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Allein der Aufenthaltsstatus darf Familien nicht verdächtig machen!

von Fremdeninfo 12 Juni 2026
von Fremdeninfo 12 Juni 2026
217

Von: BKMO)

 
Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren geplante Verschärfungen in der Vaterschaftsanerkennung:
Gesetz belastet Familien in aufenthaltsrechtlich prekären Lebenslagen, unverheiratete Eltern und Kinder.
 
Der Bundestag berät heute abschließend über das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren den Gesetzentwurf scharf: Denn das Gesetz trifft Eltern, Kinder und Familien, die ohnehin rechtlich und sozial besonders verletzlich sind. Wer keinen gesicherten Aufenthalt hat, gerät schneller unter Verdacht.
Die Anerkennung der Vaterschaft soll in bestimmten Fällen von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig gemacht werden, wenn zwischen den Eltern ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht. Damit wird nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht zum Ausgangspunkt behördlicher Prüfung, sondern die aufenthaltsrechtliche Situation eines Elternteils. Wer geduldet, ausreisepflichtig oder im Asylverfahren ist, muss mit zusätzlichen Hürden rechnen.
„Besonders herausgeforderte Familien brauchen Entlastung, nicht pauschale Verdächtigung. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus darf kein Anlass sein, Elternschaft infrage zu stellen oder die rechtliche Absicherung eines Kindes zu verzögern“, erklärt Anna Sabel, Bundesgeschäftsführerin vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Bereits im Februar hatten sich über 40 Organisationen in einem offenen Brief gegen das Vorhaben gewandt. Sie warnten davor, Vaterschaftsanerkennungen in aufenthaltsrechtlich prekären Konstellationen pauschal unter Missbrauchsverdacht zu stellen. Die nun vorgenommenen Änderungen greifen diese Kritik nicht auf und gehen vollständig an der Lebensrealität betroffener Familien vorbei.
Die Folge des Gesetzes sind langwierige Verfahren mit gravierenden Auswirkungen auf Kinder:
„Wenn sich Vaterschaftsanerkennungen verzögern, fehlt Kindern über Monate ein rechtlich abgesicherter zweiter Elternteil. Das widerspricht dem Kindeswohl und gefährdet stabile Bindungen“, so Ehsan Djafari, Vorstandsvorsitzender der BKMO. “Kinder dürfen nicht für die Situation ihrer Eltern haftbar gemacht werden, ihre Rechte und ihr Schutz müssen bedingungslos im Mittelpunkt stehen.“
Solange die Verfahren verschleppt werden, erhalten Kinder oft keine oder nur vorläufige Geburtsurkunden. Dadurch wird Müttern und Vätern etwa das zustehende Elterngeld oder die Elternzeit verwehrt, der Anspruch auf Kindergeld blockiert und der Unterhaltsvorschuss entfällt. Im schlimmsten Fall droht Kindern sogar Staatenlosigkeit, wenn ihnen ein vermeintliches Fehlverhalten der Eltern pauschal zugerechnet wird. Damit werden Kinder für Umstände bestraft, auf die sie keinerlei Einfluss haben.
Gravierend sind die Auswirkungen auch für Familien, bei denen ein Elternteil in einem Drittstaat lebt. Wird die Vaterschaftsanerkennung verzögert oder erschwert, verzögert sich auch der Familiennachzug für die Mutter oder den Vater, mit der Folge, dass Kinder und Eltern über lange Zeiträume getrennt bleiben.
„Das Gesetz verschärft bestehende Hürden beim Familiennachzug zusätzlich und nimmt bewusst in Kauf, dass Familien auseinandergerissen werden“, so Sabel.
Da die gesetzlich vorgesehene Evaluation erst in drei Jahren erfolgen soll, ist ein zeitnahes politisches Gegensteuern nicht absehbar. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kündigen daher gemeinsam mit weiteren Organisationen ein zivilgesellschaftliches Monitoring an.
„Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes konsequent dokumentieren, Missstände sichtbar machen und die Politik nachdrücklich zum Handeln auffordern – im Interesse der betroffenen Kinder und Familien“, so Djafari und Sabel.
Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern.
Über iaf e.V.: Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahrzehnten an den Schnittstellen von Familien-, Migrations-, Bildungs-, und Antidiskriminierungspolitik für die Interessen binationaler + transnationaler Familien und Partnerschaften.
Amir Alexander Fahim
Bundesgeschäftsführer
 _ _ _

Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen

Obentrautstraße 72

10963 Berlin

030 896838126

info@bk-mo.de
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