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Einwandererinnen und Flüchtlingspolitik
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Flüchtlinge

Die in Europa gestellten Asylanträge sind deutlich weniger geworden. In Deutschland wird...

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Bundesweiter Schulstreik wegen Wehrdienstreform in Hannover Bild Cumali Yagmur
Allgemein

Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz

von Fremdeninfo 17 Dezember 2025
von Fremdeninfo

Von: Taghes Spiegel 

Der Bundestag hat für die Einführung eines neuen Wehrdienstes gestimmt. Das Gesetz sieht die Musterung aller Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll aber freiwillig bleiben.

Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag den neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Vorgesehen ist laut dem Gesetz ein massiver Aufbau der Streitkräfte – möglichst auf freiwilliger Basis.

Im Falle fehlender Rekruten kann aber nach einem weiteren Gesetzesbeschluss später eine Pflicht greifen. Erst dann müsste die strittige Frage geklärt werden, wen eine Zwangseinberufung träfe und wie sie fair gestaltet würde.

Für das Wehrdienstmodernisierungsgesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 323 Abgeordnete. Dagegen votierten 272 Parlamentarier. Es gab eine Enthaltung. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen, was für den 19. Dezember geplant ist. Das Gesetz soll ab Januar 2026 greifen. Die frühere Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.

 

Dieses Land, diese Demokratie verdient es“

Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach von einem entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit. Um das Gesetz sei gestritten worden, man habe es sich nicht leicht gemacht, räumte der SPD-Politiker ein. Auch die für heute ausgerufenen Schülerstreiks gegen den Wehrdienst zeigten dies.

„Das ist eine Diskussion, die notwendig ist“, so Pistorius. Der Dienst solle zunächst freiwillig sein, klar sei aber auch: „Wenn es nicht reicht, werden wir um eine Teil-Wehrpflicht nicht umhinkommen“, sagte Verteidigungsminister weiter. „Dieses Land, diese Demokratie verdient es.“ Mit Blick auf den Widerstand etwa bei den Linken betonte er: „Unsere Bundeswehr schützt auch die, die sie nicht ausrüsten wollen.“

Der Fraktionsvize der Union, Norbert Röttgen (CDU), würdigte das Gesetz als „ganz wichtigen Baustein“ der sicherheitspolitischen Strategie. Der AfD-Abgeordnete Jörg Zirwes bezeichnete das Gesetz als mutlos.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, kritisierte, junge Menschen hätten „anderes vor, als im Regiment Merz für das Kapital der Reichen den Kopf hinzuhalten“. Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, bemängelte, das Gesetz biete keine Antwort auf die Frage der Gesamtverteidigung. Es fehle eine systematische Einbeziehung aller Generationen und Geschlechter.

Bedarfswehrpflicht nur mit neuem Bundestagsbeschluss

Ziel des Gesetzes ist es, dass die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis 2035 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Stand Ende Oktober waren es gut 184.000. Dazu sollen 200.000 Reservistinnen und Reservisten kommen.

Das Verteidigungsministerium muss dem Parlament künftig die Zahlen der Freiwilligen ab 2027 alle sechs Monate vorlegen. Reichen diese nicht aus, kann per Bundestagsbeschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausgerufen werden. Diese würde auch eine zwangsweise Einberufung möglich machen.

Wie das Verteidigungsministerium mitteilte, liegt die Zahl der freiwilligen Wehrdienstleistenden derzeit (Stichtag 30. November) bei 12.286 – rund 16 Prozent mehr als 2024.

Fragebogen für alle 18-Jährigen

Das heute beschlossene Gesetz sieht zunächst die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, bei Frauen gilt die Freiwilligkeit. Ebenso wird die verpflichtende Musterung für alle Männer eingeführt, die ab Januar 2008 geboren wurden.

Um möglichst viele von ihnen für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto vorgesehen. In bestimmten Fällen wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder  Lkw-Führerschein gewährt. Bereits mit dem Anschreiben soll bei jungen Menschen auch etwa für soziale Freiwilligendienste geworben werden.

 

 

 

17 Dezember 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

EU-Parlament stimmt mit rechter Mehrheit für Auslagerung von Asylverfahren

von Fremdeninfo 17 Dezember 2025
von Fremdeninfo

 

Von: Welt

Grüne hatten Merz-Machtwort gegen rec

Die EVP-Fraktion im Europaparlament, zu der auch CDU und CSU gehören, wolle eine möglichst schnelle und extreme Verschärfung in der Asylpolitik und nehme dafür eine Zusammenarbeit mit „Rechtsextremen, Klimaleugnern und Putin-Lobbyisten“ in Kauf.

Die EVP-Fraktion argumentiert, sie arbeite bei Gesetzesvorhaben nicht aktiv mit Rechtsextremen zusammen. Die Brandmauer stehe auch auf europäischer Ebene, hatte EVP-Chef Manfred Weber (CSU) in der Vergangenheit gesagt.

Auch Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten

Neben der sogenannten Drittstaatenlösung hat das EU-Parlament auch für eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten abgestimmt. Dem Vorschlag nach sollen Menschen dadurch etwa schneller nach Marokko, Tunesien oder Ägypten abgeschoben werden können. Dazu sollen auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch zur Liste hinzugefügt werden.

Grundsätzlich sollen Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, ebenfalls als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören. Auch hierzu sollen Vertreter des Parlaments und der EU-Länder noch heute für Verhandlungen zusammenkommen.

On hte Mehrheit gefordert

Kritik an der Abstimmung gab es bereits im Vorfeld. Die Grünen hatten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein Machtwort gegen EU-Migrationsentscheidungen mit rechter Mehrheit verlangt. „Ich erwarte vom Bundeskanzler und CDU-Chef, dass er zu seinem Wort steht und es unter ihm auch auf europäischer Ebene keine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien gibt“, sagte der Chef der Grünen im EU-Parlament, Erik Marquardt.

Das EU-Parlament hat seine Position zu zwei zentralen Asylgesetzen abgestimmt. Künftig könnten Asylsuchende in sogenannte „sichere Drittstaaten“ gebracht werden. Zudem soll es eine gemeinsame europäische Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ geben.

Das Europaparlament hat mit einer rechten Mehrheit dafür gestimmt, die Verantwortung für Asylbewerber einfacher an Nicht-EU-Staaten abgeben zu können. Deutschland und andere EU-Länder sollen Migranten demnach auch in Länder abschieben dürfen, zu denen sie keine Verbindung haben. Die Asylbewerber sollen dann dort Schutz beantragen, und nicht in Europa.

