Fest an Privatschule: Schüler singen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“

von Cumali Yağmur

Artikel von Rüdiger Soldt, Stuttgar/Faz

Die Merz-Schule in Stuttgart © dpa

Bei einem Sommerfest der Merz-Schule in Stuttgart haben Schüler ausländerfeindliche Gesänge angestimmt. Nach dem Ende des offiziellen Programms am 10. Juli sangen Schüler der angesehenen Privatschule den Song „L’amour toujours“, wandelten den Originaltext ab und skandierten: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“. Die Vorgänge auf der Feier sind durch mehrere Videoaufnahmen dokumentiert.

Der baden-württembergische Kultusminister Andreas Jung (CDU) sagte der F.A.Z.: „Die Schulen sind auf dem Grundgesetz gebaut. Die Würde aller Menschen ist unantastbar. Für Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz darf es an unseren Schulen keinen Raum geben.“ Auch die Zahl antisemitischer Vorfälle an Schulen steige, sagte Jung. Es sei deshalb notwendig, die Demokratiebildung an den Schulen weiter zu stärken.

Vorfälle wie der an der Merz-Schule müssen erst gemeldet werden, wenn es einen Schulverweis gibt. Man werde prüfen, sagte Jung, ob rassistische oder antisemitische Vorfälle nicht grundsätzlich meldepflichtig sein müssten. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass Fälle nicht gemeldet werden.

Vor zwei Jahren gab es einen ähnlichen Vorfall auf Sylt

Nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ zeigte sich der geschäftsführende Schulleiter, Frederik Merz, von dem Vorfall erschüttert und „irritiert“ über die „Alltagstauglichkeit des Songs“. Wie viele der etwa 200 feiernden Schüler die ausländerfeindlichen Parolen mitsangen, ist unklar. Eine Person habe man direkt ansprechen können. Der frischgebackene Abiturient sei des Platzes verwiesen worden. Seine Gesinnung soll nach bisherigen Erkenntnissen der Schulleitung nicht rechtsextremistisch sein.

Wir sind irritiert, weil da sogar Kinder mit Migrationshintergrund mitgesungen haben“, sagte Merz. Dass der Vorfall erst so spät bekannt wurde, rechtfertigt die Schulleitung mit der Notwendigkeit, die Vorgänge zunächst intern aufzuarbeiten. Der Abiturient und nun ehemalige Schüler habe in den Tagen danach Reue gezeigt, ihm sei der Vorfall extrem peinlich gewesen.

Inzwischen sei auch die Elternschaft über den Vorfall informiert worden. Strafrechtliche Konsequenzen wird es vermutlich nicht geben, denn einerseits liege bislang keine Strafanzeige vor, andererseits sei der geschmacklose Text von der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte ein Sprecher der Polizei mit.

Vor zwei Jahren, am 19. Mai 2024, hatte ein ähnlicher Vorfall für Schlagzeilen gesorgt. Damals hatten Partygäste im Außenbereich der prominenten „Pony“-Bar auf der Nordseeinsel Sylt zu dem Lied die gleichen ausländerfeindlichen Gesänge angestimmt

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