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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
19 August 2025, Dienstag
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Flüchtlinge

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Rassismus

Europarat: Jahresbericht über Rassismus und Intoleranz

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
von Fremdeninfo

                  Europarat: Jahresbericht über Rassismus und Intoleranz

Artikel von Lucia Schulten/ DW (Deutsch)

Die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates moniert Racial Profiling, Transphobie und getrennten Schulunterricht für Roma-Kinder in Europa.

                                        

Polizisten kontrollieren Verdächtige im Bahnhofsviertel Frankfurt bei einer großangelegten Aktion. (Symbolfoto) © Boris Roessler/dpa/picture alliance

Maßnahmen gegen Rassismus und Intoleranz und die Förderung der Gleichbehandlung hätten vielleicht noch nie so unter Druck gestanden, wie zurzeit, sagte Bertil Cottier, Vorsitzender der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), bei der Vorstellung des ECRI-Jahresberichts. Gleichzeitig sei ein gestiegenes Bewusstsein dafür zu erkennen, dass von Rassismus und Intoleranz Gefahren für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte in Europa ausgingen. Das sei eine paradoxe Situation und keineswegs ein rein europäisches Phänomen. Auch bedauerte der Schweizer das Ausscheiden der USA als ECRI-Beobachterstaat in diesem Februar. Die ECRI gehört zum Europarat, ist also kein Organ der Europäischen Union.

Racial Profiling“ in Europa problematisch

In dem Bericht benennt die ECRI „zentrale politische Herausforderungen“ für die Staaten. Eine davon sei, das „Racial Profiling“ – also das Heranziehen äußerlicher Merkmale, die auf Nationalität, ethnische Herkunft oder Religionszugehörigkeit schließen lassen, um Personenkontrollen oder andere polizeiliche Maßnahmen zu begründen. Zu solchen Praktiken durch staatliche Sicherheitskräfte komme es etwa bei Grenzkontrollen, Anti-Terrorismus-Maßnahmen oder allgemeinen Kontrollen. Durch solche Handlungen werde „ein Gefühl von Demütigung und Ungerechtigkeit in der Gesellschaft“ geschaffen, betont ECRI.

Der Bericht listet die einzelnen Länder bewusst nicht auf und erstellt auch kein Ranking. Auf Nachfrage der DW bestätigt die Erste Vize-Präsidentin der ECRI Tena Simonovic Einwalter jedoch, dass insbesondere in den Länderberichten von Frankreich und Italien Racial Profiling auftauche. Allerdings seien momentan noch nicht alle Länderberichte veröffentlicht. Als positives Beispiel, wie man diese Art der Diskriminierung verhindern könne, nannte sie das Vereinigte Königreich. Die ECRI ruft die Europarats-Mitglieder dazu auf Initiativen zu ergreifen – wie etwa klare Verbote sowie die Dokumentation ethnischer Zugehörigkeit bei Anhaltungen.

Deutschland wurde von der ECRI in der Vergangenheit dazu aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, die Racial Profiling verhindern sollen. Im Jahr 2022 bewertete ECRI diese Empfehlung als nicht umgesetzt.

Segregation von Roma-Kindern

Auch die Segregation von Roma-Kindern in Schulen sei in einigen Ländern des Europarates nach wie vor Praxis: Roma-Kinder würden dort zumindest teilweise in getrennten Klassen oder Schulen unterrichtet. Dies führe zu einem niedrigeren Ausbildungsniveau und hohen Konzentrationen von Roma-Kindern in gewissen Schulen.

Trotz bereits ergriffener Maßnahmen, wie etwa einschlägiger Verbote dieser Praxis oder der klaren Benennung als Diskriminierung, sei der tatsächliche Fortschritt langsam. ECRI mahnt die Staaten dazu jegliche Form von Segregation zu unterbinden.

Hassrede und Gewalt gegen Transgender-Personen

Weiters moniert ECRI transfeindliche Hassrede, die sich insbesondere während Wahlkampfkampagnen Bahn breche. Ein „wiederkehrender Trend“ sei es etwa, Kinder vor der sogenannten „Gender-Ideologie“ schützen zu wollen. Außerdem komme es zu körperlicher Gewalt gegen Transgender-Personen. Solche Anfeindungen würden bei den Betroffenen zu psychischen Problemen bis hin zu Selbstmordgedanken führen.

Ähnliches gelte für intersexuelle Personen, also Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist. Die ECRI moniert in ihrem Jahresbericht, dass sogenannte geschlechtsnormalisierende Operationen und andere medizinisch nicht notwendige Eingriffe in vielen Staaten noch nicht verboten seien. Dabei geht es sich um Behandlungen im Kindesalter mit dem Ziel, ein Geschlecht zuzuordnen. Dies beeinträchtige die körperliche Unversehrtheit und Diversität. Gleichzeitig betont ECRI, dass es in einigen europäischen Staaten Fortschritte bei der Gesetzgebung zum Schutz Intersexueller und Transgender-Personen gebe.

Die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist eine unabhängige Einrichtung des Europarates in Strasburg und hat wie dieser 46 Mitglieder, darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten, aber auch Staaten des Westbalkans, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Die Kommission erstellt Länderberichte und legt Empfehlungen vor. Dabei befasst sie sich nicht mit individuellen Beschwerden, sondern Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz struktureller Natur.

Autor: Lucia Schulten

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Migration: Kabinett bringt erste Migrationsverschärfungen auf den Weg

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
von Fremdeninfo

Migration: Kabinett bringt erste Migrationsverschärfungen auf den Weg

 Von: Handellsblatt

                     

RCHIV – 09.11.2023, Hessen, Frankfurt/Main: Eine Flüchtlingsfamilie geht durch die zu einer Massenunterkunft umfunktionierten Messehalle in Frankfurt. (zu dpa: «Familie und Staatsbürgerschaft: Koalition plant Verschärfung») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ data-portal-copyright=

Migration war ein wichtiges Wahlkampfthema für CDU und CSU. Nun will die neue Bundesregierung Ernst machen – und fasst erste Beschlüsse.