Grüne hatten Merz-Machtwort gegen rechte Mehrheit gefordert

Kritik an der Abstimmung gab es bereits im Vorfeld. Die Grünen hatten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein Machtwort gegen EU-Migrationsentscheidungen mit rechter Mehrheit verlangt. „Ich erwarte vom Bundeskanzler und CDU-Chef, dass er zu seinem Wort steht und es unter ihm auch auf europäischer Ebene keine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien gibt“, sagte der Chef der Grünen im EU-Parlament, Erik Marquardt.

Die EVP-Fraktion im Europaparlament, zu der auch CDU und CSU gehören, wolle eine möglichst schnelle und extreme Verschärfung in der Asylpolitik und nehme dafür eine Zusammenarbeit mit „Rechtsextremen, Klimaleugnern und Putin-Lobbyisten“ in Kauf.

Die EVP-Fraktion argumentiert, sie arbeite bei Gesetzesvorhaben nicht aktiv mit Rechtsextremen zusammen. Die Brandmauer stehe auch auf europäischer Ebene, hatte EVP-Chef Manfred Weber (CSU) in der Vergangenheit gesagt.

Auch Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten

Neben der sogenannten Drittstaatenlösung hat das EU-Parlament auch für eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten abgestimmt. Dem Vorschlag nach sollen Menschen dadurch etwa schneller nach Marokko, Tunesien oder Ägypten abgeschoben werden können. Dazu sollen auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch zur Liste hinzugefügt werden.

Grundsätzlich sollen Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, ebenfalls als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören. Auch hierzu sollen Vertreter des Parlaments und der EU-Länder noch heute für Verhandlungen zusammenkommen.

17 Dezember 2025 0 Kommentare
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Flüchtlinge

Drohende Abschiebung: „Ich war in einem Schockzustand

von Fremdeninfo 17 Dezember 2025
von Fremdeninfo

Artikel von Katharina Deschka / Faz

Um dem iranischen Filmregisseur Jafar Najafi den Rücken zu stärken und für seinen Fall Öffentlichkeit zu verschaffen, haben Filmschaffende und Filminstitutionen vor einigen Tagen einen offenen Brief verfasst. Sie fordern darin ein Bleiberecht in Deutschland für den Regisseur. Innerhalb kürzester Zeit hätten ihn schon rund 500 Unterstützer aus der Filmszene aus Hessen und ganz Deutschland unterschrieben, wie Melanie Gärtner von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm Hessen bei einer Pressekonferenz zur Situation des Regisseurs berichtet.

Dem 1987 geborenen Regisseur droht die Abschiebung, weil sein Asylantrag abgelehnt worden ist. Er war im März nach Deutschland gekommen, um im Filmforum Höchst seinen Dokumentarfilm „Alone“ vorzustellen. In Teheran durchsuchte während seiner Abwesenheit die Polizei seine Wohnung, ein typisches Vorgehen, wie Jafar Najafi berichtet. Dabei beschlagnahmten sie eine Festplatte mit seinen dokumentarischen Aufnahmen, die Gewalt durch die Polizei während der Proteste „Frau, Leben, Freiheit“ in Iran zeigen.

In Iran müssen kritische Filmschaffende mit drastischen Strafen rechnen. Die Verfasser des offenen Briefs nennen als Beispiel den renommierten Regisseur Jafar Panahi („Taxi Teheran“), der zu einer sechsjährigen Haftstrafe und einem zwanzigjährigen Berufsverbot verurteilt wurde und dem aktuell in Abwesenheit weitere Strafmaßnahmen auferlegt worden seien.

Antrag trotz drohender Gefährdung abgelehnt

Als weitere prominente Beispiele werden die iranischen Regisseure Mostafa Al Ahmad und Mina Mashhadi genannt, die beide derzeit im Gefängnis sind, Mojgan Ilanlou, der eine dreijährige Haftstrafe verbüßen musste, und Mohammad Rasoulof, der seinen aktuellen Film „Die Saat des heiligen Feigenbaums“ erst nach seiner Flucht aus Iran in Deutschland fertigstellen konnte. Der Film wurde als deutscher Oscar-Beitrag 2025 in der Kategorie „Bester internationaler Film“ nominiert.

Angesichts der drohenden Repressionen habe er sich entschlossen, nicht in seine Heimat zurückzukehren und Asyl zu beantragen, sagt Jafar Najafi. Obwohl ihm bei seiner Rückkehr nach Iran langjährige Haftstrafen und die Gefährdung seiner körperlichen Unversehrtheit drohten, sei sein Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden.

Die akute Gefährdung, die sich aus Najafis regimekritischer Haltung und seiner medialen Reputation ergebe, sei ignoriert worden, heißt es weiter in dem Brief. Von Drohungen durch die Revolutionsgarde gegen Najafi über soziale Medien berichtet dessen Anwältin Venous Sander. Auch würden seine Angehörigen unter Druck gesetzt, sagt sie. Gegen die Ablehnung des Asylantrags klagt Najafi am Verwaltungsgericht Darmstadt. Eine Entscheidung könne ein, zwei Jahre dauern, sagt die Anwältin.

Die Frauen im Iran haben Großes angefangen“

In Darmstadt lebt Najafi in einer Flüchtlingsunterkunft. Er habe vorher nie daran gedacht, seine Heimat zu verlassen, sagt er. „Ich hatte nichts vorbereitet und nichts mitgebracht“, sagt er. Die Situation, nicht mehr nach Hause zurückkehren zu können, habe ihn selbst überrumpelt. „Ich war in einem Schockzustand.“

Dass er zuvor als Filmregisseur in Iran habe arbeiten können, erklärt sich Najafi damit, dass er Frauen- und Kinderrechte in ländlichen Regionen thematisiert habe. „Das war für das Regime vielleicht nicht so interessant.“ Als in seiner Heimat aber die Proteste anfingen, als er gesehen habe, wie viele Menschen auf die Straße gingen, Frauen, die alles riskiert hätten, habe er nicht anders gekonnt, als sie mit der Kamera zu begleiten: „Die Frauen in Iran haben Großes angefangen, die Männer sollten an ihrer Seite stehen, damit die Unterdrückung eines Tages beendet wird.“ Es sei aber zweifellos klar: „Das Regime möchte nicht, dass diese Bilder an die Öffentlichkeit geraten“, sagt der Regisseur.

Doch auch die international vielfach ausgezeichneten Filme, die er zuvor drehte, konnte er nicht in Iran zeigen, nur im Ausland und bei Festivals. Sie zeigen die Lebensrealitäten von Frauen und Kindern in abgeschotteten Gemeinschaften, in denen Religion und patriarchale Normen als Werkzeuge der Kontrolle und Unterdrückung dienen. Als Jüngster von zwölf Geschwistern und Sohn einer mit zwölf Jahren zwangsverheirateten Frau widmet Najafi ihnen sein filmisches Schaffen.

