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Flüchtling, Migrant, Asylbewerber – Anekente Aysulbewerber

von Fremdeninfo 12 Dezember 2018
von Fremdeninfo 12 Dezember 2018
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Flüchtling, Migrant, Asylbewerber – Anekente Aysulbewerber  

 

Von Barbara Schmickler, tagesschau.de

 

 

im Alltagsgebrauch werden diese Begriffe oft verwechselt. Dass sogar Politiker sie nicht immer präzise verwenden, bewies jüngst Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), der Migranten und Asylbewerber in einen Topf warf.  

Nach Angaben der UNO Flüchtlingshilfe sind 65,6 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, Südsudan, dem Jemen und dem Irak.  Auch aus der Türkei Laut Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde fast die Hälfte der Asylanträge in Deutschland im ersten Halbjahr 2017 von Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan gestellt.

Wer gilt als Migrant?

Als Migrant gilt, wer innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort zieht. Genau genommen sind demnach auch Flüchtlinge Migranten. Meistens ist allerdings von Migration die Rede, wenn jemand aus eigenem Antrieb das Land verlässt. Ein Grund dafür kann die Aussicht auf eine bessere wirtschaftliche Perspektive sein.

Wer gilt als Asylbewerber?

Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz geregelt. Asyl steht allen Menschen zu, die politisch verfolgt werden. Das bedeutet, dass sie vom Heimatstaat so stark ausgegrenzt werden, dass ihre Menschenwürde verletzt wird. Allgemeine Notsituationen wie ein bewaffneter Konflikt oder Armut berechtigen nicht zu Asyl.

Das BAMF entscheidet über einen Asylantrag. Wird ihm stattgegeben, dann wird der Asylbewerber zu einem Asylberechtigten mit einem Aufenthaltsrecht für zunächst drei Jahre und mit einer Arbeitserlaubnis.

Wer gilt als Flüchtling?

Umgangssprachlich werden Menschen, die vor Krieg, Hunger oder wirtschaftlichen Zwängen nach Deutschland fliehen, als Flüchtlinge bezeichnet. Juristisch gesehen ist ein Flüchtling allerdings nur jemand, der unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Als Flüchtling anerkannt werden demnach nicht nur politisch Verfolgte, sondern auch Menschen, die durch nichtstaatliche Parteien oder Organisationen verfolgt werden aufgrund ihrer

  • Rasse,
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung,
  • Religiosität oder ihrer
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Ein Flüchtling hat das Recht auf Schutz in einem anderen Land. Ob einem geflohenen Menschen Schutz in Deutschland gewährt wird, prüft ebenfalls das BAMF.

Was ist subsidiärer Schutz?

Für Menschen, die nicht als Flüchtling anerkannt werden und auch kein Asyl erhalten, gibt es noch die Möglichkeit des subsidiären – also des vorübergehenden – Schutzes. Der Aufenthaltsstatus wird Menschen gewährt, denen im Heimatland Folter, die Todesstrafe oder große Gefahr durch einen bewaffneten Konflikt drohen. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und dürfen eine Arbeit aufnehmen.

Wann wird eine Duldung ausgesprochen?

Wer keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, muss das Land wieder verlassen. Ausreise oder Abschiebung sind aber nicht immer möglich. Gründe dafür können fehlende Ausweisdokumente oder Reiseunfähigkeit aufgrund von Krankheiten sein. So lange, wie die Betroffenen nicht ausreisen oder abgeschoben werden können, werden sie geduldet. Eine Duldung kann für wenige Tage oder einige Monate ausgestellt werden. Sie kann jederzeit aufgehoben werden.

Wer hat ein Recht auf Asyl in Deutschland? Was bedeutet Duldung? Unter welchen Umständen darf ein Flüchtling in Deutschland arbeiten? Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber – tagesschau.de gibt einen Überblick und erklärt die Begriffe.

Von Barbara Schmickler, tagesschau.de

Wie unterscheiden sich Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber?

Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie: Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als „Flüchtlinge“ bezeichnet. Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als „Migranten“. Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als „Asylbewerber“ bezeichnet.

Wer gilt als Flüchtling?

Wer gilt als Kontingentflüchtling?

Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden. Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass für bestimmte Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

  • Die Anordnung kann sich sowohl auf Personen beziehen, die schon in Deutschland sind oder noch nach Deutschland kommen.
  • Die Anordnung auf einer nationalen Entscheidung beruhen. Die obersten Landesbehörden oder das Bundesinnenministerium kann sie aussprechen. Die Gründe dafür können sowohl völkerrechtlich als auch humanitär sein oder der Wahrung politischer Interessen Deutschlands dienen.
  • Nach Artikel 24 des Aufenthaltsgesetzes kann auch vorübergehender Schutz durch eine Entscheidung auf EU-Ebene gewährt werden.

 

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