Wenige Wochen nach Amtsantritt hat die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss in Berlin zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.

Von daher heute ein entscheidender Tag bei der Frage der Reduzierung von illegaler Migration und im Kampf gegen die Überforderung der Integrationssysteme, der Aufnahmesysteme“, sagte Dobrindt. Er erklärte, die fehlende Lösung der Aufgabe Migration habe maßgeblich zur gesellschaftlichen Polarisierung beigetragen. Dem wolle er entgegenwirken.

Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Auch die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren soll das Kabinett wieder zurücknehmen. Beide Vorhaben sollen nach Vorstellungen Dobrindts noch im Juni auch den Bundesrat passieren.

Wer von den Änderungen beim Familiennachzug betroffen ist

Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.

Laut Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, lebten Ende März 388.074 subsidiär Geschützte in Deutschland. Ungefähr drei Viertel dieser Gruppe kommen aus Syrien, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die sich noch auf den Stand zum Jahreswechsel bezog.

Die Möglichkeit, Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen, ist auf enge Angehörige beschränkt, also auf Eheleute, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Was sich ändern soll beim Familiennachzug

Subsidiär Geschützte sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer das sein könnte, ist im Gesetzentwurf aber nicht definiert. Hier gehe es um Einzelfallentscheidungen, sagt Dobrindt. Profitieren könnten etwa Angehörige, die dringende medizinische Versorgung benötigen, sie im Herkunftsland aber nicht bekommen.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden.

Um wie viele Menschen es geht

Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen, also 12.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Insgesamt 229.751 Menschen stellten in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag.

Unter allen Visa, die zwischen 2018 und 2024 zur Familienzusammenführung erteilt wurden, entfielen nach Zahlen des Mediendiensts Integration rund acht Prozent auf Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gibt es nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für andere Einwanderer wie ausländische Fachkräfte.

Was Dobrindt sagt

Auch der stark beschränkte Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll nun ein Ende haben. Dobrindt erhofft sich davon zwei Dinge: Er will ein Signal senden, dass Deutschland als Ziel von Migration unattraktiver macht – der Minister spricht hier von „Pull-Faktoren“ (Sog-Faktoren). Zudem würden die Kommunen deutlich entlastet.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Ziel der Regelung ist es, die „Begrenzung“ als ausdrückliche Zielbestimmung wieder in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.“ Der Familiennachzug belaste die Kommunen zusätzlich, etwa beim Bemühen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Während die rechtlichen Hürden für Verschärfungen bei anderen Gruppen recht hoch seien, lasse sich der Familiennachzug hier relativ leicht aussetzen.

Das sagen Kritiker

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl reagierte entsetzt auf die Pläne. Damit würden legale und sichere Fluchtwege geschlossen. „Es ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien“, sagte Tareq Alaows. „Die faktische Trennung ist länger als zwei Jahre, vor allem für Familien, die bereits seit Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten.“

Der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit äußerte sich in der „Rheinischen Post“ skeptisch. „Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert.“

Was sich ändern soll bei der Einbürgerung

Darüber hinaus will die schwarz-rote Regierung auch die von der Ampel-Koalition beschlossene beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer wieder zurücknehmen. Diese von ihr so genannten „Turbo-Einbürgerungen“ waren der Union schon in der Opposition ein Dorn im Auge.

In anderen Punkten bleibt die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aber bestehen. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag festhalten.

Fachleute sehen Pro und Contra

Brücker sieht die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung kritisch. „Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten, hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen. Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es senke den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft habe generell einen positiven Effekt auf dem Arbeitsmarkt.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßte den Schritt hingegen. Damit werde der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert, sagte der SVR-Vorsitzende Winfried Kluth der Zeitung.on

RCHIV – 09.11.2023, Hessen, Frankfurt/Main: Eine Flüchtlingsfamilie geht durch die zu einer Massenunterkunft umfunktionierten Messehalle in Frankfurt. (zu dpa: «Familie und Staatsbürgerschaft: Koalition plant Verschärfung») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ data-portal-copyright=

Migration war ein wichtiges Wahlkampfthema für CDU und CSU. Nun will die neue Bundesregierung Ernst machen – und fasst erste Beschlüsse.

Wenige Wochen nach Amtsantritt hat die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss in Berlin zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.

Von daher heute ein entscheidender Tag bei der Frage der Reduzierung von illegaler Migration und im Kampf gegen die Überforderung der Integrationssysteme, der Aufnahmesysteme“, sagte Dobrindt. Er erklärte, die fehlende Lösung der Aufgabe Migration habe maßgeblich zur gesellschaftlichen Polarisierung beigetragen. Dem wolle er entgegenwirken.

Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Auch die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren soll das Kabinett wieder zurücknehmen. Beide Vorhaben sollen nach Vorstellungen Dobrindts noch im Juni auch den Bundesrat passieren.

Wer von den Änderungen beim Familiennachzug betroffen ist

Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.

Laut Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, lebten Ende März 388.074 subsidiär Geschützte in Deutschland. Ungefähr drei Viertel dieser Gruppe kommen aus Syrien, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die sich noch auf den Stand zum Jahreswechsel bezog.

Die Möglichkeit, Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen, ist auf enge Angehörige beschränkt, also auf Eheleute, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Was sich ändern soll beim Familiennachzug

Subsidiär Geschützte sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer das sein könnte, ist im Gesetzentwurf aber nicht definiert. Hier gehe es um Einzelfallentscheidungen, sagt Dobrindt. Profitieren könnten etwa Angehörige, die dringende medizinische Versorgung benötigen, sie im Herkunftsland aber nicht bekommen.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden.

Um wie viele Menschen es geht

Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen, also 12.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Insgesamt 229.751 Menschen stellten in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag.

Unter allen Visa, die zwischen 2018 und 2024 zur Familienzusammenführung erteilt wurden, entfielen nach Zahlen des Mediendiensts Integration rund acht Prozent auf Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gibt es nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für andere Einwanderer wie ausländische Fachkräfte.