Zurzeit kann er nicht als Filmregisseur arbeiten, lebt in der Unterkunft in einem Raum zusammen mit sieben weiteren Personen. „Ich war nicht mehr ich selbst“, sagt er über die Anfangszeit dort. Mittlerweile lernt er Deutsch in Frankfurt, auf den Kurs dort freue er sich jeden Tag, er biete eine willkommene Abwechslung. Er habe immer einen Film über Asylanten drehen wollen, sagt Najafi. „Jetzt bin ich plötzlich selbst Asylant.“

17 Dezember 2025 0 Kommentare
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Allgemein

Brilliante Luigi Die starke Stimme für Frankfurts EinwandererInnen im Römer.

von Cumali Yağmur 17 Dezember 2025
von Cumali Yağmur

 

 Von Cumali Yagmur

Ich habe Brilliante Luigi während meiner Zeit in Frankfurt im Rahmen unserer Arbeit im Ausländerbeirat kennengelernt, wo wir gemeinsam zahlreiche Projekte zu Migrantenrechten verwirklicht haben. Um Migranten die Möglichkeit zu geben, in der Kommunalpolitik selbst Lösungen für ihre Probleme zu erarbeiten, gründeten  Herr  Brillante im Jahr 2002 die ELF (Europäische Liste für Frankfurt). Während EU-Bürger damals bereits das aktive und passive Wahlrecht besaßen, schufen wir eine starke Basis, indem wir auch die Unterstützung von eingebürgerten Migranten asiatischer Herkunft gewannen.

Gleich bei ihrer ersten Wahlteilnahme gelang es der ELF, ein Mandat zu gewinnen und durch Brilliante Luigi in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung vertreten zu sein. Auf diese Weise wurden die Probleme der Migranten direkt in das Parlament getragen und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.

Insbesondere die Schwierigkeiten, mit denen Migrantenkinder im Bildungssystem konfrontiert sind, wurden im Parlament beharrlich thematisiert. Dank der erfolgreichen Arbeit der ELF gegen die Praxis der „Sonderschulen“, an die Migrantenkinder häufig verwiesen wurden und die ihre Zukunftschancen frühzeitig einschränkten, konnte dieses Problem beseitigt werden. Darüber hinaus wurde ein harter Kampf gegen die Wohnungsnot geführt, der bis heute andauert.

Für alle migrantischen Themen, die auf kommunaler Ebene gelöst werden müssen, werden Anträge im Parlament eingebracht, von denen viele mit Unterstützung anderer Parteien erfolgreich umgesetzt werden.

Brilliante Luigi tritt bei den Kommunalwahlen in Frankfurt am 15. März 2026 als Spitzenkandidat der ELF an. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund dazu auf, zur Wahl zu gehen und ihre Stimme der ELF-Liste zu geben.

17 Dezember 2025 0 Kommentare
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Irans Behörden verweigern ärztliche Untersuchung für inhaftierte Aktivistin Mohammadi

von Fremdeninfo 16 Dezember 2025
von Fremdeninfo

 Artikel von AFP

 Die iranischen Behörden haben der inhaftierten iranischen Friedensnobelpreisträgerin Nargis Mohammadi laut ihrer Familie eine unabhängige ärztliche Untersuchung verweigert. Bei ihrer gewaltsamen Festnahme vor wenigen Tagen habe die Aktivistin „Prellungen am Hals und im Gesicht“ davongetragen, sagte ihr Bruder Hamid Mohammadi am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Doch die iranischen Behörden hätten der Bitte um eine Untersuchung durch einen unabhängigen Arzt „nicht zugestimmt“.

Wir sind sehr besorgt darüber, wie sie festgehalten wird, wo sie festgehalten wird und wie sie behandelt wird“, sagte Hamid Mohammadi. Sein im Iran lebender Bruder habe versucht, die Behörden von einer unabhängigen Untersuchung zu überzeugen, „um sicherzustellen, dass sie keine inneren Blutungen im Kopf oder anderen Organen hat“.

Die 2023 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Mohammadi war am Freitag zusammen mit weiteren Aktivisten bei einer Gedenkfeier gewaltsam von iranischen Sicherheitskräften und Polizisten abgeführt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden insgesamt 38 Menschen festgenommen, darunter neben Mohammadi die Menschenrechtsanwältin Sepideh Gholian.

Bis zu einem Telefonat am späten Sonntagabend gab es nach Angaben von Mohammadis Unterstützern weder Kontakt zu der 53-jährigen Frauenrechtlerin noch Informationen über ihren Aufenthaltsort. In einem kurzen Telefonat mit ihrer Familie habe sie schließlich geschildert, wie sie „wiederholte heftige Schläge auf Kopf und Nacken mit einem Schlagstock“ durch Beamte in Zivil erlitten habe, erklärte Mohammadis Stiftung am Montag. Daraufhin sei die 53-Jährige zweimal in die Notaufnahme gebracht worden.

Was ihr und den anderen festgenommenen Aktivisten vorgeworfen werde, sei unklar, erklärte Mohammadis Stiftung. Die Aktivistin wisse nicht, „welche Sicherheitsbehörde sie derzeit festhält“. Sie sei während und nach ihrer Festnahme beschuldigt worden, „mit der israelischen Regierung zusammenzuarbeiten“. Die iranischen Behörden haben die Anklagepunkte bisher nicht bestätigt.

Mohammadi war zuletzt im November 2021 festgenommen worden und verbrachte bereits mehrere Jahre im Gefängnis. Im Dezember 2024 war sie aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer Haft im berüchtigten Evin-Gefängnis bei Teheran freigelassen worden – dies sei aber nur vorübergehend, wurde damals betont. Zudem durfte sie den Iran nach eigenen Angaben nicht mehr verlassen.

ha/kbh

16 Dezember 2025 0 Kommentare
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Die Lösung der CHP für die kurdische Frage: „Gleiche Staatsbürgerschaft“

von Fremdeninfo 16 Dezember 2025
von Fremdeninfo

 

 Von:  Halil Gündoğan/ Avrupa Demokrat 

Das Märchen von der „gleichen Staatsbürgerschaft“

Der Begriff des „Rechts auf gleiche Staatsbürgerschaft (oder Bürgerrechte)“ ist (vielleicht mit Ausnahme von völlig rassistischen Faschisten wie Hitler) ein fester Bestandteil der Verfassungen von liberal-bürgerlichen Regimen und sogar von offen totalitären, autoritären sowie offenen, halboffenen faschistischen Diktaturen bis hin zu religiösen Mullah-Regimen. Er dient als Indikator dafür, wie demokratisch, gleichberechtigt und gerecht ihr bestehendes Regime angeblich ist. In der Türkei (und Nordkurdistan) zum Beispiel, die in ihrer hundertjährigen Geschichte nie auch nur annähernd die Normen einer liberal-bürgerlichen Demokratie erreicht hat, sondern stets unter offenen oder halboffenen parlamentarischen und militärisch-faschistischen Diktaturen stand und sich heute unter einer islamistischen, streng autoritär-faschistischen Herrschaft, gestützt auf ein Ein-Mann-Regime, befindet, lautet Artikel 10 der Verfassung der Türkischen Republik wörtlich wie folgt:

