Artikel von Stefanie Hildebrandt/ BK Berliner Kurer
Wer Grundsicherung bezieht und mit Pfandflaschen ein paar Euro dazuverdient, sollte diese Regeln kennen. Ein 75-jähriger Rentner aus Hamburg meldete seine Einnahmen ehrlich beim Amt. Die Folge: Seine Leistungen wurden gekürzt. Der Fall löste bundesweit Diskussionen aus. Eine einheitliche Regel gibt es aber bis heute nicht.Wenn das Geld am Monatsende nicht mehr für Lebensmittel oder Medikamente reicht, bleibt manchen Senioren nur ein Ausweg: Neben der Grundsicherung im Alter, die 2025 immerhin rund 1,28 Millionen Personen 20
Um seine Ausgaben stemmen zu können, zog er nach eigenen Angaben abends los, sammelte Flaschen und Dosen und erzielte dabei 58,25 Euro Pfandgeld. Das Problem: Er meldete den Betrag korrekt beim Sozialamt. Kurz darauf wurde seine Grundsicherung um genau diesen Betrag gekürzt.Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen und wurde zunächst vom Straßenmagazin Hinz&Kunzt öffentlich gemacht. Viele Menschen fragten sich: Kann es wirklich sein, dass selbst mühsam gesammelte Pfandflaschen als Einkommen gelten?Die kurze Antwort lautet: Ja. Wer Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch erhält, muss sämtliche Einnahmen angeben. Die Behörden berufen sich dabei auf die Vorschriften des Sozialhilferechts, wonach Geldzuflüsse als Einkommen berücksichtigt werden können. Genau mit dieser Begründung rechnete das Bezirksamt Hamburg Altona die Pfanderlöse von Hans S. auf dessen Leistungen an.Die Entscheidungdes Amtes sorgte für heftige Kritik. Die Bezirksversammlung Altona sprach sich parteiübergreifend dafür aus, die gesetzlichen Spielräume zugunsten von Bedürftigen auszulegen. In der Diskussion wurde sogar argumentiert, dass Pfandsammler einen Beitrag für Umwelt und Stadtsauberkeit leisten.
Schließlich beschäftigte sich auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Angelegenheit. Nach Angaben der Behörden könne bei geringen Beträgen geprüft werden, ob diese den Lebensunterhalt tatsächlich wesentlich beeinflussen. Kleine Einnahmen müssten deshalb nicht zwangsläufig angerechnet werden. Es gibt also einen Ermessensspielraum.Nach Monaten der Diskussion erhielt Hans S. schließlich Recht. Künftig darf er bis zu 50 Euro monatlich aus dem Pfandsammeln behalten, ohne dass seine Grundsicherung gekürzt wird. Allerdings gilt diese Regelung nur für seinen konkreten Fall. Einen bundesweit festgelegten Freibetrag für Pfandsammler gibt es bislang nicht.Der Streit um wenige Euro Pfandgeld trifft einen Nerv. Denn immer mehr ältere Menschen kämpfen mit steigenden Kosten für Miete, Energie, Lebensmittel und Gesundheit. Dass ein Rentner nachts Flaschen sammeln muss, um über die Runden zu kommen, ist ein Problem, Nicht, dass er sich mit seiner Arbeit ein paar Euro dazu verdient.