Was Dobrindt sagt

Auch der stark beschränkte Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll nun ein Ende haben. Dobrindt erhofft sich davon zwei Dinge: Er will ein Signal senden, dass Deutschland als Ziel von Migration unattraktiver macht – der Minister spricht hier von „Pull-Faktoren“ (Sog-Faktoren). Zudem würden die Kommunen deutlich entlastet.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Ziel der Regelung ist es, die „Begrenzung“ als ausdrückliche Zielbestimmung wieder in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.“ Der Familiennachzug belaste die Kommunen zusätzlich, etwa beim Bemühen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Während die rechtlichen Hürden für Verschärfungen bei anderen Gruppen recht hoch seien, lasse sich der Familiennachzug hier relativ leicht aussetzen.

Das sagen Kritiker

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl reagierte entsetzt auf die Pläne. Damit würden legale und sichere Fluchtwege geschlossen. „Es ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien“, sagte Tareq Alaows. „Die faktische Trennung ist länger als zwei Jahre, vor allem für Familien, die bereits seit Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten.“

Der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit äußerte sich in der „Rheinischen Post“ skeptisch. „Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert.“

Was sich ändern soll bei der Einbürgerung

Darüber hinaus will die schwarz-rote Regierung auch die von der Ampel-Koalition beschlossene beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer wieder zurücknehmen. Diese von ihr so genannten „Turbo-Einbürgerungen“ waren der Union schon in der Opposition ein Dorn im Auge.

In anderen Punkten bleibt die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aber bestehen. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag festhalten.

Fachleute sehen Pro und Contra

Brücker sieht die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung kritisch. „Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten, hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen. Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es senke den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft habe generell einen positiven Effekt auf dem Arbeitsmarkt.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßte den Schritt hingegen. Damit werde der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert, sagte der SVR-Vorsitzende Winfried Kluth der Zeitung.

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Zahl der Asylklagen in Sachsen hat sich fast verdoppelt

von Fremdeninfo 29 Mai 2025
von Fremdeninfo

Zahl der Asylklagen in Sachsen hat sich fast verdoppelt

                                   Artikel von dpa

 

                                     

                                      Es gibt deutlich mehr Asylverfahren an Sachsens Gerichten. (Symbolbild) © Sebastian Willnow/dpa

Die Belastung der Asylkammern nimmt an Sachsens Verwaltungsgerichten weiter zu. Im ersten Quartal dieses Jahres gingen nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen deutlich mehr Asylklagen als im Vorjahreszeitraum ein.  Die Statistik verzeichnet 3.157 Neuzugänge. Damit verdoppelten sich die Eingangszahlen annähernd im Vergleich zu  den drei ersten Monaten 2024, wo es 1.574 Neuzugänge gab. 

Die meisten Klagen wurden in erster Instanz verhandelt. Die Verwaltungsgerichte in Dresden, Chemnitz und Leipzig erledigten zusammen 1.925 Verfahren, gut 600 mehr als im selben Vorjahres-Zeitraum.

«Die Asylverfahren stellen eine außerordentliche Belastung der Verwaltungsgerichte dar», sagte ein OVG-Sprecher. «Sie sind derart hoch, dass zurzeit die Asylbestände erheblich anwachsen.» Das sei vor allem deshalb bedenklich, weil bis Mitte Juni 2026 die neuen Regelungen des europäischen Asylrechts umgesetzt werden müssen, die eine Bearbeitung von Asylverfahren innerhalb kurzer Frist vorsehen.  

Aktuell liegen die Bearbeitungszeiten bei 16,1 Monaten – nach 16,3 Monaten Anfang März. Dabei ist laut OVG aber die Zusatzbelastung durch den stark angestiegenen Neueingang seit Jahresbeginn zumindest nicht vollständig abgebildet. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums von Anfang dieses Jahres sehe künftig eine Frist von sechs Monaten vor. 

Klagen in Sachsen meist ohne Erfolg

In etwa 71 Prozent der Hauptsacheverfahren waren die Klagen erfolglos, in rund 12 Prozent gewannen die Kläger und in rund 17 Prozent teilweise. Berufungen am OVG waren zu etwa 94 Prozent nicht erfolgreich

29 Mai 2025 0 Kommentare
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Archive

Dobrindt will Familiennachzug und beschleunigte Einbürgerung stoppen

von Fremdeninfo 28 Mai 2025
von Fremdeninfo

Dobrindt will Familiennachzug und beschleunigte Einbürgerung stoppen

                 Artikel von Jana Wolf

Berlin. Innenminister Alexander Dobrindt legt am Mittwoch zwei Migrationsgesetze im Kabinett vor: Der Familiennachzug für bestimmte Flüchtlinge soll ausgesetzt und die Einbürgerung nach drei Jahren rückabgewickelt werden. Migrationsexperten sind skeptisch.

                               

 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will am Mittwoch zwei wichtige Migrations-Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ins Kabinett einbringen. © Ebrahim Noroozi

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will an diesem Mittwoch zwei Gesetzentwürfe ins Kabinett einbringen und damit die im Wahlkampf versprochene „Migrationswende“ vorantreiben. Zum einen soll der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ausgesetzt werden, zum anderen die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren rückabgewickelt werden. Auf beide Vorhaben haben sich Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Wenn beide Änderungen wie geplant am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden, kommen sie der Gesetzesreife näher.

Beim Aussetzen des Familiennachzuges geht es um Personen, die in Deutschland weder den Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung bekommen, aber trotzdem hierbleiben dürfen, weil ihnen im Herkunftsland politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe drohen. Bisher war der Nachzug von Familienangehörigen dieser subsidiär Schutzberechtigten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für zwei Jahre komplett auszusetzen. Härtefälle sollen ausgenommen werden.

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Dobrindt sagte zur Begründung, man müsse „Pull-Faktoren“ nach Deutschland deutlich reduzieren. „Auch damit zeigen wir, die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert“, so der CSU-Politiker gegenüber der „Bild“-Zeitung.

