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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
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Flüchtlinge

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Bildung

Schwarz-Grün will Mehrsprachigkeit an Schulen fördern

von Fremdeninfo 2 Juli 2025
von Fremdeninfo

Schwarz-Grün will Mehrsprachigkeit an Schulen fördern

                   Artikel von Viktoria Pehlke

Düsseldorf. Schülerinnen und Schüler, die bilingual aufwachsen, können davon in der Schule profitieren. Die Regierungsfraktionen wollen das Angebot für mehrsprachlichen Unterricht nun weiter ausbauen. Ein entsprechender Antrag soll bald im Landtag besprochen werden.

 

 

                                                                            

                          Mehrsprachigen Kindern soll es leichter fallen, in der Schule Fremdsprachen zu lernen. (Symbolbild) © Monika Skolimowska

Die Fraktionen von CDU und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag wollen die Mehrsprachigkeit an Schulen stärken – so steht es in einem Antrag, den die Regierungsparteien für die kommende Plenarwoche gestellt haben. Die Fraktionen wollen damit vor allem Kinder fördern, die bilingual aufwachsen und von ihrer Erstsprache im Schulalltag und im späteren Berufsleben profitieren könnten.

Rund 44 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen haben eine internationale Biografie, heißt es in dem Antrag. Nicht ohne Grund sei das Land bundesweit Spitzenreiter im Angebot von „herkunftssprachlichen Unterricht“. Nun wollen die Parteien das Angebot weiter ausbauen – und verändern. Denn allein der Bezug auf die Herkunftssprache, sei nicht mehr unbedingt zeitgemäß, wenn es um Kinder in der dritten oder vierten Generation von Familien mit Einwanderungsgeschichte geht. Vielmehr müsse eine „multikulturelle Identität als Normalität“ anerkannt werden.

Der Antrag verweist auf die Vorteile, die zweisprachiges Aufwachsen für die Kinder hat: leichteres Erlernen von Sprachen, Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten und eine höhere Lernmotivation, wenn die Erstsprache aktiv in den Unterricht eingebracht wird. Darauf deuten zumindest Studien hin – unter anderem eine der Universität Hamburg. Außerdem habe Mehrsprachigkeit an Schulen auch einen gesellschaftlichen Mehrwert: Sie leiste „einen aktiven Beitrag zum Abbau von Vorurteilen, zur Demokratieförderung und zum sozialen Miteinander“, heißt es. Auch im späteren Berufsleben hätten Schüler Vorteile durch höhere Fremdsprachenkenntnisse. Sie seien ein „Karrierebooster“ und die sprachliche Vielfalt für NRW ein ökonomischer Standortvorteil.

Um diese Ziele zu erreichen, müsse herkunftssprachlicher Unterricht allerdings neu gedacht werden. Man müsse den Unterricht an die heutigen Lebensrealitäten von Familien anpassen und somit auch den Eltern vermitteln, dass es wertgeschätzt werde, wenn ihre Kinder bilingual aufwachsen.

Um Mehrsprachigkeit in den Unterricht zu integrieren, schlagen die Fraktionen vor, Lehrkräfte weiterzubilden und sprachliche Vielfalt innerhalb der Kollegien zu stärken. Das sei zum einen durch Fortbildungen möglich, zum anderen aber auch durch den verstärkten Seiteneinstieg von Lehrkräften für herkunftssprachlichen Unterricht.

Für ländliche Räume, in denen der Zugang zu mehrsprachigem Unterricht häufiger mit weiten Strecken verbunden ist, sollten digitale Angebote geprüft werden. Auch für Sprachen, die sehr wenig gesprochen werden, könnte ein digitales Angebot Lücken schließen.

Lob für den Antrag von Schwarz-Grün gab es aus der Opposition: Die SPD-Fraktion hatte Anfang Mai selbst einen Antrag zur Mehrsprachigkeit an Schulen gestellt. Ihre Schulpolitische Sprecherin, Dilek Engin, sagte unserer Redaktion: „Wir haben uns des Themas Mehrsprachigkeit schon mehrfach im Landtag angenommen. Wenn es uns gelingt, hier jetzt mit den regierungstragenden Fraktionen gemeinsam etwas zu bewirken, dann wäre das tatsächlich ein schöner Erfolg für die Betroffenen und eine Bestätigung unserer Bemühungen.“

Ayla Celik, Vorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW ist der Meinung, dass Sprache der Schlüssel zu Bildungserfolg und gesellschaftlicher Teilhabe sei. „Mehrsprachigkeit ist kein Defizit, sondern eine Stärke. Doch diese Stärke kann nur wirken, wenn alle Kinder gleichzeitig die Unterrichtssprache Deutsch sicher beherrschen“, sagte sie unserer Redaktion. Die GEW fordere deshalb neben dem Ausbau der Herkunftssprachförderung auch eine massive Stärkung der Deutschförderung. „Nur so wird aus sprachlicher Viefalt echte Chancengleichheit“, so Celik.

2 Juli 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Dobrindt kündigt Initiative zur „Härtung“ von EU-Asylsystem an

von Cumali Yağmur 2 Juli 2025
von Cumali Yağmur

 

 Dobrindt kündigt Initiative zur „Härtung“ von EU-Asylsystem an

              Von DTS Nachrichtenagentut

 

 

 

 

                             

                         Alexander Dobrindt am 02.07.2025 © via dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine Initiative mit fünf europäischen Amtskollegen zur Schärfung der geplanten Asylreformen auf europäischer Ebene angekündigt. „Es gibt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das wir als Bundesregierung schärfen und härten wollen“, sagte der Bundesminister dem „Focus“. „Wir werden noch im Juli eine gemeinsame Initiative mit fünf Staaten dazu starten und gegenüber der Europäischen Kommission eine gemeinsame Stellungnahme formulieren.“

Neben Frankreich sei Deutschland auch im Gespräch mit Tschechien, Österreich, Polen und Dänemark. Dobrindt forderte konkret die „Entfernung des Verbindungselements“. Bislang ist vorgesehen, dass nur dann davon ausgegangen wird, dass geflüchtete Person aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, wenn eine „Verbindung“ zwischen dem Schutzsuchenden und dem betreffenden Drittstaat besteht.