„Jeder ist vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied der Sprache, der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der politischen Meinung, der philosophischen Überzeugung, der Religion, der Sekte oder ähnlicher Gründe.“

In Artikel 19 der Verfassung der Islamischen Republik Iran heißt es:

„Das Volk von Iran genießt, gleich welchen Stammes oder welcher Volksgruppe es angehört, gleiche Rechte; Farbe, Rasse, Sprache und dergleichen sind kein Grund für Privilegien oder Diskriminierung.“

Diese beiden offensichtlichen Beispiele dürften ausreichen, um zu verstehen, dass dieser Begriff keine wirkliche Entsprechung im sozialen Leben hat, also eine offensichtliche Täuschung ist. Denn entscheidend ist nicht das, was in Gesetzen oder Verfassungen steht, sondern die Systematik der praktischen Anwendungen, die das soziale Leben konkret bestimmen.

„Gleiche Staatsbürgerschaft“ in der Praxis des sozialen Lebens

Die in der türkischen Verfassung festgelegte „Gleichheit“ ist zum Beispiel nicht einmal ein Ausdruck dafür, dass jeder im Sinne von Rechten die gleichen Rechte besitzt und dies gesetzlich garantiert ist. Es ist lediglich der Ausdruck, dass jeder „vor dem Gesetz gleich“ ist, unabhängig von Sprache, Rasse, Geschlecht, politischer Meinung, philosophischer Überzeugung, Religion oder Konfession. Das heißt, es wird gesagt: „Die schützenden und bewahrenden Gesetze des Systems werden auf jeden ohne Diskriminierung in gleicher Weise angewendet, es gibt keine Unterscheidung.“ Zudem wird diese Behauptung, dass „jeder gleiche Rechte besitzt“, letztlich mit solch demagogischen Argumenten zu verteidigen versucht: Jeder hat gemäß den gesetzlichen Kriterien das aktive und passive Wahlrecht und jeder hat eine Stimme. Im Bereich Bildung, Gesundheit und soziale Dienste haben alle gleiche Rechte. Und so weiter und so fort.

Dabei widerspricht die Tatsache, dass jeder, der das „Bürgerrecht“ besitzt, gleiche Rechte hat, zuallererst den grundlegenden Lebensgesetzen des bestehenden kapitalistisch-imperialistischen Systems. Denn das System kann sich nur über die Trennung in Kategorien wie Herrschende und Beherrschte, Kapitalist und Arbeiter, Agha (Großgrundbesitzer) und Maraba (Landarbeiter), Meister und Lehrling, Frau und Mann usw. erhalten. Folglich widerspricht es der Natur dieses Systems, dass alle gleiche Rechte haben. Man stelle sich vor: Selbst in den fortschrittlichsten bürgerlichen Demokratien kämpfen Frauen, die in derselben Branche dieselbe Arbeit verrichten, in diesem Zeitalter immer noch für „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. Ebenso ist es in diesen Systemen, in denen es im Allgemeinen keine soziale Chancengleichheit gibt (und nicht geben kann), an sich schon ein großes Beispiel für Heuchelei, zu behaupten, dass alle gleiche Rechte hätten.

„Gleiche Staatsbürgerschaft“ und die Lösung der kurdischen Frage

In einer Realität, in der im allgemeinen Sinne und selbst unter normalen Bedingungen keine Gleichheit der Rechte unter den Bürgern existiert – und aufgrund des Charakters des Systems auch gar nicht existieren kann – und in einer unitären (einheitlichen) Staatsordnung, die ihre Existenz auf der Leugnung anderer Nationen aufgebaut hat: In einem solchen Kontext anzunehmen, dass die Lösung der kurdischen Frage mit der Formel der „gleichen verfassungsmäßigen Staatsbürgerschaft“ möglich sei, ohne gegen die grundlegenden Doktrinen dieser Ordnung Einspruch zu erheben und sie zu ändern, ist so sicher falsch und irreführend wie die Tatsache, dass zwei plus zwei vier ergibt.

Denn eine Lösung der kurdischen Frage auf dem Boden der „gleichen verfassungsmäßigen Staatsbürgerschaft“ ist zuallererst nur möglich, wenn die türkische Nation ihren einseitig erlangten oder auf irgendeine Weise usurpierten Status als „herrschende Nation“ aufgibt. Das heißt, sie muss das Selbstbestimmungsrecht der Kurden anerkennen und sich selbst auf einen gleichen Status mit ihnen begeben. Mit anderen Worten: Der Staat muss von seinem türkischen Monismus (Tekçilik) ablassen – angefangen beim Namen des Staates und des Landes, über die Amts- und Bildungssprache, die Fahne, die Hymne, die Feiertage bis hin zu allen anderen Dingen. Wenn sich die Kurden ab diesem Stadium nicht für die Trennung und Gründung eines eigenen Staates, sondern für das Zusammenleben mit der türkischen Nation entscheiden sollten, erst dann wäre der Boden geschaffen, auf dem die kurdische Frage unter demselben Staatsdach, mit vollkommen gleichem Status und gleichen Rechten, ihre spezifische Lösung finden kann.

Die „magische“ Lösungsformel der CHP

Verspricht nun das Parteiprogramm der CHP, das auf ihrem kürzlich abgehaltenen 39. Parteitag offiziell verabschiedet wurde, die Schaffung dieses Bodens? Natürlich nicht. Dort heißt es wörtlich:

„Demokratisierung ist unabdingbar für die Lösung gesellschaftlicher Probleme auf der Grundlage gleicher Staatsbürgerschaft. Eine dauerhafte Lösung der kurdischen Frage wird mit der Beendigung des Terrors durch die Errichtung einer egalitären, partizipativen, demokratischen politischen und gesellschaftlichen Ordnung gewährleistet. Es ist essenziell, dass sich jeder als gleicher Bürger des Landes fühlen kann. Mit diesem Ansatz wird das Recht aller Bürger, ihre Muttersprache zu lernen, zu gebrauchen und zu entwickeln, respektiert; es wird nicht zugelassen, dass jemand aufgrund seiner Identität diskriminiert oder gesellschaftlich ausgegrenzt wird. Eine gesellschaftliche Struktur, in der unterschiedliche Identitäten, Glaubensrichtungen und Kulturen frei existieren können, wird gestärkt.“