Kritik von Experten

Fachleute sehen die Gesetzesänderung dagegen kritisch. „Das geplante Aussetzen des Familiennachzugs ist aus humanitärer Sicht problematisch“, sagte der Migrationsexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unserer Redaktion. Es betreffe vor allem Syrer und Menschen, die aus anderen Kriegs- und Krisengebieten geflohen seien. „Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert“, so Brücker. Den quantitativen Effekt zur Begrenzung der Migration schätzt er zudem als „sehr gering“ ein.

Aus Sicht des Migrationsrechtlers Winfried Kluth ist die Pausierung des Familiennachzugs menschen- und verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich möglich. Allerdings fordert der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), dass stärker als bisher geplant auf Fälle Rücksicht genommen wird, in denen die Asylantragsteller schon länger auf die Bescheidung ihrer Anträge warten. Es könne zu deutlich längeren Gesamtwartezeiten kommen, die dann problematisch wären, so Kluth. „Zudem sollte der positive Effekt des Familiennachzugs auf die Integration nicht vernachlässigt werden“, sagte auch der SVR-Vorsitzende.

Bundesregierung will „Turboeinbürgerung“ abschaffen

Beim zweiten Gesetzentwurf, den Dobrindt am Mittwoch ins Kabinett einbringt, geht es um die notwendige Aufenthaltsdauer in Deutschland bis zur Einbürgerung. Die Ampel-Koalition hatte eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für gesellschaftlich besonders engagierte Menschen eingeführt. Als „besondere Integrationsleistungen“ galten etwa gute Sprachkenntnisse, sehr gute Leistungen in der Schule oder im Job sowie ehrenamtliches Engagement. Die neue Bundesregierung will diese „Turboeinbürgerung“ abschaffen, wie sie im Koalitionsvertrag bezeichnet werden.

In diesem Punkt sind sich Migrationsexperten uneinig. „Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten, hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen“, wandte IAB-Arbeitsmarktexperte Brücker ein. „Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen. Es senkt den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen.“

Dagegen hält der SVR die Rücknahme der „Turboeinbürgerungen“ für sinnvoll, „weil damit der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert wird“, wie der Vorsitzende Kluth sagte. „Die aktuelle Regelung hatte zur Folge, dass eine Einbürgerung schneller erfolgen kann als der Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts. Das ist kaum zu vermitteln und entspricht nicht der Bedeutung des Staatsangehörigkeitsrechts“, so der Migrationsrechtler.

Abgesehen von der beschleunigten Einbürgerung will die neue Regierung aber an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aus Ampel-Zeiten festhalten. Es soll also weiterhin gelten, dass legal in Deutschland lebende Personen sich schon nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können, nicht wie zuvor erst nach acht Jahren. Der Doppelpass, der früher die Ausnahme war, wurde durch die Reform grundsätzlich möglich. Kinder ausländischer Eltern bekommen nun die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Zuvor waren es acht Jahre.

(jw/dpa fkre)

28 Mai 2025 0 Kommentare
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Archive

3,5 Millionen registriert: Zahl der Geflüchteten in Deutschland auf Höchststand

von Fremdeninfo 28 Mai 2025
von Fremdeninfo

 

3,5 Millionen registriert: Zahl der Geflüchteten in Deutschland auf Höchststand

Gerade Ukrainer und Syrer sind in den vergangenen Jahren nach Deutschland gekommen, um Schutz zu suchen. Zuletzt nahm die Zahl der Geflüchteten im Land aber nur noch leicht zu.

                                                                                    

                                                                                        Migranten verlassen mit Reisegepäck das Gelände der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburgs (ZABH). © Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten ist auf einen Höchststand von rund 3,5 Millionen gestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Die Zahl der jeweils zum Jahresende im Ausländerzentralregister erfassten Geflüchteten stieg demnach von 3,42 Millionen im Jahr 2023 auf 3,55 Millionen im vergangenen Jahr.

Mit rund 1,2 Millionen kam etwa jeder Dritte aus der Ukraine. Ihre Zahl nahm im Laufe des vergangenen Jahres unterm Strich um etwa 108.000 zu. Weitere rund 710.000 Menschen waren als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, rund 43.000 als Asylberechtigte. Unter den anerkannten Flüchtlingen waren besonders viele Syrer (rund 316.000).

Gut 381.000 Menschen waren Ende 2024 in Deutschland als subsidiär Schutzberechtigte, also etwa als Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt. Auch in dieser Gruppe stellten Syrer mit rund 296.000 Menschen den weitaus größten Anteil. Für rund 197.000 Menschen galt ein Abschiebeverbot, davon kamen etwa 130.000 aus Afghanistan.

Unterm Strich seien im vergangenen Jahr nur 124.000 Geflüchtete hinzugekommen, sagte die für Flüchtlingspolitik zuständige Linken-Abgeordnete Clara Bünger am Dienstag. 85 Prozent der in Deutschland lebenden Geflüchteten hätten einen Schutzstatus oder ein Aufenthaltsrecht.

Die Zahl der formal ausreisepflichtigen Menschen sei zudem auf gut 200.000 zurückgegangen. Viele dieser Menschen lebten bereits seit Jahren in Deutschland. Rund 178.000 von ihnen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge geduldet. (KNA)

Mit rund 1,2 Millionen kam etwa jeder Dritte aus der Ukraine. Ihre Zahl nahm im Laufe des vergangenen Jahres unterm Strich um etwa 108.000 zu. Weitere rund 710.000 Menschen waren als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, rund 43.000 als Asylberechtigte. Unter den anerkannten Flüchtlingen waren besonders viele Syrer (rund 316.000).

Gut 381.000 Menschen waren Ende 2024 in Deutschland als subsidiär Schutzberechtigte, also etwa als Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt. Auch in dieser Gruppe stellten Syrer mit rund 296.000 Menschen den weitaus größten Anteil. Für rund 197.000 Menschen galt ein Abschiebeverbot, davon kamen etwa 130.000 aus Afghanistan.

