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Muttersprachenunterricht soll beim Deutschlernen helfen

von Cumali Yağmur 13 März 2025
von Cumali Yağmur 13 März 2025
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Muttersprachenunterricht soll beim Deutschlernen helfen

Von: HAZ                Saskia Döhner

                               

Muttersprachenunterricht soll beim Deutschlernen helfen

Land bringt neuen Spracherlass heraus und unterrichtet darüber im Kultusausschuss. Die Herkunftssprache kann Englisch als Pflichtfremdsprache im Ausnahmefall ersetzen.

Hannover. Das Land Niedersachsen will den Muttersprachenunterricht stärken. Wer seine Herkunftssprache besser beherrsche, könne erwiesenermaßen auch schneller Deutsch lernen, betonte Mustafa Yalcinkaya vom Kultusministerium bei einer Unterrichtung des Ministeriums zu Sprachförderung im Kultusausschuss des Landtages.

Dabei gehe es nicht darum, Deutschstunden zu kürzen, um stattdessen Türkisch, Polnisch, Arabisch oder Russisch zu unterrichten. „Der Regelunterricht geht immer vor.“

Mehrsprachigkeit sei in unserer Gesellschaft Realität. Wichtig sei es, durch den Muttersprachenunterricht auch eine emotionale und kulturelle Verbindung zur Sprache des Herkunftslandes aufzubauen. Yalcinkaya, der jahrelang als Schulleiter in Garbsen tätig, war, sagt: „Lernende, die stolz auf ihre Erstsprache sind, bringen Lust auf Sprache mit, das hilft beim Deutschlernen.“ Kinder könnten oft ihre Muttersprache gut sprechen, seien aber weniger fit im Lesen oder Schreiben. Genau hier wolle der neue Muttersprachenunterricht ansetzen.

Kein Rechtsanspruch auf
Muttersprachenunterricht

Bei der Aufnahme von Kindern sollen Schulen Familien aktiv über die Möglichkeit von Erstsprachenunterricht informieren. Kommen an einem Standort acht Interessierte für eine bestimmte Sprache zusammen, kann die Schulleitung bei der Schulbehörde die Einrichtung eines bestimmten Sprachkurses beantragen. Damit auch kleine Schulen und seltene Sprachen berücksichtigt werden, ist die Mindestzahl im neuen Runderlass Sprache, der Anfang Februar in Kraft getreten ist, von zehn auf acht Schüler herabgesetzt worden. Auch wenn die Mindestzahl nicht erreicht ist, müssen die Schulen den Bedarf beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung melden. Ein Rechtsanspruch auf Erstsprachenunterricht gibt es nicht. Die Teilnahme ist freiwillig.

Zurzeit gibt es Herkunftssprachenunterricht hauptsächlich an Grundschulen. Nach Ministeriumsangaben wurden im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 7515 Kinder von 107 Lehrkräften in zwölf unterschiedlichen Sprachen unterrichtet. Der Unterricht kann auch in altersgemischten Gruppen stattfinden. Der Leistungsstand der Schüler kann dabei unterschiedlich sein. Der Muttersprachenunterricht wird meist im Zuge von Arbeitsgemeinschaften mit zwei bis drei Wochenstunden erteilt, möglich sind auch schulübergreifende Kurse. Das Lernangebot solle aber möglichst wohnortnah für die Kinder sein.

Die Erstsprachenlehrkräfte dürfen an mehreren Schulen parallel eingesetzt werden, aber maximal an drei Standorten. Die Lehrkräfte müssen in der Sprache, die sie unterrichten, aber auch in Deutsch mindestens den Leistungsstand C 1 erreichen. Für die Sprachen Griechisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch und Kroatisch seien Experten vorhanden, für andere Sprachen werde man bei Bedarf Lehrkräfte suchen.

Der neue Sprachenerlass sieht auch die Möglichkeit vor, dass Jugendliche mit ihrer Herkunftssprache Fremdsprachenvorgaben aus der Sekundarstufe I abdecken. Über digitale Sprachfeststellungstests soll dann der jeweilige Leistungsstand geprüft werden. Englisch als Pflichtfremdsprache kann nur im Ausnahmefall ersetzt werden, etwa wenn Jugendliche erst sehr spät ins deutsche Schulsystem kommen. Wer am Ende der neunten oder zehnten Klasse weniger als drei vollständige Schuljahre Englischunterricht hatte, kann Englisch über eine Erstsprache ersetzen, muss dann aber beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe mit einer zweiten Pflichtfremdsprache neu beginnen. In der Oberstufe gibt es keinen Muttersprachenunterricht mehr.

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Cumali Yağmur

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