Von: Cumali Yagmur
Gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Bakırköy von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatbestands der „Beleidigung“ gemäß den Artikeln 125/1, 2, 3-a, 4 und 5 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) eingeleitet. Grund hierfür sind seine Äußerungen gegenüber Pressevertretern nach der ersten Anhörung im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2025/318 E., die sich gegen das Richtergremium richteten. Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll mitgeteilt.
Oberstaatsanwaltschaft Bakırköy
Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel kritisierte, dass der Vorsitzende des Richtergremiums Ekrem İmamoğlu mit „Angeklagter Ekrem“ ansprach. Er erklärte, dass eine solche Anrede durch einen Gerichtspräsidenten gegenüber einem Angeklagten falsch und beleidigend sei.
Es wird behauptet, dass das Richtergremium seit Beginn der Verhandlung Äußerungen getätigt habe, die darauf abzielen, die Angeklagten und deren Familien zu sabotieren. Zudem wurde vorgebracht, dass das Gericht bereits vor Prozessbeginn Informationen an die regierungsnahe Zeitung Yeni Şafak durchgestochen habe. Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel betonte, es sei inakzeptabel, dass das Gericht Informationen an parteiische Medien saniere.
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vorsitzenden der größten Oppositionspartei der Türkei wird als Verletzung der Meinungsfreiheit gewertet; es wird kritisiert, dass das Gericht parteiisch zugunsten der Regierung handele. Selbst die Anwälte der Angeklagten erklären, dass das Gericht nicht unparteiisch sei und dass es gegen die Verfassung verstoße, die Angeklagten noch vor einer Verurteilung wie Schuldige zu behandeln.
Es wird angeführt, dass 419 Angeklagte, darunter auch Ekrem İmamoğlu, seit etwa sechs Monaten in Haft gehalten werden, obwohl sie eigentlich ohne Untersuchungshaft den Prozess abwarten müssten. Es wird behauptet, dass dieser Prozess als Gelegenheit genutzt wird, um sich bei der amtierenden AKP-MHP-Regierung einzuschmeicheln. Auch die Angehörigen der Angeklagten verurteilten die parteiische Haltung des Gerichts und erklärten, dass Verfassungsrechte mit Füßen getreten würden.
Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel argumentierte, dass dieses Vorgehen ein Versuch sei, den Boden für die Verhaftung eines künftigen Präsidentschaftskandidaten zu bereiten. Die CHP befürchtet, dass selbst wenn es nicht Ekrem İmamoğlu ist, jeder andere potenzielle Kandidat ebenfalls verhaftet werden könnte. Laut Özgür Özel schafft die AKP-MHP-Regierung bewusst Gelegenheiten, um nur mit dem eigenen Kandidaten zur Wahl anzutreten und alle anderen Bewerber auszuschalten. Es wurde betont, dass dies ein deutliches Zeichen dafür sei, dass Demokratie, Recht und Gerechtigkeit in der Türkei untergraben