Kommentar zur Migrationspolitik: Nicht nochmal mit dem Kopf durch die Wand

von Cumali Yağmur
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        Kommentar zur Migrationspolitik: Nicht nochmal mit dem Kopf durch die Wand

             Artikel von Daniel Deckers / Faz

                 

                           Polizisten am 8. Mai 2025 am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt/Oder © dpa

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sich öffentlich bemüßigt fühlt, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Anfang Juni über die Unzulässigkeit von Zurückweisungen an der polnisch-deutschen Grenze zwar um eine Einzelfallentscheidung handele, diese aber von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Tatsächlich hat das CSU-geführte Bundesinnenministerium in dem fraglichen Verfahren all jene Argumente vortragen lassen, die es der Bundesrepublik erlauben sollen, bei der Einreise aus einem EU-Nachbarstaat von der Durchführung eines Asylverfahrens nach der Dublin-III-Verordnung abzusehen.

Überzeugen konnte es die Kammer aber nicht – was dem Verfahren ebenjene über den Einzelfall hinausweisende Bedeutung verleiht, die der Bundesinnenminister zumindest anfangs nicht zu erkennen glaubte. Dabei wäre Dobrindt gut beraten, nicht seehoferhaft den Erfahrungsjuristen zu geben, sondern einfach aus dem Maut-Debakel zu lernen.

Auch damals wollte die CSU mit dem Kopf durch die Wand namens Europarecht. Sollte die Bundesregierung abermals auf einen deutschen Sonderweg setzen anstatt auf eine politisch umfassend flankierte Neubewertung europäischen Rechts, dürfte sie auf dem Feld der Migrationspolitik ähnlich spektakulär scheitern. Das aber sollte man nicht nur ihr nicht wünschen, sondern dem freiheitlichen Rechtsstaat.

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