Antisemitismus: Hochschulen dürfen radikale Studenten rauswerfen

von Fremdeninfo

 Quellenangabe Von  HAZ

Die rot-grüne Koalition in Niedersachsen will das Hochschulgesetz umfassend ändern. Kritik kommt von der Opposition: Der CDU mangelt es bei der Novelle an Strategie und Plänen zur Finanzierung.

In Niedersachsen dürfen Universitäten künftig härter auf antisemitische Anfeindungen oder Übergriffe reagieren. Die Hochschulleitungen sollen die Möglichkeit haben, Studenten, die antisemitisch agieren oder extremistisch und gewaltbereit auftreten, eine Rüge zu erteilen, sie zeitweise von Vorlesungen auszuschließen oder sie sogar zu exmatrikulieren. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen plant eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes.

Nach Angaben von Wissenschaftsminister Falko Mohrs wird dieser Baustein der geplanten Hochschulgesetznovelle vorgezogen. „Das ist richtig und notwendig, denn der Schutz von Studierenden vor Gewalt und Antisemitismus sorgt für ein sicheres Studienumfeld“, sagte der SPD-Politiker dieser Redaktion. Hochschulen müssten Orte sein, an denen alle Studierenden ohne Angst lernen, lehren und forschen können. Mohrs: „Wer Opfer schützt, schützt zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Studium.“

In den deutschen Hochschulen ist die Anzahl der antisemitischen Vorkommnisse im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr von 151 auf 450 gestiegen. 2022 hatte die Anzahl noch bei 23 gelegen. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesverbands Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) hervor. In pro-palästinensischen Protestcamps seien antisemitische Stereotype verbreitet worden. Zudem seien Mitarbeitende und Studierende beleidigt, bedroht und angegriffen worden, heißt es darin. In Niedersachsen waren Vorfälle unter anderem in Göttingen und Braunschweig bekannt geworden.

„Antisemitismus, Einschüchterung und Hass haben keinen Platz an unseren Hochschulen“, sagte SPD-Fraktionschef Stefan Politze dieser Redaktion. „Wir stehen für eine angstfreie Wissenschaft und Lehre in Niedersachsen und wollen den Hochschulen darum schnell Instrumente zum Schutz von Studierenden und Lehrenden an die Hand geben.“

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Pippa Schneider betonte, dass die Koalition die Bedrohungslage, über die jüdische Studierende und Dozenten immer wieder berichteten, sehr ernst nehme. „Wir erlauben es Hochschulpräsidien künftig, Sanktionen wie den Ausschluss von Lehrveranstaltungen, aber auch eine Exmatrikulation auszusprechen“, sagte Schneider. „Angriffe oder Bedrohungen mit antisemitischem, rassistischem, queerfeindlichem oder geschlechtsbezogenem Hintergrund werden an Universitäten nicht geduldet, sondern streng geahndet.“

Auch in Bayern beabsichtigt die CSU-geführte Landesregierung, mit einem neuen Strafkatalog gegen Antisemitismus an Hochschulen vorzugehen. Studierende müssten dann bei schwerem Fehlverhalten landesweit mit einer Exmatrikulation rechnen. Im Zuge der Novelle werde ein Strafenkatalog verankert, welcher neben Rügen auch die Exmatrikulation oder das Verbot einer erneuten Immatrikulation als „ultimative Sanktion“ vorsehe, hieß es.

Mit der Novelle soll künftig auch die Abwahl von Hochschulpräsidenten in einem einvernehmlichen Verfahren von Senat, Hochschulrat und Fachministerium möglich sein. Ziel sei im Falle von Konflikten an einer Hochschule ein früher, konstruktiver Dialog, hieß es aus dem Ministerium. Mohrs steht wegen der Abwahl von Uni-Präsidenten seit Monaten in der Kritik.

CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner kritisierte, dass der Minister eine umfassende Hochschulreform versprochen habe, aber jetzt nur einen dünnen Entwurf liefere: kein Wort zu Finanzierung, Strategie, Exzellenz, Digitalisierung oder Ausgründungen. „Das bleibt deutlich hinter dem eigenen Anspruch zurück“, sagte Lechner.

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