Von: Volat-vorberg online
Zwei Wochen nach Inkrafttreten des Kopftuchverbotes für unter 14-jährige Mädchen an Schulen ist das Bildungsministerium mit der Umsetzung soweit zufrieden. Es werde größtenteils eingehalten, österreichweit gebe es nur wenige bekannte Fälle von Verstößen, derzeit in etwa 80, heißt es aus dem Ministerium zur APA. In den Bildungsdirektionen lautet eine erste Zwischenbilanz: „Die Umsetzung erfolgt großteils problemlos.“ Eine Anzeige gab es bisher in Niederösterreich.
Seit diesem Schuljahr ist per Gesetz verboten, dass ein Mädchen unter 14 am Schulgelände „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Bei einem Verstoß wird es zuerst in einem vertraulichen Einzelgespräch von der Klassenlehrkraft aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen. Wirkt das nicht, ist „unverzüglich“ die Direktion einzuschalten, die die Eltern über das Gesetz und dessen Ziel – den Schutz der Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck – informieren muss. Kommt das Mädchen trotzdem weiter mit Kopftuch in die Schule, wandert das Verfahren in die Bildungsdirektion. Bei weiteren Verstößen kann die Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen bis zu 800 Euro verhängen, und zwar auch mehrfach. Bisher gebe es nur „einige Fälle“, die auf diese Ebene gehoben wurden, weil es durch die Gespräche zwischen Schulleitung und Eltern zu keiner Einigung gekommen ist. Erst wenn auch dieses Gespräch erfolglos verläuft, wird der Verstoß durch die Bildungsdirektion zur Anzeige gebracht.
Zwei Wochen nach Inkrafttreten des Kopftuchverbotes für unter 14-jährige Mädchen an Schulen ist das Bildungsministerium mit der Umsetzung soweit zufrieden. Es werde größtenteils eingehalten, österreichweit gebe es nur wenige bekannte Fälle von Verstößen, derzeit in etwa 80, heißt es aus dem Ministerium zur APA. In den Bildungsdirektionen lautet eine erste Zwischenbilanz: „Die Umsetzung erfolgt großteils problemlos.“ Eine Anzeige gab es bisher in Niederösterreich.
Seit diesem Schuljahr ist per Gesetz verboten, dass ein Mädchen unter 14 am Schulgelände „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Bei einem Verstoß wird es zuerst in einem vertraulichen Einzelgespräch von der Klassenlehrkraft aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen. Wirkt das nicht, ist „unverzüglich“ die Direktion einzuschalten, die die Eltern über das Gesetz und dessen Ziel – den Schutz der Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck – informieren muss. Kommt das Mädchen trotzdem weiter mit Kopftuch in die Schule, wandert das Verfahren in die Bildungsdirektion. Bei weiteren Verstößen kann die Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen bis zu 800 Euro verhängen, und zwar auch mehrfach. Bisher gebe es nur „einige Fälle“, die auf diese Ebene gehoben wurden, weil es durch die Gespräche zwischen Schulleitung und Eltern zu keiner Einigung gekommen ist. Erst wenn auch dieses Gespräch erfolglos verläuft, wird der Verstoß durch die Bildungsdirektion zur Anzeige gebracht.