„Das wollen wir abschaffen und gleichzeitig unsere strategischen Partnerschaften mit Drittstaaten ausbauen“, sagte der Bundesminister weiter. „Ich glaube, dass das Drittstaatsprinzip eine zwingend notwendige Erweiterung von GEAS ist, um dafür zu sorgen, dass das Geschäftsmodell der kriminellen Schleuserbanden durchbrochen wird.“

2 Juli 2025 0 Kommentare
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Information

Türkische Satire-Zeitschrift am Pranger: Angebliche Muhammad-Karikatur sorgt für Aufregung

von Cumali Yağmur 2 Juli 2025
von Cumali Yağmur

Türkische Satire-Zeitschrift am Pranger: Angebliche Muhammad-Karikatur sorgt für Aufregung

dpd/ Dtj 

 

Nach einer angeblich prophetendarstellenden Karikatur werden vier Mitarbeiter des türkischen Magazins „Leman“ festgenommen. Die Redaktion bestreitet die Vorwürfe. Kritik gibt es auch am Innenminister.

In der Türkei sind vier Menschen in Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Karikatur des Propheten Muhammad in einem Satiremagazin festgenommen worden. Der türkische Innenminister Ali Yerlikaya teilte am Montagabend auf der Plattform X Videos der Festnahmen des Grafikers, Zeichners, Chefredakteurs und des Geschäftsführers des Magazins „Leman“. Darauf ist zu sehen, wie Polizisten sie teils grob abführen.

Gegen das Magazin werde wegen der öffentlichen Verunglimpfung religiöser Werte ermittelt, teilte Justizminister Yılmaz Tunç mit. Im Islam ist es verboten, den Propheten bildlich darzustellen. In einer Stellungnahme auf X widersprach „Leman“ der Darstellung. Es handele sich bei der Karikatur nicht um den Propheten Muhammad. Der Name sei millionenfach in Benutzung, es werde mit der Zeichnung auf das Leid der Muslime im Nahen Osten aufmerksam gemacht. Es gehöre viel Böswilligkeit dazu, um die Zeichnung misszuverstehen. Die Redaktion bedauere aber, dass es dazu gekommen sei.

Demonstrierende rufen Parolen wie „Es lebe die Scharia“

In der Nähe des Bürogebäudes des Magazins im Stadtteil Beyoğlu war es am Sonntagabend zu wüsten Szenen gekommen, nachdem sich eine Gruppe von Männern zum Protest gegen die mutmaßliche Karikatur versammelt hatte. Berichten zufolge riefen sie Parolen wie: „Es lebe die Scharia.“ Laut der Nachrichtenplattform „Birgün“ wurden etwa Fensterscheiben und Türen an dem Gebäude beschädigt. Das zuständige Gouverneursamt in Beyoğlu verhängte am Dienstagmorgen ein eintägiges Demonstrations- und Versammlungsverbot für den Stadtteil. Auch auf ein weiteres Redaktionsbüro wurde mindestens ein Angriff vermeldet.

Eine Anwaltsvereinigung schrieb in einer Stellungnahme auf X, bei der Festnahme sei übertriebene Gewalt gegen die Mitarbeiter des Magazins angewendet worden und sprach von „Folter“. Das Vorgehen sei als Angriff auf Oppositionelle im Land zu verstehen. Die Regierung wolle sie mit derartigem Vorgehen zum Schweigen bringen. Es sei zudem nicht richtig, dass der Innenminister die Videos der Festnahme geteilt habe. Er sei Politiker und kein Richter, so einer der Kritikpunkte an Yerlikaya.

dpa/dtj

2 Juli 2025 0 Kommentare
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Archive

Migrationspolitik: Deutschland muss zu seinem Versprechen stehen

von Fremdeninfo 2 Juli 2025
von Fremdeninfo

 

Migrationspolitik: Deutschland muss zu seinem Versprechen stehen

             Artikel von David Will/ Zeiz Online

2.400 Menschen warten in Pakistan auf einen Brief vom Amt. Nun sollen sie abgeschoben werden – obwohl Deutschland ihnen Schutz versprochen hat. Das darf nicht passieren.

                         

Nach der Machtergreifung der Taliban flohen zehntausende Menschen aus Afghanistan – so wie dieser Junge, der im August 2021 mit seiner Familie in Frankfurt landete. © Thilo Schmuelgen/​Reuters

Wenn Unionsvertreter die Verschärfung des Asylrechts fordern, wird gern auf folgendes Ziel verwiesen: Das Wohl derjenigen müsse gestärkt werden, denen tatsächlich Schutz gebührt. „Unser Asylrecht ist heute ein Recht des Stärkeren“, hieß es passend dazu im Wahlprogramm der Union vor der Bundestagswahl. Geholfen werde mit dem geltenden Asylrecht vor allem denen, die genug Kraft und Geld hätten, um die europäischen Außengrenzen zu erreichen. Dabei sollte man besser „die Schwächsten schützen“, so das Argument – zum Beispiel, indem man an der Grenze strenger kontrolliert und die Menschen stattdessen über bilaterale Abkommen direkt aus ihren Herkunftsländern aufnimmt. 

Diesen Vorsatz könnte die unionsgeführte Bundesregierung heute in die Tat umsetzen. Knapp 2.400 Afghaninnen und Afghanen sitzen auf gepackten Koffern in Pakistan, nicht wenige von ihnen seit Monaten schon, teils seit über einem Jahr. Viele haben vor der Machtergreifung der Taliban im August 2021 mit und für Deutsche gearbeitet, als Ärztinnen, Journalisten und Übersetzer. Sie harren in Islamabad aus, weil die Ampelregierung ihnen Schutz vor den neuen Herrschern zugesichert hatte. Dafür hatte sie im Herbst 2022 das sogenannte Bundesaufnahmeprogramm und vorher schon ähnliche Verfahren aufgesetzt. 