„Die Beseitigung der vertieften Ungleichheiten in den Regionen, in denen unsere kurdischen Mitbürger dicht leben, ist von kritischer Bedeutung für die Dauerhaftigkeit des sozialen Friedens und des Wohlstands.“

„Diskriminierung wird bekämpft und Pluralismus gestärkt durch ein Verwaltungsverständnis, bei dem die Bürger direkt an Entscheidungsprozessen teilnehmen, sowie durch die Erhöhung der Befugnisse und Ressourcen der lokalen Verwaltungen innerhalb der unitären Staatsstruktur und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die den Menschen am nächsten stehenden lokalen Verwaltungseinheiten. Antidemokratische Eingriffe wie die Praxis der Zwangsverwaltung (Kayyım) werden nicht zugelassen.“

„Gleichheit“ unter Wahrung der Privilegien der herrschenden Nation

Wie zu sehen ist, kommt die CHP, die behauptet, der Schlüssel zur Lösung der kurdischen Frage sei die Demokratisierung, leider nicht einmal in die Nähe einer echten Demokratisierung. Dabei ist die unabdingbare Grundvoraussetzung für eine echte Demokratisierung – zumindest im Spezifischen dieses Problems –, die Privilegien der herrschenden Nation sofort zu beenden und ein Umfeld zu schaffen, in dem die Kurden ihr Schicksal frei bestimmen können. Denn nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann eine Grundlage geschaffen werden, auf der Kurden und Türken als Nationen sowie andere nationale Minderheiten im echten Sinne gleich sein können. Alle Demokratisierungsbekundungen und -versprechen, die diese Bedingung nicht ausdrücken, beinhalten oder anstreben, kommen nicht über bloßes Geschwätz und Täuschung hinaus.

Du sprichst von Demokratisierung und gleichen Bürgerrechten, verlangst aber von den Kurden, mit denen du gleich sein willst, dennoch die Akzeptanz, dass alle Privilegien der herrschenden Nation so erhalten bleiben, wie sie sind. Das heißt, die Vorbedingung dafür, dass Kurden mit Türken „gleiche Bürger“ sein können, ist, dass sie dieses privilegierte Sonderrecht der Türken akzeptieren. Anders ausgedrückt: Die Kurden können die Bedingung, „gleiche Bürger“ zu werden, nur erfüllen, wenn sie den kolonialistischen Staatsstatus akzeptieren, der durch „ein Staat, eine Sprache, eine Nation und eine Fahne“ symbolisiert wird und der Ausdruck jeglicher Herrschaft der Türken über die Kurden ist. Und erst ab diesem Stadium wird der Herrscher große Großmut zeigen, die Leugnung der kurdischen Existenz aufgeben und ihnen „gütigerweise erlauben“, ihre eigene Muttersprache zu lernen und zu nutzen. Und ebenso können erst ab diesem Stadium den lokalen Verwaltungen gewisse Freiheiten eingeräumt werden, in einem Maße, das dem Gewebe der unitären Staatsstruktur nicht schadet. Und so weiter.

Kurz gesagt: Das ist alles, was die „löwenstarke sozialdemokratische“ CHP unter Demokratie und unter der Lösung der kurdischen Frage auf dem Boden der Demokratisierung versteht.

16 Dezember 2025 0 Kommentare
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Journalist Mehmet Akif Ersoy verhaftet: Sex, Drugs & AKP

von Fremdeninfo 16 Dezember 2025
von Fremdeninfo

Von: dtj-online

 Der prominente Habertürk-Moderator Mehmet Akif Ersoy ist im Rahmen einer umfangreichen Drogenuntersuchung in Istanbul verhaftet worden. Mit ihm wurden drei weitere Personen in Gewahrsam genommen. Was der Fall über den aktuellen Zustand der türkischen Politik- und Medienlandschaft verrät.

Mehmet Akif Ersoy wird vorgeworfen, Drogen erworben, konsumiert sowie anderen Personen Ort und Gelegenheit für den Konsum geboten zu haben. Die Ermittler gehen darüber hinaus davon aus, dass in seiner Wohnung speziell für weibliche Gästen Betäubungsmittel bereitgestellt wurden. Diese Frauen wurden danach offenbar sexuell misshandelt und danach weiter unter Druck gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft behauptet außerdem, Ersoy habe Frauen mit Männern aus seinem Umfeld zusammengebracht und dadurch berufliche sowie finanzielle Vorteile für sich selbst angestrebt. Eine Art Zuhälter, aber galant und einflussreich durch die Gnaden der breiten und ahnungslosen Öffentlichkeit. Nach Bekanntwerden des Verfahrens wurde Ersoy von Habertürk zur „Sicherung der laufenden Ermittlungen“ von allen Aufgaben freigestellt.

Wieso erwischt es gerade jetzt einen regierungsnahen Mann?

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall, weil Ersoy jahrelang als regierungstreu und AKP-nah galt. Seine Karriere begann 2009 im Fernsehen, später arbeitete er für TRT und stieg bei Habertürk zu einer der wichtigsten Moderatoren auf. Noch am 2. Dezember hatte er in seiner Nachrichtensendung den AKP-Sprecher Ömer Çelik als Studiogast begrüßt.

Habertürk selbst steht seit Herbst unter staatlicher Treuhandverwaltung, nachdem gegen die Muttergesellschaft Can Holding ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Betrugs eingeleitet worden war. Mit der Übernahme durch den staatlichen Fonds TMSF rückten Schlüsselpositionen im Sender stärker unter politische Kontrolle – darunter auch Ersoys Rolle als Chefredakteur und Nachrichtenmoderator.

Şamil Tayyar über Mehmet Akif Ersoy: „Niemand ist unantastbar“

Der Fall ist deshalb politisch brisant, weil er eine Figur betrifft, die bislang eng mit staatlichen Strukturen verwoben war. Die Ermittlungen zeigen, dass die Justiz „niemanden mehr verschont“, wie es regierungsnahe Stimmen formulieren. Der ehemalige AKP-Abgeordnete Şamil Tayyar deutete sogar an, die TMSF habe Ersoy zuvor bereits absetzen wollen, sei jedoch „an einflussreichen Freunden“ gescheitert. Nun zeige die Operation: „Niemand ist unantastbar.“

Die Verhaftung hat landesweit für Aufsehen, Verwunderung und teilweise Häme gesorgt. Viele Beobachter sehen in dem Fall ein Symbol dafür, dass moralische Ansprüche und Realität im türkischen Medienbetrieb weit auseinanderklaffen. Oppositionsnahe Kommentatoren betonen die Ironie, dass ein AKP-freundlicher Journalist nun selbst zum Objekt eines Skandals geworden ist, der Drogenmissbrauch, Machtmissbrauch und persönliche Bereicherung miteinander vereint. Regierungsnahe Stimmen interpretieren die Ermittlungen hingegen als Zeichen eines kompromisslosen Vorgehens gegen Drogen – unabhängig davon, wen es trifft.

