Atılım Paris/Avrupa Demokrat
In Paris sind Frauen auf die Straße gegangen, um gegen sexistischer und sexueller Gewalt zu demonstrieren und ein umfassendes Gesetz zu fordern. Bei der Aktion mit Lichtern erhoben die Frauen ihre Stimme gegen Gewalt; mit ihren Liedern während des Marsches stärkten sie die Solidarität und ihre Entschlossenheit zum Kampf. Die französische Nationalversammlung nahm den Gesetzentwurf an, der den Kampf gegen sexuelle und sexistische Gewalt an Frauen und Kindern stärken soll.
In der französischen Hauptstadt Paris stärken Frauen den Kampf gegen Gewalt.
Die Frauen, die auch eine Sitzblockade vor dem Parlament durchführten, forderten konkrete Schritte zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Kinder, zum Schutz der Opfer und zur Verhinderung der Straflosigkeit der Täter. Die Proteste fanden zu einer Zeit statt, in der der umfassende Gesetzentwurf im Parlament debattiert wurde und in die Abstimmungsphase eintrat.
Auch der Bund Sozialistischer Frauen (SKB) in Frankreich nahm an der Aktion teil und bezog seinen Platz im Kampf der Frauen für Gleichheit, Freiheit und ein gewaltfreies Leben. Die Frauen sind mit ihren Lichtern, ihren Liedern und ihrem organisierten Kampf auf den Straßen.
Umfassender Gesetzentwurf gegen Gewalt passiert das Parlament in Frankreich
Die französische Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf angenommen, der den Kampf gegen sexuelle und sexistische Gewalt an Frauen und Kindern stärken soll. Während die an den Senat zu übermittelnde Regelung wichtige Schritte zum Schutz der Opfer und zur Verbesserung der Ermittlungen enthält, werden die Finanzierung und die Rechte ausländischer Opfer weiterhin diskutiert.
Der in Frankreich als „umfassendes Gesetz“ bezeichnete Entwurf wurde am 13. Oktober in der Nationalversammlung in erster Lesung mit 503 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen angenommen. Die Fraktion La France Insoumise (LFI / Unbeugsames Frankreich) enthielt sich der Stimme. Damit der Entwurf in Kraft treten kann, muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.
Die Regelung, die aus der Arbeit von mehr als 140 feministischen und Kinderrechtsorganisationen hervorgegangen ist, zielt darauf ab, einen ganzheitlichen Ansatz zu schaffen, der die Prävention von Gewalt, die Unterstützung von Opfern und die Strafverfolgung der Täter umfasst. Die Montagsdemonstrationen nach der Ermordung des Kindes Lyhanna rückten die Forderung nach einer umfassenden gesetzlichen Regelung wieder in den Mittelpunkt der Agenda.
Mindeststandards für Ermittlungen werden eingeführt
Zu den Kernartikeln des Entwurfs gehört die Festlegung von Mindestermittlungsschritten, um zu verhindern, dass Gewaltanzeigen ohne ausreichende Untersuchung eingestellt werden. Auch die Einrichtung von spezialisierten Polizeieinheiten und Justizstrukturen ist vorgesehen.
Eine der bemerkenswertesten Bestimmungen des Entwurfs ist die Regelung von Inzest als eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetzbuch und die Ausweitung seiner Definition auf Cousins und Cousinen ersten Grades. Um die Gewalt, der Kinder ausgesetzt sind, festzustellen, ist geplant, Schulgespräche schrittweise auszuweiten und ab 2032 jährlich durchzuführen. Zudem ist für kindliche Opfer ein medizinischer Versorgungsprozess vorgesehen, der die Behandlung psychischer Traumata umfasst.
Recht auf bezahlten Sonderurlaub für Opfer erneut angenommen
Der Artikel über den Sonderurlaub für Opfer, der in den Parlamentsdebatten am 9. Oktober abgelehnt worden war, wurde am 13. Oktober erneut zur Abstimmung gestellt und dem Text hinzugefügt.
Die Regelung sieht vor, dass Beschäftigte, die Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung oder sexistischem Verhalten wurden, ohne Lohnverlust Urlaub nehmen können, um gerichtliche, medizinische, psychologische und administrative Schritte zu erledigen. Im privaten Sektor beträgt die Urlaubsdauer zehn Tage, sofern kein Tarifvertrag vorliegt; durch Tarifverträge kann diese Dauer verlängert werden. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind höchstens zehn Arbeitstage Sonderurlaub vorgesehen.
Artikel zum Schutz gewaltbetroffener Opfer ohne Aufenthaltsrecht gestrichen
Der Entwurf enthielt ursprünglich einen Artikel, der verhinderte, dass gegen ausländische Opfer, die sexuelle Gewalt bei der Polizei anzeigen, eine Ausreiseaufforderung erlassen wird. Dieser Schutz war insbesondere für Personen ohne Aufenthaltsrecht von großer Bedeutung. Der Artikel wurde jedoch während der Debatten im Parlament gestrichen. Somit besteht für diese Personen weiterhin das Risiko der Abschiebung aufgrund ihres Aufenthaltsstatus, selbst wenn sie die Gewalt anzeigen.
Die Streichung des Artikels wurde durch Änderung Anträge der rechtsextremen Rassemblement National sowie von Zentrums- und rechten Fraktionen angenommen. Die LFI begründete ihre Enthaltung bei der Schlussabstimmung damit, dass der Entwurf keinen ausreichenden Schutz für die schutzbedürftigsten Gruppen, allen voran ausländische Frauen, biete.
Auch die sexuelle Ausbeutung im digitalen Raum wurde in den Debatten diskutiert. Die angenommene Regelung macht die Bestrafung von Personen, die kostenpflichtige Online-Sexualdienstleistungen in Anspruch nehmen, vom Vorliegen einer sexuellen Ausbeutungssituation abhängig. Die Bestimmung beinhaltet kein allgemeines Verbot für Plattformen wie OnlyFans.
Finanzbedarf von drei bis vier Milliarden Euro
Die für die Umsetzung des Gesetzes erforderliche Finanzierung bleibt eine der größten Unsicherheiten des Prozesses. Die Regierung bezifferte die Kosten der Maßnahmen am Ende der Parlamentsdebatten auf drei bis vier Milliarden Euro.
Die Ministerin für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Aurore Bergé, erklärte, man werde sich bemühen, im Haushalt 2027 Mittel für diesen Bereich bereitzustellen.
Die nächste Station des Entwurfs wird der Senat sein. Ob die im Parlament angenommenen Schutzbestimmungen im Endtext erhalten bleiben und wie viel Kapital für die Umsetzung bereitgestellt wird, wird die Hauptagenda der kommenden Verhandlungen bilden.