Die Frist ist abgelaufen

Und heute, eine Bundestagswahl später? Will die neue Regierung, die schwarz-rote Koalition, damit nichts mehr zu tun haben. Sie will freiwillige Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ beenden, so steht es im Koalitionsvertrag. Im Fall der Afghanen und Afghaninnen bedeutet das, dass sie bereits getroffene Aufnahmezusagen ins Leere laufen lässt. Schon im Januar hatte die pakistanische Regierung verfügt, dass alle Afghanen das Land verlassen müssen, wenn Deutschland sich nicht zur Aufnahme bereit erklärt. Die Frist galt ursprünglich für Ende März, später wurde sie auf den 30. Juni verschoben. Wer nicht Folge leistet, soll abgeschoben werden, heißt es aus Islamabad, auch zurück nach Afghanistan. 

Diese Frist ist nun verfallen, ohne dass die Bundesregierung tätig geworden wäre. Einige hundert Betroffene durften in den vergangenen Monaten der Ampelregierung zwar noch nach Deutschland fliegen. Doch die allermeisten haben bis heute kein Visum erhalten. 

Und jetzt? Aus dem Auswärtigen Amt hieß es Ende Juni wolkig, man stehe in engem und hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung, um Abschiebungen zu verhindern. Dieselben vagen Sätze hatte man von dort vor Wochen schon gehört. Nur ist bislang dabei wenig bis gar nichts herausgekommen. Müssen die Menschen damit rechnen, dass demnächst Polizisten ihre Unterkünfte stürmen? Oder dürfen sie so lange bleiben, bis sie irgendwann von selbst aufgeben? Man weiß es nicht.

Auf der politischen Ebene werden unterdessen mehrdeutige Botschaften versandt. Außenminister Johann Wadephul (CDU) sagte Anfang Juni, man wolle rechtsverbindliche Aufnahmezusagen „selbstverständlich“ einhalten. Das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) betonte in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen Mitte Juni dagegen, dass man derzeit keine Visa an Betroffene ausstelle. Das traurige Ergebnis ist: Noch immer hat keiner der 2.400 Betroffenen Pakistan verlassen. Einige haben darum inzwischen vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage eingereicht. 

Von Beginn an schlecht durchdacht

Das ist unredlich. Ja, Kritiker verweisen zu Recht darauf, dass die Aufnahmeprogramme hastig aufgesetzt wurden und von Anfang an schlecht durchdacht waren. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach Anfang Juni angesichts der Afghanen und Afghaninnen von einer „Zuwanderung, die über NGOs gesteuert wurde“. Das war zwar maßlos übertrieben, verwies aber auf einen echten Geburtsfehler der Programme. Die Vorprüfung wurde an NGOs delegiert, die die Namen der Kandidaten dann weiterreichten. Nicht staatliche Organisationen – die sich oft per Satzung als Anwalt der Menschen vor Ort verstehen – sollten hier tatsächlich staatliche Aufgaben übernehmen und unparteiisch richten. Besser wäre es gewesen, das Bundesamt für Migration hätte früh Beamte vor Ort für diese Arbeit abgestellt, das sagen heute sogar ehemals Beteiligte. 

Auch sollen die Überprüfungen teils mangelhaft gewesen sein, in Einzelfällen soll sogar gelogen worden sein, um Menschen zur Ausreise zu verhelfen, wie der Spiegel berichtete. Wenn das stimmt, ist der deutsche Staat verpflichtet, genauer hinzuschauen und im Zweifel erneut zu prüfen. 

Das entbindet ihn allerdings nicht davon, Versprechen einzuhalten, die er einmal gegeben hat. In Afghanistan drohen den Betroffenen Haft, Folter und Tod, auf rückkehrende Frauen wartet unter den Taliban zudem ein Leben in Zuständen, die oftmals an Sklaverei grenzen. Die in Pakistan ausharrenden Menschen verdienen mindestens ein faires Verfahren und auch Hilfe. Wenn man denn wirklich die Schwächsten schützen will.  

2 Juli 2025 0 Kommentare
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Rassismus

Im Restaurant besser geschützt als auf Ämtern und in Behörden

von Fremdeninfo 1 Juli 2025
von Fremdeninfo

Rund ein Fünftel der Befragten haben Ungleichbehandlungen im Umgang mit Ämtern und Behörden erlebt. Das ergibt eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Mehrere Gruppen sind besonders häufig betroffen – auch bei der Polizei.

In einer Umfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat fast ein Fünftel der Befragten von Ungleichbehandlungen bei Ämtern und Behörden berichtet. In der am Dienstag veröffentlichten Erhebung gaben 19 Prozent an, von staatlichen Stellen schlecht behandelt worden zu sein.

Besonders stark betroffen sind demnach Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte (33 Prozent), mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (30 Prozent) sowie mit einem niedrigem sozioökonomischen Status (42 Prozent).

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, erklärte zu der bereits Ende 2023 erfolgten Erhebung, ein Viertel der Beratungsanfragen an ihre Behörde beträfen staatliche Diskriminierungen. Sie kritisierte, dass die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes gegen Diskriminierung nicht für staatliche Stellen gälten. Menschen in Deutschland seien damit „im Restaurant besser vor Diskriminierung geschützt als auf Ämtern und in Behörden“.

Ataman meldet Höchststand bei Anfragen wegen Diskriminierung – fast die Hälfte wegen Rassismus

In der Umfrage ging es etwa um das Gefühl, in Ämtern und Behörden nicht ernst genommen zu werden oder sich dort unterlegen zu fühlen. Auch die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit spielte zum Beispiel eine Rolle.

Die Befragten schilderten auch Benachteiligungen durch die Polizei. 16 Prozent gaben in der Umfrage an, hier unfair behandelt worden zu sein. Dabei fanden sich ebenfalls bei bestimmten Gruppen deutlich höhere Werte: Ein Viertel der Befragten mit familiärer Migrationsgeschichte gab an, von der Polizei unfair behandelt worden zu sein. Jüngere Menschen unter 36 Jahren gaben dies häufiger an als Ältere (24 Prozent). Außerdem sagten das häufiger Männer (20 Prozent) als Frauen (elf Prozent).

