten gehen. Sie haben auf dem Feld eine Menge unternommen. Sehen Sie trotzdem noch Lücken?

Definitiv. Wir müssen zum Beispiel den Schutz vor verbaler sexueller Belästigung verbessern. Das Phänomen betrifft vor allem junge Frauen. Wir arbeiten außerdem an einer Anpassung des Mordparagrafen. Wir wollen sicherstellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft werden. Ein dritter Punkt ist mir ebenfalls wichtig: Wir sollten die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung verlängern. Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz. Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.

Gibt es dafür einen aktuellen Anlass?

Es gibt einen erschütternden Fall in Hamburg, auf den zunächst meine Hamburger Kollegin Anna Gallina aufmerksam gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mann vor, seine Ehefrau über Jahre viele Dutzende Male vergewaltigt zu haben. Die Frau war bei den Taten wohl nicht bei Bewusstsein, der Täter soll die Taten auf Fotos und in Videos dokumentiert haben. Trotz dieser erdrückenden Beweislage können viele Taten womöglich nicht bestraft werden – weil sie länger als fünf Jahre zurückliegen. So etwas ist schwer erträglich. Es geht uns dabei natürlich um das generelle Problem: Eine fünfjährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz.

Eine Forderung der Grünen lautet, aus „Nein heißt Nein“ ein „Nur Ja heißt Ja“ zu machen, weil manche Opfer ihren Willen in Extremsituationen gar nicht artikulieren könnten.

Ich persönlich bin auch für eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Bis 2016 war es so: Eine Vergewaltigung lag in der Regel nur dann vor, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte. Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt. „Nur Ja heißt Ja“ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent: Betroffene sind auch dann geschützt, wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein Nein artikulieren können. Viele europäische Staaten haben diese Lösung schon – und sie funktioniert. Ich sehe darin ein Vorbild.

Eine andere Forderung ist, auch die Nichtanzeige von geplanten schweren Gewalttaten unter Strafe zu stellen, wenn man davon Kenntnis hat. Ist das angebracht?

Ich halte das zumindest für sehr erwägenswert. Es gibt neue schlimme Phänomene, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Wenn sich Männer auf digitalen Plattformen zu geplanten Vergewaltigungen austauschen, ist es aus meiner Sicht richtig zu sagen: Wer von einer solchen Chatgruppe Kenntnis erlangt und keine Anzeige stellt, macht sich strafbar.

Wie steht es beim Umgang mit Gruppenvergewaltigungen?

Für die Betroffenen sind Gruppenvergewaltigungen besonders traumatisierend. Sie müssen hart bestraft werden. Auch wenn bereits hohe Strafen möglich sind, haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Strafrahmen zu erhöhen. Das werden wir umsetzen.

Viele Frauen und mittlerweile auch ein paar Männer sagen, ein wesentliches Problem bestehe darin, dass Männer sich nicht genug gegen solche Taten wenden.

Ich teile die Überzeugung: Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und wir werden es nur gemeinsam in den Griff bekommen. Das heißt: Alle müssen sich damit befassen – unabhängig von Klasse, Alter, Herkunft und Geschlecht. Und das heißt eben auch: Gerade auch Männer müssen sich mit sexualisierter Gewalt auseinandersetzen – und sich dagegen positionieren. Das findet noch zu wenig statt.

Zu einem anderen Thema: Die EU hat Deutschland und andere Staaten aufgefordert, die Grenzkontrollen zu beenden. Der Innenminister will daran festhalten. Was sagen Sie?

Es war von Anfang an klar: Grenzkontrollen innerhalb der EU können nur eine Übergangsmaßnahme sein. Sie belasten die Grenzregionen zu stark. Ich komme ja aus Rheinland-Pfalz. Da gibt es viele Pendler nach Frankreich und Luxemburg, die von den Grenzkontrollen aufgehalten werden. Und für die Bundespolizei sind die Kontrollen ebenfalls eine Belastung. Da häufen sich die Überstunden, Monat für Monat. Für mich ist daher die Antwort, dass wir die EU-Außengrenzen besser schützen müssen. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das am Freitag in Kraft tritt, soll genau das geschehen. Perspektivisch entfallen damit die Gründe für Kontrollen an den deutschen Grenzen.

Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und wir werden es nur gemeinsam in den Griff bekommen.

 

 

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