Mehmet Akif Ersoy, der Steilgänger

Ersoy studierte Öffentlichkeitsarbeit an der Kommunikationsfakultät der Universität Istanbul. Seit 2009 war er journalistisch tätig, zunächst bei 6 News, später in verschiedenen Funktionen bei TRT. 2017 wechselte er zu Habertürk, wo er als Moderator, Korrespondent und schließlich als Hauptnachrichtensprecher arbeitete. Innerhalb des Senders galt er als eines der wichtigsten Gesichter der politischen Berichterstattung. Auch seine Beiträge aus dem Erdbebengebieten bleiben in Erinnerung.

Der Fall zeigt, wie volatil die Türkei ist und bleibt. Der Höhenflug ist ebenso nah und wie der tiefe Fall. Dabei werden die Paradigmen der türkischen Juristerei immer undurchsichtiger. Schwindet der Schutzpatron der AKP über Figuren, wie Ersoy, oder ist das vielmehr eine AKP-Initiative, um Positionen neu zu besetzen? Die Frage wird vermutlich in vielen Jahren geklärt sein, wenn wieder Gras über diesen Fall gewachsen ist.

16 Dezember 2025 0 Kommentare
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Die Strafe steht im Kalender: Wie man Ekrem İmamoğlu im Terminplan begräbt

von Fremdeninfo 16 Dezember 2025
von Fremdeninfo

Von: Kamil Taylan

 Der Fall Ekrem İmamoğlu, seit März 2025 inhaftierter Oberbürgermeister von Istanbul, ist in der Türkei kein Strafverfahren mehr. Er ist ein Infrastrukturprogramm mit Handschellen. Im November 2025 kommt die Großanklage, Ende November nimmt das Gericht sie an – und schon steht die Bühne: über 400 Angeklagte, fast 4.000 Seiten Anklage, dazu die Staatsanwaltschaft mit einer Haftforderung von bis zu 2.352 Jahren. Das ist keine Zahl, das ist ein Soundeffekt. Man will nicht nur bestrafen, man will beeindrucken. Es soll groß wirken, so wie alles, was nicht mehr überzeugen kann.

Weil man für solche Dimensionen auch Platz braucht, baut der Staat in Windeseile eine Prozesshalle im Gefängnis von Istanbul. Ein bisschen wie Messe Frankfurt, nur ohne Messe. Platz für mehr als 400 Angeklagte – und gleich noch für etwa 1.500 Verteidiger, damit später niemand sagen kann, es habe an „Waffengleichheit“ gefehlt. Der Rechtsstaat kriegt hier eine neue Disziplin: Eventmanagement.

Der Zeitplan ist die eigentliche Pointe. Vorgesehen sind rund 4.600 Verhandlungstage. Selbst wenn das Gericht an praktisch jedem Arbeitstag des Jahres tagt, dauert das etwa 18 Jahre. Das ist kein Prozess, das ist eine Lebensversicherung – nur gegen den Angeklagten. Man muss İmamoğlu dann nicht politisch schlagen; man lässt ihn einfach im Terminplan altern. Opposition wird so zur Frage der Ausdauer, nicht der Mehrheit. Und wenn danach noch Revision und Rechtsmittel kommen, wird aus der Verhandlung eine Serie mit unklarer Staffellänge. Cliffhanger garantiert.

Inhaltlich liefert die Anklage das übliche Panorama: Organigramm, İmamoğlu als Gründer und Anführer einer angeblichen kriminellen Organisation, dazu ein Schaden von rund 3,8 Milliarden US-Dollar. Ein Jahrzehnt Tatzeitraum, alles schön breit verteilt. So schreibt man keine Anklage, so schreibt man ein Bild: groß, dunkel, eindeutig. In solchen Geschichten muss man weniger beweisen – man muss nur verhindern, dass jemand genauer hinschaut.

Und damit die Verteidigung nicht auf falsche Gedanken kommt, bekommt sie gleich ihre eigene Nebenhandlung. İmamoğlu wird von Anwälten wie Kemal Polat, Mehmet Pehlivan und Nusret Yılmaz vertreten – erfahrene Leute, was sie in diesem Setting sofort verdächtig macht. Im Juni 2025 landet Pehlivan im Gefängnis, weil gegen ihn wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“ ermittelt wird. Kritiker sagen: ohne die Genehmigung des Justizministeriums nach Art. 58 Anwaltsgesetz – aber Details sind in solchen Verfahren eher Dekoration. Gegen Polat und Pehlivan gibt es außerdem Vorwürfe der Zeugenbeeinflussung, basierend auf Aussagen aus „effektiver Reue“ (etkin pişmanlık). Das ist dieses praktische System, bei dem Wahrheit manchmal so flexibel ist, wie es die Ermittlungsstrategie gerade braucht.

Als wäre das nicht genug, gibt es das Verfahren-Portfolio: das Beleidigungsurteil von Dezember 2022 (2 Jahre, 7 Monate, 15 Tage und ein Politikverbot), ausgelöst durch das Wort „Idioten“ aus November 2019. İmamoğlu sagt: Das galt nicht der Wahlbehörde, sondern Innenminister Soylu, der ihn vorher so genannt habe. Juristisch hängt das Urteil in der Berufung, politisch hängt es trotzdem über ihm – wie ein Schild: „Kann jederzeit aktiviert werden“.

Dann das Diplom-Verfahren, der Klassiker: Am 18. März 2025, einen Tag vor der Verhaftung, annulliert die Universität Istanbul seinen Abschluss. Begründung: Transfer 1990 von der Amerikanischen Universität Girne nach Istanbul sei unrechtmäßig gewesen, YÖK habe die Uni damals nicht anerkannt. Die Verteidigung sagt: Damals gelten andere Regeln, 1991 erkenne YÖK sogar ein Diplom derselben Uni an, und nach 31 Jahren rückwirkend umzudeuten verletzt Rechtssicherheit. Seit September 2025 läuft der Prozess wegen angeblicher Urkundenfälschung, Strafrahmen 2 Jahre 6 Monate bis 8 Jahre 9 Monate, nächste Verhandlung am 16. Februar 2026. Politisch ist die Logik simpel: Wer verurteilt wird, fällt als Präsidentschaftskandidat aus – weil Kandidaten einen Hochschulabschluss brauchen. In der Türkei entscheidet also nicht nur das Volk, sondern auch die Verwaltungsversion der Vergangenheit.