Von: Die Welt

1 Juli 2025 0 Kommentare
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Archive

Solingen: Deutsch-türkische Kandidatin will Oberbürgermeisterin werden

von Cumali Yağmur 1 Juli 2025
von Cumali Yağmur
Solingen: Deutsch-türkische Kandidatin will Oberbürgermeisterin werden
 

 

                                

In Solingen sorgt eine besondere Kandidatur für Aufmerksamkeit: Die 24-jährige Büşranur Çetin tritt bei der Kommunalwahl 2025 als Oberbürgermeisterkandidatin für die Alternative Bürgerinitiative Solingen (ABI) an.

 

Sie ist damit erst die zweite Person mit türkischen Wurzeln, die in Solingen für das höchste Stadtamt kandidiert – und die erste Frau im aktuellen Bewerberfeld. Bereits 2015 hatte mit H. C. einmal ein unabhängiger türkischstämmiger Solinger kandidiert, kam damals jedoch nur auf etwa 2,5 % der Stimmen. Auch für Çetin gelten die Wahlchancen als gering, denn sie ist politisch bislang ein No-Name und tritt ohne die Unterstützung einer etablierten Partei an. Wir stellen sie ein wenig vor.

Solingen ist nicht zufällig Bühne solcher Entwicklungen. Die bergische Großstadt erlangte 1993 traurige Berühmtheit, als bei einem rechtsextremen Brandanschlag fünf Mitglieder der türkischstämmigen Familie Genç ums Leben kamen. Dieses Trauma hat die Stadtgemeinschaft geprägt und das Bewusstsein für Rassismus und Integration geschärft. Heute hat rund ein Drittel der etwa 160.000 Solinger Einwohner einen Migrationshintergrund – viele davon türkischer Herkunft. Lange Zeit waren Menschen mit migrantischen Wurzeln in der Lokalpolitik kaum sichtbar. Doch mittlerweile fordern sie zunehmend Teilhabe ein.

„Wir gehören zu dieser Gesellschaft. Wir sind seit 60 Jahren hier… Wir haben Gutes und Schlechtes gemeinsam erlebt“, erklärte Rasim Çetin, Vorsitzender der Alternativen Bürgerinitiative – und Vater der Kandidatin – anlässlich des 30. Jahrestags des Anschlags. An der Stelle des abgebrannten Hauses kämpft er für ein Erinnerungsmuseum.

Die Stadt benannte 2023 einen Platz nach Mevlüde Genç – der Mutter der Opferfamilie, die nach dem Anschlag zur moralischen Stimme der Versöhnung wurde. Genç gilt als eines der größten Opfer rechtsextremistischer Gewalt in Deutschland – und gleichzeitig als bedeutendste Stimme für Menschlichkeit und Zusammenhalt. Ihr Tod 2022 wurde bundesweit betrauert.

Politische Außenseiter: Warum kandidieren No-Names ohne Chance?

Dass Kandidaten ohne breite Bekanntheit oder Parteiapparat antreten, hat mehrere Gründe. Zum einen stellen die großen Parteien bislang selten Migranten als Spitzenkandidaten in Städten wie Solingen auf – schon gar nicht für das Amt des Oberbürgermeisters. Wer dennoch ambitioniert ist, bleibt oft nur der Weg einer unabhängigen Wählergruppe. H. C.s Antritt 2015 wie auch nun Çetins Kampagne entstehen aus der Community heraus und richten sich primär an diese. Es geht darum, Menschen sichtbar zu machen, ihnen Gehör zu verschaffen und verstanden zu werden – egal welche Herkunft, welches Alter oder Einkommen sie haben. Gerade jüngere deutsch-türkische Bürger fühlen sich von traditionellen Parteien mitunter nicht vertreten und suchen nach alternativen politischen Ausdrucksformen.

Dabei ist den Initiatoren bewusst, dass ein unabhängiger Kandidat ohne etablierte Partei im Rücken kaum gewinnen kann. Çetin selbst betont jedoch andere Ziele: Sie wolle ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen. „Rassismus kennt keine Nationalität und keine Religion, aber er hat reale Folgen“, sagt die 24-Jährige und kündigt an, offen, konsequent und entschieden gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen. Solche Kandidaturen sind also weniger von realistischen Machtoptionen getragen, sondern vielmehr von dem Impuls, auf Missstände aufmerksam zu machen und der türkischstämmigen Minderheit politisches Selbstbewusstsein zu geben. Auch mobilisieren solche Kampagnen die Community: Man rückt zusammen, sammelt Unterschriften, diskutiert kommunalpolitische Themen – selbst wenn es am Ende nicht für den Sieg reicht.

Wie stehen die Chancen einer deutsch-türkischen Oberbürgermeisterin?

Trotz aller Symbolik bleiben die Aussichten, dass Solingen ab Herbst von einer Deutsch-Türkin regiert wird, äußerst gering. Die politischen Mehrheiten sprechen eine klare Sprache: Bei der letzten Stadtratswahl 2020 errang die ABI-Liste lediglich einen einzigen Sitz, während SPD, CDU und Grüne dominierten. Zwar kündigte der amtierende OB Tim Kurzbach (SPD) an, nicht erneut zu kandidieren, doch schickt die SPD mit dem Landtagsabgeordneten Josef Neumann einen prominenten Nachfolger ins Rennen. Auch die CDU und die BfS – Bürgergemeinschaft für Solingen treten mit bekannten lokalen Köpfen an. Çetin ist demgegenüber stadtweit kaum bekannt. Ihr Jugendalter – sie wäre mit 24 die jüngste Rathauschefin überhaupt – und ihr Kopftuch machen sie zwar zur medial beachteten Figur, könnten aber zugleich bei konservativen Wählern Vorbehalte wecken.

Ein Blick auf Hannover zeigt, was nötig ist, um als Migrantenkind an die Spitze einer Großstadt zu gelangen: Dort gewann 2019 mit Belit Onay erstmals ein Deutscher türkischer Herkunft das OB-Amt – allerdings als Kandidat der Grünen und gestützt von einem breiten Parteienbündnis. In Solingen hingegen fehlt Çetin eine solche Partei-Infrastruktur. Selbst wenn alle Solinger mit Migrationshintergrund ihr Kreuz bei ihr machten (und das tun erfahrungsgemäß bei weitem nicht alle), würde das für einen Sieg kaum reichen.