Unterm Strich seien im vergangenen Jahr nur 124.000 Geflüchtete hinzugekommen, sagte die für Flüchtlingspolitik zuständige Linken-Abgeordnete Clara Bünger am Dienstag. 85 Prozent der in Deutschland lebenden Geflüchteten hätten einen Schutzstatus oder ein Aufenthaltsrecht.

Die Zahl der formal ausreisepflichtigen Menschen sei zudem auf gut 200.000 zurückgegangen. Viele dieser Menschen lebten bereits seit Jahren in Deutschland. Rund 178.000 von ihnen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge geduldet. (KNA

28 Mai 2025 0 Kommentare
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Kommentar zur Einbürgerungsdebatte: Loyal zu Deutschland

von Fremdeninfo 28 Mai 2025
von Fremdeninfo

 

 

Kommentar zur Einbürgerungsdebatte: Loyal zu Deutschland

                                       Artikel von Reinhard Müller/ Faz

                                                                       

                                           Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) © dpa

Wer Zurückweisungen, Abschiebungen und die Unterbindung des Familiennachzugs für Flüchtlinge für grausam hält, der sollte dafür zunächst diejenigen verantwortlich machen, welche die Ur­sachen für diese Maßnahmen geschaffen haben. Diejenigen also, die wider deutsche Interessen und den Geist deutschen und europäischen Rechts jahrelang eine globale Ein­ladungspolitik betrieben haben.

Die neue Koalition, immerhin teilidentisch mit der alten, hat dagegen schnell wichtige Zeichen gesetzt. Es war klar, dass das verteufelt werden würde. Aber was soll an einer Rückkehr zur Normalität falsch sein? Es werden keine Familien auseinandergerissen, es wird nicht inhuman gehandelt, sondern versucht, die Ausnutzung unseres Systems zu stoppen.

Den Turbo anwerfen

Nichts dagegen, bei der Verwaltungsmodernisierung den Turbo anzuwerfen. Aber die von der Ampelkoa­lition beschlossenen Turbo-Einbürgerungen angesichts des weiterhin gro­ßen Migrationsproblems wirken wie grüne Ampelzeichen zur endgültigen Besiegelung der unkontrollierten Einwanderung. Das war im schlechtesten Sinne nachhaltig und musste weg.

Leider bleibt es bei der ebenfalls von der Ampel erweiterten großzügigen Duldung mehrerer Staatsangehörigkeiten. Auch hier: Nichts gegen den offenen Staat, der es in bestimmten Konstel­lationen akzeptiert, dass (Neu-)Bürger eine Verbindung zu anderen Staaten haben. Das ist auch Ausdruck des Respekts vor fremden Rechtssystemen. Aber im Zweifel muss sich jeder entscheiden.

Entscheidend muss sein, dass die deutsche Staatsangehörigkeit am Ende eines Integrationsprozesses steht. Wer Deutscher werden will, muss das wollen und zeigen. Dabei geht es nicht um das Auswendiglernen von Artikeln des Grundgesetzes, sondern um die Akzeptanz der hiesigen Werteordnung.

Idealerweise kommen Freude und Stolz dazu – dagegen dürfte auch der Verfassungsschutz nichts haben. Jeder Einzelne bringt natürlich seine eigene Geschichte mit; die ist ein Schatz. Die Loyalität zu Deutschland darf aber kein Lippenbekenntnis sein.

28 Mai 2025 0 Kommentare
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Information

In Deutschland leben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor – Neuzugänge aber deutlich gesunken

von Cumali Yağmur 27 Mai 2025
von Cumali Yağmur

In Deutschland leben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor – Neuzugänge aber deutlich gesunken

                         Unterschiede in Ost und West

Umfrage zu Verbot der AfD: Die Deutschen sind tief gespalten

Soll die AfD wegen ihrer rechtsextremistischen Umtriebe verboten werden? Eine neue Umfrage zeigt, wie die Deutschen zu einem Verbotsverfahren stehen.

Berlin – Seitdem der Verfassungsschutz die AfD in ihrer Gesamtheit als rechtsextrem eingestuft hat, hat die Diskussion um ein Verbot der Partei wieder an Fahrt gewonnen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumen einem Verbotsverfahren wenig Chancen ein und wollen die AfD inhaltlich bekämpfen.

Umfrage zu AfD-Verbot: Deutsche laut Befragung tief gespalten

Doch was denken die Deutschen über ein mögliches Verbot der AfD? Immerhin hat bei der jüngsten Bundestagswahl jeder Fünfte die von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführte Partei gewählt. Eine neue Umfrage des Instituts Ipsos gibt darüber jetzt Aufschluss. Demnach sind die Deutschen in der Frage eines AfD-Verbots tief gespalten: 46 Prozent befürworten ein AfD-Verbot, 44 Prozent lehnen es ab.

Soll die AfD verboten werden?

Anteil der Befragten

Ja

46 Prozent

Nein

44 Prozent

Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten zwischen 18 und 75 Jahren in Deutschland am 9. und 10. Mai 2025, repräsentativ gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalte

Umfrage zu AfD-Verbot zeigt tiefe Spaltung zwischen Ost und West in Deutschland

Starke Unterschiede zeigen sich in der Haltung zu einem AfD-Verbot zwischen Ost- und Westdeutschen. Menschen, die im Gebiet der ehemaligen DDR leben, sehen ein Parteiverbot sehr viel skeptischer als Deutsche aus den westlichen Bundesländern: Unter den Ostdeutschen würden nur 32 Prozent ein AfD-Verbotsverfahren begrüßen, während im Westen 50 Prozent dafür sind.

Parteipräferenz entscheidend bei Umfrage zu AfD-Verbotsverfahren

Auch hinsichtlich der politischen Präferenzen gibt es maßgebliche Unterschiede: Grünen-Wählende befürworten ein AfD-Verbotsverfahren am meisten. Wählerinnen und Wähler der AfD sind erwartungsgemäß mit 97 Prozent fast einstimmig gegen ein Verbot.