Und weil es sonst zu übersichtlich wäre, kommt im Juli 2025 noch eine Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung eines Amtsträgers dazu: 1 Jahr und 8 Monate. Hintergrund sind Aussagen über den Istanbuler Oberstaatsanwalt Akın Gürlek, dessen Verstand İmamoğlu als „verrottet“ bezeichnet. Vom Vorwurf, den Staatsanwalt gezielt zur Zielscheibe gemacht zu haben, wird er zwar freigesprochen – aber das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich laufen Ermittlungen wegen angeblicher PKK-Unterstützung im Kontext politischer Kooperationen rund um die Kommunalwahlen 2024. Man will ja nicht, dass es am Ende nur ein Verfahren ist – das könnte noch wie Zufall wirken.

Am Schluss bleibt ein System aus Akten, Zahlen, Nebenverfahren und Verschiebungen. Der Witz daran ist bitter: Die spektakulärste Strafe steht nicht im Urteilsspruch. Sie steht im Kalender.

16 Dezember 2025 0 Kommentare
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Allgemein

AKP-nahe DITIB wählt neuen Vorstand

von Fremdeninfo 15 Dezember 2025
von Fremdeninfo

 

Köln, 24.11.2025 – Am 22.11.2025 hat der DITIB-Bundesverband im Rahmen seiner 20. Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Folgende Mitglieder wurden gewählt und haben in der im Anschluss an die Generalversammlung abgehaltenen konstituierenden Sitzung die folgende Aufgabenverteilung vorgenommen:

  • Vorstandsvorsitzender: Ramazan Ilıkkan
  • Stellvertretender Vorsitzender: Muhammet Çatmak
  • Generalsekretär: Eyüp Kalyon
  • Stellvertretender Generalsekretär: Muhammed Şahin
  • Buchhalter: Erhan Akyol
  • Stellvertretender Buchhalter: Yasin Öztürk
  • Vorstandsmitglied: Merve Mert

Der neu gewählte Bundesvorsitzende Ramazan Ilıkkan betonte in seiner ersten Ansprache:

„Wir danken unserem Erhabenen Herrn, der uns die Ehre zuteilwerden ließ, der DITIB – die durch die Bittgebete, die Mühe und die Opferbereitschaft unserer Menschen zur größten muslimischen Zivilorganisation Deutschlands geworden ist – dienen zu dürfen. Ebenso danken wir den geschätzten Mitgliedern der Generalversammlung, die uns dieses Amt anvertraut haben.“

(Anmerkung: Ramazan Ilıkkan war zuvor als Religionsattaché am türkischen Generalkonsulat in Düsseldorf tätig.)

„Auch in dieser neuen Amtsperiode werden wir als DITIB mit derselben Entschlossenheit und demselben Einsatz unsere Dienste weiter ausbauen und bestmöglich fortführen.

Neben Projekten für Frauen, Jugendliche und Senioren werden wir unsere Arbeit in Bereichen wie islamischem Religionsunterricht, Imam-Ausbildungsprogrammen, Stipendienprogrammen, seelsorgerischer Betreuung sowie kulturellen und sozialen Aktivitäten fortsetzen. Darüber hinaus werden wir die Bereiche stärken, die insbesondere in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben.

Die erfolgreiche Kommunikation und Zusammenarbeit der DITIB mit muslimischen Einrichtungen sowie mit der deutschen Öffentlichkeit und deutschen Institutionen wird sich insbesondere in Form von sozialen Projekten weiter intensivieren.

DITIB wird seinen Weg mit grundlegenden Werten wie Einheit, Liebe und Geschwisterlichkeit entschlossen fortsetzen.“

Weiter erklärte Ilıkkan anlässlich der Generalversammlung:

„Wir sprechen allen Vorsitzenden, Verantwortlichen, Mitgliedern, jedem einzelnen Angehörigen und den ungenannten Helden unserer großen DITIB-Familie – allen, die die Ehre hatten, dieser Organisation zu dienen – unseren aufrichtigen Dank für ihre wertvollen Beiträge aus.

Für all jene verstorbenen Persönlichkeiten, die in den 41 Jahren unseres Bestehens – insbesondere in den Gründungsjahren und während aller Entwicklungsphasen der DITIB – mit ihrem Einsatz zum Erfolg beigetragen haben, bitten wir um Gottes Barmherzigkeit. Den noch lebenden sowie ihren Familien wünschen wir Gesundheit, Frieden und ein segensreiches Leben.“

DITIB-Bundesverband

Mit bundesweit rund 850 Moscheen, 1.200 Religionsbeauftragten und tausenden Freiwilligen ist die DITIB eine der umfassendsten türkisch-islamischen Organisationen im Land.

Einschätzung der deutschen Tageszeitung WELT: Der neue „starke Mann“

In einer in der deutschen Zeitung WELT veröffentlichten Analyse wird die Wahl Ilıkkans als ein wichtiger Wendepunkt hinsichtlich der politischen und gesellschaftlichen Einflussnahme der Organisation in Deutschland bezeichnet. Die WELT berichtet, dass einige Islam-Experten diese Wahl aufgrund Ilıkkans früherer Tätigkeit in der offiziellen türkischen Religionsbehörde als einen Schritt sehen, der „die Verbindungen der DITIB zur Türkei weiter stärken könnte“.

Warum ist das umstritten?

Die DITIB steht in Deutschland seit langem im Zentrum von Diskussionen. Im Kern der Kritik stehen die engen Verbindungen der Organisation zum türkischen Staat und die Tatsache, dass die Imame nach wie vor größtenteils von der zentralen Religionsbehörde in Ankara entsandt werden. Dieser Umstand erschwert die Wahrnehmung der DITIB als unabhängige Zivilgesellschaftsorganisation in Deutschland.

Deutsche Regierungsvertreter und einige Politiker fordern die DITIB auf, ihre Loyalität zu den verfassungsmäßigen Werten Deutschlands und den Integrationszielen deutlich zu zeigen. Insbesondere wird betont, dass die Organisation eine klare Haltung gegen Antisemitismus und extreme ideologische Tendenzen einnehmen muss.

Wachsende Besorgnis in der deutschen Innenpolitik

In einer Analyse der WELT wird nicht nur die Verwaltungsstruktur der DITIB, sondern auch ihre bisweilen kontroversen religiösen und politischen Haltungen thematisiert. Die Zeitung erinnert daran, dass im Umfeld der DITIB verschiedene Diskussionen aufgekommen sind, die bis zu Verbindungen zum Iran und zu den Taliban reichen.

Zudem hatten sich die deutschen Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit mit Vorwürfen befasst, dass einige Imame Informationen im Auftrag der Türkei sammelten; derartige Debatten führten zu zunehmender Kritik an der Unabhängigkeit und dem Verhalten des Verbandes.