Die ABI und ihr Umfeld: Politisches Engagement aus religiösen Milieus?

Wer steckt hinter ihrer Kandidatur? Es ist die Alternative Bürgerinitiative Solingen (ABI), eine unabhängige Wählergemeinschaft aus dem islamischen Spektrum der Stadt. Diese trat erstmals 2020 zur Kommunalwahl an und schaffte auf Anhieb den Einzug in den Stadtrat – damit zog zum ersten Mal überhaupt ein türkischstämmiger Vertreter ins Solinger Stadtparlament ein. Dieses Mandat nimmt Hakan Seçgin wahr, der sich zunächst der Fraktion der BfS anschloss. Die ABI definiert sich als Sprachrohr der Migranten und setzt sich für ihre Anliegen ein, von Bildungsfragen bis zu interkultureller Verständigung.

Gleichzeitig ist die Gruppierung nicht unumstritten. Sie gilt als Zusammenschluss konservativer muslimischer Kreise Solingens. Beobachter verweisen darauf, dass einige ABI-Aktivisten Verbindungen zur Millî-Görüş-Bewegung haben. Andere sollen der Union Internationaler Demokraten (UID) nahe stehen, die laut Bundesregierung als zentrale Lobbyorganisation der türkischen Regierungspartei AKP in Deutschland fungiert. Auch Personen aus dem DITIB-Umfeld (türkisch-islamischer Moscheeverband) sind dabei. Diese Vernetzungen wecken bei manchen Bürgern Misstrauen, ob hier nicht Erdoğan-treue oder islamistische Kräfte Einfluss suchen. Die ABI weist solche Vorwürfe zurück und betont ihre kommunale Ausrichtung. Dennoch führte beispielsweise ein interner Kursstreit Ende 2023 zur Auflösung der Fraktionsgemeinschaft mit der BfS. Offenkundig gab es Differenzen in der politischen Ausrichtung, was zeigt, dass die Gratwanderung zwischen religiöser Verwurzelung und breiter politischer Akzeptanz eine Herausforderung bleibt.

Mehr Vielfalt, noch mehr Hürden

Solingen erlebt mit Büşranur Çetin einen weiteren Versuch, ein Stück Diversität ins Rathaus zu bringen – ungeachtet der geringen Erfolgsaussichten. Am Ende bleibt festzuhalten: Ohne Wertung dieser Entwicklung zeigt sich in Solingen exemplarisch, wie mühsam der Weg zu echter politischer Teilhabe für Migrantinnen und Migranten ist. Doch jede Kandidatur – ob erfolgreich oder nicht – verschiebt die Grenzen des Möglichen ein Stück weiter. Heute mag die Vorstellung, dass eine Deutsch-Türkin Oberbürgermeisterin wird, noch kühn sein. In ein paar Jahren könnte es irgendwo Realität werden. Solingen liefert dafür schon jetzt die Geschichten und Erfahrungen, aus denen künftige Generationen lernen können. Die Botschaft lautet: Mehr Vielfalt in der Politik ist machbar, wenn auch nur Schritt für Schritt.

1 Juli 2025 0 Kommentare
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Religion

Geschlechtertrennung an Unis: Muslimischer Einfluss sorgt für Streit – in ganz Europa

von Fremdeninfo 30 Juni 2025
von Fremdeninfo

Geschlechtertrennung an Unis: Muslimischer Einfluss sorgt für Streit – in ganz Europa

Von telepolis Logbuch

 

                        

                                         Hübsch, hübsch, aber so idyllisch geht es an den Unis nicht zu. Bild: FamVeld/ Shutterstock.com

Männer vorn, Frauen hinten? Was in Kiel und Berlin für Ärger sorgt, bewegt auch andere EU-Staaten. Drei Beispiele zeigen: Das Problem ist größer.

Die Geschlechtertrennung an Universitäten, ausgelöst durch muslimische Hochschulgruppen, sorgt derzeit für heftige Debatten in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die jüngsten Fälle an der Universität Kiel und der Berliner Charité haben eine Kontroverse über Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und die Rolle der Hochschulen als säkulare Institutionen entfacht.

Die Frage ist nun: Werden hier zwei im Grunde unbedeutende Fälle aufgebauscht? Der Blick auf die Hauptfächerebene zeigt: nein. Das Problem ist größer als erwartet.

Frauen nach hinten, Männer nach vorne

Während einer „Islamwoche“ im Mai an der Universität Kiel wurden Studierende im Hörsaal nach Geschlechtern getrennt platziert: Männer saßen vorne, Frauen wurden nach hinten verwiesen. Zusätzlich sollten Frauen und Männer unterschiedliche Eingänge benutzen. Die verantwortliche Islamische Hochschulgruppe (IHG) sprach von einem „freiwilligen Angebot“, kündigte aber an, künftig darauf zu verzichten. Die Universitätsleitung distanzierte sich klar und prüft seitdem das Vergabeverfahren für Räume an studentische Gruppen.

Auch an der renommierten Berliner Charité kam es zu Veranstaltungen, bei denen Männer und Frauen im Hörsaal strikt getrennt saßen. Organisiert wurden diese von der muslimischen Hochschulgruppe „Medislam Collective“, die zudem geschlechtergetrennte Freizeitaktivitäten wie einen „Brüder Activity-Day“ mit Sport oder einen „Schwestern“-Tag mit Kalligrafie-Workshop anbietet. Die Universitätsleitung betonte, dass es sich nicht um offizielle Lehrveranstaltungen handele, prüft aber mögliche Verstöße gegen die Grundsätze der Hochschule.

Kontroversen auch im europäischen Ausland

Doch nicht nur in Deutschland sorgen solche Vorfälle für Aufsehen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche muslimischer Gruppen, eine Geschlechtertrennung bei Veranstaltungen an Hochschulen durchzusetzen:

Am University College London (UCL) versuchte die Islamic Education and Research Academy (iERA) 2013, Männer und Frauen im Publikum zu trennen. Nach öffentlicher Kritik untersagte die Universität die Praxis und verbot der iERA weitere Veranstaltungen auf dem Campus.

