Von Welt
Die oppositionelle Linkspartei (Die Linke) hat dem Bundestag einen Antrag vorgelegt, der vorsieht, dass Migranten, die seit mindestens fünf Jahren legal in Deutschland leben, an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Der Antrag bringt die seit Jahrzehnten andauernde Debatte über das „Ausländerwahlrecht“ in Deutschland erneut auf die Tagesordnung.
Der Antrag mit dem Titel „Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer“ wurde unter der Federführung des Linken-Abgeordneten Ferat Koçak vorbereitet und von zahlreichen Abgeordneten, darunter den Ko-Parteivorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, unterzeichnet.
Die Partei argumentiert, dass Millionen von in Deutschland lebenden Migranten zwar arbeiten, Steuern zahlen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, aber dennoch von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen bleiben.
„Demokratisches Repräsentationsdefizit entsteht“
Im Antrag wird darauf hingewiesen, dass ein Großteil der in Deutschland lebenden Migranten bereits seit vielen Jahren im Land ansässig ist, aber dennoch nicht an Wahlen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen darf.
Nach Ansicht der Linken stellt dies ein gravierendes Defizit in der demokratischen Repräsentation dar. Die Partei erinnert daran, dass im Jahr 2025 etwa 14 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, von denen rund 5 Millionen EU-Bürger sind. Statistiken zufolge beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der ausländischen Bevölkerung in Deutschland etwa 15 Jahre.
Die Parteiführung vertritt den Standpunkt, dass das Recht auf politische Teilhabe nicht an die Einbürgerung oder den wirtschaftlichen Status gebunden sein sollte.
Debatte über verfassungsrechtliche Hürden
Das Wahlrecht in Deutschland ist derzeit an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. In einem Urteil aus dem Jahr 1990 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der im Grundgesetz verankerte Begriff des „Volkes“ im Grundsatz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ die deutschen Staatsangehörigen meint, und erklärte entsprechende Landesregelungen zum Ausländerwahlrecht für nichtig.
Die Linke argumentiert hingegen, dass sich Deutschlands Identität als Einwanderungsland über die Jahre gefestigt habe und die rechtliche Auslegung neu bewertet werden müsse. Parteivertreter weisen darauf hin, dass in verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes lediglich vom „Volk“ statt explizit vom „deutschen Volk“ die Rede sei, weshalb der aktuelle Ansatz neu diskutiert werden könne.
Initiativen aus Schleswig-Holstein und Hamburg
Das Thema Ausländerwahlrecht kam in Deutschland erstmals im Jahr 1989 ernsthaft auf die Tagesordnung. Am 14. Februar 1989 verabschiedete das Land Schleswig-Holstein eine Regelung, die bestimmten Ausländergruppen, die seit mindestens fünf Jahren legal im Land lebten, das Wahlrecht bei Kommunalwahlen einräumte. Einen Tag später beschloss Hamburg, Ausländern mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens acht Jahren das Wahlrecht bei Bezirkswahlen zu gewähren.
Auf Antrag der CDU/CSU erklärte das Bundesverfassungsgericht beide Regelungen am 31. Oktober 1990 jedoch für verfassungswidrig und hob sie auf.
EU-Bürger sind wahlberechtigt
Kurz nach dem Urteil des Verfassungsgerichts wurde mit dem Vertrag von Maastricht das Recht für EU-Bürger eingeführt, an Kommunalwahlen in ihrem jeweiligen Wohnsitzland teilzunehmen. In diesem Rahmen dürfen in Deutschland lebende EU-Bürger seit 1994 bei Kommunalwahlen sowohl wählen als auch kandidieren.
Im Gegensatz dazu sind Millionen von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, allen voran Menschen türkischer Herkunft, trotz ihres langjährigen Aufenthalts in Deutschland weiterhin von Wahlen ausgeschlossen.
Kritik der Opposition
Der Vorstoß der Linken löste politische Debatten aus. Die Kritik konzentriert sich darauf, dass das Wahlrecht direkt mit der Staatsangehörigkeit verknüpft ist und eine Entkoppelung die Bedeutung der deutschen Staatsbürgerschaft schwächen könnte. Laut Gegenstimmen sollte das Wahlrecht nicht nur eine Folge der Betroffenheit durch das Leben im Land sein, sondern ein Ausdruck der Teilhabe an der politischen Souveränität.
Das Bundesinnenministerium erinnert zudem daran, dass langjährig in Deutschland lebende Migranten durch Einbürgerung das Wahlrecht erlangen können. Die Linke hingegen betont, dass Einbürgerungsprozesse nicht immer einfach seien und viele Menschen aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen diese Möglichkeit nicht nutzen könnten.
Unterschiedliche Praktiken in Europa
In Europa steigt die Zahl der Länder, die Ausländern das kommunale Wahlrecht gewähren. Schweden (seit 1975), Dänemark (seit 1981), die Niederlande (seit 1985) und Finnland (seit 1991) erlauben ansässigen Ausländern die Teilnahme an Kommunalwahlen. Auch in Ländern wie Belgien, Irland, Spanien, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Estland, Litauen und Ungarn können Ausländer unter bestimmten Bedingungen an lokalen Wahlen teilnehmen.
In Deutschland ist das Thema Ausländerwahlrecht durch den jüngsten Vorstoß der Linken erneut zu einem zentralen Diskussionspunkt der Bundespolitik geworden.