Die deutsche Regierung und ihre Politik

In jüngster Zeit signalisierten deutsche Bundesbehörden, die Beziehungen zur DITIB neu zu bewerten. Das Innenministerium und einige Politiker fordern, dass der Verband seine Verbindungen zur Türkei klar kappt und eine eindeutige Haltung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der demokratischen Werte in Deutschland einnimmt.

Insbesondere in den letzten Jahren unternimmt Deutschland Schritte, um die Abhängigkeit von aus der Türkei entsandten Imamen zu verringern, indem es lokalere Lösungen bei der Imam-Ausbildung fördert.

Der Plan der DITIB, ab 2025 ihr eigenes Imam-Ausbildungsprogramm in Deutschland auszuweiten, wird als Teil dieses Rahmens betrachtet.

Wie erinnerlich, kamen 2017 Vorwürfe auf, dass einige DITIB-Imame in Deutschland Informationen über oppositionelle Kreise und Organisationen sammelten und diese an Ankara weiterleiteten. Dieser Sachverhalt wurde von der deutschen Bundesanwaltschaft als „Spionageverdacht“ gewertet, woraufhin Hausdurchsuchungen bei den Imamen durchgeführt wurden.

In diesem Zusammenhang wurde behauptet, dass auch der damalige türkische Religionsattaché in Düsseldorf, Ramazan Ilıkkan, nach Ankara zurückbeordert wurde. In den Berichten hieß es jedoch unter Berufung auf offizielle Erklärungen, dass er aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit zurückgekehrt sei.

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Terroranschlag in Australien: Australien berät nach Anschlag über schärfere Waffengesetze

von Fremdeninfo 15 Dezember 2025
von Fremdeninfo

 von. K-A. und Dpa

 Nach dem verheerenden Anschlag auf ein jüdisches Fest in Sydney mit 16 Toten erwägt die australische Regierung eine Verschärfung der Waffengesetze. Er werde eine Begrenzung der Anzahl der Waffen sowie eine Überprüfung bestehender Lizenzen vorschlagen, kündigte Premierminister Anthony Albanese an. Zugleich sieht sich seine Regierung Vorwürfen ausgesetzt, nicht genug gegen Antisemitismus unternommen zu haben.

Die Lebensumstände von Menschen können sich ändern. Menschen können im Laufe der Zeit radikalisiert werden. Lizenzen sollten nicht auf Dauer erteilt werden“, sagte Albanese. Der Anschlag am Sonntag sorgte in Australien für Entsetzen: Es war der schlimmste Fall von Schusswaffengewalt in dem Land seit rund 30 Jahren.

Die Ermittler haben die beiden Angreifer als Vater und Sohn identifiziert. Der 50-jährige Vater war von Einsatzkräften am Tatort erschossen worden. Der 24-jährige Sohn wurde gefasst und liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Der Chef der Polizei von New South Wales, Mal Lanyon, erklärte, dass der Vater Mitglied in einem Jagdverein gewesen sei. Er habe über eine Waffenbesitzkarte verfügt, weswegen er Langwaffen besitzen durfte.

Nach einem Amoklauf 1996 in der tasmanischen Stadt Port Arthur waren in Australien strenge Waffengesetze eingeführt worden. Es gab jedoch in letzter Zeit Medienberichten zufolge Sorge über eine steigende Zahl an Waffen im Land.

Motiv noch weitgehend unklar

Die Behörden gehen bei der schrecklichen Tat vom Sonntag von einem antisemitischen Terroranschlag aus. Die beiden Schützen hatten am ersten Tag des achttägigen jüdischen Lichterfestes Chanukka mit Langwaffen am beliebten Strand Bondi Beach das Feuer auf eine feiernde Menschenmenge eröffnet. 15 Menschen wurden getötet, darunter ein 10-jähriges Mädchen. 38 Menschen lagen am Montag weiter mit Verletzungen im Krankenhaus. Das genaue Motiv der Angreifer ist noch unklar.

Albanese bestätigte, dass der australische Inlandsgeheimdienst den Sohn vor sechs Jahren wegen Verbindungen zu einer in Sydney ansässigen Zelle der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) überprüft hatte. Örtliche Medienberichte, wonach in einem Auto der Angreifer auch zwei IS-Flaggen gefunden wurden, bestätigte die Polizei mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht.

Hat Australien den Schutz jüdischen Lebens vernachlässigt?

„Wir haben einen klaren Mangel an Führungsstärke beim Schutz jüdischer Australier gesehen“, kritisierte Oppositionsführerin Sussan Ley. Sie sagte weiter: „Wir haben eine Regierung, die Antisemitismus als ein Problem betrachtet, das gemanagt werden muss, und nicht als ein Übel, das ausgerottet werden muss“.

Premierminister Albanese wiederum sagte: „In unserem Land ist kein Platz für diesen Hass, diese Gewalt und diesen Terrorismus“. Ein Angriff auf jüdische Australier sei „ein Angriff auf alle Australier“. Er rief seine Landsleute auf, als Zeichen der Solidarität mit der jüdischen Gemeinde zu Hause eine Kerze zu entzünden. „Wir sind stärker als die Feiglinge, die dies getan haben“, sagte er. 

 Flaggen auf halbmast

Albanese lehnte es vor der Presse ab, direkt auf Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zu reagieren, der Australien vorgeworfen hatte, es habe nicht entschlossen gegen Antisemitismus gekämpft. „Dies ist ein Moment der nationalen Einheit“, sagte Albanese. „Dies ist ein Moment, in dem die Australier zusammenkommen müssen. Genau das werden wir tun“

Schwere Vorwürfe an die Regierung

Auch die jüdische Organisation Australian Jewish Association erhob auf X schwere Vorwürfe: „Wie oft haben wir die Regierung gewarnt? Kein einziges Mal hatten wir das Gefühl, dass sie zugehört hat.“ Im Verlauf des Gaza-Kriegs geriet Israel international immer stärker in die Kritik. Parallel ist weltweit eine Welle von Antisemitismus zu beobachten, bei der Hass gegen Juden teils in Angriffe auf Menschen oder jüdische Einrichtungen wie Synagogen gipfelt.

In Australien hatte es im Dezember 2024 einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Melbourne gegeben. Das Gotteshaus ging in Flammen auf. Albanese sprach von einer antisemitisch motivierten Schandtat, die Menschenleben in Gefahr gebracht habe. Die Behörden machten den Iran verantwortlich und wiesen den iranischen Botschafter aus. Trotzdem warfen israelische Politiker der Regierung Albanese vor, gegenüber Antisemitismus zu nachsichtig zu sein und nicht genug für den Schutz der lokalen jüdischen Gemeinde zu tun, die etwa 120.000 Menschen umfasst. (dpa)

15 Dezember 2025 0 Kommentare
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