An der Universität Amsterdam forderte 2015 eine muslimische Studierendenvereinigung eine geschlechtergetrennte Sitzordnung. Die Universitätsleitung intervenierte und erklärte, dass solche Praktiken nicht mit den Werten der Universität vereinbar seien.

2017 schlug eine muslimische Studentenorganisation an der Universität Stockholm eine Geschlechtertrennung vor. Nach Protesten von Studierenden und Lehrenden wurde die Trennung aufgehoben. Die Universitätsleitung stellte klar, dass Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu den Grundwerten der Hochschule gehören.

In der Regel reagierten die Universitätsleitungen mit einem Verbot derartiger Praktiken und betonten die Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Gleichstellung und Antidiskriminierung. Gerichtliche Entscheidungen zu dem Thema gibt es bislang nicht; die Durchsetzung erfolgt über hochschulinterne Sanktionen, politische Kontrolle und allgemeine Antidiskriminierungsgesetze.

Rechtslage eindeutig – Umsetzung eine Herausforderung

Die rechtliche Situation ist in den meisten europäischen Ländern klar: Geschlechtertrennung bei universitären Veranstaltungen ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie ist vollständig freiwillig und diskriminiert niemanden. In Deutschland verbieten die Gleichstellungsgesetze der Länder sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts an Hochschulen.

Ähnlich sieht es im europäischen Ausland aus: In Großbritannien betont die Gleichstellungskommission, dass eine Geschlechtertrennung nur dann zulässig ist, wenn sie nachweislich und vollständig freiwillig erfolgt – was in der Praxis nur schwer sicherzustellen ist. Auch in den Niederlanden, Schweden, Österreich und Belgien untersagen die Antidiskriminierungsgesetze eine Ungleichbehandlung an Bildungseinrichtungen.

Dennoch bleiben die praktische Umsetzung und der Umgang mit religiös motivierten Forderungen nach Geschlechtertrennung eine Herausforderung für die Hochschulen. Sie müssen eine Balance finden zwischen Religionsfreiheit, Gleichstellungsgebot und ihrem Selbstverständnis als weltanschaulich neutrale Orte des Lernens und der freien Entfaltung.

Hintergründe zu den Fällen in Kiel und Berlin

Der Fall an der Universität Kiel hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) forderte Aufklärung und Konsequenzen. Der Landtag befasste sich mit dem Thema, der Bildungsausschuss lud Hochschulvertreter und Experten zu einer Anhörung. Die Universität leitete eine interne Untersuchung ein, entzog der IHG Privilegien wie die Raumbuchung und verschärfte die Vergabekriterien.

An der Berliner Charité sorgte vor allem für Kritik, dass die geschlechtergetrennten Veranstaltungen des „Medislam Collective“ über einen längeren Zeitraum und wiederholt stattfanden, ohne dass die Hochschulleitung einschritt. Erst durch Bilder und Videos in sozialen Medien wurde die Praxis einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Charité kündigte an, mögliche Verstöße gegen ihre Grundordnung zu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen.

Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie muslimische Hochschulgruppen versuchen, eine Geschlechtertrennung mit Verweis auf religiöse Gebote zu etablieren. Sie sehen darin ein „freiwilliges Angebot“ – Kritiker sprechen dagegen von sozialem Druck und einer schleichenden Unterwanderung der Gleichstellungsprinzipien. Eine offene Diskussion über die Grenzen religiöser Praktiken an säkularen Bildungseinrichtungen erscheint dringend geboten

Hübsch, hübsch, aber so idyllisch geht es an den Unis nicht zu. Bild: FamVeld/ Shutterstock.com

Männer vorn, Frauen hinten? Was in Kiel und Berlin für Ärger sorgt, bewegt auch andere EU-Staaten. Drei Beispiele zeigen: Das Problem ist größer.

Die Geschlechtertrennung an Universitäten, ausgelöst durch muslimische Hochschulgruppen, sorgt derzeit für heftige Debatten in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die jüngsten Fälle an der Universität Kiel und der Berliner Charité haben eine Kontroverse über Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und die Rolle der Hochschulen als säkulare Institutionen entfacht.

Die Frage ist nun: Werden hier zwei im Grunde unbedeutende Fälle aufgebauscht? Der Blick auf die Hauptfächerebene zeigt: nein. Das Problem ist größer als erwartet.

Frauen nach hinten, Männer nach vorne

Während einer „Islamwoche“ im Mai an der Universität Kiel wurden Studierende im Hörsaal nach Geschlechtern getrennt platziert: Männer saßen vorne, Frauen wurden nach hinten verwiesen. Zusätzlich sollten Frauen und Männer unterschiedliche Eingänge benutzen. Die verantwortliche Islamische Hochschulgruppe (IHG) sprach von einem „freiwilligen Angebot“, kündigte aber an, künftig darauf zu verzichten. Die Universitätsleitung distanzierte sich klar und prüft seitdem das Vergabeverfahren für Räume an studentische Gruppen.

Auch an der renommierten Berliner Charité kam es zu Veranstaltungen, bei denen Männer und Frauen im Hörsaal strikt getrennt saßen. Organisiert wurden diese von der muslimischen Hochschulgruppe „Medislam Collective“, die zudem geschlechtergetrennte Freizeitaktivitäten wie einen „Brüder Activity-Day“ mit Sport oder einen „Schwestern“-Tag mit Kalligrafie-Workshop anbietet. Die Universitätsleitung betonte, dass es sich nicht um offizielle Lehrveranstaltungen handele, prüft aber mögliche Verstöße gegen die Grundsätze der Hochschule.

Kontroversen auch im europäischen Ausland

Doch nicht nur in Deutschland sorgen solche Vorfälle für Aufsehen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche muslimischer Gruppen, eine Geschlechtertrennung bei Veranstaltungen an Hochschulen durchzusetzen:

Am University College London (UCL) versuchte die Islamic Education and Research Academy (iERA) 2013, Männer und Frauen im Publikum zu trennen. Nach öffentlicher Kritik untersagte die Universität die Praxis und verbot der iERA weitere Veranstaltungen auf dem Campus.