Wählerinnen und Wähler von …

AfD-Verbot: Zustimmung in Prozent

Grünen

82

Linken

81

SPD

72

Union

50

FDP

29

BSW

21

Neue Umfrage zum AfD-Verbot: Frauen wollen Partei eher verbieten als Männer

Die Umfrage zeigt laut einer Pressemitteilung von Ipsos außerdem, dass Frauen sich eher für ein Verbot der AfD aussprechen (50 Prozent) als Männer (42 Prozent). Je jünger die Befragten waren, desto deutlicher sprachen sie sich zudem für ein AfD-Verbotsverfahren aus. (smu/AFP

27 Mai 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

In Deutschland leben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor – Neuzugänge aber deutlich gesunken

von Fremdeninfo 27 Mai 2025
von Fremdeninfo

In Deutschland leben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor – Neuzugänge aber deutlich gesunken
Von. Welt

In Deutschland leben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor – Neuzugänge aber deutlich gesunken

Noch nie lebten so viele Flüchtlinge in Deutschland wie heute – die meisten sind jedoch schon lange da. Neuankömmlinge gibt es weniger als in den Vorjahren. Innenminister Dobrindt plant indessen umfangreiche Änderungen in der Migrationspolitik.

 

                                           

Eine geflüchtete Familie geht durch eine Massenunterkunft in einer umfunktionierten Messehalle in Frankfurt Boris Roessler/dpa

In Deutschland leben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor. Ende 2024 waren etwa 3,45 Millionen Ausländer bei den Behörden registriert, die als Flüchtlinge ins Land kamen. Mehr als ein Drittel von ihnen ist in den vergangenen drei Jahren vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine hierher geflohen. Allerdings lässt sich aus dieser Rekordzahl zwar das Ausmaß der Fluchtbewegungen nach Deutschland herauslesen, nicht jedoch eine akute Notlage: Die meisten dieser Menschen leben seit Jahren, manche sogar schon seit Jahrzehnten im Land. Neu hinzugekommen sind im Saldo im Jahr 2024 weit weniger Geflüchtete als in den Jahren zuvor.

Insgesamt waren an Silvester 2024 etwa 124.000 mehr Flüchtlinge im Land als noch ein Jahr zuvor. Das geht aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters hervor, mit denen das Bundesinnenministerium eine Anfrage der linken Bundesabgeordneten Clara Bünger beantwortete und die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegen. 2023 war die Zahl der gelisteten Flüchtlinge noch um 270.000, im Jahr davor, als Russland seinen Angriff auf die Ukraine begann, sogar um 1,2 Millionen gestiegen.

„Die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert“, sagt Dobrindt

Unter dem Asylkurs der neuen Koalition könnte sich für Flüchtlinge in Deutschland in Zukunft einiges ändern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft, dass der seit 2018 geltende Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus in wenigen Wochen für mindestens zwei Jahre endet. Dobrindt, der am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf in das Bundeskabinett einbringen wird, sagte am Sonntagabend in einem Interview mit WELT TV: „Ich will, dass das möglichst schnell in Kraft tritt, am allerbesten noch vor der Sommerpause, damit wir das deutliche Signal senden: Die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert.“

Bislang nimmt Deutschland jeden Monat 1000 Familienangehörige von Flüchtlingen ohne Asylgrund auf. Die parlamentarische Sommerpause beginnt im Juli.

Der Minister kündigte in WELT TV zudem die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung der sogenannten „Turboeinbürgerung“ für bestimmte Migranten an. Zur Migrationswende gehöre neben den Zurückweisungen an den Grenzen und der Aussetzung des Familiennachzugs auch, „dass wir die sogenannte Expresseinbürgerung wieder abschaffen, die eine Einbürgerung ins deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nach drei Jahren ermöglicht hat“. Der Minister weiter: „Das war falsch und deswegen wird es von uns auch wieder abgeschafft werden. Daran arbeite ich gerade. Auch das wird in Kürze entschieden werden.“in

Noch nie lebten so viele Flüchtlinge in Deutschland wie heute – die meisten sind jedoch schon lange da. Neuankömmlinge gibt es weniger als in den Vorjahren. Innenminister Dobrindt plant indessen umfangreiche Änderungen in der Migrationspolitik.

Eine geflüchtete Familie geht durch eine Massenunterkunft in einer umfunktionierten Messehalle in Frankfurt Boris Roessler/dpa

In Deutschland leben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor. Ende 2024 waren etwa 3,45 Millionen Ausländer bei den Behörden registriert, die als Flüchtlinge ins Land kamen. Mehr als ein Drittel von ihnen ist in den vergangenen drei Jahren vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine hierher geflohen. Allerdings lässt sich aus dieser Rekordzahl zwar das Ausmaß der Fluchtbewegungen nach Deutschland herauslesen, nicht jedoch eine akute Notlage: Die meisten dieser Menschen leben seit Jahren, manche sogar schon seit Jahrzehnten im Land. Neu hinzugekommen sind im Saldo im Jahr 2024 weit weniger Geflüchtete als in den Jahren zuvor.

Insgesamt waren an Silvester 2024 etwa 124.000 mehr Flüchtlinge im Land als noch ein Jahr zuvor. Das geht aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters hervor, mit denen das Bundesinnenministerium eine Anfrage der linken Bundesabgeordneten Clara Bünger beantwortete und die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegen. 2023 war die Zahl der gelisteten Flüchtlinge noch um 270.000, im Jahr davor, als Russland seinen Angriff auf die Ukraine begann, sogar um 1,2 Millionen gestiegen.

„Die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert“, sagt Dobrindt

Unter dem Asylkurs der neuen Koalition könnte sich für Flüchtlinge in Deutschland in Zukunft einiges ändern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft, dass der seit 2018 geltende Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus in wenigen Wochen für mindestens zwei Jahre endet. Dobrindt, der am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf in das Bundeskabinett einbringen wird, sagte am Sonntagabend in einem Interview mit WELT TV: „Ich will, dass das möglichst schnell in Kraft tritt, am allerbesten noch vor der Sommerpause, damit wir das deutliche Signal senden: Die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert.“

Bislang nimmt Deutschland jeden Monat 1000 Familienangehörige von Flüchtlingen ohne Asylgrund auf. Die parlamentarische Sommerpause beginnt im Juli.