An der Universität Amsterdam forderte 2015 eine muslimische Studierendenvereinigung eine geschlechtergetrennte Sitzordnung. Die Universitätsleitung intervenierte und erklärte, dass solche Praktiken nicht mit den Werten der Universität vereinbar seien.

2017 schlug eine muslimische Studentenorganisation an der Universität Stockholm eine Geschlechtertrennung vor. Nach Protesten von Studierenden und Lehrenden wurde die Trennung aufgehoben. Die Universitätsleitung stellte klar, dass Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu den Grundwerten der Hochschule gehören.

In der Regel reagierten die Universitätsleitungen mit einem Verbot derartiger Praktiken und betonten die Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Gleichstellung und Antidiskriminierung. Gerichtliche Entscheidungen zu dem Thema gibt es bislang nicht; die Durchsetzung erfolgt über hochschulinterne Sanktionen, politische Kontrolle und allgemeine Antidiskriminierungsgesetze.

Rechtslage eindeutig – Umsetzung eine Herausforderung

Die rechtliche Situation ist in den meisten europäischen Ländern klar: Geschlechtertrennung bei universitären Veranstaltungen ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie ist vollständig freiwillig und diskriminiert niemanden. In Deutschland verbieten die Gleichstellungsgesetze der Länder sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts an Hochschulen.

Ähnlich sieht es im europäischen Ausland aus: In Großbritannien betont die Gleichstellungskommission, dass eine Geschlechtertrennung nur dann zulässig ist, wenn sie nachweislich und vollständig freiwillig erfolgt – was in der Praxis nur schwer sicherzustellen ist. Auch in den Niederlanden, Schweden, Österreich und Belgien untersagen die Antidiskriminierungsgesetze eine Ungleichbehandlung an Bildungseinrichtungen.

Dennoch bleiben die praktische Umsetzung und der Umgang mit religiös motivierten Forderungen nach Geschlechtertrennung eine Herausforderung für die Hochschulen. Sie müssen eine Balance finden zwischen Religionsfreiheit, Gleichstellungsgebot und ihrem Selbstverständnis als weltanschaulich neutrale Orte des Lernens und der freien Entfaltung.

Hintergründe zu den Fällen in Kiel und Berlin

Der Fall an der Universität Kiel hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) forderte Aufklärung und Konsequenzen. Der Landtag befasste sich mit dem Thema, der Bildungsausschuss lud Hochschulvertreter und Experten zu einer Anhörung. Die Universität leitete eine interne Untersuchung ein, entzog der IHG Privilegien wie die Raumbuchung und verschärfte die Vergabekriterien.

An der Berliner Charité sorgte vor allem für Kritik, dass die geschlechtergetrennten Veranstaltungen des „Medislam Collective“ über einen längeren Zeitraum und wiederholt stattfanden, ohne dass die Hochschulleitung einschritt. Erst durch Bilder und Videos in sozialen Medien wurde die Praxis einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Charité kündigte an, mögliche Verstöße gegen ihre Grundordnung zu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen.

Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie muslimische Hochschulgruppen versuchen, eine Geschlechtertrennung mit Verweis auf religiöse Gebote zu etablieren. Sie sehen darin ein „freiwilliges Angebot“ – Kritiker sprechen dagegen von sozialem Druck und einer schleichenden Unterwanderung der Gleichstellungsprinzipien. Eine offene Diskussion über die Grenzen religiöser Praktiken an säkularen Bildungseinrichtungen erscheint dringend geboten.

30 Juni 2025 0 Kommentare
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Migrationspolitik: Merkel kritisiert Asyl-Zurückweisungen – Frei kontert

von Fremdeninfo 30 Juni 2025
von Fremdeninfo

 

Migrationspolitik: Merkel kritisiert Asyl-Zurückweisungen – Frei kontert

          Kölner Stadt Anzeiger /dpa

                   

                             Merkel bei einer Preisverleihung für ihre Flüchtlingspolitik © Stefan Wermuth/KEYSTONE REUTERS POOL/dpa

Altkanzlerin Angela Merkel hat sich von der Praxis des unionsgeführten Innenministeriums distanziert, bei Grenzkontrollen Asylsuchende zurückweisen zu lassen. „Wenn jemand hier an der deutschen Grenze sagt „Asyl“, dann muss er erstmal ein Verfahren bekommen. Meinetwegen direkt an der Grenze, aber ein Verfahren“, sagte die Christdemokratin bei einem Treffen mit ehemaligen Flüchtlingen. „So habe ich das europäische Recht verstanden.“

Das Treffen wurde vom WDR organisiert und gefilmt. Aus der Sendung „10 Jahre danach: Geflüchtete im Gespräch mit Angela Merkel“ zeigte das ARD-„Morgenmagazin“ bereits Ausschnitte.

Ähnlich wie Merkel hat auch das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, das in einem konkreten Fall dreier aus Polen eingereister Somalier deren Zurückweisung bei einer Kontrolle am ersten Bahnhof hinter der Grenze für rechtswidrig erklärt hat. Das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) wertet das jedoch als Einzelfallentscheidung und hält an der Praxis fest.

Frei bekräftigt Regierungsauffassung

Kanzleramtschef Thorsten Frei von der CDU bekräftigte im „Morgenmagazin“ die Auffassung der Regierung. „Zunächst einmal steht im Artikel 16a des Grundgesetzes, auch im Paragraf 18 des Asylgesetzes etwas anderes. Und auch der Sache nach muss man sagen: Wenn jemand irgendwo in Europa bereits Asyl bekommen hat, wenn jemand durch sichere Länder in Europa zu uns gekommen ist, dann haben wir es natürlich mit niemandem zu tun, der auf der Flucht ist, sondern dann haben wir es mit Menschen zu tun, die aus sicheren Ländern kommen.“

Merkel warnte auch davor, sich in der Migrationspolitik von der AfD treiben zu lassen. „Ich kann nicht immer nur über die AfD sprechen und deren Tagesordnung aufnehmen. Sondern ich muss auch die Tagesordnung aufnehmen von all denen, die sagen: Ja, wir müssen die Zahl der illegalen Migration reduzieren, aber wir müssen trotzdem auch unsere Werte weiter vertreten“, sagte sie.