Der Minister kündigte in WELT TV zudem die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung der sogenannten „Turboeinbürgerung“ für bestimmte Migranten an. Zur Migrationswende gehöre neben den Zurückweisungen an den Grenzen und der Aussetzung des Familiennachzugs auch, „dass wir die sogenannte Expresseinbürgerung wieder abschaffen, die eine Einbürgerung ins deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nach drei Jahren ermöglicht hat“. Der Minister weiter: „Das war falsch und deswegen wird es von uns auch wieder abgeschafft werden. Daran arbeite ich gerade. Auch das wird in Kürze entschieden werden.“

27 Mai 2025 0 Kommentare
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Religion

Feinde des Liberalismus: Was den Islamismus mit dem Rechtsextremismus verbindet

von Fremdeninfo 27 Mai 2025
von Fremdeninfo

Feinde des Liberalismus: Was den Islamismus mit dem Rechtsextremismus verbindet

                             Artikel von Susanne Schröte/ Faz

                                          

Die Iman-Ali-Moschee in Hamburg wurde am 24. Juli 2024 vom Bundesinnenministerium geschlossen, nachdem der Verfassungsschutz ihren Trägerverein, das Islamische Zentrum Hamburg, als verfassungsfeindlich eingestuft hatte. © KNA

Muslime werden im Koalitionsvertrag nicht erwähnt, anders als der Islamismus, den Union und SPD mit einem Aktionsplan bekämpfen möchten. Der Protest muslimischer Verbandsvertreter erfolgte prompt. Der „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ (ZMD) zeigte sich „tief besorgt“. Muslime würden nicht explizit wertgeschätzt, und auch vom „antimuslimischen Rassismus“ sei keine Rede. Ähnlich äußerte sich der Generalsekretär der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG). Die Stoßrichtung des Vertrags sei ausgrenzend, untergrabe Vertrauen und widerspreche dem Anspruch der Muslime auf Teilhabe.

Die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor wiederholte die Klagen fast wortgleich und fügte an, ihr schwante „Böses“ für die nächsten Jahre. Auch die Migrationsforscherin Naika Foroutan schloss sich an. Der Koalitionsvertrag offenbare ein Kuschen vor der Muslimfeindlichkeit der AfD, meinte sie. Damit war der zentrale Spin gesetzt. SPD und Unionsparteien hätten Positionen der „Rechten“ übernommen, wurde gemutmaßt, und dies zeige unübersehbar einen Rechtsruck in der politischen Landschaft der Bundesrepublik. Diese kühne These führt aus mehreren Gründen in die Irre.

Nicht geklagt haben alle Menschen mit muslimischem Migrationshintergrund, die sich als säkular, liberal oder agnostisch identifizieren. Sie kritisieren die muslimischen Verbände wegen ihrer Selbstinszenierung als Opfer einer angeblich „strukturell rassistischen“ Gesellschaft, aber auch wegen ihres Schweigens nach islamistischen Anschlägen und ihrer anti-emanzipativen Positionen. Dafür werden sie von einer sich postkolonial definierenden Linken scharf kritisiert, die die fundamentalistischen Muslime zu ihren Betreuungsobjekten erkoren hat und über die vielfältigen Formen der Diskriminierung in deren Milieu gnädig hinwegsieht.

Rechtsradikalismus innerhalb der Islamverbände

Wer diese Realitätsverdrehungen nicht mitmachen möchte, sollte die an einem Rechts-links-Schema ausgerichtete Argumentation vom Kopf auf die Füße stellen und Islamismus als demokratiefeindliche oder sogar rechtsradikale Bewegung einordnen. Dafür spräche auch die Listung etlicher Organisationen in Berichten des Verfassungs­schutzes. Dies betrifft auch die IGMG und den ZMD. Letzterer ist ein Dachverband für Einzelorganisationen, die teilweise unter der Rubrik islamistisch, teilweise als rechtsradikal aufgeführt wurden.

So wurde eines der Gründungsmitglieder des ZMD, die „Deutsche Muslimische Gemeinschaft“ (DMG), als Organisation der Muslimbruderschaft gelistet. Die Bruderschaft ist eine internationale islamistische Organisation, aus der unter anderem die Hamas hervorging. Auch das „Islamische Zen­trum Hamburg“, das als Europazentrale des iranischen Regimes fungierte und 2024 vom Bundesinnenministerium verboten wurde, gehörte dem ZMD an.

Erst kurz vor dem sich abzeichnenden Verbot wurde die Mitgliedschaft ausgesetzt. Noch dabei ist allerdings die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine“ (ATIB), die vom Verfassungsschutz einer Bewegung zugeordnet werden, die hierzulande als „Graue Wölfe“ bekannt ist. Diese gelten wegen ihres Ultranationalismus, ihres Rassismus und Antisemitismus sowie ihrer Gewaltaffinität als Rechtsradikale. Angesichts solcher Tatsachen muss Foroutan und anderen, die Islamismuskritik mit rechten Ideologien in Verbindung bringen, entschieden widersprochen werden.

Die „Sittsamkeit“ des Kopftuchs

Doch was sagen eigentlich deutsche Rechtsextreme zum Islam? Gemeinhin werden sie ja als Islamhasser dargestellt. Dass dieses Bild keine allgemeine Geltung beanspruchen kann, wurde unter anderem bei den Wahlkampfauftritten des AfD-Politikers Maximilian Krah ersichtlich. Krah warb nämlich dezidiert um die Stimmen rechter Muslime und lobt auch gerne den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Sein Feindbild, daran lässt er keinen Zweifel, ist nicht der islamische Extremismus, sondern der Liberalismus. Geteilt wird diese Haltung von Vordenkern der Neuen Rechten, zu denen Philip Stein, der Initiator des „Jungeuropa“-Verlags, gehört.

In diesem Medienunternehmen veröffentlichte der rechtsextreme Bodybuilder Frederic Höfer 2023 das Buch „Feindbild Islam als Sackgasse“, das die Schönheit des koranischen Wertekanons und die Standhaftigkeit konservativer Muslime gegen die Versuchungen westlicher Freiheiten besingt. Zum Kopftuch heißt es dort beispielsweise, dass es mit „Sittsamkeit, Anmut, Diskretion und Würde“ assoziiert werde. „Das Zurücknehmen weiblicher Reize, um ihre Kostbarkeit allein dem heiligen Ehebund zu schenken, muss in einer promiskuitiven ‚emanzipativen‘, westlichen ‚Singlegesellschaft‘ Anstoß erregen.“

Schon 2016 hatte der neurechte Historiker Karlheinz Weißmann in der „Junge Freiheit“ davor gewarnt, sich bei Islamkritik mit Verteidigern westlicher Werte gemeinzumachen, die darunter „vor allem das Recht auf Obszönität, Abtreibung und die Durchsetzung der Schwulenehe verstehen“.

Von links wird Verschleierung zum Sinnbild eines indigenen Widerstands

Solche Aussagen müssten nicht nur vielen Vertretern muslimischer Verbände gefallen, sondern auch den Initiatoren der 2023 gegründeten Partei „Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch“, deren Akronym DAVA dem gleich lautenden arabischen Begriff für Mission entspricht. Das Parteiprogramm ist ein Bekenntnis zu traditionellen Familienstrukturen und der Pro-Life-Bewegung. Aufgrund der starken Affinität des Führungspersonals zum türkischen Präsidenten erfolgte in linken Kreisen eine Verurteilung der Parteigründung. Der Grünen-Politiker Max Lucks sprach von einer türkischen AfD, und auch innerhalb der SPD regte sich Empörung, die vielleicht primär dadurch motiviert war, dass die Initiatoren der DAVA zuvor in der SPD engagiert waren. Eine grundlegende Revision der unkritischen Islamapologetik erfolgte jedoch nicht.

Dafür ist möglicherweise auch der herrschende linke Kulturrelativismus verantwortlich, der das andere stets dann verteidigt, wenn es gegen den Westen in Stellung gebracht werden kann. Ethnologinnen wie Saba Mahmood und Lila Abu Lughod stilisierten die islamische Verschleierung zu Sinnbildern eines indigenen Widerstands gegen die westliche Wertehegemonie. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde diese These bekannt, als sie von der Philosophin Judith Butler aufgegriffen wurde. Sie findet sich aber auch in den Schriften einiger rechtsradikaler Autoren, die islamische Geschlechterordnungen nach dem Konzept des Ethnopluralismus als genuin Eigenes der islamischen Welt gegen einen angeblichen Kulturimperialismus des Westens verteidigen.

Sowohl postkoloniale Linke als auch Rechtsextreme lehnen den liberalen Universalismus entschieden ab und möchten bestimmte Kollektive unter einen besonderen Schutz stellen. Beide verharmlosen oder legitimieren den islamischen Extremismus. Während Butler Hamas und Hizbullah als Teile der globalen Linken definiert und ihre Terrorakte zu legitimen Widerstandsaktionen erklärt, rechtfertigt der rechtsextreme Autor Thor von Waldstein Gewalt im Namen des Islam als gutes Recht der Muslime, sich gegen die Zerstörungskraft des Westens zu wehren. In Bezug auf den Islam existieren offenbar mehr Gemeinsamkeiten zwischen Linken und Rechten, als man vermuten könnte.

Auch die geteilte Gegnerschaft ist ähnlich: Es ist der an den Freiheitsrechten des Individuums orientierte Liberalismus. Von postkolonialen Linken wurden liberale Werte zugunsten eines Revolutionspathos aufgegeben, in dem Muslime als Partner im Kampf gegen den kapitalistischen Westen fungieren sollen, von Rechten wurden sie stets als dekadent abgelehnt. Im Kern sind beide Haltungen demokratiegefährdend. Wer die liberale Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen möchte, braucht einen klaren Blick auf den Islamismus.

27 Mai 2025 0 Kommentare
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Migrationsdebatte: Dröge hält Einbürgerungs-Bremse für „komplett unsinnig“

von Fremdeninfo 26 Mai 2025
von Fremdeninfo

Migrationsdebatte: Dröge hält Einbürgerungs-Bremse für „komplett unsinnig“

                                     Von Kölüner Stadt Anzeigen

                           

Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, spricht im Plenum des Bundestags. © Kay Nietfeld/dpa

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge hat die geplante Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland als „komplett unsinnig“ kritisiert. „Es geht um Menschen, die alle Voraussetzungen für den Erhalt der Staatsangehörigkeit erfüllen, die sich besonders schnell integrieren, die gut Deutsch sprechen und hier arbeiten“, sagte Dröge der Deutschen Presse-Agentur. Deren Einbürgerung zu erschweren, sei „ein Signal des Misstrauens“, das unvernünftig sei und Deutschland schade.

Unter dieser „rückwärtsgewandten Politik“ der schwarz-roten Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) würden vor allem Tausende kleine, mittlere und große Unternehmen in Deutschland leiden, weil gut integrierte und hoch qualifizierte Arbeitskräfte abgeschreckt würden. „Wir sind auf Einwanderung in den Arbeitsmarkt angewiesen“, sagte Dröge.

Teil der Ampel-Reform wird rückgängig gemacht

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dem Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Abschaffung der von der Ampel-Regierung eingeführten beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Zuwanderer vorsieht. Die Union spricht von „Turbo-Einbürgerungen“, die künftig nicht mehr möglich sein sollen.

Damit wird ein Punkt aus der von SPD, Grünen und FDP verabschiedeten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückgängig gemacht. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass, die von der Ampel ebenfalls beschlossen worden war, wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag aber festhalten.

26 Mai 2025 0 Kommentare
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