Frei verteidigte zugleich Merkels viel und auch in der Union kritisierten Satz aus der Flüchtlingskrise von 2015 „Wir schaffen das“, ordnete ihn aber in die damalige Zeit ein. „Wenn eine Regierungschefin sagt „Wir schaffen etwas“, dann ist das eine richtige Einstellung. Denn das darf man von einer Regierung verlangen, dass sie den Kopf nicht in den Sand steckt, sondern mit den Herausforderungen umgeht“, erklärte er im „Morgenmagazin“. „Aber tatsächlich haben sich die Zeiten natürlich verändert. Wir haben schon 2019 also noch in der Regierungszeit von Angela Merkel ein großes Migrationspaket geschnürt, wo auch ein Rückführungsverbesserungsgesetz drin war. Also es ist jedenfalls vollkommen klar, dass wir mehr zu Ordnung, mehr zu Steuerung und vor allem zur Begrenzung von Migration tun müssen.“ (dpa)

30 Juni 2025 0 Kommentare
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Kopftuch in der Schule: Berlin passt sein Gesetz an

von Cumali Yağmur 30 Juni 2025
von Cumali Yağmur

Kopftuch in der Schule: Berlin passt sein Gesetz an

        Artikel von Redaktion BERLIN LIVE

 

                       

                            Bild Archve 

CDU und SPD wollen das Berliner Neutralitätsgesetz reformieren und an geltendes Recht anpassen. Seit 2023 dürfen Lehrerinnen in Berlin bereits Kopftuch tragen. Nun soll dies auch gesetzlich festgeschrieben werden. Beide Parteien einigten sich Ende Juni auf ihrer Fraktionsklausur auf eine entsprechende Änderung, die am 10. Juli ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2023, das ein generelles Kopftuchverbot für Lehrkräfte als verfassungswidrig einstufte. In Berlin war dieses seit 2005 Teil des Neutralitätsgesetzes. Mit dem Urteil wurde die Regelung zwar sofort gelockert – doch nur inoffiziell. Das soll sich einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ zufolge jetzt ändern.

Neutralitätsgesetz in Berlin wird reformiert

Damals informierte die Bildungsverwaltung im Nachgang der Rechtsprechung in einem öffentlichen Schreiben über die Neuregelung: Demnach sei das Tragen nur in den Fällen verboten, in denen sich konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität abzeichnet.

Auch interessant: Berlin: Vorsicht vor dreister Masche! Es gilt Alarmstufe Rot

Die Reform setzt nun einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags um argumentieren CDU und SPD. Beide betonten am Sonntag (22. Juni), dass Berlin jahrelang „verfassungswidrig“ gehandelt habe und die Gesetzesänderung dringend notwendig sei.

Konsequenzen für Berliner Schulen

Grünen-Politikerin Tuba Bozkurt kritisierte gegenüber der „Berliner Morgenpost“ allerdings, dass die Einigung der Koalition „Unsicherheit“ schaffe. Denn die Regelung, in der festgelegt wird, wann das Tragen eines Kopftuchs doch verboten werden könne, ist nach ihrer Auffassung sehr schwammig formuliert. Aus Sicht von Bozkurt sei dies „ein fauler Kompromiss“. Die Politikerin erklärt weiter: „Ein angeblich hinreichend konkreter Schulfrieden, der auf objektivierbare Tatsachen gestützt werden soll, bleibt in der Praxis eine Gummiformel.“

Damit ist die Regelung aus Sicht der Grünen unzureichend präzise. CDU und SPD widersprechen und betonen, dass es seit 2023 in Berliner Schulen keine Probleme gegeben habe. Die Gesetzesänderung schaffe demnach klare Verhältnisse. Damit gäbe es mit der neuen Regelung zukünftig nicht mehr Unsicherheiten, sondern weniger.

Mehr News aus Berlin:

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Flüchtlinge

Kommentar zur Migrationspolitik: Nicht nochmal mit dem Kopf durch die Wand

von Fremdeninfo 30 Juni 2025
von Fremdeninfo

        Kommentar zur Migrationspolitik: Nicht nochmal mit dem Kopf durch die Wand

             Artikel von Daniel Deckers / Faz

                 

                           Polizisten am 8. Mai 2025 am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt/Oder © dpa

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sich öffentlich bemüßigt fühlt, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Anfang Juni über die Unzulässigkeit von Zurückweisungen an der polnisch-deutschen Grenze zwar um eine Einzelfallentscheidung handele, diese aber von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Tatsächlich hat das CSU-geführte Bundesinnenministerium in dem fraglichen Verfahren all jene Argumente vortragen lassen, die es der Bundesrepublik erlauben sollen, bei der Einreise aus einem EU-Nachbarstaat von der Durchführung eines Asylverfahrens nach der Dublin-III-Verordnung abzusehen.

Überzeugen konnte es die Kammer aber nicht – was dem Verfahren ebenjene über den Einzelfall hinausweisende Bedeutung verleiht, die der Bundesinnenminister zumindest anfangs nicht zu erkennen glaubte. Dabei wäre Dobrindt gut beraten, nicht seehoferhaft den Erfahrungsjuristen zu geben, sondern einfach aus dem Maut-Debakel zu lernen.

Auch damals wollte die CSU mit dem Kopf durch die Wand namens Europarecht. Sollte die Bundesregierung abermals auf einen deutschen Sonderweg setzen anstatt auf eine politisch umfassend flankierte Neubewertung europäischen Rechts, dürfte sie auf dem Feld der Migrationspolitik ähnlich spektakulär scheitern. Das aber sollte man nicht nur ihr nicht wünschen, sondern dem freiheitlichen Rechtsstaat.

30 Juni 2025 0 Kommentare
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